[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7045
17. Wahlperiode 21. 09. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 19. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dag˘delen,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6899 –
Stand der Partnerschaft zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und der Bill & Melinda Gates Foundation
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit etwa 36,3 Mrd. US-Dollar Stiftungsvermögen und einer
Mittelausschüttung in Höhe von etwa 24,81 Mrd. US-Dollar seit ihrer Gründung 1999 ist die
Bill & Melinda Gates Foundation mit Abstand die weltgrößte private Stiftung.
Förderbereiche sind das Programm für internationale Entwicklungshilfe, das
Programm für Weltgesundheit und das Programm USA. Alleine für die Arbeit
der GAVI Alliance zur Förderung der Impfung von Kindern stellte die Stiftung
2009 1,5 Mrd. US-Dollar zur Verfügung. Die GAVI Alliance bezieht etwa
75 Prozent ihrer Mittel von der Bill & Melinda Gates Stiftung.
Die Stiftung ist heute außerdem größter privater und insgesamt zweitgrößter
Geldgeber der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie verfügt über größere
Finanzmittel zur Umsetzung konkreter Gesundheitsprojekte als die WHO
selbst. Die Bill & Melinda Gates Stiftung ist zu einer der einflussreichsten
Akteure bei der Gestaltung internationaler Gesundheitspolitik geworden, obwohl
sie weder gesellschaftlich noch parlamentarisch legitimiert ist. Bei allem
Respekt für den philanthropischen Einsatz der enormen Privatvermögen einzelner
Personen gibt es deshalb auch zunehmend kritische Stimmen.
So verfolgt die Bill & Melinda Gates Stiftung etwa im Gesundheitsbereich einen
technisch-medizinisch-zentrierten Ansatz, der gesellschaftliche Ursachen von
Krankheiten ausblendet. Armutskrankheiten stehen nachgewiesenermaßen in
Zusammenhang mit einem niedrigen Lebensstandard. Eine erfolgreiche globale
Gesundheitspolitik muss sich deshalb auch für soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Die Arbeit der Stiftung konzentriert sich aber häufig nur auf die Bekämpfung
der Symptome. Im weltweiten Kampf gegen Malaria leistet die Stiftung ohne
Zweifel einen wichtigen Beitrag. Dennoch ist es bedenklich, wenn kaum mehr
von der Bill & Melinda Gates Stiftung unabhängige Forschergruppen auf
diesem Gebiet existieren. Diese Tendenz zur Monopolisierung erinnert
unangenehm an die Geschäftspolitik der Firma Microsoft. Ihr Mitgründer Bill Gates
führte den Konzern auch mit zweifelhaften Methoden zu einer weltweiten
Monopolstellung im Softwarebereich.
Im Hinblick auf Mechanismen zur Förderung des Zugangs zu bezahlbarer
Gesundheitsversorgung und entsprechender Forschung setzt sich die Stiftung für
den strikten Schutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ein. So ist
sie mitverantwortlich dafür, dass sich die weniger zahlungskräftigen Länder des
globalen Südens nicht ausreichend mit bezahlbaren Generika und
patentgeschützten Arzneimitteln versorgen können, dass die Fixierung der
Pharmakonzerne auf Profitmaximierung unangetastet bleibt und somit auch in Zukunft
dringend benötigte Medikamente zur Behandlung der so genannten
vernachlässigten Krankheiten nicht ausreichend entwickelt werden.
Das Engagement der Stiftung im Bereich ländliche Entwicklung ist von einer
starken Technikgläubigkeit geprägt. Zentrales Umsetzungsorgan ist die 2006
von der Gates- und der Rockefeller-Stiftung mit dem britischen
Entwicklungsministerium gegründete „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“. Diese
setzt unter anderem auf eine Verbesserung landwirtschaftlicher Erträge mittels
hybrider, gentechnisch veränderter Hochertragssorten, modernisierten
Düngemitteln und Chemikalien, anstatt eine ökologisch und sozial angepasste und auf
traditionellem Wissen aufbauende kleinbäuerliche Landwirtschaft zu fördern.
Diese Vorgehensweise widerspricht in zentralen Punkten den Empfehlungen des
Welternährungsberichts der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
(FAO) und des Welternährungsprogramms der Vereinten Nation (WFP).
Kleinbäuerinnen und -bauern drohen durch diese Strategie in zusätzliche
Abhängigkeit von Konzernen des globalen Nordens zu geraten.
Als problematisch gilt auch die Investitionspolitik der Stiftung. Philanthropische
Stiftungen verwenden aus steuerlichen Gründen in der Regel 5 Prozent ihres
Vermögens für Hilfszuwendungen, die restlichen 95 Prozent des Stammkapitals
investieren sie. Die Bill & Melinda Gates Stiftung tätigt auch in großem
Maßstab Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die die Erfolge der wohltätigen
Arbeit unmittelbar konterkarieren. Sie investiert etwa in Konzerne wie Eni,
Royal Dutch Shell und Exxon Mobil Corp., die für massive
Umweltverschmutzungen und Folgeerkrankungen im Niger-Delta verantwortlich sind. Diese
Politik macht die Bemühungen zur Gesundheitsverbesserung der Menschen vor
Ort durch Impfungen unglaubwürdig. Ebenso verhält es sich mit Investitionen
in große Pharmaunternehmen wie Eli Lilly, Merck oder GlaxoSmithKline, die
für die mangelhafte Versorgung der Entwicklungsländer mit Medikamenten
maßgeblich mitverantwortlich sind.
Am 6. April 2011 unterzeichneten der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel und Bill Gates die „Absprache
zwischen dem deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (im Folgenden als das „BMZ“ bezeichnet) und der Bill
& Melinda Gates Foundation (im Folgenden als „die Stiftung“ bezeichnet)“. Die
Vereinbarung umfasst fünf Bereiche:
1. Gesundheit und soziale Sicherung,
2. Sanitärversorgung, Hygieneförderung, Wasserversorgung,
3. Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Räume,
4. Stadtentwicklung sowie
5. Mikrofinanzierung und Zugang zu Finanzdienstleistung.
Laut BMZ sollte die Absprache den Grundstein legen für eine künftig engere
Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium und Stiftung. Die erste
gemeinsame Initiative sollte laut Absprache eine gemeinsame Beitragserhöhung zur
Impfinitiative der GAVI Alliance sein. Das BMZ kündigte an, 2011 seine Mittel
in diesem Bereich um 14 Mio. Euro zu steigern. Die Stiftung wird sich mit der
gleichen Summe multilateral beteiligen und auch weitere Erhöhungen 2012 und
2013 unterstützen, wenn das BMZ solche Erhöhungen auf der
Auffüllungskonferenz 2011 ankündigen wird.
Laut „DIE WELT“ vom 8. Juli 2011 hat der Bundesentwicklungsminister Dirk
Niebel im Juli 2011 weitere 10 Mio. US-Dollar für ein gemeinsames Projekt mit
der Bill & Melinda Gates Stiftung in Kenia zugesagt, das den Zugang zu
Sanitärversorgung und Trinkwasser verbessern soll.
1. Inwiefern beabsichtigen das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Bill & Melinda Gates
Foundation (Stiftung), ihre Zusammenarbeit – wie in der Kooperationsvereinbarung
vom 6. April 2011 festgehalten – zu vertiefen und eine modellhafte
Partnerschaft zu entwickeln?
a) Was sind die genauen Eckpunkte dieser Partnerschaft?
b) Wer ist an der Entwicklung dieser Partnerschaft beteiligt?
Mit dem Memorandum of Understanding (MoU) halten das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Bill &
Melinda Gates Foundation (BMGF) gemeinsame Prinzipien, Ziele und Methoden
in ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit fest. Dabei steht die
gemeinsame Arbeit explizit im Kontext bestehender internationaler Vereinbarungen,
vor allem in Hinblick auf die in der Paris-Erklärung sowie dem Accra
Aktionsplan festgehaltenen Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit. Die
Einbindung des privaten Sektors bzw. das Zusammenwirken von öffentlichen und
privaten Akteuren werden ebenfalls untermauert. Das MoU identifiziert fünf
Bereiche der Zusammenarbeit: Gesundheit, Wasser und sanitäre Einrichtungen,
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Stadtentwicklung sowie
Mikrofinanzen. Zudem halten beide Seiten im MoU fest, dass sie künftig noch stärker
auf innovative Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise
ergebnisabhängige Finanzierung, setzen möchten. An der Entwicklung des MoU waren die
BMGF, das BMZ sowie die deutschen Durchführungsorganisationen beteiligt.
c) Welche Summen für welche konkreten Projekte sind im Rahmen dieser
Partnerschaft seitens des BMZ bisher geflossen oder zugesagt worden?
Das MoU selbst beinhaltet keine monetären Zusagen oder Verpflichtungen.
Informationen zu laufenden oder gelaufenen Kooperationen: siehe Antwort zu
Frage 2a.
d) Wann wird die Partnerschaft zwischen BMZ und der Stiftung fertig
entwickelt sein?
Das MoU ist an keinen festen Zeitraum gebunden.
e) Wann soll die Partnerschaft zwischen dem BMZ und der Stiftung
voraussichtlich beginnen, und auf welchen Zeitraum ist sie angelegt?
Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
f) Gibt es bereits konkrete Pläne, die modellhafte Partnerschaft mit der
Stiftung auf andere Kooperationspartner zu übertragen, und wenn ja, auf
welche, und in welchen Kooperationsbereichen?
Nein.
2. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
„langjährige und fruchtbare“ Zusammenarbeit zwischen BMZ sowie
Durchführungsorganisationen und der Stiftung intensiviert und gestärkt werden
soll?
a) Inwieweit haben das BMZ oder seine Durchführungsorganisationen
bereits in der Vergangenheit mit der Stiftung kooperiert?
Im Regionalbereich Afrika wurden ab 2007 gemeinsame Workshops,
überwiegend finanziert von der BMGF, zur Analyse von Wertschöpfungsketten und
Planung von möglichen Interventionen durchgeführt. Kombifinanzierte Vorhaben
zur Förderung der Wertschöpfungsketten Baumwolle, Kakao und Cashewnüsse
(Cashew) wurden in 2008 und 2009 in Höhe von 39,6 Mio. Euro beauftragt,
davon 26,7 Mio. Euro durch die BMGF und 10,5 Mio. Euro durch BMZ-Mittel,
zusätzlich 2,4 Mio. Euro von privaten und lokalen Partnern. Zusammen sollen
damit knapp 500 000 kleinbäuerliche Familien, das heißt rund drei Millionen
Arme im ländlichen Raum erreicht werden.
Im Bereich Gesundheit gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit im
Verwaltungsrat des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und
Malaria, im Kampf gegen Polio und in der Reproductive Health Supply Coalition
und zudem noch finanzielle Zusagen Anfang 2009 gemeinsam mit Rotary
International und Großbritannien im Kampf gegen Polio, die alle Partner unabhängig
voneinander umsetzen.
Im Bereich Sanitärversorgung, Hygieneförderung und Wasserversorgung wurde
bisher (2011) die Kooperation in einem Vorhaben in Kenia zur Verbesserung des
Zugangs zu Trinkwasser- und Sanitärversorgung vereinbart.
Die BMZ-Gesamtzusage für den gemeinsamen Programmvorschlag von KfW
Bankengruppe und GIZ „Entwicklung des Wasser- und Sanitärsektors“ beträgt
insgesamt rund 13 Mio. Euro (BMZ-Anteil, davon FZ-Anteil 10 Mio. US-
Dollar – rund 7,2 Mio. Euro, TZ-Maßnahme: 6 Mio. Euro). Von Seiten BMGF
werden insgesamt 10 Mio. US-Dollar (TZ = 2,87 Mio. US-Dollar + FZ-Anteil =
7,13 Mio. US-Dollar) zur Verfügung gestellt. Es wurde eine Laufzeit beginnend
ab 2011 für mindestens drei bis maximal fünf Jahre vereinbart. Je nach
Projektfortschritt werden die Mittel im Rahmen der geplanten Maßnahme abfließen.
Im Bereich Stadtentwicklung wurde bisher die Kooperation in Ägypten im
Rahmen des Vorhabens „Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in
städtischen Armutsgebieten“ (2010), speziell für die Einführung eines
integrierten und gemeindebasierten Abfallmanagementsystems in zwei Gemeinden des
Governorats Qalyubeya im Großraum Kairo mit einer BMZ-Zusage in Höhe
von 1,5 Mio. Euro (TZ) vereinbart. BMGF beteiligt sich mit rund 3,7 Mio. Euro.
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 48 Monaten (12/2010 bis 11/2014). Je nach
Projektfortschritt werden diese Mittel im Rahmen der geplanten Maßnahme
abfließen.
Zudem gibt es im Bereich Stadtentwicklung über das deutsche Engagement in
der Cities Alliance (CA, eine gemeinsam von Weltbank/UN-Habitat ist Leben
gerufene Initiative zur Verbesserung der Lebensbedingungen von
Slumbewohnern) eine indirekte Kooperation mit der BMGF.
Die Stiftung hat der Cities Alliance im Jahre 2008 eine Zuwendung von 15 Mio.
US-Dollar gewährt, die für die Durchführung von sogenannten country
programmes verwendet wird. Diese country programmes zielen auf die
Verbesserung der Lebensbedingungen von Slum-Bewohnern in Uganda, Ghana, Burkina
Faso und Mozambique und werden durch die Koordination zwischen Projekten
von Mitgliedern der Cities Alliance (unter anderem DEU) sowie zusätzlicher,
von der CA finanzierter Aktivitäten umgesetzt. Einzig konkret bereits
vereinbarte Kooperation der deutschen EZ ist, sich in Ghana an den Aktivitäten eines
country programmes direkt zu beteiligen. Es ist geplant, durch die deutsche
Urban Backup Initiative die an dem country programme beteiligten lokalen
Organisationen und Kommunen bzw. Städteverbände in Ghana (hier sind die
Absprachen zur Anbindung an das dortige Dezentralisierungsvorhaben bereits weit
fortgeschritten) und eventuell auch im Dezentralisierungs-/
Stadtentwicklungsbereich Äthiopien (erste interne Gespräche mit der Cities Alliance haben hierzu
stattgefunden) zu unterstützen. Die deutsche Urban Backup Initiative selbst
erhält keine Zuwendungen der BMGF.
Im Bereich Mikrofinanzierung/Zugang zu Finanzdienstleistungen unterstützt
das BMZ die „Consultative Group to Assist the Poor“ (CGAP), ein bei der
Weltbank angesiedeltes weltweit führendes Netzwerk im Bereich Mikrofinanz in der
die BMGF ebenfalls vertreten ist, durch jährlich 250 000 Euro. Im Rahmen
dieses Netzwerkes führt das BMZ mit der BMGF unter anderem auch einen Dialog
zum Thema Mikroversicherungen. Im Bereich der Finanzsystementwicklung
steht das BMZ im intensiven Austausch mit der von der BMGF finanzierten
Alliance for Financial Inclusion (AFI). AFI wird von Entwicklungs- und
Schwellenländern getragen und fördert deren Austausch untereinander (peer
learning). AFI unterstützt auch aktiv die G20 Globale Partnerschaft für
Finanzielle Inklusion, in der das BMZ einen Ko-Vorsitz innehat.
b) Worin liegen die bisherigen Erfolge der bisherigen Kooperation, und
woran genau lässt sich die „Fruchtbarkeit“ der bisherigen Kooperation
festmachen?
Die stringente Ergebnis- und Wirkungsorientierung führt zu sehr zeitnaher
Fokussierung auf die wirksamsten Aktivitäten. Die Skalierbarkeit wird von
Anfang an in Planung und Durchführung einbezogen was zu schneller
Breitenwirkung führt. Die guten politischen Beziehungen des BMZ und seiner
Durchführungsorganisationen in den Partnerländern mit ihrem holistischen
Entwicklungsverständnis und die privatsektornahe Effizienz-, Effektivitäts- und
Skalierbarkeits-orientierte Herangehensweise der BMGF generieren Synergien
die zu schnelleren und größeren Wirkungen in der Armutsminderung führen.
Gemeinsam können so Standards und „best practices“ erarbeitet werden sowie
konzeptionelle Weiterentwicklung, Wissensaustausch und -vermittlung zum
Nutzen der Entwicklungszusammenarbeit stattfinden.
3. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
Partnerschaft unter der Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beider
Seiten verlaufen soll?
a) Worin liegt das konkrete Interesse des BMZ an dieser Partnerschaft?
b) Worin liegt nach Einschätzung der Bundesregierung das konkrete
Interesse der Stiftung an dieser Partnerschaft?
Die Zusammenarbeit mit BMGF berührt mehrere Schwerpunkte des BMZ. So
wird durch die engere Zusammenarbeit mit BMGF das Engagement der
Zivilgesellschaft unterstützt und das Engagement des privaten Sektors
entwicklungspolitisch stärker genutzt, die Wirksamkeit der deutschen EZ gestärkt und ihre
Sichtbarkeit verbessert. Außerdem können durch die Zusammenarbeit
zusätzliche Mittel für entwicklungspolitische Zwecke gehebelt werden.
Mit der Zusammenarbeit zwischen BMZ und BMGF verfolgen beide Seiten das
Interesse, in Bereichen zu kooperieren, in denen es inhaltliche
Überschneidungen gibt und eine Kooperation sinnvoll erscheint, das heißt zur Umsetzung der
entwicklungspolitischen Ziele beträgt. Dabei geht es beiden Partnern darum, wo
möglich, durch die Zusammenarbeit einen größeren Beitrag zur Umsetzung der
MDG und anderer entwicklungspolitischer Ziele zu leisten.
Nach Einschätzung der Bundesregierung stellt das BMZ mit seinen
umfangreichen Erfahrungen und fachlichen Know-how in der
Entwicklungszusammenarbeit einen attraktiven Partner für die BMGF dar. Deutschland ist nach
Aussagen der BMGF einer der wichtigsten Partner der Stiftung in Europa – einerseits
aufgrund der Bedeutung Deutschlands als einer der wichtigsten Akteure in der
internationalen Entwicklungszusammenarbeit, andererseits aufgrund
Deutschlands Bedeutung innerhalb Europas und der EU.
c) Inwiefern wurden bei der Einschätzung die Interessen der Partnerländer
des BMZ berücksichtigt?
Das MoU hält explizit fest, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten
„eingedenk der Verantwortung aller Länder und internationalen Gremien, zur
Erreichung der in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen
festgelegten Ziele zusammenzuarbeiten“ sowie „auf der Grundlage internationaler
Ziele gemäß der Erklärung von Paris und dem Aktionsplan von Accra wie zum
Beispiel Partnerorientierung, Koordinierung, Harmonisierung, Arbeitsteilung
und Ergebnisorientierung“ gestärkt werden soll. Die Maßnahmen, die das BMZ
gemeinsam mit der BMGF durchführt, wurden zuvor in
Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern vereinbart. Von Vereinbarungen zwischen dem BMZ
und der BMGF bezüglich der Finanzierung von multilateralen Institutionen, wie
z. B. GAVI, profitieren ebenfalls Partnerländer, die sich bereits entschieden
haben, mit diesen Institutionen zusammenzuarbeiten.
4. Was ist damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
Partnerschaft das Potenzial von Privatwirtschaft und Privatpersonen fördern soll,
Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten?
a) Wie soll diese Förderung konkret aussehen, und warum ist es gerade in
den Bereichen Gesundheit und ländliche Entwicklung notwendig, das
Potenzial zu fördern?
Das BMZ ist der grundsätzlichen Überzeugung, dass Privatwirtschaft und
Zivilgesellschaft zentrale Akteure für erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung
sind. Dies gilt auch für den Gesundheitssektor und den Bereich ländlicher
Entwicklung, in denen BMZ und die BMGF beide aktiv sind.
b) Inwiefern werden zivilgesellschaftliche Akteure und Regierungen bzw.
Regierungsstellen in die Kooperation mit der Stiftung einbezogen?
Die Kooperation mit der Stiftung richtet sich nach den Grundsätzen der
deutschen Entwicklungspolitik. Mit ihren Vorhaben unterstützt die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit eine große Bandbreite an Maßnahmen – von
Einzelvorhaben zur Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort bis hin zur Unterstützung
von Regierungen bei der Erarbeitung ganzheitlicher Strategien und nationaler
Programme.
Die Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und
Regierungsstellen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3c) nimmt innerhalb der
Kooperation mit der BMGF unterschiedliche Formate ein. So findet z. B. im
Rahmen der GAVI Alliance eine Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteuren statt, da im Verwaltungsrat ebenso NROs und Forschungsinstitutionen
vertreten sind. Die globale Initiative zur Polio-Ausrottung arbeitet ebenfalls mit
der Zivilgesellschaft (z. B. Rotary International, NRO-Beteiligung auf
Länderebene) zusammen.
Grundsätzlich wird eine mögliche Zusammenarbeit zwischen BMZ und der
BMGF im Rahmen zukünftiger Vorhaben auf der Partnerorientierung der
EZ- Verfahren basieren und die Regierungen/ Regierungsstellen in den EL sowie
soweit möglich und sinnvoll zivilgesellschaftliche Akteure in bewährter Form
einbinden.
c) Wie kann aus Sicht des BMZ der Beitrag der Privatwirtschaft zu
nachhaltiger Entwicklung in den Partnerländern konkret aussehen?
Wirtschaftliche Entwicklung ist Grundvoraussetzung für Wachstum und
Wohlstand. Ein Wirtschaftswachstum, das alle Teile der Bevölkerung erreicht, muss
deshalb das Kernelement jeder Armutsreduzierungsstrategie sein. Auch in
Entwicklungsländern ist eine erfolgreiche Wirtschaft wichtig, um aus eigener Kraft
und in Eigenverantwortung eine bessere Zukunft zu gestalten. Wirtschaftliche
Entwicklung kann nicht staatlich verordnet werden. Eine wesentliche
Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik, nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und
bessere Lebensbedingungen sind nachhaltige privatwirtschaftliche Investitionen
und verantwortungsvolles unternehmerisches Engagement sowie gut
ausgebildete Fach- und Führungskräfte.
Die Förderung eigenverantwortlichen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums
in Entwicklungsländern ist ein zentraler Baustein der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Dies fußt auf der Überzeugung, dass die weltweite Armut nur
dann dauerhaft reduziert werden kann, wenn wir eine globale Entwicklung
erreichen, von der alle Menschen profitieren. Hierfür ist selbstinitiiertes
Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern bedeutend. Das Ziel der deutschen
Entwicklungspolitik ist deshalb, wirtschaftliche Rahmenbedingungen in
unseren Partnerländern so zu fördern, dass das wirtschaftliche Potenzial des
Landes, der Gesellschaft, und des Einzelnen/der Einzelnen freigesetzt wird. Die
Privatwirtschaft in unseren Partnerländern gehört daher zu unseren wichtigsten
Entwicklungspartnern.
Die in der deutschen und internationalen Wirtschaft vorhandene Expertise,
Innovationskraft, Kreativität, das Kapital und auch das Wertebewusstsein, sind
wichtige Bausteine, um nachhaltig und breitenwirksam Wachstum in unseren
Partnerländern zu schaffen und somit einen substantiellen Beitrag zur
Armutsbekämpfung zu leisten. Das BMZ setzt deshalb auf die Verbesserung der
Möglichkeiten für mehr wirtschaftliches Engagement für Entwicklung, vom
Kleinstunternehmern, Mittelständler bis zum Großunternehmen.
5. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
Partnerschaft durch die Förderung einer engeren Kooperation auf
institutioneller und Programm-Ebene ausgeweitet werden soll?
a) Was ist mit dem Begriff „institutionelle Ebene“ gemeint?
b) Welche Institutionen kommen hier in Frage?
Gemeint sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und die Bill & Melinda Gates Foundation.
c) Was ist konkret mit der „Programm-Ebene“ gemeint?
d) Welche Programme sollen konkret durchgeführt werden?
Gemeint ist die Zusammenarbeit im Rahmen von Programmen und Projekten.
6. Inwiefern ist die Stiftung als einer der Akteure besonders geeignet, eine
unabhängige Analyse über Beispiele guter Praxis zur Wirksamkeit der
Kooperation zu erstellen?
7. Aus welchen Gründen wird eine solche Ermittlung nicht von Dritten, wie
beispielsweise externen Agenturen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren
vor Ort, durchgeführt?
Grundsätzlich haben BMGF und das BMZ vereinbart, sich über Beispiele guter
Praxis und praktikabler aufbaufähiger Ansätze, um die Wirksamkeit der
Kooperation zu erhöhen, auszutauschen. Das BMZ tauscht sich regelmäßig mit
internationalen Gebern auch über erfolgreiche Methoden der Evaluierung und
Wirkungsmessung von EZ-Maßnahmen aus. Dadurch können alle beteiligten Seiten
voneinander lernen und profitieren.
Evaluierungen vom BMZ finanzierter Vorhaben werden bisher von den
Durchführungsorganisationen sowie vom BMZ direkt beauftragt. Künftig soll das für
2012 geplante Evaluierungsinstitut unabhängige Analysen vorlegen.
Die BMGF selbst verfügt über Evaluierungsmechanismen für alle ihre Projekte
und passt Interventionsstrategien immer wieder an, abhängig von Ergebnissen
dieser Evaluierungen.
8. Welche möglichen Risiken und kritischen Punkte sieht das BMZ
hinsichtlich der Koppelung der Finanzierung an Ergebnisabhängigkeit?
9. Wie will das BMZ diesen Risiken und kritischen Punkten angemessen
begegnen?
Das BMZ betrachtet ergebnisabhängige Finanzierungsansätze als ein Instrument
für mehr Ergebnisorientierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Verschiedene Ansätze werden hierbei pilotiert und Erfahrungen analysiert und
ausgewertet. Erfolgreiche Ansätze sollen langfristig strategisch in der deutschen
EZ verankert werden.
10. Was versteht das BMZ unter der „Einbringung diplomatischer und
entwicklungspolitischer Netzwerke, den vielgestaltigen Instrumenten und der
Dichte der Kooperation mit Partnerländern“?
a) Inwiefern wird das BMZ der Stiftung Kontakte aus seinem
diplomatischen und entwicklungspolitischen Netzwerk zur Verfügung stellen?
b) Welcher Nutzen ergibt sich für das BMZ aus der Bereitstellung dieser
Kontakte und Strukturen?
c) Wodurch gewährleistet das BMZ die Datensicherheit?
Bei der Zusammenarbeit zwischen BMZ und BMGF profitieren beide Seiten
davon, dass sie jeweils auf umfangreiche Netzwerke, Know-how und
Erfahrungen zurückgreifen können. Hiervon profitieren wiederum gemeinsame Projekte
und damit die Partnerländer vor Ort. Fragen der Datensicherheit bleiben davon
unberührt.
11. Worauf gründet sich die Auffassung des BMZ, dass die Stiftung ein Akteur
ist, der „besonderes Gehör“ findet?
a) In welchen Gremien, Institutionen oder sonstigen Foren spielt dieses
„Gehör verschaffen“ und Kommunikation von Erkenntnissen explizit
eine Rolle?
b) Wieso kann die Bundesregierung dies nicht eben so gut selbständig
bewerkstelligen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stiftung
aufgrund hoher Finanzbeiträge Schwerpunktsetzungen und „Agenda-
Setting“ in der internationalen Förderung von Gesundheit in
Entwicklungsländern betreibt?
Die BMGF ist aufgrund ihres langjährigen Engagements und des persönlichen
Engagements des Stifter-Ehepaares Gates sehr gut mit der internationalen
Zivilgesellschaft und dem Privatsektor vernetzt. Durch eine Kooperation zwischen
staatlicher und privater Seite wird dadurch eine breitere Öffentlichkeit erreicht.
Durch dieses Zusammenwirken wird somit (Medien-)Öffentlichkeit für Themen
innerhalb von Gesellschaftsgruppen geschaffen, die sonst kein genuines
Interesse an entwicklungspolitischen Fragen haben.
Die Bundesregierung vertritt in den Gremien, in denen sie mitwirkt, stets die
eigenen Positionen, sucht aber bei gemeinsamen Positionen und Interessen den
Schulterschluss mit den jeweiligen Partnern. So kann z. B. durch die
Kooperation zwischen BMZ und BMGF kann im Rahmen von CGAP und der Alliance
for Financial Inclusion in Zukunft ein verstärkter Dialog zum Thema
Finanzsystementwicklung mit den Schwerpunkten Mikroversicherungen,
Mikrofinanzierung und der Mobilisierung von Ersparnissen, Prinzipien der finanziellen
Inklusion wie insbesondere Kundenschutz und finanzielle Grundbildung erfolgen.
Prinzipiell setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Entscheidungen im
Rahmen der Mandate und Governance-Regeln der jeweiligen Institutionen
erfolgen, sachorientiert sind und die Interessen und Bedürfnissen möglichst aller
Betroffenen gerecht werden. Im anstehenden WHO-Reformprozess haben sich
BMG und BMZ beispielsweise dafür eingesetzt, dass die Finanzierung des
Reformprozesses nicht wie angeboten durch die BMGF erfolgt, sondern durch die
Mitgliedstaaten. Das BMZ hat sich aufgrund der hohen Bedeutung des WHO-
Reformprozesses für die globale Gesundheit bereit erklärt, einen
Finanzierungsbeitrag in Höhe von 100 000 Euro zu leisten.
Schwerpunktsetzungen und „Agenda-Setting“ im Rahmen der jeweiligen
Möglichkeiten stehen allen Akteuren frei. Als private Stiftung setzt die BMGF
Schwerpunkte in Themenbereichen, in denen angenommen wird, dass maximale
Auswirkungen und Resultate erzielt werden können und die Stiftung eine
besondere Stärke gegenüber anderen Akteuren hat. Solche Schwerpunkte setzt sie im
Rahmen des Dialogs mit den Partnerländern oder anderen Geberländern.
12. Was ist konkret damit gemeint, dass die Stiftung – laut
Kooperationsvereinbarung – „innovative und nachhaltige Herangehensweisen an
entwicklungspolitische Probleme“ mit in die Partnerschaft einbringen soll?
a) Inwiefern berücksichtigt das BMZ dabei, dass die von der Stiftung
verfolgten Herangehensweisen an entwicklungspolitische Probleme
eventuell nicht daran orientiert sind, sowohl für Geber die kostengünstigste
als auch für die betroffenen Menschen die adäquateste und effektvollste
Form anzunehmen?
b) Könnte eine Kenntnis hierüber gegebenenfalls das Eingehen einer
Partnerschaft mit der Stiftung in Frage stellen?
Im MoU halten beide Seiten explizit fest, an welchen Prinzipien sich BMZ und
BMGF in der Zusammenarbeit orientieren werden. Hierzu gehören die
Erreichung der in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen festgelegten
Ziele sowie die Erklärung von Paris und der Aktionsplan von Accra hinsichtlich
der Partnerorientierung, Koordinierung, Harmonisierung, Arbeitsteilung und
Ergebnisorientierung. Innerhalb dieser Prinzipien begrüßt das BMZ den Aufbau
innovativer Kooperationsformen und Ansätze wie beispielsweise
ergebnisabhängige Finanzierung.
Ein Vorteil der Zusammenarbeit mit der BMGF ist, dass sie als private Stiftung
erfolgversprechende innovative Instrumente der Zusammenarbeit erproben
kann, auch wenn diese mit einem finanziellen Risiko verbunden sind, die
staatliche Geber nicht eingehen können.
c) Aus welchen Gründen wird im Hinblick auf innovative und nachhaltige
Herangehensweisen an entwicklungspolitische Probleme nicht
vorzugsweise auf die Kompetenz und Erfahrung von
zivilgesellschaftlichen Organisationen zurückgegriffen?
Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wird nicht zugunsten der
Zusammenarbeit mit der BMGF eingeschränkt.
13. Wie häufig sollen Treffen, auf denen die Partnerschaft weiterentwickelt
und die jeweiligen Programmbereiche sowie die Schwerpunktsetzung der
Kooperation besprochen werden, stattfinden?
a) Ist geplant, sich bei solchen Treffen von zivilgesellschaftlichen
Organisationen inhaltlich beraten zu lassen?
Falls nein, wieso nicht?
Das MoU hält keine feste Taktung der Treffen zwischen BMZ und BMGF fest.
Der Austausch auf Arbeitsebene erfolgt kontinuierlich. Zusätzliche Treffen
werden nach Bedarf stattfinden. Die Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher
Organisationen wird dann in Abhängigkeit von der konkreten Situation und zu
behandelnder Thematik erfolgen.
b) Wird das BMZ im Hinblick auf die Partnerschaft mit der Stiftung
beraten?
Wenn ja, von wem?
Wenn nein, wieso nicht?
Das BMZ greift in Hinblick auf die Partnerschaft mit BMGF auf seine
hausinterne Expertise sowie die der Durchführungsorganisationen zurück.
14. Was ist konkret damit gemeint, wenn laut Kooperationsvereinbarung die
Stiftung und das BMZ im Hinblick auf die Förderung der Fortschritte bei
Familienplanung und reproduktiver Gesundheit ihre Kräfte – auch mit den
Partnerländern und weiteren interessierten Gebern – bündeln wollen, um
entsprechende Bemühungen in ausgewählten Partnerländern zu
unterstützen?
Die besagte Kooperationsvereinbarung muss zwischen BMZ und der Stiftung
noch weiter konkretisiert werden. Über die Formulierung hinaus gehende
Absprachen oder Vereinbarungen sind bisher nicht getroffen worden.
a) Kann dies auch zur Folge haben, dass laufende Programme des BMZ
im Bereich Familienplanung und reproduktive Gesundheit eingestellt
werden bzw. ihre Finanzmittel gekürzt werden, und wenn ja, welche?
Nein. Die Bundesregierung stockt derzeit im Rahmen der Umsetzung ihrer
Zusage zur G8-Muskoka-Initiative (Kinder- und Müttergesundheit) und im
Rahmen der BMZ-Initiative Selbstbestimmte Familienplanung und
Müttergesundheit ihre eigenen Programme und finanzielle Ressourcen für Vorhaben
der Familienplanung und reproduktiven Gesundheit signifikant auf.
b) Hat die Kooperation mit der Stiftung Auswirkungen auf die Auswahl
der Partnerländer und den Wegfall der Kooperation mit bestehenden
Partnerländer, und wenn ja, welche?
Nein.
c) Was versteht das BMZ genau unter „weiteren interessierten Gebern“?
Es gibt hierzu keine Vorfestlegung. Denkbar sind sowohl andere OECD/DAC-
Geber, „neue“ Geber, als auch nationale oder internationale Akteure der
Zivilgesellschaft oder Privatwirtschaft.
d) Gibt es bereits interessierte potentielle Geber?
Siehe Antwort zu Frage 14.
15. Welche Zusagen hat das BMZ auf der Auffüllungskonferenz für die GAVI
Alliance im Juni dieses Jahres für 2012 und 2013 gemacht?
Die Bundesregierung hat bei der Wiederauffüllungskonferenz im Juni 2011
unter Haushalts- und Parlamentsvorbehalt eine Zusage für 2012 in Höhe von
10 Mio. Euro multilateraler Mittel und 20 Mio. Euro bilateraler Mittel gemacht.
16. Welche Maßnahmen greifen für von Kinderlähmung betroffene
Partnerländer, die nicht über Infrastruktur zur Absorption von Darlehen verfügen und
auch keine eigenen Zuschüsse finanzieren können?
Es gibt bisher keine gemeinsam von BMZ und BMGF durchgeführten
Maßnahmen im Kampf gegen Polio. Das BMZ hat unter Parlaments- und
Haushaltsvorbehalt zugesagt von 2009 bis 2013 100 Mio. Euro für die Bekämpfung der Polio
bereitzustellen. Die Partnerländer sind hier Indien, Nigeria und Tadschikistan, in
denen seit 2009 rund 76 Mio. Euro zugesagt wurden.
17. Welche Möglichkeiten zur Kooperation bei Themen im Hinblick auf die
Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von medizinischer
Versorgung mit Blick auf die Millenniumsziele der Vereinten Nationen
Nummer 4 und 5 hat das BMZ mit der Stiftung bereits vereinbart?
Abgesehen von der Zusammenarbeit im Kontext der GAVI Allianz und dem
Dialog und Informationsaustausch zur GPEI und im GFATM gibt es bisher keine
weitergehenden Vereinbarungen mit der BMGF.
a) Wird das BMZ in diesem Zusammenhang auch die Förderung von
Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und entsprechende
Preissenkungsmechanismen als Möglichkeit zur Verbesserung des Zugangs
und der Qualität medizinischer Versorgung mit einbeziehen?
Die GAVI Alliance hat in der Vergangenheit bereits Preisreduzierungen für
Impfstoffe erzielt. Es ist auch ein Ziel der neuen Beschaffungsstrategie von
GAVI (öffentlich vorliegender Entwurf Juli 2011), die Transparenz und den
Wettbewerb auf dem Impfstoffmarkt zu erhöhen, um diesbezüglich weitere
Fortschritte zu erreichen.
In diesem Bereich gibt es bisher keine konkreten Vereinbarungen zwischen dem
BMZ und der Stiftung. Unabhängig von dieser Kooperation fördert das BMZ die
lokale Produktion von Arzneimitteln in Entwicklungsländern und setzt sich in
den Partnerländern für die Verbesserung des Zugangs und der Qualität
medizinischer Versorgung ein.
b) Wird das BMZ in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen und Mittel
gegen die Mutter-zu-Kind-Übertragung mit einbeziehen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
18. Welche Formen der Output-abhängigen Entwicklungszusammenarbeit sind
im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von
medizinischer Versorgung mit Blick auf die Milleniumsziele Nummer 4 und 5
angedacht, bzw. möglich, und welche Erfahrungen gibt es hier bereits?
In diesem Bereich gibt es bisher keine konkreten Vereinbarungen zwischen dem
BMZ und der Stiftung. Diese Modelle sind aber in der Vereinbarung zwischen
BMZ und der Stiftung als potentielles Kooperationsfeld genannt. In der EZ
wurden bisher positive Erfahrungen mit „Output Based Aid“ in Vorhaben der
Mutter-Kind-Versorgung und Gesundheitsfinanzierung gesammelt (z. B. Kenia,
Uganda, Kambodscha, Bangladesch).
a) Welche Risiken gibt es aus Sicht des BMZ in diesem Zusammenhang im
Hinblick darauf, Finanzierungen an Ergebnisse zu knüpfen, und welche
Maßnahmen ergreift das BMZ, um diese Risiken zu minimieren?
Die erwähnten Vorhaben mit Anreizen des „output based aid“ weisen insgesamt
kein höheres Risiko oder schwächere Beeinflussbarkeit auf als die input-
orientierten Projekte/Programme. Sie verstärken die Anreize für Anbieter von
Gesundheitsdiensten, qualitätskontrollierte Leistungen für Patienten zu erbringen.
Innovative Finanzierungsmechanismen werden zudem in den Politikdialog zur
gerechten und effizienten Gesundheitsfinanzierung in den Partnerländern
integriert, um eine Nachhaltigkeit zu erreichen. Bisher finanziert das BMZ im
Gesundheitssektor keine Vorhaben, die eine (ex-post) Finanzierung von
Vorhaben von erreichten Ergebnissen abhängig macht (Cash on Delivery).
b) Ist damit auch eine Besteuerung von Unternehmen oder ein sonstiger
Mittelabfluss von privaten Akteuren gemeint?
Nein.
19. Welche Möglichkeiten zur Kooperation will die Partnerschaft im Hinblick
auf die Entwicklung fairer und nachhaltiger einheimischer
Finanzierungsstrukturen schaffen, um den Zugang der Bevölkerung zu medizinischer
Versorgung zu gewährleisten, den Schutz von finanziellen Risiken zu
verbessern und den Zugang zu und der Qualität von medizinischer Versorgung
im Kontext der Millenniumsziele Nummer 4 und 5 zu verbessern?
Die Partnerschaft zwischen BMZ und BMGF schafft die Möglichkeit, zukünftig
die Kooperation im Bereich Soziale Absicherung im Krankheitsfall auf- und
auszubauen und so den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in unseren
Partnerländern zu verbessern. Dadurch werden für die dortige Bevölkerung
finanzielle Risiken im Krankheitsfall vermindert und die häufigste Ursache von
Armut weltweite – hohe Ausgabe im Krankheitsfall – bekämpft.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt bereits seit Ende der
90er-Jahre den Auf- und Ausbau von sozialen Sicherungssystemen in unseren
Partnerländern. Diese Erfahrungen kann das BMZ bei der Zusammenarbeit mit
der BMGF in diesem Bereich zukünftig aktiv einbringen und weitergeben.
Gleichzeitig stellt die Kooperation eine Chance für die deutsche
Entwicklungspolitik dar, gemeinsam mit der BMGF neue und innovative Instrumente der
sozialen Sicherung in Entwicklungsländern zu fördern.
20. Wie begründet das BMZ den Umstand, dass im Rahmen der Partnerschaft
keine gemeinsamen Investitionen in Infrastruktur, Geräte oder Personal
getätigt werden sollen, und wie sollen aus Sicht des BMZ finanzielle
Investitionen im Rahmen der Kooperation geleistet werden?
Die BMGF setzt in ihrer Stiftungstätigkeit keinen Schwerpunkt auf
Infrastruktur, Geräte oder Personal. In jedem Kooperationsprojekt werden
Verantwortlichkeiten, Form und Umfang im Einzelfall abgestimmt.
21. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen BMZ und Stiftung im Hinblick auf
die Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose ausgebaut
werden, und welche Aspekte über die in der Absprache explizit als
„einschlägige Fragen“ genannten hinaus sollen dabei berücksichtigt werden?
a) Sollen „vulnerable groups“ in diesem Zusammenhang besonders
berücksichtigt werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die besagte Kooperationsvereinbarung muss zwischen BMZ und der Stiftung
noch weiter konkretisiert werden. Über die Formulierung hinaus gehende
Absprachen oder Vereinbarungen sind noch nicht getroffen worden.
b) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und
Stigmatisierung sind in diesem Zusammenhang geplant?
Siehe Antwort zu Frage 21a.
c) Betrifft der Ausbau der Zusammenarbeit auch ein gemeinsames
Engagement für den HIV/Aids-Patentpool der Organisation UNITAID und
eine verstärkte Nutzung von Zwangslizenzen, und wenn nein, warum
nicht?
Siehe Antwort zu Frage 21a.
d) Werden im Rahmen der Kooperation weitere Krankheiten, wie
beispielsweise vernachlässigte Krankheiten, mit einbezogen, und wenn
nein, warum nicht?
Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen BMZ und BMGF im Hinblick auf
die Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose gilt die Aussage zu
Frage 21a. Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen BMZ und BMGF im
Hinblick auf den Gesundheitssektor allgemein werden insbesondere durch die
gemeinsame Förderung von GAVI weitere Krankheiten mit Einbezogen. Hierzu
gehören beispielsweise Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Hepatitis B,
und Haemophilus influenzae Typ b. Gelbfieber, das ebenfalls in das GAVI
Impfprogramm aufgenommen wurde, wird dem Bereich der vernachlässigten
Krankheiten zugeordnet.
e) Wird im Rahmen der Kooperation zur Bekämpfung von HIV/Aids eine
Förderung von lokaler Generikaproduktion und eine
Forschungsförderung einbezogen, und wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 21a.
22. Wie begründet das BMZ die Auswahl der fünf Schwerpunktbereiche der
Kooperation?
Die Auswahl der fünf Schwerpunktbereiche ist unter der Berücksichtigung der
sektoralen Schwerpunkte des BMZ sowie der Schwerpunkte der BMGF erfolgt.
Dort, wo es inhaltliche Überschneidungen gab und eine Kooperation als sinnvoll
für die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele eingeschätzt wurde, wurden
Schwerpunkte vereinbart.
Zudem handelt es sich dabei auch um Bereiche, in denen BMZ und BMGF
bereits erfolgreich und wirksam zusammengearbeitet haben. Nicht zuletzt stellt
die Zusammenarbeit mit der BMGF ein Instrument zur Geberharmonisierung
dar, da entwicklungspolitische Zielsetzungen der Stiftung, der deutschen EZ und
des lokalen Partners synergetisch miteinander verknüpft und für eine effiziente,
wirkungsorientierte Umsetzung handhabbar gemacht werden.
23. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Kooperation von BMZ und
Stiftung geplant, um die Existenzgrundlagen und Einkommen von
Kleinbäuerinnen und -bauern in ihren Familien zu verbessern?
Die konkrete Ausgestaltung zukünftiger Maßnahmen bedarf noch einer näheren
Absprache zwischen BMGF und BMZ. Grundlage werden die BMZ Strategie
zur Entwicklung ländlicher Räume und die Erfahrungen aus bereits laufenden
gemeinsamen Projekten sein.
24. Inwiefern wird gewährleistet, dass die bäuerliche Landwirtschaft weiterhin
den Eigenbedarf an Nahrungsmitteln decken kann, und wie soll in diesem
Zusammenhang vermieden werden, dass Kleinbauern dazu gedrängt
werden, sogenannte cash-crops anzubauen?
Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung hat für das BMZ höchste
Priorität. Über die Vermarktung von Agrarprodukten können Kleinbauern
zusätzliches Einkommen erzielen, das Sie zur Befriedigung anderer
Grundbedürfnisse ebenfalls benötigen. Die gemeinsamen Vorhaben mit der BMGF
tragen darüber hinaus auch zur Produktionssteigerung von Grundnahrungsmitteln
für die Selbstversorgung und den lokalen Markt bei.
25. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Kooperation von BMZ und
Stiftung geplant, um die Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelsicherheit
in den Partnerländern zu verbessern?
a) Sollen die Kapazitäten mit technischen oder biologischen Mitteln
verbessert werden, und wenn ja, mit welchen?
b) Falls biologische Mittel zur Verbesserung der Kapazitäten beim
Nachernteschutz eingesetzt werden sollen, inwiefern wird gewährleistet,
dass die Bäuerinnen und Bauern nicht in zusätzliche finanzielle
Abhängigkeiten von internationalen Konzernen geraten?
c) Falls biologische Mittel zur Verbesserung der Kapazitäten beim
Nachernteschutz eingesetzt werden sollen, orientieren sich diese an
traditionellen Anbauverfahren?
Die konkrete Ausgestaltung bedarf noch einer näheren Absprache zwischen
BMGF und BMZ.
26. Welche Akteure sollen in den im Konzept angesprochenen offenen
Gedanken- und Meinungsaustausch zu Strategien für den landwirtschaftlichen
Bereich und die Entwicklung ländlicher Räume eingeschlossen werden?
Der Austausch zu Strategien für den landwirtschaftlichen Bereich und die
Entwicklung ländlicher Räume findet zwischen BMZ und BMGF statt. Für das
BMZ bildet das sektorübergreifende Konzept „Entwicklung ländlicher Räume
und ihr Beitrag zur Ernährungssicherung“ die Diskussionsgrundlage. Es wurde
im Hause mit den Durchführungsorganisationen und anderen Ressorts
abgestimmt; weitere Akteure aus der Politik, aber auch aus Wirtschaft, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft waren bei der Erstellung beteiligt.
27. Welche Möglichkeiten der Kooperation bei der Bewältigung von
Herausforderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Finanzierung sind im
Rahmen der Vereinbarung zwischen BMZ und Stiftung bisher angedacht
worden, und welche konkreten Kooperationspartner sind bisher benannt?
a) Inwiefern werden bei diesen Kooperationen landwirtschaftliche
Konzerne aus dem globalen Norden eingebunden?
b) Aus welchen Gründen liegt der Fokus auf „ausreichenden
Finanzdienstleistungen als Vorbedingung“, um eine sich selbsttragende
Entwicklung ländlicher Räume zu fördern?
c) Soll zur Förderung einer sich selbsttragenden Entwicklung ländlicher
Räume auch die Schulung und Ausbildung von Fachkräften sowie eine
Verbesserung des Technologietransfers mit einbezogen werden?
Fehlende Agrarfinanzierung ist der Hemmschuh für ländliche Entwicklung.
Eine selbsttragende Entwicklung ländlicher Räume braucht Investitionen. Zur
Stärkung der Investitionstätigkeit muss der Zugang zu Finanzdienstleistungen
(financial inclusion) und die Absicherung gegen Risiken für Agrarproduzenten
verbessert werden. Zugang zu Finanzdienstleistungen und die Bereitstellung
von angepassten Finanzierungslösungen sind die maßgeblichen
Herausforderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Finanzierung. Im Agrarbereich
kann dies über eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten entlang
landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten gefördert werden. Hierbei spielt auch die
Privatwirtschaft eine entscheidende Rolle. Die Förderung in diesem Bereich
trägt ebenfalls dazu bei, die Qualifizierung und Ausbildung Von Fachkräften in
ländlichen Räumen voranzutreiben.
Das Thema ländliche Finanzierung spielt auch in den internationalen
Netzwerken und Foren, in denen die BMGF und das BMZ kooperieren, eine wesentliche
Rolle. Durch das Zusammenbringen der unterschiedlichen staatlichen Akteuren
des Finanzsektors aus Entwicklungsländern, unterstützt die Alliance for
Financial Inclusion im Sinne eines peer-to-peer Austausches die Schaffung optimaler
Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von angepassten
Finanzdienstleistungen, auch für den ländlichen Raum. Im Rahmen der G20 Partnerschaft für
Finanzielle Inklusion sowie CGAP konzentrieren sich BMZ ebenso wie die
BMGF auf diese Schwerpunkte und teilen ihre Erfahrungen. Hier findet ein
Austausch mit Finanzministerien, Zentralbanken, Regulierungsbehörden,
Geberinstitutionen, Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen statt.
Auch der Privatsektor bringt seine Erfahrungen in diese Netzwerke ein.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]