BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutschlands Rolle im KSE-Prozess

Beurteilung der Ergebnisse der vierten Überprüfungskonferenz des KSE-Vertrags am 29. September 2011 in Wien, Erläuterung der Bemühungen um konventionelle Rüstungskontrolle in Europa, Modernisierung des KSE-Regimes, angepasster KSE-Vertrag (A-KSE-Vertrag), Begründung der deutschen Aussetzung der Implementierung der A-KSE-Vertragsverpflichtungen gegenüber Russland, Unterstützung von KSE-Vertragsstaaten bei der Vertragsumsetzung, Durchführung von Inspektionen, NATO-Plan "Eagle Guardian" zur Abwehr eines russischen Angriffs<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/773114. 11. 2011

Deutschlands Rolle im KSE-Prozess

der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 29. September 2011 fand in Wien, von der westeuropäischen Öffentlichkeit fast unbemerkt, die vierte Vertragsstaatenkonferenz aller 30 KSE- Vertragsstaaten inklusive Russland, das die Implementierung 2007 ausgesetzt hat, statt.

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen Teilnehmerstaaten der NATO und des damaligen Warschauer Pakts im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unterzeichnet. Er legt sowohl nationale als auch territoriale Obergrenzen für Hauptwaffensysteme fest und strebt Verbesserungen im Informations- und Verifikationsregime an. Im Jahr 1999 wurden Anpassungen des Vertrags erforderlich und das Übereinkommen über die Anpassung des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (A-KSE) von den Teilnehmerstaaten unterzeichnet. Dieser adaptierte Vertrag wurde jedoch bislang von keinem NATO-Staat und insgesamt erst von drei postsowjetischen Staaten ratifiziert (Russland, Weißrussland und Kasachstan).

Seit über einem Jahrzehnt sind es vor allem die Differenzen zwischen östlichen und westlichen Vertragsstaaten, insbesondere der Russischen Föderation und den USA, über die militärischen Obergrenzen in den sogenannten Flankenregionen und die Umsetzung der sogenannten Istanbul Commitments (mittelfristiger Abzug russischer Truppen aus Georgien und dem von Moldawien abtrünnigen Transnistrien), welche die Verhandlungen über den angepassten KSE-Vertrag blockieren. Während besonders die USA eine Umsetzung der „Istanbul Commitments“ als eine Voraussetzung für die Ratifikation des A-KSE ansehen, verweist Russland darauf, dass diese Zusatzforderungen nicht Vertragsbestandteil seien und das Junktim nicht akzeptiert würde.

Nur ein Jahr, nachdem US-Präsident Barack Obama im Februar 2010 mit Victoria Nuland eigens eine Sonderbeauftragte für den KSE-Prozess ernannt hatte, ist diese Stelle seit Juni 2011 nunmehr vakant. Die geringe Bedeutung, die die teilnehmenden Staaten dem KSE-Vertrag gegenwärtig noch beimessen, ist daran abzulesen, dass die meisten Regierungen nur auf der Ebene von Vizeministern oder Staatssekretären in Wien vertreten waren. Erwartungsgemäß wurden in Wien erneut keinerlei Fortschritte erzielt. Auch die informellen Gespräche, die im Format „36“ (30-KSE-Vertragsstaaten zuzüglich sechs NATO-Beitrittsstaaten) stattfanden, sind im Mai 2011 abgebrochen worden.

Obwohl laut Auswärtigem Amt die Bundesregierung „die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa weiterhin für ein unverzichtbares Element einer verlässlichen europäischen Sicherheitsarchitektur“ hält, scheint eine Wiederbelebung des KSE-Prozesses derzeit keine Priorität im Regierungshandeln zu genießen. Die Möglichkeit, durch die Ratifizierung des angepassten KSE- Vertrags auch innerhalb der NATO ein deutliches Zeichen für die Aufrechterhaltung dieses wichtigen Instruments der Rüstungskontrolle und der Vertrauensbildung zu setzen, wurde in der Vergangenheit nicht wahrgenommen. Die Bundesregierung plant hingegen als einziger NATO-Staat die Implementierung der Vertragsverpflichtungen gegenüber Russland auszusetzen und schließt somit de facto eine zukünftige Wiederbelebung des KSE-Regimes unwiderruflich aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der vierten Überprüfungskonferenz des KSE-Vertrags am 29. September 2011 in Wien?

2

Mit welchen Vorstellungen für die Zukunft des KSE-Vertrags ist die Bundesregierung zu der Überprüfungskonferenz gereist, und welche der Vorstellungen konnten umgesetzt werden?

3

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit der einseitigen Aussetzung des KSE-Vertrags durch Russland 2007 unternommen, um den KSE-Vertragsprozess wiederzubeleben?

4

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, das Flankenregime für Russland neu zu verhandeln?

5

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, die Obergrenzen für die NATO-Staaten neu zu verhandeln, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Vertragsstaaten – mit Ausnahme von Armenien und Aserbaidschan – seit Jahren die Obergrenzen weitgehend unterschreiten?

6

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dass die NATO darauf verzichtet, dauerhaft „substantielle“ Waffensysteme und ausländische Kampftruppen in östlichen NATO-Staaten zu stationieren?

7

Hält die Bundesregierung die Erfüllung der sogenannten Istanbul Commitments für rüstungskontrollpolitisch und sicherheitspolitisch notwendig, und falls ja, mit welcher Begründung?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die seit dem Sommer 2007 bestehende neue Realität im Hinblick auf Georgien und der in Südossetien und Abchasien dauerhaft stationierten russischen Truppen?

9

Welche Gründe sprachen bislang aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Ratifizierung des A-KSE durch Deutschland, und unter welchen Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit gewesen, den A-KSE-Vertrag dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen?

10

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob die im Mai 2011 abgebrochenen informellen Gespräche im Format „36“ (30 KSE- Vertragsstaaten zuzüglich sechs NATO-Beitrittsstaaten) endgültig für beendet erklärt werden?

11

Was sind die Beweggründe der Bundesregierung, die Implementierung der A-KSE-Vertragsverpflichtungen gegenüber Russland mit;*/Hinblick auf das Informationsregime auszusetzen?

Ist dieser Schritt mit den Vertragspartnern vorher abgestimmt worden?

Warum geht die Bundesrepublik Deutschland diesen Schritt alleine?

Ist die Aussetzung der Implementierung seitens der Bundesregierung zeitlich befristet?

Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die russische Vertragspartei künftig wieder zurück an den Verhandlungstisch zu holen?

Welche Reaktion erwartet die Bundesregierung vonseiten der russischen Regierung bzw. wie wurde die Ankündigung zu diesem Schritt aufgenommen?

12

Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung derzeit neue Ansätze für eine Modernisierung des KSE-Regimes zu finden, auf Vertragsstaaten zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass die konventionelle Rüstungskontrolle in der europäischen Sicherheitsarchitektur erhalten bleibt?

13

Wie sollen die russischen Partner von der Notwendigkeit ihrer Teilnahme an einem künftigen Regime überzeugt werden, und von wem?

14

Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle, Rolf Nikel, bei seinem Besuch in Moskau Ende Oktober 2011 das Thema Konventionelle Rüstungskontrolle angesprochen? Was war das Ziel seines Besuchs?

15

Welche KSE-Vertragsstaaten unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung des KSE-Vertrags durch die Bereitstellung von Ausbildungskräften und die Durchführung zusätzlich vereinbarter Inspektionen (bitte unter Angabe der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen)?

16

In welchen Vertragsstaaten hat Deutschland seit 2007 selbst Inspektionen durchgeführt?

17

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, sich in Zukunft auch auf höchster politischer Ebene der konventionellen Rüstungskontrolle anzunehmen (erste Ansätze gab es in diesem Zusammenhang 2008 unter dem damaligen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Umsetzung der geheimen NATO-Planungen für eine Verteidigung der baltischen Staaten nach Artikel 5 des NATO-Vertrags gegen einen potenziellen russischen Angriff mit dem Namen „Eagle Guardian“ (http://wikileaks.org/cable/ 2009/12/09STATE127892.html) in seiner Konsequenz die Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen (gemäß Wiener Dokument von 1999) unterminieren würde, die unter anderem eine Grundlage für die gegenseitigen Verifikationsregime des KSE-Vertrags darstellen? Und falls nicht, welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?

19

War der Bundesregierung der Plan „Eagle Guardian“ bekannt und trifft es zu, dass er auf einer Initiative der Bundesregierung basiert?

Wurden im Rahmen dieses Verteidigungsplans im vergangenen Jahr militärische Manöver durchgeführt?

Falls ja, wo fand das Manöver statt, und welche deutschen Streitkräfteeinheiten haben zu welchem Zeitpunkt, in welcher Zahl und mit welcher Ausrüstung daran teilgenommen?

20

Aus welchen Gründen erfüllt die Bundesregierung seit 1997 nicht mehr die Verpflichtung des Vertrags über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty), der die Bereitstellung eigener Beobachtungsflugzeuge für diesen Vertrag vorsieht?

21

Über wie viele Dienstposten verfügt das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in Geilenkirchen derzeit? Wie viele permanente Dienstposten und welches Jahresbudget sind in den kommenden fünf Jahren für das Zentrum eingeplant?

Berlin, den 14. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen