[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7437
17. Wahlperiode 20. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Malczak, Tom Koenigs,
Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7252 –
Hilfe für Opfer von Minen, Streumunition und anderen explosiven
Kriegshinterlassenschaften
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Verbot von Antipersonenminen durch das Ottawa-Übereinkommen
von 1997 und das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von 2008
gelten diese Waffengattungen als international geächtet. Die Vertragsstaaten
haben sich darauf geeinigt, den Einsatz, die Herstellung, Lagerung,
Entwicklung und Weitergabe sowohl von Antipersonenminen als auch von
Streumunition zu unterlassen sowie ihre Bestände zu vernichten.
Doch noch immer fordern diese Waffen neue, überwiegend zivile Opfer, da sie
als explosive Kriegshinterlassenschaften im Boden verbleiben und somit eine
unsichtbare Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner ganzer Landstriche
darstellen.
Die Räumung dieser Kriegshinterlassenschaften ist dringend notwendig,
damit weniger Menschen durch einen Kontakt mit einer Mine oder
Streumunition getötet oder verstümmelt werden. Denjenigen Menschen jedoch, denen
ein solches Schicksal widerfahren ist oder die zu den Angehörigen eines von
Minen oder Streumunition betroffenen Menschen gehören, muss eine
ganzheitliche Opferfürsorge zuteil werden, die neben physischer auch psychische
Rehabilitation und gesellschaftliche Inklusion beinhalten muss.
Auf der zweiten Überprüfungskonferenz des Ottawa-Abkommens in Cartagena
2009 hat die Bundesregierung deutlich gemacht, ihr Engagement in der
Opferhilfe erhöhen zu wollen. Da eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Opfern
von Antipersonenminen, Streumunition oder anderen explosiven
Hinterlassenschaften gewaltsamer Konflikte sowie Menschen mit anders verursachten
Behinderungen nicht möglich ist, müssen Opferhilfsprogramme sowohl im
Rahmen des Ottawa-Übereinkommens als auch des Übereinkommens zum
Verbot von Streumunition und des Geänderten Protokolls II des
Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen gleichermaßen wirken und in
übergeordnete Programme für Menschen mit Behinderung integriert sein. Zudem muss
Aufklärungs- und Dokumentationsarbeit darüber geleistet werden, wo wie
viele explosive Kriegshinterlassenschaften bislang noch unentdeckt lagern und
geräumt werden müssen, um zukünftige Opfer zu vermeiden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7437 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie gestaltet sich die deutsche Strategie zur Finanzierung von Opferhilfe
in Bezug auf das Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
und auf das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition?
Das Schicksal der zahlreichen Opfer von explosiven Kampfmittelrückständen,
Landminen und Streumunition und die Unterstützung der weltweiten Minen-
und Kampfmittelräumung in den betroffenen Staaten ist der Bundesregierung
ein besonderes Anliegen. Die Bundesregierung begrüßt, dass durch das
Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen und das Übereinkommen zum
Verbot von Streumunition inzwischen die wichtigsten politischen
Voraussetzungen für das Verbot von Landminen und Streumunition geschaffen worden
sind. Bei der Umsetzung dieser Abkommen nimmt auch die Opferhilfe eine
besondere Bedeutung ein. Darüber hinaus verpflichtet die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) die Vertragsstaaten zu einer
internationalen Zusammenarbeit, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen
einbezieht und eine Unterstützung für sie zugänglich macht. Dies schließt
Opfer explosiver Kampfmittelrückstände, wie Antipersonenminen oder
Streumunition, ein.
Die Bundesregierung verfolgt bei der Finanzierung von Projekten der
Opferfürsorge einen zweigliedrigen Ansatz. Die Förderungen sind Bestandteil der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit betroffenen Ländern und ebenso
Teil der humanitären Hilfe im Ausland.
Im Bereich der humanitären Hilfe im Ausland sind die Maßnahmen der
Opferfürsorge darüber hinaus in den „Europäischen Konsens über die humanitäre
Hilfe“ vom Dezember 2007, den die Bundesregierung maßgeblich mit initiiert
und ausgearbeitet hat, eingebunden. Die „Prinzipien und Gute Praxis
Humanitärer Geberschaft“ (Principles and Good Practice of Humanitarian Donorship),
die zugleich die Grundlage des Europäischen Konsenses bilden, sind für die
deutsche humanitäre Hilfe wichtiges Referenzdokument und Maßstab. Auf
nationaler Ebene gelten weiterhin die von der Bundesregierung und deutschen
Nichtregierungsorganisationen beschlossenen, mit den internationalen
Prinzipien in Einklang stehenden „Zwölf Grundregeln“ für die deutsche humanitäre
Hilfe im Ausland.
Die deutsche Förderpolitik stützt sich darüber hinaus auf detaillierte Konzepte
und Leitlinien für einzelne Bereiche. In Hinblick auf die Opferfürsorge fördert
das Auswärtige Amt Maßnahmen der Nothilfe und der weiterführenden
medizinischen Versorgung sowie der physischen Rehabilitation und der
psychologischen Betreuung als auch der rechtlichen Beratung der Opfer und deren
Familien. Die Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amts werden hauptsächlich
für Projekte der Minen- und Kampfmittelräumung mit integrierten Maßnahmen
der Gefahrenaufklärung aufgewendet. Jeder geräumte Quadratmeter und jede
Aufklärung der betroffenen Bevölkerung in den kontaminierten Gebieten
verhindert das Entstehen neuer Opfer. Reine Opferfürsorgemaßnahmen ergänzen
diese Förderung. Maßnahmen der sozialen sowie wirtschaftlichen
Wiedereingliederung werden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
2. Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe werden im Rahmen welcher
Programme für welche Art von Hilfsleistungen für Opfer von explosiven
Kriegshinterlassenschaften aufgewendet?
Das Auswärtige Amt fördert Maßnahmen der Opferfürsorge aus dem Programm
der humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 05 02 687 72) und wendet
hierfür im Jahr 2011 voraussichtlich 586 413 Euro auf. Dabei werden folgende
Hilfeleistungen unterstützt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7437● Gefahrenaufklärung zu Antipersonenminen und Streumunition zur
Vermeidung von Opfern,
● Identifizierung der Opfer und Unterrichtung über die
Unterstützungsmöglichkeiten,
● Unterstützung von regionalen Rehabilitationszentren,
● Durchführung von Workshops für die Ältesten sowie Leiterinnen und Leiter
von Behindertenorganisationen, Jugend- und Frauengruppen; dabei
Aufklärung über mögliche Opferfürsorgemaßnahmen,
● Durchführung von Workshops mit Multiplikatoren zur Ausbildung in Erster
Hilfe, Friedensförderung und Produktion lokaler, kulturell angepasster
Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit,
● Durchführung von Workshops für Multiplikatoren über Risikominimierung
und Ausarbeitung von lokalen Schutz- und Vorsorgeplänen. Umsetzung von
Maßnahmen der lokalen Schutz- und Vorsorgepläne durch
Gemeindekomitees unter Anleitung von Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie
Multiplikatoren,
● Umsetzung von spezifischen Präventions- und Schutzmaßnahmen in
betroffenen Gemeinden, Ausarbeitung einer Kommunikationsstrategie für jede
Gemeinde und Publikation von didaktischem Material der
Gefahrenaufklärung nach UNICEF-Standards,
● Orthopädische/prothetische Behandlung oder andere medizinische
Versorgung für Opfer, Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Rollstühlen
und Prothesen, Beschaffung von Maschinen und Werkzeugen für die
orthopädische Versorgung,
● Psychologische Betreuung: Durchführung von Ortsbesuchen durch
Psychologen in den betroffenen Gemeinden. Am Ende der Betreuung sollen die
Minenopfer und deren Familien befähigt sein, ihre Lebensprobleme
selbständig und unterstützt von ihrem sozialen Umfeld anzugehen,
● Rechtsberatung: Leistung von Rechtsberatung vor Ort im Rahmen von
Ortsbesuchen der Projektpromotoren. Einzel- und Familienberatungen, die die
Opfer und deren Familien befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und
Zugang zu den gesetzlich garantierten Leistungen im Bereich
Gesundheitsversorgung, Erziehung, Rehabilitation, berufliche Fortbildung und
Entschädigungszahlungen zu erhalten,
● Unterstützung der Opfer beim Transport zu Behandlungseinrichtungen,
● Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Opfer
während der Behandlung,
● Aus- und Weiterbildung von psychotherapeutischen Assistenten und
Orthopädietechnikern durch Experten,
● Übernahme der Kosten für Radio- und TV-Sendungen, in denen über die
Maßnahmen der Opferfürsorge aufgeklärt wird,
● Übernahme der Kosten für die Herstellung und Verteilung von Broschüren
über die Opferfürsorgemaßnahmen,
● Lokale Behindertengruppen, Selbsthilfegruppen und Gemeindegruppen
werden durch technische und materielle Unterstützung in die Lage versetzt,
psychologische Betreuung der Opfer durchzuführen,
● Unterstützung des Weltdachverbandes der Zivilgesellschaft „International
Campaign to Ban Landmines/Cluster Munition Coalition“ (ICBL/CMC) bei
der Durchführung von Kampagnen für die Rechte von Menschen mit
Behinderung in den betroffenen Ländern.
Drucksache 17/7437 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas BMZ wendet im Jahr 2011 voraussichtlich 281 100 Euro für Maßnahmen
der Opferfürsorge auf. Dabei werden folgende Projekte unterstützt:
● Bau und Ausstattung regionaler Gesundheitseinrichtungen und der sanitären
Bedingungen als Beitrag zur Verbesserung der medizinischen
Grundversorgung für die ärmere Bevölkerung in den besonders von den Langzeitfolgen
des Krieges betroffenen Regionen,
● Bau und Ausstattung regionaler Grundschulen und Installation von
Wasserversorgungssystemen einschließlich Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung
der Bildungssituation und der hygienischen Lebensbedingungen,
● Einrichtung von Werkstätten für die Fachrichtung Orthopädietechnik sowie
Fortbildung der Lehrer für eine praxisorientierte Ausbildung in dieser
Fachrichtung,
● Aufbau eines zertifizierten Ausbildungsganges für Orthopädietechnik und
Ausbildung von Orthopädietechnikern.
3. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Räumung und
Vernichtung von Beständen von Antipersonenminen und Streumunition, die
Risikoaufklärung, Opferhilfe und Universalisierung des Übereinkommens zum
Verbot von Antipersonenminen und des Übereinkommens zum Verbot von
Streumunition aufgewendet (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die voraussichtlich im Jahr 2011 aufgewendeten finanziellen Mittel sind in der
folgenden Tabelle aufgeführt. Die Höhe der Ausgaben für Risikoaufklärung ist
nicht quantifizierbar, da diese in den meisten Fällen integraler Bestandteil der
Projekte der Minen- und Kampfmittelräumung ist.
4. Werden die in Frage 3 benannten fünf Säulen der
Minenaktionsprogramme, denen nach Aussage eines Sprechers des Auswärtigen Amts auf
der Berliner Konferenz zu Opferhilfe im Jahr 2009 zufolge gleicher Rang
zukommt, gleichermaßen finanziert?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine unterschiedliche
Gewichtung in der Finanzierung der Säulen?
Die Bundesregierung bewertet die fünf Säulen der humanitären Minen- und
Kampfmittelaktionsprogramme als gleichrangige Arbeitsfelder, die ihren
rechtlichen Ursprung in dem Übereinkommen über das Verbot, des Einsatzes, der
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und
deren Vernichtung sowie des Übereinkommens über Streumunition haben. Die
Gleichrangigkeit hat nach Auffassung der Bundesregierung nicht automatisch
zur Folge, dass die Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf die Säulen
eine gleiche finanzielle Hinterlegung erfahren müssen.
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der fünf Säulen in betroffenen
Ländern durch abrüstungspolitische Maßnahmen. Viele Maßnahmen,
beispielsweise die Konsultationen im Bereich Universalisierung, werden nicht monetär
dargestellt. Im Bereich Bestandszerstörung hilft die Bundesrepublik Deutsch-
Geplante Förderbeiträge in Euro 2011
Minen- und
Kampfmittelräumung
Lagerbestandszerstörung
Risikoaufklärung Opferhilfe Universalisierung
14 877 937 291 623
Einzelprojekt Libyen
134 890
Einzelprojekt Libyen
867 513 120 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7437land auch bei der Zerstörung von Beständen anderer Staaten in Deutschland
durch technisches Fachwissen und stellt Zerstörungsanlagen zur Verfügung. So
wurden beispielsweise in diesem Jahr Antipersonenminen der Türkei in
Deutschland zerstört. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht monetär erfasst.
Das deutsche System der Projektförderung beruht zudem auf dem Prinzip der
staatlichen Teilfinanzierung von Projekten, die von eigenverantwortlich
agierenden Nichtregierungsorganisationen und internationalen Hilfsorganisationen,
den Vereinten Nationen und der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
entwickelt und durchgeführt werden. Bei der Gewährung der Förderung lässt sich
die Bundesregierung neben der Bedarfsorientierung auch von den humanitären
Prinzipien Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit
leiten. Das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen zielt darauf ab, in von
Minen und Blindgängern betroffenen Ländern das Leben der gefährdeten
Menschen unmittelbar zu sichern, das Leiden der Bevölkerung zu mindern und
sozioökonomische Auswirkungen zu verringern. Betroffene Länder werden
beim Räumen von Minen und Blindgängern unterstützt, die Bevölkerung über
bestehende Gefahren unterrichtet und Opferfürsorge geleistet.
Der Bedarf für die Unterstützung der betroffenen Länder in diesen Bereichen
ist unterschiedlich und schlägt sich so in der Förderung der angegebenen
Arbeitsfelder nieder. Die finanzielle Höhe der Unterstützung für diese Säulen ist
zurzeit unterschiedlich, ist jedoch variabel und kann bei einer Veränderung der
Unterstützungsersuchen an die Bundesregierung durch die betroffenen Länder
angepasst werden.
5. Welche finanziellen und sonstigen Leistungen für Opfer erbringen das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung (bitte
nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Im Jahr 2011 leistet das Auswärtige Amt finanzielle Hilfe in Höhe von
voraussichtlich 586 413,72 Euro, das BMZ in Höhe von voraussichtlich 281 100 Euro.
Das Bundesministerium der Verteidigung unterhält keine gezielten Programme
im Rahmen der Opferhilfe. Unabhängig davon unterstützt der Sanitätsdienst der
Bundeswehr in den besonderen Auslandsverwendungen – insbesondere in den
deutschen Einsatzkontingenten in Afghanistan (ISAF) und im Kosovo (KFOR) –
im Rahmen freier Kapazitäten unentgeltliche Behandlungen einheimischer
Patienten vor Ort. In den deutschen Einsatzkontingenten wurden in der
Vergangenheit auch vereinzelt Patienten in deutschen Sanitätseinrichtungen behandelt,
die mutmaßliche Verletzungen durch Minen oder andere Kampfmittel erlitten
haben. Ferner unterstützt der Sanitätsdienst im Einsatz im Rahmen freier
Kapazitäten die Ausbildung von einheimischem medizinischen Fachpersonal in
deutschen Sanitätseinrichtungen. In Ausnahmefällen wird eine solche
Ausbildungsunterstützung in Behandlungseinrichtungen des jeweiligen Einsatzlandes
durchgeführt. Eine detaillierte Bezifferung der in den deutschen Einsatzkontingenten
behandelten einheimischen Patienten mit Verletzungen durch Minen oder
andere Kampfmittel ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.
6. In welche übergreifenden Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist Opferhilfe mit welchem finanziellen Anteil integriert (bitte
prozentual aufschlüsseln)?
In den verschiedenen Sektoren des BMZ gibt es keine speziellen Aktivitäten für
Opfer von Minen und Streumunition. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit zielt allerdings auf Inklusion von Behinderten, die dann u. a. auch Opfern
von Minen zugutekommt. In den Schwerpunkten Frieden und Sicherheit setzen
Drucksache 17/7437 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie jeweiligen Durchführungsorganisationen im Auftrag der Bundesregierung
Vorhaben um, die individuell oder gemeindebasiert die Reintegration
ehemaliger Kämpfer unterstützen. Innerhalb dieser Zielgruppe ist von einem relativ
hohen Anteil von Opfern bzw. Angehörigen von Opfern von Minen,
Streumunition und anderen explosiven Kriegshinterlassenschaften auszugehen. Die
genannten Vorhaben verfolgen nicht dezidiert das Ziel der Opferhilfe; Opfer bzw.
Angehörige von Opfern profitieren lediglich als Mitglieder der Zielgruppe der
Vorhaben. Der Anteil der Opferhilfe an dem jeweiligen Gesamtvolumen der
Vorhaben lässt sich somit nicht beziffern.
7. Werden darüber hinaus weitere Mittel aufgewendet?
Wenn ja, aus welchem Haushaltseinzelplan in welcher Höhe und zu
welchem Zweck?
Das Auswärtige Amt unterstützt den Vertragsausschuss der Vereinten Nationen
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das deutsche Mitglied
des Ausschusses, Prof. Dr. Theresia Degener, mit finanziellen Mitteln. Im Jahr
2011 wurde eine Unterstützung in Höhe von ca. 2 800 Euro
(Haushaltseinzelplan 05) geleistet.
8. Welche Länder erhalten mit Priorität Unterstützung von Deutschland in
Bezug auf Opferhilfe, und wie begründet die Bundesregierung eine solche
Priorisierung?
Gemäß dem zweigliedrigen Ansatz in der Förderung, wie in der Antwort zu
Frage 1 dargestellt, unterliegt die Unterstützung der Bundesregierung im
Bereich der humanitären Hilfe im Ausland keiner Prioritätensetzung. Die Hilfe
folgt den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit, der
Neutralität und der Unabhängigkeit.
Im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit folgt die
Bundesregierung dem Antragsprinzip. Anträge auf Förderung werden in erster Linie
durch Nichtregierungsorganisationen gestellt. Die Zahl der Anträge war bislang
so gering, dass keine Priorisierung erforderlich wurde.
9. Welche spezifischen Maßnahmen sind ergriffen worden, um die
Umsetzung der Aktionspläne von Vientiane und Cartagena zu unterstützen?
Die Aktionspläne von Cartagena zu Antipersonenminen und von Vientiane zu
Streumunition zeigen verbleibende Herausforderungen in der Umsetzung des
Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen und des
Übereinkommens über Streumunition auf. Die Bundesregierung gewährt anderen
Vertragsstaaten Unterstützung bei der Umsetzung der sich aus den Abkommen
ergebenden Verpflichtungen. Sie leistet humanitäre Hilfe bei der Räumung von
Minen, Streumunition und anderen explosiven Kampfmittelrückständen sowie
bei der Opferfürsorge. Im Rahmen des Übereinkommens über Streumunition
unterstützte die Bundesregierung Laos und Libanon als Veranstalter der beiden
Vertragsstaatentreffen sowohl finanziell als auch als „Friend of the President“.
In Beirut wurde Deutschland als Koordinator des Übereinkommens im Bereich
Bestandszerstörung, einem wichtigen Kernbereich von Abrüstung, ernannt. Im
Rahmen des Übereinkommens über ein Verbot von Antipersonenminen
fungiert die Bundesregierung als Co-Berichterstatter des Ausschusses über
Bestandszerstörung. Damit ist sie zugleich in der Gruppe der Staaten vertreten, die
mögliche Verlängerungsanträge von Räumfristen bewertet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7437In der Projektförderung der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung
werden bisher nicht geförderte Staaten wie z. B. Mauretanien, Guinea Bissau,
Palau und Serbien berücksichtigt. Eine Kombination der Projekte der Minen-
und Kampfmittelräumung mit Projekten der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit erfolgt in Vietnam und Laos. Dabei wurden auf den durch die
Förderung des Auswärtigen Amts geräumten Flächen Wasserversorgungs-,
Wiederansiedlungsmaßnahmen (einschl. Kleinkreditförderung) und Schulbauprojekte
durch Förderungen des BMZ verwirklicht. Die Bundesregierung beabsichtigt,
wo immer möglich, diesen Ansatz fortzuführen. Die Förderung im Bereich der
Opferfürsorge des Auswärtigen Amts ist auf die Länder Somalia, Sri Lanka und
Uganda ausgeweitet worden.
10. In welchen Bereichen der Opferhilfe hat Deutschland spezifische
Expertise bereitgestellt (z. B. im Bereich der Herstellung von Prothesen)?
Die Maßnahmen der Opferhilfe dienen insbesondere der sozialen und
wirtschaftlichen Wiedereingliederung der Opfer. Die Bundesregierung unterstützt
u. a. in Kolumbien die Einrichtung von Werkstätten für Orthopädietechnik, die
Ausbildung von Orthopädietechnikern, Einrichtung von
Ausbildungswerkstätten sowie die Fortbildung der Lehrer für eine praxisorientierte Ausbildung in
dieser Fachrichtung.
11. Leistet die Bundesregierung auch Unterstützung speziell für Angehörige
und Gemeinschaften von Opfern von Landminen, Streumunition und
explosiven Kriegshinterlassenschaften?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die geförderten Projekte der Bundesregierung sind nicht nur auf die
Unterstützung der Opfer ausgerichtet, sondern auch auf die Familien und
Gemeinschaften, in denen die Opfer leben. Im Bereich der psychologischen Betreuung und
der rechtlichen Beratung werden neben den Opfern auch die Angehörigen
eingebunden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Welche Auswirkungen hatte die Zusammenlegung der
Durchführungsorganisationen der deutschen technischen Entwicklungszusammenarbeit
Internationale Weiterbildung und Entwicklung (Inwent), Deutscher
Entwicklungsdienst (DED) und Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) auf Projekte und Umfang der Hilfe für Opfer von
Antipersonenminen, Streumunition und explosiven Kriegshinterlassenschaften?
Die Zusammenlegung der Durchführungsorganisationen GTZ, DED und
InWEnt zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V.
(GIZ) hat auf die Arbeit der GIZ im Themenbereich Antipersonenminen,
Streumunition und explosive Kriegshinterlassenschaften keine Auswirkungen.
13. Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei humanitären
Räumungsaktivitäten und Entwicklungsvorhaben die Interessen der betroffenen Opfer
von explosiven Kriegshinterlassenschaften mit ein?
Die Verantwortung für die Prioritätensetzung in der Auswahl der zu räumenden
Flächen liegt bei dem betroffenen Land. In der Regel werden Flächen, auf
Drucksache 17/7437 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedenen es zu Unfällen mit Minen und nicht explodierten
Kriegshinterlassenschaften gekommen ist, als vorrangig zu räumende Flächen eingestuft.
Die Projektauswahl der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung
berücksichtigt, dass als erste Priorität eingestufte Flächen für die Räumung
vorgesehen werden. In den Prozess der Entscheidungsfindung sind alle betroffenen
Gruppen – also auch die Opfer – und unterschiedliche Verwaltungsebenen
eingebunden, es wird das „Bottom up-Prinzip“ angewendet. Bei der Auswahl der
Flächen sind darüber hinaus die durchführende Nichtregierungsorganisation,
die deutsche Auslandsvertretung vor Ort und das Auswärtigen Amt bei seiner
Entscheidung für die Förderung involviert. Im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
14. In welchen Projekten folgt die Bundesregierung dem sogenannten
zweigleisigen Ansatz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung, und wie
sind die zusammenhängenden Maßnahmen von spezifischer Befähigung
einerseits und allgemeiner Unterstützungsleistungen andererseits im
Einzelnen ausgestaltet?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Ansatz?
Das Auswärtige Amt fördert im Bereich der Menschenrechtsprojekte zum
einen Maßnahmen, die über Menschenrechtsbildung die Inklusion von
Menschen mit Behinderung befördern, zum anderen Projekte, die gezielt Rechte
von Menschen mit Behinderung stärken. Eine Aufschlüsselung über den
Anteil, der dabei Opfern von Minen, Streumunition, und anderen explosiven
Kriegshinterlassenschaften zugutekommt, ist nicht möglich.
Die Bundesregierung misst der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
große Bedeutung bei. Vor diesem Hintergrund beteiligt die Bundesregierung
sich regelmäßig an internationalen Konferenzen – so zuletzt vom 30. Mai bis
1. Juni 2011 in Tirana an einem Internationalen Symposium über
Opferfürsorge. Dort wurden Synergien und Anknüpfungspunkte zwischen den
verschiedenen internationalen Abkommen erarbeitet. Ziel ist es, die Lage von
Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei geht es auch darum, eine
Diskriminierung zwischen Menschen mit Behinderungen und Opfern
unterschiedlicher explosiver Kampfmittelrückstände zu verhindern. Derzeit erarbeitet das
BMZ eine umfassende Strategie zur „Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“.
15. Welche Synergieeffekte werden aus der Umsetzung der Konvention zum
Verbot von Antipersonenminen, der Konvention zum Verbot von
Streumunition, des Geänderten Protokolls II des Waffenübereinkommens der
Vereinten Nationen sowie der Umsetzung der Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung gezogen, und wie stellen sie sich
dar?
Die genannten Konventionen haben gemeinsame Ziele. Sie sehen einen
langfristigen Integrationsansatz von Menschen mit Behinderungen bzw. Opfern von
Antipersonenminen oder Streumunition vor. Nach der medizinischen
Versorgung wird die soziale Re-Integration der Opfer hervorgehoben. Zugleich soll
eine Diskriminierung zwischen den Opfern unterschiedlicher Waffenarten und
anderen Menschen mit Behinderungen vermieden werden. Vertragsstaaten
verpflichten sich dazu, betroffenen Personen Hilfe zu leisten, diese zu schützen
und zu fördern und ihnen einen Zugang zu Gesundheitsdiensten zu
gewährleisten. Die Übereinkommen über ein Verbot von Antipersonenminen, über
Streumunition und des VN-Waffenübereinkommens enthalten darüber hinaus
Bestimmungen der internationalen Kooperation und Unterstützung, welche die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7437Staaten auffordern, Unterstützung zu leisten. Die genannten Abkommen
ergänzen sich daher.
16. Stellt die Bundesregierung sicher, dass in Projekten zur Opferhilfe nicht
zwischen verschiedenen Verletzungs- und Behinderungsursachen
unterschieden wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, mit welcher Begründung verzichtet sie darauf?
Die vom Auswärtigen Amt unterstützten Projekte und die vom BMZ
geförderten Vorhaben richten sich grundsätzlich an die besonders betroffenen
Bevölkerungsgruppen. Sie unterscheiden nicht zwischen verschiedenen Verletzungs-
und Behinderungsursachen.
17. Nutzt die Bundesregierung die Bestimmungen über Opferhilfe der
Konvention zum Verbot von Streumunition dazu, Aufmerksamkeit auf den
Bereich Behinderung insgesamt zu lenken?
Wenn ja, wie, in welchem Umfang und gegenüber welchen Adressaten?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position
diesbezüglich?
Ja. Die Bundesregierung lenkt durch die Öffentlichmachung der Förderung von
Projekten der Opferfürsorge in den betroffenen Staaten die Aufmerksamkeit
auf den Bereich der Behinderung. Die durchführenden
Nichtregierungsorganisationen sind dabei Multiplikatoren und stellen das deutsche Engagement für
die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Staaten heraus. Eine positive
Signalwirkung kann angenommen werden. Darüber hinaus berichten die NRO
auf ihren Webseiten und in ihren Jahresberichten über die Förderungen durch
die Bundesregierung und machen damit die Unterstützung für den Bereich
Behinderung einer breiten deutschen Öffentlichkeit zugänglich.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der humanitären Minen- und
Kampfmittelräumung den Weltdachverband der Zivilgesellschaft „International
Campaign to Ban Landmines/Cluster Munition Coalition“ (ICBL/CMC) bei der
Durchführung von Kampagnen für die Rechte von Menschen mit Behinderung
in den betroffenen Ländern. Durch die Förderung wird ebenfalls Opfern die
Teilnahme an den Vertragsstaatentreffen und intersessionalen
Expertengruppentreffen des VN-Waffenübereinkommens, des Übereinkommens über das
Verbot von Antipersonenminen und des Übereinkommens über Streumunition
ermöglicht, um dort ihr Anliegen vorzubringen.
Die Bundesregierung lädt regelmäßig zu einem Runden Tisch ein, um sich mit
Vertretern der Zivilgesellschaft über das Übereinkommen über das Verbot von
Antipersonenminen, das Übereinkommen über Streumunition und das VN-
Waffenübereinkommen auszutauschen. In diesem Rahmen wird auch über das
Thema Opferfürsorge und die Situation betroffener Menschen gesprochen.
Darüber hinaus wird der Bereich in verschiedenen Öffentlichkeitsmaßnahmen
und Publikationen für die breite Öffentlichkeit behandelt. Beispiel ist ein bei
der Konferenz in Laos verteiltes Öffentlichkeitspapier der Bundesregierung,
welches zusammen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde
und auch die konkreten Projekte in Laos aufführt.
Drucksache 17/7437 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das Problem der
defizitären Datenlage zur Menge an explosiven
Kriegshinterlassenschaften sowie darauf zurückzuführende Unfälle zu beheben?
Nach der Einschätzung des „Landmine Monitor Berichts“ 2010 sind elf Jahre
nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens zum Verbot von
Antipersonenminen weltweit knapp 3 000 km2 Fläche mit Minen kontaminiert. 2009 wurden
198 km2 Fläche geräumt und dabei wurden mehr als 255 000
Antipersonenminen und 37 000 Antifahrzeugminen zerstört. Die Größe der Fläche, die durch
explosive Kampfmittelrückstände (nicht zur Wirkung gelangte Munition –
Blindgänger – und Fundmunition konventioneller Bauweise) verseucht ist, ist nicht
bekannt. Jedoch wurden 2009 359 km2 Fläche geräumt und dabei wurden
2,2 Mio. Blindgänger vernichtet. Dennoch gelten nach wie vor rund 66 Länder
und sieben Territorien, wenn gleich in sehr unterschiedlichem Umfang, als
betroffen.
Die Zahl der Unfallopfer verursacht durch Landminen und explosive
Kampfmittelrückstände ist wegen des schlechten Berichtswesens in vielen
Entwicklungsländern nicht mit letzter Genauigkeit zu beziffern. Weltweit waren 2009
3 956 Opfer (2008: 5 197) zu beklagen. In 1 325 Fällen war die Ursache
Unfälle mit Landminen, in 1 044 Fällen verursacht durch explosive
Kampfmittelrückstände, in 100 Fällen verursacht durch Streumunition und in 938 Fällen ist
die Ursache unbekannt (Zahlen für 2010 liegen zurzeit nicht vor).
Die Bundesregierung unterstützt die Erfassung und Aufbereitung dieser Daten
durch die finanzielle Förderung des „Landmine Monitor Reports“. Mitarbeiter
des Monitor Reports reisen in die betroffenen Staaten und erfassen die dort
national erhobenen Daten. Für die Erhebung der Daten sind die Staaten selbst
verantwortlich und sie unterliegen einer jährlichen Berichtspflicht gemäß den
Bestimmungen des Übereinkommens zum Verbot von Antipersonenminen und
Streumunitions-Übereinkommens und des VN-Waffenübereinkommens, wenn
sie Vertragsstaat in dem jeweiligen Übereinkommen sind. Die Berichtspflicht
ist Verhandlungsthema jedes Vertragsstaatentreffens der
Abrüstungsübereinkommen und die Bundesregierung thematisiert Verstöße gegen die
Berichtspflicht. Ferner hat die Bundesregierung aktiv bei der Erarbeitung des
Berichtsformulares für das Übereinkommen über Streumunition mitgewirkt, um so eine
einfache und informative Berichterstattung zu erreichen.
19. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um bislang nicht
dokumentierte Gebiete, in denen explosive Kriegshinterlassenschaften lagern,
aufzufinden und zu dokumentieren?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Förderung der Projekte der
humanitären Minen- und Kampfmittelräumung die Identifizierung und Erfassung
von bisher nicht dokumentierten Gebieten. Eine gezielte Unterstützung der
Maßnahmen der betroffenen Staaten nach der Suche und Identifizierung sowie
Erfassung von Verdachtsflächen (Non-Technical-Survey) wird durch die
Projektförderung sichergestellt. Wird eine mögliche kontaminierte Fläche dabei
nicht als Verdachtsfläche eingestuft, wird dieses Gebiet wieder zur Nutzung
freigegeben. Darüber hinaus ist das Verfahren einer vertiefenden Erkundung
der Verdachtsflächen (Technical Survey) Bestandteil jeder Projektförderung.
Dabei werden die Verdachtsflächen daraufhin überprüft, ob das Gebiet
tatsächlich kontaminiert ist. Konnte der Verdacht einer Kontaminierung nicht
verifiziert werden, wird die Fläche wieder zur Nutzung freigegeben. Nur bei
Vorliegen einer Verseuchung werden dann Verfahren angewendet, um die Fläche zu
räumen. Dieser Ansatz (Land-Release-Concept) wird derzeit in allen von
Minen- und Kampfmitteln betroffenen Ländern etabliert und hat zum Ziel, die
weltweit knappen finanziellen Ressourcen ziel- und zweckgerichtet einzuset-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7437zen, um eine Welt frei von Antipersonenminen und Streumunition zu erreichen.
Das „Land Release Concept“ wurde unter anderem durch das Genfer Zentrum
für humanitäres Minenräumen (GICHD) entwickelt. Das Zentrum unterstützt
die Umsetzung in den betroffenen Ländern. Die Bundesregierung unterstützt
das Zentrum und dieses Projekt seit Jahren nicht nur finanziell, sondern auch
durch die Abordnung eines Stabsoffiziers der Bundeswehr zur Mitarbeit an das
GICHD.
a) Findet diesbezüglich ein Austausch mit und zwischen den
Organisationen North Atlantic Treaty Organization (NATO), Europäische
Union (EU), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen (VN) statt?
Wenn ja, welche Informationen sind bisher mit welchen
Organisationen ausgetauscht und zu welchen Zwecken verwendet worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Daten der Flächen werden in der Regel in eine weltweit genutzte Datenbank,
„Information and Management System for Mine Action“ (IMSMA),
eingearbeitet. Die jeweiligen nationalen „Mine-Action“-Zentren verwalten die
Datenbank, nutzen sie zur Analyse der Situation und zur Vorbereitung von
Entscheidungen – insbesondere dazu, welche Flächen in welcher Priorität geräumt
werden sollen. Die Länder stellen die Daten allen Organisationen (auch NATO, EU,
OSZE und VN), die in dem Land in die humanitäre Minen- und
Kampfmittelräumung involviert sind, zur Verfügung. Die Datenbank wird für betroffene
Länder kostenfrei durch das GICHD bereitgestellt.
Die Angehörigen deutscher Einsatzkontingente handeln grundsätzlich im
Rahmen von mandatierten NATO-, EU- oder VN-geführten Operationen und geben
etwaige Erkenntnisse über explosive Kampfmittelrückstände, sofern diese im
Wege der jeweiligen Auftragserfüllung erlangt werden, an die multinationale
Operationsführung weiter. Die multinationale Operationsführung steht
abhängig vom Einsatzgebiet und vom Einsatzauftrag in Verbindung mit anderen vor
Ort tätigen internationalen Organisationen und unterstützt diese bei Bedarf bei
deren Aufgabenwahrnehmung, ggf. auch durch die Bereitstellung von
Informationen zu explosiven Kampfmittelrückständen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
zuständig für die Erstellung der amtlichen Seekarten. Hier werden alle
Seegebiete, in denen explosive Kriegshinterlassenschaften lagern, eingetragen, sofern
eine Gefahr für die Schifffahrt bestehen könnte.
b) Findet diesbezüglich ein Austausch auf bi- oder multilateraler Ebene
zwischen der Bundesregierung und anderen Regierungen statt?
Wenn ja, welche Informationen sind bisher mit welchen Regierungen
ausgetauscht und zu welchen Zwecken verwendet worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Ja. Die Bundesregierung nimmt regelmäßig an den Vertragsstaatentreffen und
intersessionalen Expertengruppentreffen des VN-Waffenübereinkommens, des
Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen und des
Übereinkommens über Streumunition teil. Hier tauschen sich die Vertragsstaaten zu
allen Themenbereichen der Übereinkommen aus, insbesondere über die
jeweilige Kontaminierung durch Minen, Streumunition und anderen explosiven
Kampfmittelrückständen und Ansätzen und Strategien, kontaminierte Flächen
schnellstmöglich zu räumen. Weiterhin nimmt die Bundesregierung an den
Treffen der „Mine Action Support Group“ (Informations- und
Koordinierungsgremium der Geberstaaten) teil und hat dort den Vorschlag eingebracht, über
einen reinen Informationsaustausch eine Koordinierung der Aktivitäten der Ge-
Drucksache 17/7437 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeber in betroffenen Staaten zu erreichen. Über den Vorschlag wird auf dem
nächsten Treffen am 8. November 2011 beraten.
Die Daten über die Kontaminierung eines betroffenen Staates sind Eigentum
der jeweiligen Regierung. Die nationalen „Mine-Action“-Behörden verwalten
die Daten und machen sie allen Akteuren, Organisationen, Geberländern, die in
der humanitären Minenräumung im Land tätig sind, zugänglich. Teilweise sind
die Daten auf den Webseiten der „Mine-Action“-Behörden öffentlich
verfügbar. Der „Landmine Monitor-Bericht“ beschreibt darüber hinaus das Ausmaß
und die Lage der Kontaminierung in den betroffen Ländern.
20. Welche Herausforderungen stellten sich der Bundesrepublik Deutschland
in den vergangenen Jahren bei der internationalen Zusammenarbeit und
Hilfestellung bezüglich der Umsetzungen der Bestimmungen zu
Opferhilfe nach dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition?
Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um diese Herausforderungen
zu begegnen?
Das Übereinkommen über Streumunition ist am 1. August 2010 in Kraft
getreten. Die Erarbeitung der Bestimmungen – auch für den Bereich der
Opferfürsorge – wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Übereinkommens
über das Verbot von Antipersonenminen durchgeführt. Bei der Entwicklung des
Übereinkommens über Streumunition hat sich die Bundesregierung aktiv
engagiert und so maßgeblich zum Inkrafttreten beigetragen. Sowohl in der
internationalen Zusammenarbeit als auch bei der Umsetzung der Bestimmungen zur
Opferhilfe konnte daher auf bereits etablierten Abstimmungsmechanismen,
Formen der internationalen Zusammenarbeit und den bereits praktizierten
Verfahren der Förderung von Opferfürsorgemaßnahmen aufgebaut werden. Es
muss in dem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass sowohl die
Opferzahlen, als auch die kontaminierten Flächen bei Streumunition geringer
sind als bei Antipersonenminen.
Vertreter der Bundesregierung engagieren sich aktiv in den
Arbeitsgruppensitzungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Opferfürsorge des
Übereinkommens über Streumunition unter dem derzeitigen Vorsitz von Österreich. Eine
intensive und gute Zusammenarbeit wird praktiziert.
Eine Unterscheidung der Opfer aufgrund von Unfällen mit Landminen,
Streumunition und nicht explodierten Kriegshinterlassenschaften wurde und wird bei
der Unterstützung der Projektförderung für Opferfürsorgemaßnahmen nicht
gemacht. Eine Unterstützung der Opferfürsorge für Opfer von Streumunition ist
daher bereits seit Jahren Bestandteil der Förderung durch die Bundesregierung.
Die Bundesregierung engagiert sich in allen diesbezüglichen Arbeitsgruppen-
und Vertragsstaatentreffen. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
21. Welchen Effekt hat die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9
der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Konvention gegen Streumunition“
(Bundestagsdrucksache 17/3185) genannte Demarchenaktion seitens der
Bundesregierung auf die Universalisierung des Übereinkommens zum
Verbot von Streumunition gehabt?
Das Auswärtige Amt hat bei den betreffenden Nichtvertragsstaaten
demarchieren lassen, um für einen Beitritt zum Übereinkommen über Streumunition zu
werben. Dem Übereinkommen ist seit Inkrafttreten des Übereinkommens eine
Reihe weiterer Staaten beigetreten. Bisher sind 111 Staaten beigetreten, 66 haben
es ratifiziert. Dies ist unter anderem auch auf die zahlreichen
Universalisierungsmaßnahmen der Vertragsstaaten des Übereinkommens zurückzuführen. Aller-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7437dings sind gegenüber den ursprünglichen Zeichnerstaaten bisher keine weiteren
Staaten beigetreten, welche Streumunitionsbestände haben oder herstellen.
a) Welche Länder waren von der Demarchenaktion betroffen?
Insgesamt wurde in 40 Staaten demarchiert, die dem Übereinkommen über
Streumunition nicht beigetreten sind und Bestände von Streumunition besitzen.
b) Wie haben die jeweiligen Länder hierauf reagiert?
Die Reaktionen waren zum Teil verhalten bis negativ. Als Hauptbeitrittshürden
wurden der unverzichtbare militärische Nutzen von Streumunition, die
jeweilige regionale Gefährdungslage sowie die hohen Zerstörungskosten genannt.
c) Welche Bemühungen ergreift die Bundesregierung darüber hinaus,
um Staaten, die nicht Vertragsstaaten sind, davon zu überzeugen, das
Übereinkommen zu unterzeichnen?
Die Bundesregierung thematisiert einen möglichen Beitritt anderer Staaten zum
Übereinkommen im Rahmen bilateraler Konsultationen. Darüber hinaus bietet
sie Hilfe bei der Umsetzung des Übereinkommens – insbesondere bei der
Bestandsvernichtung – an.
22. Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
zukünftige Opfer von explosiven Kriegshinterlassenschaften, Streumunition und
Minen zu verhindern?
Um zukünftige Opfer von Streumunition, Minen und anderen explosiven
Kampfmittelrückständen zu verhindern, bedarf es der umfassenden Räumung
aller kontaminierter Gebiete. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, leistet
die Bundesregierung in diesem Bereich umfangreiche Hilfe.
23. Auf welcher Grundlage überprüft die Bundesregierung Munitionstypen
und Waffensysteme auf die Möglichkeit, zivile Opfer möglichst zu
vermeiden (hier bitte insbesondere auf die Prüfung der sogenannten
Punktzielmunition eingehen)?
a) Welche Stelle ist für die Munitionsüberwachung zuständig?
Die Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition (WTD91) in
Meppen ist nationale Prüfstelle für die zentrale Munitionsüberwachung.
b) Führt die Bundeswehr selbst die Überprüfung der Komponente einer
Munition oder eines Waffensystems sowie Schießübungen durch?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, woher werden die zur Überprüfung notwendigen Daten
bezogen?
Ja, im Rahmen der Einführung und Qualifikation von Waffen und Munition
geschieht dies – auf der Basis der funktionalen Forderungen sowie nationaler und
internationaler Prüfvorschriften – in Form von amtlichen Untersuchungen und
Nachweisen.
c) Welche Kriterien liegen der in der Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 14 bis 20 der Kleinen Anfrage „Umsetzung der
Konvention gegen Streumunition“ (Bundestagsdrucksache 17/3185)
genannten Zertifizierung der Objektivität der Methoden der Munitionsüber-
Drucksache 17/7437 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewachung im Rahmen einer europäischen Norm zur Sicherung des
Qualitätsmanagements zugrunde?
Die Objektivität der Methoden der zentralen Munitionsüberwachung ist durch
die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der nationalen Prüfstelle
nach DIN ISO 9001 gewährleistet.
d) Welche Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Angaben der
jeweiligen Hersteller beigemessen?
Die Angaben der Hersteller werden im Rahmen der amtlichen Untersuchungen
durch die nationale Prüfstelle überprüft, spielen aber für die Prüfung keine
Rolle.
e) Wie prüft die Bundesregierung im Beschaffungsgang die Einhaltung
der vorgegebenen Spezifikationen von Punktzielmunition?
Die Einhaltung der Spezifikationen wird durch amtliche Versuche, Nachweise
und durch weitere geeignete Methoden, wie z. B. durch Simulation, geprüft. Im
Rahmen der Nutzung wird sie durch die zentrale Munitionsüberwachung, die
kontinuierlich über den gesamten Einsatzzyklus der Munition erfolgt, getestet.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Investitionen
in Unternehmen, die Streumunition produzieren, auf die Durchsetzung
des Verbotes von Streumunition?
25. Wie begründet sie in diesem Zusammenhang den Verzicht auf eine
gesetzliche Regelung zum Verbot von Investitionen in diese Waffen?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens über
Streumunition gilt das Verbot der Unterstützung des Einsatzes, der Herstellung und
Weitergabe von Streumunition mit Blick auf alle Tätigkeiten, „die einem
Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind“. Dieses Verbot ist durch
Änderungsgesetz vom 6. Juni 2011 zum Kriegswaffenkontrollgesetz umgesetzt
worden. Ein darüber hinausgehendes ausdrückliches Verbot von
Finanzinvestitionen ist durch das Übereinkommen über Streumunition nicht gefordert. Die
Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der Finanzbranche zu
Selbstbeschränkungen in diesem Bereich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]