Aufklärung über die Zusammenarbeit des BND mit NS-Tätern
der Abgeordneten Jan Korte, Steffen Bockhahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Ausgabe vom 26. September 2011 berichtet die „Bild“-Zeitung von der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem NS-Verbrecher Walther Rauff. Walther Rauff, der, als „Erfinder“ der mobilen Gaswagen, für die Ermordung von mindestens 250 000 Menschen verantwortlich sein soll, sei vom BND in voller Kenntnis seiner Vorgeschichte von 1958 bis 1962 als nachrichtendienstlicher Verbindungsmann in Südamerika eingesetzt worden.
Neben dem Honorar von insgesamt ca. 70 000 DM soll der BND auch „Fortbildungsveranstaltungen“ für Walther Rauff organisiert haben, während dieser bereits von der Staatsanwaltschaft Hannover mit Haftbefehl gesucht wurde.
Auch soll vom BND ein Teil der Verteidigerkosten für Walther Rauff übernommen worden sein, nachdem dieser 1962 vorübergehend in Chile festgenommen wurde, um ihm die Auslieferung in die Bundesrepublik Deutschland zu ersparen. Peter Carstens folgert in der „FAZ“ vom 26. September 2011 daraus: „Ein bundesdeutscher Nachrichtendienst finanziert also den erfolgreichen Versuch des Beschuldigten, sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen.“
Bemerkenswert im vorliegenden Fall ist auch die Öffentlichkeitspolitik der Bundesregierung. Nachdem in diesem Jahr schon im Zusammenhang mit den NS-Verbrechern Adolf Eichmann, Alois Brunner, Klaus Barbie u. a. und ihren Verbindungen zum BND berichtet wurde, stellt sich die Frage nach der Öffentlichkeitsstrategie der Behörde und der Bundesregierung. Journalisten formulieren den Eindruck, hier würde mit einer „sorgsam dosierten Publikationspraxis“ (FAZ, 26. September 2011, S. 4) vorgegangen, die sich nicht immer an den vermeintlichen Sperrfristen der Akten orientiert.
Der Abgeordnete Jan Korte hatte am 5. April 2011 Einsicht in die BND-Akten von Walther Rauff und Alois Brunner beantragt. Drei Tage nach der Veröffentlichung von Inhalten der Akte Rauff im Magazin „DER SPIEGEL“ und auf www.bild.de wurde er in einem Brief des BND, der ihm über das Bundeskanzleramt zugestellt wurde, darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Deklassifizierungsvorgang nun abgeschlossen und die Akte in zwei Wochen einsehbar sei. Das Schreiben ist als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gekennzeichnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass der BND zwischen 1958 und 1962 den NS-Täter Walther Rauff beschäftigte, wie bewertet sie diese Tatsache, und in welcher Form und wann hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit darüber informiert?
Aus welchem Grund wurden jetzt Akten zur Verbindung von Walther Rauff zum BND freigegeben, und an wen gingen diese Akten? Sind die nunmehr veröffentlichten Akten vollständig?
Welcher Sperrfrist unterlagen die freigegebenen Akten, war diese zum Zeitpunkt der Freigabe abgelaufen, oder was hat die Bundesregierung sonst zur Freigabe bewogen?
Wann genau wurde die Deklassifizierung der BND-Akten zu Walther Rauff abgeschlossen, und wann wurden die Akten an das Bundesarchiv übergeben?
Wann genau wurden die Akten an die Springer-Verlag GmbH bzw. das Magazin „DER SPIEGEL“ übergeben, haben diese Printmedien einen Antrag auf Einsichtnahme gestellt, und wenn ja, wann?
Lagen Anträge zur Einsichtnahme auch von anderer Seite vor (wenn ja, bitte die Namen der Medien, Forschungseinrichtungen und Stiftungen und das Datum der Antragstellung nennen)?
Haben diese Einrichtungen, Medien oder Einzelpersonen zum selben Zeitpunkt Einsicht in die freigegebenen Akten erhalten wie die Printmedien der Springer-Verlag GmbH bzw. das Magazin „DER SPIEGEL“? Wenn nein, warum nicht?
Ist die möglicherweise vorliegende Ungleichbehandlung von Medienvertretern nach Auffassung der Bundesregierung mit Artikel 5 des Grundgesetzes sowie dem Zweck der Pressefreiheit vereinbar, eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten?
Gibt es weitere Akten zur Zusammenarbeit des BND mit NS-Kriegsverbrechern, die aktuell freigegeben werden sollen, und nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung hier?
Sieht die Bundesregierung in der in monatlichen Abständen erfolgenden exklusiven Berichterstattung in ausgewählten Medien über die frühere Verbindung des BND zu NS-Tätern eine sinnvolle Art der Vergangenheitsaufarbeitung, und wie begründet sich nach Auffassung der Bundesregierung diese scheibchenweise Form der Aufklärung?
Wurde das Schreiben an den Abgeordneten Jan Korte, in dem er über die Aktenfreigabe informiert wurde, vom Bundeskanzleramt oder vom BND als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ klassifiziert, und welcher Nachteil ergäbe sich für die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Länder, wenn bekannt werden würde, ob und wann der Abgeordnete Einsicht in die Akte Rauff nehmen darf und in welchem Zustand diese sich befindet?