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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erwünschte und unbeabsichtigte Folgen des geltenden Drogenstrafrechts

Forderung nach Änderung des Betäubungsmittelstrafrechts, Zusammenhang zwischen Illegalisierung von Drogen und Entstehung von Schattenwirtschaft und Folgekriminalität durch den internationalen Drogenmarkt, Forderung nach gesundheitsrechtlichen und Jugendhilfemaßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz statt Stigmatisierung von Konsumenten, Drogenkonsum als Lebenswirklichkeit<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/762708. 11. 2011

Erwünschte und unbeabsichtigte Folgen des geltenden Drogenstrafrechts

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 7. September 2011 unterzeichneten 41 deutsche Professorinnen und Professoren des Strafrechts eine Resolution an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. In dieser wird eine kritische Würdigung der Wirksamkeit des bisherigen Drogenstrafrechts eingefordert. Inzwischen haben 78 Professorinnen und Professoren die Resolution unterschrieben. Die Unterzeichner wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten und schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Eine Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung kam im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass die Prohibition zwar den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern sollte, dieses Ziel aber nicht erreicht wurde. Zwar schreckt die Illegalisierung bestimmter Drogen einige Menschen von deren Konsum ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Resolution zu, dass „aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht sowie auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse die dringende Notwendigkeit besteht, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten“?

Wenn nein, warum nicht?

2

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Resolution zu, dass 17 Jahre nach der Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1994) „diese Thematik neuerlich auf die rechtspolitische Agenda zu setzen“ ist?

Wenn nein, warum nicht?

3

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Resolution zu, dass der internationale Drogenmarkt eine „extreme und globalisierte Schattenwirtschaft“ generiert „mit weiterer Folgekriminalität und destabilisierenden Auswirkungen auf globale Finanzmärkte ebenso wie nationale Volkswirtschaften“?

Wenn nein, warum nicht?

4

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Resolution zu, dass „die Gefährdung durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung mit akzessorischer [Anmerkung des Fragestellers: d. h. geringfügiger] ordnungsoder strafrechtlicher Sanktionierung sowie mit adäquaten Jugendhilfemaßnahmen zu bewältigen wären“?

Wenn nein, warum nicht?

5

Stimmt die Bundesregierung der These der Resolution zu, dass die Illegalisierung bestimmter Drogen den Konsum verhindern sollte, dieses Ziel aber tatsächlich nicht erreicht wurde?

Wenn nein, warum nicht?

6

Stimmt die Bundesregierung der These der Resolution zu, dass die Illegalisierung bestimmter Drogen die organisierte Kriminalität fördert?

Wenn nein, warum nicht?

7

Stimmt die Bundesregierung der These der Resolution zu, dass die Illegalisierung bestimmter Drogen Konsumenten strafrechtlich verfolgt obwohl es sich um „opferlose“ Kontrolldelikte handelt, ihnen einen Verbraucher- und Jugendschutz verwehrt was wiederum riskante Konsumformen fördert und die Konsumenten gefährlichen Krankheiten aussetzt (bspw. AIDS, Hepatitis C)?

Wenn nein, warum nicht?

8

Stimmt die Bundesregierung der These der Resolution zu, dass normales jugendliches Experimentierverhalten durch die Illegalisierung bestimmter Drogen kriminalisiert, das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert, jungen Menschen damit dauerhaft stigmatisiert und ihre Lebenschancen gemindert werden?

Wenn nein, warum nicht?

9

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Konsum von legalen und illegalen Drogen zur Lebensrealität der Gesamtbevölkerung Deutschlands gehört?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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