Ein Jahr nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Johanna Voß, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor einem Jahr wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert (31. Juli 2010). Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle wurden die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind.
Dennoch blieb es damit bei einer „kleinen Novelle“, die eine von vielen gesellschaftlichen und politischen Gruppen geforderte Neudefinition der „guten fachlichen Praxis“ ausgeklammert hat. Ökologische und soziale Mindeststandards der Waldbewirtschaftung wurden in allen drei Anträgen der Oppositionsfraktionen (Bundestagsdrucksachen 17/1050, 17/1586 und 17/1743), aber von der Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt.
Die Änderung im § 2 BWaldG (Waldbegriff) zur Erleichterung von Agroforstsystemen wurde im Vorfeld der Gesetzesnovellierung von vielen gesellschaftlichen Gruppen und Fachverbänden kritisiert. Eine Abnahme der Schutzwaldflächen im Alpenraum wurde befürchtet.
Ein Jahr nach der jüngsten Novelle des BWaldG ist eine Zwischenbilanz ihrer Wirkung erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Hektar Kurzumtriebsplantagen wurden seit dem Inkrafttreten des 2010 novellierten BWaldG neu angelegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar andere Agroforstflächen wurden seitdem neu angelegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar Berg- bzw. Schutzwald sind aus der Walddefinition seitdem herausgefallen, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Nutzung der Flächen?
In welchen Landkreisen befinden sich welche Anteile dieser Flächen?
Wie hat sich die Besserstellung der forstwirtschaftlichen Vereinigungen im BWaldG in der Praxis ausgewirkt?
Wie viele forstwirtschaftliche Vereinigungen wurden seitdem gegründet?
Welche konkreten Verbesserungen haben sich dadurch für die Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzer ergeben?
Hat die Änderung im BWaldG zur Verkehrssicherungspflicht seitdem zu Erleichterungen in der Rechtsprechung geführt?
Wenn ja, in welchen Fällen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Lockerung der Verkehrssicherungspflicht abseits gekennzeichneter Waldwege mit dem Ziel einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Einbeziehung stehenden Totholzes?
Wie viele rekultivierte, ehemals kontaminierte oder ehemals militärisch genutzte Flächen wurden in den vergangenen zehn Jahren aufgeforstet oder mit Kurzumtriebsplantagen bepflanzt (bitte nach Jahr, Bundesland, Flächennutzung und Flächenbelastung aufschlüsseln)?
Wann wird die Bundesregierung eine Novelle des BWaldG vorlegen zur Regelung ökologischer und sozialer Mindeststandards im Rahmen der guten fachlichen Praxis?
Falls dies nicht geplant sein sollte, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die mittelfristige quantitative und qualitative Entwicklung der Waldflächen in Deutschland ein?
Mit wie viel Flächenzunahme durch Aufforstung oder Renaturierung bzw. Flächenverringerung durch Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben rechnet die Bundesregierung bis 2030?
Wann wird die Bundesregierung die seit Monaten angekündigte Waldstrategie 2020 vorlegen?