[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7269
17. Wahlperiode 04. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6990 –
Erfolgloser Feldtest mit Körperscannern in Hamburg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 31. Juli 2011 endete der Feldtest von Körperscannern am Flughafen
Hamburg. Die ursprünglich für sechs Monate geplante Erprobung wurde am
30. März 2011 um weitere vier Monate verlängert, weil die Geräte unnötig
Alarm schlugen und zu sensibel auf Eigenschaften der Kleidung (wie z. B.
Faltenwurf) reagierten. Ende August 2011 verkündete das Bundesministerium
des Innern (BMI), nach Auswertung der Ergebnisse der Erprobungsphase habe
der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, von der Einführung
von Körperscannern abgesehen, da sie sich nicht als praxistauglich erwiesen
hätten. Sie hätten unnötig Alarme ausgelöst, die laut Pressemitteilung des BMI
in der Regel auf Eigenschaften der Kleidung (wie z. B. Faltenwurf)
zurückzuführen waren. In einem Bericht des „FOCUS“ vom 31. August 2011 wird ein
Mitarbeiter des BMI zitiert, dass außerdem Schweißflecken und
Taschentücher Alarme auslösten. Solche Fehlalarme, zitiert die Zeitung Kreise des
BMI, hätte es bei 49 Prozent der Kontrollen gegeben, in 15 Prozent der Fälle
sei der Alarm berechtigt gewesen, wogegen in 5 Prozent der Fälle nicht geklärt
werden konnte, aus welchem Grund Alarm ausgelöst wurde. Bei 31 Prozent
der kontrollierten Personen sei kein Alarm ausgelöst worden. Ob die Scanner
in diesen 31 Prozent der Fälle richtig lagen, wurde nicht durch Nachkontrollen
überprüft (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. vom 15. März 2011, Bundestagsdrucksache 17/5025), hierzu
liegen also keine Daten vor. Auch wurde nicht geprüft, ob verschiedene illegale
Substanzen unter Realbedingungen detektiert und anschließend von den
Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten gefunden worden wären (ebenda).
Kurz vor Beginn der Erprobungsphase der Körperscanner am Flughafen
Hamburg wurde bekannt, dass die italienische Regierung nach einem
sechsmonatigen Versuch von der Einführung dieser Technik Abstand nahm. Der Grund für
die damalige Entscheidung war derselbe, aus dem der Bundesminister des
Innern nun von der Einführung von Körperscannern absieht. Die Kontrollen
dauerten zu lange. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/3789) wurden
die Geräte in Mailand und Rom mit einer „im Vergleich zu den Geräten in
Hamburg älteren Softwarekonfiguration“ betrieben, die erzielten Ergebnisse Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Seeptember
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7269 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewürden die „mit der aktuellen Software erreichbare Leistungsfähigkeit der
Körperscanner“ nicht repräsentieren. Da sich nun herausgestellt hat, dass auch
die in Hamburg getestete Softwarekonfiguration nicht funktioniert, stellt sich
die Frage, ob das Scheitern des Versuchs in Hamburg nicht vorhersehbar
gewesen ist, ab wann sich dieses Scheitern abgezeichnet hat und ob man die
Verschwendung von Mitteln durch die Durchführung bzw. Verlängerung des
Versuchs an dieser Stelle nicht hätte verhindern können. Vor allem, da diese
Mittel in anderen Bereichen wie dem der Frachtkontrollen, die nach Aussagen der
Bundesregierung einer „Anpassung an die tatsächliche Bedrohungslage“
bedürften, eher gebraucht würden, während sich die Luftsicherheitskontrollen in
der EU „grundsätzlich auf einem hohen Standard“ befänden
(Bundestagsdrucksache 17/3789).
Zu diversen Einzelfragen der Fraktion DIE LINKE. hat die
Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen
17/3789, 17/5025 und 17/5929 mit Verweis auf die Ergebnisauswertung am
Ende des Feldtests nicht geantwortet. Da der Test nun beendet und
ausgewertet worden ist, müsste die Bundesregierung nun in der Lage sein, auf diese
Fragen zu antworten, zumal der Abschlussbericht dem Deutschen Bundestag
nicht vorliegt (Stand 13. September 2011).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Luftsicherheitskontrolltechnik wird in Deutschland erst nach intensiven Tests
eingesetzt, und dann auch nur, wenn sie sich für die Kontrolle von Fluggästen
als geeignet erweist.
Am 31. Juli 2011 endete der am 27. September 2010 begonnene Feldtest von
Körperscannern am Flughafen Hamburg. Parallel zu diesem Feldtest wurden
zahlreiche Testreihen bei der Forschungs- und Erprobungsstelle der
Bundespolizei durchgeführt.
Eingesetzt waren zwei Geräte vom Typ L3-ProVison ATD, welche mit aktiver
Millimeterwellentechnik sowie automatischer Detektionssoftware arbeiten.
Ziel der Tests war es, Erkenntnisse zur Leistungsfähigkeit zu gewinnen,
Verbesserungspotentiale zu erkennen, die Möglichkeiten und Grenzen von
Körperscannern zur Integration in heutige Sicherheitskontrollprozesse an Flughäfen
zu ermitteln und Eckdaten für zukünftige Kontrollstellenkonzepte zu erlangen.
Erst auf der Basis dieser Informationen sollte über die Implementierung von
Körperscannern in Kontrollkonzepte entschieden werden.
Die Auswertung des zehnmonatigen Testbetriebs hat ergeben, dass
Körperscanner grundsätzlich geeignet sind, die Effizienz und Effektivität von
Luftsicherheitskontrollen zu verbessern. Sie sind eine gute Kontrollmethode, um
zukünftig die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs noch zu steigern und die
Prozesse für den Passagier komfortabler zu gestalten.
Die Tests haben aber auch gezeigt, dass die gegenwärtig zur Verfügung
stehenden Geräte noch nicht für den allgemeinen Praxisbetrieb geeignet sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter
Friedrich, entschieden, die weitere Geräteentwicklung der Körperscanner
abzuwarten. Die Bundespolizei wird die Entwicklungen begleiten.
1. Treffen die o. g. Aussagen zur Häufigkeit von unnötigen Alarmen (also
durch z. B. Schweißflecken, Taschentücher, Faltenwurf der Kleidung oder
unruhiges Verhalten der Testpersonen ausgelöste Detektionen),
berechtigten Alarmen und Alarmen mit ungeklärter Ursache zu?
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Aussagen zur Häufigkeit
von unnötigen und berechtigten Alarmen treffen zu. Bei 5 Prozent der Alarm-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7269anzeigen konnte keine Ursache festgestellt werden. Es handelt sich um
Fehlalarme.
2. Worauf wurde dieses Verhalten der Scanner letzten Endes zurückgeführt
(auf die Software, auf Hardwareprobleme, auf die Strahlentechnik, auf
Bedienerprobleme, auf klimatische und bauliche Bedingungen etc.)?
Das Verhalten der getesteten Körperscanner ist auf die verwendete Software
und die hohen Anforderungen an die Detektionsleistung zurück zu führen. Eine
hohe Detektionsleistung hat bei automatisch arbeitender Kontrolltechnik in der
Regel eine hohe Alarmrate zur Folge. Dieser Zusammenhang wird technisch
durch die sogenannte „Receiver Operating Characteristics – Kurve“
beschrieben. Über Softwareänderungen kann eine niedrigere Alarmrate bei
gleichbleibender Detektionsleistung erreicht werden.
3. Welche illegalen Gegenstände wurden bei den o. g. 15 Prozent der
freiwilligen Testpersonen entdeckt, und in wie vielen Fällen kam es zu
strafrechtlichen Konsequenzen?
Es wurden verschiedene Gegenstände festgestellt, auch solche die nicht an
Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden dürfen. Strafrechtliche
Konsequenzen sind damit nicht unbedingt verbunden und liegen nicht in der
Zuständigkeit der Bundesregierung.
4. Wie wurde in den 5 Prozent der Fälle vorgegangen, in denen nicht geklärt
werden konnte, was den Alarm auslöste (durften die Personen passieren,
wurde eine nachträgliche Problemanalyse veranlasst)?
Bei 5 Prozent der Alarmanzeigen konnte keine Ursache festgestellt werden. Es
handelt sich um Fehlalarme. Da jede Alarmanzeige eine Nachkontrolle zur
Folge hat, wurden auch diese Passagiere kontrolliert und konnten danach
passieren.
5. Wie hat sich die Häufigkeit von unnötigen Alarmen im Verlauf des
Feldversuchs verändert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Nach Installation einer neuen Detektionssoftware hat sich die Alarmrate etwa
um 5 Prozentpunkte reduziert. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist nicht
möglich.
6. Wie lange dauerte die Abfertigung an scannergestützten
Flugsicherheitskontrollpunkten im Vergleich zu herkömmlichen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/3789), konnte im Verlauf des Versuchs eine Verbesserung der
Abfertigungszeit erreicht werden, und wie stellt sich die Abfertigungszeit
an den Scannerkontrollpunkten im Verlauf des Versuchs dar (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Die Abfertigungszeit an herkömmlichen Kontrollstellen ist abhängig von
zahlreichen Faktoren, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden
(Konfiguration, Aufbau, Passagieraufkommen etc.). Im Vergleich zu herkömmlichen
Kontrollspuren der neuesten Generation kann die Kontrolle in einer
Körperscannerkontrollspur wenige Sekunden länger dauern.
Drucksache 17/7269 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie lange war die durchschnittliche und die maximale Wartezeit pro
Passagier?
Die durchschnittliche Wartezeit vor der Durchführung des Körperscans betrug
28 Sekunden. Eine Aussage zur maximalen Wartezeit ist nicht repräsentativ, da
am Flughafen Hamburg die Passagiere auf zehn Kontrollspuren so verteilt
werden, dass Warteschlangen möglichst vermieden werden.
8. Wurde der Bundesminister des Innern über den gesamten Verlauf des
Feldversuchs wie geplant alle vier Wochen informiert (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/3789), und wenn ja, was beinhalteten diese Informationen
konkret, wurden sie bearbeitet oder lediglich zur Kenntnis genommen?
Das Bundesministerium des Innern wurde über statistische Daten des Feldtests
regelmäßig informiert. Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen.
9. Zu welchem Zeitpunkt führte der Probebetrieb in Hamburg zu
Erkenntnissen über technische Schwachstellen der Geräte, der Software oder
über Probleme im Kontrollablauf (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3789)?
Technische Schwachstellen der Geräte und Probleme im Kontrollablauf wurden
nicht festgestellt. Bei der Software wurden Verbesserungsmöglichkeiten Ende
November 2010 und als Ergebnis des Feldtests erkannt.
10. Trifft es zu, dass im Dezember 2010 der Anteil der Scannerkontrollen, bei
denen der Alarm unnötigerweise – also durch z. B. Schweißflecken,
Taschentücher, Faltenwurf der Kleidung etc. – ausgelöst wurde, bei
75 Prozent lag, wie der „FOCUS“ am 13. Dezember 2010 berichtete?
Die Angabe im „FOCUS“ in der Ausgabe vom 13. Dezember 2010 kann von
der Bundesregierung nicht bestätigt werden.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
11. Wenn ja, welche Erkenntnisse standen zu diesem Zeitpunkt noch der
Schlussfolgerung entgegen, dass diese „Technik ein totaler Reinfall“ ist,
wie der „FOCUS“ einen „hochrangigen Sicherheitsbeamten“ am 13.
Dezember 2010 zitierte, und wer ordnete die Fortsetzung der Erprobung
konkret an?
Auf die Antwort zu Frage 10 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
12. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erkannt, dass die
getesteten Körperscanner nicht praxistauglich sind?
Als Ergebnis des Feldtests am Flughafen Hamburg zeigte sich, dass die
getesteten Körperscanner noch nicht für den allgemeinen Praxisbetrieb geeignet sind.
Die Einschränkungen ergeben sich aus der Anzahl der Alarmanzeigen und dem
erzielten Passagierdurchsatz.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/726913. Wie oft wurde der Hersteller im Verlauf des Versuchs von wem
aufgefordert, die Software der Körperscanner zu verbessern oder zu modifizieren,
und wie schlugen sich diese Aufforderungen in den (in Frage 8)
genannten Berichten an den Bundesminister des Innern nieder?
Die für den Test am Flughafen Hamburg verantwortliche Stelle der
Bundespolizei führte hierzu mit dem Hersteller mehrere Projektbesprechungen durch. Dem
Bundesministerium des Innern war dies bekannt.
14. Welche Aspekte wurden bei der Erprobung von Körperscannern außer
der Detektionsleistung von wem (Personen, Institutionen, Institute,
Forschungsbereich) besonders untersucht?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bundesamt für
Strahlenschutz führten eine Expositionsabschätzung der Geräte und eine
Gesundheitsbewertung durch.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit prüfte
die Einhaltung des Datenschutzes.
Das Institut Ökonomie & Prävention führte eine Akzeptanzstudie durch.
15. Welche Erkenntnisse für den Kontrollablauf wurden durch
arbeitspsychologische Untersuchungen gewonnen?
Es erfolgte keine arbeitspsychologische Untersuchung.
16. Wie unterscheidet sich das Verhalten des Luftsicherheitspersonals an
scannergestützten Kontrollen von dem an herkömmlichen
Kontrollpunkten?
Nennenswerte Verhaltensunterschiede der Luftsicherheitsassistenten sind nicht
bekannt.
17. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Feldversuch mit
Körperscannern am Flughafen Hamburg einschließlich aller Begleitstudien?
Für die Beschaffung und Unterhaltung entstanden Kosten in Höhe von
548 268,08 Euro. Anhand der geleisteten Mannstunden wurden für
Kontrollpersonal Kosten in Höhe von 586 741,72 Euro ermittelt.
18. Welcher Betrag war mit der Herstellerfirma L-3 Communications für
Geräte, Software, Support, etc. zu Beginn des Feldversuchs vertraglich
vereinbart, und welcher Betrag wurde bzw. wird der Firma ausgezahlt?
Mit der Firma L3-Communications waren Kosten in Höhe von 419 022,80 Euro
vertraglich vereinbart und wurden bezahlt.
19. Hat die Bundesregierung den Betrag wegen mangelhafter Leistungen
reduziert?
Nein, der Testlauf hat die beabsichtigten Erkenntnisse erbracht.
Drucksache 17/7269 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Hat die Bundesregierung Rückzahlungsansprüche oder
Schadensersatzansprüche wegen mangelhaft bzw. nicht erbrachter Leistungen geprüft,
und wenn nicht, warum nicht?
Nein, die vertraglich vereinbarte Leistung wurde erbracht.
21. Welche Personal- und Sachkosten sind in der Forschungs- und
Erprobungsstelle der Bundespolizei in Lübeck bis heute im Bereich
Körperscanner angefallen?
Infrastruktur- und Personalkosten bei der Forschungs- und Erprobungsstelle der
Bundespolizei werden nicht projektbezogen erfasst.
22. Werden die im Rahmen der Erforschung und Erprobung von
Körperscannern in der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei
gewonnenen Erkenntnisse mit dem Unternehmen L-3 Communications geteilt?
Erkenntnisse aus der Erprobung wurden im zulässigen Rahmen ausgetauscht.
23. Ist das Unternehmen L-3 Communications an den im Rahmen der
Erforschung und Erprobung von Körperscannern anfallenden Kosten beteiligt?
Die Kosten für die Grundlagenforschung sowie die Erst- und Fortentwicklung
der von ihr gelieferten Körperscanner trägt die Firma L-3 Communications.
24. Trifft es zu, dass die Körperscanner zukünftig in der Forschungs- und
Erprobungsstelle der Bundespolizei in Lübeck weiterentwickelt werden
sollen, und wenn ja,
a) welche Kosten sind hierfür angesetzt,
b) unter welcher Aufgabenstellung erfolgt die Weiterentwicklung,
c) ist das Erprobungsverfahren ergebnisoffen,
d) für wie lange ist diese Laborphase angesetzt,
e) wie viel Personen arbeiten mit welcher Stundenzahl daran,
f) welche und wie viele nicht zur Bundespolizei gehörenden Personen
sind auf Grund welcher Sachverhalte in diese Arbeit involviert?
Die Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei wird die
Körperscanner nicht selbst weiterentwickeln, sondern die Entwicklung begleiten.
25. Wenn die Forschung zu Körperscannern bei der Bundespolizei fortgesetzt
werden soll, ist der Hersteller L-3 Communications daran beteiligt, und
wenn ja, in welcher Art und Weise?
Die Forschung zur Körperscannertechnologie erfolgt in Forschungsprojekten,
die nicht in der Verantwortung der Bundespolizei stehen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/726926. Besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und L-3 Communications, und wenn ja, für
welche Leistungen, für welchen Zeitraum und mit welchem
Finanzvolumen oder ist ein solches in Vorbereitung?
Bei der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei befinden sich
zwei automatische Reisegepäckkontrollanlagen des Herstellers L3-
Communications in einem Testverfahren, in dem die Erfüllung der europäischen
Anforderungen an derartige Geräte geprüft wird. Diese Testverfahren sollen noch im
Jahr 2011 abgeschlossen werden. Die Kosten trägt der Hersteller entsprechend
dem Aufwand, der noch nicht quantifizierbar ist.
Weitere Verträge bestehen aufgrund noch laufender Forschungsprojekte.
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
27. An welchen Verträgen, Projekten, Studien, Forschungen und
Erprobungen waren L-3 Communications oder ihre Töchter für die
Bundesregierung seit Januar 2001 tätig, und welche Kosten sind der Bundesregierung
dadurch jeweils entstanden (bitte konkret auflisten)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die angefragten Angaben.
28. Hält die Bundesregierung am Vorhaben, auf den Flughäfen der
Bundesdabei auch den Einsatz von Geräten mit nichtionisierender Strahlung mit
Frequenzen im Terahertzbereich in Betracht?
Die Bundesregierung wird über den Einsatz von Körperscannern entscheiden,
wenn Geräte zur Verfügung stehen, die die zu stellenden Anforderungen
erfüllen, und Körperscanner mit EU-Verordnung als Kontrollmethode zugelassen
Forschungsthema Laufzeit Zuwendung
Verbundprojekt: GH: Projekt: LOTUS, Vorhaben: Entwicklung eines
hochauflösenden Ultraschallwandlers
01.02.2001 bis
31.07.2002
201 010 €
Verbundprojekt: GH II: COMET, Vorhaben: Optimierung des GasQuant
Systemes hinsichtlich der räumlichen Auflösung
01.01.2005 bis
31.12.2006
113 747 €
Verbundprojekt UR II: SUGAR-Submarine Gashydrat-Ressourcen,
SUGER-A: Submarine Gashydrat-Lagerstätten als Deponie für CO2-
Sequestierung, Vorhaben: Hochauflösende Lokalisierung von
Hydratvorkommen mit mobilen Flächenvermessungssystemen mittlerer
Frequenz; Sonderprogramm GEOTECHNOLOGIEN
01.05.2008 bis
30.04.2011
294 372 €
Verbundprojekt: 5 kWh/250 kW Rotationsenergiespeicher mit
HTS-Magnetlager – Teilvorhaben: Rotationsenergiespeicher
01.01.2005 bis
30.06.2007
285 500 €
Verbundvorhaben: MUCOM – Mobile digitale Datenübertragung im
Medium Wasser, Teilprojekt: Entwicklung und Bau eines mobilen
digitalen Kommunikationssystems zur Unterwasserkommunikation
01.10.2002 bis
31.12.2005
436 797 €
Verbundprojekt: PITAS – Piraterie- und Terrorabwehr auf Seeschiffen,
Vorhaben: Wirkkette, Sonar und Trackmanagement
01.07.2010 bis
30.06.2013
384 316 €
Verbundprojekt: SUGAR_II_B-Submarine Gashydrat-Lagerstätten-
Erdgasproduktion und CO2-Speicherung; Vorhaben: A1-Lokalisierung
und Überwachung von Gashydrat-Lagerstätten; A1-1-Nachweis von
Gaseinträgen in die Wassersäule mit Hilfe von Fächerecholoten
01.08.2011 bis
31.07.2014
371 895 €
Drucksache 17/7269 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesind. Der Einsatz von Körperscannern mit Terahertzwellen kann erst in
Erwägung gezogen werden, wenn leistungsfähige Geräte zur Verfügung stehen.
29. Zu welchem Zweck und mit welchem Ziel wurden die auf
Bundestagsdrucksache 17/3789 benannten Forschungsvorhaben (u. a. zu gentoxischen
Effekten) zur Wirkung von Terahertzstrahlung in Auftrag gegeben, und
kann eine gesundheitliche Gefährdung durch Terahertzstrahlung anhand
der bisher vorliegenden Ergebnisse ausgeschlossen werden?
Terahertzstrahlung (Frequenzbereich 100 GHz bis 20 THz) wird bisher trotz
vielfältiger Anwendungsmöglichkeiten kaum genutzt. Da sich bisher nur
wenige Untersuchungen mit diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums
befasst haben, wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz die In-vitro-Studie
„Gentoxische Effekte von Terahertzstrahlung“ initiiert, um die DNA-
schädigende Wirkung zu untersuchen. Für keine der untersuchten Frequenzen konnte
in den untersuchten Zellsystemen Effekte nachgewiesen werden.
30. Welche Alternativen zu Körperscannern sieht die Bundesregierung zur
Erhöhung der Sicherheit an den Fluggastkontrollen, und welche
alternativen Methoden, Konzepte oder Verfahren haben bundesdeutsche
Sicherheitsbehörden in den letzten zehn Monaten zur Erhöhung der Sicherheit
an den Fluggastkontrollen erarbeitet?
Für die Sicherheitskontrolle von Fluggästen werden an den deutschen Flughäfen
die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in Verbindung mit der
Verordnung (EU) 185/2010 vorgesehenen Kontrollmethoden angewendet.
Alternativen zum Körperscanner wurden in den letzten zehn Monaten nicht erarbeitet.
31. Wie viele Passagiere nahmen an der im Rahmen des Feldversuchs am
Flughafen Hamburg durchgeführten Akzeptanzstudie teil, und über
welchen Zeitraum wurden Passagiere für die Studie befragt?
Es wurden 452 Fluggäste im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010 befragt.
32. Wurde die Akzeptanzbefragung vor der Körperscannerkontrolle inkl.
eventueller Nachkontrollen des Passagiers oder danach durchgeführt?
Die Akzeptanzstudie wurde nach der Benutzung eines Körperscanners
durchgeführt. Es wurden Fluggäste, die entweder mit oder ohne Nachkontrolle
passieren konnten, befragt.
33. Entsprach die Durchführung und Auswertung dieser Studie
wissenschaftlichen Kriterien, und durch wen wurde dieser Standard gewährleistet
bzw. überprüft?
Die Studie wurde durch das Institut Ökonomie & Prävention, München,
systematisch methodisch nach wissenschaftlichen Regeln durchgeführt. Die
Ergebnisse wurden bei der Bundespolizei bewertet. Sie sind objektiv
nachvollziehbar.
34. War die Teilnahme an der Studie freiwillig?
Ja.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/726935. Wenn ja, mit welchen Mitteln und Fragen ermittelt die Studie die Gründe,
aus denen Testpersonen nicht an der Studie teilnehmen wollten?
Gründe, aus denen Testpersonen nicht an der Befragung für die Studie
teilnehmen wollten, wurden nicht erhoben.
36. Haben im Rahmen der Erprobung Menschen mit medizinischen oder
kosmetischen Hilfen (wie z. B. künstlichen Darmausgängen, Windeln,
Prothesen, Toupets) die scannergestützten Kontrollspuren benutzt?
Ja, die Anzahl war nach den Beobachtungen sehr gering und ist nicht
dokumentiert.
37. Wurden im Rahmen der durchgeführten Akzeptanzbefragung Menschen
mit medizinischen oder kosmetischen Hilfen (wie z. B. künstlichen
Darmausgängen, Windeln, Prothesen, Toupets) nach ihrer Meinung zu
und ihren Erfahrungen mit der Körperscannerkontrolle befragt?
a) Wenn ja, wie haben diese Menschen die Kontrollen beurteilt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bei den befragten Personen wurde nicht festgehalten, ob sie medizinische oder
kosmetische Hilfen trugen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]