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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kontrollen in der Leiharbeit

Kontrolle der Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Personalsituation bei der BA, Aufdeckung von Verstößen, insbesondere bei Eingruppierung und Vergütung durch Vor-Ort-Kontrollen; Kontrolle der Einhaltung der sog. &quot;Drehtürklausel&quot; (Entlassung von Stammpersonal bei gleichzeitiger Wiedereinstellung als Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen), Kontrolle der Einhaltung der Lohnuntergrenzen und weiterer Vorschriften<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/696008. 09. 2011

Kontrollen in der Leiharbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Aufgabe, die Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu kontrollieren und die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 17/2510) hat gezeigt, dass im Jahr 2009 die Prüfquote in Bezug auf die Gesamtzahl der Erlaubnisinhaber deutlich unter 10 Prozent lag und dass die bundesweit zur Verfügung stehenden Planstellen zur Durchführung und Überwachung des AÜG bei der BA bis Ende 2011 nur mit 25 zusätzlichen Kräften auf insgesamt 99,5 Kräfte aufgestockt werden sollen.

Mittlerweile ist die Anzahl der Leiharbeitskräfte wie auch der Verleihunternehmen gestiegen. Zudem wurde der BA durch die neueste Reform des AÜG die Kontrolle der so genannten Drehtürklausel übertragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Prüfungen hat die BA in den Jahren 2010 und 2011 bei Verleih- und Entleihunternehmen durchgeführt, wie viele Bußgelder wurden an wie viele Verleih- und Entleihunternehmen verhängt, und wie hoch waren die insgesamt verhängten Bußgelder?

2

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2004 bundesweit 77 Planstellen zur Durchführung des AÜG zur Verfügung standen und im Jahr 2011 laut Planung 99,5 Kräfte zur Verfügung stehen sollen und sich damit das Verhältnis zwischen Prüfenden und Leiharbeitskräften von ungefähr 1:5 000 im Jahr 2004 auf heute 1:10 000 verschlechtert hat, die Notwendigkeit, die Zahl der Plankräfte weiter aufzustocken?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche Personen in Verleihunternehmen werden in der Regel bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA befragt, und werden auch Entleihunternehmen geprüft sowie dort arbeitende Leiharbeitskräfte befragt?

4

Wie viele Prüfungen waren seit 2005 Vor-Ort-Kontrollen, und wurden die Leiharbeitsfirmen vor der Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle von der BA über das beabsichtigte Datum der Prüfung informiert, oder führt die BA in erster Linie unangekündigte Ad-hoc-Prüfungen durch?

5

Gibt es die Prüfpraxis, dass die BA bei Vor-Ort-Kontrollen die notwendigen Prüfunterlagen per Post von den Verleihunternehmen anfordert?

6

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob allen Leiharbeitskräften ein aktuelles Merkblatt der BA ausgehändigt wurde, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt bei Vor-Ort-Kontrollen Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

7

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob bei Nichtbeschäftigung das Entgelt fortgezahlt wird, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt bei Vor-Ort-Kontrollen Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

8

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA im Verleihunternehmen geprüft, ob die Eingruppierung der Leiharbeitskräfte der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit entspricht, und wird auch der Entleiher geprüft, da anhand dieser Daten nur beurteilt werden kann, ob die Eingruppierung ordnungsgemäß erfolgt ist?

Wenn nein, warum nicht?

9

In wie vielen Fällen wurden bei der Kontrolle, ob die Eingruppierung der Leiharbeitskräfte der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit entspricht, Verstöße aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

10

Wie viele Leiharbeitsfirmen sind derzeit bei der BA registriert, und in wie vielen Leiharbeitsfirmen gibt es einen Betriebsrat?

11

Wird bei der Prüfung durch die BA ein besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Eingruppierung der Leiharbeitskräfte gelegt, insbesondere wenn in Verleihbetrieben kein Betriebsrat existiert, der die ordnungsgemäße Eingruppierung kontrollieren kann?

Wenn nein, sieht die Bundesregierung die korrekte Eingruppierung von Leiharbeitskräften als gesichert an?

12

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten von Betriebsräten im Entleihbetrieb als ausreichend an, unkorrekte Eingruppierungen der Leiharbeitsfirmen zu beanstanden und Änderungen durchzusetzen?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung?

13

Wie wird die Einhaltung der im AÜG neu eingeführten „Drehtürklausel“ durch die BA kontrolliert, und wie gelangt die BA an Daten, mit denen festgestellt werden kann, ob eine Leiharbeitskraft sechs Monate zuvor in dem betreffenden Betrieb gearbeitet hat?

14

Welche Kooperationen gibt es zwischen der BA und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um die Einhaltung der Lohnuntergrenze sowie der Drehtürklausel sicherzustellen?

15

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob die arbeitsrechtlichen Pflichten bei Befristungen bzw. Abrufarbeit nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge eingehalten werden, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

16

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ordnungsgemäß geleistet wurde, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

17

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob Urlaub und Urlaubsentgelt ordnungsgemäß gewährt wurden, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

18

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob Mindestlöhne nach § 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gezahlt werden, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

19

Wie wird bei Vor-Ort-Kontrollen durch die BA geprüft, ob Kündigungsvorschriften eingehalten werden, und in wie vielen Fällen wurden in diesem Punkt bei örtlichen Prüfungen Verstöße durch die BA aufgedeckt (bitte jährlich seit 2005)?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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