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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko

Bewertung der Menschenrechtssituation in Mexiko, VN-Menschenrechtsrat, deutsch-mexikanische Sicherheitszusammenarbeit, Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen, mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch mexikanische Sicherheitskräfte, Mexiko als Krisenregion, Korruption, Bekämpfung der Drogenkriminalität, Gewaltanstieg, Achtung der Menschenrechte bei deutschen Rüstungsausfuhren nach Mexiko, Kleinwaffenexporte, Unterzeichnung von Endverbleibserklärungen, Kontrollen vor Ort, Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Ausfuhrstopp<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/814613. 12. 2011

Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kurz nach dem Amtsantritt des amtierenden mexikanischen Präsidenten Felipe de Jesús Calderón Hinojosa im Dezember 2006 verkündete dieser eine neue Gangart im Kampf des mexikanischen Staates gegen den Drogenhandel und erklärte dem damit einhergehenden organisierten Verbrechen den „Krieg“ (La Jornada, 12. Dezember 2006). Beim Vorgehen gegen den Drogenhandel und die Drogenkriminalität stützt sich der Präsident Felipe Calderón – ähnlich wie die Regierung Kolumbiens – auf das Militär. Politische Akteure der Opposition unterstellen Felipe Calderón, diese Eskalation genutzt zu haben, um von Vorwürfen der Manipulation abzulenken, die nach den Präsidentschaftswahlen in großer Zahl erhoben wurden. Nach offiziellen Angaben werden derzeit über 60 000 Soldatinnen und Soldaten im Inland eingesetzt, unter anderem als Polizeikräfte auf lokaler Ebene in 17 der 32 mexikanischen Bundesstaaten. Doch anders als von der mexikanischen Regierung vorgegeben, ist der Versuch einer „militärischen Lösung“ des Problems der Drogenkriminalität weit davon entfernt, erfolgreich zu sein. Die Militarisierungsstrategie wird von großen Teilen der mexikanischen Zivilbevölkerung sowie zahlreichen mexikanischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen für einen massiven Anstieg von Folterfällen, illegalen Festnahmen, außergerichtlichen Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen verantwortlich gemacht (zuletzt: Human Rights Watch (2011): Neither Rights Nor Security. Killings, Torture, and Disappearances in Mexico’s „War on Drugs“). Von Dezember 2006 bis Oktober 2011 sind dem „Krieg gegen die Drogen“ nach Schätzungen der US-amerikanischen Antidrogenbehörde DEA über 43 000 Menschen zum Opfer gefallen. Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen sehen noch höhere Opferzahlen.

Mit dem Einsatz des Militärs im Land stieg zudem die Zahl der Beschwerden bei der staatlichen Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de Derechos Humanos, CNDH) massiv an. Durch die Militärgerichtsbarkeit (Fuero Militar) werden die meisten Verfahren, an denen Soldatinnen und Soldaten beteiligt sind, nicht vor Zivil-, sondern vor Militärgerichten verhandelt. Nach Angaben der CNDH kam es zwischen Dezember 2006 und Juli 2011 zu 5 055 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die von Militärs gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten begangen wurden (Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko (2011): Ist der Export von Rüstungsgütern nach Mexiko mit den geltenden Richtlinien vereinbar?, www.mexiko-koordination.de/ component/docman/doc_view/113-ruestungsexporte-und-menschenrechte-in-mexiko- 19102011.html?Itemid=53). Die Kommission reagierte in 86 Fällen (1,7 Prozent) mit Empfehlungen an das Verteidigungsministerium. In lediglich 13 Fällen (0,3 Prozent) kam es zur Einleitung von Strafverfahren gegen eine oder mehrere Personen. Eine Verfassungsänderung im Juni 2011 führte dazu, dass Menschenrechte den Status eines verfassungsmäßig garantierten Grundrechts erhielten. Der Oberste Gerichtshof (Suprema Corte de Justicia de la Nación) empfahl darüber hinaus, dass die von Soldaten an Zivilisten begangenen Menschenrechtsverletzungen, wie Vergewaltigungen, Folter und Verschwindenlassen, künftig vor zivilen Gerichten verhandelt werden. Da diese Empfehlung jedoch nicht bindend ist, behält die militärische Gerichtsbarkeit in Mexiko die Oberhand. Sie bleibt weiterhin für die Verfahren zuständig, bei denen es um Verbrechen geht, an denen Soldaten beteiligt waren, weil die Reform den diesbezüglichen Artikel 57 des Militärgesetzes unberührt ließ.

In Mexiko sind erhebliche Defizite im Bereich der juristischen Aufarbeitung des organisierten Verbrechens auszumachen. Der Universal Public Review des UN-Menschenrechtsrates (www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/MXSession4.aspx) kam im Februar 2009 unter Mitwirkung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen zu dem Ergebnis, dass die Folter in Mexiko systematisch und straflos angewandt wird, und dass willkürliche Verhaftungen von Führern und Mitgliedern sozialer Bewegungen auf der Tagesordnung stehen. Auch Human Rights Watch (2011) unterstrich diese Tatsache in ihrem jüngsten Bericht zu Mexiko. Dass sich an dieser Situation nach 2009 nichts verbessert hat, bestätigte auch der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning. Im März dieses Jahres erklärte er: „Die Menschenrechtslage in Mexiko hat sich in den letzten zwei Jahren weiter verschlechtert. Polizei und Militär sind immer wieder in Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Gegen zahlreiche Politiker gibt es Vorwürfe, sie würden mit den Drogenkartellen kooperieren.“ Er zog daraus den Schluss, Deutschland dürfe „angesichts dieser Lage (…) derzeit überhaupt keine Waffen mehr nach Mexiko verkaufen“ (swr.de, 2. März 2011).

Dass auch deutsche Waffen in den blutigen „Krieg gegen die Drogen“ verwickelt sind, zeigt ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberndorfer Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch GmbH durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das auf eine Strafanzeige aus dem Jahr 2010 zurückgeht. Der Firma wird vorgeworfen, einen Teil der über 8 000 nach Mexiko exportierten Sturmgewehre des Typs G36 in die mexikanischen Bundesstaaten Chihuahua und Jalisco geliefert zu haben. Von Seiten der Bundesregierung bestehen gegenüber der Belieferung der örtlichen Polizeikräfte dieser und weiterer Bundesstaaten „Vorbehalte“ (Bundestagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 8). Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Genehmigung von Waffenexporten der Firma Heckler & Koch nach Mexiko bis zum Ende des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt. Die Firma darf jedoch weiterhin Waffen in andere Länder exportieren (Bundestagsdrucksache 17/4383, Antwort zu Frage 4a).

Im Mai 2011 kündigte Bundespräsident Christian Wulff im Zuge seines Staatsbesuchs in Mexiko ein Abkommen zur „Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ zwischen der deutschen und der mexikanischen Regierung an. Das Abkommen dient nach Angaben der Bundesregierung der „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleuserkriminalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus“ (Plenarprotokoll 17/107, S. 12280). Neben dem Informationsaustausch sei auch die Entsendung von Fachpersonal nach Mexiko sowie eine „operative Zusammenarbeit durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maßnahmen“ geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Mexiko, und welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Politik in Bezug auf die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) des UN-Menschenrechtsrates 2009 zu Mexiko abgegebenen Einschätzungen?

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der beim UPR vertretenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass in Mexiko Folter eine „systematische, allgemeine und straffreie Praxis“ geblieben ist, dass es einen fehlenden politischen Willen gibt, Fälle von Folter zu untersuchen, und dass willkürliche Verhaftungen von Führern und Mitgliedern sozialer Bewegungen an der Tagesordnung sind?

b) Welche Konsequenzen zieht sie aus den im UPR beschriebenen Verhältnissen für die Entscheidung von Genehmigungen von Waffenexporten und die Sicherheitszusammenarbeit mit mexikanischen Polizeikräften?

3

Stuft die Bundesregierung angesichts der in der Vorbemerkung beschriebenen Situation Mexiko als eine Krisenregion ein (bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht? Wie bewertet die Bundesregierung die Kategorisierung des Konflikts zwischen Drogenkartellen und mexikanischer Regierung durch das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung e. V., welches die Situation in Mexiko als „full scale war“ beschreibt (Conflict Barometer 2010)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass von Dezember 2006 bis Juli 2011 bei der Nationalen Menschenrechtskommission Mexikos 5 055 Beschwerden über von Militärs gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten mutmaßlich begangenen Menschenrechtsverletzungen eingegangen sind, daraus jedoch nur in 86 Fällen (1,56 Prozent) Empfehlungen abgeleitet wurden, bei denen es schließlich in 13 Fällen zur Einleitung von Strafverfahren kam?

5

Betrachtet die Bundesregierung Korruptionsfreiheit als eine Voraussetzung für bilaterale Zusammenarbeit von Polizeikräften?

a) Anhand welcher Kriterien bestimmt die Bundesregierung Korruptionsfreiheit in potenziellen Partnerländern, um die Voraussetzungen für eine Polizeizusammenarbeit zu bewerten?

b) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Korruption bei den mexikanischen Polizeieinheiten ein, und bei welchen Einheiten sieht sie die Korruption als besonders gravierend an?

c) Welche Konsequenzen hat diese Einschätzung der Bundesregierung auf bestehende und geplante Kooperationen im Sicherheitsbereich und auf die Genehmigung von Waffenexporten deutscher Unternehmen?

6

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der mexikanische Staat den „Krieg gegen die Drogen“ mit der bisher eingeschlagenen militärischen Strategie gewinnen kann? Welche Position nimmt die Bundesregierung in Gesprächen in Bezug auf weitere Strategien ein, um effektiv gegen die organisierte Kriminalität in Mexiko vorgehen zu können und dabei die Menschenrechte zu schützen?

7

Wie ist der Stand der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich?

a) Wer sind die Vertragspartner des abzuschließenden Abkommens?

b) Welche Behörden sind an den Verhandlungen beteiligt, und welche Behörden werden von dem Abkommen betroffen sein?

c) Wann ist mit der Verabschiedung des Abkommens zu rechnen, und wann wird es voraussichtlich in Kraft treten?

d) Wann ist mit einem Bundesgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu rechnen?

e) Welche Treffen mit welchen Vertretern haben bisher in Bezug auf das Abkommen stattgefunden, und welche weiteren Treffen sind bisher geplant (bitte nach Zeitpunkt, Ort und Teilnehmern aufschlüsseln)?

f) Welche Verabredungen wurden bisher getroffen?

g) Welche Vorteile durch das Abkommen erwartet die Bundesregierung auf deutscher Seite?

8

Was waren die Beweggründe der Bundesregierung, mit Mexiko Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen aufzunehmen, angesichts der Tatsache, dass die Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit 2008 Mexiko im Sicherheitsbereich mit der sogenannten Mérida-Initiative unterstützen? Wie fügt sich das neue Abkommen in die bereits bestehende Mérida-Initiative ein?

9

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die weitere Sicherheitskooperation mit Mexiko aus der Tatsache, dass US-Behörden bei der Drogenbekämpfung, teilweise ohne die mexikanischen Behörden zu informieren, auf mexikanischem Territorium operieren, da Bedenken wegen der weit verbreiteten Korruption unter mexikanischen Polizisten bestehen (New York Times, 25. Oktober 2011)?

10

Angesichts der Aussage der Bundesregierung, dass die „grenz- /polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ im Sinne einer „Vorverlagerungsstrategie“ dazu beiträgt, „internationale Kriminalität bereits vor den deutschen Grenzen zu bekämpfen und die Auswirkungen auf Deutschland zu reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/5354, Antwort zu Frage 20b), sieht die Bundesregierung in der Drogenkriminalität in Mexiko Gefahren für Deutschland oder deutsche Interessen?

a) Wenn ja, worin bestehen diese Gefahren?

b) Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem organisierten Drogenhandel in Mexiko und dem Markt in Europa und insbesondere in Deutschland?

11

Wie würdigt die Bundesregierung ihre Aussage: „Auch für [Rüstungs] ausfuhren nach Mexiko kommt der Achtung der Menschenrechte (Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunktes) besondere Bedeutung zu“, (Bundestagsdrucksache 17/4383, Antwort zu Frage 2) in ihrer Politik in Bezug auf Sicherheitszusammenarbeit mit Mexiko und die Genehmigung von Waffenexporten in das Land?

12

Sieht die Bundesregierung den illegalen Zugang der Drogenkartelle zu Waffen als zentralen Grund für die Steigerung der Gewaltszenarien in Mexiko an?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Waffen in den Händen krimineller Organisationen in Mexiko?

b) Würde aus Sicht der Bundesregierung eine Einschränkung von Kleinwaffenexporten nach Mexiko zu einem Rückgang der Gewalt dort führen?

13

Inwieweit erwägt die Bundesregierung der Forderung des Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning nachzukommen, angesichts der menschenrechtlichen Situation in Mexiko „überhaupt keine Waffen mehr nach Mexiko verkaufen“?

14

Welche Endempfänger wurden von den zuständigen mexikanischen Stellen in den Endverbleibserklärungen für die durch die Firma Heckler & Koch GmbH nach Mexiko gelieferten Sturmgewehre des Typs G36 angegeben? Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass deutsche Waffen in die Hände von lokalen Polizeieinheiten gelangt sind, die nicht in den Endverbleibserklärungen angegeben waren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 9)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vertreters des Öffentlichen Sicherheitssekretariats des Bundesstaates Chihuahua (Secretaría de Seguridad Pública del Estado, SSPE), Gustavo Zabre Ochoa, dass die lokalen Behörden die Waffen „legitimerweise gekauft“ haben und dass Mexiko als Käufer der Waffen nicht zu interessieren habe, ob in Deutschland Restriktionen bzgl. des Bestimmungsortes bestehen (Lokalzeitung El Diario, 28. Oktober 2010, S. 4A)? Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass dieselbe Person sagte, dass eine Genehmigung von Seiten der Secretaría de Defensa Nacional (SEDENA) bestehe, die auch die Endverbleibserklärungen für die durch Heckler & Koch gelieferten Waffen unterzeichnet hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 3)?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Secretaría de Defensa Nacional (SEDENA) aus der Tatsache, dass diese die Endverbleibserklärungen der Waffen von Heckler & Koch GmbH unterzeichnete (Bundestagsdrucksache 17/6432), sich unter den angegebenen Endempfängern keine Stellen im Bundesstaat Chihuahua befanden und dennoch das lokale Sicherheitssekretariat (Secretaría de Seguridad Pública Municipal, SSPM) in Chihuahua angibt, im Besitz einer durch die SEDENA ausgestellten Genehmigung zu sein?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die nach Mexiko gelieferten Waffen in manchen Fällen in den Händen von Stellen sind, die nicht in den Endverbleibserklärungen angegeben wurden?

b) Wird die Bundesregierung angesichts der dokumentierten Tatsachen weitere Genehmigungen für Waffenlieferungen nach Mexiko genehmigen, welche von der SEDENA unterzeichnete Endverbleibserklärungen beinhalten? Wenn ja, warum?

17

Welche „Vorbehalte gegen die Belieferung örtlicher Polizeikräfte“ (Bundestagsdrucksache 17/6432, Antwort zu Frage 8) in den mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua bestehen von Seiten der Bundesregierung (bitte nach Bundesstaat differenzieren)?

a) Bestehen Vorbehalte gegenüber örtlichen Polizeikräften anderer mexikanischer Bundesstaaten? Wenn ja, welche Art von Vorbehalten bestehen gegenüber welchen Bundesstaaten bzw. deren Polizeieinheiten?

b) Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung vor Ort sichergestellt, dass eine Berücksichtigung dieser „Vorbehalte“ sichergestellt ist, wenn die Endverbleibserklärungen keine derartigen Zusicherungen enthielten?

18

Wodurch begründet die Bundesregierung die Genehmigung der Lieferung von Waffen an die mexikanische Bundespolizei, die u. a. nach dem Bericht des US-Außenministeriums über die Menschenrechte in Mexiko zu den staatlichen Stellen gehört, welche die meisten Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen erhalten, davon allein 595 im Jahr 2010? (US Department of State: 2010 Country Reports on Human Rights Practices, Mexico, S. 9 und 11, www.state.gov/documents/organization/160469.pdf)

19

Wer hat in Mexiko vor Ort Kontrollen des Endverbleibs deutscher Waffen, insbesondere der Firma Heckler & Koch GmbH durchgeführt bzw. führt diese Kontrollen im Moment durch?

a) In welcher Form hat die Bundesregierung eine Kontrolle des Endverbleibs aus Deutschland nach Mexiko gelieferter Waffen sichergestellt?

b) Welche Ergebnisse haben die Kontrollen seit 2006 erbracht?

c) Welche Verstöße wurden seit 2006 registriert?

20

Wie gelangt die Bundesregierung angesichts der in der Vorbemerkung beschriebenen Menschenrechtsverletzungen durch staatliche mexikanische Sicherheitskräfte und die hohen Opferzahlen des eskalierenden „Krieges gegen die Drogen“ zu der Einschätzung, dass kein „Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter zur internen Repression benutzt werden könnten“ (Bundestagsdrucksache 17/4383, Antwort zu Frage 2)?

21

Hat die Bundesregierung seit Beginn des mexikanischen „Drogenkriegs“ im Dezember 2006 die Genehmigung des Exports von Waffen und Rüstungsgütern nach Mexiko auf Grund des Kriteriums Nr. 2 des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates“ der Europäischen Union (2008/944/GASP) verweigert?

a) Für welche Kriegswaffen, in welchem Wert und aus welchen Gründen?

b) Sieht die Bundesregierung in den zahllosen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen durch staatliche mexikanische Sicherheitskräfte einen Grund, das Kriterium Nr. 2 des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates“ der Europäischen Union (2008/944/GASP) anzuwenden und Genehmigungen für Kleinwaffen nach Mexiko zu verweigern (bitte begründen)?

Berlin, den 9. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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