Wasserkraftwerke an der Salzach
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Salzach ist einer der längsten und wasserreichsten Nebenflüsse des Inn. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Natura-2000-Gebietes in Salzburg, Oberösterreich und Bayern. Ebenso liegen sowohl Vogelschutzgebiete als auch Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiete in den Salzachauen. Bisher wurden sieben Wasserkraftwerke an der Salzach errichtet, ein achtes Kraftwerk entsteht in Österreich. Die Internationale Alpenschutzkommission fordert dagegen, die bestehenden Wasserkraftwerke naturverträglich zu modernisieren, anstatt neue Kraftwerke in Form der geplanten Fließgewässerkraftwerke zu bauen (Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie, Artikel 7 Absatz 4).
Derzeit wird die Salzach durch die „Planungsgemeinschaft Sanierung Untere Salzach“ in sechs verschiedenen Arbeitspaketen naturverträglich saniert, u. a. um einen erneuten „Sohldurchschlag“ wie nach dem Hochwasser im August 2002 im südlichen Freilassinger Becken vorzubeugen. Zwischen Laufen und Burghausen (Flusskilometer 47,5 bis 11,4) sollen die Varianten GKW mit zumindest drei Kraftwerksstandorten und einem Bürgerkraftwerk mit zwei Kraftwerksstandorten im Genehmigungsverfahren geprüft werden. 2009 entstand dazu unter der Federführung der Universität Innsbruck das Konzept zweier Fließgewässerkraftwerke oder Rampenbauwerke, die in die im Rahmen der Sanierung geplanten Flussrampen integriert werden sollen. Auch im Energiekonzept des Bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es: „Wir unterstützen den Neubau von Wasserkraftwerken an bestehenden Querbauwerken. Neubauten sind zu errichten unter anderem an Lech/Hochablass und Salzach.“ (24. Mai 2011, Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“). Im Verfahren zur Sanierung der Unteren Salzach waren zunächst zwei Varianten als raumverträglich eingestuft: Variante A (Sohlstabilisierung und Aufweitung) und Variante B (Rampenbauwerk und Aufweitung). In der wasserwirtschaftlichen Rahmenuntersuchung Salzach (WRS) bzw. im Raumordnungsverfahren wurde für das Tittmoninger Becken im Hauptvorschlag die Variante A favorisiert.
Um den auf über 60 km ungestauten Voralpenfluss Salzach im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Schutz der Vogelschutz-, FFH- und Natura-2000-Gebiete zu erhalten, braucht es nach Auffassung der Planungsgemeinschaft Sanierung Untere Salzach die in der Sanierung getragenen Ziele: weiche Ufer, allenfalls flächige Sohlsicherung und eventuell Sohlabstufung sowie Anbindung an das Nebengewässersystem.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wodurch wird nachweislich belegt, dass an der Salzach keine gewässerökologische Verschlechterung durch den zusätzlichen Wasserkraftwerksbau eintritt, und so das Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie eingehalten wird?
Wäre eine Kraftwerksvariante vereinbar mit den Zielen von Natura 2000 und der Alpenkonvention, und wenn ja, warum?
Ist eine ganzjährige Wanderung von Lebewesen flussauf- und flussabwärts der Salzach beim Bau der beiden Rampenbauwerke im Tittmoninger Becken im vollem Umfang gegeben, und wie würde sich die Durchgängigkeit beim zusätzlichen Bau von Kraftwerken darstellen?
Welche Auswirkungen hat der weitere Bau von Wasserkraftwerken auf den notwendigen Transport von Geschiebe innerhalb der Salzach?
Welche Infrastrukturmaßnahmen sind beim Bau der zusätzlichen Kraftwerke nötig?
Welche Kosten würden durch den Bau der geplanten Fließgewässerkraftwerke und den zusätzlich nötigen Infrastrukturen entstehen, und wer trägt diese Kosten?
Sind bzw. wären für Wasserkraftwerke an der Salzach Förderungen von Seiten der öffentlichen Hand (Investitionskostenzuschüsse etc.) vorgesehen?
Inwiefern werden die zwei weiteren Varianten zwischen Laufen und Burghausen in das Genehmigungsverfahren zur Sanierung der Salzach mit eingebracht?
Wie hoch sind für diese Varianten die zu veranschlagenden Kosten, und wer trägt sie?
Wie hoch wären die installierte Leistung sowie die jährlich produzierte Strommenge der Kraftwerke theoretisch und unter den realistischen Abflussverhältnissen der Salzach?
An wie vielen Tagen im Jahr unterschreitet die Salzach den Abfluss von 200 m3/Jahr, und welche Auswirkungen hat das auf die Energieproduktion eines Kraftwerkes?
Wird der Bau von Rampenbauwerken nach neuesten Erkenntnissen überhaupt für nötig erachtet?
Wie viele Flusswasserkraftwerke gibt es auf dem Gebiet des Freistaates Bayern sowie Baden-Württemberg (einschließlich Grenzkraftwerke zu anderen Staaten), welche installierte Leistung haben diese, und wie viel Strom haben sie 2010 (bzw. letzte verfügbare einheitliche Daten) produziert (bitte tabellarisch nach beiden Bundesländern angeben, die Anzahl gruppiert nach installierter Leistung in Gruppen von 1 bis 10 KW, über 10 bis 50 KW, über 50 bis 100 KW, über 100 bis 500 KW, über 500 KW bis 1 MW, über 1 MW bis 10 MW, über 10 bis 50 MW, über 50 bis 100 MW, über 100 MW und zu jeder Gruppe die jeweils insgesamt produzierte Strommenge angeben)?