[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8119
17. Wahlperiode 09. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko,
Stefan Liebich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7866 –
Menschenrechtssituation und Umgang mit inhaftierten
Menschenrechtsverteidiger/-innen und Oppositionellen in Belarus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 hat sich
die Menschenrechtslage in der Republik Belarus wesentlich verschlechtert.
Präsident Aljaksandr Ryhorawitsch Lukaschenka (russische Transkription:
Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko) reagierte auf die Massenproteste
gegen Wahlfälschung mit einer drastischen Verschärfung der Sicherheitsgesetze
und der nahezu vollständigen Einschränkung demokratischer Grundrechte wie
der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Über
700 Demonstrantinnen und Demonstranten wurden für 10 bis 15 Tage in
Administrativhaft genommen. Nach Angaben von Amnesty International
waren bereits bis Ende Dezember 2010 29 Personen wegen des „Schürens von
Massenunruhen“ (Artikel 293-1 des belarussischen Strafgesetzbuchs)
angeklagt worden, darunter sechs oppositionelle Präsidentschaftskandidaten,
Mitglieder ihrer Wahlkampfteams und Journalistinnen und Journalisten (vgl.
Amnesty International Jahresbericht 2011).
Nach Berichten der Bürgerrechtsinitiative „Charter97“ profitiert die Polizei in
Belarus von deutschen Aufstandsbekämpfungsfähigkeiten (
www.charter97.org/
en/news/2009/4/21/17523/). Demnach habe das Bundesministerium des Innern
der belarussischen Miliz angeboten, ihre Erfahrungen bei Massenprotesten
weiterzugeben. Laut Interfax habe ein geplantes Trainingsseminar auf einem
Treffen in Minsk erörtert werden sollen. Vom Inspekteur bundesdeutscher
Bereitschaftspolizeien, Jürgen Schubert, wurde dem Generalmajor Anatol
Kulyashou demnach angeboten, dieses Seminar in Deutschland zu
organisieren. Belarussische Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten
weisen darauf hin, dass die von Deutschland umworbene Miliz als eine der
brutalsten weltweit gilt. Einer ihrer Kommandeure, Yury Padabed, sei deshalb
mit einem Einreiseverbot für die EU belegt worden. Bei anderen Protesten seien
sie auf EU-Fahnen herumgetrampelt.
Am 4. August 2011 wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Ales
Bialatski, Vorsitzender des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna
und Vizepräsident der internationalen Menschenrechtsorganisation Internatio- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8119 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenale Liga für Menschenrechte (FIDH), festgenommen.
Kriegsdienstverweigerer und Anhängerinnen und Anhänger von außerparlamentarischen sozialen
Bewegungen sowie aus dem anarchistischen Spektrum sind anhaltenden
Repressionen und Überwachungen durch Polizei und Geheimdienst ausgesetzt.
Der Chefredakteur der linken Parteizeitung „Tawarysch“ (Genosse), Siargej
Wazniak, wurde nach der Präsidentschaftswahl 2010 für vier Monate im
KGB-Gefängnis inhaftiert und wegen des „Schürens von Massenunruhen“ zu
einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Als Reaktion auf die seit Juni 2011 anhaltende Protestwelle von
Schweigemärschen und Flashmobs mit öffentlichem Applaudieren wurden drakonische
gesetzliche Verhaltensregeln für die Teilnahme an Massenveranstaltungen
festgelegt. Demnach steht künftig jede „Organisation einer Versammlung von
Bürgern“ unter Strafe, auf der es zu „nicht sanktionierten Handlungen oder
nicht sanktionierter Tatenlosigkeit(!) kommt“. Dies setzt faktisch eine
Erlaubnis der Regierung für alle Veranstaltungen voraus, auf denen „aktiv oder
inaktiv sozialpolitische Ansichten oder Protest“ zum Ausdruck gebracht werden
sollen.
Neben den jüngsten staatlichen Repressionsverschärfungen ist Belarus das
einzige Land in Europa, das trotz einiger Ausnahmeregelungen immer noch
die Todesstrafe verhängt und unter strengster Geheimhaltung vollstreckt.
Weder die Verurteilten noch ihre Angehörigen werden vorher über das
Hinrichtungsdatum informiert. Der Leichnam wird weder an die Angehörigen
übergeben noch erfahren diese, wo die Leiche begraben ist (
www.amnesty.de/files/
Kurzdossier_AI_Stellungnahme_zur_18._Sitzung_des_Menschenr....pdf).
Des Weiteren hat Belarus das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe bislang nicht unterzeichnet. Das belarussische
Menschenrechtszentrum Viasna sowie zahlreiche andere, internationale
Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass in den staatlichen
Gefängnissen gefoltert werde und insbesondere der Geheimdienst KGB
regelmäßig Foltermethoden anwende, um Geständnisse zu erzwingen.
Auch bei der Nutzung von Informationstechnologien zu
Überwachungszwecken gehört Belarus zu den führenden Ländern weltweit. In einer
Untersuchung von Anwendungen zur Überwachung von Finanztransaktionen,
Vorratsdatenspeicherung, den Befugnissen der Polizei und Justiz bei der
Durchsuchung von Rechnern und dem Verbot von starken Verschlüsselungstechniken
lag Belarus 2008 auf Platz 3 (secure.cryptohippie.com/pubs/EPS-2008.pdf).
Nach Berichten des „Economist“ vom 3. September 2009 verfügte das Land
zudem über unbemannte Luftfahrzeuge zur Überwachung. 2008 habe die
Regierung ein repressives Pressegesetz beschlossen, wonach ausschließlich
behördlich registrierte Journalistinnen und Journalisten Texte und Bilder im
Internet publizieren dürfen.
Seit 2009 betreibt Belarus eine Datenbank zur „Drogenbekämpfung“.
Gemeinsame Aktionen sollen auch mit Deutschland stattgefunden haben (euro-
police.noblogs.org/2009/12/data-bank-to-counter-drug-trafficking/9). 2009
hatte Belarus mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen – FRONTEX am Grenzübergang Nervelishki ein
Abkommen geschlossen, das dem Land einen Beobachterstatus bei FRONTEX
zuweist. Die belarussische Führung erhoffte sich davon eine gemeinsame
Datensammlung, Ausbildungsprogramme und die Beteiligung an gemeinsamen
Operationen. Für 2010 war die Unterzeichnung eines weiteren Abkommens
geplant (news.belta.by/en/news/society?id=506252). Der Repräsentant der
Vereinten Nationen (UN) und des Entwicklungsprogramms der Vereinten
Nationen (UNDP) Antonius Broek hatte Belarus für seine Anstrengungen im
Kampf gegen „illegale Migration“ ausdrücklich gelobt. Vorausgegangen war
eine rigorose Massenausweisung von Flüchtlingen Ende November 2008, an
der auch der staatliche Geheimdienst KGB mitwirkte.
Die hochtechnisierte und menschenverachtende Flüchtlingsbekämpfung ist
ein wichtiger Pfeiler in der Migrationsabwehr der EU und ihrer Grenzpolizei
FRONTEX. Die Zusammenarbeit soll mit einem Rückübernahmeabkommen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8119erweitert werden, für das die Europäische Kommission am 28. Februar 2011
ein Verhandlungsmandat erhielt. Demokratieorientierte, zivilgesellschaftliche
Gruppen aus Belarus fordern indes, dass jede weitere Zusammenarbeit an die
Freilassung von inhaftierten Regimekritikerinnen und Regimekritikern
gekoppelt sein müsse, darunter insbesondere auch Anarchistinnen und Anarchisten,
die wegen ihrer Aktionen zivilen Ungehorsams während der Wahlen 2010
festgenommen wurden (
www.gopetition.com/petitions/in-defense-of-belarus-
imprisoned-anarchists.html).
Die Europäische Union (EU) hat mit Unterstützung der Bundesregierung im
Oktober 2011 die Sanktionen gegen Belarus verschärft. Gleichzeitig hat die
Bundesregierung erklärt, dass sie den Dialog mit der belarussischen
Zivilgesellschaft verstärken wolle und die hierfür vorgesehenen Mittel im Jahr
2011 um 800 000 Euro auf insgesamt 6,6 Mio. Euro aufgestockt habe (vgl.
Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, zu Frage
19 auf Bundestagsdrucksache 17/6541).
Es stellt sich somit das Problem, ob und ggf. in welchem Ausmaß die
verschärften EU-Sanktionen das beabsichtigte Ziel, den Dialog mit der
belarussischen Zivilgesellschaft zu intensivieren, gefährden könnten.
1. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 nach Artikel 293-1 des
belarussischen Strafgesetzbuchs wegen des Schürens von Massenunruhen
angeklagt, und in wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden seit der Präsidentschaftswahl
vom 19. Dezember 2010 drei Personen nach Artikel 293 Absatz 1 des
belarussischen Strafgesetzbuchs angeklagt (Tatbestand „Organisation von
Massenunruhen“) und zu Straflageraufenthalten zwischen fünf und sechs Jahren
verurteilt. Hierbei handelt es sich um die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten
Andrej Sannikow, Dimitri Statkewitsch und Dimitri Uss. Dimitri Uss wurde
inzwischen begnadigt.
2. In welchem Rahmen bewegte sich bislang das Strafmaß der verurteilten
Personen, und gegen wie viele Personen laufen derzeit noch
Strafermittlungsverfahren wegen des Schürens von Massenunruhen?
Neben den o. g. Personen wurden nach Artikel 293 Absatz 2 („Teilnahme an
Massenunruhen“) 29 Personen angeklagt und verurteilt, 24 davon zu
Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren. Diese Personen wurden inzwischen
freigelassen.
Außerdem wurden zehn Personen nach Artikel 342 Absatz 1 des belarussischen
Strafgesetzbuchs („Organisation grober Verletzungen der öffentlichen
Ordnung“) angeklagt und verurteilt, zwei davon zu Freiheitsentzug von zwei bzw.
drei Jahren, sowie weitere zwei Personen nach Artikel 339 des belarussischen
Strafgesetzbuchs („Rowdytum“) zu zwei bzw. vier Jahren Freiheitsstrafe.
In einem – wenngleich indirektem – Zusammenhang mit den Ereignissen vom
Dezember 2010 kann auch die jüngste Verurteilung des prominentesten
belarussischen Menschenrechtsverteidigers, Ales Beljatzki, zu viereinhalb Jahren
Straflager wegen angeblicher „Steuerhinterziehung in besonderem Ausmaß“
nach Artikel 243 Absatz 2 des belarussischen Strafgesetzbuchs gesehen
werden, weil er sich mit seinem Menschenrechtszentrum Viasna um die Belange
der politischen Gefangenen gekümmert hat.
Zurzeit laufen keine weiteren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den
in den Fragen 1 und 2 genannten Gesetzen.
Drucksache 17/8119 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wurde das gesetzlich vorgesehene Strafmaß für das Schüren von
Massenunruhen in den letzten Monaten verändert, und falls ja, wie sehen diese
Gesetzesänderungen aus?
Es gab keine Änderungen am Strafmaß bzw. an Formulierungen der genannten
Artikel 293, 342 oder 339.
4. Inwieweit stand bzw. steht den im Zusammenhang mit den Ereignissen im
Dezember 2010 verhafteten Personen eine anwaltliche Vertretung zur
Verfügung, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Anwälten, die inhaftierte Oppositionelle verteidigten, die Zulassung
entzogen?
Den inhaftierten Oppositionellen stand und steht anwaltliche Vertretung im
Prinzip zu und zur Verfügung. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde
die Tätigkeit der Anwälte aber stark behindert. Anwälte erhielten nur
eingeschränkten Zugang zu ihren Mandanten und zu den Ermittlungsunterlagen.
Darüber hinaus beklagten die Verteidiger, dass sie Druck aus dem
Justizministerium ausgesetzt seien. Sieben Rechtsanwälten oppositioneller Gefangener
wurde im Jahr 2011 ihre Zulassung entzogen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und
menschenrechtliche Situation der Gefangenen während der
Untersuchungshaft?
Die humanitäre und menschenrechtliche Situation der Gefangenen während der
Untersuchungshaft entspricht nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht
den internationalen Standards: Es kam, laut Berichten von Verwandten der
Inhaftierten, zu menschenunwürdigen hygienischen Zuständen, unzureichender
medizinischer Versorgung, stark beschränkten Besuchsmöglichkeiten für
Anwälte und nahe Angehörige, willkürliche Gewährung von Brief- und
Telefonkontakten, psychologischer Druckausübung und physischen Schikanen.
6. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den Massenfestnahmen nach dem 19. Dezember 2010 auch
Isolationshaft angeordnet, und in wie vielen Fällen sind der
Bundesregierung Hinweise auf Folterpraktiken während der Untersuchungshaft in
KGB-Gefängnissen bekannt geworden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde in mehr als zehn Fällen gegen
Inhaftierte, die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom Dezember 2010
inhaftiert wurden, vorübergehend Isolationshaft angeordnet. Einige Gefangene
wurden mehrfach Isolationsbedingungen ausgesetzt. In mindestens fünf Fällen
sind Hinweise auf physische Zwangsmaßnahmen (unbekleidet in der Kälte
stehen, schmerzhafte physische Zwangsübungen) bekannt geworden.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Einhaltung von
humanitären und menschenrechtliche Standards durch Polizei,
Geheimdienstpersonal und Streitkräfte in der Republik Belarus?
Es kommt regelmäßig zu Verstößen gegen humanitäre und menschenrechtliche
Standards durch Geheimdienstpersonal und Sondereinheiten der Polizei in
Belarus. Die Streitkräfte werden für Verteidigungszwecke und somit nicht im
innerstaatlichen Bereich eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/81198. In welchem Umfang und in welchen Bereichen erfolgte in den letzten
fünf Jahren zwischen Deutschland und Belarus eine
Polizeizusammenarbeit?
Die Bundespolizei hat im Zeitraum von 2008 bis 2011 insgesamt 26
Maßnahmen im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
mit dem belarussischen Grenzschutz durchgeführt. Die Maßnahmen umfassten
Fortbildungen im Bereich der Dokumentensicherheit, der Analyse- und
Auswertetechniken bei der Bekämpfung der illegalen Migration und allgemeine
grenzpolizeiliche Kontrollprozesse. Seitens der Bereitschaftspolizeien der
Länder wurden elf Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Ausstattungs- und
Ausbildungshilfe in den Bereichen Bewältigung von polizeilichen Lagen,
insbesondere aus Anlass von Sportgroßveranstaltungen, Erläuterung polizeilicher
Schwerpunkte in einer Stadt (Ballungsräume), Vorbereitung, Durchführung und
Auswertung von Polizeieinsätzen anlässlich von Fußballspielen, Präsentation
der Einsatztechnik der Bereitschaftspolizei und die Vorstellung
einsatzsicherstellender Maßnahmen durchgeführt. Dabei wurden Schwerpunkte
gesetzt wie: rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns, externe und
interne polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Kommunikation und Transparenz
polizeilicher Maßnahmen, Einsatzverhalten am Beispiel der deutschen Polizei),
Deeskalation, Konfliktmanagement und angemessenes polizeiliches Handeln.
Die Zusammenarbeit beinhaltete auch Hospitationen und
Einsatzbeobachtungen in Deutschland. Dabei wurden auch Aspekte der Beachtung von
Menschenrechten berücksichtigt.
Zusätzlich hat die Bundespolizei seit 2010 einen grenzpolizeilichen
Verbindungsbeamten an die Deutsche Botschaft Minsk entsandt. Eine
Zusammenarbeit mit Milizen oder Geheimdiensten besteht nicht.
9. Kann die Bundesregierung die Berichte von zivilgesellschaftlichen
Gruppen und Bürgerinitiativen über eine Zusammenarbeit der deutschen
Bereitschaftspolizei mit der belarussischen Miliz zur Handhabung von
Massenprotesten bestätigen, und falls ja, über welche Angaben verfügt die
Bundesregierung zu deren Planung und Durchführung?
Außer den in der Antwort zu Frage 8 angegebenen Maßnahmen fand keine
Zusammenarbeit mit der belarussischen Polizei statt.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der
Zusammenarbeit umworbene Miliz in Minsk bzw. deren Vorläuferorganisationen,
und welche Informationen besitzt die Bundesregierung insbesondere über
deren „Fähigkeiten“ zur Aufstandsbekämpfung?
Im Rahmen der Besuche wurden lediglich allgemeine Arbeitsweisen der
Polizei vorgestellt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Darstellung der Maßnahmen
der deutschen Polizei. Tiefergehende Erkenntnisse liegen nicht vor.
11. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die von „Charter97“
zitierte Ausarbeitung „Use of Alert Police Forces of Germany during
Mass Street Events“?
Anlässlich eines Informationsbesuchs wurden an der Akademie des
belarussischen Innenministeriums vor Führungskräften der Polizei die Organisation
und Einsätze der deutschen Bereitschaftspolizei dargestellt. Im Rahmen der
Vorträge wurde allgemeines Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Sie
Drucksache 17/8119 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeinhalteten thematisch den Einsatz der Bereitschaftspolizei in Deutschland,
wie in der Antwort zu Frage 8 beschrieben.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseverbote von
EU-Mitgliedstaaten für Angehörige der belarussischen Miliz,
insbesondere für den Kommandeur Yury Padabed?
Die EU hat Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen mehrere Mitglieder
des KGB und der Milizen des Innenministeriums verhängt. Die Namen der
Personen, die auf der EU-Sanktionsliste stehen, sind als Annex der Ratsbeschlüsse
des Rats für Auswärtige Beziehungen vom 31. Januar 2011, 21. März 2011,
23. Mai 2011, 20. Juni 2011 und 10. Oktober 2011 einzusehen.
13. Welchen gesetzlichen Restriktionen unterliegen Menschenrechts- und
Nichtregierungsorganisationen in Belarus, und wie hat sich die politische
Entwicklung seit der Präsidentschaftswahl 2010 nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Arbeitsbedingungen des
Menschenrechtszentrums Viasna und anderer in- und ausländischer Menschenrechts- und
Nichtregierungsorganisationen in Belarus ausgewirkt?
Ein seit 2006 geltendes Gesetz stellt die Tätigkeit in nichtregistrierten
Organisationen zwar unter Strafe, es kam aber bislang praktisch nicht zur Anwendung.
Nichtregierungsorganisationen, denen die belarussischen Behörden die
Registrierung verweigern, sind aber administrativen Behinderungen ausgesetzt, weil
sie beispielsweise offiziell keine Räume anmieten dürfen.
Finanzielle Unterstützung aus dem Ausland für Nichtregierungsorganisationen
muss vom dem Präsidialamt unterstehenden Amt für humanitäre Hilfe
genehmigt werden. Für gesellschaftspolitisch aktive Nichtregierungsorganisationen
wird eine solche Genehmigung in der Praxis nicht erteilt. Ende November 2011
in Kraft getretenen Gesetzesänderungen zufolge kann nichtrechtmäßiger Erhalt
von ausländischen Geldern im Wiederholungsfall fortan auch strafrechtlich
belangt werden.
Der Präsidentschaftswahl und der niedergeschlagenen Protestdemonstration am
Wahlabend des 19. Dezember 2010 folgte eine Welle der Repression, die auch
Nichtregierungsorganisationen, darunter Viasna, ergriff: Büro- und Privaträume
wurden durchsucht, Computer beschlagnahmt, Mitarbeiter vom KGB
vernommen und eingeschüchtert. Die Verurteilung des Leiters von Viasna, Ales
Beljatzki, am 24. November 2001 zu viereinhalb Jahren Haft und
Beschlagnahmung seines Vermögens ist ein schwerer Schlag gegen die Tätigkeit einer der
wichtigsten Nichtregierungsorganisationen in Belarus.
14. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder
geplant, um die Arbeit des Menschenrechtszentrums Viasna und anderer
Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus zu
unterstützen?
Die Politik der Bundesregierung gegenüber Belarus folgt einem zweigleisigen
Ansatz. So sollen zum einen Sanktionsmaßnahmen das Regime in Belarus
isolieren, zum anderen soll die Zivilgesellschaft in Belarus unterstützt werden. Für
2011 hat die Bundesregierung 6,6 Mio. Euro für die Zivilgesellschaft in Belarus
zur Verfügung gestellt. Über diese Mittel werden verstärkt Menschenrechts-
und Nichtregierungsorganisationen unterstützt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/811915. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit für Wehrpflichtige in der
Republik Belarus, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern oder
als Alternative einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten?
Artikel 57 der Verfassung der Republik Belarus regelt, neben der „heiligen
Pflicht“ der Bürger zur Verteidigung der Republik Belarus, dass Gründe und
Bedingungen für Ausnahmen von der Wehrpflicht oder ihr Ersatz durch
alternative Dienste durch Gesetz geregelt werden sollen. Eine gesetzliche Regelung
ist allerdings bislang nicht erfolgt.
16. Wie viele Fälle von inhaftierten Kriegsdienstverweigerern aus
Gewissensgründen in Belarus sind der Bundesregierung bekannt, und wie
beurteilt sie ihre humanitären und menschenrechtlichen Haftbedingungen?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt.
17. Für welche Strafdelikte wird nach belarussischem Recht die Todesstrafe
verhängt, und welcher Personenkreis ist hiervon ggf. ausgenommen?
Die Todesstrafe kann in Belarus u. a. bei folgenden Tatbeständen verhängt
werden: Vorbereitung oder Führen eines Angriffskrieges, terroristischer Akt gegen
Vertreter ausländischer Staaten, Völkermord, Anwendung von
Massenvernichtungswaffen, Kriegsverbrechen, Mord, Terrorismus, Hochverrat,
Polizistenmord.
Von der Todesstrafe ausgenommen sind Minderjährige (unter 18 Jahren),
Frauen und Personen, die zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs das 65. Lebensjahr
erreicht haben.
18. Wie viele Todesurteile wurden seit der Unabhängigkeit in der Republik
Belarus vollstreckt (bitte möglichst pro Jahr auflisten)?
1996: 38
1997: 31
1998: 45
1999: 52
2000: 16
2001 bis 2003: keine Angabe
2004: 5
2005: 1
2006: 3
2007: 1
2008: 4
2009: 2
2010: 2
2011: 2.
Drucksache 17/8119 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welche Hinrichtungsmethoden kommen dabei üblicherweise zur
Anwendung?
Die Hinrichtung soll laut Gesetz im Beisein eines Staatsanwaltes und eines
Arztes durch einen Schuss in den Nacken erfolgen. Die Umstände der
Exekutionen können von der Bundesregierung jedoch nicht verifiziert werden, da sie
von der Justiz geheimgehalten werden.
20. Wie viele verurteilte Todeskandidaten warten derzeit noch im
belarussischen Strafvollzug auf ihre Hinrichtung, und wie beurteilt die
Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation der
Todeskandidaten?
Derzeit befinden sich drei verurteilte Todeskandidaten im belarussischen
Strafvollzug. Die genauen Umstände sind der Bundesregierung nicht bekannt,
jedoch wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen.
21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass in Belarus derzeit
Diskussionsprozesse zur Abschaffung der Todesstrafe oder zumindest
über deren Aussetzung geführt werden, und welche Möglichkeiten sieht
die Bundesregierung, um Initiativen gegen die Todesstrafe oder ein
Hinrichtungsmoratorium in Belarus zu unterstützen?
Präsident Aljaksandr Lukaschenko distanzierte sich 2010 persönlich von der
Todesstrafe als „grausame Strafe“. Sie werde „aller Wahrscheinlichkeit nach
durch die lebenslange Haft ersetzt“ werden. Er verwies jedoch weiter auf die
Volksbefragung von 1996, bei der die Bevölkerung sich zu 80 Prozent für die
Beibehaltung ausgesprochen hatte. Da die Mehrheit der Bevölkerung demnach
noch für die Todesstrafe sei, müsste vor einer Abschaffung noch weitere
Überzeugungsarbeit geleistet werden. Den Gnadengesuchen zweier zum Tode
Verurteilter gab Aljaksandr Lukaschenko in der Folge jedoch nicht statt; im
Juli 2011 wurden sie hingerichtet. Im Zusammenhang mit dem
Bombenanschlag auf die Minsker Metro im April 2011 sprach sich Präsident Aljaksandr
Lukaschenko wieder für die höchstmögliche Bestrafung der Schuldigen aus.
Das Parlament befasst sich mit der Frage der Abschaffung der Todesstrafe
derzeit nicht.
Die Bundesregierung nutzt aktiv die ihr verfügbaren Mittel im bilateralen wie
auch im multilateralen Bereich, um die Verhängung und Vollstreckung von
Todesurteilen in Belarus – wie auch in anderen Ländern – möglichst zu
verhindern und eine Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen. Mit diesem Ziel
unterstützt sie Maßnahmen der EU und des Europarats in Belarus, wie z. B.
Aufklärungskampagnen und Projekte zur Propagierung von Alternativen zur
Todesstrafe. So wurde von Oktober bis Dezember 2010 im zentralen
Geschichtsmuseum zum Großen Vaterländischen Krieg in Minsk eine von Europarat und
EU organisierte Ausstellung zum Thema Todesstrafe „Death is not Justice“
gezeigt. Über den Europarat wurde ein Unterstützungspaket für Familien, deren
Angehörige in Belarus Opfer der Todesstrafe geworden sind, bereitgestellt.
22. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik
Belarus Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität diskriminiert, und mit welchen gesetzlichen
Bestimmungen werden die Betroffenen ggf. auch offen kriminalisiert?
Gesetzliche Diskriminierung oder strafrechtliche Verfolgung aufgrund
sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität existiert nicht. Demonstrationen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8119von homosexuellen Nichtregierungsorganisationen werden aber wie die von
politischen oppositionellen Gruppen in der Regel nicht genehmigt.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Exporte von
Überwachungstechnologien deutscher Hersteller bzw. von Firmen aus
Deutschland, etwa zur Überwachung von Finanztransaktionen,
Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojanern, Deep package inspection, Monitoring
Centres nach Belarus, und welche Haltung vertritt sie hierzu?
Die Ausfuhr der genannten Güter ist grundsätzlich nicht
genehmigungspflichtig. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die
Ausfuhr derartiger Güter nach Belarus vor. Die Ausfuhr von
Überwachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders
entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
(Rüstungsgüter) oder als so genanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verordnung
(EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) erfasst ist. Für derartige Güter
wurden seitens der Bundesregierung keine Genehmigungen für Ausfuhren nach
Belarus erteilt.
24. Worin bestehen die Schwerpunkte des Sanktionskatalogs der EU, der
nach der Präsidentschaftswahl 2010 gegen Belarus verhängt und zuletzt
im Oktober 2011 verschärft wurde?
Mit den Erweiterungen der EU-Sanktionen wurden ab Januar 2011 in mehreren
Stufen die Reisesperren und Vermögenseinfrierungen auf Personen,
Organisationen oder Einrichtungen ausgedehnt, die für die Verletzung internationaler
Wahlstandards bei den Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010 in
Belarus und das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die
demokratische Opposition verantwortlich gemacht werden und mit ihnen in Verbindung
stehen. Dies sind derzeit 208 Personen und drei Unternehmen.
25. Wie bilanziert die Bundesregierung die Effektivität der EU-Sanktionen,
und wie wirken sich die EU-Sanktionen auf das Ziel der Bundesregierung
aus, den Dialog mit der demokratischen Zivilgesellschaft in Belarus
intensivieren zu wollen?
Aus den Reaktionen des Regimes kann geschlossen werden, dass die EU-
Sanktionen erheblichen Druck ausüben. Allerdings ist auch festzustellen, dass es
bislang zu keinen positiven Veränderungen in Belarus gekommen ist. Die
Bundesregierung nimmt dies zum Anlass, für eine weitere Verschärfung der
Sanktionen einzutreten. Die Sanktionen haben keine Auswirkung auf das Ziel
einer Intensivierung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, da sie gezielt gegen
Aljaksandr Lukaschenko und weitere für die Wahlfälschungen und
Unterdrückungsmaßnahmen Verantwortliche verhängt wurden.
26. Welche bestehenden bilateralen deutsch-belarussischen Partnerschafts-
und Kooperationsvereinbarungen mussten im Zuge der EU-Sanktionen
eingestellt bzw. ausgesetzt werden?
Es gibt eine Reihe von Partnerschaften und Kooperationen im
zivilgesellschaftlichen Bereich. Diese wurden nicht eingestellt.
Drucksache 17/8119 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Sind hiervon in der Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung auch
negative Auswirkungen insbesondere auf Kooperationsprojekte im
humanitären Bereich oder auf bestehende Städtepartnerschaften
festzustellen oder zu erwarten?
Solche Auswirkungen wurden nicht festgestellt und sind aus Sicht der
Bundesregierung auch nicht zu erwarten.
28. Welche Spielräume sieht die Bundesregierung im Fall der
Aufrechterhaltung der EU-Sanktionen gegen Belarus, um geeignete Anreize zur
Wiederaufnahme eines Menschenrechtsdialogs und für
menschenrechtspolitische Fortschritte zu schaffen?
Mit Belarus kam es bisher nicht zu einem bilateralen oder EU-Dialog zu
Menschenrechten.
In den Foren der internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE,
zum Teil auch Europarat) werden allerdings regelmäßig
Menschenrechtsverstöße in Belarus analysiert und diskutiert. Auf dieser Ebene kann der Dialog zu
Menschenrechten und zur Menschenrechtspolitik weitergeführt werden.
Mittel, die die Bundesregierung der Zivilgesellschaft zur Verfügung stellt,
kommen auch dem Menschenrechtsdialog und menschenrechtspolitischen
Fortschritten zugute. So wurden 2011 mehrere Projekte zur Förderung von
Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit einem finanziellen
Umfang von insgesamt rund 307 000 Euro bewilligt. Darunter befinden sich
Projekte zum Rechtsschutz in mehreren belarussichen Städten, zwei Projekte
des Europarats (Bekämpfung der Todesstrafe, Unterstützung der
Zivilgesellschaft) sowie ein Projekt zur Schulung von Juristen zum Völkerrecht.
29. Für welche konkreten Projekte und Vorhaben werden die diesjährig von
der Bundesregierung bereitgestellten Mittel zur Unterstützung der
Zivilgesellschaft in Belarus i. H. v. 6,6 Mio. Euro verausgabt (bitte möglichst
nach Projektart/Einzelvorhaben und Fördervolumen auflisten)?
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2011 die bilateralen Mittel zur
Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft auf 6,6 Mio. Euro aufgestockt. Die
Unterstützung wurde aus Haushaltstiteln des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen
Amts finanziert.
Das BMZ hat für 2011 Mittel in Höhe von ca. 840 000 Euro für die Arbeit der
internationalen Bildungs- und Begegnungsstätte sowie für integrierte
Fachkräfte (CIM) aus Kapitel 23 02 Titel 896 03 (Technische Zusammenarbeit) zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus stehen für Maßnahmen in Belarus im Jahr
2011 Mittel in Höhe von 795 000 Euro für die Arbeit der politischen Stiftungen
(Kapitel 23 02 Titel 687 03) sowie 100 000 Euro für den Deutschen
Volkshochschulverband (Kapitel 23 02 Titel 687 04) zur Verfügung.
Der Rest der Summe wird aus Titeln des Auswärtigen Amts bereitgestellt. Dies
geschieht über Kapitel 05 02 Titel 687 74 (Unterstützung von internationalen
Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt), das seit 2010 mit ca. 150 000
Euro bedacht wurde, von denen 17 000 Euro ins Jahr 2011 übertragen wurden.
Dem Goethe-Institut (Kapitel 05 04 Titel 687 40 – institutionelle Förderung)
kommen ca. 1,5 Mio. Euro, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst
(Kapitel 05 04 Titel 681 11 – Stipendien, Kapitel 05 04 Titel 687 12 –
Wissenschaftszusammenarbeit) ca. 2 Mio. Euro zu. Darüber hinaus unterstützt das Aus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8119wärtige Amt laufende Kulturprogramme verschiedener Natur (Zentralstelle für
Auslandschulwesen – Fachberater: Kapitel 05 04 Titel 427 29 und Kapitel 05 04
Titel 429 21, Zentralstelle für Auslandschulwesen – Lehrkräfte: Kapitel 05 04
Titel 687 21, Deutsche Sprachdiplome – Schulen: Kapitel 05 04 Titel 687 22,
Pädagogischer Austauschdienst: Kapitel 05 04 Titel 687 27, insgesamt ca. 80 000
Euro) und stellt Mittel für unabhängige Medien in Belarus (Kapitel 05 04 Titel
687 15, ca. 200 000 Euro) sowie für das Deutschlandbild im Ausland Zweck-
und Sondermittel (Kapitel 05 02 Titel 546 02, ca. 20 000 Euro) zur Verfügung.
Der Rest ergibt sich aus der Finanzierung von Visumerleichterungen
zivilgesellschaftlicher Gruppen.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Datenbank zur
„Drogenbekämpfung“, die Belarus 2009 eingerichtet hat und die sich
vorgeblich internationalen Gruppen widmet?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Kenntnisse vor.
31. An welchen gemeinsamen EU- und multilateralen Aktionen zur
„Drogenbekämpfung“, aber auch zur Flüchtlingsabwehr, in die Belarus direkt
(und ggf. auch als Beobachter) integriert war, hat Deutschland in den
letzten fünf Jahren teilgenommen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer deutschen
Beteiligung an solchen Aktionen vor.
32. Welche Kooperationsvereinbarungen bestehen seit wann zwischen
Belarus und FRONTEX, und welche Schwerpunktinhalte haben diese?
FRONTEX und der belarussische Grenzschutz (State Border Committee of the
Republic of Belarus) haben im Oktober 2009 ein Arbeitsübereinkommen
geschlossen.
Wesentliche Inhalte bilden die Aufnahme des Informationsaustausches sowie
von Aktivitäten in den Bereichen der Aus- und Fortbildung, Forschung und
Entwicklung und der Erstellung von Risikoanalysen im Bereich des
Grenzmanagements. Eine weitere Absicht besteht in der Koordinierung von
gemeinsamen Einsatzmaßnahmen und Pilotprojekten zur Verbesserung der
Grenzkontrolle zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Belarus.
33. An welchen Aktionen, Datensammlungen und anderen Initiativen von
FRONTEX war Belarus (ggf. auch als Beobachter) seitdem beteiligt?
Seit der Inkraftsetzung des Arbeitsübereinkommens findet ein
Informationsaustausch zu Fragen des Grenzschutzes sowie im Bereich der Risikoanalyse
zwischen dem State Border Committee und FRONTEX statt. In diesem
Zusammenhang nehmen belarussische Vertreter regelmäßig an den Sitzungen des
sogenannten Eastern Borders Frontex Risk Analysis Network teil.
Im September 2011 haben weißrussische Grenzschutzbeamte an der
Europäischen Konferenz für die Leiter von Diensthundeschulen in Luban/Polen
teilgenommen.
Drucksache 17/8119 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat
der Europäischen Kommission für Visaerleichterungen der EU bezüglich
Belarus, und welche Initiativen und Treffen haben hierzu bereits
stattgefunden?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein
Verhandlungsmandat zur Aufnahme von Verhandlungen über
Visumerleichterungen der EU für Belarus stets unterstützt. Die Europäische Kommission hat
erstmals am 16. November 2010 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Am
24. November 2010, 14. Dezember 2010, 19. Januar 2011 und 16. Februar 2011
wurde dieser Vorschlag in der Ratsarbeitsgruppe Visa beraten; am 23. Februar
2011 wurde er vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligt. Am 28.
Februar 2011 wurde das Verhandlungsmandat vom Rat erteilt; dies wurde am
1. Juni 2011 Belarus übermittelt. Die EU verhandelt über Visumerleichterungen
nur in Verbindung mit Rückführungsabkommen. Visumerleichterungen wären
besonders für die Zivilgesellschaft von großer Bedeutung. Für Vertreter der
belarussischen Regierung soll es keine Visumerleichterungen geben.
35. Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat
der Europäischen Kommission für ein Rückübernahmeabkommen
zwischen der EU und Belarus, und welche Initiativen und Treffen haben
hierzu bereits stattgefunden?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein
Verhandlungsmandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein
Rückübernahmeabkommen der EU mit Belarus unterstützt. Die Europäische
Kommission hat am 16. November 2010 die Empfehlung zur Erteilung des
Verhandlungsmandats vorgelegt. Am 7. Dezember 2010 erfolgte eine Beratung in der
Ratsarbeitsgruppe Rückführung. Nach Billigung durch den Ausschuss der
Ständigen Vertreter am 23. Februar 2011 erteilte der Rat am 28. Februar 2011
das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission. Am 1. Juni 2011
unterbreitete die Europäische Kommission ein entsprechendes
Verhandlungsangebot an Belarus. Eine Reaktion von Belarus ist bisher ausgeblieben.
36. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation in Lagern,
Gefängnissen oder sonstigen Verwahranstalten für im Rahmen eines
zukünftigen Rückübernahmeabkommens nach Belarus voraussichtlich
abzuschiebende Migrantinnen und Migranten?
Die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen und Straflagern sind vor
allem für politische Häftlinge zu bemängeln. Da bisher noch keine
Verhandlungen zum Abschluss eines Rücknahmeabkommens aufgenommen wurden, kann
keine Aussage über Bedingungen für abzuschiebende Migrantinnen und
Migranten gemacht werden.
37. Welche parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland sind derzeit
in Belarus aktiv, und welche Arbeitsschwerpunkte verfolgen diese in
ihrer Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften und
belarussischen Nichtregierungsorganisationen?
Alle sechs politischen Stiftungen engagieren sich in Belarus mit Projekten. Nur
die Friedrich-Ebert-Stiftung unterhält derzeit in Minsk ein Büro.
Die Arbeitsschwerpunkte der Stiftungen stellen sich nach eigenen Angaben wie
folgt dar:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8119– Friedrich-Ebert-Stiftung: Stärkung der Zivilgesellschaft im Rahmen einer
angestrebten prodemokratischen und sozialen Entwicklung, Förderung der
zukünftigen Entwicklung Belarus’ zu einem zuverlässigen Dialogpartner der
EU;
– Konrad-Adenauer-Stiftung: Förderung der Verantwortung für
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie von Institutionen, politischen Parteien und der
Bürgergesellschaft; Verankerung ethischer Ziele bei Entscheidungsträgern aus
Staat, Kirche und Wirtschaft; Vertiefung der partnerschaftlichen
Beziehungen zur EU;
– Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: Vermittlung liberalen
Gedankenguts und liberaler Konzepte, Aufklärung über EU und NATO, Förderung
der Presse- und Meinungsfreiheit/journalistischer Ethik;
– Hanns-Seidel-Stiftung: Unterstützung und Hilfe beim Aufbau eines
demokratischen Regierungssystems verbunden mit einer effizienten Staats- und
Kommunalverwaltung sowie einer funktionierenden, sozial ausgewogenen
Wirtschaftsstruktur;
– Heinrich-Böll-Stiftung: Dialogforum Europa; Stipendienprogramm
Integrierte Entwicklung des ländlichen Raums;
– Rosa-Luxemburg-Stiftung: Beitrag zur Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
Akteure und wissenschaftlicher Institutionen in Prozesse der Kooperation.
38. Wie beurteilt die Bundesregierung die konkreten Arbeitsbedingungen
von parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland in Belarus, und
liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse vor, wonach die
staatlichen Behörden deren Arbeitsmöglichkeiten bzw. die Zusammenarbeit
mit zivilgesellschaftlichen Kräften und belarussischen
Nichtregierungsorganisationen vor Ort einschränken würden?
Die Arbeit der politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in
Belarus erfolgt unter deutlich erschwerten Bedingungen. Bisher wurden den
Vertretern der politischen Stiftungen allerdings regelmäßig Einreisevisa für
Belarus erteilt.
Am 29. November 2011 wurde der Friedrich-Ebert-Stiftung die für die Arbeit
und Präsenz in Belarus notwendige staatliche Registrierung nicht verlängert.
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ISSN 0722-8333]