[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8531
17. Wahlperiode 02. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8229 –
Flexibilisierung der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten und Anforderungen
an die Politik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Lage am Arbeitsmarkt zu beurteilen, reicht es nicht, die Zahl der
offiziell registrierten Arbeitslosen oder das Ausmaß des Niedriglohnsektors
heranzuziehen. Entscheidend sind daneben die Qualität der Arbeit und ihre
soziale Ausgestaltung. Dazu gehört auch der Ausgleich von Beruf und
Privatleben. Der Gestaltung der Arbeitszeit fällt dabei eine zentrale Rolle zu.
Seit Jahren schreitet die Flexibilisierung der Arbeitszeit voran. Viele
Menschen arbeiten zu sogenannten atypischen Arbeitszeiten. Dazu gehört
Wochenend- und Feiertagsarbeit ebenso wie die Arbeit am Abend, in der Nacht
oder im Schichtdienst. Hinzu kommen überlange Arbeitszeiten.
Atypische Arbeitszeiten, insbesondere Nacht- und Schichtarbeit, führen zu
gesundheitlichen Folgeschäden, die oft erst mittel- oder langfristig sichtbar
werden. Der Faktor Arbeitszeitgestaltung beeinflusst deutlich die Entstehung von
psychischem Stress. Darüberhinaus beeinträchtigen Arbeitszeiten jenseits des
Normalarbeitstages etwa am Abend oder dem Wochenende das Familienleben
und soziale Kontakte.
Nicht jede dieser atypischen und flexibilisierten Arbeitszeiten ist
gesellschaftlich notwendig. Eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt ihrer
Bestrebungen stellt, muss hier steuernd eingreifen.
1. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2001 und 2010 die Zahl und der
relative Anteil der Erwerbstätigen insgesamt, die ständig, regelmäßig oder
gelegentlich einer Samstagsarbeit, Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit,
Abendarbeit, Nachtarbeit nachgingen und in Wechselschicht arbeiteten
(bitte für alle Erwerbstätigen insgesamt sowie für die Gruppen Arbeiter
und Angestellte aufführen)?
2. Wie stellt sich die Entwicklung der oben genannten Bereiche jeweils
einzeln dar?
Die Zahl der Erwerbstätigen, die in den genannten Arbeitszeitformen arbeiten,
hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zwar insgesamt zugenommen.
Gemessen an allen Erwerbstätigen bilden Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nacht- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
31. Januar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8531 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Schichtarbeit aber nach wie vor eine Ausnahme. Zudem zeigt sich auch,
dass die Zahl der Erwerbstätigen, die ständig in Samstags-, Sonn- und
Feiertagsarbeit sowie Nacht- und Schichtarbeit arbeiten, rückläufig ist. Diese
Aussagen gelten grundsätzlich auch für die Berufsgruppen der Arbeiter sowie die
Gruppe der Angestellten, deren Anteil sich allerdings bei den ständig in
Schichtarbeit Tätigen erhöht hat.
Die genaue Entwicklung für alle Erwerbstätigen ist den folgenden Tabellen zu
entnehmen, die wie die weiteren Tabellen zum Mikrozensus auf einer
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes beruhen. Die Entwicklung für
Arbeiter und Angestellte enthalten die Tabellen in der Antwort zu Frage 8.
Tabelle 1: Erwerbstätige, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer Samstagsarbeit,
Sonntagsund/oder Feiertagsarbeit nachgehen
(Statistisches Bundesamt, Mikrozensus)
Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 20990 1832 3317 5283 10432 778 2057 3468 6303
weiblich 17846 1446 3410 2944 7800 523 2010 2166 4699
gesamt 38836 3278 6727 8227 18232 1301 4067 5634 11002
Anteil an allen Erwerbstätigen 2010
männlich 100% 8,7% 15,8% 25,2% 49,7% 3,7% 9,8% 16,5% 30,0%
weiblich 100% 8,1% 19,1% 16,5% 43,7% 2,9% 11,3% 12,1% 26,3%
gesamt 100% 8,4% 17,3% 21,2% 46,9% 3,3% 10,5% 14,5% 28,3%
Geschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
April 2001 (Ergebnisse in 1000) 1)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 20588 1948 2563 5095 9607 837 1549 3014 5399
weiblich 16152 1540 2406 2391 6337 547 1338 1524 3409
gesamt 36741 3488 4970 7486 15944 1384 2887 4537 8808
Anteil an allen Erwerbstätigen 2001 1)
männlich 100% 9,5% 12,4% 24,7% 46,7% 4,1% 7,5% 14,6% 26,2%
weiblich 100% 9,5% 14,9% 14,8% 39,2% 3,4% 8,3% 9,4% 21,1%
gesamt 100% 9,5% 13,5% 20,4% 43,4% 3,8% 7,9% 12,3% 24,0%
Geschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
April 1991 (Ergebnisse in 1000) 2)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 21875 2165 2331 4044 8539 982 1413 2508 4903
weiblich 15570 1712 1919 1568 5199 638 997 987 2622
gesamt 37445 3877 4250 5612 13739 1620 2410 3495 7525
Anteil an allen Erwerbstätigen 1991 2)
männlich 100% 9,9% 10,7% 18,5% 39,0% 4,5% 6,5% 11,5% 22,4%
weiblich 100% 11,0% 12,3% 10,1% 33,4% 4,1% 6,4% 6,3% 16,8%
gesamt 100% 10,4% 11,3% 15,0% 36,7% 4,3% 6,4% 9,3% 20,1%
Anmerkungen
1) Unterstichprobe
Geschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8531Tabelle 2: Erwerbstätige, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer Abendarbeit und/oder
Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
(Statistisches Bundesamt, Mikrozensus)
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der oben genannten
atypischen Arbeitszeiten?
Arbeit ist in unserer Gesellschaft die wesentliche Grundlage für Sicherheit,
materiell wie immateriell. Eine starke Wirtschaft, getragen von einer
konstruktiven Sozialpartnerschaft und notwendigen politischen Reformen, hat in den
vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung der Beschäftigung ermöglicht.
Die Entwicklung hin zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft mit
einer gesteigerten Kundenorientierung hat auch dazu geführt, dass insgesamt die
Arbeitszeitgestaltung flexibler geworden ist.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, gesunde Arbeitsplätze in
wettbewerbsfähigen Betrieben zu fördern. Flexible und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeit
sichert die Beschäftigung und fördert die Zufriedenheit bei der Arbeit sowie
Motivation, Gesundheit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten. In diesem
Sinne sind die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner aufgerufen, bei der
Arbeitszeitgestaltung sowohl die Interessen des Betriebs als auch die Interessen
der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 20990 1626 4206 4828 10659 473 1798 1722 3992 1589 1473 331 3394
weiblich 17846 1071 3258 2878 7207 228 827 668 1723 1147 1152 227 2526
gesamt 38836 2697 7464 7706 17867 700 2624 2390 5715 2736 2625 558 5920
Anteil an allen Erwerbstätigen 2010
männlich 100% 7,7% 20,0% 23,0% 50,8% 2,3% 8,6% 8,2% 19,0% 7,6% 7,0% 1,6% 16,2%
weiblich 100% 6,0% 18,3% 16,1% 40,4% 1,3% 4,6% 3,7% 9,7% 6,4% 6,5% 1,3% 14,2%
gesamt 100% 6,9% 19,2% 19,8% 46,0% 1,8% 6,8% 6,2% 14,7% 7,0% 6,8% 1,4% 15,2%
SchichtarbeitGeschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr)
April 2001 (Ergebnisse in 1000) 1)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 20588 1504 3008 3976 8488 575 1392 1651 3618 2014 792 267 3074
weiblich 16152 912 1967 1920 4799 240 565 582 1387 1173 535 142 1850
gesamt 36741 2416 4975 5896 13288 815 1957 2233 5005 3187 1327 410 4924
Anteil an allen Erwerbstätigen 2001 1)
männlich 100% 7,3% 14,6% 19,3% 41,2% 2,8% 6,8% 8,0% 17,6% 9,8% 3,8% 1,3% 14,9%
weiblich 100% 5,6% 12,2% 11,9% 29,7% 1,5% 3,5% 3,6% 8,6% 7,3% 3,3% 0,9% 11,5%
gesamt 100% 6,6% 13,5% 16,0% 36,2% 2,2% 5,3% 6,1% 13,6% 8,7% 3,6% 1,1% 13,4%
Geschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
April 1991 (Ergebnisse in 1000) 2)
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
männlich 21875 - - - - 699 1454 1705 3858 2021 1305 461 3787
weiblich 15570 - - - - 271 449 478 1198 841 688 164 1693
gesamt 37445 - - - - 970 1903 2183 5056 2862 1993 625 5480
Anteil an allen Erwerbstätigen 1991 2)
männlich 100% - - - - 3,2% 6,6% 7,8% 17,6% 9,2% 6,0% 2,1% 17,3%
weiblich 100% - - - - 1,7% 2,9% 3,1% 7,7% 5,4% 4,4% 1,1% 10,9%
gesamt 100% - - - - 2,6% 5,1% 5,8% 13,5% 7,6% 5,3% 1,7% 14,6%
Anmerkungen
1) Unterstichprobe
2) Abendarbeit wurde im Jahr 1991 nicht erfasst
SchichtarbeitGeschlecht Erwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit Nachtarbeit (zw. 22 Uhr und 6 Uhr)
Drucksache 17/8531 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Was versteht die Bundesregierung unter Flexibilisierung der Arbeitszeit?
Unter flexiblen Arbeitszeiten werden oft Abweichungen von der
Normalarbeitszeit verstanden. Aus Sicht der Bundesregierung werden flexible
Arbeitszeiten durch eine kontinuierliche Veränderung bezüglich des Umfangs und der
zeitlichen Verteilung der Arbeitszeit charakterisiert. Damit weichen flexible
Arbeitszeiten nicht einfach vom Normalarbeitstag mit Arbeitszeiten zwischen
7 und 17 Uhr ab, was eben auch bei Schichtarbeit der Fall ist. Kennzeichnend für
flexible Arbeitszeiten ist vielmehr, dass die Arbeitszeit an den wirtschaftlichen
und betrieblichen Bedarf und/oder an die Wünsche der Beschäftigten
beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf angepasst werden kann.
5. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für die
zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeit?
Verantwortlich für die fortschreitende Auflösung der starren
Arbeitszeitstrukturen sind gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, die sich bereits
seit Mitte der 80er-Jahre abzeichnen und deren Dynamik weiter zunimmt. Es
besteht in der Forschung Einigkeit darüber, dass die Flexibilisierung von
Arbeitszeit eine Folge des Übergangs von der Industrie- zur
Dienstleistungsgesellschaft ist. Durch die Ausweitung des Dienstleistungssektors und eine
gesteigerte Kundenorientierung nimmt auch das Bedürfnis nach differenzierten
Arbeitszeiten zu. Der Wandel zur Informationsgesellschaft führt auch dazu,
dass nicht nur die Arbeitszeiten flexibler werden, sondern auch der Arbeitsort
nicht mehr fest vorgegeben ist.
Durch die Globalisierung ist das Angebot von Waren und Dienstleistungen aller
Art nicht nur umfangreicher und vergleichbarer geworden; dank moderner
Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten kann der potenzielle Käufer
auch schnell und unproblematisch darauf zugreifen. Unternehmen müssen sich
auch den höheren Anforderungen hinsichtlich Produkt- und Servicequalität,
Schnelligkeit und Kundenorientierung stellen. Möglich wird ein solcher
ausgedehnter Service durch flexible Arbeitszeiten, die es erlauben, die Betriebszeit
auszudehnen.
Beim Wettbewerb um die besten Köpfe werden insbesondere diejenigen
Unternehmen erfolgreich sein, die den Menschen attraktive Arbeitsbedingungen
bieten können, die ihren Bedürfnissen und Wünschen entgegenkommen. Insofern
müssen Unternehmen Arbeitszeitmodelle anbieten, die dem wachsenden
Bedürfnis nach individueller Lebensgestaltung, größerer Zeitautonomie und der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragen.
6. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die selbst Einfluss auf ihre
Arbeitszeitgestaltung haben?
Der Umfang individueller Arbeitszeitregelungen wird mit davon geprägt,
inwieweit die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse, Öffnungs- oder
Unterrichtszeiten Flexibilität zulassen. Daher unterscheidet sich der Umfang flexibler
Arbeitszeiten nach Berufen und Branchen erheblich.
Zur Frage des Einflusses der Beschäftigten auf ihre Arbeitszeitgestaltung gibt
es unterschiedliche Daten. So gaben bei der im Jahr 2006 durchgeführten
Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 60 Prozent der
Erwerbstätigen an, dass bei der Arbeitszeitplanung häufig familiäre oder
private Interessen berücksichtigt würden, bei 32 Prozent war dies manchmal der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8531Fall. Nur 7,5 Prozent der Befragten gaben an, dass die Arbeitszeitgestaltung nie
Rücksicht auf private Belange nimmt.
Nach der Arbeitskräfteerhebung 2010 des Statistischen Bundesamtes hatten
insgesamt 36,3 Prozent der abhängig Beschäftigten im Jahr 2010 Einfluss auf
ihre Arbeitszeiteinteilung. In starren Arbeitszeitmodellen, die sowohl die
tägliche Arbeitsdauer als auch Anfangs- und Endzeiten fest vorgeben, arbeiteten in
ihrer Haupttätigkeit 58,1 Prozent der abhängig Beschäftigten. Die Flexibilität
war unterschiedlich ausgeprägt: 24,1 Prozent aller Befragten konnten ihre
Arbeitszeit weitestgehend flexibel mittels eines Arbeitszeitkontos einrichten. Sie
mussten dabei lediglich eine vorgegebene Gesamtstundenzahl erreichen und
eventuell während sogenannter Kernzeiten präsent sein. Weitere 10,2 Prozent
der Beschäftigten konnten über eine Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener
Arbeitsdauer zumindest Beginn beziehungsweise Ende ihrer Arbeitszeit
flexibel bestimmen. Völlig flexibel bei ihrer Arbeitszeitgestaltung waren 2 Prozent
der Beschäftigten. Ihre Leistung wurde ausschließlich über Arbeitsergebnisse
beurteilt.
Eine Aufschlüsselung der Beschäftigten in unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen nach Branchen enthält die folgende Tabelle.
Tabelle 3: Abhängig Beschäftigte in unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen nach Wirtschaftsabschnitten
(WZ2008)
(Statistisches Bundesamt, Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2010)
Starre
Arbeitszeitregelung
Arbeitszeitkonto
Gleitzeit
(bei fester
tägl.
Arbeitsdauer
)
Völlig
flexible
Arbeitszeitwahl
Anderes
Modell2)
Insgesamt 19.921 8.259 3.502 669 1.935
Land- Und Forstwirtschaft, Fischerei (A) 176 / / / /
Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe (B+C) 4.457 2.013 802 153 389
Energie-, Wasserversorgung; Entsorgung u.
Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(D+E) 277 177 50 / /
Baugewerbe (F) 1.417 286 195 / 118
Handel, Instandhaltung u. Reparatur von
Kraftfahrzeugen (G) 2.776 777 453 71 250
Verkehr Und Lagerei (H) 1.215 244 133 / 106
Gastgewerbe (I) 850 148 105 / 106
Information Und Kommunikation (J) 327 384 167 / 76
Finanz- Und Versicherungsdienstleistungen;
Grundstücks- Und Wohnungswesen (K+L) 401 731 160 / 75
Freiberufliche, wissenschaftliche und
technischen Dienstleistungen (M) 486 570 181 51 61
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (N) 1.155 258 186 / 90
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung; Exterritoriale
Organisationen Und Körperschaften (O+U) 975 1.298 394 / 181
Erziehung u. Unterricht (P) 1.567 398 170 54 127
Gesundheits- u. Sozialwesen (Q) 3.142 580 305 / 215
Kunst, Unterhaltung u. Erholung; sonst.
Dienstleistungen (R+S) 615 288 150 / 82
Private Haushalte1) (T) 85 57 / / /
Drucksache 17/8531 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss einer
vorhandenen bzw. nicht vorhandenen betrieblichen Interessenvertretung auf
die Flexibilisierung der Arbeitszeit?
Betriebsräte haben insbesondere auf der Grundlage des
Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) weitgehende Möglichkeiten, betriebliche Regelungen über die
Arbeitszeit mitzugestalten. Sie verfügen insbesondere bei Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage über ein Mitbestimmungsrecht nach
§ 87 Absatz 1 BetrVG.
Hinsichtlich der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung kommt eine von der Hans-
Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Untersuchung (Hermann Groß:
„Zusammenhang von Regulierung, Arbeitszeitmanagement und gesellschaftlicher
Verantwortung“, Dezember 2009) zu dem Ergebnis, dass in Betrieben mit
Betriebsrat oder in Betrieben, die einen Tarifvertrag anwenden, die
Arbeitszeitflexibilität höher ist.
Anteil im jeweiligen Wirtschaftzweig
Starre
Arbeitszeitregelung
Arbeitszeitkonto
Gleitzeit
(bei fester
tägl.
Arbeitsdauer
)
Völlig
flexible
Arbeitszeitwahl
Anderes
Modell2)
Insgesamt 58,1% 24,1% 10,2% 2,0% 5,6%
Land- Und Forstwirtschaft, Fischerei (A) 62,5% / / / /
Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe (B+C) 57,0% 25,8% 10,3% 2,0% 5,0%
Energie-, Wasserversorgung; Entsorgung u.
Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(D+E) 51,5% 32,9% 9,3% / /
Baugewerbe (F) 69,3% 14,0% 9,5% / 5,8%
Handel, Instandhaltung u. Reparatur von
Kraftfahrzeugen (G) 64,2% 18,0% 10,5% 1,6% 5,8%
Verkehr Und Lagerei (H) 70,3% 14,1% 7,7% / 6,1%
Gastgewerbe (I) 69,4% 12,1% 8,5% / 8,6%
Information Und Kommunikation (J) 32,9% 38,7% 16,8% / 7,6%
Finanz- Und Versicherungsdienstleistungen;
Grundstücks- Und Wohnungswesen (K+L) 28,4% 51,8% 11,3% / 5,3%
Freiberufliche, wissenschaftliche und
technischen Dienstleistungen (M) 36,0% 42,3% 13,4% 3,8% 4,5%
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (N) 67,0% 15,0% 10,8% / 5,2%
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung; Exterritoriale
Organisationen Und Körperschaften (O+U) 33,8% 45,0% 13,6% / 6,3%
Erziehung u. Unterricht (P) 67,6% 17,2% 7,3% 2,3% 5,5%
Gesundheits- u. Sozialwesen (Q) 73,2% 13,5% 7,1% / 5,0%
Kunst, Unterhaltung u. Erholung; sonst.
Dienstleistungen (R+S) 52,7% 24,7% 12,9% / 7,0%
Private Haushalte1) (T) 44,3% 29,6% / / /
1) angestelltes Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung Von Dienstleistungen
2) Andere individuelle Regelungen, die keiner der vorgenannten entsprechen.
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/85318. Welche Beschäftigtengruppen lassen sich ausmachen, die einen
überdurchschnittlich hohen Anteil der in Frage 1 genannten Arbeitszeiten haben
(bitte auch Beschäftigungszahlen nennen)?
Eine Aufschlüsselung der genannten Arbeitszeiten nach Beschäftigtengruppen
enthalten die folgenden Tabellen.
Tabelle 4: Erwerbstätige nach Stellung im Beruf, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Samstagsarbeit, Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen
(Statistisches Bundesamt, Mikrozensus)
2010
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 2382 529 337 830 1696 243 194 680 1118
Selbststandige mit Beschäftigten 1876 673 327 515 1516 274 179 567 1020
Mithelfende Familienangehörige 220 113 17 39 169 85 14 36 136
Beamte 2) 2039 105 362 465 932 70 309 435 815
Angestellte 3) 21690 1263 3837 4072 9171 426 2306 2830 5562
Arbeiter 8986 511 1570 2084 4164 183 920 956 2060
Kaufm./techn. Auszubildende 823 34 142 95 272 5 61 61 126
Gewerbliche Auszubildende 776 49 127 112 288 12 77 54 143
gesamt 38836 3278 6727 8227 18232 1301 4067 5634 11002
Anmerkungen
1) Abendarbeit wurde 1991 nicht erfasst.
2) einschl. Zeit- /Berufssoldaten
3) einschl. Grundwehrdienstleistende / Zivildienstleistende
4) untypische Arbeitszeiten wurden in der Unterstichprobe erfasst. Im Vergleich zu Ergebnissen der gesamten Stichprobe kann es zu Abweichungen kommen.
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
- = kein Wert vorhanden
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
2010
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% 22,2% 14,1% 34,8% 71,2% 10,2% 8,1% 28,5% 46,9%
Selbststandige mit Beschäftigten 100% 35,9% 17,4% 27,5% 80,8% 14,6% 9,5% 30,2% 54,4%
Mithelfende Familienangehörige 100% 51,4% 7,7% 17,7% 76,8% 38,6% 6,4% 16,4% 61,8%
Beamte 2) 100% 5,1% 17,8% 22,8% 45,7% 3,4% 15,2% 21,3% 40,0%
Angestellte 3) 100% 5,8% 17,7% 18,8% 42,3% 2,0% 10,6% 13,0% 25,6%
Arbeiter 100% 5,7% 17,5% 23,2% 46,3% 2,0% 10,2% 10,6% 22,9%
Kaufm./techn. Auszubildende 100% 4,1% 17,3% 11,5% 33,0% 0,6% 7,4% 7,4% 15,3%
Gewerbliche Auszubildende 100% 6,3% 16,4% 14,4% 37,1% 1,5% 9,9% 7,0% 18,4%
gesamt 100% 8,4% 17,3% 21,2% 46,9% 3,3% 10,5% 14,5% 28,3%
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
2001
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 1800 486 265 560 1311 245 138 477 860
Selbststandige mit Beschäftigten 1834 683 322 491 1496 260 159 501 919
Mithelfende Familienangehörige 433 168 50 74 293 119 34 60 213
Beamte 2) 2144 106 276 424 806 54 232 377 664
Angestellte 3) 17784 1217 2478 3160 6855 417 1427 1985 3829
Arbeiter 11156 738 1388 2613 4739 268 793 1062 2123
Kaufm./techn. Auszubildende 782 33 91 75 199 8 46 34 87
Gewerbliche Auszubildende 807 56 100 89 245 14 57 42 113
gesamt 36741 3488 4970 7486 15944 1384 2887 4537 8808
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Drucksache 17/8531 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 5: Erwerbstätige nach Stellung im Beruf, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich Abendarbeit
oder Nachtarbeit nachgehen oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
2001
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% 27,0% 14,7% 31,1% 72,8% 13,6% 7,7% 26,5% 47,8%
Selbststandige mit Beschäftigten 100% 37,2% 17,6% 26,8% 81,6% 14,2% 8,7% 27,3% 50,1%
Mithelfende Familienangehörige 100% 38,8% 11,5% 17,1% 67,7% 27,5% 7,9% 13,9% 49,2%
Beamte 2) 100% 4,9% 12,9% 19,8% 37,6% 2,5% 10,8% 17,6% 31,0%
Angestellte 3) 100% 6,8% 13,9% 17,8% 38,5% 2,3% 8,0% 11,2% 21,5%
Arbeiter 100% 6,6% 12,4% 23,4% 42,5% 2,4% 7,1% 9,5% 19,0%
Kaufm./techn. Auszubildende 100% 4,2% 11,6% 9,6% 25,4% 1,0% 5,9% 4,3% 11,1%
Gewerbliche Auszubildende 100% 6,9% 12,4% 11,0% 30,4% 1,7% 7,1% 5,2% 14,0%
gesamt 100% 9,5% 13,5% 20,4% 43,4% 3,8% 7,9% 12,3% 24,0%
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
1991
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 1383 547 174 278 998 317 90 252 659
Selbststandige mit Beschäftigten 1654 733 255 300 1289 269 109 367 745
Mithelfende Familienangehörige 522 274 60 47 381 215 46 45 306
Beamte 2) 2291 170 419 416 1005 71 214 384 670
Angestellte 3) 16280 1199 1875 2318 5392 356 1051 1458 2865
Arbeiter 13753 845 1318 2142 4305 370 830 930 2130
Kaufm./techn. Auszubildende 749 45 79 53 177 9 37 26 72
Gewerbliche Auszubildende 815 65 70 57 191 12 34 31 78
gesamt 37445 3877 4250 5612 13739 1620 2410 3495 7525
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
1991
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% 39,6% 12,6% 20,1% 72,2% 22,9% 6,5% 18,2% 47,7%
Selbststandige mit Beschäftigten 100% 44,3% 15,4% 18,1% 77,9% 16,3% 6,6% 22,2% 45,0%
Mithelfende Familienangehörige 100% 52,5% 11,5% 9,0% 73,0% 41,2% 8,8% 8,6% 58,6%
Beamte 2) 100% 7,4% 18,3% 18,2% 43,9% 3,1% 9,3% 16,8% 29,2%
Angestellte 3) 100% 7,4% 11,5% 14,2% 33,1% 2,2% 6,5% 9,0% 17,6%
Arbeiter 100% 6,1% 9,6% 15,6% 31,3% 2,7% 6,0% 6,8% 15,5%
Kaufm./techn. Auszubildende 100% 6,0% 10,5% 7,1% 23,6% 1,2% 4,9% 3,5% 9,6%
Gewerbliche Auszubildende 100% 8,0% 8,6% 7,0% 23,4% 1,5% 4,2% 3,8% 9,6%
gesamt 100% 10,4% 11,3% 15,0% 36,7% 4,3% 6,4% 9,3% 20,1%
Erwerbstätige
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
2010
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 2382 364 392 818 1574 47 49 252 348 8 9 8
Selbststandige mit Beschäftigten 1876 484 385 551 1420 66 57 248 372 15 15 11 41
Mithelfende Familienangehörige 220 66 16 44 126 6 / 21 29 / / / /
Beamte 2) 2039 111 412 576 1100 19 188 218 426 125 107 35 266
Angestellte 3) 21690 1196 3948 4341 9484 285 1201 1107 2593 1396 1322 280 2998
Arbeiter 8986 425 2077 1193 3696 264 1080 485 1829 1101 1070 191 2361
Kaufm./techn. Auszubildende 823 24 123 89 237 / 19 20 40 43 48 14 105
Gewerbliche Auszubildende 776 25 103 74 203 10 23 23 57 44 51 16 112
gesamt 38836 2697 7464 7706 17867 700 2624 2390 5715 2736 2625 558 5920
Anmerkungen
26
1) Abendarbeit wurde 1991 nicht erfasst.
2) einschl. Zeit- /Berufssoldaten
3) einschl. Grundwehrdienstleistende / Zivildienstleistende
4) untypische Arbeitszeiten wurden in der Unterstichprobe erfasst. Im Vergleich zu Ergebnissen der gesamten Stichprobe kann es zu Abweichungen kommen.
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
- = kein Wert vorhanden
Erwerbstätige
insgesamt
Abendarbeit 1) Nachtarbeit (zw. 22Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/85312001
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 1800 305 245 559 1109 52 36 200 287 12 5 6 23
Selbststandige mit Beschäftigten 1834 417 290 520 1228 78 53 227 357 18 8 7 32
Mithelfende Familienangehörige 433 90 35 79 204 13 8 31 53 / / / 6
Beamte 2) 2144 79 313 476 869 32 174 240 446 164 79 29 272
Angestellte 3) 17784 903 2273 2921 6097 260 745 912 1917 1180 579 170 1929
Arbeiter 11156 584 1690 1234 3508 367 908 590 1865 1719 613 178 2510
Kaufm./techn. Auszubildende 782 18 66 50 134 / 14 15 33 42 22 8 72
Gewerbliche Auszubildende 807 20 63 56 139 11 18 19 47 49 21 11 80
gesamt 36741 2416 4975 5896 13288 815 1957 2233 5005 3187 1327 410 4924
Abendarbeit Nachtarbeit (zw. 22Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstätige
insgesamt
2001
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% 16,9% 13,6% 31,1% 61,6% 2,9% 2,0% 11,1% 15,9% 0,7% 0,3% 0,3% 1,3%
Selbststandige mit Beschäftigten 100% 22,7% 15,8% 28,4% 67,0% 4,3% 2,9% 12,4% 19,5% 1,0% 0,4% 0,4% 1,7%
Mithelfende Familienangehörige 100% 20,8% 8,1% 18,2% 47,1% 3,0% 1,8% 7,2% 12,2% / / / 1,4%
Beamte 2) 100% 3,7% 14,6% 22,2% 40,5% 1,5% 8,1% 11,2% 20,8% 7,6% 3,7% 1,4% 12,7%
Angestellte 3) 100% 5,1% 12,8% 16,4% 34,3% 1,5% 4,2% 5,1% 10,8% 6,6% 3,3% 1,0% 10,8%
Arbeiter 100% 5,2% 15,1% 11,1% 31,4% 3,3% 8,1% 5,3% 16,7% 15,4% 5,5% 1,6% 22,5%
Kaufm./techn. Auszubildende 100% 2,3% 8,4% 6,4% 17,1% / 1,8% 1,9% 4,2% 5,4% 2,8% 1,0% 9,2%
Gewerbliche Auszubildende 100% 2,5% 7,8% 6,9% 17,2% 1,4% 2,2% 2,4% 5,8% 6,1% 2,6% 1,4% 9,9%
gesamt 100% 6,6% 13,5% 16,0% 36,2% 2,2% 5,3% 6,1% 13,6% 8,7% 3,6% 1,1% 13,4%
Erwerbstätige
insgesamt
Abendarbeit Nachtarbeit (zw. 22Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
1991
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 1383 - - - - 71 30 152 254 16 14 9
Selbststandige mit Beschäftigten 1654 - - - - 124 56 211 391 31 27 12
Mithelfende Familienangehörige 522 - - - - 20 6 26 52 / / /
Beamte 2) 2291 - - - - 40 169 309 518 169 109 62
Angestellte 3) 16280 - - - - 240 621 830 1692 790 682 214 1685
Arbeiter 13753 - - - - 463 1001 625 2089 1801 1106 310 3216
Kaufm./techn. Auszubildende 749 - - - - / 9 14 26 28 26 7
Gewerbliche Auszubildende 815 - - - - 8 12 15 35 24 27 10
gesamt 37445 - - - - 970 1903 2183 5056 2862 1993 625 5480
Erwerbstätige
insgesamt
Abendarbeit 1) Nachtarbeit (zw. 22Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
39
70
7
340
61
62
1991
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% - - - - 5,1% 2,2% 11,0% 18,4% 1,2% 1,0% 0,7% 2
Selbststandige mit Beschäftigten 100% - - - - 7,5% 3,4% 12,8% 23,6% 1,9% 1,6% 0,7% 4
Mithelfende Familienangehörige 100% - - - - 3,8% 1,1% 5,0% 10,0% / / / 1
Beamte 2) 100% - - - - 1,7% 7,4% 13,5% 22,6% 7,4% 4,8% 2,7% 14
Angestellte 3) 100% - - - - 1,5% 3,8% 5,1% 10,4% 4,9% 4,2% 1,3% 10
Arbeiter 100% - - - - 3,4% 7,3% 4,5% 15,2% 13,1% 8,0% 2,3% 23
Kaufm./techn. Auszubildende 100% - - - - / 1,2% 1,9% 3,5% 3,7% 3,5% 0,9% 8
Gewerbliche Auszubildende 100% - - - - 1,0% 1,5% 1,8% 4,3% 2,9% 3,3% 1,2% 7
gesamt 100% - - - - 2,6% 5,1% 5,8% 13,5% 7,6% 5,3% 1,7% 14
Abendarbeit 1) Nachtarbeit (zw. 22Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstätige
insgesamt
,8%
,2%
,3%
,8%
,4%
,4%
,1%
,6%
,6%
2010
Stellung im Beruf ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Selbstständige ohne Beschäftigte 100% 15,3% 16,5% 34,3% 66,1% 2,0% 2,1% 10,6% 14,6% 0,3% 0,4% 0,3% 1,1%
Selbststandige mit Beschäftigten 100% 25,8% 20,5% 29,4% 75,7% 3,5% 3,0% 13,2% 19,8% 0,8% 0,8% 0,6% 2,2%
Mithelfende Familienangehörige 100% 30,0% 7,3% 20,0% 57,3% 2,7% / 9,5% 13,2% / / / /
Beamte 2) 100% 5,4% 20,2% 28,2% 53,9% 0,9% 9,2% 10,7% 20,9% 6,1% 5,2% 1,7% 13,0%
Angestellte 3) 100% 5,5% 18,2% 20,0% 43,7% 1,3% 5,5% 5,1% 12,0% 6,4% 6,1% 1,3% 13,8%
Arbeiter 100% 4,7% 23,1% 13,3% 41,1% 2,9% 12,0% 5,4% 20,4% 12,3% 11,9% 2,1% 26,3%
Kaufm./techn. Auszubildende 100% 2,9% 14,9% 10,8% 28,8% / 2,3% 2,4% 4,9% 5,2% 5,8% 1,7% 12,8%
Gewerbliche Auszubildende 100% 3,2% 13,3% 9,5% 26,2% 1,3% 3,0% 3,0% 7,3% 5,7% 6,6% 2,1% 14,4%
gesamt 100% 6,9% 19,2% 19,8% 46,0% 1,8% 6,8% 6,2% 14,7% 7,0% 6,8% 1,4% 15,2%
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstätige
insgesamt
Drucksache 17/8531 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Branchen lassen sich ausmachen, in denen überdurchschnittlich oft
zu den in Frage 1 genannten Arbeitszeiten gearbeitet wird (bitte mit
Beschäftigungszahlen nennen)?
Die gewünschten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle 6: Erwerbstätige nach Wirtschaftsabschnitten, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Samstagsarbeit, Sonntag- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Wirtschaftsabschnitte (WZ08) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 38836 3278 6727 8227 18232 1301 4067 5634 11002
ABSCHNITT A: LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
633 302 91 116 509 237 74 110 421
ABSCHNITT B: BERGBAU UND
GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
96 / 20 22 44 / 14 13 28
ABSCHNITT C: VERARBEITENDES
GEWERBE
7747 358 964 1656 2978 95 557 826 1478
ABSCHNITT D: ENERGIEVERSORGUNG 350 5 35 76 116 / 30 55 88
ABSCHNITT E: WASSERVERSORGUNG;
ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG
UND BESEITIGUNG VON
UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
211 7 26 56 90 / 14 25 40
ABSCHNITT F: BAUGEWERBE 2586 129 166 731 1027 22 48 279 349
ABSCHNITT G: HANDEL;
INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON
KRAFTFAHRZEUGEN
5264 829 1486 1054 3368 87 193 703 983
ABSCHNITT H: VERKEHR UND LAGEREI 1819 178 452 407 1037 53 286 271 610
ABSCHNITT I: GASTGEWERBE 1489 463 440 321 1224 377 407 330 1115
ABSCHNITT J: INFORMATION UND
KOMMUNIKATION
1233 96 107 298 500 30 69 254 353
ABSCHNITT K: ERBRINGUNG VON FINANZ-
UND
VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
1321 33 63 216 312 8 19 135 162
ABSCHNITT L: GRUNDSTÜCKS- UND
WOHNUNGSWESEN
267 17 24 68 109 6 10 55 71
ABSCHNITT M: ERBRINGUNG VON
FREIBERUFLICHEN,
WISSENSCHAFTLICHEN UND
TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
1923 115 154 483 752 43 90 404 537
ABSCHNITT N: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN
DIENSTLEISTUNGEN
2028 158 300 468 926 53 169 300 522
ABSCHNITT O: ÖFFENTLICHE
VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG;
SOZIALVERSICHERUNG; EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
2854 39 285 455 780 24 254 373 651
ABSCHNITT P: ERZIEHUNG UND
UNTERRICHT
2375 108 209 518 835 64 160 422 646
ABSCHNITT Q: GESUNDHEITS- UND
SOZIALWESEN
4731 128 1585 852 2566 81 1469 749 2299
ABSCHNITT R: KUNST, UNTERHALTUNG
UND ERHOLUNG
1670 295 307 400 1001 107 195 310 611
ABSCHNITT S: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN
1670 295 307 400 1001 107 195 310 611
ABSCHNITT T: PRIVATE HAUSHALTE MIT
HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON
WAREN UND ERBRINGUNG VON
DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE
HAUSHALTE
208 14 9 24 47 7 6 16 29
ABSCHNITT U: EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
32 / 5 6 12 / / 5
Erwerbstätig
e insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8531Wirtschaftsabschnitte ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 100% 8,4% 17,3% 21,2% 46,9% 3,3% 10,5% 14,5% 28,3%
ABSCHNITT A: LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
100% 47,7% 14,4% 18,3% 80,4% 37,4% 11,7% 17,4% 66,5%
ABSCHNITT B: BERGBAU UND
GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
100% / 20,8% 22,9% 45,8% / 14,6% 13,5% 29,2%
ABSCHNITT C: VERARBEITENDES
GEWERBE
100% 4,6% 12,4% 21,4% 38,4% 1,2% 7,2% 10,7% 19,1%
ABSCHNITT D: ENERGIEVERSORGUNG 100% 1,4% 10,0% 21,7% 33,1% / 8,6% 15,7% 25,1%
ABSCHNITT E: WASSERVERSORGUNG;
ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG
UND BESEITIGUNG VON
UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
100% 3,3% 12,3% 26,5% 42,7% / 6,6% 11,8% 19,0%
ABSCHNITT F: BAUGEWERBE 100% 5,0% 6,4% 28,3% 39,7% 0,9% 1,9% 10,8% 13,5%
ABSCHNITT G: HANDEL;
INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON
KRAFTFAHRZEUGEN
100% 15,7% 28,2% 20,0% 64,0% 1,7% 3,7% 13,4% 18,7%
ABSCHNITT H: VERKEHR UND LAGEREI 100% 9,8% 24,8% 22,4% 57,0% 2,9% 15,7% 14,9% 33,5%
ABSCHNITT I: GASTGEWERBE 100% 31,1% 29,6% 21,6% 82,2% 25,3% 27,3% 22,2% 74,9%
ABSCHNITT J: INFORMATION UND
KOMMUNIKATION
100% 7,8% 8,7% 24,2% 40,6% 2,4% 5,6% 20,6% 28,6%
ABSCHNITT K: ERBRINGUNG VON FINANZ-
UND
VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
100% 2,5% 4,8% 16,4% 23,6% 0,6% 1,4% 10,2% 12,3%
ABSCHNITT L: GRUNDSTÜCKS- UND
WOHNUNGSWESEN
100% 6,4% 9,0% 25,5% 40,8% 2,2% 3,7% 20,6% 26,6%
ABSCHNITT M: ERBRINGUNG VON
FREIBERUFLICHEN,
WISSENSCHAFTLICHEN UND
TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
100% 6,0% 8,0% 25,1% 39,1% 2,2% 4,7% 21,0% 27,9%
ABSCHNITT N: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN
DIENSTLEISTUNGEN
100% 7,8% 14,8% 23,1% 45,7% 2,6% 8,3% 14,8% 25,7%
ABSCHNITT O: ÖFFENTLICHE
VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG;
SOZIALVERSICHERUNG; EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
100% 1,4% 10,0% 15,9% 27,3% 0,8% 8,9% 13,1% 22,8%
ABSCHNITT P: ERZIEHUNG UND
UNTERRICHT
100% 4,5% 8,8% 21,8% 35,2% 2,7% 6,7% 17,8% 27,2%
ABSCHNITT Q: GESUNDHEITS- UND
SOZIALWESEN
100% 2,7% 33,5% 18,0% 54,2% 1,7% 31,1% 15,8% 48,6%
ABSCHNITT R: KUNST, UNTERHALTUNG
UND ERHOLUNG
100% 17,7% 18,4% 24,0% 59,9% 6,4% 11,7% 18,6% 36,6%
ABSCHNITT S: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN
100% 17,7% 18,4% 24,0% 59,9% 6,4% 11,7% 18,6% 36,6%
ABSCHNITT T: PRIVATE HAUSHALTE MIT
HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON
WAREN UND ERBRINGUNG VON
DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE
HAUSHALTE
100% 6,7% 4,3% 11,5% 22,6% 3,4% 2,9% 7,7% 13,9%
ABSCHNITT U: EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
100% / 15,6% 18,8% 37,5% / / 15,6% 28,1%
Erwerbstätig
e insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Drucksache 17/8531 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 7: Erwerbstätige nach Wirtschaftsabschnitten, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Abendarbeit oder Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Wirtschaftsabschnitte (WZ08) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 38836 2697 7464 7706 17867 700 2624 2390 5715 2736 2625 558 5920
ABSCHNITT A: LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
633 190 67 130 387 23 18 99 140 10 14 / 28
ABSCHNITT B: BERGBAU UND
GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
96 / 24 13 41 / 17 7 26 15 12 /
ABSCHNITT C: VERARBEITENDES
GEWERBE
7747 294 1760 1225 3279 176 918 332 1426 899 836 124 1858
ABSCHNITT D: ENERGIEVERSORGUNG 350 8 48 90 145 / 28 31 60 15 19 5 39
ABSCHNITT E: WASSERVERSORGUNG;
ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG
UND BESEITIGUNG VON
UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
211 6 23 40 69 / 12 18 34 8 12 / 22
ABSCHNITT F: BAUGEWERBE 2586 94 152 577 824 10 22 102 133 17 23 19 58
ABSCHNITT G: HANDEL;
INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON
KRAFTFAHRZEUGEN
5264 496 1157 910 2563 56 115 161 332 330 374 70 774
ABSCHNITT H: VERKEHR UND LAGEREI 1819 145 437 380 962 113 280 227 620 223 185 49 457
ABSCHNITT I: GASTGEWERBE 1489 408 390 270 1068 99 129 180 408 146 127 45 317
ABSCHNITT J: INFORMATION UND
KOMMUNIKATION
1233 80 173 376 629 36 28 118 182 24 24 11 59
ABSCHNITT K: ERBRINGUNG VON FINANZ-
UND
VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
1321 81 188 309 578 / 5 32 38 9 7 / 19
ABSCHNITT L: GRUNDSTÜCKS- UND
WOHNUNGSWESEN
267 12 26 74 112 / / 8 10 / / /
ABSCHNITT M: ERBRINGUNG VON
FREIBERUFLICHEN,
WISSENSCHAFTLICHEN UND
TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
1923 166 228 544 937 10 21 134 165 9 11 6 26
ABSCHNITT N: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN
DIENSTLEISTUNGEN
2028 145 317 383 844 47 123 126 296 134 119 36 289
ABSCHNITT O: ÖFFENTLICHE
VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG;
SOZIALVERSICHERUNG; EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
2854 54 333 572 959 18 200 231 448 139 128 45 312
ABSCHNITT P: ERZIEHUNG UND
UNTERRICHT
2375 145 303 590 1039 7 16 101 125 12 17 6 35
ABSCHNITT Q: GESUNDHEITS- UND
SOZIALWESEN
4731 201 1528 810 2539 67 636 364 1067 688 652 118 1458
ABSCHNITT R: KUNST, UNTERHALTUNG
UND ERHOLUNG
1670 157 301 384 842 26 54 113 193 55 61 15 130
ABSCHNITT S: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN
1670 157 301 384 842 26 54 113 193 55 61 15 130
ABSCHNITT T: PRIVATE HAUSHALTE MIT
HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON
WAREN UND ERBRINGUNG VON
DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE
HAUSHALTE
208 9 6 22 37 / / 5 8 / / -
ABSCHNITT U: EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
32 / / 8 12 - / / / / / -
Erwerbstätig
e insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
31
/
/
/
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/853110. Welchen Einfluss hat die Nationalität (ausländische/deutsche
Erwerbstätige) auf die Ausprägung atypischer Arbeitszeiten, und welche Ursachen
liegen dem zu Grunde?
Ausländische Erwerbstätige sind tendenziell häufiger in Samstags-, Sonn- oder
Feiertagsarbeit sowie in Abend-, Nacht- oder Schichtarbeit tätig. Erkenntnisse
darüber, worauf dies zurückzuführen ist, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Daten zur Ausprägung atypischer Arbeitszeiten nach Staatsbürgerschaft
sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Wirtschaftsabschnitte ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 100% 6,9% 19,2% 19,8% 46,0% 1,8% 6,8% 6,2% 14,7% 7,0% 6,8% 1,4% 15,2%
ABSCHNITT A: LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
100% 30,0% 10,6% 20,5% 61,1% 3,6% 2,8% 15,6% 22,1% 1,6% 2,2% / 4,4%
ABSCHNITT B: BERGBAU UND
GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
100% / 25,0% 13,5% 42,7% / 17,7% 7,3% 27,1% 15,6% 12,5% / 32,3%
ABSCHNITT C: VERARBEITENDES
GEWERBE
100% 3,8% 22,7% 15,8% 42,3% 2,3% 11,8% 4,3% 18,4% 11,6% 10,8% 1,6% 24,0%
ABSCHNITT D: ENERGIEVERSORGUNG 100% 2,3% 13,7% 25,7% 41,4% / 8,0% 8,9% 17,1% 4,3% 5,4% 1,4% 11,1%
ABSCHNITT E: WASSERVERSORGUNG;
ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG
UND BESEITIGUNG VON
UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
100% 2,8% 10,9% 19,0% 32,7% / 5,7% 8,5% 16,1% 3,8% 5,7% / 10,4%
ABSCHNITT F: BAUGEWERBE 100% 3,6% 5,9% 22,3% 31,9% 0,4% 0,9% 3,9% 5,1% 0,7% 0,9% 0,7% 2,2%
ABSCHNITT G: HANDEL;
INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON
KRAFTFAHRZEUGEN
100% 9,4% 22,0% 17,3% 48,7% 1,1% 2,2% 3,1% 6,3% 6,3% 7,1% 1,3% 14,7%
ABSCHNITT H: VERKEHR UND LAGEREI 100% 8,0% 24,0% 20,9% 52,9% 6,2% 15,4% 12,5% 34,1% 12,3% 10,2% 2,7% 25,1%
ABSCHNITT I: GASTGEWERBE 100% 27,4% 26,2% 18,1% 71,7% 6,6% 8,7% 12,1% 27,4% 9,8% 8,5% 3,0% 21,3%
ABSCHNITT J: INFORMATION UND
KOMMUNIKATION
100% 6,5% 14,0% 30,5% 51,0% 2,9% 2,3% 9,6% 14,8% 1,9% 1,9% 0,9% 4,8%
ABSCHNITT K: ERBRINGUNG VON FINANZ-
UND
VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
100% 6,1% 14,2% 23,4% 43,8% / 0,4% 2,4% 2,9% 0,7% 0,5% / 1,4%
ABSCHNITT L: GRUNDSTÜCKS- UND
WOHNUNGSWESEN
100% 4,5% 9,7% 27,7% 41,9% / / 3,0% 3,7% / / / /
ABSCHNITT M: ERBRINGUNG VON
FREIBERUFLICHEN,
WISSENSCHAFTLICHEN UND
TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
100% 8,6% 11,9% 28,3% 48,7% 0,5% 1,1% 7,0% 8,6% 0,5% 0,6% 0,3% 1,4%
ABSCHNITT N: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN
DIENSTLEISTUNGEN
100% 7,1% 15,6% 18,9% 41,6% 2,3% 6,1% 6,2% 14,6% 6,6% 5,9% 1,8% 14,3%
ABSCHNITT O: ÖFFENTLICHE
VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG;
SOZIALVERSICHERUNG; EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
100% 1,9% 11,7% 20,0% 33,6% 0,6% 7,0% 8,1% 15,7% 4,9% 4,5% 1,6% 10,9%
ABSCHNITT P: ERZIEHUNG UND
UNTERRICHT
100% 6,1% 12,8% 24,8% 43,7% 0,3% 0,7% 4,3% 5,3% 0,5% 0,7% 0,3% 1,5%
ABSCHNITT Q: GESUNDHEITS- UND
SOZIALWESEN
100% 4,2% 32,3% 17,1% 53,7% 1,4% 13,4% 7,7% 22,6% 14,5% 13,8% 2,5% 30,8%
ABSCHNITT R: KUNST, UNTERHALTUNG
UND ERHOLUNG
100% 9,4% 18,0% 23,0% 50,4% 1,6% 3,2% 6,8% 11,6% 3,3% 3,7% 0,9% 7,8%
ABSCHNITT S: ERBRINGUNG VON
SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN
100% 9,4% 18,0% 23,0% 50,4% 1,6% 3,2% 6,8% 11,6% 3,3% 3,7% 0,9% 7,8%
ABSCHNITT T: PRIVATE HAUSHALTE MIT
HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON
WAREN UND ERBRINGUNG VON
DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE
HAUSHALTE
100% 4,3% 2,9% 10,6% 17,8% / / 2,4% 3,8% / / - /
ABSCHNITT U: EXTERRITORIALE
ORGANISATIONEN UND
KÖRPERSCHAFTEN
100% / / 25,0% 37,5% - / / / / / - /
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstätig
e insgesamt
Drucksache 17/8531 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 8: Erwerbstätige nach Staatsbürgerschaft, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Samstagsarbeit, einer Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Tabelle 9: Erwerbstätige nach Staatsbürgerschaft, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Abendarbeit und/oder Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Staatsbürgerschaft
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Deutsch 35472 2848 6140 7508 16497 1104 3698 5171 9973
Ausländisch
(EU-Staaten
EU27)
1413 183 238 301 722 95 154 208 457
Ausländisch
(Nicht-EU-
Staaten)
1951 247 348 419 1014 102 215 255 571
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Anteil an allen Erwerbstätigen
Staatsbürgerschaft
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Deutsch 100% 8,0% 17,3% 21,2% 46,5% 3,1% 10,4% 14,6% 28,1%
Ausländisch
(EU-Staaten
EU27)
100% 13,0% 16,8% 21,3% 51,1% 6,7% 10,9% 14,7% 32,3%
Ausländisch
(Nicht-EU-
Staaten)
100% 12,7% 17,8% 21,5% 52,0% 5,2% 11,0% 13,1% 29,3%
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Staatsbürgerschaft
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Deutsch 35472 2338 6784 7148 16270 598 2382 2209 5189 2445 2384 502 5331
Ausländisch
(EU-Staaten
EU27)
1413 157 279 261 697 40 92 84 216 102 84 21 208
Ausländisch
(Nicht-EU-
Staaten)
1951 201 401 297 900 63 151 97 310 189 158 35 381
SchichtarbeitErwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr)
Anteil an allen Erwerbstätigen
Staatsbürgerschaft
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Deutsch 100% 6,6% 19,1% 20,2% 45,9% 1,7% 6,7% 6,2% 14,6% 6,9% 6,7% 1,4% 15,0%
Ausländisch
(EU-Staaten
EU27)
100% 11,1% 19,7% 18,5% 49,3% 2,8% 6,5% 5,9% 15,3% 7,2% 5,9% 1,5% 14,7%
Ausländisch
(Nicht-EU-
Staaten)
100% 10,3% 20,6% 15,2% 46,1% 3,2% 7,7% 5,0% 15,9% 9,7% 8,1% 1,8% 19,5%
SchichtarbeitErwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/853111. Welchen Einfluss hat das Alter auf die Ausprägung atypischer
Arbeitszeiten, und welche Ursachen liegen dem zu Grunde?
Die Ausprägung atypischer Arbeitszeiten nimmt mit zunehmendem Alter der
Erwerbstätigen tendenziell ab. Der hohe Anteil bei den über 65-Jährigen ist
darin begründet, dass in diesen Altersgruppen weitestgehend nur noch
Selbständige und mithelfende Familienangehörige beschäftigt sind.
Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle 10: Erwerbstätige nach Alter, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer Samstagsarbeit,
Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Alter in
Jahren
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
15+ 38836 3278 6727 8227 18232 1301 4067 5634 11002
15 - 64 38171 3142 6665 8066 17873 1235 4031 5509 10775
25 - 64 33894 2810 5860 7281 15950 1137 3586 5026 9748
15 - 24 4277 332 806 785 1923 99 445 483 1027
25 - 34 7558 569 1406 1659 3633 212 854 1106 2172
35 - 44 9964 808 1788 2208 4804 317 1079 1511 2907
45 - 54 10626 909 1834 2291 5035 381 1133 1589 3103
55 - 64 5745 524 832 1122 2478 227 520 819 1566
65 - 74 583 112 55 139 306 52 32 109 192
75+ 82 24 6 23 53 13 5 16 34
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Anteil an allen Erwerbstätigen
Alter in
Jahren
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
15+ 100% 8,4% 17,3% 21,2% 46,9% 3,3% 10,5% 14,5% 28,3%
15 - 64 100% 8,2% 17,5% 21,1% 46,8% 3,2% 10,6% 14,4% 28,2%
25 - 64 100% 8,3% 17,3% 21,5% 47,1% 3,4% 10,6% 14,8% 28,8%
15 - 24 100% 7,8% 18,8% 18,4% 45,0% 2,3% 10,4% 11,3% 24,0%
25 - 34 100% 7,5% 18,6% 22,0% 48,1% 2,8% 11,3% 14,6% 28,7%
35 - 44 100% 8,1% 17,9% 22,2% 48,2% 3,2% 10,8% 15,2% 29,2%
45 - 54 100% 8,6% 17,3% 21,6% 47,4% 3,6% 10,7% 15,0% 29,2%
55 - 64 100% 9,1% 14,5% 19,5% 43,1% 4,0% 9,1% 14,3% 27,3%
65 - 74 100% 19,2% 9,4% 23,8% 52,5% 8,9% 5,5% 18,7% 32,9%
75+ 100% 29,3% 7,3% 28,0% 64,6% 15,9% 6,1% 19,5% 41,5%
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Drucksache 17/8531 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 11: Erwerbstätige nach Alter, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer Abendarbeit und/
oder Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
12. Welchen Einfluss hat das Geschlecht auf die Ausprägung atypischer
Arbeitszeiten, und welche Ursachen liegen dem zu Grunde?
Frauen sind tendenziell weniger von atypischen Arbeitszeiten betroffen.
Erkenntnisse darüber, worauf dies zurückzuführen ist, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Daten zur Ausprägung atypischer Arbeitszeiten nach
Geschlecht können den Tabellen in der Antwort zu Frage 1 entnommen werden.
13. Welchen Einfluss hat eine Behinderung auf die Ausprägung atypischer
Arbeitszeiten, und welche Ursachen liegen dem zu Grunde?
Menschen mit Behinderung sind tendenziell weniger von atypischen
Arbeitszeiten betroffen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass schwerbehinderte
Menschen und behinderte Menschen, die diesen gleichgestellt sind, auf ihr
Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden (§ 124 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IX). Mehrarbeit ist jede Arbeit, die die gesetzliche
werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden gem. § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes
(ArbZG) überschreitet; die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf bis zu zehn
Stunden zu verlängern (§ 3 Satz 2 ArbZG) bleibt außer Betracht, Bereitschaftsdienst
gilt als Arbeitszeit. Der genannte Personenkreis kann nach § 81 Absatz 4
Nummer 4 SGB IX auch einen Anspruch auf Befreiung von Nachtarbeit haben,
wenn die Behinderung nach den medizinischen Feststellungen eine Arbeitszeit
erfordert, die so gestaltet ist, dass sie nicht zu Nachtarbeit führt.
Alter in
Jahren
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
15+ 38836 2697 7464 7706 17867 700 2624 2390 5715 2736 2625 558 5920
15 - 64 38171 2628 7407 7568 17603 683 2616 2357 5656 2731 2621 556 5907
25 - 64 33894 2405 6614 6909 15927 624 2368 2138 5130 2392 2299 471 5161
15 - 24 4277 223 794 659 1675 59 248 219 526 339 322 85 747
25 - 34 7558 541 1655 1632 3827 134 618 518 1270 641 572 128 1341
35 - 44 9964 710 2044 2095 4850 192 748 661 1601 723 696 140 1559
45 - 54 10626 752 2042 2104 4899 201 737 660 1598 743 737 146 1626
55 - 64 5745 402 872 1077 2351 97 265 299 661 284 293 57 635
65 - 74 583 59 51 122 232 15 7 30 52 5 5 / 12
75+ 82 10 5 16 32 / / / 6 - - - /
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
Anteil an allen Erwerbstätigen
Alter in
Jahren
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
15+ 100% 6,9% 19,2% 19,8% 46,0% 1,8% 6,8% 6,2% 14,7% 7,0% 6,8% 1,4% 15,2%
15 - 64 100% 6,9% 19,4% 19,8% 46,1% 1,8% 6,9% 6,2% 14,8% 7,2% 6,9% 1,5% 15,5%
25 - 64 100% 7,1% 19,5% 20,4% 47,0% 1,8% 7,0% 6,3% 15,1% 7,1% 6,8% 1,4% 15,2%
15 - 24 100% 5,2% 18,6% 15,4% 39,2% 1,4% 5,8% 5,1% 12,3% 7,9% 7,5% 2,0% 17,5%
25 - 34 100% 7,2% 21,9% 21,6% 50,6% 1,8% 8,2% 6,9% 16,8% 8,5% 7,6% 1,7% 17,7%
35 - 44 100% 7,1% 20,5% 21,0% 48,7% 1,9% 7,5% 6,6% 16,1% 7,3% 7,0% 1,4% 15,6%
45 - 54 100% 7,1% 19,2% 19,8% 46,1% 1,9% 6,9% 6,2% 15,0% 7,0% 6,9% 1,4% 15,3%
55 - 64 100% 7,0% 15,2% 18,7% 40,9% 1,7% 4,6% 5,2% 11,5% 4,9% 5,1% 1,0% 11,1%
65 - 74 100% 10,1% 8,7% 20,9% 39,8% 2,6% 1,2% 5,1% 8,9% 0,9% 0,9% / 2,1%
75+ 100% 12,2% 6,1% 19,5% 39,0% / / / 7,3% - - - /
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstäti
ge
insgesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8531Tabelle 12: Erwerbstätige mit Behinderung, die regelmäßig oder gelegentlich einer Samstagsarbeit,
Sonntag- und/oder Feiertagsarbeit, nachgehen
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2009 (Ergebnisse in 1000)
Tabelle 13: Erwerbstätige mit Behinderung, die regelmäßig oder gelegentlich einer Abendarbeit und/
oder Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2009 (Ergebnisse in 1000)
14. Welchen Einfluss hat die Qualifikation auf die Ausprägung atypischer
Arbeitszeiten, und welche Ursachen liegen dem zu Grunde?
Angaben zur Qualifikation der Erwerbstätigen, die zu atypischen Arbeitszeiten
arbeiten, ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. In der Vergleichsgruppe
der Erwerbstätigen mit Promotion ist der Anteil an Samstags-, Sonn- und
Feiertagsarbeit sowie Abend- und Nachtarbeit am höchsten, der Anteil an
Schichtarbeit ist dagegen sehr gering. Erkenntnisse darüber, worauf der Anteil in der
jeweiligen Vergleichsgruppe zurückzuführen ist, liegen der Bundesregierung
nicht vor.
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
2279 131 292 362 786 52 183 241 476
100% 5,7% 12,8% 15,9% 34,5% 2,3% 8,0% 10,6% 20,9%
Anteil an allen Erwerbstätigen mit Behinderung
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
2279 96 328 331 755 / 117 94 245 150 114 / 283
Anteil an allen Erwerbstätigen mit Behinderung
100% 4,2% 14,4% 14,5% 33,1% / 5,1% 4,1% 10,8% 6,6% 5,0% / 12,4%
Erwerbstäti
ge
insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
Drucksache 17/8531 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 14: Erwerbstätige nach Qualifikationsniveau, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Samstagsarbeit, Sonntag- und/oder Feiertagsarbeit nachgehen
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
Qualifikationsniveau (ISCED) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 38782 3273 6720 8216 18209 1299 4062 5626 10987
ISCED 1: Ohne allgemeinen
oder beruflichen Abschluss
844 112 104 139 355 50 62 75 186
ISCED 2: Haupt-
/Realschulabschluss ohne
beruflichen Abschluss
4465 451 758 798 2007 182 414 458 1054
ISCED 3a: Hoch-
/Fachhochschulreife
1553 132 246 343 721 52 164 276 491
ISCED 3b: Lehrausbildung oder
Berufsqualifizierender
17916 1551 3534 3619 8704 577 1977 2151 4705
ISCED 3c: Vorbereitungsdienst
für den mittleren Abschluss
213 8 44 28 79 / 35 22 60
ISCED 4ab: Hoch-
/Fachhochschulreife und
Lehrausbildung/berufsqualifiziere
nder Abschluss
3087 190 508 603 1302 77 326 441 843
ISCED 5a:
Fachhochschule/Hochschule
6205 366 713 1650 2728 187 501 1383 2071
ISCED 5b: Meister-/
Technikeroder gleichwertiger
3904 423 700 831 1954 151 494 615 1260
ISCED 6: Promotion 594 40 114 205 359 20 90 206 316
Erwerbstätig
e insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Qualifikationsniveau (ISCED) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 100,0% 8,4% 17,3% 21,2% 47,0% 3,3% 10,5% 14,5% 28,3%
ISCED 1: Ohne allgemeinen
oder beruflichen Abschluss
100,0% 13,3% 12,3% 16,5% 42,1% 5,9% 7,3% 8,9% 22,0%
ISCED 2: Haupt-
/Realschulabschluss ohne
beruflichen Abschluss
100,0% 10,1% 17,0% 17,9% 44,9% 4,1% 9,3% 10,3% 23,6%
ISCED 3a: Hoch-
/Fachhochschulreife
100,0% 8,5% 15,8% 22,1% 46,4% 3,3% 10,6% 17,8% 31,6%
ISCED 3b: Lehrausbildung oder
Berufsqualifizierender
100,0% 8,7% 19,7% 20,2% 48,6% 3,2% 11,0% 12,0% 26,3%
ISCED 3c: Vorbereitungsdienst
für den mittleren Abschluss
100,0% 3,8% 20,7% 13,1% 37,1% / 16,4% 10,3% 28,2%
ISCED 4ab: Hoch-
/Fachhochschulreife und
Lehrausbildung/berufsqualifiziere
nder Abschluss
100,0% 6,2% 16,5% 19,5% 42,2% 2,5% 10,6% 14,3% 27,3%
ISCED 5a:
Fachhochschule/Hochschule
100,0% 5,9% 11,5% 26,6% 44,0% 3,0% 8,1% 22,3% 33,4%
ISCED 5b: Meister-/
Technikeroder gleichwertiger
100,0% 10,8% 17,9% 21,3% 50,1% 3,9% 12,7% 15,8% 32,3%
ISCED 6: Promotion 100,0% 6,7% 19,2% 34,5% 60,4% 3,4% 15,2% 34,7% 53,2%
Anmerkungen
Differenzierte Beschreibung der ISCED-Klassen:
ISCED 1 Ohne allgemeinen oder beruflichen Abschluss oder Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch
ISCED 2 Haupt-/Realschulabschluss ohne berufl. Abschluss oder Haupt-/Realschulabschluss mit Anlernausbildung, berufl. Praktikum
o. Berufsvorbereitungsjahr o. ohne allg. Schulabschluss, aber m. Anlernausbildung, berufl. Praktikum o. Berufsvorbereitungsjahr
ISCED 3a Hoch-/Fachhochschulreife
ISCED 3b Lehrausbildung oder berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule,
ISCED 3c Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung 1-jährige Schule des Gesundheitswesens
ISCED 4ab Hoch-/Fachhochschulreife und Lehrausbildung/berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule, Kollegschule,
1-jährige Schule des Gesundheitswesens
ISCED 5a Fachhochschule/Hochschule
ISCED 5b Meister-/Techniker- o. gleichw. Fachschulabschluss, Abschluss e. 2- oder 3-jährigen Schule des Gesundheitswesens,
Abschluss einer Fach- o. Berufsakademie o. Abschluss der Fachschule der ehem. DDR o. Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule
ISCED 6 Promotion
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
Erwerbstätig
e insgesamt
Samstagsarbeit Sonn-und Feiertagsarbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8531Tabelle 15: Erwerbstätige nach Qualifikationsniveau, die ständig, regelmäßig oder gelegentlich einer
Abendarbeit und/oder Nachtarbeit nachgehen und/oder in Wechselschichten arbeiten
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Jahresdurchschnitt 2010 (Ergebnisse in 1000)
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund atypischer bzw. flexibler
Arbeitszeiten Zuschläge erhalten?
Die Festsetzung der Arbeitsbedingungen ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien,
der Betriebspartner und der Arbeitsvertragsparteien. Eine gesetzliche
Regelung, Zuschläge für bestimmte Arbeitszeitformen zu zahlen, besteht daher
grundsätzlich nicht. § 6 Absatz 5 ArbZG regelt, dass der Arbeitgeber der
Nachtarbeitnehmerin bzw. dem Nachtarbeitnehmer für die während der
Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihr oder ihm hierfür zustehende
Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren hat, sofern keine tarifvertraglichen
Ausgleichsregelungen bestehen. Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem
Ladenöffnungsgesetz eine ähnliche Regelung vorgesehen für Arbeitszeiten am Abend
nach 20.15 Uhr.
Darüber hinaus enthalten zahlreiche Tarifverträge Regelungen zu Zuschlägen
für eine Beschäftigung zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Tagen.
Qualifikationsniveau (ISCED) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 38782 2693 7456 7699 17849 700 2622 2388 5710 2733 2623 557 5912
ISCED 1: Ohne allgemeinen
oder beruflichen Abschluss
844 75 112 82 268 28 47 27 102 65 48 10 123
ISCED 2: Haupt-
/Realschulabschluss ohne
beruflichen Abschluss
4465 324 762 540 1625 113 262 186 561 352 334 80 766
ISCED 3a: Hoch-
/Fachhochschulreife
1553 128 256 330 714 35 67 115 217 86 75 31 191
ISCED 3b: Lehrausbildung oder
Berufsqualifizierender
17916 1086 3725 2901 7712 372 1503 985 2860 1598 1604 284 3486
ISCED 3c: Vorbereitungsdienst
für den mittleren Abschluss
213 5 43 32 80 / 29 14 45 23 17 / 44
ISCED 4ab: Hoch-
/Fachhochschulreife und
Lehrausbildung/berufsqualifiziere
nder Abschluss
3087 187 565 662 1415 39 192 181 412 198 164 42 404
ISCED 5a:
Fachhochschule/Hochschule
6205 518 1061 2015 3594 39 171 493 703 115 106 42 263
ISCED 5b: Meister-/
Technikeroder gleichwertiger
3904 297 773 926 1995 66 304 284 654 282 257 56 595
ISCED 6: Promotion 594 74 160 212 445 5 47 104 155 13 16 9 38
Erwerbstätig
e insgesamt
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) Schichtarbeit
Anteil an allen Erwerbstätigen
Qualifikationsniveau (ISCED) ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
ständig regelmäßig gelegentlich ständig,
regelmäßig
oder
gelegentlich
Gesamt 100,0% 6,9% 19,2% 19,9% 46,0% 1,8% 6,8% 6,2% 14,7% 7,0% 6,8% 1,4% 15,2%
ISCED 1: Ohne allgemeinen
oder beruflichen Abschluss
100,0% 8,9% 13,3% 9,7% 31,8% 3,3% 5,6% 3,2% 12,1% 7,7% 5,7% 1,2% 14,6%
ISCED 2: Haupt-
/Realschulabschluss ohne
beruflichen Abschluss
100,0% 7,3% 17,1% 12,1% 36,4% 2,5% 5,9% 4,2% 12,6% 7,9% 7,5% 1,8% 17,2%
ISCED 3a: Hoch-
/Fachhochschulreife
100,0% 8,2% 16,5% 21,2% 46,0% 2,3% 4,3% 7,4% 14,0% 5,5% 4,8% 2,0% 12,3%
ISCED 3b: Lehrausbildung oder
Berufsqualifizierender
100,0% 6,1% 20,8% 16,2% 43,0% 2,1% 8,4% 5,5% 16,0% 8,9% 9,0% 1,6% 19,5%
ISCED 3c: Vorbereitungsdienst
für den mittleren Abschluss
100,0% 2,3% 20,2% 15,0% 37,6% / 13,6% 6,6% 21,1% 10,8% 8,0% / 20,7%
ISCED 4ab: Hoch-
/Fachhochschulreife und
Lehrausbildung/berufsqualifiziere
nder Abschluss
100,0% 6,1% 18,3% 21,4% 45,8% 1,3% 6,2% 5,9% 13,3% 6,4% 5,3% 1,4% 13,1%
ISCED 5a:
Fachhochschule/Hochschule
100,0% 8,3% 17,1% 32,5% 57,9% 0,6% 2,8% 7,9% 11,3% 1,9% 1,7% 0,7% 4,2%
ISCED 5b: Meister-/
Technikeroder gleichwertiger
100,0% 7,6% 19,8% 23,7% 51,1% 1,7% 7,8% 7,3% 16,8% 7,2% 6,6% 1,4% 15,2%
ISCED 6: Promotion 100,0% 12,5% 26,9% 35,7% 74,9% 0,8% 7,9% 17,5% 26,1% 2,2% 2,7% 1,5% 6,4%
Anmerkungen
Differenzierte Beschreibung der ISCED-Klassen s.o.
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
Abendarbeit (zw. 18 und 23 Uhr) Nachtarbeit (zw. 23 Uhr und 6 Uhr) SchichtarbeitErwerbstätig
e insgesamt
Drucksache 17/8531 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich Zuschläge aufgrund atypischer
bzw. flexibler Arbeitszeiten erhalten.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche
Beeinträchtigungen und/oder langfristige Behinderungen infolge häufiger
Samstagsarbeit, Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit, Abendarbeit,
Nachtarbeit und Wechselschichtarbeit vor (bitte differenziert für jede Form
atypischer Arbeitszeit sowie nach Art der Erkrankungen,
Beeinträchtigungen und Behinderungen darstellen)?
Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dieser Problemlage?
Nachtarbeit führt nicht automatisch zu Krankheiten, ist aber ein zusätzlicher
Risikofaktor. In diesem Sinne wird Nachtarbeit höchstrichterlich als im Grunde
schädlich definiert. (BVerfG Urteil v. 28. Januar 1992 – 1 BvR 1025/82, 1 BvL
16/83, 1 BvL 10/91). Ergebnisse zur Arbeitszeitforschung zeigen, dass zur
Beurteilung der Auswirkungen von Arbeitszeitgestaltung nicht nur die Arbeitszeit
im engeren Sinne, sondern dass bei einer Bewertung verschiedener
Arbeitszeitformen auch die durch die Arbeitszeit definierte Erholzeit zu betrachten ist.
Über die Festlegung der Arbeitszeit – insbesondere ihrer Dauer – wird in
bestimmendem Maße Einfluss auf die zur Regeneration zur Verfügung stehende
Zeit genommen. Diese Zeit wird verkürzt durch arbeitsbezogene Zeiten wie
Pausenzeiten und Wegezeiten.
Erkenntnisse zur Arbeitszeitforschung, insbesondere zu Nacht- und
Schichtarbeit können auch den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (
www.baua.de) entnommen werden.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zunahme von
Fällen des Burn-out-Syndroms, und inwiefern sieht sie hier einen
Zusammenhang zu der Ausbreitung flexibler Arbeitszeiten?
Unter das Schlagwort „Burnout“ werden psychische Erkrankungen gefasst, bei
denen sich die Leistungsfähigkeit fortlaufend reduzieren kann bis hin zu einem
Zustand schwerer psychophysischer Erschöpfung.
Der Bundesregierung ist keine Untersuchung bekannt, die den Zusammenhang
von Burnout und flexiblen Arbeitszeiten analysiert. Allerdings kann vor dem
Hintergrund bekannter Risiko- und Resilienzfaktoren für psychische
Gesundheit eine Arbeitszeitgestaltung mit Gestaltungsspielräumen und persönlichen
Arbeitszeitarrangements für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen, dem
Burnout zu begegnen bzw. seiner Entstehung vorzubeugen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/853118. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Beeinträchtigungen des familiären Zusammenlebens infolge häufiger Samstagsarbeit,
Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit, Abendarbeit, Nachtarbeit und
Wechselschichtarbeit vor, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dieser Problemlage?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Beeinträchtigungen des sozialen Lebens und der gesellschaftlichen Teilhabe infolge
häufiger Samstagsarbeit, Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit, Abendarbeit,
Nachtarbeit, und Wechselschichtarbeit vor, und welche politischen
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Problemlage?
Die Festlegung der Dauer und Lage der Arbeitszeit zieht zwangsläufig eine
Festlegung der Dauer und Lage der Freizeit nach sich. Somit beeinflusst die
Arbeitszeitgestaltung die Lebenssituation der Beschäftigten. Inwieweit dies mit
Einschränkungen der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie am
Familienleben verbunden ist, hängt jeweils von der individuellen Situation der
Betroffenen ab und von den Möglichkeiten, auf die Arbeitszeitgestaltung Einfluss
zu nehmen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Möglichen Beeinträchtigungen durch Samstags-, Sonn- oder Feiertagsarbeit
sowie Abendarbeit, Nachtarbeit oder Schichtarbeit kann ein modernes
betriebliches Personalmanagement entgegenwirken beispielsweise durch
Plansicherheit zur Lage und Dauer der Arbeitszeiten und entsprechende Absprachen mit
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Personaleinsatzplanung. Die
Tarifvertragsparteien und Sozialpartner im Betrieb sind gefordert, dies bei der
Gestaltung der Arbeitszeit zu berücksichtigen.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche
Beeinträchtigungen aufgrund variabler Arbeitszeiten (ohne feste Anfangs-
und Endzeiten)?
Ein sehr hoher Grad der Variabilität von Arbeitszeiten kann das Risiko
gesundheitlicher, familiärer und sozialer Beeinträchtigungen erhöhen. Ein modernes
betriebliches Personalmanagement und Einflussmöglichkeiten der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Gestaltung der Arbeitszeiten können das Risiko
für gesundheitliche und familiäre/soziale Beeinträchtigungen verringern.
21. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung der
Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit den anwachsenden
psychischen Belastungen zu?
Ein gutes, auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes
betriebliches Personalmanagement mit Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auf die Arbeitszeitgestaltung entsprechend der individuellen
und familiären Bedürfnisse der Beschäftigten verringert das Risiko psychischer
Belastungen und kann helfen, psychischen Beschwerden zu begegnen bzw.
deren Entstehung vorzubeugen. Es kann zudem einen Beitrag zur
Fachkräftesicherung der Unternehmen und zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung leisten.
Drucksache 17/8531 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie hat sich die Zahl der arbeitsbedingten Erkrankungen in den letzten
zehn Jahren entwickelt, und wie hoch sind die volkswirtschaftlichen
Kosten, die mit diesen Erkrankungen verbunden sind (wenn möglich bitte
differenziert beantworten nach Arbeitsausfällen, Kosten der
Gesundheitsleistungen etc.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil an den Erkrankungen
die Arbeitszeitgestaltung hat?
Sowohl das Statistische Bundesamt als auch die gesetzliche
Krankenversicherung erfassen Arbeitsunfähigkeiten nicht nach deren Ursachen. Angaben zur
Anzahl arbeitsbedingter Erkrankungen und zu den mit diesen Erkrankungen
verbundenen Kosten lassen sich somit nicht aggregieren und liegen der
Bundesregierung nicht vor.
23. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die den Stellenwert
des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten, insbesondere die
sozialverträgliche Gestaltung von Arbeitszeiten messen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte im Jahr 2004 die im
Auftrag der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) durchgeführte
Befragung „Was ist gute Arbeit?“. INQA hat mit dem Projekt „Was ist gute
Arbeit? – Anforderungen aus der Sicht von Erwerbstätigen“ darauf abgezielt, die
Sichtweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erfragen. Auch der
Schutz der Gesundheit gehört mit zu den wichtigsten Aspekten guter Arbeit.
Fast drei Viertel der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten es
für äußerst bzw. sehr wichtig, dass auf den Schutz ihrer Gesundheit bei der
Gestaltung ihres Arbeitsplatzes geachtet wird.
24. Welche Arbeitszeitmodelle stellen nach Ansicht der Bundesregierung
eine Gefährdung dar, auf die mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes
reagiert werden sollte?
Zum Schutz der Beschäftigten und ihrer Gesundheit bei Nacht- und
Schichtarbeit sieht § 6 ArbZG besondere Regelungen vor. So ist die Arbeitszeit der
Nacht- und Schichtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach den gesicherten
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung
der Arbeit festzulegen. Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer sind
u. a. berechtigt, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Unter besonderen Voraussetzungen hat der Arbeitgeber diese Beschäftigten auf
einen Tagesarbeitsplatz umzusetzen.
Insgesamt kommt es bei der Bewertung von Arbeitszeitmodellen auf die
Ausgestaltung vor Ort an, die auch die konkreten Tätigkeiten und weitere
Belastungsfaktoren berücksichtigen muss.
25. Inwiefern findet nach Ansicht der Bundesregierung die Frage der
Arbeitszeitgestaltung in den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes
und seiner Ausgestaltung derzeit genügend Berücksichtigung?
26. Welche Möglichkeiten (Gesetze, Verordnungen, etc.) besitzt die Politik,
um atypische Arbeitszeiten einzudämmen?
Den regulativen Rahmen für die Gestaltung der Arbeitszeit von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bildet vor allem das Arbeitszeitgesetz. Es legt aus
Gründen des Gesundheitsschutzes die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8531Mindestruhepausen während der Arbeit sowie Mindestruhezeiten nach
Arbeitsende fest und enthält Regelungen zum Schutz des Sonntags sowie zur
Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit. Das Arbeitszeitgesetz öffnet insbesondere
den Tarifvertragsparteien und Betriebspartnern einen flexiblen Rahmen für die
Arbeitszeitgestaltung, etwa für innovative Arbeitszeitmodelle als Instrumente
interner Flexibilität. Die tatsächliche Arbeitszeit wird durch Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag festgelegt.
Der Arbeitgeber ist nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet,
die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der
Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der
Arbeit beeinflussen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hat der Arbeitgeber
durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdungen zu ermitteln (§ 5 ArbSchG). Im Rahmen seiner
Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u. a. die Gestaltung der Arbeitszeit und ihr
Zusammenwirken mit Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie Arbeitsabläufen
zu beurteilen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht zweckdienlich, den gesetzlichen
Rahmen für die Gestaltung der Arbeitszeit über das bisherige Maß hinaus zu
beschränken. Zu weiteren Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die
Antwort zu Frage 30 verwiesen.
27. Inwiefern findet nach Ansicht und Erkenntnissen der Bundesregierung
der Gefährdungsfaktor Arbeitszeit genügend Berücksichtigung bei den
Gefährdungsbeurteilungen durch den Arbeitgeber nach § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes?
a) Wie viele Gefährdungsbeurteilungen wurden in den Jahren 2008,
2009 und 2010 durch die Arbeitgeber vorgenommen, und wie viele
Beschäftigte waren davon betroffen (bitte absolute und relative Werte
nennen)?
b) Wie häufig wurde dabei der Gefährdungsfaktor Arbeitszeit erfasst
(bitte auch nach Jahren und Zahl der Beschäftigten aufgliedern)?
c) Was waren bei den Gefährdungsbeurteilungen, die die Arbeitszeit
betrafen, die meistgenannten Probleme?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die allgemeine Qualität der
Gefährdungsanalysen ein?
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Veränderungen am
Arbeitsplatz infolge von Gefährdungsbeurteilungen?
Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz stellt
das zentrale Präventionsinstrument im betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz dar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung von Unfall- und
Gesundheitsrisiken. Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten
Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzes ein. Der Arbeitgeber ist
verpflichtet, die speziellen Gefährdungen in seinem Betrieb zu beurteilen und
darauf aufbauend die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu ermitteln und
umzusetzen. Hierfür stellen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger
praxisorientierte Leitfäden zur Verfügung. Praxishilfen für die Arbeitszeitaspekte
in der Gefährdungsbeurteilung bieten z. B. das Portal
www.gefaehrdungsbeur-
teilung.de, die Sonderschrift S 42 der BAuA oder der Arbeitszeit-TÜV der IG
Metall.
Die Kontrolle erfolgt durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die
Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger. Im Rahmen des laufenden Ar-
Drucksache 17/8531 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeitsprogramms der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wurden
bis zum Jahr 2012 über 100 000 Betriebe besucht.
Über Anzahl, Form und Inhalt der von den Arbeitgebern durchgeführten
Gefährdungsbeurteilungen liegen der Bundesregierung keine repräsentativen
Daten vor.
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener
Arbeitswissenschaftler (Prof. Friedhelm Nachreiner u. a.), wonach die Beurteilung der
Arbeitszeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zwar gesetzlich
vorgegeben ist, Untersuchungen jedoch zeigen, dass Merkmale der
Arbeitszeitgestaltung Sicherheits- und Gesundheitsziele gefährden können, und
zwar bereits innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und deshalb im
Interesse der Vermeidung unnötiger Gefährdungen arbeitswissenschaftlicher
Erkenntnisse stärker berücksichtigt werden sollten, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Pflicht zur Berücksichtigung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
bei der Gestaltung der Arbeitszeit ist bereits im Arbeitszeitgesetz für die
Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit verankert. Die Arbeitszeitgestaltung darf
nicht losgelöst von den Arbeitsabläufen oder den Organisationsstrukturen
betrachtet werden. Sollten im Betrieb Gefährdungen ermittelt werden, so müssen
diese Gefährdungen abgestellt werden; dies gilt auch, wenn z. B. der rechtliche
Rahmen der Arbeitszeitgestaltung nicht überschritten wird. Maßnahmen
können etwa die Veränderung der Dienstplangestaltung und Belastungsanalysen
sein. Ein entsprechendes Verfahren, das Anteile, Lage und Dauer bestimmter
Tätigkeiten erfasst, wurde im Forschungsprojekt Gefährdungsbeurteilung der
Arbeitszeit parallel zur Checkliste Arbeitszeit entwickelt und steht auf den
Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum
Download bereit.
30. Inwiefern überlegt die Bundesregierung, auf den Gefährdungsfaktor
Arbeitszeit zu reagieren?
Sind Maßnahmen auf legislativer Ebene geplant?
Sind Maßnahmen auf der Ebene der Verordnungen geplant?
Die Bundesregierung plant keine Änderungen des rechtlichen Rahmens für die
Gestaltung der Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Stattdessen setzt die Bundesregierung auf eine verbesserte Beratung der
Betriebe. Zurzeit fehlt ein übergreifendes, praxisorientiertes und
qualitätsgesichertes Beratungsangebot zum Thema Arbeitszeit, das existierende Zugänge zu den
Betrieben, verfügbare Beratungsansätze und -organisationsstrukturen sowie
vorhandene Informationsmaterialien nutzt und zusammenführt.
Mit der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen befasst sich der Förderschwerpunkt
„Arbeitszeitgestaltung“ des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
geförderten Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die in diesem Rahmen geförderten Projekte sind
● ArbeitsZeitGewinn in kleinen und mittleren Unternehmen (
www.arbeits-
zeit-gewinn.de);
Projektnehmer: RKW Hessen, FOM Hochschule für Oekonomie &
Management und RKW Kompetenzzentrum.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8531● Neue Arbeitszeitpraxis – Zukunftsorientierte Arbeitszeitberatung für kleine
und mittlere Betriebe in den Modellregionen Saarland und den
Kammerbezirken Trier und Pfalz (
www.neue-arbeitszeit-praxis.de);
Projektnehmer: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso)
und Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e. V. (Inmit).
Ziel der Projekte ist es, eine modellhafte betriebsspezifische
Arbeitszeitberatung zu entwickeln, zu erproben und nachhaltig in die Beratungslandschaft
zu implementieren. Im Ergebnis werden u. a. Qualitätsstandards für die
Arbeitszeitberatung entwickelt, Tools zur Kurzanalyse in Unternehmen zur
Einschätzung der derzeitigen betrieblichen Arbeitszeitgestaltung und des
Beratungsbedarfs erstellt, Beratungsangebote zur Entwicklung innovativer
Arbeitszeitregelungen im Betrieb zusammengestellt sowie praxistaugliche
Handlungshilfen erstellt. Anhand von Beispielen guter Praxis von kleinen und
mittleren Unternehmen werden bewährte Lösungsansätze zur
Arbeitszeitgestaltung nachvollziehbar illustriert.
31. Welche speziellen Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung gibt es
nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich alternsgerechter Arbeit?
Für ältere Beschäftigte sind die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen
besonders wichtig. Damit soll einerseits die Arbeitskraft erhalten werden, aber
andererseits auch die Chance gegeben werden, das Rentenalter so gesund wie
möglich zu erreichen.
Altersdifferenzierte Arbeitszeitmodelle können sich sowohl auf die
Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Zufriedenheit einer sich verändernden Belegschaft
als auch auf betriebliche Leistungskennzahlen positiv auswirken. Bestandteile
alterszeitdifferenzierter Arbeitszeitmodelle können z. B. sein:
● Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die
Gestaltung ihrer Arbeitszeit in den verschiedenen Lebensphasen,
● Maßnahmen zur verbesserten Führungskräftekompetenz gegenüber älteren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zur ergonomischen
Arbeitsplatzgestaltung, betrieblichen Weiterbildung, lernförderliche Arbeitsbedingungen
sowie adäquate Einführungsstrategien für neue Arbeitszeitmodelle.
Konkrete Arbeitszeitmodelle und weitere Informationen enthält die Broschüre
der BAuA „Im Takt – Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen“ (2.
Auflage. Dortmund 2007).
Drucksache 17/8531 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Was waren in den zurückliegenden zehn Jahren die häufigsten Verstöße
gegen das Arbeitszeitgesetz?
a) Wie viele Verstöße sind in den einzelnen Jahren aufgetreten?
b) In welchem Umfang fanden in den einzelnen Jahren Kontrollen zur
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch die zuständigen
Aufsichtsbehörden statt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
c) In welchem Umfang mussten Arbeitgeber Bußgeldzahlungen leisten
(bitte wenn möglich jeweils jährliche Zahlen angeben und nach
Bußgeldhöhe differenzieren)?
d) Sieht die Bundesregierung die derzeitigen Bußgeldregelungen als
ausreichend an, und wie begründet sie ihre Auffassung?
e) Wurden im Zusammenhang mit Verstößen gegen das
Arbeitszeitgesetz Freiheits- oder Geldstrafen verhängt?
Wenn ja, um wie viele Fälle handelte es sich, und was waren die
Verstöße?
Die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften
einschließlich des Arbeitszeitgesetzes obliegt den nach Landesrecht für den
Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden oder den von ihr bestimmten Stellen.
Die Landesbehörden führen ihre Arbeit in eigener Verantwortung ohne
Einflussnahme des Bundes aus.
Arbeitszeitkontrollen werden bei routinemäßigen Betriebskontrollen, im
Rahmen landesweiter oder regionaler Schwerpunktaktionen der Aufsichtsbehörden
z. B. in bestimmten Branchen sowie anlassbezogen aufgrund von Hinweisen,
Beschwerden und Anzeigen Betroffener durchgeführt. In Abhängigkeit von
den vorgefundenen Aufsichtsergebnissen erfolgt eine Beratung von
Arbeitgebern und Beschäftigtenvertretern. Auch unabhängig von Betriebskontrollen
bilden Information und Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und insbesondere
zur Arbeitszeit einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Aufsichtsbeamten.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Bußgeldregelungen im
Arbeitszeitgesetz zu verändern. Auch aus den Erfahrungen des Vollzugs ist vonseiten
der Bundesländer keine entsprechende Initiative an die Bundesregierung
herangetragen worden.
Die Daten liegen der Bundesregierung in der gefragten Aufschlüsselung nicht
vor.
Für den „Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit“ werden jährlich von den Ländern Daten zu den
Aktivitäten der Gewerbeaufsicht erhoben. Die folgenden Tabellen sind den Berichten
entnommen. Die nachfolgende Tabelle TG 1 enthält eine Übersicht über die
Besichtigungstätigkeit der Gewerbeaufsicht. Diese umfasst die Bereiche
Unfallverhütung und Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz, sozialer
Arbeitsschutz (insbes. Arbeitszeitschutz, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz),
Arbeitsmedizin sowie Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt. Tabelle TG 3 enthält alle
Beanstandungen in den kontrollierten Bereichen sowie die Zahl der hierin
enthaltenen Beanstandungen im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes
aufgeschlüsselt nach Ländern. Tabelle TG 4 enthält die Durchsetzungsmaßnahmen der
Gewerbeaufsicht insgesamt aufgeschlüsselt nach Ländern, aber ohne
Aufschlüsselung nach Bereichen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8531Tabelle 16: Besichtigungstätigkeit der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2001 bis 2010
Quelle: Berichte der Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsämter
TG 1
Gesamt
1 6
Zahl der besichtigten Betriebe
2010 121.990
2009 124.479
2008 131.021
2007 144.048
2006 150.093
2005 162.405
2004 176.633
2003 190.314
2002 197.982
2001 214.370
Gesamtzahl der Besichtigungen
2010 300.253
2009 315.309
2008 332.199
2007 347.240
2006 370.479
2005 391.318
2004 449.307
2003 464.523
2002 479.565
2001 507.224
Drucksache 17/8531 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 17: Beanstandungen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2001 bis 2010
Quelle: Berichte der Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsämter
TG 3
Bundesland Jahr Festgestellte Beanstandungen
davon
Beanstandungen
aufgrund von
Gesamt sozialem Arbeitsschutz
1 2 3 6
Beanstandungen gesamt 2010 509.441 75.952
2009 579.023 81.978
2008 613.762 93.572
2007 694.663 98.385
2006 721.720 118.746
2005 516.619 103.036
2004 818.554 108.839
2003 850.202 117.735
2002 898.002 134.626
2001 946.671 137.720
Baden-Württemberg 2010 2) 2)
2009 2) 2)
2008 2) 2)
2007 2) 2)
2006 2) 2)
2005 2) 2)
2004 33.902 4.362
2003 48.084 5.484
2002 57.182 6.735
2001 57.975 7.873
Bayern 2010 194.124 32.222
2009 210.906 29.643
2008 215.337 32.489
2007 252.784 22.586
2006 237.416 32.745
2005 250.210 36.577
2004 238.103 34.770
2003 263.353 39.406
2002 267.585 50.963
2001 282.945 34.799
Berlin 2010 14.890 3.093
2009 18.264 7.353
2008 24.073 11.656
2007 23.666 11.850
2006 24.584 9.715
2005 2) 678
2004 20.282 494
2003 19.929 979
2002 19.081 884
2001 20.517 2.918
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/8531Brandenburg 2010 23.133 4.130
2009 33.188 8.372
2008 30.498 5.280
2007 33.984 5.845
2006 35.806 8.641
2005 2) 4.635
2004 34.053 6.209
2003 42.731 7.539
2002 48.419 8.232
2001 59.691 13.445
Bremen 2010 2.442 116
2009 1.915 128
2008 2.559 71
2007 2.481 87
2006 3.041 93
2005 2) 40
2004 3.678 84
2003 4.831 231
2002 4.877 197
2001 6.356 669
Hamburg 2010 3.431 107
2009 2.919 159
2008 3.551 168
2007 3.797 144
2006 3.059 169
2005 3.976 269
2004 5.061 164
2003 5.997 216
2002 7.738 268
2001 8.324 350
Hessen 2010 43.124 6.137
2009 37.735 5.913
2008 38.644 4.685
2007 46.193 5.710
2006 64.099 8.507
2005 59.175 7.076
2004 53.300 5.402
2003 67.775 4.105
2002 55.518 4.302
2001 54.024 11.512
Drucksache 17/8531 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMecklenburg-Vorpommern 2010 11.152 321
2009 10.830 203
2008 13.836 572
2007 16.798 1.363
2006 20.916 1.060
2005 25.020 1.227
2004 24.701 1.306
2003 29.837 1.941
2002 32.699 1.714
2001 33.372 2.154
Niedersachsen 2010 27.196 2.138
2009 29.628 3.877
2008 29.749 5.161
2007 28.016 3.060
2006 30.369 4.695
2005 40.785 6.157
2004 46.952 11.658
2003 47.613 11.687
2002 52.500 11.626
2001 61.442 12.885
Nordrhein-Westfalen 2010 70.783 8.936
2009 103.514 8.399
2008 108.196 11.811
2007 114.121 17.066
2006 118.651 15.581
2005 2) 16.685
2004 184.659 20.257
2003 140.293 21.099
2002 147.091 21.829
2001 149.634 23.591
Rheinland-Pfalz 2010 31.311 4.349
2009 28.404 3.500
2008 33.090 3.737
2007 34.965 4.830
2006 33.524 5.036
2005 29.214 2.962
2004 31.506 2.637
2003 32.933 3.169
2002 33.596 2.633
2001 40.528 3.739
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/8531Saarland 2010 15.556 9.602
2009 16.508 9.932
2008 16.979 10.952
2007 15.990 9.735
2006 18.425 10.008
2005 21.440 10.379
2004 23.341 10.812
2003 22.294 10.071
2002 19.043 8.989
2001 19.364 7.772
Sachsen 2010 28.904 1.076
2009 31.225 1.298
2008 39.469 1.924
2007 46.265 1.791
2006 45.614 1.463
2005 2) 1.278
2004 40.061 1.803
2003 42.152 2.079
2002 53.009 2.857
2001 56.428 4.021
Sachsen-Anhalt 2010 12.789 411
2009 24.047 1.133
2008 27.411 3.941
2007 33.196 5.455
2006 34.658 4.715
2005 37.318 3.633
2004 39.467 3.039
2003 37.813 3.202
2002 41.945 3.343
2001 45.777 4.388
Schleswig-Holstein 2010 12.789 411
2009 14.679 495
2008 12.540 502
2007 16.536 535
2006 16.501 535
2005 16.915 897
2004 15.461 885
2003 15.655 1.241
2002 22.243 1.775
2001 18.912 1.387
Thüringen 2010 17.817 2.903
2009 15.261 1.573
2008 17.830 623
2007 25.871 8.328
2006 35.057 15.783
2005 32.566 10.543
2004 24.027 4.957
2003 28.912 5.286
2002 35.475 8.279
2001 31.382 6.217
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz/ Gew erbeaufsichtsämter
2) keine Datenlieferung
Drucksache 17/8531 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 18: Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2001 bis 2010
Quelle: Berichte der Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsämter
TG 4
Bundesland Jahr Anordnungen Verwarnungen Bußgeldbescheide Strafanzeigen
1 2 3 4 5
Anordnungen, Verwarnungen,
Bußgeldbescheide, Strafanzeigen gesamt
2010 11.842 1.003 1.649 265
2009 11.713 824 1.367 255
2008 12.693 1.357 1.219 273
2007 10.104 2.041 1.282 146
2006 10.343 1.072 1.099 117
2005 9.182 927 1.164 216
2004 10.610 819 1.114 193
2003 12.943 1.354 1.292 106
2002 15.756 1.402 1.537 104
2001 17.848 1.562 1.832 87
Baden-Württemberg 2010 145 2) 145 2)
2009 134 2) 128 2)
2008 138 2) 85 2)
2007 124 2) 70 2)
2006 210 2) 128 2)
2005 145 2) 31 2)
2004 100 2) 2) 6
2003 158 90 2) 6
2002 228 2) 2) 6
2001 264 2) 2) 3
Bayern 2010 6.291 117 159 33
2009 5.872 184 190 25
2008 6.161 400 141 61
2007 4.695 496 149 17
2006 5.097 359 169 17
2005 5.078 291 144 69
2004 5.371 169 142 33
2003 6.135 217 252 7
2002 6.500 330 317 7
2001 9.143 323 295 13
Berlin 2010 137 6 86 20
2009 192 10 67 50
2008 202 10 64 36
2007 307 22 52 42
2006 296 16 10 21
2005 322 25 18 ---
2004 321 12 42 36
2003 512 42 46 25
2002 506 107 112 44
2001 498 161 142 29
6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/8531Brandenburg 2010 531 104 102 3
2009 593 117 105 ---
2008 520 94 112 ---
2007 497 103 91 ---
2006 340 62 80 2
2005 460 69 30 ---
2004 603 83 22 1
2003 596 68 42 2
2002 929 105 53 ---
2001 872 141 57 ---
Bremen 2010 36 6 11 5
2009 76 10 7 1
2008 52 4 4 1
2007 75 11 3 ---
2006 120 7 5 6
2005 99 28 21 3
2004 140 35 21 2
2003 140 18 5 ---
2002 122 12 10 2
2001 89 60 3 ---
Hamburg 2010 81 1 6 ---
2009 56 1 7 ---
2008 38 2 4 ---
2007 45 2 3 1
2006 38 --- 1 ---
2005 88 --- 1 ---
2004 175 3 12 ---
2003 307 2 5 ---
2002 548 9 13 ---
2001 292 3 4 11
Hessen 2010 116 25 62 11
2009 91 19 60 13
2008 82 15 79 9
2007 79 37 59 20
2006 72 56 76 16
2005 45 34 73 16
2004 88 34 85 17
2003 108 53 52 25
2002 85 62 94 3
2001 139 108 137 3
Drucksache 17/8531 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMecklenburg-Vorpommern 2010 312 82 60 6
2009 297 41 33 5
2008 368 105 65 9
2007 303 65 64 ---
2006 306 51 23 ---
2005 317 91 36 3
2004 501 63 65 3
2003 961 75 90 3
2002 902 103 73 ---
2001 1.081 136 131 1
Niedersachsen 2010 950 36 218 56
2009 848 52 242 85
2008 958 55 267 43
2007 784 51 220 34
2006 818 20 191 6
2005 287 24 332 30
2004 334 77 140 12
2003 318 84 187 6
2002 322 66 188 4
2001 473 92 233 3
Nordrhein-Westfalen 2010 1.893 535 455 108
2009 2.021 265 179 29
2008 2.149 571 156 10
2007 1.237 1.115 266 8
2006 612 346 178 3
2005 128 169 259 54
2004 200 160 287 80
2003 316 475 371 25
2002 842 281 335 27
2001 459 183 382 20
Rheinland-Pfalz 2010 192 9 63 12
2009 226 32 62 23
2008 288 2 52 90
2007 354 35 158 6
2006 357 43 133 4
2005 311 35 123 7
2004 254 26 143 ---
2003 312 26 115 2
2002 322 19 159 ---
2001 343 58 243 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/8531Saarland 2010 12 --- 17 2
2009 --- 2 9 4
2008 10 2 10 1
2007 12 1 2 1
2006 3 --- 8 ---
2005 5 --- 1 ---
2004 1 2 12 ---
2003 8 2 12 ---
2002 34 1 41 2
2001 8 --- 12 ---
Sachsen 2010 902 63 190 1
2009 1.014 43 143 5
2008 1.038 60 66 4
2007 1.255 66 31 2
2006 1.680 37 22 4
2005 1.520 62 28 1
2004 2.117 90 55 1
2003 2.557 127 62 2
2002 3.678 189 61 3
2001 3.345 170 49 1
Sachsen-Anhalt 2010 30 1 4 2
2009 138 12 33 9
2008 111 10 25 4
2007 185 20 28 8
2006 270 22 25 12
2005 222 66 30 6
2004 229 47 30 1
2003 349 37 26 3
2002 519 84 58 5
2001 494 42 73 2
Schleswig-Holstein 2010 30 1 4 2
2009 38 14 53 6
2008 53 4 10 5
2007 18 7 5 ---
2006 44 10 19 5
2005 47 6 34 3
2004 13 --- 10 ---
2003 1 --- 6 ---
2002 31 2 11 ---
2001 5 20 12 ---
Thüringen 2010 184 17 67 4
2009 117 22 49 ---
2008 525 23 79 ---
2007 134 10 65 2
2006 80 43 22 2
2005 108 27 9 1
2004 163 18 48 1
2003 165 38 21 ---
2002 188 32 12 1
2001 343 65 59 ---
Quelle: Ämter für Arbeitsschutz/ Gew erbeaufsichtsämter
2) Daten wurden nicht erhoben
(In Baden-Württemberg enthalten die Daten der Bußgeldbescheide teilweise die Zahl der Verwarnungen)
Drucksache 17/8531 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Wie hoch lassen sich die Zahl und der Anteil der Beschäftigten beziffern,
die von den Ausnahmeregelungen des Sonn- und Feiertagsverbots im
Arbeitszeitgesetz (§ 9 bzw. § 10) betroffen sind?
a) Wie stark könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der von
§ 9 des Arbeitszeitgesetzes abweichenden Regelungen reduziert
werden?
b) Was wäre an gesetzgeberischen Maßnahmen bzw. Vereinbarungen
zwischen Bund und Ländern nötig, um die Ladenschlussgesetzgebung
wieder in Bundesverantwortung zurückzuführen, um einen
Überbietungswettlauf der Länder im Bereich der Ladenöffnungszeiten zu
verhindern?
c) Wie steht die Bundesregierung zu dem in Frage 33b gemachten
Vorschlag?
Die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten, die an Sonn- und Feiertagen
arbeiten, enthalten die Tabellen in der Antwort zu Frage 8.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die im Arbeitszeitgesetz enthaltenen
Ausnahmeregelungen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung an Sonn-
und Feiertagen zu ändern.
Die Zuständigkeit für das Ladenschlussrecht ist durch die im Zuge der
Föderalismusreform 2006 erfolgte Änderung des Grundgesetzes auf die Länder
übertragen worden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine Initiative zur
erneuten Änderung des Grundgesetzes.
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Schichtarbeit
hauptsächlich
a) aus gesellschaftlich notwendigen versorgungs- oder
prozesstechnischen Gründen gemacht werden muss (etwa Gesundheits- und
Verkehrswesen) oder
b) auf rein betriebswirtschaftliche Motive zurückzuführen ist?
Welche spezifische Motivation bei den Unternehmen hinter der Wahl von
Nacht- und Schichtarbeit steht, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Neben Gründen der Versorgung und der Sicherheit der Bevölkerung etwa in
Krankenhäusern oder bei der Polizei und technischen Anforderungen etwa bei
Großanlangen wie Hochöfen können auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle
für die Nutzung von Schichtarbeit spielen. Eine bessere Ausnutzung von teuren
Anlagen, hohe Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, eine bessere
Anpassung der Personalstärke an einen schwankenden Arbeitsanfall sowie
kundenfreundliche Öffnungszeiten sind dabei wesentliche Gründe für
Schichtarbeit. Sie kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern und
damit zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die nach dem
Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (z. B. § 7 zu der
werktäglichen Arbeitszeit und den arbeitsfreien Zeiten und § 10 zur
Sonn- und Feiertagsruhe) in der Praxis derart angewandt werden, dass in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/8531vielen Fällen die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet ist – trotz zum
Teil gegenteiliger gesetzlicher Vorschriften?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die einzelne
Arbeitnehmerin bzw. den einzelnen Arbeitnehmer, ihr bzw. sein Recht
einzufordern?
Wie oft passiert dies in der Praxis?
§ 7 ArbZG gibt den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, von den
Grundnormen zur Arbeitszeit abzuweichen. In einem bestimmten, gesundheitlich
vertretbaren Rahmen können die Tarifvertragsparteien an die konkreten
Bedürfnisse der Betriebe und Verwaltungen angepasste Abweichungen von den
Grundnormen vereinbaren. Bei ihren Vereinbarungen haben die
Tarifvertragsparteien den Zweck des Arbeitszeitgesetzes zu beachten und somit Sicherheit
und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der
Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nummer 1 ArbZG).
§ 10 ArbZG lässt insbesondere Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an
Sonntagen in bestimmten Bereichen zu, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen
vorgenommen werden können.
Unabhängig von den gesetzlichen und den tarifvertraglichen
Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner
Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten auszuschließen.
Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die
vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht
ausreichen, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten, und
hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden nicht ab, so können sich
die Beschäftigten nach § 17 ArbSchG an die zuständige Behörde wenden.
Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.
36. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, das
Arbeitszeitgesetz analog zur Regelung im Urlaubsgesetz umzugestalten,
wonach von den im Gesetz formulierten Mindeststandards generell nur
dann abgewichen werden kann, wenn dies „nicht zuungunsten des
Arbeitnehmers“ geschieht (§ 13 des Bundesurlaubsgesetzes), also nur dann,
wenn damit eine Besserstellung der Arbeitnehmer verbunden ist?
Die Übertragung von Befugnissen auf die Sozialpartner ist ein Grundprinzip
der Sozialen Marktwirtschaft und entspricht einer traditionellen Praxis. Auch
im Bereich des Arbeitszeitschutzes kommt den Sozialpartnern eine große
Bedeutung zu. Die Tarifvertragsparteien sind besser als der Gesetzgeber in der
Lage, die Arbeitsbedingungen und -belastungen in den Betrieben ihrer
Branchen zu beurteilen und entsprechend den Bedürfnissen der Betriebe und der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praxisnahe, sachgerechte, effektive und
den Gesundheitsschutz berücksichtigende Lösungen zu finden.
Im Übrigen entspricht diese Praxis den Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG
über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, die insbesondere im Wege
von Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern
Ausnahmen von den Grundnormen zur Arbeitszeit zulässt. Keine Ausnahme erlaubt
die Richtlinie hingegen bei den Vorschriften zum Jahresurlaub.
Drucksache 17/8531 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2001 und 2010 die Zahl und der
Anteil der Erwerbstätigen mit überlangen Arbeitszeiten, d. h. mit
Arbeitszeiten von in der Regel mehr als
a) 42 Stunden und
b) 48 Stunden
pro Woche?
Die Daten zu den von den Erwerbstätigen normalerweise geleisteten
Wochenarbeitsstunden können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle 19: Erwerbstätige nach Arbeitszeit
Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
Erwerbstätige 2010 nach Arbeitszeit (in 1000)
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 20990 16063 1684 3243 15879 13265 1216 1399
weiblich 17846 16356 672 819 14796 13985 462 349
gesamt 38836 32419 2356 4061 30676 27250 1678 1748
Arbeitnehmer
und
Angestellte
normalerweise geleistete
A b it it
Erwerbstätige
insgesamt
normalerweise geleistete
A b it it
Anteil der Erwerbstätigen 2010 nach Arbeitszeit
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 100% 77% 8% 15% 100% 84% 8% 9%
weiblich 100% 92% 4% 5% 100% 95% 3% 2%
gesamt 100% 83% 6% 10% 100% 89% 5% 6%
Arbeitnehmer
und
Angestellte
normalerweise geleistete
A b it it
Erwerbstätige
insgesamt
normalerweise geleistete
A b it it
Erwerbstätige 2001 nach Arbeitszeit (in 1000)
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 20584 16599 897 3087 15614 13713 653 1248
weiblich 16153 15094 301 758 13351 12855 207 288
gesamt 36737 31693 1198 3846 28964 26568 860 1536
Erwerbstätige
insgesamt
normalerweise geleistete Arbeitnehmer
und
Angestellte
normalerweise geleistete
Anteil der Erwerbstätigen 2001 nach Arbeitszeit
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 100% 81% 4% 15% 100% 88% 4% 8%
weiblich 100% 93% 2% 5% 100% 96% 2% 2%
gesamt 100% 86% 3% 10% 100% 92% 3% 5%
Arbeitnehmer
und
Angestellte
normalerweise geleistete Erwerbstätige
insgesamt
normalerweise geleistete
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/853138. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen
Auswirkungen überlanger Arbeitszeiten, und wo sieht sie politischen
Handlungsbedarf?
Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie der BAuA kommt zu dem Ergebnis,
dass das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei langen Arbeitszeiten
zunimmt (A. Wirtz: Gesundheitliche und soziale Auswirkungen langer
Arbeitszeiten, Dortmund, BAuA 2010). Ein Artikel „Lange Arbeitszeiten und
Gesundheit“ findet sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin.
Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten und
zum Arbeitsschutz sind die Tarifvertragsparteien und Sozialpartner
aufgefordert, bei der Gestaltung der Arbeitszeit die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu
berücksichtigen.
Mit der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Gestaltung
der Arbeitszeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen befasst sich
der Förderschwerpunkt „Arbeitszeitgestaltung“ des vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales geförderten Modellprogramms zur Bekämpfung
arbeitsbedingter Erkrankungen. Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
39. Inwiefern gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Ausmaß flexibler
Arbeitszeiten und dem Ausmaß überlanger Arbeitszeiten, und welche
Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor?
Die vorliegenden Daten zeigen, dass im Rahmen flexibler Arbeitszeiten
tendenziell länger gearbeitet wird. Dies gilt insbesondere für Arbeitszeitmodelle
mit einer völlig flexiblen Arbeitszeitwahl (z. B: Vertrauensarbeitszeit).
Hinzuweisen ist darauf, dass auch bei einer völlig flexiblen Arbeitszeitgestaltung die
Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten sind.
Erwerbstätige 1991 nach Arbeitszeit (in 1000)
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
Geschlecht weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 21875 17566 1578 2731 16947 14575 1263 1109
weiblich 15570 14177 625 769 13086 12256 519 311
gesamt 37445 31743 2203 3499 30032 26831 1782 1420
Arbeitnehmer
und
Angestellte
normalerweise geleistete
Arbeitszeit von
Erwerbstätige
insgesamt
normalerweise geleistete
Arbeitszeit von
Anteil der Erwerbstätigen 1991 nach Arbeitszeit
Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000)
Erwerbstätige
insgesamt
normalerw
i
Arbeitnehmer
und
A t llt
normalerw
iGeschlecht weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
weniger
als 42
Stunden
42 bis 47
Stunden
pro Woche
48 und
mehr
Stunden
männlich 100% 80% 7% 12% 100% 86% 7% 7%
weiblich 100% 91% 4% 5% 100% 94% 4% 2%
gesamt 100% 85% 6% 9% 100% 89% 6% 5%
Drucksache 17/8531 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle 20: Abhängig Beschäftigte1) in unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen nach normalerweise
geleisteter Wochenarbeitszeit
Statistisches Bundesamt, Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2010, Ergebnisse in 1000
40. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2001 und 2010 die Zahl und der
Anteil der Erwerbstätigen mit stark schwankenden Arbeitszeiten, d. h. mit
Arbeitszeiten, die in der Regel um mehr als 20 Stunden pro Woche
voneinander abweichen?
Der Bundesregierung liegen entsprechende Daten nicht vor.
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedlichen
Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern?
Zu den Arbeitszeitwünschen der Erwerbstätigen gibt es zahlreiche
Untersuchungen.
Eine Auswertung des Mikrozensus 2010 enthält die unten stehende Tabelle.
Danach möchten 12,7 Prozent der Erwerbstätigen mehr und lediglich 2,6
Prozent der Erwerbstätigen weniger arbeiten. Tendenziell ist der Wunsch nach
Mehrarbeit bei Frauen stärker ausgeprägt als bei Männern.
Stunden
Starre
Arbeitszeitregelung
Arbeitszeitkonto
Gleitzeit
(bei fester
tägl.
Arbeitsdauer
)
Völlig
flexible
Arbeitszeitwahl
Anderes
Modell2)
31 bis 35 1215 516 185 / 83
36 bis 40 11214 4309 1842 169 935
41 bis 48 1419 953 324 63 195
49 bis 56 535 422 113 113 113
57 bis 72 233 148 / 65 54
73 und mehr / / / / /
Anteil an allen Beschäftigten im jeweiligen Arbeitszeitmodell
Stunden
Starre
Arbeitszeitregelung
Arbeitszeitkonto
Gleitzeit
(bei fester
tägl.
Arbeitsdauer
)
Völlig
flexible
Arbeitszeitwahl
Anderes
Modell2)
31 bis 35 8,3% 8,1% 7,4% / 6,0%
36 bis 40 76,6% 67,8% 73,4% 39,9% 67,7%
41 bis 48 9,7% 15,0% 12,9% 14,8% 14,1%
49 bis 56 3,7% 6,6% 4,5% 26,9% 8,2%
57 bis 72 1,6% 2,3% / 15,5% 3,9%
73 und mehr / / / / /
1) nur Beschäftigte in Vollzeit mit 31 und mehr Wochenstunden
2) Andere individuelle Regelungen, die keiner der vorgenannten entsprechen.
/ = keine Angabe, da Zellenwert nicht sicher genug
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/8531Das Sachverständigengutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht „Neue
Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im
Lebensverlauf “ (Bundestagsdrucksache 17/6240 vom 16. Juni 2011) stellt dar, dass
sich die Arbeitszeitpräferenzen von abhängig Beschäftigten im Rahmen von 30
bis 40 Stunden pro Woche bewegen. Dabei werden sich annähernde
Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern sowie flexible, lebensverlaufsabhängige
Arbeitszeitwünsche festgestellt. In einer Sekundäranalyse vorhandener
Forschungsergebnisse wird zudem festgehalten, dass zwischen den gewünschten
und den tatsächlichen Arbeitszeiten von Männern und Frauen erhebliche
Diskrepanzen bestehen.
Speziell die Arbeitszeitwünsche von Vätern und Müttern wurden durch den
Monitor Familienleben 2010 näher beleuchtet. Der Monitor Familienleben
2010 zeigt, dass 60 Prozent der Väter und 41 Prozent der Mütter gerne etwas
weniger Stunden in der Woche arbeiten würden, um Zeit für Familie zu
gewinnen. 36 bis 40 Wochenstunden sehen 53 Prozent der berufstätigen Väter mit
Kindern unter 18 Jahren als ideal an, 30 bis 35 Wochenstunden sind für 19
Prozent wünschenswert. Berufstätige Mütter mit Kindern unter 18 Jahren bewegen
sich mit ihren Arbeitszeitwünschen zum großen Teil im Bereich einer
vollzeitnahen Teilzeitbeschäftigung. 34 Prozent wünschen eine Wochenarbeitszeit von
20 bis unter 30 Stunden, für 23 Prozent sind 30 bis 35 Stunden ideal und
18 Prozent bevorzugen 36 bis 40 Stunden. Damit möchten mehr als zwei
Drittel der Mütter mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.
Tabelle 21: Erwerbstätige mit Wunsch nach mehr oder weniger Arbeitsstunden
Statistisches Bundesamt, Ergebnisse des Mikrozensus 2010, absolute Zahlen in 1000
Geschlecht Erwerbstätige
insgesamt
Ja Nein Keine
Angabe
gesamt
(gültige
Fälle)
Ja Nein Keine
Angabe
gesamt
(gültige
Fälle)
männlich 20990 2356 18553 81 20909 441 17020 1092 17461
weiblich 17846 2554 15235 57 17789 370 13964 901 14334
gesamt 38836 4911 33788 137 38699 811 30984 1993 31795
Wunsch nach mehr Arbeit Wunsch nach weniger Arbeit ¹
Anteile in Prozent (der gültigen Fälle)
Geschlecht Erwerbstätige
insgesamt
Ja Nein Keine
Angabe
gesamt
(gültige
Fälle)
Ja Nein Keine
Angabe
gesamt
(gültige
Fälle)
männlich x 11,3% 88,7% x 100,0% 2,5% 97,5% x 100,0%
weiblich x 14,4% 85,6% x 100,0% 2,6% 97,4% x 100,0%
gesamt x 12,7% 87,3% x 100,0% 2,6% 97,4% x 100,0%
Wunsch nach mehr Arbeit Wunsch nach weniger Arbeit ¹
Mittelwerte der Arbeitsstunden männlich weiblich gesamt
40,1 30,5 35,7
44,6 35,8 40
25,5 21,8 23,8
Anmerkungen
x = kein Wert vorhanden, da Aussage nicht sinnvoll
¹ freiwillige Beantwortung
Mittelwert der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen
Mittelwert der gewünschten Arbeitsstunden von Erwerbstätigen, die gerne mehr
arbeiten würden
Mittelwert der gewünschten Arbeitsstunden von Erwerbstätigen, die gerne weniger
arbeiten würden
Drucksache 17/8531 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die neue
EU-Arbeitszeitrichtlinie auf den Komplex der Arbeitszeitflexibilisierung
haben, und welche Position vertritt die Bundesregierung dazu?
Die Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
stammt aus dem Jahr 2003. Eine neuere allgemeine Arbeitszeitrichtlinie gibt es
nicht.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Sozialpartner auf europäischer
Ebene der Europäischen Kommission im November 2011 mitgeteilt haben,
dass sie Verhandlungen über eine Sozialpartnervereinbarung zur Änderung der
Arbeitszeitrichtlinie aufnehmen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist
abzuwarten.
43. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die den
Zusammenhang zwischen atypischen, gesundheitsschädlichen Arbeitszeiten und der
vorzeitigen Beendigung des Erwerbslebens analysieren?
Untersuchungen zur vorzeitigen Beendigung des Erwerbslebens enthält etwa
das BAuA-Forschungsprojekt “Abschätzung des Anteils der Arbeitswelt an der
Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und der Folgekosten“. Der Forschungsbericht
ist über die BAuA-Homepage erhältlich.
Altersgerechte Arbeitsbedingungen stehen im Zentrum einer
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2006 im Rahmen des Modellprogramms „Bekämpfung
arbeitsbedingter Erkrankungen“ des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales, die ebenfalls über die BAuA- Homepage abrufbar ist.
Spezifische Belastungsaspekte, die das Risiko erhöhen können, vorzeitig aus
dem Erwerbsleben aussteigen zu müssen, sind Gegenstand der von der BAuA
beauftragten „Machbarkeitsstudie Lebensarbeitszeit und berufliche Belastung“.
Weitere Informationen zu der Studie sind auf der Homepage der Gesellschaft
für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e. V.
(
www.gawo-ev.de) abrufbar.
44. Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die den
Zusammenhang zwischen atypischen, gesundheitsschädlichen Arbeitszeiten und der
vorzeitigen Beendigung des Erwerbslebens im Zusammenhang mit
familiären Belastungen (z. B. bei Alleinerziehenden oder Pflegenden)
analysieren?
Wenn ja, welche sind dies, und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Untersuchungen vor.
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ISSN 0722-8333]