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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien

Lage der vom UNHCR registrierten Schutzsuchenden in Tunesien und Libyen, humanitäre Soforthilfe, deutsche Unterstützung, Aufnahme von Flüchtlingen in der EU, Resettlement, Umgang mit nicht arabischen Migranten und Schutzsuchenden in Libyen nach Ende des Gaddafi-Regimes, Flucht von Schutzsuchenden aus Subsahara-Staaten über das Mittelmeer, &bdquo;push-back&ldquo;-Operationen im Rahmen der FRONTEX-Mission &bdquo;Hermes&ldquo;, mögliche deutsche Beteiligung, Asylbewerber in Malta und Italien, Kooperation mit der neuen libyschen Regierung im Bereich der Migration<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/699114. 09. 2011

Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angang September 2011 scheint der Machtkampf zwischen Muammar al-Gaddafi und den Aufständischen weitgehend entschieden zu sein. Nach mehreren Monaten erbitterter Auseinandersetzungen hat der von der NATO militärisch unterstützte Übergangsrat sich gegen Muammar al-Gaddafi und seine Anhänger durchsetzen können, allerdings ohne dass damit eine Befriedung und Stabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse in Libyen einherginge. Dennoch kann wohl davon ausgegangen werden, dass nun viele der libyschen Flüchtlinge aus Tunesien nach Libyen zurückkehren werden.

Anders ist die Situation für Flüchtlinge aus den subsaharischen Staaten, die unter anderem im tunesischen Auffanglager Shousha auf ihre Evakuierung hoffen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) sucht für diese ca. 6 000 Menschen weiterhin Staaten, die bereit sind, sie im Rahmen von Resettlement(Neuansiedlungs)-Programmen aufzunehmen. Bislang gibt es lediglich 900 Aufnahmezusagen, unter anderem von den USA, den Niederlanden und Polen. Eine Eritreerin, die unter dem Pseudonym Selamawi im Internet ein Tagebuch betreibt (www.selamawi2010.blogspot.com), beschreibt darin eindrücklich die katastrophalen und unmenschlichen Verhältnisse, unter denen die subsaharischen Flüchtlinge zunächst in Libyen, dann in Tunesien leben müssen. Sie sind der wesentliche Grund dafür, dass viele von ihnen weiterhin die lebensbedrohliche Flucht über das Mittelmeer versuchen, um nach Europa zu gelangen.

In einem Recherchebericht von borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen e. V. und Förderverein PRO ASYL e. V. über einen Besuch der Flüchtlingslager an der libysch-tunesischen Grenze werden ebenfalls die lebensbedrohlichen Umstände in Shousha und anderen Camps geschildert (www.proasyl.de/ fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Broschueren_pdf/2011_07_Fluechtlinge_ Fischer_Abgeschobene.pdf). Demnach gibt es in Shousha keine medizinische Versorgung mehr, die lange Zeit des Wartens hat zu Spannungen innerhalb des Camps und mit der tunesischen Bevölkerung gesorgt, der UNHCR scheint mit seinen Kapazitäten am Ende zu sein. Zwischen der Registrierung der Asylsuchenden und einer Anhörung vergehen mittlerweile bis zu acht Monate.

Der UNHCR hat ein Abkommen über die Eröffnung eines Büros in Tunesien geschlossen. Dies wird jedoch die Verfahren so lange nicht beschleunigen, wie keine Aufnahmestaaten für die registrierten Asylsuchenden und Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Hilfsappelle des UNHCR an die EU verhallten weitgehend ohne Resonanz. Auch die Bundesregierung hat sich in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen ablehnend zu einer Aufnahme von Flüchtlingen geäußert.

Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ weist in einer Pressemitteilung vom 30. August 2011 auf 1 200 subsaharische Flüchtlinge hin, die in und um Tripolis in Verstecken ausharren, weil sie begründete Angst vor willkürlichen Übergriffen haben. Die Organisation fordert deshalb unter anderem, den betroffenen Menschen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa zu gewährleisten.

Auch das internationale Rote Kreuz wies in einer Mitteilung (AFP, 29. August 2011, 19.35 Uhr) darauf hin, dass die Rebellen mehrere hundert Menschen in Gewahrsam genommen hatten, darunter viele aus Subsahara-Afrika.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Flüchtlinge und Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Libyen und Tunesien, die vom UNHCR registriert worden sind?

2

Von welcher Anzahl Schutzsuchender, die noch kein Asylgesuch an den UNHCR richten konnten, gehen der UNHCR bzw. die Bundesregierung derzeit aus (bitte für Libyen und Tunesien angeben)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von vom UNHCR registrierten Flüchtlingen in beiden Staaten, die für ein Resettlement vorgesehen sind?

4

Hat der UNHCR die Bundesregierung erneut um die Aufnahme einer bestimmten Gruppe oder Zahl von registrierten Flüchtlingen zur Aufnahme gebeten, und was war die Reaktion der Bundesregierung?

5

Welche Staaten der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr in welchem Umfang vom UNHCR zum Resettlement vorgeschlagene Flüchtlinge aus Libyen und Tunesien aufgenommen?

6

Wie viele Schutzsuchende aus Ländern des subsaharischen Afrika haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Jahres die Flucht über das Mittelmeer gewagt, und wie viele befinden sich derzeit zur Durchführung eines Asylverfahrens in Italien oder Malta?

7

Wie viele Schutzsuchende sind nach ihrer Einreise nach Italien oder Malta nach Deutschland weitergereist, um hier einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen?

8

In wie vielen Fällen wurde an Malta bzw. Italien ein Übernahmeersuchen für die in Frage 5 genannte Personengruppe gestellt, wie oft wurde dem entsprochen, und wie viele Überstellungen erfolgten seit Beginn des Jahres (falls die Bundesregierung über keine Angaben im exakten Sinne der Fragestellung verfügt, bitte die entsprechenden Daten angeben für Schutzsuchende mit somalischer, eritreischer, äthiopischer, sudanesischer, tschadischer, nigerischer, malischer, pakistanischer Staatsangehörigkeit)?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den hilfsbedürftigen Flüchtlingen im Auffanglager in Shousha und ähnlichen Einrichtungen unmittelbar zu helfen und die humanitäre Notlage zu beenden, soweit dies von anderer Seite ersichtlich nicht geleistet werden konnte?

10

Wie viele Mittel hat die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar (über die EU oder internationale Organisationen) für die humanitäre Soforthilfe in Libyen und Tunesien zur Verfügung gestellt, und aus welchen Gründen erreicht diese Hilfe die besonders hilfsdürftigen nicht arabischen Flüchtlinge in der Region nach Ansicht der Bundesregierung nicht? Wie wird sie gegebenenfalls Abhilfe schaffen?

11

Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung zur Sicherheitslage nicht arabischer Migrantinnen und Migranten sowie Schutzsuchender in Libyen nach dem Sturz des Gaddafi-Regimes, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Gefangennahme mehrerer hundert Menschen aus Subsahara-Staaten, was weiß sie über die Gründe ihrer Inhaftierung, und welche Einschätzung hat sie allgemein zu Vorwürfen, nicht arabisch aussehende Afrikaner seien in Libyen vor allem vonseiten der Rebellen rassistischer Behandlung ausgesetzt? Wird die Bundesregierung dieses Thema bei ihren Kontakten zum Übergangsrat ansprechen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem von Amnesty International publik gemachten Fall am 21. August 2011, in dem die italienische Küstenwache bzw. die Guardia di Finanza ein Boot mit 110 Personen an Bord auf hoher See abgefangen und nach Tunesien geschickt hat, und wie bewertet sie diesen Fall vor dem Hintergrund des Gebots der Nichtzurückweisung Schutzsuchender?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis über einen Zusammenhang dieser „push-back“-Operation mit italienisch-tunesischen Vereinbarungen bezüglich der Migrationskontrolle, und welche Inhalte haben diese Vereinbarungen gegebenenfalls?

15

Besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der FRONTEX-Operation „Hermes“ auch deutsche Kräfte an solchen „push-back“-Operationen beteiligt waren oder sind, und wie kann dies von der Bundesregierung ausgeschlossen werden?

16

Ist die Operation „Hermes“ wie geplant am 31. August 2011 ausgelaufen, bis wann wurde sie ggf. verlängert, und welche Ressourcen werden von der Bundesregierung weiterhin zur Verfügung gehalten? Aus welchen Gründen hat FRONTEX bislang nicht die von den Mitgliedstaaten angebotenen Ressourcen abgerufen?

17

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen von FRONTEX mit welchen tunesischen Behörden über ein Kooperationsabkommen gediehen, und wie wurden die allgemeinen strategischen Ziele solcher FRONTEX-Arbeitsabkommen konkret umgesetzt?

18

Welche weiteren Verabredungen oder Vereinbarungen sind im Bereich Asyl, Visaerteilung und Grenzkontrollen zwischen der EU und der tunesischen Regierung oder tunesischen Behörden avisiert bzw. bereits getroffen worden, und was ist der deutsche Beitrag hierzu?

19

Welche Schritte zur Zusammenarbeit im Bereich der Migration und Migrationskontrolle sind auf nationaler bzw. europäischer Ebene mit der neuen libyschen Regierung angestrebt, und welche Rolle spielte in den bisherigen Gesprächen mit dem Übergangsrat bzw. der neuen libyschen Regierung der Umgang mit Schutzsuchenden?

Berlin, den 9. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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