Schusswaffentraining für Nazis bei Reservisten- und Schützenvereinen und möglicher Änderungsbedarf beim Waffengesetz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mindestens drei Alt- bzw. Neofaschisten konnten in der Vergangenheit mit Hilfe des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. an Schusswaffen gelangen. Der Reservistenverband ermöglichte ihnen zudem Schießtrainings in seinen Räumlichkeiten. Das brachte im Oktober 2011 die sächsische Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Kerstin Köditz an die Öffentlichkeit, die zuvor vertrauliche E-Mails aus der NPD zugespielt bekommen hatte.
Bei den fraglichen Personen handelt es sich um den NPD-Landtagsabgeordneten Winfried Petzold, den früheren NPD-Landesvize Helmut Herrmann und einen Abgeordneten des Leipziger Kreisrates, der über die Liste der NPD gewählt worden war. Ein Sprecher des Reservistenverbandes bestätigte, dass die Nazis Mitglieder des Verbandes seien (die tageszeitung vom 7. Oktober 2011).
Offenbar haben diese Personen über ihre Mitgliedschaft im Reservistenverband Waffenbesitzerlaubnisse durch die zuständigen Behörden erhalten. Die Mitgliedschaft im Reservistenverband dient den Ordnungsbehörden als Zuverlässigkeitsnachweis.
Der Reservistenverband sah sich zu entschlossenem Vorgehen gegen Nazis erst veranlasst, nachdem die Berichte über die terroristischen Straftaten der „Zwickauer Zelle“ publik wurden. Mittlerweile hat das Bundesschiedsgericht des Verbandes die Mitgliedschaft in der NPD als Ausschlussgrund bestätigt, in einer Pressemitteilung vom 22. November 2011 wird gegenüber den Landesvorsitzenden die Erwartung ausgedrückt, gegen NPD-Mitglieder Ausschlussverfahren zu eröffnen.
Die Fragesteller begrüßen diese Entwicklung, wenngleich sie erst sehr spät einsetzt. Es verbleiben jedoch Fragen nach dem Umfang des Schusswaffentrainings, das Nazis bisher gewährt wurde.
Die Fragesteller sehen hier nicht zuletzt deswegen die Bundesregierung in der Verantwortung, weil der Reservistenverband mit Bundesmitteln in Höhe von über 13,7 Mio. Euro gefördert wird (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 17/7584 der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Monika Lazar).
Auch andere Reservistenkameradschaften bieten ihren Mitgliedern Schießübungen an. Schützenvereine bieten diese Möglichkeit ebenfalls. Die Fragesteller halten es für dringend geboten, Rechtsextremisten die Teilnahme hieran zu versagen.
Fragen verbleiben nicht zuletzt hinsichtlich der Notwendigkeit, das Waffengesetz zu ändern. Alleine in Sachsen sind 36 Nazis im Besitz von 156 legalen Waffen.
Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung angesichts der bundesweiten Relevanz des Naziterrors ggf. die Länder um Auskünfte bittet, soweit dies zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlich ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche finanzielle Förderung aus Bundesmitteln ist für den Reservistenverband im Jahr 2012 vorgesehen?
Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Rechtsextremisten über eine Mitgliedschaft im Reservistenverband an Waffenbesitzerlaubnisse gekommen sind, und um wie viele Rechtsextremisten handelt es sich dabei (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der Reservistenverband NPD-Mitglieder, auch wenn er sie möglicherweise aus vereinsrechtlichen Gründen nicht ausschließen konnte, nicht wenigstens von Schießübungen ausgeschlossen hat, und inwiefern ist sie diesbezüglich in der Vergangenheit mit dem Reservistenverband in Kontakt getreten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Rechtsextremisten in den letzten fünf Jahren an Schießübungen des Reservistenverbandes teilgenommen haben (bitte ggf. nach Organisationen aufschlüsseln)?
Treffen Mediendarstellungen zu, denen zufolge der Reservistenverband an Mitglieder bzw. Gäste Waffen ausgibt, um damit zu üben, und wenn ja, ist die Bundesregierung an den Reservistenverband herangetreten, um der Frage nachzugehen, welche Waffen an Rechtsextremisten ausgegeben worden sind?
Welche Erkenntnisse hat sie diesbezüglich gewonnen?
Sind diese Waffen Eigentum des Reservistenverbandes oder der Bundeswehr?
Trifft es zu, dass Mitglieder des Reservistenverbandes, auch wenn es sich um bekannte Nazis handelte, in der Vergangenheit Gäste (Nichtmitglieder) zum Schießtraining mitbringen konnten, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung, dass der Verband Rechtsextremisten dieses Entgegenkommen nicht verweigert hat?
Trifft es zu, dass die Mitgliedschaft im Reservistenverband von den Ordnungsbehörden als Zuverlässigkeitsnachweis gewertet wird, das den Erwerb einer Waffenbesitzerlaubnis zumindest erleichtert?
Inwiefern wird die Bundesregierung darauf achten, dass die Gliederungen des Reservistenverbandes tatsächlich schnellstmöglich Vereinsausschlussverfahren gegen alle bekannten Nazis einleiten und mit sofortiger Wirkung Nazis von der Teilnahme an Schießübungen ausschließen, und inwiefern hält sie es für angebracht, eine solche Erwartungshaltung durch den Hinweis zu bekräftigen, dass ansonsten der Bundeszuschuss von über 13 Mio. Euro zur Disposition steht?
Welche anderen Reservistengemeinschaften bzw. Kameradschaften bieten Schießübungen für ihre Mitglieder an?
Welche dieser Organisationen erhalten Förderungen aus Bundesmitteln (bitte einzeln anführen und Beträge nennen)?
Inwiefern haben diese Organisationen ebenfalls Rechtsextremisten die Teilnahme an Schießübungen gewährt, und will die Bundesregierung, sofern ihr hierzu keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, sich bei den Ländern erkundigen?
Inwiefern haben diese Organisationen (bitte einzeln anführen) nach Kenntnis der Bundesregierung, seit Bekanntwerden der Mordserie der „Zwickauer Zelle“, Konsequenzen im Auftreten gegenüber ihrer etwaigen faschistischen Mitglieder gezogen?
Inwiefern dient die Mitgliedschaft in diesen Organisationen ebenfalls als „Zuverlässigkeitsnachweis“ im Sinne des Waffengesetzes?
Erwartet die Bundesregierung von diesen Organisationen, dass sie sofort Rechtsextremisten vom Schießtraining ausschließen, und ist sie bereit, ansonsten Kürzungen oder Streichung der Förderung mit Bundesmitteln anzudrohen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schützenvereine haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegenüber Anhängern bzw. Mitgliedern rechtsextremer Organisationen getroffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gemeinsam mit den Ländern und ggf. Repräsentanten der Schützenvereine auszutauschen, um zu verhindern, dass Rechtsextremisten weiterhin ihre Kenntnisse im Umgang mit Waffen vertiefen können (bitte ggf. ausführen, welche Maßnahmen beabsichtigt sind), und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der in Schützenvereinen organisierten Mitglieder/Anhänger rechtsextremer Organisationen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der Formulierung im Waffengesetz, dass Waffenbesitzkarten nicht an Mitglieder von Gruppierungen, die „gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind“, ausgegeben werden dürfen, dennoch NPD-Mitglieder solche Waffenbesitzerlaubnisse erhalten haben, und inwiefern sieht sie
Veranlassung, die Länder auf die Ausschlusskriterien im Waffengesetz hinzuweisen und sie entsprechend zu sensibilisieren,
Veranlassung, das Waffengesetz zu ändern, um den Zugang von Nazis zu legalen Waffen zu erschweren,
Möglichkeiten, die an Nazis ausgegebenen Waffenbesitzerlaubnisse zu widerrufen,
Veranlassung, das Kriterium der Mitgliedschaft in einem Reservistenverband, einer Kameradschaft, einem Schützenverein oder ähnlichen Organisation als Zuverlässigkeitsnachweis im Sinne des Waffengesetzes zu streichen?