[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8425
17. Wahlperiode 20. 01. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Brigitte Pothmer,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8294 –
Angebote und Maßnahmen beim Übergang von der Schule in Ausbildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im ersten nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“
(Konsortium Bildungsberichterstattung 2006) wurden außerschulische Maßnahmen
und schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss
führen, als „Übergangssystem“ bezeichnet. Kritiker sprechen häufig von
einem „Maßnahmendschungel“, der eben nicht den Übergang in den Beruf
befördert.
Aus dem Berufsbildungsbericht 2011 geht hervor, dass zurzeit noch immer
etwa 320 000 Jugendliche in unterschiedlichen Maßnahmen des
„Übergangssektors“ aufgefangen werden. Als „dritter Sektor des beruflichen
Bildungssystems“ hat dieser nach wie vor eine große Bedeutung. Dessen Sinnhaftigkeit
wird jedoch in der bildungspolitischen und wissenschaftlichen Diskussion
angezweifelt (vgl. „Reform des Übergangs von der Schule in die
Berufsausbildung“, Bundesinstitut für Berufsbildung und Bertelsmann Stiftung, 2011, S. 4).
Der Innovationskreis berufliche Bildung hat am 16. Juli 2007 empfohlen, die
Förderstrukturen neu zu ordnen (Leitlinie 2) und die Übergänge zu optimieren
(Leitlinie 3).
CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung.
Zusammenhalt.“ vereinbart: „Wir werden das Übergangssystem neu
strukturieren und effizienter gestalten. Maßnahmen sollen grundsätzlich – auch mit
Hilfe von Ausbildungsbausteinen – auf Ausbildung und Berufsabschluss
ausgerichtet werden. Es ist unser Ziel, die passgenaue Vermittlung von
Ausbildungsplatzsuchenden und Langzeitbewerbern zu stärken.“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 26. Oktober 2009, S. 62).
Angesichts der Herausforderung, die der demografische Wandel für
Wirtschaft und Gesellschaft und insbesondere die Fachkräfteentwicklung darstellt,
bedarf es neben einer frühzeitigen, professionellen und kontinuierlichen
Berufsorientierung in allen Schulen eines regionalen Übergangsmanagements,
das transparent und effizient alle Jugendlichen in den Blick nimmt und ihnen
den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
17. Januar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8425 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherung eines adäquaten Ausbildungs- und Qualifizierungsangebots für
alle ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ist erklärte Zielsetzung der
Bundesregierung. Dies gilt für leistungsstarke und leistungsschwächere
Jugendliche gleichermaßen, denn nur so kann der Fachkräftebedarf Deutschlands
gesichert werden.
1. Liegt der Bundesregierung eine umfassende Darstellung aller Maßnahmen,
Projekte, Programme und Initiativen des Bundes, der Bundesagentur für
Arbeit (BA) und der Landesebene vor, die dem sogenannten
Übergangssektor zwischen Schule und Ausbildung zugerechnet werden können bzw.
der Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt dienen
sollen?
Wenn ja, wer hat sie erstellt, wie viele und welche Maßnahmen sind darin
aufgeführt?
Wenn nein, plant die Bundesregierung die systematische Erfassung aller
Programme des Übergangssektors in Bund, Ländern und Kommunen?
Die Bundesregierung hat in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter
Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) eine Bestandsaufnahme der Förderinstrumente im
Arbeitsförderungsrecht und der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Bundesebene sowie der
Bundesprogramme, die am Übergang Schule – Beruf eingesetzt werden,
vorgenommen.
Die Bestandsaufnahme (Stand: Dezember 2011) hat folgendes identifiziert:
3 Dienstleistungen der Arbeitsförderung als Pflichtleistung
11 Förderinstrumente im SGB III (davon 2 nicht spezifisch für junge
Menschen)
17 Bundesprogramme
Die Leistungen sind im Einzelnen der Anlage 1 zu entnehmen.
In diesem Kontext hat die Bundesregierung im ersten Quartal 2011 im Rahmen
einer einmaligen Abfrage auch die Länder um Benennung ihrer Programme
zum Übergang Schule – Beruf gebeten. Dabei blieben schulische
Berufsvorbereitungsangebote wie z. B. das Berufsgrundbildungsjahr weitgehend
unberücksichtigt.
Auf die Abfrage hin haben die Länder insgesamt folgende Angebote mitgeteilt:
32 Angebote parallel zur allgemeinbildenden Schule
41 Angebote im Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung
68 Leistungen während einer Berufsausbildung.
Die von den Ländern übermittelten Angebote sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Zum Teil handelt es sich um Kofinanzierungen von Maßnahmen auf
Bundesebene.
Ergänzend können dem Berufsbildungsbericht 2011 (
www.bmbf.de/de/
berufsbildungsbericht.php) und dem zugehörigen Datenreport (
www.datenreport.
bibb.de/) sowie einer Vorstudie zur Evaluation von Fördermaßnahmen für
Jugendliche im SGB II und SGB III (
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/
Forschungsberichte/Forschungsberichte-Arbeitsmarkt/fb-fb405-evaluation-
foerdermassnahmen-sgbII-sgbIII.html) Informationen zu Angeboten des Bereichs
des Übergangs von Schule in Ausbildung und Beruf entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/84252. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachleuten, dass das
Übergangssystem zu Kosten von jährlich über 4 Mrd. Euro führt?
Wenn ja, wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese
jährlichen Kosten zusammen?
Wenn nein, von welchen jährlichen Kosten des Übergangssektors geht die
Bundesregierung aufgrund welcher Erkenntnisse aus?
Im Bereich des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und den Beruf
werden von verschiedenen Akteuren wie Wirtschaft, Bund, Ländern, BA etc.
Ausgaben getätigt. Eine abschließende Zusammenstellung aller Ausgaben liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Allein im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) wurden im Jahr 2010 (neuere Zahlen
liegen noch nicht vor) über 3,2 Mrd. Euro für Ausbildungsförderung
ausgegeben. Darin enthalten sind z. B. auch Lebensunterhaltsleistungen für
Auszubildende (Berufsausbildungsbeihilfe). Eine Aufschlüsselung der
Ausgaben enthält die nachfolgende Tabelle:
Hinweis: Angaben enthalten nicht Ausgaben der zugelassenen kommunalen Träger. Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung sind nicht enthalten, da eine statistische Differenzierung nicht möglich ist.
Quelle: Geschäftsbereich CF der Bundesagentur für Arbeit.
Weitergehende Einzelinformationen über die Finanzierung von Maßnahmen im
Bereich Übergang Schule – Beruf lassen sich auch der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von September
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7013) entnehmen.
3. Zu welchen Erkenntnissen ist die von der Bundesregierung eingerichtete
ressortübergreifende Arbeitsgruppe Übergangssystem unter Federführung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die
Bündelung der Programme und Förderinstrumente gelangt, und wie bildet
sich dies konkret im „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt“ bzw. in anderen Bereichen ab?
Zum ersten Teil der Frage (Erkenntnisse der Ressort-AG) wird auf die
umfassende Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
wurden für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts bereits Konsequenzen aus in
der Ressort-AG ermittelten Handlungsfeldern gezogen. Die Leistungen für
Ausgaben für Ausbildungsförderung nach SGB II und SGB III im Jahr 2010
Ausgaben in Mio. Euro
Insgesamt SGB III SGB II
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 954,5 584,2 370,3
ausbildungsbegleitende Hilfen 94,9 87,7 7,2
Berufsorientierungsmaßnahmen 66,8 65,6 1,2
Einstiegsqualifizierung 72,6 55,2 17,4
Berufsausbildungsbeihilfe (ohne Reha) 579,2 579,2 –
Lehrgangskosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(ohne Reha)
325,6 325,6 –
Ausbildungsbonus 36,4 36,4 –
Berufseinstiegsbegleitung 55,4 55,4 –
besondere Maßnahmen für behinderte Menschen (Reha) 1 052,10 1 034,70 17,4
Sonstige Maßnahmen 1,3 0,7 0,6
Insgesamt 3 237,5 2 824,0 413,5
Drucksache 17/8425 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodejunge Menschen werden neu strukturiert, flexibilisiert und klarer gegliedert.
Das Kofinanzierungserfordernis bei der Berufseinstiegsbegleitung, die als das
Begleitinstrument am Übergang künftig in allen Agenturbezirken genutzt
werden kann, hat bündelnde und damit strukturfördernde Wirkung.
Im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Gesetz sind mehrere Instrumente der
Arbeitsförderung weggefallen oder ausgelaufen.
Ein Handlungsschwerpunkt der Qualifizierungsinitiative von Bund und
Ländern ist die flächendeckende Berufsorientierung von Schülerinnen und
Schülern. Die gemeinsame Arbeit konzentriert sich darauf, das Engagement in der
Fläche weiter zu verstärken und inhaltlich nach vergleichbaren
Qualitätsmaßstäben zu strukturieren, um Berufsorientierung vor Ort aktiv voranzubringen.
4. Wie viele frühere Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich bislang
erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben (Altbewerberinnen
und Altbewerber) und wie viele Jugendliche, die von der BA als nicht
„ausbildungsreif“ eingestuft worden sind, befinden sich derzeit in einer
Maßnahme des Übergangssektors?
Wie viele Beschäftigte oder arbeitslose junge Menschen im Alter von 25
bis 30 Jahren haben keinen Berufsabschluss?
Eine Differenzierung aller Teilnehmenden an Maßnahmen des
Übergangsbereichs nach „vorher Altbewerber“ und „als nicht ausbildungsreif eingestuft“ ist
statistisch nicht möglich. Anhand der Ausbildungsmarktstatistik der
Bundesagentur für Arbeit lassen sich aber Aussagen zum Verbleib der gemeldeten
Bewerberinnen und Bewerber aus früheren Berichtsjahren machen. Bei
Bewerberinnen und Bewerbern aus früheren Berichtsjahren handelt sich um Personen,
die im aktuellen Berichtsjahr Bewerberinnen oder Bewerber für
Berufsausbildungsstellen sind und die in mindestens einem der fünf letzten Berichtsjahre
Bewerberinnen oder Bewerber (für Berufsausbildungsstellen oder andere
Ausbildungen) waren. Darin enthalten sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die
am 30. September des Berichtsjahres eine Förderung der Teilnahme an einer
Maßnahme erhalten oder für die das zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist.
Deutschland
September 2011, Berichtsjahr: 2010/2011
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 11. Januar 2012
* Die Bundesagentur für Arbeit weist die bei zugelassenen kommunalen Trägern gemeldeten Bewerber erst seit dem Berichtsjahr 2008/2009
standardmäßig mit aus. Die volle fünfjährige Reichweite bei Bewerbern und Bewerberinnen aus früheren Berichtsjahren wird somit noch nicht erreicht.
Art des Verbleibs
Bewerber für
Berufsausbildungsstellen
darunter: Bewerber 1 oder
2 Jahre vor Berichtsjahr*
1 2
insgesamt 538 245 165 596
darunter: Schule/Studium/Praktikum 86 939 15 124
Berufsausbildung/Erwerbstätigkeit 318 576 102 150
Gemeinnützige/soziale Dienste 9 045 2 220
Fördermaßnahmen 26 788 8 684
davon: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 17 619 4 847
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – Reha 336 96
Einstiegsqualifizierung (EQ/EQJ) 4 572 1 634
sonstige Förderung 4 202 2 087
sonstige Reha-Förderung 59 20
nicht mehr betreut, ohne Angabe eines Verbleibs 85 347 33 155
unversorgte Bewerber 11 550 4 263
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8425Gleichzeitig gab es nach Angaben der BA 2011 (jahresdurchschnittlich)
159 300 arbeitslose und (im Juni) 350 300 sozialversicherungspflichtig
beschäftigte junge Menschen im Alter von 25 bis unter 30 Jahren ohne
abgeschlossene Berufsausbildung.
5. Wie viel Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen des
Übergangssektors haben in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der
jeweiligen Maßnahme einen Schulabschluss nachgeholt (bitte nach Art des
Schulabschlusses und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Zum 1. Januar 2009 wurde der Rechtsanspruch auf die Vorbereitung zum
nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (HSA) im Rahmen einer
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) in § 61a SGB III verankert (Gesetz
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.
Dezember 2008). Statistische Aussagen stehen erst ab diesem Zeitpunkt zur
Verfügung.
Im Rahmen einer BvB wurde in folgendem Umfang ein Hauptschulabschluss
erworben:
Die vorgenannten Daten lassen keine Aussage zu, in welchem Umfang
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich an der Externenprüfung teilgenommen
haben. Unter der Teilnehmergruppe, die einen Hauptschulabschluss angestrebt,
aber nicht erworben hat, werden auch diejenigen abgebildet, die dieses Ziel im
Maßnahmeverlauf nicht weiter verfolgt oder die Maßnahme vorzeitig beendet
haben.
Im Übrigen wird auf das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
beauftragte Gutachten „Erfolgreich bestanden“ der INBAS GmbH hingewiesen
(
www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungsfoerderung/
Hilfe-beim-Hauptschulabschluss/hauptschule_abschluss.html).
Zu Maßnahmen der Länder liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
6. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Fachserie 11 Reihe 2
„Berufliche Schulen“ hinaus zu den Berufsfachschulen im Hinblick auf
den Verbleib ihrer Absolventinnen und Absolventen vor?
In der amtlichen Statistik liegen zum Verbleib von Absolventen und
Absolventinnen aus Berufsfachschulen keine Informationen vor. Daher muss auf
Befragungen zurückgegriffen werden. Die BIBB-Übergangsstudie 2006 hat u. a.
auch Ergebnisse zum Übergang in Ausbildung von Teilzeitberufsfachschülern
und Teilzeitberufsfachschülerinnen geliefert (vgl. BIBB Report 11/09,
www.bibb.
de/de/52414.htm). Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen lässt das
BMBF mit der BIBB-Übergangsstudie 2011 die Bildungs- und Berufswege
junger Menschen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung
erneut untersuchen. Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich Mitte 2012 vor.
2009 2010
Abgänge BvB gesamt 114 034 108 949
HSA angestrebt 14 965 13,12 % 13 809 12,67 %
davon HSA erworben 6 122 40,1 % 5 162 37,38 %
Drucksache 17/8425 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der Bertelsmann Stiftung
„Übergänge mit System“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung von derzeit 15 Ministerien aus
den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der
Initiative „Übergänge mit System“ der Bertelsmann Stiftung in ihrem
Verantwortungsbereich zu einem transparenteren und eindeutig auf die Ausbildung
ausgerichteten Übergangsbereich beizutragen.
Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer in ihrem Bemühen, einen an
die Kompetenzen und Potenziale der Jugendlichen angepassten, möglichst
„nahtlosen“ Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu gewährleisten.
Beispielsweise werden unter dem Dach der im Jahr 2010 begonnenen Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
(Bildungsketten-Initiative,
www.bildungsketten.de) Förderprogramme von
Bund und Ländern verzahnt. Konkret werden im Rahmen der Initiative die
Instrumente Berufseinstiegsbegleitung, Potentialanalyse und Maßnahmen der
Berufsorientierung unterstützt und aufeinander bezogen.
8. Plant der Bund eine statistische Grundlage zur Identifizierung von
Warteschleifen und zur Erforschung des Übergangssektors zu schaffen, z. B.
durch ein eigenes Bundesstatistikgesetz für den Übergang?
Aus Sicht der Bundesregierung konnte die Datenlage zum Übergangssektor
und zu der sogenannten Warteschleifenproblematik in den letzten Jahren
deutlich verbessert werden. Dazu haben insbesondere der vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderter Aufbau einer integrierten
Ausbildungsberichterstattung sowie verschiedene Befragungen (z. B. BA/BIBB-
Bewerberbefragungen, BIBB-Übergangsstudie) einen Beitrag geleistet. Die
Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für neue bundesgesetzliche
Regelungen.
9. Wie will die Bundesregierung auf den Mangel an Bewerberinnen und
Bewerbern bzw. den Mangel an Ausbildungsplätzen in einzelnen Regionen
reagieren?
Die Bundesregierung setzt auf einen präventiven Ansatz, der aus mehreren
Förderaktivitäten besteht.
Zentrales Element der Bemühungen der Bundesregierung ist das
flächendeckende Angebot der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter an Arbeitgeber
und Ausbildungsuchende zur Ausbildungsvermittlung.
Mit den bewährten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, der
Einstiegsqualifizierung und den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung verbessern die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter die Chancen von
benachteiligten und behinderten jungen Menschen auf einen Ausbildungsplatz.
Die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt als Regelleistung dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht eingefügte
Berufseinstiegsbegleitung für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler
soll sich als das Begleitinstrument am Übergang von der Schule in Ausbildung
etablieren und dazu beitragen, dass die Wirtschaft mehr geeignete
Auszubildende erhält.
Die BMAS-Initiative „Fachkräfte für die Region“, verfolgt mit Unterstützung
der Sozialpartner das Ziel, regionale Kooperationsstrukturen zur Fachkräfte-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8425sicherung aus- bzw. aufzubauen. Hierzu gehören auch regionale Allianzen im
Themenfeld Ausbildung.
Ziel der in der Antwort zu Frage 7 genannten Bildungsketten-Initiative des
BMBF ist es, Jugendliche bereits in der Schulzeit zu fördern, um anschließende
Warteschleifen im Übergangsbereich Schule – Beruf zu minimieren. Daneben
sollen leistungsstarke Jugendliche durch die im November 2011 von der
Bundesregierung zusammen mit der Wirtschaft gestartete und bis 2013 laufende
Informationsoffensive „Berufliche Bildung – praktisch unschlagbar“ für eine
Ausbildung im dualen System gewonnen werden.
Das aus Mitteln des BMBF und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der
Europäischen Union geförderte Programm Perspektive Berufsabschluss (
www.pers-
pektive-berufsabschluss.de) unterstützt mit den Projekten der Förderlinie 1
„Regionales Übergangsmanagement“ auch die regionale Wirtschaft bei ihrer
langfristigen Fachkräftesicherung durch Initiierung und Verbesserung von
Kooperationen zwischen Schulen und Betrieb. So werden zum Beispiel
Partnerschaften zwischen Schulen und in der Region ansässigen Unternehmen und
Betrieben initiiert, Berufsbildungsmessen unterstützt, Praktika zur
Berufsorientierung angeboten, Betriebe bei der Ausbildungsplatzentwicklung beraten und
die Bedarfe und Anforderungen der Betriebe und Unternehmen bei den
Berufsorientierungsangeboten berücksichtigt. Dabei findet die Sensibilisierung der
Betriebsinhaber für die Ausbildungsfähigkeit benachteiligter Jugendlicher
besondere Beachtung. Die Projekte der Förderlinie 2 „Abschlussorientierte
modulare Nachqualifizierung“ des Programms steuern gegen den Fachkräftemangel,
indem die Potenziale der An- und Ungelernten nachhaltig für eine qualifizierte
Berufstätigkeit erschlossen werden. Damit werden dem Arbeitsmarkt
Bewerberinnen und Bewerber zugeführt, die bislang nicht beruflich integriert werden
konnten.
Das aus Mitteln des BMBF und des ESF geförderte Programm „JOBSTAR-
TER – für die Zukunft ausbilden“ (
www.jobstarter.de) fördert Initiativen zur
Einführung oder Stärkung von betrieblicher Ausbildung insbesondere bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Fokus liegt dabei auf bisher
nicht ausbildende Unternehmen, Unternehmen in ausgewählten Branchen oder
Unternehmen von Inhabern und Inhaberinnen mit Migrationshintergrund.
Zur Unterstützung von KMU bei der Ausbildung von Jugendlichen, die Hilfen
zur Durchführung der Ausbildung benötigen, führt das BIBB für das BMBF
zudem den Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege in die duale
Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“ durch. Dabei
geht es beispielsweise darum, Betriebe einfach und anschaulich über
vorhandene Hilfsmöglichkeiten zu informieren und gesetzlich förderbare
Hilfsmöglichkeiten so zu konzipieren, dass sie von den Unternehmen einfach und
für die Belange ihrer Auszubildenden zugeschnitten abgerufen werden können
(
www.bibb.de/de/55819.htm).
Das aus BMBF- und ESF-Mitteln geförderte Programm JOBSTARTER CON-
NECT (
www.jobstarter-connect.de) bietet zudem einen neuen Ansatz zur
Berufsintegration von jungen Menschen. Anhand bundesweit einheitlicher
Ausbildungsbausteine sollen im Übergangssystem erworbene berufliche
Handlungskompetenzen transparent dokumentiert und damit besser verwertbar
gemacht werden. Durch die auf die Ausbildung bezogene Bescheinigung dessen,
was ein Jugendlicher kann, sollen (ggf. zeitlich anrechenbare) Übernahmen in
betriebliche Ausbildung erleichtert werden.
Drucksache 17/8425 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie steht die Bundesregierung zu einer Modularisierung von
Berufsausbildungen in Ausbildungsbausteine innerhalb eines Berufsbildes?
Die Bundesregierung hält am Berufsprinzip fest. Der Innovationskreis
Berufliche Bildung (IKBB) hat die Erprobung von Ausbildungsbausteinen
empfohlen. Mit dem Programm JOBSTARTER CONNECT werden in 14
Ausbildungsberufen Ausbildungsbausteine erprobt (siehe Antworten zu den Fragen 9
und 13 Nummer 3).
Die Bundesregierung prüft zurzeit eine Ausdehnung des Konzeptes der
Ausbildungsbausteine auf weitere Ausbildungsberufe und wird in diesem Jahr die
Überlegungen mit den Sozialpartnern und den Ländern abstimmen.
11. Wie will die Bundesregierung auf die Tatsache reagieren, dass Betriebe in
Zukunft durch den demografischen Wandel auf als „nicht
ausbildungsreif“ geltende Jugendliche angewiesen sein werden?
Die verbesserte konjunkturelle Lage wird die Chancen des gesamten
Personenkreises auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern.
Bei der Verlängerung des Ausbildungspaktes im Jahr 2010 haben die
Paktpartner den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen
Rechnung getragen und beschlossen, den Pakt bis 2014 mit neuen
Schwerpunkten fortzusetzen. Sie streben insbesondere an, lernbeeinträchtigten und sozial
benachteiligten Jugendlichen noch stärker als zuvor den Einstieg in eine
betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen.
Dieses Ziel wird von den Paktpartnern durch eine Reihe von insbesondere im
Ausbildungspakt im Einzelnen dargelegten Maßnahmen umgesetzt.
Beispielsweise hat die Bundesregierung durch die Bildungsketten-Initiative eine
ganzheitliche Betreuung für förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler
geschaffen (siehe Antworten zu den Fragen 7 und 13 Nummer 1).
12. Plant der Bund seine im Nationalen Ausbildungspakt festgeschriebene
Ausbildungsquote in Höhe von 7 Prozent langfristig an den tatsächlichen
Bedarf an Auszubildenden anzupassen, da mittelfristig ein
Bewerberrückgang zu erwarten ist?
Im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der Ausbildungsplätze in der
Bundesverwaltung auf mindestens 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten festzuschreiben. Die Bundesregierung wird die Situation auf dem
Ausbildungsstellenmarkt und die Entwicklung der Bewerberzahlen weiter
beobachten und bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen.
13. Nach welchem Konzept soll der Übergangssektor, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, neu strukturiert und effizienter gestaltet werden, und
welche der zehn Leitlinien, die der Innovationskreis berufliche Bildung
(IKBB) im Juli 2007 vorgelegt hat, verfolgt die Bundesregierung derzeit
noch (bitte mit Maßnahmenbeschreibung und Angabe der Höhe der
Mittel für die gesamte Dauer)?
Die Bundesregierung verfolgt mit den ausbildungsfördernden Leistungen des
Arbeitsförderungsrechts und durch die Zusammenarbeit mit den
Spitzenverbänden der Wirtschaft, der BA und weiteren Paktpartnern im Ausbildungspakt
das Ziel, möglichst allen jungen Menschen die Chance zu einem
Berufsabschluss zu eröffnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8425Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeistmarktinstrumente auf den Prüfstand
gestellt und die Leistungen für junge Menschen neu strukturiert, transparenter
gestaltet und zusammengefasst. Dabei sind vier Leistungen weggefallen oder
gestrichen worden. Die neu strukturierten Leistungen bilden ein schlüssiges
Gesamtkonzept, um das genannte Ziel zu erreichen. Ausbildungsreife junge
Menschen sollen unmittelbar den Weg in die Berufsausbildung – auch mithilfe
der Zusagen im Ausbildungspakt – finden. Nicht-ausbildungsreife junge
Menschen sollen nach passgenauen vorbereitenden Maßnahmen ohne weitere
Umwege in die Berufsausbildung eintreten können. Als Basis dienen die
Dienstleistungen Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung.
Diese werden ergänzt durch die Förderleistungen. Bereits im vorletzten
Schuljahr helfen Berufsorientierungsmaßnahmen und die Berufseinstiegsbegleitung.
Zur Heranführung an eine Berufsausbildung dienen Maßnahmen der
Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
und die Einstiegsqualifizierung. Während der Ausbildung kommen bei Bedarf
ausbildungsbegleitende Hilfen oder eine außerbetriebliche Berufsausbildung
zum Einsatz. Jüngere Menschen, die über keinen Berufsabschluss verfügen und
bereits seit mehr als drei Jahren eine an- oder ungelernte Beschäftigung
ausüben, können über die berufliche Weiterbildungsförderung einen
Berufsabschluss gefördert erhalten.
Die Bundesregierung verfolgt noch alle 10 Leitlinien, die der Innovationskreis
Berufliche Bildung (IKBB) im Juli 2007 vorgelegt hat.
1. Mehr Schulabschlüsse erreichen – Ausbildungsreife verbessern
Dieses Ziel wird mit der zu Frage 7 genannten Bildungsketten-Initiative des
BMBF verfolgt. Für die Initiative (incl. der Haushaltsmittel für das
Berufsorientierungsprogramm (BOP)) sind unter Berücksichtigung der
mittelfristigen Finanzplanung rund 490 Mio. Euro für den Zeitraum 2010 bis 2014
geplant, siehe auch Antwort zu Frage 20). Die Initiative umfasst im
Einzelnen folgende Aktivitäten:
Durch das Berufsorientierungsprogramm des BMBF, das am 1. April 2008
gestartet und nach einer positiven Evaluierung im Jahr 2010 verstetigt
wurde, erhalten Schülerinnen und Schülern in der Klasse 7 eine zwei bis
dreitägige Potenzialanalyse und machen in der Klasse 8 zwei Wochen lang
praktische Erfahrungen in mindestens drei Berufsfeldern in der Werkstatt
einer Berufsbildungsstätte (
www.bibb.de/berufsorientierung). Von 2008 bis
Ende 2011 wurden bereits rund 130 Mio. Euro für
Berufsorientierungsmaßnahmen von überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten für
rund 300 000 Schülerinnen und Schüler bewilligt. Die Haushaltsmittel für
dieses Programm wurden für das Jahr 2012 weiter erhöht, sodass in diesem
Jahr rund 60 Mio. Euro für das Berufsorientierungsprogramm zur Verfügung
stehen.
Mit dem Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten
werden die bereits tätigen und von der BA finanzierten Berufseinstiegsbegleiter
nach SGB III, die an 1 000 anderen Schulen im Einsatz sind, ergänzt
(
www.bildungsketten.de/de/237.php). Das Sonderprogramm sieht bis Ende
2014 rund 1 000 hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) an
bundesweit rund 1 000 Haupt- und Förderschulen vor. Die BerEb betreuen über
mehrere Jahre bis zu 30 000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf.
Das Programm setzt in der 7. Klasse mit einer Kompetenzfeststellung an
– der Potenzialanalyse – in die auch außerschulische Kompetenzen und
Begabungen einfließen. Die Begleitung beginnt in der Regel in der
Vorabgangsklasse, je nach Bundesland Klasse 8 oder 9, und erfolgt längstens
bis zum Ende des ersten beruflichen Ausbildungsjahres – also bis zu drei
Jahre.
Drucksache 17/8425 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErgänzt wird das Angebot durch die Initiative VerA des Senior Experten
Services (SES) in Bonn, welche ebenfalls ein Teil der Initiative
Bildungsketten, aber auf die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen gerichtet ist
(
www.bildungsketten.de/de/247.php).
Die Initiative JUGEND STÄRKEN des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit ihren vier Programmen (die
ESF-Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“,
„Kompetenzagenturen“ und „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ sowie die im
Kinder- und Jugendplan des Bundes verankerten „Jugendmigrationsdienste“)
fördert die schulische, berufliche und soziale Integration benachteiligter
junger Menschen und junger Migrantinnen und Migranten (siehe auch Antwort
zu Frage 16).
Das Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ zielt auf die
Reintegration von Schülerinnen und Schülern in das Regelschulsystem, die auf
Grund von intensiver Schulverweigerung ihren Schulabschluss gefährden.
Die „Kompetenzagenturen“ unterstützen benachteiligte junge Menschen bei
ihrer beruflichen und sozialen Integration. Beide Programme arbeiten mit
individuellen Förderplänen und werden bis Ende 2013 an 372 Standorten als
Teil der Initiative JUGEND STÄRKEN gefördert. Für die Förderphase von
September 2011 bis Ende 2013 stehen – ohne die Berücksichtigung der
regionalen Kofinanzierungen – 80 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung.
2. Ausbildungsvorbereitung für Benachteiligte optimieren – Förderstrukturen
neu ordnen
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3. Übergänge optimieren – Wege in betriebliche Ausbildung sichern
Dieses Ziel wird mit Programm „Perspektive Berufsabschluss“ verfolgt
(
www.perspektive-berufabschluss.de). Mit diesem Programm fördert das
BMBF in 97 Regionen die Etablierung und Verstärkung wirksamer
Strukturen im Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und in der
beruflichen Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss. In der
Förderinitiative 1 „Regionales Übergangsmanagement“ werden in
kommunaler Verantwortung 55 Projekte mit präventiven Förderangeboten zum
Erreichen von Bildungs- und Berufsabschlüssen umgesetzt. Die 42 in der
Förderinitiative 2 „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“
geförderten Projekte schaffen regionale bzw. branchenbezogene
Angebotsstrukturen zur Fachkräftegewinnung. Ziel ist die verstärkte Nutzung der
Externenprüfung. Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ läuft von
2008 bis 2013, ist ESF-kofinanziert und hat ein Fördervolumen von
insgesamt 67 Mio. Euro. Detaillierte Informationen über das Programm sind im
Internet abrufbar.
Mit den rein national finanzierten Projekten „Mit MigrantInnen für
MigrantInnen – Interkulturelle Kooperation zur Verbesserung der
Bildungsintegration“ und das „Netzwerk biz – Bildung ist Zukunft“ (Ausbildungsförderung
in der türkischen Community durch bessere Einbeziehung von
Ethnomedien) wird der Programmansatz ergänzt. Diese Projekte sind bis 2012
bewilligt. Das Fördervolumen beträgt hier rund 706 000 und rund 234 000
Euro (zu den Begleitprojekten vgl.
www.perspektive-berufsabschluss.de/de/
815.php).
Angeregt durch die „abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ im
Programm „Perspektive Berufsabschluss“ hat der Zentralverband des
Deutschen Handwerks Handlungsempfehlungen zur bundesweiten
Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens zur Zulassung zur
Externenprüfung ausgesprochen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8425Die Sicherung der Wege in die betriebliche Ausbildung wird auch durch den
Modellversuchsförderschwerpunkt „Neue Wege in die duale Ausbildung –
Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“ verfolgt (vgl. auch
Antwort zu Frage 9 und
www.bibb.de/de/55819.htm). Der
Modellversuchsförderschwerpunkt läuft von 2011 bis 2014 und hat ein Fördervolumen von
7,35 Mio. Euro).
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer beteiligt
sich mit dem Netzwerk SchuleWirtschaft Ostdeutschland an der
strukturellen Unterstützung einer besseren Integration von Schulabsolventen in das
Arbeitsleben. Ziel ist es, lokale Kooperationsmodelle zwischen den Schulen
und der Wirtschaft zu entwickeln, um den Übergang von der Schule in die
betriebliche Ausbildung zu erleichtern. Dies ist insbesondere in
Ostdeutschland angesichts der vielen Klein- und Kleinstbetriebe ein wichtiger Beitrag
zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes.
Der Beauftragte kooperiert mit der Bundesvereinigung der
Arbeitgeberverbände (BDA) und der dort angebundenen Bundesarbeitsgemeinschaft
SchuleWirtschaft. Im Jahr 2009 wurde das Vorhaben gestartet und war zunächst
bis Ende 2010 befristet. Da eine erfolgreiche Zusammenarbeit vorlag, wurde
die Zusammenarbeit bis Ende 2013 beschlossen. Das Vorhaben wird von
den fachlich zuständigen Ressorts der Länder begleitet. Für das neue
Vorhaben (von Mitte 2011 bis 2013) stehen 670 000 Euro zur Verfügung.
In dem Programm JOBSTARTER CONNECT wird seit 2009 vor Ort
erprobt, welche Verbesserungen sich durch den Einsatz von
Ausbildungsbausteinen in Bildungsangeboten zwischen Schule und Berufsausbildung
erreichen lassen (vgl. auch Antwort zu Frage 9 und
www.jobstarter-
connect.de). Das BIBB gliederte hierfür modellhaft im Auftrag des BMBF
in 14 Berufsbildern die Ausbildungsinhalte entlang der zu erwerbenden
Kompetenzen in Ausbildungsbausteine. Bis zum Dezember 2011 nahmen in
40 regionalen CONNECT-Projekten rund 3 000 Jugendliche an einer
Qualifizierung über Ausbildungsbausteine teil. Das Programm wird aus Mitteln
des BMBF und aus dem ESF finanziert. Bisher wurden insgesamt rd.
23,4 Mio. Euro an Projektmitteln bewilligt (Laufzeit bis 2015).
Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“
– einem Baustein der Initiative JUGEND STÄRKEN (siehe Leitlinie 1) –
gibt das BMFSFJ den Kommunen Anreize, die Verantwortung für die
Koordinierung und Vernetzung der vielfältigen Akteure und Angebote an den
Schnittstellen Schule – Ausbildung – Beruf stärker wahrzunehmen. Das
Programm läuft bis Ende 2013 und wird – ohne Berücksichtigung der nationalen
Kofinanzierungen – mit rund 17 Mio. Euro aus ESF-Mitteln finanziert.
4. Berufsprinzip stärken – Flexibilisierung der beruflichen Bildung
vorantreiben
Der IKBB hat in seinen Leitlinien zur Modernisierung und
Strukturverbesserung der beruflichen Bildung beschlossen, das Angebot beruflicher
Ausbildung transparenter, effizienter und flexibler auszugestalten und die
Ausbildungsinhalte sinnvoll in Kompetenzabschnitte zu gliedern. Dazu führt das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) seit dem Jahr 2007 im Auftrag des
BMBF mehrere Forschungsprojekte durch, die sich mit der
Weiterentwicklung der Qualifikations- und Prüfungsanforderungen in
Ausbildungsordnungen befassen, um die Vergleichbarkeit der Ordnungsmittel und ein
gemeinsames Verständnis über Leitprinzipien und Grundlagen der Entwicklung der
Ordnungsmittel in der Berufsbildung zu schaffen. Die Kosten für die drei
Projekte belaufen sich auf insgesamt rund 620 000 Euro.
Darüber hinaus wird regelmäßig entsprechend der Leitlinie 4 vor jeder
Neuordnung die Zusammenführung mit anderen Berufen in Berufsgruppen ge-
Drucksache 17/8425 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeprüft. Auf dieser Grundlage wird in den Jahren 2012/2013 eine weitere
Berufsgruppe im Bereich Metall entstehen.
Hinsichtlich der vermehrten Nutzung des betrieblichen Know-hows im
Prüfungswesen hat das BMBF beim BIBB das sog. Prüferportal installiert, das
über neuere Entwicklungen informiert und einen Austausch von
Informationen der Prüfer untereinander ermöglicht. So soll darauf hingewirkt
werden, dass die ehrenamtliche Mitwirkung von betrieblichen Experten in den
Prüfungsausschüssen sichergestellt wird. Für Entwicklung und Betrieb des
Prüferportals werden bis 2013 insgesamt rund 610 000 Euro ausgegeben.
Die Ausbildereignungsverordnung ist auf der Basis der Evaluation der
zeitlich befristeten Aussetzung unter Einbeziehung der Sozialpartner im Januar
2009 novelliert worden.
5. Ausbildungsbasis verbreitern – Ausbildungskapazitäten effektiv nutzen
Ziel des Programms „JOBSTARTER – für die Zukunft ausbilden“ ist es, das
Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen auszuweiten (vgl. auch
Antwort zu Frage 9 und
www.jobstarter.de). Zum Beispiel werden durch
gezieltes Ausbildungs- und Berufemarketing neue oder neugeordnete Berufe
beworben, um dadurch eine größere Vielfalt im regionalen Ausbildungsmarkt
zu schaffen. Über den Schwerpunktbereich der betrieblichen Ausbildung
hinaus erproben und koordinieren einzelne Projekte die im
Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung vorgesehene Zulassung zur
Abschlussprüfung für Auszubildende, die in einer berufsbildenden Schule
oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung einen Bildungsgang
absolvieren, der der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
entspricht (§ 43 Absatz 2 BBiG/§ 36 Absatz 2 HwO).
Ein weiteres Arbeitsfeld der JOBSTARTER-Projekte zur Verbreiterung der
Ausbildungsbasis ist die Entwicklung und Implementierung von Modellen,
die den Flexibilisierungsspielraum des 2005 novellierten BBiG nutzen. So
kommt etwa die Bewerbung und Implementierung der
Teilzeitberufsausbildung nach § 8 Absatz 1 BBiG/§ 27b HwO jungen Müttern und Vätern
entgegen, die bisher aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen von der
Aufnahme einer Berufsausbildung abgehalten wurden. Von dieser Möglichkeit
machen zunehmend auch Betriebe Gebrauch, denen sich dadurch ein neues
Fachkräftepotenzial erschließt. Auch die Förderung und Organisation von
Verbundausbildung gemäß § 10 Absatz 5 BBiG gehört zu den Maßnahmen,
die geeignet sind, das betriebliche Ausbildungsangebot quantitativ und
qualitativ zu erhöhen. Für das Programm stehen von 2006 bis 2013 125 Mio.
Euro einschließlich der Mittel aus dem ESF zur Verfügung.
Zur Verbreiterung der Ausbildungsbasis und zur Verstetigung der
geförderten Aktivitäten arbeitet das Programm JOBSTARTER auch mit privaten
Stiftungen zusammen. Dazu finden jährlich Workshops und Fachtagungen
speziell für solche Stiftungen statt, deren Stiftungszweck die Förderung der
beruflichen Bildung beinhaltet.
6. Durchlässigkeit verbessern – Anschlussfähigkeit beruflicher Abschlüsse
sichern
Zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und
Hochschulbildung hat das BMBF bereits 2005 die Förderinitiative
„Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ (ANKOM),
gestartet. Eines der Ergebnisse dieser Förderinitiative war, dass Absolventen
aus der beruflichen Bildung neben der Anrechnung bereits vorliegender
Kompetenzen weiterer unterstützender Maßnahmen bedürfen, um ihnen ein
effektives Hochschulstudium zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8425Dies greift das BMBF mit den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen
für den Übergang der beruflichen in die hochschulische Bildung“ auf, die
am 18. April 2011 veröffentlicht wurden. Gegenstand der Förderung ist die
Etablierung von unterstützenden Maßnahmen durch die ein erfolgreiches
Studieren unter Berücksichtigung der Lebenssituation Berufstätiger
begünstigt wird. Solche flankierenden und unterstützenden Maßnahmen sollen sich
auf inhaltliche, strukturelle, organisatorische und personelle Vorkehrungen
erstrecken. Der Förderzeitraum endet im Herbst 2014. Es stehen 12 Mio.
Euro zur Verfügung. Die Vorhaben, die sich auf unterschiedliche
Maßnahmen und Studiengänge beziehen, sollen Beispiele geben und Impulse für
weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit setzen.
Der Beschluss der KMK vom 6. März 2009 zum Hochschulzugang für
beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Zugangsberechtigung hat
weitere Impulse für den Übergang von Absolventen der beruflichen Bildung
in ein Hochschulstudium gegeben.
Auch der Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, dem
eine Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 GG
zugrunde liegt, verfolgt als eines der Ziele die Verbesserung der
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.
Die im November 2007 gestartete Pilotinitiative „Entwicklung eines
Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung“ (DECVET) verfolgt die
bildungspolitische Zielsetzung, Strukturen in der beruflichen Bildung
transparenter zu gestalten und die Durchlässigkeit an markanten Zu- und
Übergängen zu erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Verfahren zur
Erfassung, Bewertung und Übertragung von Lernergebnissen von einem
Teilbereich der beruflichen Bildung in einen anderen entwickelt. Die
Schnittstellen sind:
(1) Zugang von der Berufsausbildungsvorbereitung in die duale
Berufsausbildung
(2) Übergang innerhalb der dualen Berufsausausbildung an der Schnittstelle
gemeinsamer berufsübergreifender Qualifikationen in einem Berufsfeld
(3) Übergang von der vollzeitschulischen in die duale Berufsausbildung
(4) Zugang zwischen dualer Berufsausbildung und beruflicher Fortbildung.
7. „Zweite Chance“ für Qualifizierung – Nachqualifizierung junger
Erwachsener vorantreiben
Die Nachqualifizierung junger Erwachsener ist Gegenstand der
Förderlinie 2 des Programms „Perspektive Berufsabschluss“, das unter der
Leitlinie 3 beschrieben ist.
8. Europäische Öffnung – Mobilität und Anerkennung verbessern
In Deutschland haben sich Bund und Länder bereits im Jahr 2006 auf die
vom IKBB in der Leitlinie 8 hervorgehobene Entwicklung eines Deutschen
Qualifikationsrahmens (DQR) verständigt. Als struktureller Ausgangspunkt
wurde eine hohe Kompatibilität zum Europäischen Qualifikationsrahmen
(EQR) vorgegeben. Mit der Zustimmung zum DQR-Entwurf durch den
Arbeitskreis DQR Ende 2010 und durch das KMK-Plenum im März 2011
wurde nach mehrjähriger Arbeit ein wichtiger Meilenstein erreicht.
Insbesondere ist es ein Erfolg, dass der DQR ein bildungsbereichsübergreifender
Rahmen geworden ist, der es ermöglicht, alle Stufen prinzipiell auf
verschiedenen Bildungswegen zu erreichen. Der DQR soll Mobilität und
Transparenz fördern, die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen
Bildungsbereichen erhöhen und dazu beitragen, die Gleichwertigkeit zwischen allge-
Drucksache 17/8425 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemeiner, hochschulischer und beruflicher Bildung zu verwirklichen. Der
DQR kann damit zu bildungs – und arbeitsmarktpolitischen Reformzielen
beitragen und das Vertrauen der Bildungsbereiche untereinander stärken.
Hinsichtlich der Erhöhung der Mobilität zu Lernzwecken in der beruflichen
Bildung ist die im November 2011 durch den Bildungsministerrat getroffene
Vereinbarung zur Steigerung der transnationalen Mobilität in der
Berufsbildung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 6 Prozent der 18- bis 34-Jährigen zu
erwähnen. Für Deutschland bedeutet dies eine anzustrebende Verdopplung
der entsprechenden Mobilitäten.
Dieses Ziel wird im Rahmen diverser Förderprogramme verfolgt. Bilaterale
Austauschprogramme in der beruflichen Bildung gibt es derzeit mit
Frankreich, Norwegen und den Niederlanden. Gefördert wird praxisorientierte
Lernmobilität zu Lernzwecken für Auszubildende. Im Rahmen des EU-
Berufsbildungsprogramms Leonardo da Vinci werden deutsche
Auszubildende ebenfalls während einer Lernphase im europäischen Ausland
gefördert.
Darüber hinaus informiert die Information- und Beratungsstelle für
Praxiserfahrung im Ausland (IBS) als institutionenübergreifende Serviceeinrichtung
umfangreich über Fördermöglichkeiten und bietet Unterstützung bei der
Vor- und Nachbereitung von Lernphasen im Ausland auch während der
Berufsausbildung.
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ (siehe
Leitlinie 3) kooperiert eng mit der vom BMFSFJ geförderten
jugendpolitischen Initiative „JiVE (Jugend international – Vielfalt erleben)“, um
benachteiligten jungen Menschen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund
durch transnationale Mobilität eine Kompetenzsteigerung zu ermöglichen.
Eine Zusammenarbeit findet ebenfalls mit dem Teilvorhaben „Kommune
goes international“ statt, das internationale Jugendarbeit auf kommunaler
Ebene als pädagogisches Instrument auch für benachteiligte Jugendliche und
junge Menschen mit Migrationshintergrund stärken möchte – u. a. durch die
Qualifizierung von Fachkräften der kommunalen Jugendhilfe, der
Jugendsozialarbeit und der „Jugendmigrationsdienste“ (Beschreibung zu
„Jugendmigrationsdiensten“ in Antwort zu Frage 16).
Mit der gemeinsamen Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010–2018 von
Bund und Ländern hat die Förderung von europäischer Lernmobilität und
die verbesserte Anerkennung von Lernleistungen eine Aufwertung erfahren.
Die politischen Vereinbarungen von Bund und Ländern werden in
subsidiärer Verantwortung umgesetzt.
9. Duale Ausbildung im europäischen Vergleich stärken – Potenzial auf dem
internationalen Bildungsmarkt sichern
In der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sind ein deutliches
Interesse und eine hohe Anerkennung für das duale System der
Berufsausbildung spürbar. Viele Staaten sehen gerade vor dem Hintergrund der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt das duale System als ein Kernelement für den Erfolg der
Wirtschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland.
Die im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses 2010 erlassene Brügge-
Erklärung nennt als eines von vier strategischen Zielen die „Verbesserung der
Qualität und Effizienz der beruflichen Bildung – Erhöhung ihrer
Attraktivität und Relevanz“. In der Erklärung wird die Bedeutung von Lernen am
Arbeitsplatz in einer betrieblichen Ausbildung betont – was aus deutscher
Sicht zu begrüßen ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8425Der Bildungsexport wird weiter verfolgt. iMOVE (International Marketing
of Vocational Education), eine BMBF-Initiative zur Unterstützung
deutscher Bildungsanbieter bei deren Engagement auf internationalen Märkten,
unterstützt vorwiegend kleine und mittelständische Bildungsunternehmen
bei der strategischen Planung und Realisierung ihres Engagements im
Ausland mit einem umfangreichen Serviceangebot. Dazu gehören
Publikationen und ein siebensprachiges Internetportal, Seminare und Konferenzen
sowie Delegationsreisen. Mit der Marke „Training – Made in Germany“
wirbt iMOVE im Ausland zudem für deutsche Kompetenz in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung.
10. Grundlagen für zukunftsorientierte Berufsbildungspolitik schaffen –
Kooperation von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik stärken.
Seit November 2011 fördert das BMFSFJ ein Projekt der
Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V., um die Kooperation zwischen
Jugendhilfeeinrichtungen und der Wirtschaft an den Standorten von JUGEND STÄRKEN zu
intensivieren. Es stehen bis Ende 2013 Bundesmittel in Höhe von 400 000
Euro zur Verfügung.
Im Jahr 2006 startete das BMBF zudem seine
Berufsbildungsforschungsinitiative, die das Ziel hat, Informationen, Daten und Vorschläge in Form
von Expertisen und empirischen Untersuchungen für bildungspolitisches
Handeln zu generieren (
www.bmbf.de/de/13567.php).
14. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
aus Projekten und Initiativen mit Modellcharakter (z. B. der 2008
gestarteten Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“) eine
bundesweite Initiative abzuleiten, und welche Vorhaben oder gesetzgeberischen
Maßnahmen sind dazu geplant?
Nach positiven Evaluierungsergebnissen ist die modellhafte Erprobung der
Berufseinstiegsbegleitung im SGB III mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 mit Wirkung
zum 1. April 2012 als Regelleistung dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht
eingeführt worden (vgl. Antwort zu Frage 17).
Unter dem Dach der Bildungsketten-Initiative werden Förderinstrumente und
-programme von Bund und Ländern gebündelt und verzahnt (vgl. Antwort zu
den Fragen 7 und 13 Nummer 1).
Weitere Projekte und Initiativen mit Modellcharakter zeigen, welche
Maßnahmen zur Schaffung nachhaltiger, kohärenter Förderstrukturen vor Ort
funktionieren und welche nicht. Von diesen Erfahrungen können Kommunen und
Regionen mit vergleichbaren Ausgangslagen profitieren. Dies geschieht
während der Programmlaufzeit beispielsweise über Veröffentlichungen sowie über
Workshops und Tagungen, auf denen die erprobten Maßnahmen und die
Erfahrungen damit vorgestellt werden.
Zudem hat das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
(INBAS GmbH) im Rahmen der Evaluation der zu Frage 13 beschriebenen
Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement in Zusammenarbeit/
Rückkopplung mit den Projekten der ersten und zweiten Förderrunde eine Skizze
eines idealtypischen Modells des Regionalen Übergangsmanagements
entwickelt, das im weiteren Verlauf verfeinert wird und konkrete Empfehlungen
für die Verstetigung und den Transfer geben wird.
Der Bund unterstützt auf diese Weise alle Kommunen und Regionen. Die
Verantwortung für die dauerhafte Implementierung der erforderlichen
Abstimmungs- und Steuerungsstrukturen für das Übergangsmanagement bleibt aber
Drucksache 17/8425 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebei den Kommunen und Kreisen. Impulse hierzu gibt u. a. das Programm
„Lernen vor Ort“, mit dem derzeit 40 Kreise und kreisfreie Städte beim Aufbau
eines datengestützten Bildungsmanagements auf kommunaler Ebene
unterstützt werden, in das auch das Übergangsmanagement strukturell eingebunden
ist.
15. Gab es seitens der Bundesregierung in der Vergangenheit eine Initiative,
alle Akteure des Übergangssystems (zuständige Bundesministerien, BA,
Länder, Kommunalvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,
Stiftungen) an einen Tisch zu bringen, um einen gemeinsamen
Reformvorschlag für die Gestaltung des Übergangs von der Schule in die
Arbeitswelt zu erarbeiten?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist eine solche Initiative geplant?
Die zuständigen Bundesministerien, die BA, Arbeitgeber und die
Kultusministerkonferenz sind zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration Partner im Ausbildungspakt. Die
Paktpartner haben sich im Rahmen der Verlängerung des Ausbildungspaktes auch
intensiv mit Fragen der Ausbildungsreife und des Übergangs beschäftigt. An
den Gesprächen waren zum Teil auch Vertreter der Gewerkschaften beteiligt.
Durch die regelmäßig stattfindenden Paktsitzungen stehen die Paktpartner auch
in einem ständigen Dialog.
16. Welche Integrationsstrategie verfolgt die Bundesregierung für junge
Menschen aus bildungsfernen Familien, ohne Schulabschluss, mit
Hauptschulabschluss und mit Migrationshintergrund, und welche
Inklusionsstrategie verfolgt die Bundesregierung für junge Menschen mit
Behinderung?
Für individuelle Chancen in unserer Gesellschaft und gelingende Übergange
von der Schule in das Erwerbsleben ist Bildung ein zentraler Schlüssel. Auch
wenn sich die Bildungssituation benachteiligter junger Menschen in der
Vergangenheit deutlich verbessert hat, sind weitere Anstrengungen notwendig, um
gleichberechtigte Teilhabechancen zu erreichen. Dies gilt in einem besonderen
Maße für die Verbesserung der Bildungsbeteiligung und Bildungschancen von
jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Bundesregierung fördert daher Maßnahmen zur Unterstützung von jungen
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf; davon können junge
Migrantinnen und Migranten besonders profitieren, da sie in den spezifischen
Zielgruppen häufig stark vertreten sind.
Die Bundesregierung verfolgt insofern eine Politik des Cultural
Mainstreaming. Auf die nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes ausschließliche
Zuständigkeit der Länder für den Schulbereich wird verwiesen.
Bund und Länder haben mit der Ende 2008 verabschiedeten Erklärung
„Aufstieg durch Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ entlang
ihrer jeweiligen Verantwortung umfassende Zielvereinbarungen für wichtige
Weichenstellungen zur Weiterentwicklung des Bildungssystems vorgenommen,
die insbesondere auch für die in der Frage genannten Zielgruppen von
Bedeutung sind.
Darüber hinaus haben Bund und Länder im Jahr 2011 gemeinsam mit
Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren als ein zentrales
integrationspolitisches Vorhaben den Nationalen Integrationsplan von 2007 (NIP) zu einem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8425Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) mit konkreten, verbindlichen und
überprüfbaren Zielvorgaben auch im Bildungswesen weiterentwickelt. Der
Nationale Aktionsplan Integration wird auf dem 5. Integrationsgipfel von der
Bundeskanzlerin Ende Januar 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an
gleichberechtigt und umfassend am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben
können (Disability Mainstreaming). Die Bundesregierung hat deshalb zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Nationalen Aktionsplan
beschlossen, der uns der inklusiven Gesellschaft in zahlreichen
Handlungsfeldern näher bringen soll („Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“).
So setzt sich die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan dafür ein, dass
inklusives Lernen, d. h. gemeinsames Lernen von Anfang an, in Deutschland
selbstverständlich wird. Die Initiativen zur Umsetzung des Artikels 24 der UN-
Behindertenrechtskonvention in den Ländern werden daher durch die
Bundesregierung begrüßt. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten
unterstützt die Bundesregierung Länder und Schulträger beim Ausbau der Angebote
des inklusiven Lernens. Im Jahr 2013 ist z. B. eine Nationale Konferenz zur
inklusiven Bildung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
die Deutsche UNESCO-Kommission geplant.
Ein wichtiger Bereich ist dabei der Übergang von der Schule in den Beruf,
damit auch behinderte Menschen eine Arbeit aufnehmen können. Denn Arbeit
zu haben, bedeutet persönliche Unabhängigkeit und Selbstbestätigung. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt aus dem Ausgleichsfonds
100 Mio. Euro bereit, um für mehr Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen zu sorgen. Davon sind 40 Mio. Euro für eine verstärkte berufliche
Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung reserviert. Zu
den Kerninhalten gehören neben einer Potentialanalyse insbesondere berufliche
Praktika, die vorrangig in Betrieben durchgeführt werden und in denen die
Berufswünsche, Bedürfnisse und Stärken abgeklärt werden können.
Mit den ausbildungsfördernden Leistungen im Arbeitsförderungsrecht und der
Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützen die Agenturen für Arbeit und
die Jobcenter das Ziel, insbesondere benachteiligten und behinderten jungen
Menschen zum Berufsabschluss zu verhelfen. Zu verweisen ist insbesondere
auf den Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses und berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen. Der präventive Ansatz ist in den letzten Jahren mit der Einführung von
Berufsorientierungsmaßnahmen bereits ab dem vorletzten Schuljahr in
Kofinanzierung mit Dritten und der zunächst modellhaften Erprobung und nun
dauerhaften Einführung der Berufseinstiegsbegleitung im SGB III konsequent
fortgesetzt worden. Die Etablierung dieser Hilfe als das Begleitinstrument am
Übergang von der Schule in Ausbildung soll dazu beitragen, den
angesprochenen Personenkreis besser in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren.
Wichtige Maßnahmen der Bundesregierung sind zudem u. a.
● die BMFSFJ-Initiative JUGEND STÄRKEN (siehe Antwort zu Frage 13):
Die Programme der Initiative orientieren sich an den individuellen
Lebenssituationen und Bedarfen junger Menschen mit schlechteren Startchancen
und bieten ihnen eine passgenaue Förderung. Mit den Aktivitäten wird
zudem die kommunale Jugendhilfe gestärkt.
Die bundesweit über 400 „Jugendmigrationsdienste“ – ein Teilprogramm
von JUGEND STÄRKEN – richten sich speziell an junge Migrantinnen und
Migranten. Sie geben sozialpädagogische Hilfestellungen vor, während und
nach den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes und beteiligen sich
an der sozialräumlichen Verankerung und Vernetzung der Angebote für
junge Migrantinnen und Migranten.
Drucksache 17/8425 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● das Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung des BMBF, mit dem
seit 2007 in enger Abstimmung mit den Ländern Projekte zur weiteren
Verbesserung des Bildungssystems und der pädagogischen Praxis gefördert
werden, darunter auch das Nationale Bildungspanel
● das System von Bildungs- und Integrationsmonitoring, darunter
– die alle zwei Jahre erscheinenden Berichte „Bildung in Deutschland“ im
Auftrage von BMBF und KMK
– die internationalen Schulleistungsvergleichsuntersuchungen wie PISA,
IGLU oder TIMMS
– der jährlich vom BMBF herausgegebene Berufsbildungsbericht
– der in der Verantwortung der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration erscheinende
Integrationsindikatorenbericht (erster Bericht 2009, Bundestagsdrucksache 16/13300, ein
zweiter Bericht wurde am 12. Januar 2012 veröffentlicht)
● die Forschungsinitiative Sprachdiagnostik und Sprachförderung des BMBF,
zu der gegenwärtig mit den Ländern weitergehende Überlegungen angestellt
werden
● die auf Initiative des BMBF Anfang 2011 mit verschiedenen Stiftungen und
Verbänden zur Unterstützung und Vernetzung lokaler Bildungsbündnisse
gegründete „Allianz für Bildung“
● das Programm „Lernen vor Ort“, das als Initiative des BMBF gemeinsam
mit über 150 Stiftungen in 40 Kommunen modellhaft den Aufbau eines
kommunalen Bildungsmanagement unterstützt
● im Übergang zwischen Schule und Beruf u. a. die vom BMBF gemeinsam
mit den Ländern, dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit gestartete
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ mit den zentralen Aspekten Potentialanalysen,
Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung
● im Bereich von Ausbildung und Beruflicher Bildung u. a.
– der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
– das vom BMBF finanzierte Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTAR-
TER
– das vom BMBF geförderte und aus ESF – Mitteln kofinanzierte
Programm „Perspektive Berufsabschluss“
– das vom BMWi geförderte und aus ESF – Mitteln kofinanzierte
Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige
Unternehmen“
● die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten
Integrationskurse, von denen gerade auch die speziellen Eltern- und
Jugendintegrationskurse der Integration junger Menschen mit
Migrationshintergrund dienen.
Die Integrationsstrategie setzt also insbesondere im Bildungsbereich an ganz
unterschiedlichen Stellen an, um somit möglichst umfassend alle für die
Verbesserung individueller Bildungsbiographien notwendigen Aspekte erfassen zu
können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/842517. Welche der verschiedenen Maßnahmen, Programme und Initiativen des
Bundes, der BA, der Länder und der Kommunen bezogen auf das
Handlungsfeld Übergang von der Schule in den Beruf wurden bisher mit
welchen Ergebnissen evaluiert?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Die Einstiegsqualifizierung wird seit mehreren Jahren kontinuierlich evaluiert.
Die (Zwischen- )berichte werden regelmäßig vom BMAS auf seiner
Internetseite veröffentlicht (
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/
Forschungsberichte/Forschungsberichte-Begleitforschung-Einstiegsqualifizierung/inhalt.html).
Die Evaluation der Einstiegsqualifizierung wird im Jahr 2012 mit einem
Endbericht abgeschlossen. Der Gesetzgeber hat nach intensiver Diskussion im
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die
Einstiegsqualifizierung als unbefristet geltende Leistung bestätigt.
Um die Wirkung und Wirtschaftlichkeit des BvB-Fachkonzepts bewerten und
sich ein Bild von der tatsächlichen Maßnahmeumsetzung machen zu können,
wurde durch das IAB in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut TNS
Infratest Sozialforschung GmbH eine Begleitforschung der im Sommer/Herbst
2006 beginnenden und im Sommer 2007 endenden Berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen durchgeführt. Es sollten Erkenntnisse zur Optimierung der
Zuweisungs- und Umsetzungsprozesse gewonnen werden. Zudem sollten auch
Rückschlüsse möglich sein, an welchen Stellen die Prozesse weiter optimiert
werden sollten, um die Integrationschancen der Teilnehmenden an BvB zu
verbessern.
Die Ergebnisse der Evaluation wurden in der Selbstverwaltung der BA erörtert
und bei den zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklungen des BvB-
Fachkonzepts berücksichtigt.
Der vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung vorgelegte
Forschungsbericht 7/2010 berücksichtigt schwerpunktmäßig qualitative Gesichtspunkte.
Hierbei wurden die Erfahrungen der Bildungsträger bei der
Maßnahmeumsetzung, die Zusammensetzung der Maßnahmen und der Maßnahmeverlauf sowie
die Einflussfaktoren auf das Maßnahmeergebnis analysiert.
Der Ausbildungsbonus wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben evaluiert, der
Deutsche Bundestag über die Ergebnisse unterrichtet. Der erste
Zwischenbericht ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden (Bundestagsdrucksache
17/2690) und auch auf der Internetseite des BMAS abrufbar (
www.bmas.de/
DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-
Ausbildungsbonus/inhalt.html). Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/3384) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
vom Oktober 2010 verwiesen.
Auf Grund der bisherigen Evaluationsergebnisse ist der Ausbildungsbonus für
Arbeitgeber zugunsten von sogenannten Altbewerberinnen und Altbewerbern
nicht verlängert worden. Die im Beschäftigungschancengesetz vorgenommene
Verlängerung der Förderung mit einem Ausbildungsbonus für Arbeitgeber
zugunsten von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben um drei Jahre bis Ende
des Jahres 2013 wird auf Grund der seit Verabschiedung eingetretenen
deutlichen wirtschaftlichen Erholung sowie der bisherigen Ergebnisse der
gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung, die dem Deutschen Bundestag zum 31. Juli
2010 vorgelegt wurde, mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt aufgehoben (vgl. Gesetzentwurf,
Bundestagsdrucksache 17/6277, S. 112, zu § 421r).
Auch die im SGB III vorgesehene Berufseinstiegsbegleitung an
allgemeinbildenden Schulen wird gemäß den gesetzlichen Regelungen evaluiert und der
Deutsche Bundestag über die Ergebnisse unterrichtet. Der Zwischenbericht
Drucksache 17/8425 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2010 ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden (Bundestagsdrucksache
17/3890). Der Zwischenbericht 2011 ist auf der Internetseite des abrufbar
(
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/
Forschungsberichte-Berufseinstiegsbegleitung/inhalt.html).
Die Berufseinstiegsbegleitung an allgemeinbildenden Schulen, die bisher
modellhaft erprobt wird, wird auf Grund der positiven Evaluationsergebnisse mit
dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
dauerhaft in das SGB III eingefügt. Sie kann künftig an allen
allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden und wird damit als das
„Begleitungsinstrument“ für den Übergang von förderungsbedürftigen Schülerinnen und
Schülern allgemeinbildender Schulen in die Berufsausbildung verankert. Für
die Berufseinstiegsbegleitung ist zukünftig ein Kofinanzierungserfordernis
durch Dritte vorgesehen (vgl. Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 17/6277,
S. 79).
Das Berufsorientierungsprogramm des BMBF wurde nach der positiven
Evaluation im Jahr 2010 verstetigt. Die Förderrichtlinien sehen seither keine
zeitliche Begrenzung vor (vgl. auch Antwort zu Frage 13 Nummer 1).
Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ wurde nach der erfolgreichen
Evaluation des abgeschlossenen und viel beachteten BMBF-Programms
„Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem
Förderbedarf (BQF-Programm)“ gestartet (vgl. auch Antwort zu Frage 13
Nummer 3). Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des BQF-
Programms durch die GIB Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung
mbH in Berlin kam 2008 zum Ergebnis, dass künftig insbesondere die
regionale Strukturentwicklung im Bereich der Benachteiligtenförderung von
Bedeutung sein wird.
Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ wurde 2008 mit den
Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte
modulare Nachqualifizierung“ gestartet und läuft bis Ende 2013. Für die
Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ wurde die Firma INBAS mit
der Evaluation beauftragt. Erste Evaluationsergebnisse sind erst im Laufe des
Jahres 2012 zu erwarten, der abschließende Evaluationsbericht wird im Jahr
2014 erscheinen.
Das in der Antwort zu Frage 14 erwähnte Programm „Lernen vor Ort“ des
BMBF ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen und wurde dementsprechend
noch nicht abschließend evaluiert. Die Förderaktivitäten dieses Programms
beziehen sich nicht speziell auf konkrete Maßnahmen im Handlungsfeld
Übergang von der Schule in den Beruf, sondern auf die Verbesserung der Strukturen
des kommunalen Bildungsmanagements insgesamt.
Das Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an
ausbildungswillige Unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) besteht
seit 2007. Es wurde folgendermaßen evaluiert: Im Zeitraum 2007 bis 30. Juni
2011 wurden mit Betrieben rd. 180 000 Beratungsgespräche geführt. Mit
Jugendlichen erfolgten rd. 88 000 Beratungsgespräche. Es konnten mehr als
35 000 Ausbildungsplätze bzw. Plätze in Einstiegsqualifizierungen vermittelt
werden. Aufgrund seines Erfolges wird eine Verlängerung des Programms, das
derzeit bis 31. Dezember 2013 befristet ist, über 2013 hinaus angestrebt.
Die Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN des BMFSFJ unterliegen
einem fortlaufenden Monitoring und werden evaluiert. Die Evaluation des
ESF-Programms „STÄRKEN vor Ort“, das Ende 2011 ausgelaufen ist, endet
im Juli 2012. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2012
veröffentlicht. Die Evaluationen der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“
und „Kompetenzagenturen“ laufen im Hinblick auf die Verlängerung der ESF-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8425Programme bis März 2013, anschließend ist die Veröffentlichung der
Ergebnisse vorgesehen.
Das Programm „JOBSTARTER – für die Zukunft ausbilden“ wurde von 2007
bis 2011 durch die GIB Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung
mbH in Berlin begleitend evaluiert.
Zentrale Ergebnisse der Evaluation:
● Programmansatz (Ausbildungsplatzentwicklung) und Weiterentwicklung
(passgenaue Besetzung) waren sinnvoll. 287 regionale JOBSTARTER-
Projekte haben bisher insgesamt 56 826 Ausbildungsplätze akquirieren und
davon 39 133 bereits mit Jugendlichen besetzen können (Stand: 19. September
2011).
● Fokussierung des Programms auf die Zielgruppe Unternehmen war
erfolgreich:
Hervorzuheben ist die Heranführung von selbstständigen Unternehmerinnen
und Unternehmen mit Migrationshintergrund an das duale
Berufsbildungssystem; insgesamt 8 223 betriebliche Ausbildungsplätze konnten in diesen
Betrieben bis September 2011 akquiriert werden.
● Zahlreiche innovative Konzepte wurden generiert und in der
Berufsbildungspraxis umgesetzt, z. B. in den Bereichen Teilzeit- und Verbundausbildung.
Die Evaluationsergebnisse werden bei Folgeaktivitäten entsprechend
berücksichtigt.
Das Programm JOBSTARTER CONNECT wird durch die InterVal GmbH in
Berlin begleitend evaluiert. Bis zum Dezember 2011 nahmen in 40 regionalen
CONNECT-Projekten rund 3 000 Jugendliche und junge Erwachsene an einer
Qualifizierung über kompetenzorientierte Ausbildungsbausteine teil. Die
bisherigen Erkenntnisse zeigen u. a.
● eine Qualitätsverbesserung und stärkere duale Orientierung der Maßnahmen
des Übergangsbereichs;
● eine verbesserte Lernergebnisorientierung im Qualifizierungsprozess
verbunden mit einer Verbesserung der Rückkopplung von Lernerfolgen für die
Jugendlichen (neue Feedbackkultur);
● Steigerung der Motivation und des Selbstwertgefühls der jugendlichen
Teilnehmer;
● die zunehmende Verbreitung und Akzeptanz des Instrumentes auch über die
geförderten Projekte hinaus.
Es ist aufgrund der positiven Ergebnisse geplant, das Konzept der
Ausbildungsbausteine auf weitere Berufe auszuweiten (vgl. Antwort zu Frage 10).
18. Wie viele jungen Menschen wurden im Rahmen der 22 Projekte des
Programms „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ tatsächlich
erfolgreich nachqualifiziert, und welche Daten liegen über ihren Verbleib
vor?
Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist
einer von zwei Förderschwerpunkten des Programms „Perspektive
Berufsabschluss“, das zu Frage 13 Nummer 3 skizziert wurde. Als Teil eines
Strukturprogramms haben die 42 dieser Initiative zuzuordnenden Projekte die Aufgabe,
Netzwerke aufzubauen und in enger Zusammenarbeit mit den relevanten
Arbeitsmarkt- und Bildungsakteuren der jeweiligen Region bzw. Branche
Beratungs- und Unterstützungsstrukturen rund um die Nachqualifizierung zu imple-
Drucksache 17/8425 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodementieren. In Kooperation der Netzwerkpartner werden auf den regionalen
bzw. den Bedarf der Branche abgestimmte Nachqualifizierungsangebote
initiiert. Durch das strategische und kooperative Zusammenwirken der Akteure
– insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände,
Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung/Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale/regionale Wirtschaftsförderung – ist
erreicht worden, dass die vorhandenen Förderinstrumente stärker als bisher zur
abschlussbezogenen Nachqualifizierung und erfolgreichen Teilnahme an der
Externenprüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen genutzt werden.
Da es nicht Aufgabe der Projekte ist, selbst Nachqualifizierung durchzuführen,
kann nicht gesagt werden, wie viele Personen aufgrund der Förderinitiative
bzw. im Rahmen der von den Projekten initiierten Maßnahmen erfolgreich
nachqualifiziert wurden. Hierfür müssten die Kausalität zwischen der einzelnen
Beratungstätigkeit bzw. der initiierten Angebotsentwicklung und einer
gegebenenfalls erfolgreichen Nachqualifizierung nachgewiesen werden. Ein solcher
Nachweis würde erfordern, dass jeder, der eine entsprechende Beratung sucht
bzw. ein Nachqualifizierungsangebot in einer Förderregion wahrnimmt, im
weiteren Verlauf begleitet bzw. befragt wird. Dies geschieht nicht. Es werden
nur die Beratungskontakte und die als Regelangebote etablierten
Nachqualifizierungskonzepte und Maßnahmen erfasst. Die von den Projekten in
Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern angestoßenen strukturellen
Veränderungen und Standardsetzungen werden ausführlich dokumentiert. Die Evaluation
der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wird
von einem Konsortium unter Federführung des Zentrums für
Qualitätssicherung und -entwicklung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
durchgeführt. Das Evaluationsteam nahm im Jahr 2011 seine Arbeit auf. Die
Abschlussergebnisse der Evaluation werden in der ersten Hälfte des Jahres 2014
vorliegen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg des Anteils der
Jugendlichen, die Aktivierungshilfen in Anspruch nehmen, die z. B.
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vorgeschaltet werden (vgl. Datenreport
zum Berufsbildungsbericht, S. 220)?
Dem Schaubild „Maßnahmen der Berufsvorbereitung der Bundesagentur für
Arbeit – Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen“ des Datenreports zum
Berufsbildungsbericht liegt der jährliche Bericht der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit „Förderung der Berufsausbildung“ zu Grunde (vgl. Bericht unter
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Ar-
beitsmarktpolitische-Massnahmen/Berufsberatung-und-Foerderung-der-
Berufsausbildung/Berufsberatung-und-Foerderung-der-Berufsausbildung-Nav.htm).
Die darin aufgeführte Zahl der Teilnehmenden an Aktivierungshilfen, die auf
der Rechtsgrundlage § 241 Absatz 3a SGB III a. F. gefördert wurden, betrug im
Jahresdurchschnitt 2009 im Bestand 6 183 Teilnehmer. Der Anstieg der
Teilnehmendenzahlen im Jahr 2009 gegenüber 2008 bezieht sich praktisch
ausschließlich auf den Rechtskreis SGB II (Jahresdurchschnitt 2008 im
Rechtskreis SGB II: 1 998 Teilnehmer im Bestand, Jahresdurchschnitt 2009 im
Rechtskreis SGB II: 5 773 Teilnehmer im Bestand).
Die Rechtsgrundlagen der Aktivierungshilfen nach § 241 Absatz 3a SGB III
sind zum 1. August 2009 entfallen (Gesetz zur Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008). Maßnahmen
mit vergleichbarer Zielsetzung sind seit 1. Januar 2009 auf der Grundlage des
§ 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III ohne wesentliche inhaltlichen
Änderungen zu § 241 SGB III förderbar. Eine statistische Abbildung dieses
Instrumentes ist erst seit Oktober 2009 möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8425Mit den „Aktivierungshilfen für Jüngere“ nach § 46 SGB III bzw. § 16
Absatz 1 SGB II i. V. m. § 46 SGB III stehen den Agenturen für Arbeit und den
Jobcentern damit nach wie vor ein niedrigschwelliges Instrument zur
Verfügung, um junge Menschen mit vielfältigen und schwerwiegenden
Hemmnissen, insbesondere aus dem Rechtskreis SGB II, gezielt zu erreichen.
Erstellungsdatum: 5. Januar 2012
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) 2010: Jahresdurchschnitt; Januar – September 2010 bzw. 2011: 9-Monats-Durchschnitt
Wesentlicher Grund für den Anstieg der Aktivierungshilfen für Jugendliche
gemäß § 241 SGB III von 2008 auf 2009 war die vom BMAS unterstützte
Umorientierung der Grundsicherungsstellen weg von der nachrangigen Förderung
durch sonstige weitere Leistungen hin zu den Regelinstrumenten und hier im
niedrigschwelligen Bereich insbesondere zu den Aktivierungshilfen.
Aktivierungshilfen besitzen im Rechtskreis SGB II aufgrund der häufig
schwierigeren Klientel eine größere Bedeutung als im Rechtskreis SGB III
(durchschnittlicher Teilnehmerbestand im Zeitraum von Januar bis September
2010 im SGB II: 2 513 Teilnehmer, SGB III: 414 Teilnehmer). Die aktuelle
Entwicklung (Rechtskreis SGB III: durchschnittlich 493 Teilnehmer im
Zeitraum Januar bis September 2011, im Rechtskreis SGB II: 4 873 Teilnehmer)
weist darauf hin, dass Agenturen für Arbeit und Jobcenter das Instrument
„Aktivierungshilfen“ auch auf der „neuen“ Rechtsgrundlage gemäß § 46 SGB III
zwar immer noch zurückhaltend, insbesondere die Jobcenter jedoch
zunehmend häufiger nutzen.
„Aktivierungshilfen für Jüngere“ sind ein gutes Instrument, um junge
Menschen mit komplexen Problemlagen unter Berücksichtigung ihres individuellen
Entwicklungspotentials im Vorfeld von Berufsvorbereitung bzw.
Berufsausbildung zu unterstützen und schrittweise an eine Ausbildung heranzuführen.
20. Wie viel Prozent der für das Programm „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel wurden bisher tatsächlich abgerufen?
Für die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ sind unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung
rund 490 Mio. Euro für den Zeitraum 2010 bis 2014 geplant; davon wurden in
Zugang und Bestand an Teilnehmern in Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 46 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 SGB III)
Deutschland
2010, 2011, Datenstand: Dezember 2011
Kennung Trägerschaft
Teilnehmer
Berichtszeitraum
2010 Januar – September
2010
Januar – September
2011
1 2 3
Zugang Insgesamt 14 727 8 696 12 943
SGB III 1 564 954 946
SGB II 13 163 7 742 11 997
Bestand 1) Insgesamt 3 752 2 927 5 365
SGB III 467 414 493
SGB II 3 285 2 513 4 873
Drucksache 17/8425 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Jahren 2010 und 2011 insgesamt 98,45 Mio. Euro (20,1 Prozent)
abgerufen.
21. Wie viel Prozent der für den Förderschwerpunkt „Regionales
Übergangsmanagement“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden bisher
tatsächlich abgerufen?
Von dem für den Förderschwerpunkt „Regionales Übergangsmanagement“ zur
Verfügung stehenden finanziellen Gesamtvolumen in Höhe von 34,49 Mio.
Euro für den Zeitraum 1. Mai 2008 bis 31. Oktober 2013 wurden bis zum
31. Dezember 2011 insgesamt 22,62 Millionen Euro (65,6 Prozent) abgerufen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8425Anlage 1
Bundesebene:
Name des Angebots
Leistungen aktiver Arbeitsförderung/als Dienstleistung
1 Berufsberatung §§ 29 bis 33 SGB III
2 Berufsorientierung § 33 SGB III
3 Ausbildungsvermittlung § 35 ff. SGB III
Förderinstrumente
Schule
1 Vertiefte Berufsorientierung §§ 33 Satz 3 bis 5, 421q SGB III
2 Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Vorbereitung
3 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen §§ 61, 61a SGB III
4 Betriebliche Einstiegsqualifizierung § 235b SGB III
(5) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 46 SGB III (u. a. GINCO,
Ganzil)
Ausbildung
X Berufsausbildungsbeihilfe § 59 ff. SGB III und BAföG
7 Ausbildungsbegleitende Hilfen § 241 SGB III
8 außerbetriebliche Berufsausbildung §§ 242, 421n SGB III
(9) Förderung aus dem Vermittlungsbudget § 45 SGB III
Bundesprogramme
Schule
1 Berufsorientierung in ÜBS und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
2 Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung
* Netzwerk SchuleWirtschaft Ostdeutschland
3*** Schulverweigerung – Die 2. Chance
4 ESF-Bundesprogramm „Soziale Stadt –Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“
Vorbereitung
5 Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen
** Runder Tisch Produktionsschulen
6 JOBSTARTER CONNECT (Ausbildungsbausteine)
7 Perspektive Berufsabschluss: Strukturförderprogramm, von dem mittelbar junge Menschen
am Übergang profitieren
8 IdA – Integration durch Austausch
9*** Kompetenzagenturen
10*** Jugendmigrationsdienste
11*** JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region
Drucksache 17/8425 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGestrichen sind Instrumente, die im Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (auch aufgrund der Beratungen in der
Ressort-AG) nicht verlängert oder gestrichen wurden.
( ) Diese Instrumente werden nicht gezählt, da sie nicht spezifisch für junge Menschen konzipiert wurden, sondern zum allgemeinen Portfolio der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente zählen.
X Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung zum Lebensunterhalt. Daher nicht als Instrument gezählt.
* SchuleWirtschaft ist ein bestehendes Netzwerk auf ehrenamtlicher Basis. Das BMI fördert mit „Netzwerk SchuleWirtschaft Ostdeutschland“
mit geringem Mittelvolumen die Arbeit des Netzwerkes nur zu einzelnen Schwerpunkten in den neuen Bundesländern. Daher nicht als
Programm gezählt.
** Produktionsschulen sind kein Programm, sie werden bei Bundesprogrammen nicht mitgezählt
*** Die Initiative JUGEND STÄRKEN ist das Dachprogramm zu den 5 Programmen: Jugendmigrationsdienste, Kompetenzagenturen,
Schulverweigerung – Die 2. Chance und JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region sowie STÄRKEN vor Ort (letzteres läuft Ende 2011 aus).
**** JOBSTARTER fördert verschiedene Einzelprojekte. Die 37 KAUSA-Projekte akquirieren zum Beispiel Ausbildungsplätze bei
Selbstständigen mit Migrationshintergrund. Weitere elf Projekte haben die Einrichtung von Ausbildungsplätzen in Teilzeit zum Thema. Dazu gehören
aber auch Projekte zum dualen Studium oder mit dem Schwerpunkt Verbundausbildung.
Stand: Dezember 2011
Ausbildung
12**** JOBSTARTER
13 VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
14 Mobilitätsberatung fürs Ausland „Berufsbildung ohne Grenzen“
15 Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Ausbildungsförderung in der deutschen
Binnenschifffahrt
16 Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt 2010 vom 10. Juni 2010
17 Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in
Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8425Anlage 2
Länderebene:
Schule
Name des Programms
Bayern
1 Erweiterte vertiefte Berufsorientierung nach §§ 33 und 421q SGB III
2 Förderung der Berufsorientierung in überbetr. und vergleichb. Berufsbildungsstätten
3 Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III
4 Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss
Baden-Württemberg
5 FSJ plus – Realschulabschluss im Freiwilligen Sozialen Jahr
Berlin
6 einjährige Berufsfachschule
7 MDQM – hier MDQM I und MDQM II
Mecklenburg-Vorpommern
8 Förderung der Berufsfrühorientierung in MV
9 Förderung von berufsorientierenden Schülerexkursionen
10 Förderung von Schülerfirmen
11 Richtlinie zur Förderung des lebenslangen Lernens
12 Girls Day
13 Produktives Lernen gem. der Verwaltungsvorschrift „Produktives Lernen an den Regionalen
Schulen und den nichtgymnasialen Bildungsgängen der Gesamtschulen“ vom 27. April 2009
14 Lehrer in der Schulsozialarbeit
Nordrhein-Westfalen
15 Betrieb und Schule (BUS)
16 Ein-Topf
17 ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung
18 STAR – Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration schwerbehinderter Jugendlicher
19 STARTKLAR – Mit Praxis in die Ausbildung
20 STARTKLAR-PLUS, mit Praxis in betriebliche Beschäftigung und Ausbildung
Rheinland-Pfalz
21 Fit für den Job
22 Vertiefte Berufsorientierung
Saarland
23 sozialpädagogische Betreuung für das dualisiertes Berufsgrundbildungsjahr/die dualisierte
Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege, das Berufsvorbereitungsjahr als
Produktionsschule und die Werkstatt-Schule
24 Modellversuch Reformklassen der Initiative „Du schaffst das!“
25 „Zukunft konkret – Implementierung der erweiterten vertieften Berufsorientierung in der
Sekundarstufe I im Saarland“
Sachsen
26 Projekte der Berufsorientierung und -vorbereitung
Sachsen-Anhalt
27 Einzelprojekte zur präventiven Arbeitsmarktförderung – Förderbereich C
28 Programm BRAFO
Drucksache 17/8425 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStand: 1. Quartal 2011
Vorbereitung
Schleswig-Holstein
29 Regionale Fachberatung Schule-Betrieb
30 Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt
31 Zukunftsprogramm Arbeit (ZPA) – B.5 Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt
Thüringen
32 zur Förderung praxisnaher Berufsorientierung und -vorbereitung
„Berufsvorbereitungsrichtlinie“
Name des Programms
Bayern
1 Richtlinie zur Förderung von Projekten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
Baden-Württemberg
2 carpo – Assistierte Ausbildung
Berlin
3 Ausbildung in Sicht (AiS)
4 Berufsqualifizierender Bildungsgang – BQL
5 Berufsorientierung als teilstationäres Angebot nach § 13,2 SGB VIII, Aktivierungshilfe
gleiches Angebot in Mischfinanzierung JobCenter-Jugendamt
6 ambulante sozialpädagogische Begleitung und Betreuung im Übergang Schule/Beruf
7 Berufsvorbereitung als teilstationäres Angebot nach § 13,2 SGB VIII als reine
Jugendhilfeleistung
Brandenburg
8 Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe
Bremen
9 Ausbildung und Jugend mit Zukunft
10 Landesinitiative zur Förderung von arbeitsmarktorientierten Beratungsangeboten
Hessen
11 Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen
12 Ausbildungsbudget 2010/2011
2010: Teilbudget Ausbildungsvorbereitung (ehemals FAUB)
Mecklenburg-Vorpommern
13 Förderung der Kontaktlehrer für Berufs- und Studienorientierung
14 Berufsvorbereitungsjahr – einjährig und zweijährig (gesetzliche Leistung gem. Schulgesetz
M-V v. 13. Februar 2006 und Berufsschulverordnung v. 4. Juli 2005)
Niedersachsen
15 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten
16 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv-Centren
(PACE)
17 Förderung zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und -akquisiteur bei den Kammern
in Niedersachsen
18 Förderung von Modellprojekten im Bereich der betrieblichen Ausbildung
19 Förderung von innovativen Projekten im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung – Innovative Projekte der beruflichen Bildung
20 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu
Kompetenzzentren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/8425Stand: 1. Quartal 2011
Nordrhein-Westfalen
21 3. Weg in die Berufsausbildung
22 Werkstattjahr
Rheinland-Pfalz
23 Vertiefte Berufsorientierung
24 Fit für den Job
Saarland
25 ESF-Landesprogramm hier Jugendkoordinatoren
26 ESF-Landesprogramm hier Beratung und Orientierung für benachteiligte Jugendliche im
Übergang Schule/Beruf
27 ESF-Landesprogramm Qualifizierung für besonders benachteiligte Jugendliche ALG-II-
Bezieher zur Ausbildungsvorbereitung
28 ESF-Landesprogramm hier Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche U 25 im ALG-
II-Bezug
Sachsen
29 Projekte der Berufsorientierung und -vorbereitung
30 ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener
Sachsen-Anhalt
31 Programm STABIL
32 Programm GAJL
33 Ausbildung Alleinerziehender
34 Berufsorientierung in zukunftsträchtigen Berufen
Schleswig-Holstein
35 Ausbildung und Integration für Migranten – AIM
36 AQUA
37 Zukunftsprogramm Arbeit: B 7 – Jugendliche Strafgefangene
38 Migrationssozialberatung
39 ZPA – B6 Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von
benachteiligten jungen Menschen unter 25
40 Modellprojekt „Übergang Schule-Beruf“
Thüringen
41 Förderung praxisnaher Berufsorientierung und- vorbereitung „Berufsvorbereitungsrichtlinie“
Drucksache 17/8425 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAusbildung
Name des Programms
Bayern
1 Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2009
2 Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2009
3 Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer
Hauptschulen 2008–2013
4 Mobilitätshilfen an Auszubildende 2009
5 Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen in der Altenpflege im Rahmen des
ESF
Brandenburg
6 Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen im Rahmen der
Berufsausbildung im Land Brandenburg
7 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
8 Ausbildungsplatzprogramm Ost (APO)
9 Richtlinie Überbetriebliche Ausbildung in der Landwirtschaft
10 EXAM Förderung des externen Ausbildungsmanagements
11 Einstiegszeit
Berlin
12 Ausbildungsplatzprogramm Ost (APP) (APPplus) (BAPP)
13 Berufsausbildung als teilstationäres Angebot nach § 13 (2) SGB III, auch als
Kooperationsangebot im Verbund mit Jobcenter
Hamburg
14 Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger (QuAS)
15 Sofortprogramme Ausbildung
16 Ausbildungsagenturen
Hessen
17 Ausbildungsbudget 2010/2011 2010 noch: Ausbildung in der Migration
18 Ausbildungsbudget 2010/2011
(2010 noch: „Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)“)
19 Ausbildungsbudget 2010/2011
(2010 noch: „Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender“)
20 Ausbildungskostenzuschuss (AKZ) für Lern- und Leistungsbeeinträchtigte
21 Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen
22 Ausbildungsstellen für Altbewerber/innen
23 Ausbildungsstellen bei Existenzgründungen
24 Ausbildungsstellen für Auszubildende aus insolventen Betrieben
25 Ausbildung in Partnerschaften
26 Verbesserung des Ausbildungsumfeldes
27 Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb
28 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
29 überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge
30 Qualifizierung von Beschäftigten in KMU
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/8425Niedersachsen
31 Förderung von Modellprojekten im Bereich der betrieblichen Ausbildung
32 Zuwendungen an Zusammenschlüsse zur Förderung gemeinsamer betrieblicher
Berufsausbildung im Verbund (GEMEINSAM)
33 Zuwendungen für Projekte zur Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Rahmen
der Verbundausbildung
34 Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Nordrhein-Westfalen
35 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in
Nordrhein-Westfalen
36 Initiative Jugend in Arbeit plus
37 Starthelfer/innen
38 TEP-Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen
Rheinland-Pfalz
39 Berufsmentoren
40 Verbesserung der Ausbildungschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund
41 Förderung von Ausbildungsverbünden
42 ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen
43 Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Saarland
44 ESF-Landesprogramm hier Kofinanzierung Ausbildung jetzt
45 ESF-Landesprogramm hier Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche U 25 im ALG-
II-Bezug
Sachsen
46 Gemeinschaftsinitiative Sachsen (GISA)
47 Landesergänzungsprogramm (LEP)
48 Individuelle Ausbildungspläne (IAP)
49 Zielgruppenförderung
50 Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) (nur teilweise für die Erhebung relevant)
51 Verbundausbildung (nur teilweise für die Erhebung relevant)
52 Zusatzqualifikationen (nur teilweise für die Erhebung relevant)
53 Richtlinien des SMWA zur Mittelstandsförderung vom 16. Januar 2009 (ÜBS-Förderung)
Sachsen-Anhalt
54 Förderung der Verbundausbildung/Zusatzqualifikationen
55 Einzelprojekte zur präventiven Arbeitsmarktförderung Förderbereich C
56 Ausbildungsplatzprogramm Ost/Landesergänzungsprogramm
57 Unterstützung wissenschaftlicher Karrieren von Frauen
Schleswig-Holstein
58 ZPA-B1: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze
59 ZPA-B2: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
60 ZPA-B3 Ausbildungsplatzakquisition
61 ZPA-B3 Ausbildungsplatzakquisition in Migrantenbetrieben
62 ZPA-B3 Ausbildungsplatzakquisition für Teilzeitausbildung
63 ZPA-B4: Regionale Ausbildungsbetreuung in Schleswig-Holstein
64 Ausbildung und Integration für Migranten – AIM
65 ZPA-B8: Transnationale Maßnahmen für Jugendliche
Drucksache 17/8425 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeThüringen
66 zur Förderung der beruflichen Erstausbildung „Ausbildungsrichtlinie“
67 zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen
Integration
68 RL für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im
Rahmen des gemeinsamen Programms des Bundes und der neuen Länder „Zukunfsinitiative-
Lehrstellen“Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]