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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Menschenrechtssituation und Umgang mit inhaftierten Menschenrechtsverteidiger/-innen und Oppositionellen in Belarus

Zuspitzung der Menschenrechtslage in Belarus, Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen, Haftbedingungen, humanitäre und menschenrechtliche Standards, deutsch-belarussische Polizeizusammenarbeit, Geschlechterdiskriminierung, Kriegsdienstverweigerung, Verhängung der Todesstrafe, Hinrichtungsmethoden, Sanktionen der EU, deutsch-belarussische Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen, Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus, Beteiligung von Weißrussland an FRONTEX, EU-Visaerleichterungen<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/786621. 11. 2011

Menschenrechtssituation und Umgang mit inhaftierten Menschenrechtsverteidiger/-innen und Oppositionellen in Belarus

der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Jan van Aken, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 hat sich die Menschenrechtslage in der Republik Belarus wesentlich verschlechtert. Präsident Aljaksandr Ryhorawitsch Lukaschenka (russische Transkription: Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko) reagierte auf die Massenproteste gegen Wahlfälschung mit einer drastischen Verschärfung der Sicherheitsgesetze und der nahezu vollständigen Einschränkung demokratischer Grundrechte wie der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Über 700 Demonstrantinnen und Demonstranten wurden für 10 bis 15 Tage in Administrativhaft genommen. Nach Angaben von Amnesty International waren bereits bis Ende Dezember 2010 29 Personen wegen des „Schürens von Massenunruhen“ (Artikel 293-1 des belarussischen Strafgesetzbuchs) angeklagt worden, darunter sechs oppositionelle Präsidentschaftskandidaten, Mitglieder ihrer Wahlkampfteams und Journalistinnen und Journalisten (vgl. Amnesty International Jahresbericht 2011).

Nach Berichten der Bürgerrechtsinitiative „Charter97“ profitiert die Polizei in Belarus von deutschen Aufstandsbekämpfungsfähigkeiten (www.charter97.org/en/news/2009/4/21/17523/). Demnach habe das Bundesministerium des Innern der belarussischen Miliz angeboten, ihre Erfahrungen bei Massenprotesten weiterzugeben. Laut Interfax habe ein geplantes Trainingsseminar auf einem Treffen in Minsk erörtert werden sollen. Vom Inspekteur bundesdeutscher Bereitschaftspolizeien, Jürgen Schubert, wurde dem Generalmajor Anatol Kulyashou demnach angeboten, dieses Seminar in Deutschland zu organisieren.

Belarussische Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten weisen darauf hin, dass die von Deutschland umworbene Miliz als eine der brutalsten weltweit gilt. Einer ihrer Kommandeure, Yury Padabed, sei deshalb mit einem Einreiseverbot für die EU belegt worden. Bei anderen Protesten seien sie auf EU-Fahnen herumgetrampelt.

Am 4. August 2011 wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Ales Bialatski, Vorsitzender des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna und Vizepräsident der internationalen Menschenrechtsorganisation Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH), festgenommen. Kriegsdienstverweigerer und Anhängerinnen und Anhänger von außerparlamentarischen sozialen Bewegungen sowie aus dem anarchistischen Spektrum sind anhaltenden Repressionen und Überwachungen durch Polizei und Geheimdienst ausgesetzt. Der Chefredakteur der linken Parteizeitung „Tawarysch“ (Genosse), Siargej Wazniak, wurde nach der Präsidentschaftswahl 2010 für vier Monate im KGB-Gefängnis inhaftiert und wegen des „Schürens von Massenunruhen“ zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Als Reaktion auf die seit Juni 2011 anhaltende Protestwelle von Schweigemärschen und Flashmobs mit öffentlichem Applaudieren wurden drakonische gesetzliche Verhaltensregeln für die Teilnahme an Massenveranstaltungen festgelegt. Demnach steht künftig jede „Organisation einer Versammlung von Bürgern“ unter Strafe, auf der es zu „nicht sanktionierten Handlungen oder nicht sanktionierter Tatlosigkeit(!) kommt“. Dies setzt faktisch eine Erlaubnis der Regierung für alle Veranstaltungen voraus, auf denen „aktiv oder inaktiv sozialpolitische Ansichten oder Protest“ zum Ausdruck gebracht werden sollen.

Neben den jüngsten staatlichen Repressionsverschärfungen ist Belarus das einzige Land in Europa, das trotz einiger Ausnahmeregelungen immer noch die Todesstrafe verhängt und unter strengster Geheimhaltung vollstreckt. Weder die Verurteilten noch ihre Angehörigen werden vorher über das Hinrichtungsdatum informiert. Der Leichnam wird weder an die Angehörigen übergeben noch erfahren diese, wo die Leiche begraben ist (www.amnesty.de/files/Kurzdossier_AI_Stellungnahme_zur_18._Sitzung_des_Menschenr....pdf).

Des Weiteren hat Belarus das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe bislang nicht unterzeichnet. Das belarussische Menschenrechtszentrum Viasna sowie zahlreiche andere, internationale Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass in den staatlichen Gefängnissen gefoltert werde und insbesondere der Geheimdienst KGB regelmäßig Foltermethoden anwende, um Geständnisse zu erzwingen.

Auch bei der Nutzung von Informationstechnologien zu Überwachungszwecken gehört Belarus zu den führenden Ländern weltweit. In einer Untersuchung von Anwendungen zur Überwachung von Finanztransaktionen, Vorratsdatenspeicherung, den Befugnissen der Polizei und Justiz bei der Durchsuchung von Rechnern und dem Verbot von starken Verschlüsselungstechniken lag Belarus 2008 auf Platz 3 (secure.cryptohippie.com/pubs/EPS-2008.pdf). Nach Berichten des „Economist“ vom 3. September 2009 verfügte das Land zudem über unbemannte Luftfahrzeuge zur Überwachung. 2008 habe die Regierung ein repressives Pressegesetz beschlossen, wonach ausschließlich behördlich registrierte Journalistinnen und Journalisten Texte und Bilder im Internet publizieren dürfen. Seit 2009 betreibt Belarus eine Datenbank zur „Drogenbekämpfung“. Gemeinsame Aktionen sollen auch mit Deutschland stattgefunden haben (euro-police.noblogs.org/2009/12/data-bank-to-counter-drug-trafficking/9). 2009 hatte Belarus mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen – FRONTEX am Grenzübergang Nervelishki ein Abkommen geschlossen, das dem Land einen Beobachterstatus bei FRONTEX zuweist. Die belarussische Führung erhoffte sich davon eine gemeinsame Datensammlung, Ausbildungsprogramme und die Beteiligung an gemeinsamen Operationen. Für 2010 war die Unterzeichnung eines weiteren Abkommens geplant (news.belta.by/en/news/society?id=506252). Der Repräsentant der Vereinten Nationen (UN) und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) Antonius Broek hatte Belarus für seine Anstrengungen im Kampf gegen „illegale Migration“ ausdrücklich gelobt. Vorausgegangen war eine rigorose Massenausweisung von Flüchtlingen Ende November 2008, an der auch der staatliche Geheimdienst KGB mitwirkte.

Die hochtechnisierte und menschenverachtende Flüchtlingsbekämpfung ist ein wichtiger Pfeiler in der Migrationsabwehr der EU und ihrer Grenzpolizei FRONTEX. Die Zusammenarbeit soll mit einem Rückübernahmeabkommen erweitert werden, für das die Europäische Kommission am 28. Februar 2011 ein Verhandlungsmandat erhielt. Demokratieorientierte, zivilgesellschaftliche Gruppen aus Belarus fordern indes, dass jede weitere Zusammenarbeit an die Freilassung von inhaftierten Regimekritikerinnen und Regimekritikern gekoppelt sein müsse, darunter insbesondere auch Anarchistinnen und Anarchisten, die wegen ihrer Aktionen zivilen Ungehorsams während der Wahlen 2010 festgenommen wurden (www.gopetition.com/petitions/in-defense-of-belarus-imprisoned-anarchists.html).

Die Europäische Union (EU) hat mit Unterstützung der Bundesregierung im Oktober 2011 die Sanktionen gegen Belarus verschärft. Gleichzeitig hat die Bundesregierung erklärt, dass sie den Dialog mit der belarussischen Zivilgesellschaft verstärken wolle und die hierfür vorgesehenen Mittel im Jahr 2011 um 800 000 Euro auf insgesamt 6,6 Mio. Euro aufgestockt habe (vgl. Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/6541).

Es stellt sich somit das Problem, ob und ggf. in welchem Ausmaß die verschärften EU-Sanktionen das beabsichtigte Ziel, den Dialog mit der belarussischen Zivilgesellschaft zu intensivieren, gefährden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 nach Artikel 293-1 des belarussischen Strafgesetzbuchs wegen des Schürens von Massenunruhen angeklagt, und in wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung?

2

In welchem Rahmen bewegte sich bislang das Strafmaß der verurteilten Personen, und gegen wie viele Personen laufen derzeit noch Strafermittlungsverfahren wegen des Schürens von Massenunruhen?

3

Wurde das gesetzlich vorgesehene Strafmaß für das Schüren von Massenunruhen in den letzten Monaten verändert, und falls ja, wie sehen diese Gesetzesänderungen aus?

4

Inwieweit stand bzw. steht den im Zusammenhang mit den Ereignissen im Dezember 2010 verhafteten Personen eine anwaltliche Vertretung zur Verfügung, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anwälten, die inhaftierte Oppositionelle verteidigten, die Zulassung entzogen?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und menschenrechtliche Situation der Gefangenen während der Untersuchungshaft?

6

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Massenfestnahmen nach dem 19. Dezember 2010 auch Isolationshaft angeordnet, und in wie vielen Fällen sind der Bundesregierung Hinweise auf Folterpraktiken während der Untersuchungshaft in KGB-Gefängnissen bekannt geworden?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Einhaltung von humanitären und menschenrechtlichen Standards durch Polizei, Geheimdienstpersonal und Streitkräfte in der Republik Belarus?

8

In welchem Umfang und in welchen Bereichen erfolgte in den letzten fünf Jahren zwischen Deutschland und Belarus eine Polizeizusammenarbeit?

9

Kann die Bundesregierung die Berichte von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Bürgerinitiativen über eine Zusammenarbeit der deutschen Bereitschaftspolizei mit der belarussischen Miliz zur Handhabung von Massenprotesten bestätigen, und falls ja, über welche Angaben verfügt die Bundesregierung zu deren Planung und Durchführung?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Zusammenarbeit umworbene Miliz in Minsk bzw. deren Vorläuferorganisationen, und welche Informationen besitzt die Bundesregierung insbesondere über deren „Fähigkeiten“ zur Aufstandsbekämpfung?

11

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die von „Charter97“ zitierte Ausarbeitung „Use of Alert Police Forces of Germany during Mass Street Events“?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseverbote von EU-Mitgliedstaaten für Angehörige der belarussischen Miliz, insbesondere für den Kommandeur Yury Padabed?

13

Welchen gesetzlichen Restriktionen unterliegen Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus, und wie hat sich die politische Entwicklung seit der Präsidentschaftswahl 2010 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Arbeitsbedingungen des Menschenrechtszentrums Viasna und anderer in- und ausländischer Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus ausgewirkt?

14

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder geplant, um die Arbeit des Menschenrechtszentrums Viasna und anderer Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus zu unterstützen?

15

Welche Möglichkeiten bestehen derzeit für Wehrpflichtige in der Republik Belarus, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern oder als Alternative einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten?

16

Wie viele Fälle von inhaftierten Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen in Belarus sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie ihre humanitären und menschenrechtlichen Haftbedingungen?

17

Für welche Strafdelikte wird nach belarussischem Recht die Todesstrafe verhängt, und welcher Personenkreis ist hiervon ggf. ausgenommen?

18

Wie viele Todesurteile wurden seit der Unabhängigkeit in der Republik Belarus vollstreckt (bitte möglichst pro Jahr auflisten)?

19

Welche Hinrichtungsmethoden kommen dabei üblicherweise zur Anwendung?

20

Wie viele verurteilte Todeskandidaten warten derzeit noch im belarussischen Strafvollzug auf ihre Hinrichtung, und wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation der Todeskandidaten?

21

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass in Belarus derzeit Diskussionsprozesse zur Abschaffung der Todesstrafe oder zumindest über deren Aussetzung geführt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Initiativen gegen die Todesstrafe oder ein Hinrichtungsmoratorium in Belarus zu unterstützen?

22

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik Belarus Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert, und mit welchen gesetzlichen Bestimmungen werden die Betroffenen ggf. auch offen kriminalisiert?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Exporte von Überwachungstechnologien deutscher Hersteller bzw. von Firmen aus Deutschland, etwa zur Überwachung von Finanztransaktionen, Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojanern, Deep package inspection, Monitoring Centres nach Belarus, und welche Haltung vertritt sie hierzu?

24

Worin bestehen die Schwerpunkte des Sanktionskatalogs der EU, der nach der Präsidentschaftswahl 2010 gegen Belarus verhängt und zuletzt im Oktober 2011 verschärft wurde?

25

Wie bilanziert die Bundesregierung die Effektivität der EU-Sanktionen, und wie wirken sich die EU-Sanktionen auf das Ziel der Bundesregierung aus, den Dialog mit der demokratischen Zivilgesellschaft in Belarus intensivieren zu wollen?

26

Welche bestehenden bilateralen deutsch-belarussischen Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen mussten im Zuge der EU-Sanktionen eingestellt bzw. ausgesetzt werden?

27

Sind hiervon in der Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung auch negative Auswirkungen insbesondere auf Kooperationsprojekte im humanitären Bereich oder auf bestehende Städtepartnerschaften festzustellen oder zu erwarten?

28

Welche Spielräume sieht die Bundesregierung im Fall der Aufrechterhaltung der EU-Sanktionen gegen Belarus, um geeignete Anreize zur Wiederaufnahme eines Menschenrechtsdialogs und für menschenrechtspolitische Fortschritte zu schaffen?

29

Für welche konkreten Projekte und Vorhaben werden die diesjährig von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus i. H. v. 6,6 Mio. Euro verausgabt (bitte möglichst nach Projektart/Einzelvorhaben und Fördervolumen auflisten)?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Datenbank zur „Drogenbekämpfung“, die Belarus 2009 eingerichtet hat und die sich vorgeblich internationalen Gruppen widmet?

31

An welchen gemeinsamen EU- und multilateralen Aktionen zur „Drogenbekämpfung“, aber auch zur Flüchtlingsabwehr, in die Belarus direkt (und ggf. auch als Beobachter) integriert war, hat Deutschland in den letzten fünf Jahren teilgenommen?

32

Welche Kooperationsvereinbarungen bestehen seit wann zwischen Belarus und FRONTEX, und welche Schwerpunktinhalte haben diese?

33

An welchen Aktionen, Datensammlungen und anderen Initiativen von FRONTEX war Belarus (ggf. auch als Beobachter) seitdem beteiligt?

34

Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat der Kommission für Visaerleichterungen der EU bezüglich Belarus, und welche Initiativen und Treffen haben hierzu bereits stattgefunden?

35

Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat der Kommission für ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus, und welche Initiativen und Treffen haben hierzu bereits stattgefunden?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation in Lagern, Gefängnissen oder sonstigen Verwahranstalten für im Rahmen eines zukünftigen Rückübernahmeabkommens nach Belarus voraussichtlich abzuschiebende Migrantinnen und Migranten?

37

Welche parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland sind derzeit in Belarus aktiv, und welche Arbeitsschwerpunkte verfolgen diese in ihrer Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften und belarussischen Nichtregierungsorganisationen?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung die konkreten Arbeitsbedingungen von parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland in Belarus, und liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse vor, wonach die staatlichen Behörden deren Arbeitsmöglichkeiten bzw. die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften und belarussischen Nichtregierungsorganisationen vor Ort einschränken würden?

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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