[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7537
17. Wahlperiode 27. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Kerstin Andreae, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7098 –
Deutsch-griechische Zusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der enormen politischen Herausforderungen, mit denen
Griechenland derzeit aufgrund seiner Schuldenkrise konfrontiert ist, kommt
Deutschland als wichtigstem Handelspartner Griechenlands eine große Verantwortung
zu. Das bilaterale Handelsvolumen erreichte 2010 einen Wert von 7,8 Mrd.
Euro. Mit einem Investitionsbestand von ca. 3,4 Mrd. Euro war Deutschland
bisher der größte Investor. Der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat Ende Juli 2011 eine Investitions- und
Wachstumsinitiative für Griechenland angekündigt. Bei bisherigen Gesprächen mit
deutschen Wirtschafts- und Unternehmensvertreterinnen und -vertreter und der
griechischen Regierung sollen nach Auskunft des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) konkrete Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, der Liberalisierung des Energiesektors und dem
Aufbau von mittelständischen Strukturen angesprochen worden sein (siehe
BMWi-Pressemitteilung, 25. August 2011).
Erwünschte konjunkturelle Impulse für Griechenland könnten auch durch das
Abrufen der bis 2013 noch zur Verfügung stehenden EU-Strukturmittel
kommen. Von den für Griechenland vorgesehenen 20 Mrd. Euro sind aufgrund von
unzureichenden Verwaltungsstrukturen und mangelnder Kofinanzierung erst
5 Mrd. Euro abgerufen worden. Die Europäische Kommission hat angekündigt,
dass sie bis Ende 2011 im Eilverfahren eine Regelung anstrebt, die die für die
Auszahlung der noch verfügbaren Mittel der Kohäsionspolitik, Fischerei und
Entwicklung des ländlichen Raums notwendige Kofinanzierungsrate
Griechenlands reduzieren soll, indem der Unionsbeitrag auf bis zu 95 Prozent erhöht wird
(Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 1. September 2011).
Historisch spielt auch der Tourismus für die deutsch-griechischen
Beziehungen eine bedeutende Rolle. Zugleich stellt er das Rückgrat der griechischen
Wirtschaft dar. 17 Prozent der Wirtschaftsleistung und fast ein Viertel der
Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Tourismusbranche ab. Am
27. Juli 2011 riet der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst
Burgbacher, laut „dapd“-Meldung zu Verbesserungen in der Tourismuspolitik
Griechenlands auf. Dabei riet er unter anderem zu einem Ausbau der
Infrastruktur der Flughäfen sowie dazu das Marketingkonzept und die
Tourismusformen zu überarbeiten. Er bot an, dass Deutschland dabei helfen könne. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
25. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7537 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie griechische Regierung ist nach eigenen Angaben sehr an einem stärkeren
deutschen Engagement im Bereich erneuerbarer Energien interessiert. Das neu
in Kraft getretene Gesetz für Erneuerbare Energien stellt eine gute Grundlage
für eine dezentrale Umstellung der griechischen Energieversorgung auf
erneuerbare Energien dar, wobei Hindernisse, wie etwa die fehlenden
Finanzierungsmöglichkeiten, bestehen bleiben.
Die Beziehungen zwischen Deutschland und Griechenland haben sich nach
dem Zweiten Weltkrieg stetig entwickelt. Etwa jeder zehnte griechische
Bürger hat für einige Zeit in Deutschland gelebt. Mit Ausbruch der
Schuldenkrise verzeichnen viele Beobachterinnen und Beobachter eine
Verschlechterung der deutsch-griechischen Beziehungen. Deshalb ist auch der
zivilgesellschaftliche Austausch mit Griechenland, etwa im Kultur- und
Bildungsbereich, von großer Bedeutung.
Ein weiteres wichtiges Thema der Zusammenarbeit ist die desolate Situation
von Flüchtlingen in Griechenland. Die Haft- und Lebensbedingungen von
Asylsuchenden in Griechenland verstoßen gegen die Menschenrechte. Aber
auch Staaten, die Asylsuchende nach Griechenland überstellen, verletzen das
Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Dies betonte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil am
21. Januar 2011 im Verfahren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland. Ohne
grundlegende Verbesserungen der Lage in Griechenland sind weitere
Überstellungen aus anderen EU-Staaten nach der Dublin-II-Verordnung damit
ausgeschlossen. Kurz bevor das Bundesverfassungsgericht eine
Grundsatzentscheidung zu deutschen Dublin-II-Abschiebungen nach Griechenland fällen
konnte, hat das Bundesministerium des Innern am 13. Januar 2011
Rückführungen nach Griechenland für ein Jahr ausgesetzt. Dennoch muss auch
Deutschland seine Asylregeln einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen.
I. Investitions- und Wachstumsoffensive für Griechenland
1. Wie hat sich der Leistungsbilanzsaldo Griechenlands gegenüber
Deutschland in den letzten vier Quartalen entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
Der positive deutsche Leistungsbilanzsaldo gegenüber Griechenland ging in
den letzten Quartalen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr tendenziell zurück
(III/2010: 480 Mio. Euro, IV/2010: 1 427 Mio. Euro, I/2011: 1 139 Mio. Euro,
II/2011: 707 Mio. Euro). Diese Entwicklung spiegelt im Wesentlichen den
Anpassungsprozess der griechischen Volkswirtschaft und die gute konjunkturelle
Entwicklung in Deutschland wider.
2. Wie haben sich die Importe aus Griechenland nach Deutschland in den
letzten vier Quartalen entwickelt?
3. Wie haben sich die Exporte von Deutschland nach Griechenland in den
letzten vier Quartalen entwickelt?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7537Die Einfuhren aus und die Ausfuhren nach Griechenland haben sich in den
vergangenen vier Quartalen wie folgt entwickelt (Angaben in Mio. Euro):
III/2010 IV/2010 I/2011 II/2011
Ausfuhr (fob) 1 406 1 731 1 292 1 285
Veränderung zum
Vorjahresquartal: –295 +12 –180 –41
Einfuhr (fob) 471 489 440 504
Veränderung zum
Vorjahresquartal: +47 +58 –18 +14
(Quelle: Statistisches Bundesamt; Stand: September 2011)
4. Welche konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung bisher bei der
Umsetzung der Eckpunkte einer Investitions- und Wachstumsoffensive für
Griechenland (Pressemitteilung vom 22. Juli 2011) erzielt, insbesondere
auf den Gebieten
a) intensive Fortsetzung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
b) Flankierung konkreter Projekte der Wirtschaft,
c) administrative Hilfe beim Ausbau wettbewerblicher Strukturen und
d) beratende Unterstützung der griechischen Regierung bei der
Privatisierung und Hilfe bei der Investorengewinnung?
Die Investitions- und Wachstumsinitiative für Griechenland hat bewirkt, dass
nicht nur über Schuldenkrisen und Finanzhilfen gesprochen wird, sondern
verstärkt auch die Ursache dieser Entwicklung, die fehlende Wettbewerbsfähigkeit,
angegangen wird. Das Bewusstsein wurde gestärkt, dass die Verbesserung von
Rahmenbedingungen und Investitionen der gewerblichen Wirtschaft für die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sind. Teil der Initiative war die
Unternehmerdelegationsreise vom Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Philipp Rösler, am 6./7. Oktober 2011 nach Athen. Mit dem
griechischen Minister für wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerb und Schifffahrt,
Michalis Chrysohoidis, verabschiedete Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp
Rösler eine Gemeinsame Erklärung. Sie enthält weitere Auskünfte zu den
Fragen 4a bis 4d und wurde den Ausschüssen für Wirtschaft und Technologie und
für Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis übersandt sowie auf der Website des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie veröffentlicht (
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/europa,
did=445076.html).
Die Unternehmerdelegationsreise war mit einem Unternehmertreffen
verbunden, bei dem die über 60 aus Deutschland angereisten Unternehmensvertreter
mit den zahlreich anwesenden griechischen Unternehmen Kontakte geknüpft,
für ihre Investitionsvorhaben geworben haben und zum Teil bereits zu
konkreten Vereinbarungen über eine weiteren Zusammenarbeit gekommen sind.
5. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die in
den Eckpunkten vorgeschlagene gemeinschaftsweite Investorenkonferenz
auf EU-Ebene voranzubringen?
6. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die in den
Eckpunkten vorgeschlagene Prüfung der Einrichtung von Modellregionen
durch die Europäische Kommission und Griechenland voranzubringen?
Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler hat seine Investitions- und
Wachstumsinitiative für Griechenland auf dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit am
29. September 2011 in Brüssel vorgestellt. Den Vorschlag einer gemeinschafts-
Drucksache 17/7537 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweiten Investorenkonferenz hat der griechische Wirtschaftsminister Michalis
Chrysohoidis aufgegriffen und steht dazu nach hiesiger Kenntnis, ebenso wie
zur Frage der Einrichtung von Modellregionen, im Kontakt mit der
Europäischen Kommission.
7. Welche konkreten Ergebnisse hat der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie in seinen auf dem Investitionsgipfel Griechenland
angekündigten Gesprächen (Pressemitteilung vom 27. Juli 2011) mit seinen
griechischen Kollegen, der Europäischen Kommission und der Europäischen
Investitionsbank zur Behebung der in Griechenland drohenden
Kreditklemme und zur Behebung weiterer Investitionshemmnisse erzielt?
Die Gespräche mit Vertretern der griechischen Regierung haben dazu
beigetragen, dass Griechenland umfassend an der Beseitigung von
Investitionshemmnissen arbeiten will. Die Europäische Investitionsbank prüft, wie mit
Unterstützung der Europäischen Kommission ihr Engagement in Griechenland
verstärkt werden könnte, um die Finanzierung gewerblicher Investitionen – vor
allem von kleinen und mittleren Unternehmen – zu erleichtern. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6 verwiesen.
8. Unterstützt die Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen im
Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission im Eilverfahren bis
Ende 2011 eine Regelung zu finden, mit der die Kofinanzierungsrate
Griechenlands an der Auszahlung von EU-Struktur- und -
Kohäsionsmitteln reduziert werden soll, und wenn ja, bis zu welcher Höhe soll der
Unionsbeitrag erhöht werden dürfen (Pressemitteilung der Europäischen
Kommission, 1. September 2011)?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der EU-Kofinanzierungssatz für
Griechenland im Zeitraum 2010 bis 2013 um 10 Prozentpunkte, das heißt auf
bis zu 95 Prozent, erhöht werden kann.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Arbeit der
Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die mit den griechischen
Behörden zusammenarbeiten soll, um die Struktur- und Kohäsionsfonds
auf die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit, Antikorruption und Wachstum,
Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildung auszurichten?
Die Task Force der Europäischen Kommission für Griechenland (TFGR) hat
ihre Arbeit am 1. September 2011 aufgenommen. Sie wird sich mit den
griechischen Behörden darauf verständigen, welche Art von technischer
Unterstützung benötigt wird, um die in dem Memorandum mit der Troika vereinbarten
Strukturreformen erfolgreich zu verwirklichen. Deutschland arbeitet mit der
TFGR eng zusammen. Zur ersten Sitzung der TFGR mit den EU-
Mitgliedstaaten und anderen Institutionen (u. a. IWF und OECD) am 12. Oktober 2011 wird
auf den auch dem Deutschen Bundestag vorliegenden Drahtbericht der
Ständigen Vertretung Brüssel Nummer 4778 vom 13. Oktober 2011 verwiesen.
10. Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, in welche konkreten Projekte die
Struktur- und Kohäsionsmittel fließen sollen, und wenn ja, bitte
Auflistung aller Projekte und der zur Verfügung gestellten Finanzmittel?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den konkreten Projekten vor.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Mittel vorrangig zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/753711. Aus welchen Personen mit welchen Funktionen setzt sich die
Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zusammen, und an welcher Stelle/
Generaldirektion ist diese Arbeitsgruppe angesiedelt?
Die TFGR ist unter der unmittelbaren Verantwortung ihres Leiters und unter
der politischen Leitung von EU-Kommissar Rehn tätig. Sie wird dem
Präsidenten der Europäischen Kommission und den zuständigen Kommissaren Bericht
erstatten, darunter dem Kommissar für Regionalpolitik (Johannes Hahn) und
dem Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration (László Andor).
Zum Leiter der TFGR wurde Dr. Horst Reichenbach ernannt. Ferner gehören
Jorgen Holmquist und David Wright von der EU-Generaldirektion
Binnenmarkt und Dienstleistungen der TFGR an. Weitere Mitglieder sind
Kommissionsbeamte und Experten aus den Mitgliedstaaten. Eine Liste der Mitarbeiter
der TFGR ist im Internet abrufbar (
http://ec.europa.eu/staffdir/plsql/gsys_
www.guide? pLang=DE&pId=881).
12. Inwiefern legt die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission
regelmäßig Bericht über ihre Arbeit ab, und bindet sie das Europäische Parlament
bei der Suche nach förderwürdigen Projekten ein?
Die TFGR wird der Europäischen Kommission und den griechischen Behörden
vierteljährlich Fortschrittsberichte vorlegen (siehe auch Antwort zu Frage 11).
Zur Frage, ob die TFGR das Europäische Parlament bei der Suche nach
förderungsfähigen Projekten einbinden wird, verfügt die Bundesregierung über
keine Erkenntnisse.
13. Inwiefern stellt die Bundesregierung die regelmäßige Unterrichtung des
Deutschen Bundestages über die Arbeit der Arbeitsgruppe der
Europäischen Kommission sicher?
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung erfolgt gemäß dem Gesetz über
die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union.
14. Fallen der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission noch andere
Aufgaben zu, außer die schnellere Auszahlung von EU-Fördergelder zu
unterstützen bzw. zu überwachen, und wenn ja, welche?
Die Aufgaben der TFGR sind wie folgt definiert:
– Feststellung, in enger Zusammenarbeit mit Griechenland und unter
Einbeziehung von Beiträgen anderer Mitgliedstaaten, welche technische
Unterstützung Griechenland benötigt, um das EU-IWF-Anpassungsprogramm
erfolgreich zu verwirklichen, sowie Koordinierung dieser Hilfe;
– Unterstützung der entsprechenden griechischen Behörden bei der
Festlegung der Details der zu leistenden technischen Unterstützung;
– Abgabe von Empfehlungen für gesetzgeberische, aufsichtsrechtliche und
administrative Maßnahmen sowie bei Bedarf für die Aufstellung bzw.
Neugestaltung von Programmen für eine beschleunigte Aufnahme von EU-
Mitteln mit Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und
Beschäftigung/Bildung;
Drucksache 17/7537 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Vorlage vierteljährlicher Fortschrittsberichte an die Kommission und die
griechischen Behörden
(siehe auch:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/
11/599&format=HTML&aged=0&language=DE).
15. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen für die griechische
Wirtschaft wurden bei den Gesprächen durch den Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium, Stefan Kapferer, zugesagt (vgl. Pressemitteilung
BMWi vom 25. August 2011)?
Der Besuch von Staatssekretär Stefan Kapferer am 25. August 2011 in Athen
diente der Vorbereitung der Wirtschafts-Delegationsreise von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler am 6./7. Oktober 2011. Konkrete
Unterstützungsmaßnahmen für die griechische Wirtschaft wurden nicht zugesagt.
16. Welche Aufgaben sollen den Institutionen bei der Umsetzung der
Investitions- und Wachstumsinitiative zukommen, die den Staatssekretär bei
seiner Reise begleitet haben (bitte einzeln für den BDI, die DIHK und die
KfW Bankengruppe erläutern)?
Der BDI steht im Dialog mit seinem griechischen Partnerverband vorrangig zu
Fragen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die KfW Bankengruppe
bietet ihre beratende Unterstützung beim Aufbau einer staatlichen Förderbank
an und stellt für Investitionen deutscher Unternehmen in Griechenland
innerhalb des bestehenden Förderprogramms „KfW-Unternehmerkredit“
zinsverbilligte Förderkredite zur Verfügung. Der DIHK lädt die griechische Wirtschaft
ein, sich einen Überblick über das Modell der dualen Berufsausbildung in
Deutschland zu verschaffen. Die Deutsch-Griechische Industrie- und
Handelskammer in Athen ist hier erste Ansprechpartnerin für Unternehmen und
griechische Behörden (siehe auch Antwort zu Frage 4).
17. Sind der Bundesregierung Bestrebungen seitens der griechischen
Regierung bekannt, eine Investitionsbank nach dem Vorbild der KfW
Bankengruppe einzurichten?
Der Bundesregierung sind die Bestrebungen der griechischen Regierung
bekannt (siehe auch Antwort zu Frage 16).
18. Welche Kompetenzen und Leistungen der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurden auf der
Delegationsreise der griechischen Seite angeboten?
Die GIZ hat ihre Bereitschaft dargelegt, in Zusammenarbeit mit anderen
internationalen Institutionen, der griechischen Regierung ihre Expertise zur
Verfügung zu stellen.
a) Wurden Verträge zwischen GIZ und Griechenland geschlossen?
Wenn ja welche, und was ist deren Gegenstand?
Zwischen der GIZ und Griechenland wurden keine Verträge geschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7537b) In welcher Form ist geplant, die GIZ in Griechenland aktiv werden zu
lassen bzw. ist sie bereits aktiv (bitte nach Sektoren, Projekten,
Projektlaufzeit und Projektvolumina aufschlüsseln)?
Ob und in welcher Form die GIZ tätig werden wird, ist derzeit Gegenstand der
Abstimmung mit der TFGR.
19. Was für praktische Unterstützungsmaßnahmen will der
Bundeswirtschaftsminister Griechenland auf seiner angekündigten
Wirtschaftsdelegationsreise nach Griechenland am 6./7. Oktober 2011 vorschlagen?
Siehe Antwort zu Frage 4.
20. Welche Aufgabenbereiche fallen dem Militärattaché an der deutschen
Botschaft in Athen zu, und inwieweit ist der Militärattaché mit der
Herstellung und Unterstützung von Kontakten der deutschen
Rüstungsindustrie nach Griechenland beschäftigt?
Dem Verteidigungsattaché an der deutschen Botschaft Athen fallen folgende
Aufgaben zu:
• Vertretung deutscher militärischer Belange gegenüber den griechischen
Streitkräften,
• Berichterstattung zu Militärpolitik, Verteidigungsplanung und -maßnahmen
der griechischen Streitkräfte,
• Beratung der Leitung der Botschaft in militärpolitischen und militärischen
Fragen,
• Schiffsbesuche der Bundesmarine,
• Betreuung der ins Gastland versetzten oder kommandierten Soldaten,
abgeordneten Beamten und Arbeitnehmern, die nicht zu integrierten Stäben oder
nationalen Dienststellen versetzt sind,
• Gedenktage im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg,
• Deutsche Soldatenfriedhöfe/Volkstrauertag.
Die Herstellung und Unterstützung von Kontakten der deutschen
Rüstungsindustrie gehört nicht zu den ihm zugewiesenen Aufgaben.
21. Welche Verwaltungspartnerschaften bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Deutschland und Griechenland, und fördert sie eine
Ausweitung dieser Kooperationsprojekte, etwa durch Twinning-Projekte
für Verwaltungsbeamte oder den Austausch der Bundesfinanzverwaltung
mit der griechischen Steuerverwaltung?
Auf Bundesebene bestehen zwischen Griechenland und Deutschland keine
Verwaltungspartnerschaften. Über Verwaltungspartnerschaften auf Landes- oder
Kommunalebene liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Drucksache 17/7537 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeII. Tourismus
22. War die Situation der Tourismuswirtschaft in Griechenland ebenfalls Teil
der Gespräche zwischen Staatsekretär Stefan Kapferer am 25. August
2011 und der griechischen Regierung, und wenn ja, in welcher Form, und
wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen bezüglich der
Tourismusindustrie wurden getroffen?
Im Gespräch zwischen Staatssekretär Stefan Kapferer und dem griechischen
Minister für Entwicklung, Wettbewerb und Schifffahrt, Michalis Chrysohoides,
wurde die Bedeutung der Tourismuswirtschaft angesprochen. Konkrete
Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
23. Welche Leitlinien sieht die Bundesregierung für wesentlich an, damit die
Tourismuswirtschaft in Griechenland Rückgrat der heimischen
Wirtschaft bleiben kann?
Es ist Aufgabe der Regierung und Tourismuswirtschaft Griechenlands,
Leitlinien für die Entwicklung der griechischen Tourismuswirtschaft aufzustellen.
24. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der
Infrastruktur der Flughäfen in Griechenland, und wie sieht die Hilfe für die
griechische Tourismuswirtschaft konkret aus, von der der
Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, am 27. Juli 2011
sprach?
Durch die Bundesregierung erfolgt keine unmittelbare Unterstützung des
Ausbaus der Infrastruktur der Flughäfen in Griechenland. Der
Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, hat im Juni 2011 in Athen
vereinbart, eine Arbeitsgruppe Tourismus einzurichten, in der Vertreter der
Tourismuswirtschaften beider Länder konkrete Maßnahmen für die Beseitigung von
Hemmnissen für die Entwicklung des Tourismus in Griechenland entwickeln.
Die Bundesregierung begleitet die Zusammenarbeit der Tourismuswirtschaften
beider Länder und gibt politische Hilfestellung, wo dies notwendig und
möglich ist.
25. Welche Maßnahmen im Rahmen der Tourismusförderung hat die
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Griechenland (direkt und
indirekt) unterstützt (bitte einzeln auflisten)?
26. Welche Maßnahmen im Rahmen der Tourismusförderung wird die
Bundesregierung in Zukunft in Griechenland (direkt und indirekt)
unterstützen (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundeshaushalt enthält keine Mittel zur Förderung des Tourismus in
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
27. Wie hoch sind die Investitionen durch deutsche Tourismusunternehmen
in Griechenland in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7537III. Erneuerbare Energien
Die Fragen 28 bis 43 werden mit Ausnahme der Fragen 33, 34b und 41
zusammen im Anschluss an Frage 43 beantwortet.
28. Welche Anstrengungen werden seitens der Bundesregierung
unternommen, damit der Ausbau und die Nutzung von regenerativen Energien in
Griechenland verstärkt vorankommt?
29. Für welchen Zeitraum rechnet die Bundesregierung mit der
Verwirklichung des Erneuerbaren Energien Großprojektes HELIOS, und wie groß
ist es angelegt?
a) Wird es ein einzelnes großes Kraftwerk geben oder ist vorgesehen,
viele kleine Kraftwerke zu bauen?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchen
Regionen Griechenlands das HELIOS-Projekt durchgeführt werden soll?
30. Mit welchen Kosten für die Solarstromerzeugung rechnet die
Bundesregierung für den Installationszeitraum des HELIOS-Projekts (bitte jeweils
für Freiflächenanlagen in Deutschland und Griechenland nach Jahren
gestaffelt darlegen)?
31. Unterstützt die Bundesregierung das HELIOS-Projekt?
a) Wie hoch ist das Volumen der Förderung?
b) Wird es direkte Subventionen oder verbilligte Darlehen über die KfW
Bankengruppe geben?
32. Wird die Bunderegierung darauf hinwirken, dass auch das griechische
Einspeisevergütungssystem zur Refinanzierung der Investitionen in
HELIOS genutzt wird?
33. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, mittelständischen Unternehmen
Projektfinanzierung auch mit außergriechischen Banken und
Finanzdienstleistern zu eröffnen?
In den Förderprogrammen des Bundes ist sichergestellt, dass diese allen
Banken und Finanzdienstleistern grundsätzlich offenstehen.
34. a) Unterstützt die deutsche Bundesregierung die griechische Regierung
beim Abbau bürokratischer Hemmnisse im Bereich erneuerbarer
Energien, beispielsweise bei Genehmigungsprozessen?
b) Wie geht die Bundesregierung mit den immer noch fehlenden
Grundbüchern, also fehlenden Eigentumsnachweisen in Griechenland um,
angesichts der finanziellen Unterstützung der EU bei einem
Grundbuchkataster?
Die Bundesregierung hat der griechischen Regierung auch in dieser Frage
administrative Unterstützung angeboten.
35. a) Können kleine und mittelständische Unternehmen oder nur große
Unternehmen die Förderung für das HELIOS-Projekt bekommen?
b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich auch kleine
und mittelständische Unternehmen an dem Projekt beteiligen können,
vor allem im Hinblick auf Korruption und bürokratischer Hemmnisse?
Drucksache 17/7537 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Export des Solarstroms nach
Deutschland zu unterstützen?
37. Unterstützt die Bundesregierung auch Investitionen, die die ökologisch
schädliche Braunkohle in Griechenland ersetzen soll?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch andere erneuerbare Energien in
Griechenland wie Windkraft, Bioenergien, Meeresenergien, Geothermie
zu unterstützen?
39. Erwartet die Bundesregierung für das HELIOS-Projekt identische oder
höhere Finanzierungskosten als für Solarprojekte in Deutschland?
40. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Einspeisevergütung für
Solarstrom aus Griechenland, die vom deutschen Stromkunden bezahlt wird?
Wenn ja, will sie dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen?
41. Welche Netzkapazitäten stehen derzeit für den Stromtransport von
Griechenland nach Deutschland zur Verfügung?
In dem von der griechischen Regierung anvisierten Leistungsumfang stehen
nach griechischen Angaben keine ausreichenden Leitungskapazitäten zur
Verfügung. Das European Network of Transmissions System Operators ENTSO-E
veröffentlicht regelmäßig die indikativen Werte für Übertragungskapazitäten in
Kontinentaleuropa. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
42. In welchen Monaten stellt aus Sicht der Bundesregierung Solarstrom aus
Griechenland eine sinnvolle Ergänzung zur inländischen
Solarstromerzeugung dar?
43. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den Kosten des Netzausbaus in
Griechenland oder Transitstaaten zu beteiligen?
Der griechische Minister für Umwelt, Energie und Klimawandel, Georgios
Papakonstantinou, hat am 14. September 2011 dem Bundesumweltminister,
dem Bundesfinanzminister und dem Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium, Jochen Homann, die Grundzüge des von der griechischen Regierung
entworfenen „Helios“-Konzepts erläutert. Die Bundesregierung hat dies zum
Anlass genommen, um ihre Bereitschaft zu bekräftigen, die griechische
Regierung beim Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien in
Griechenland zu unterstützen, wie dies bereits in der im März 2010
beschlossenen Deutsch-Griechischen-Partnerschaft vereinbart wurde. Ob und inwieweit
in diesem Zusammenhang die Realisierung der Projektidee „Helios“ durch die
Bundesregierung mit unterstützt werden kann, muss noch geprüft werden. Die
bisherige Konkretisierung und der Stand der Gespräche bilden noch keine
ausreichende Basis, um die hier gestellten Fragen beantworten zu können. Die
griechische Regierung hat zugesagt, die Projektidee zu konkretisieren.
44. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie sich mittel- und
langfristig die Strompreise an der Börse zu den Tageszeiten entwickeln
werden, in denen in Griechenland Solarstrom erzeugt und nach Deutschland
exportiert würde?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7537IV. Zivilgesellschaft
45. Wie viele Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus
Griechenland haben in den letzten drei Jahren über den DAAD
(Deutscher Akademischer Austausch Dienst) Jahres- und
Forschungsstipendien bzw. Humboldt-Stipendien erhalten, und wie hat sich die Zahl der
Bewerbungen entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Die Zahl der Bewerbungen aus Griechenland ist in den letzten drei Jahren für
DAAD-Jahresstipendien angestiegen, während sie für kürzere Stipendien
rückläufig ist.
Die Gesamtförderzahl Studierende und Graduierte bezieht sich neben
Individualstipendienprogrammen auch auf Strukturprogramme sowie auf
mehrjährige Programme.
Zu den herausragenden Programmen der Individualstipendien zählt das
Stipendienprogramm für Absolventen deutscher Auslands- und Partnerschulen.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts in Berlin vergibt der DAAD seit 2001
Stipendien an Absolventen deutscher Auslands- und Partnerschulen.
Seit Oktober 2008 können auch die beiden deutschen Schulen in Griechenland
(Deutsche Schule Athen und Thessaloniki) pro Jahr mit jeweils drei
Bewerbungen am Programm teilnehmen.
Zu den herausragenden Programmen für Strukturmaßnahmen gehören die
Projekte des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) mit Griechenland.
Dieses Programm des DAAD zielt auf die Förderung junger
Nachwuchswissenschaftler in bilateralen Projekten unter der Anleitung erfahrener
Wissenschaftler. Mit diesem Programm förderte der DAAD im Zeitraum von 2009 bis
2011 43 deutsch-griechische Projekte.
2008/09 2009/10 2010/11 Gesamt
Gesamtförderzahl
Studierende und Graduierte
122 143 114 379
Wissenschaftler, Künstler,
Administratoren
19 13 39 71
Neuvergabe
Individualstipendien
59 81 64 204
Bewerberzahlen
Individualprogramme
108 176 128 412
Jahr Bewerbungen Stipendien
2009 6 2
2010 6 4
2011 6 3
Drucksache 17/7537 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHinsichtlich der Alexander von Humboldt-Stiftung ergibt sich folgendes Bild:
46. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Bereitstellung zusätzlicher
Austauschmöglichkeiten speziell für Studierende und Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler aus Griechenland für sinnvoll?
Das Angebot für Individualstipendien erscheint angesichts der Relation
zwischen Bewerbungen und vergebenen Stipendien derzeit bedarfsgerecht.
47. Plant die Bundesregierung zum Beispiel im Rahmen der auswärtigen
Bildungspolitik deutsch-griechische Kooperationen zwischen Bildungs- und
Wissenschaftseinrichtungen sowie Hochschulen stärker zu fördern, und
wenn nein, warum nicht?
Die Hoch- und Fachhochschullandschaft in Griechenland befindet sich derzeit
in einem Umbruch. Am 24. August 2011 hat die Regierung das Gesetz zur
Reform der Universitätsausbildung verabschiedet, das die staatlichen
Hochschulen des Landes stärker in Einklang bringen soll mit den übrigen
europäischen Universitäten und mit den Standards, die im Rahmen des Bologna-
Prozesses seit 1999 gesetzt wurden. Nach dem neuen Hochschulgesetz sollen
unter anderem einige der Universitäten und Fachhochschulen zusammengelegt
werden, wogegen sich aber bei den Hochschulen Widerstand regt. Zurzeit ist
noch unklar, wann und wie das Gesetz umgesetzt wird und welche
Hochschulen von den Zusammenlegungen betroffen sind. Konkrete Planungen für
eine Intensivierung der deutsch-griechischen Hochschulkooperation können
daher erst nach Klärung der Situation in Angriff genommen werden. Die in der
Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vereinbarten Maßnahmen
werden mittelfristig zur Stärkung der Zusammenarbeit in der
Wissenschaftslandschaft beider Länder beitragen.
48. Inwiefern plant die Bundesregierung die auch durch verschiedene
polarisierende Medienberichte in beiden Ländern angespannten bilateralen
Beziehungen durch eine Stärkung von Austauschprogrammen für
Jugendliche, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu
verbessern?
Die Bundesregierung unterstützt die Träger der Kinder- und Jugendhilfe als
Akteure des internationalen Jugendaustausches, darunter auch mit
Griechenland. Ziel ist u. a. die persönliche Begegnung junger Menschen zu fördern, das
gegenseitige Kennenlernen der Arbeits- und Lebenswelten junger Menschen,
den Erfahrungsaustausch von Fachkräften der Jugendarbeit sowie die
Zusammenarbeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfe über die nationalen Grenzen
hinaus zu ermöglichen.
Jahr Bewerbungen Bewilligungen Auswahlerfolg %
(gerundet)
2008 14 6 43 %
2009 16 7 44 %
2010 11 3 27 %
Gesamt 41 16 38 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7537Aufgrund der langen Tradition des deutsch-griechischen akademischen
Austauschs sind die bilateralen Beziehungen im akademischen Bereich nicht als
angespannt zu bezeichnen. Dennoch sind zusätzliche Begegnungsforen gerade
für die jüngere Generation von Studierenden und Promovenden denkbar, wie
z. B. Sommerschulen, Konferenzen und Gruppenreisen.
49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstärkung des
Austausches über berufliche Bildung mit Griechenland?
Welche Kooperationen bestehen bereits, und sollen diese ausgebaut
werden?
Deutschland nimmt sehr aktiv an dem EU-Bildungsprogramm für lebenslanges
Lernen teil, in dessen Unterprogramm LEONARDO DA VINCI
grenzüberschreitende Kooperationen u. a. mit Griechenland in der beruflichen Bildung
gefördert werden. In 2009 und 2010 wurden in Bezug auf Griechenland
folgende Aktivitäten bewilligt:
LEONARD DA VINCI Mobilität: 215 Lernaufenthalte von Deutschen in
Griechenland (2009: 91, 2010: 124).
LEONARDO DA VINCI Partnerschaften: 22 Partnerschaften mit deutsch-
griechischen Partnern.
LEONARDO DA VINCI Innovationstransferprojekte: 5
Innovationstransferprojekte.
Sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene besteht das
bildungspolitische Ziel, grenzüberschreitende Mobilität zu Lernzwecken in der beruflichen
Bildung zu steigern. Eine bevorzugte Förderung von Kooperationen mit
bestimmten Ländern ist jedoch in keiner der LEONARDO DA VINCI
Aktionen möglich, da die Projektauswahl ausschließlich auf dem Qualitätsprinzip
basiert.
Im Übrigen wird zum Thema „duale Berufausbildung“ auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
50. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der
Investitions- und Wachstumsinitiative sowie der von Griechenland mit der
Troika (EZB, EU und IWF) vereinbarten Sparmaßnahmen die schwierige
soziale Situation im Land berücksichtigt werden, besonders hinsichtlich der
hohen Jugendarbeitslosigkeit?
Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands stärken, tragen auch
dazu bei, die schwierige soziale Situation im Land zu verbessern.
51. Inwiefern fördert die Bundesregierung Jugendbegegnungen zwischen
jungen Menschen aus Griechenland und Deutschland?
Der Austausch erfolgt auf der Grundlage des Abkommens über kulturelle
Zusammenarbeit. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Entwicklung, wonach
die Mitgliedstaaten der EU ihre Jugendaustausche zunehmend multilateral im
Rahmen des EU-Programms Jugend realisieren, gibt es nur noch vereinzelte
bilaterale Austauschmaßnahmen.
Gegenwärtig werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes
jährlich etwa 10 bis 13 bilaterale Jugendbegegnungsmaßnahmen durchgeführt,
Drucksache 17/7537 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodean denen insgesamt rund 250 junge Menschen aus beiden Ländern teilnehmen.
Die Höhe der jährlichen Förderung liegt bei rund 30 000 Euro.
Griechenland ist als Programmland in JUGEND IN AKTION in alle
Förderaktionen einbezogen. In 2011 wurden bislang zwölf Jugendbegegnungen mit
oder bei multilateralen Projekten mit Beteiligung von griechischen Partnern
gefördert. Das macht mehr als 10 Prozent aller geförderten Maßnahmen aus.
52. Welche jugendverbandlichen Kontakte zwischen Griechenland und
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?
In welcher Weise will sie zur Intensivierung dieser Kontakte beitragen?
Die Akteure des Austausches im Jahr 2011 sind:
• Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik
Deutschland,
• Bundesarbeitsgemeinschaft Internationale Soziale Dienste, Kolpingwerk,
• Bund Ostdeutscher Gemeinschaftsdienste,
• SJD – Die Falken,
• Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund,
mit ihren jeweiligen Partnerorganisationen in Griechenland.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen.
53. Inwiefern fördert die Bundesregierung Maßnahmen der politischen
Bildung, die sich mit der aktuellen Krisensituation der Europäischen
Währungsunion auseinandersetzen?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (
www.bpb.de) veröffentlicht u. a.
Publikationen und allgemeine Hintergrundinformationen zu Europa. Zu
aktuellen Fragen der europäischen Politik, z. B. zur Entscheidung des Deutschen
Bundestages über die EFSF-Erweiterung, stellt sie auch spezielle Dossiers zur
Verfügung.
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geförderten Träger der politischen Jugendbildung bieten ebenfalls zahlreiche
Veranstaltungen an, die sich mit den aktuellen finanz- und wirtschaftspolitischen
Entwicklungen in Europa befassen. Im Zentrum einiger dieser Veranstaltungen,
die sich mit ökonomischen Fragen beschäftigen, werden Hintergründe zum
Stellenwert der Eurozone, der gegenwärtigen Währungspolitik und zu den
krisenhaften Vorgängen im Finanzsektor vermittelt. In diesem Kontext wird auch
über die Folgen dieser Entwicklungen für die Perspektiven von Jugendlichen
debattiert und es werden eventuelle europaskeptische Haltungen und
Stereotypen thematisiert.
54. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Tätigkeit und den Aufbau
von (Jugend-)Freiwilligendiensten in Griechenland?
Wie fördert sie die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure, um
bürgerschaftliches Engagement anzuregen?
Die Bundesregierung hat mit der Einführung des neuen Internationalen
Jugendfreiwilligendienstes neue Engagementmöglichkeiten, insbesondere auch im
europäischen Ausland, eröffnet. Die deutschen Freiwilligendienste stehen aus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7537ländischen Freiwilligen offen. Mit dem Start des Bundesfreiwilligendienstes
und dem Ausbau der Jugendfreiwilligendienste ergeben sich nicht zuletzt für
griechische Freiwillige neue Chancen.
Ein zentrales Instrument, um Europa zu erleben, ist das EU-Jugendprogramm
JUGEND IN AKTION. Es fördert Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und
den Europäischen Freiwilligendienst. Im Zeitraum von 2007 bis 2013 werden
Jugendinitiativen, gemeinnützige Vereine und Träger der Jugendarbeit in
31 Ländern mit rund 885 Mio. Euro finanziell unterstützt. Damit stärkt die EU
Bürgersinn, Solidarität und zivilgesellschaftliches Engagement unter jungen
Menschen und verhilft ihnen zu mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa.
Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) spielt in JUGEND IN AKTION
auch im Zusammenhang mit Griechenland eine Rolle. So leisten sowohl
Jugendliche aus Deutschland, als auch Jugendliche aus Griechenland einen
EFD in Griechenland bzw. in Deutschland.
V. Flüchtlingsschutz
55. Wie viele Flüchtlinge und Migranten befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Haftanstalten und Aufnahmelager in
Griechenland, und was ist aus der Ankündigung der griechischen Regierung
geworden, entsprechende Einrichtungen im ganzen Land neu zu errichten
(bitte die jeweilige Kapazität und den Stand der Umsetzung der
jeweiligen Einrichtung einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Anzahl der Flüchtlinge
und Migranten, die sich derzeit in Haftanstalten und Aufnahmelagern in
Griechenland befinden. Auch die griechischen Behörden führen nach Kenntnis der
Bundesregierung hierüber keine separaten Statistiken.
Laut Mitteilung griechischer Behörden sollen an folgenden Standorten neue
Erstaufnahme- und Haftzentren errichtet werden: Sparta/Lakonien
(Haftzentrum); Mersinidi/Chios (Haftzentrum); Vathi/Samos (Erstaufnahmezentrum);
Amygdaleza/Ostattika (Erstaufnahmezentrum für Minderjährige); Elliniko/
Athen/alte Gefängnisse (Haftzentrum); Elliniko/Athen/neue Gefängnisse
(Erstaufnahmezentrum); Tavros/Athen (Haftzentrum); Asrpopyrgos/Westattika
(Haftzentrum); Vena/Rodopi (Haftzentrum); Fylakio/Evros (Haftzentrum,
einschließlich Einbeziehung angrenzender Flächen für Errichtung eines
Erstaufnahmezentrums); Thresprotia/Epirus (Haftzentrum); Stanos/Etoloakarnania
(Haftzentrum); Karotti/Evros (Haftzentrum); Orestiada/Evros
(Mehrzweckzentrum einschl. Asylbehörde, Erstaufnahmezentrum, Frontex-Leitung,
Polizeibehörde, Feuerwehrbehörde). Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist
bislang keines dieser Haft- bzw. Erstaufnahmezentren in Betrieb genommen
worden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. vom 30. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6405) wird
verwiesen. Weitere Informationen bezüglich der Kapazität und zum Stand der
Umsetzung der jeweiligen Einrichtungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 17/7537 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode56. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen der griechischen
Regierung, die einer Verbesserung der vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte deklarierten unmenschlichen und erniedrigenden
Bedingungen in den Haftanstalten und Aufnahmelager dienen, und wenn ja,
werden diese durch europäische Mittel unterstützt?
Zur Verbesserung des Flüchtlingsschutzes hat Griechenland im Jahr 2010 einen
auf drei Jahre angelegten Aktionsplan vorgelegt. Dieser sieht u. a. folgende
Maßnahmen vor: Schaffung eines effizienten Erstaufnahmeverfahrens und
Einrichtung mehrerer Aufnahmezentren sowie einer eigenständigen Asylbehörde
(getrennt von der Polizei). Ferner ist eine vollständige Neustrukturierung des
Asylsystems, die Einführung neuer Verfahren und Unterstützung für besonders
schutzbedürftige Personen beabsichtigt. Bei der Umsetzung des Aktionsplanes
wird die griechische Regierung durch das Europäische Asylunterstützungsbüro
(EASO) unterstützt.
Über konkrete Maßnahmen der griechischen Regierung zur Verbesserung der
Bedingungen in den Haftanstalten und Aufnahmelagern liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung spricht jedoch die
Verbesserung der Lage von Migranten in den Haft- und
Erstaufnahmeeinrichtungen in Griechenland, insbesondere im Grenzgebiet zur Türkei auf
verschiedenen Ebenen immer wieder an. Unter Bezugnahme auf eine Informationsreise
von Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages hat der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Ole
Schröder, zuletzt im Rahmen des Rats der Justiz- und Innenminister der
Europäischen Union am 22./23. September 2011 Griechenland nachdrücklich
aufgefordert, seiner Verantwortung im Hinblick auf die Verbesserung der Zustände
in den Haftanstalten und Aufnahmelagern gerecht zu werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 55 verwiesen. Für den Zeitraum von
2008 bis 2011 stehen der griechischen Regierung für den Bereich Migration
und Asyl aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds rund 32 Mio. Euro,
Notfallmaßnahmen eingeschlossen, zur Verfügung.
57. Wie viele Kinder, unbegleitete Minderjährige und besonders
Schutzbedürftige befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Haftanstalten für Flüchtlinge in Griechenland?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Anzahl der Kinder,
unbegleiteten Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen, die sich in
Haftanstalten und Aufnahmelagern in Griechenland befinden.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die griechische Regierung
angemessene Einrichtungen für Kinder, unbegleitete Minderjährige und
besonders Schutzbedürftige errichten will (bitte die jeweilige
Kapazität und den Stand der Umsetzung der jeweiligen Einrichtung einzeln
auflisten), und wenn ja, mit welchen Mitteln unterstützt die
Bundesregierung diese Maßnahme, und wenn nein, setzt sie sich dafür
gegenüber der griechischen Regierung ein?
Laut Mitteilung griechischer Behörden soll in Amygdaleza/Ostattika ein
Erstaufnahmezentrum für Minderjährige errichtet werden. Bezüglich der
Aufnahmekapazität dieser Einrichtung liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7537b) Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, unbegleitete
minderjährige Schutzsuchende und besonders Schutzbedürftige aus
Griechenland aufzunehmen, bzw. hat die Bundesregierung bereits
minderjährige Schutzsuchende oder besonders Schutzbedürftige
aufgenommen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Nein, solche Überlegungen bestehen derzeit nicht; entsprechende Aufnahmen
hat es nicht gegeben.
58. Wird die Bundesregierung, die am 13. Januar 2011 beschlossene
einjährige Aussetzung der Dublin-II-Abschiebungen nach Griechenland
angesichts der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als
menschenunwürdig beschriebenen Bedingungen in den Haftanstalten und des
fehlenden Rechts auf wirksame Beschwerde (Artikel 13 der Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) in Griechenland
verlängern, und wenn nein, warum nicht?
Über eine mögliche Verlängerung der im Januar 2011 getroffenen
Entscheidung, Dublin-Überstellungen nach Griechenland für die Dauer eines Jahres
auszusetzen, wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit entscheiden.
59. Inwieweit ist es mit deutschen und europäischen Grund- und
Menschenrechten vereinbar, dass deutsche Beamte an der griechisch-türkischen
Grenze trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte am 21. Januar 2011 (M.S.S. gegen Belgien und
Griechenland) weiterhin Schutzsuchende in griechische Haftanstalten überstellen?
Unter Koordination der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX
unterstützen Angehörige der Bundespolizei zusammen mit Beamtinnen und Beamten
aus anderen EU-Mitgliedstaaten die griechische Polizei bei der Überwachung
der griechisch-türkischen Landgrenze. Durch die Beratung und Unterstützung
von Frontex wird ein entscheidender Beitrag zur Einhaltung europäischer
Standards bei der Durchführung grenzpolizeilicher Maßnahmen geleistet. Ein
Aussetzen oder Abbrechen des Frontex-koordinierten Einsatzes oder ein Abzug der
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei wäre nicht wünschenswert.
60. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Flüchtlingen, die am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros im Jahr 2010 und im
ersten Halbjahr 2011 tödlich verunglückt sind, und hat die
Bundesregierung Kenntnis über die Pläne der griechischen Regierung, dort eine
Grenzmauer zu errichten, und wenn ja, wie hoch sind die
Finanzierungskosten?
Nach Angaben der griechischen Behörden kamen im Jahr 2010 insgesamt
52 Migranten beim Überqueren der griechisch-türkischen Landgrenze ums
Leben.
Nach Angaben der griechischen Behörden soll unmittelbar an der
griechischtürkischen Landgrenze nahe Orestiada ein ca. 12,5 Kilometer langer Grenzzaun
gebaut werden. Die Kosten hierfür sollen sich auf ca. 5,4 Mio. Euro belaufen.
Drucksache 17/7537 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode61. Wie und mit welchen Maßnahmen wird von europäischer und deutscher
Seite sichergestellt, dass Schutzsuchende in Griechenland beim ersten
Kontakt mit europäischen Behörden (FRONTEX-Beamte), das
Asylverfahren verstehen und rechtlichen Beistand finden?
Bei FRONTEX-koordinierten Einsätzen gilt das nationale Recht des sog. Host
Member State. Migranten, die bei einem illegalen Grenzübertritt von Frontex-
Beamten aufgegriffen werden, werden daher auf Grundlage des geltenden
Rechts in eines der griechischen Aufnahmezentren überführt. Dort durchlaufen
sie zunächst ein Aufnahmeverfahren zur Datenerfassung. Dabei werden im
erforderlichen Umfang Dolmetscher eingesetzt und für das griechische
Asylverfahren notwendige Formulare in den Muttersprachen der
Hauptherkunftsländer verwendet. Beamte der Bundespolizei sind an diesem
Aufnahmeverfahren nicht beteiligt.
62. Gibt es Bestrebungen, innerhalb der Europäischen Union und der
Bundesregierung durch personelle oder finanzielle Mittel dem Mangel an
Dolmetschern, Rechtsanwälten, Ärzten und Sozialarbeitern in den
griechischen Haftanstalten und Aufnahmelagern entgegenzuwirken, um eine
angemessene Betreuung der Flüchtlinge und Migrantinnen und
Migranten zu gewährleisten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. vom 19. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6666) wird verwiesen.
Im Zuge der Reform des griechischen Asylsystems arbeiten bereits jetzt mehr
Asylkommissionen parallel als bisher. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit
eines Antrags ist dadurch gesunken. Darüber hinaus sind laut Auskunft des in
das griechische Asylverfahren eingebundenen UNHCR Verbesserungen bei der
Bereitstellung von Übersetzern, der Durchführung der Erstbefragung, der
Qualität der Sachentscheidungen sowie im Allgemeinen durch die gestiegene
Anerkennungsquote zu beobachten.
Die griechischen Behörden wenden die aus dem Europäischen
Flüchtlingsfonds zur Verfügung stehenden Mittel u. a. Nichtregierungsorganisationen zu,
die daraus den Betrieb von Aufnahmezentren für Asylbewerber und
unbegleitete Minderjährige finanzieren und Rechtsbeistände und Übersetzer bezahlen.
63. Welche Maßnahmen sollte Griechenland nach Auffassung der
Bundesregierung ergreifen, um seiner flüchtlingsrechtlichen Verantwortung
nachzukommen, und ist sie zu finanzieller oder personeller Unterstützung
außerhalb grenzpolizeilicher Maßnahmen bereit?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung erwartet, dass die geltenden Regelungen des
europäischen Asylrechts einschließlich menschenrechtlicher Standards in allen EU-
Mitgliedstaaten angewandt werden. Sie geht davon aus, dass der dreijährige
nationale Aktionsplan Griechenlands nachhaltig zu Verbesserungen des
Flüchtlingsschutzes führen wird.
Finanzielle Hilfe erfolgt im Rahmen des deutschen Beitrags zu den
einschlägigen EU-Fonds, insbesondere zum Europäischen Flüchtlingsfonds.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7537Griechenland hat offiziell das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
(EASO) um Unterstützung bei der Umsetzung im Asylbereich gebeten.
Asylunterstützungsteams, die von EASO aus Fachexperten der Mitgliedstaaten
zusammengestellt werden, stellen Fachkenntnisse zur Verbesserung des
Asylsystems in Griechenland insbesondere im Hinblick auf Dolmetscherdienste,
Informationen über Herkunftsländer und Kenntnisse über die Bearbeitung und
Verwaltung von Asylverfahren bereit.
In diesem Zusammenhang ist ein Mitarbeiter des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) im Juli 2011 nach Griechenland gereist und wird sich
zu einem weiteren Einsatz Ende September/Anfang Oktober für zwei Wochen
in Griechenland aufhalten. Er unterstützt die griechischen Kollegen bei der
Erstellung von Richtlinien und Handbüchern für die Aufnahme und
Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere unbegleitete
Minderjährige und Folteropfer.
Ein weiterer Mitarbeiter des BAMF ist seit April 2010 im griechischen
Ministerium für Bürgerschutz im Einsatz.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]