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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizeiliche Übergriffe beim Castortransport 2011

Umfang des Polizeieinsatzes einschließlich ausländischer Sicherheitsbehörden, Einsatz von Reizstoffen, Wasserwerfern und Polizeipferden; Angaben zu Akkreditierung und Behandlung von Journalisten, Einkesselung von Demonstranten, Behinderung von Sanitätern durch Polizeikräfte, Einsatz von Drohnen, Angaben zu angeblicher Anwesenheit von KFOR-Ausbildern, Einsatz von Dosimetern und Auswertung der Messungen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/810508. 12. 2011

Polizeiliche Übergriffe beim Castortransport 2011

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Caren Lay, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Jens Petermann, Sabine Stüber, Johanna Voß, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Trotz eines starken Polizeiaufgebots ist es Demonstrantinnen und Demonstranten gelungen, den Castortransport im November 2011 länger als in den Vorjahren aufzuhalten.

Die Polizei beklagte sich nach dem Transport über gewalttätige Demonstrierende. Etwa hundert Polizisten sollen nach Angaben des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann verletzt worden sein. Dem stehen allerdings rund 355 Demonstrierende gegenüber, die durch Polizisten verletzt worden sind (SPIEGEL ONLINE, 29. November 2011). Erneut hat die Polizei Pfefferspray gegen friedliche Menschen eingesetzt, um sie zum Verlassen der Bahngleise und deren Umgebung zu zwingen. Videos im Internet dokumentieren, dass die Polizei unvermittelt Demonstranten, die sich defensiv verhalten haben, mit Pfefferspray beschoss. Zusätzlich wurde mit Schlagstöcken auf Menschen eingeschlagen, auch als diese bereits am Boden lagen (www.youtube.com/watch?v=REuZNijJcRk).

Pfefferspray birgt für Menschen erhebliche Gesundheitsgefahren, wie in einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2011 bestätigt wurde. Aus menschenrechtlicher Sicht ist sein Einsatz gegen Personen, von denen keine Gewalttaten ausgehen, nicht zu verantworten.

Zugleich unternahm die Polizei Anstrengungen, die Dokumentation ihres Einsatzes zu beeinträchtigen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (DJU) berichtete am 27. November 2011, dass die Polizei Bildmaterial sowie Ausrüstungsgegenstände von Medienschaffenden konfisziert habe. Andere seien gezwungen worden, ihre Bilder zu löschen. In anderen Fällen wurde den Journalistinnen und Journalisten die Schutzausrüstung abgenommen. Die DJU warf der Polizei vor, damit in die Pressefreiheit einzugreifen.

Die niedersächsische Polizei hatte im Vorfeld des Castorprotestes „in Absprache mit der Bundespolizei“ Medienvertreter aufgefordert, sich zu akkreditieren (www.castoreinsatz.de). Die Begründung hierfür war widersprüchlich formuliert: Einerseits wurde im Akkreditierungsformular versichert, die Akkreditierung erfolge freiwillig und sei „keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Medienrechten im Einsatzraum“, andererseits biete die Akkreditierung aber den Vorteil, ohne weitere Überprüfung „spezielle Medienrechte in Anspruch zu nehmen (Durchlass zu Einsatzorten, bei Absperrungen pp.)“.

Nach Berichten des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) haben allerdings Polizeikräfte z. T. weder die regulären Journalistenausweise noch die Akkreditierung anerkannt und immer wieder Pressevertreter am Beobachten des Einsatzgeschehens gehindert.

Die Fragesteller sehen in dieser Vorgehensweise keinen angemessenen Umgang mit der Pressefreiheit. Das Argument der niedersächsischen Polizei, es gebe eine Vielzahl unterschiedlicher Presseausweise, verfängt nicht, da zumindest der einheitliche Ausweis der DJU, des DJV und vier weiterer Medienverbände bei der Polizei als bekannt vorausgesetzt werden kann und ausschließlich an hauptberufliche Journalisten vergeben wird. Somit sollte es keinen Grund geben, dass diejenigen, die ggf. über Fehlverhalten der Polizei berichten werden, dieser im Vorfeld einer Berichterstattung ihre Namen mitteilen.

Beim Polizeieinsatz selbst sind auch mehrfach Journalisten von der Polizei angegriffen worden; unter anderem wurde ihnen ins Gesicht geschlagen und sie wurden mit Pfefferspray angegriffen (vgl. taz vom 28. November 2011, „Presse auf die Fresse“ und junge Welt vom 30. November 2011, „Pressefreiheit wurde mit Füßen getreten“). Parlamentarische Beobachter und Sanitäter klagten ebenfalls über Behinderungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele Bundespolizisten waren anlässlich des Castortransportes im Wendland im Einsatz (bitte nach Einsatzkräften im Rahmen der originären Zuständigkeit im Bahnanlagenbereich sowie nach Unterstützung der niedersächsischen Polizei differenzieren und Personal pro Tag angeben), und welche Kosten waren damit verbunden?

2

Wie viele Mitarbeiter ausländischer Sicherheitsbehörden waren während des Castortransportes vor Ort (bitte nach Herkunftsländern angeben und nach Polizei-/Militär-/Gendarmerieeinheiten differenzieren)?

3

Mit wie vielen Behältnissen (bitte jeweils Gerätetyp und Inhaltsmengen angeben) Pfefferspray oder anderen Reizmitteln ist die Bundespolizei vor den Protesten ausgestattet worden, und wie viele davon wurden verbraucht?

4

Haben Angehörige der Bundespolizei Reizmittel auch gegen solche Demonstranten eingesetzt, die sich – auch im Rahmen möglicherweise strafbarer Protestformen – gewaltfrei verhalten haben, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten dadurch verletzt worden sind?

Welche Reizmittel wurden von der Bundespolizei eingesetzt (bitte Handelsbezeichnungen, Zusammensetzung und Wirkstoffe angeben)?

5

Hatte die Bundespolizei Wasserwerfer bereitgestellt (bitte ggf. angeben, wie viele Wasserwerfer der niedersächsischen Polizei unterstellt worden waren bzw. im eigenen Zuständigkeitsbereich verblieben), und wenn ja,

6

Trifft es zu, dass die Bundespolizei unter Vorgriff auf die Allgemeinverfügung, mit der alle Demonstrationen entlang der Castorstrecke verboten wurden, Platzverweise erteilt hat, bevor diese Verfügung in Kraft getreten ist, und wenn ja, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage?

7

Trifft es zu, dass die Bundespolizei Gegenstände wie Strickhandschuhe von Demonstrantinnen und Demonstranten sichergestellt hat, und wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

8

Hatte die Bundespolizei Polizeipferde im Einsatz, und wenn ja,

9

Hat die Bundespolizei darüber hinaus Polizeipferde im Einsatz, die dem Land Niedersachsen unterstellt worden waren, und wenn ja, wie viele und inwiefern waren diese gegen Menschen eingesetzt worden?

10

Welche Grundsätze gibt es für den Umgang der Bundespolizei im Einsatz mit sogenannten Demosanitätern, die sich um verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten kümmern (bitte ggf. die Weisungslage darstellen), und kann die Bundesregierung Berichte von Demonstrantinnen und Demonstranten bestätigen, dass Polizeikräfte teilweise diesen Sanitätern den Zugang zu verletzten Personen verwehrt hat, und waren daran Bundespolizisten beteiligt?

Welche Grundsätze gelten für den Umgang mit parlamentarischen Beobachtern sowie mit Angehörigen des Legal Teams, und zu welchen Behinderungen kam es hierbei?

11

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Behauptungen, Demonstrantinnen und Demonstranten hätten mit Nägeln bespickte Kartoffeln gegen Polizeikräfte eingesetzt, und inwiefern ist ihr bekannt, dass Bundespolizisten hiervon aus erster Hand berichteten bzw. solche Kartoffeln mit eigenen Augen gesehen haben?

12

Inwiefern war die Bundespolizei in die Akkreditierungspraxis von Journalisten eingebunden?

13

Haben Inhaber wenig gebräuchlicher Presseausweise tatsächlich journalistische Arbeitsnachweise übersandt?

14

Inwiefern ist eine etwaige Sicherheitsüberprüfung der akkreditierungswilligen Journalisten erwähnt worden, und welche Regelungen hat es hierzu gegeben?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw. wie viele Akkreditierungsanträge abschlägig beschieden wurden (bitte soweit als möglich, die Gründe hierfür angeben)?

15

Inwiefern hatte die Bundespolizei die Möglichkeit, auf die Daten aus den Akkreditierungsanträgen zuzugreifen bzw. diese im Einzelfall anzufordern, und falls eine solche Möglichkeit bestand,

16

Welche praktischen Konsequenzen hatte es für Journalisten im Umgang mit der Bundespolizei, wenn sie eine Akkreditierung vorzeigen bzw. nicht vorzeigen konnten, und inwiefern ist eine solche unterschiedliche Behandlung nach Auffassung der Bundesregierung mit der Pressefreiheit vereinbar?

17

Was war mit den im Akkreditierungsschreiben genannten „speziellen Medienrechten“ gemeint?

18

Sind Angehörige der Bundespolizei im Vorfeld des Castortransportes über den Umgang mit Journalisten unterrichtet worden, und was genau sah diese Unterrichtung vor?

19

Welche Probleme bei der Erkennung von Presseausweisen sind bei der Bundespolizei anlässlich des jüngsten Castortransportes tatsächlich aufgetreten, und in welchem Umfang mussten Journalisten auf ein Polizeisprecherteam warten, weil die Bundespolizisten an den Checkpoints nicht in der Lage waren, den Presseausweis zu erkennen?

20

Welche Aufgaben hat der gemeinsam von der Bundespolizei mit der Landespolizei eingerichtete Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizeidirektion Lüneburg wahrgenommen?

Inwiefern wurden Verlautbarungen stets zwischen beiden Polizeibehörden abgestimmt?

21

Inwiefern waren Bundespolizisten an Reizmitteleinsätzen sowie anderem gewalttätigen Vorgehen gegen Journalisten beteiligt, und welche Kenntnisse hat sie über Berichte, denen zufolge eine Journalistin von einem Polizeihund gebissen wurde?

22

Inwiefern sind Journalistinnen und Journalisten von Angehörigen der Bundespolizei aufgefordert worden, Bilder zu löschen, und aus welchem Grund?

23

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür, von Journalisten, die im Rahmen einer Demonstrationsbeobachtung Bilder anfertigen, das Löschen der Bilder bzw. Aushändigen der Kameras oder der Speicherkarten zu verlangen?

24

Waren Bundespolizistinnen und Bundespolizisten an der Maßnahme beteiligt, bis zu 1 000 Personen bis zu zehn Stunden lang in einem sogenannten Freiluftkessel festzuhalten (von drei Uhr morgens bis zum späten Nachmittag des Sonntag, 27. November 2011, vgl. junge Welt vom 30. November 2011 „Pressefreiheit wurde mit Füßen getreten“), und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Freiheitsentziehung und den Umstand, dass nur eine geringe Zahl der Festgenommenen die Möglichkeit erhalten hatte, ihren Freiheitsentzug im Rahmen einer Anhörung vor Gericht überprüfen zu lassen?

25

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Sanitäterinnen oder Sanitäter von Polizeikräften von ihrer Arbeit abgehalten wurden, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

26

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung beim Castortransport Drohnen eingesetzt, und wenn ja, wie viele, von wem und zu welchem Zweck?

27

Kam während der Castortransporte digitaler Behördenfunk zum Einsatz?

28

Welche Unterstützungsleistungen auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Castortransport durchgeführt

(bitte Antragsteller, Ort, Datum/Zeitraum, Zweck, Umfang und Kosten der Leistungen angeben)?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich während der Zeit, in der die Allgemeinverfügung im Wendland Gültigkeit hatte, KFOR-Ausbilder dort aufgehalten haben, und wenn ja, wie viele waren es, und welche Aufgaben hatten diese, und trugen sie Uniformen?

30

Wie viele Bundespolizisten waren mit Dosimetern ausgestattet?

31

Wie viele Bundespolizisten waren in unmittelbarer Nähe der Castoren im Einsatz

32

Welche Ergebnisse brachte die Auswertung der Dosismessungen der Beamten hinsichtlich

(Angaben bitte in µSv – Mikrosievert)?

33

Welche Typen Dosimeter kamen zum Einsatz, und wo und nach welchem Verfahren wurden diese geeicht?

Berlin, den 8. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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