[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8478
17. Wahlperiode 25. 01. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 23. Januar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Cornelia Behm,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8295 –
Aktivitäten der Bundesregierung zum konsequenten Schutz des Bodens auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bodenschutz steht als Thema nur selten im Mittelpunkt, obwohl er von
besonderer Bedeutung für unsere Zukunft ist. Gesunde Böden erfüllen zahlreiche
ökologische und ökonomische Funktionen. Die Böden werden vielfältig
genutzt, so dass es teilweise zu erheblichen Nutzungskonkurrenzen kommt. Der
Boden ist die wichtigste, nicht vermehrbare Ressource für land- und
forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie für Siedlungsstandorte, für Industrieflächen oder
für Verkehrsflächen. Aus Böden können zahlreiche wirtschaftlich bedeutende
Rohstoffe gewonnen werden. Auf der anderen Seite erbringt der Boden wichtige
Leistungen für einen intakten Naturhaushalt. Im Boden wird CO2 gespeichert,
er filtert und baut zahlreiche Schadstoffe ab, dient der Speicherung und
Reinigung von Wasser und ist ein wichtiger Nährstoff- und Nahrungslieferant. Zudem
ist er Lebensraum für zahlreiche Arten und Grundlage des Wachstums einer
reichen Pflanzenwelt.
Eine zu starke Nutzung bestimmter Funktionen des Bodens, wie beispielsweise
durch Rohstoffabbau oder intensive Landwirtschaft, kann dazu führen, dass
wichtige Funktionen der Böden beeinträchtigt werden oder sogar ganz verloren
gehen. Deutschland kann zwar als Vorreiter in Sachen Bodenschutz gelten, aber
auch hier gibt es noch viel zu tun.
Angesichts der erheblichen Defizite beim Schutz der Böden in der Mehrzahl der
Staaten der Europäischen Union (EU) bedarf es endlich eines umfassenden
Bodenschutzrechtes auf der Ebene der EU. Aber auch auf internationaler Ebene
müssen der Bodenschutz verbessert und gleichzeitig eine Harmonisierung der
Regelungen auf hohem Niveau angestrebt werden. Bodenschutz ist eine
länderübergreifende Aufgabe, denn zerstörte Böden haben gerade mit Blick auf den
Schutz der Wasserressourcen und des Klimas auch starke negative
überregionale Auswirkungen.
Europäische und internationale Bodenschutzpolitik
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Bodenschutz gerade mit
Blick auf die Funktionen des Bodens bezüglich Klimaschutz,
Wasserreinhaltung, Ernährungssicherheit und Hochwasserschutz eine
grenzüberschreitende Aufgabe ist?
Wenn ja, wie schätzt sie die Notwendigkeit der Schaffung einer
grenzüberschreitenden einheitlichen EU-Bodenschutzpolitik ein?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Bodenschutz eine generelle und
grenzunabhängige Aufgabe mit gesamtgesellschaftlich hohem Stellenwert ist.
Die Integration und angemessene Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen
muss daher in allen Bereichen erfolgen.
2. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass in allen Staaten der EU
ein hoher Bodenschutzstandard eingeführt werden sollte?
Wenn ja, welche Instrumente sieht die Bundesregierung als geeignet an, um
dieses Ziel zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung würde einen hohen Bodenschutzstandard in allen EU-
Mitgliedstaaten, aber auch den Nichtmitgliedstaaten sehr begrüßen. Die
Bundesregierung sieht hierzu die Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie auf
EU-Ebene ohne eine spezielle rahmengesetzliche Regelung zum Bodenschutz
als zielführendes Instrument an.
3. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele und
Maßnahmen, die in einer EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie enthalten sein
müssen?
4. Wird sich die Bundesregierung im Falle einer Wiederaufnahme der
Verhandlungen über eine Bodenschutzrahmenrichtlinie für die Verabschiedung einer
solchen Richtlinie einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung lehnt eine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie ab. Eine
solche Richtlinie ist nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar, wäre mit
hohem Bürokratieaufwand verbunden und würde voraussichtlich
unverhältnismäßig hohe Folgekosten bei der Umsetzung nach sich ziehen.
5. Sind der Bundesregierung neue Entwürfe und Überlegungen für eine EU-
Bodenschutzrahmenrichtlinie bekannt?
Wenn ja, von wem stammen diese, und wie beurteilt die Bundesregierung
sie?
Neue Entwürfe der Europäischen Kommission oder der EU-Präsidentschaft sind
der Bundesregierung nicht bekannt. Überlegungen und Diskussionen werden in
den unterschiedlichen Fachkreisen und Arbeitsgruppen sowohl national als auch
auf EU-Ebene weiter geführt.
6. Beeinflusst die Einführung eines europaweiten EU-Bodenschutzstandards
aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Unternehmen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Beachtung von Bodenschutzstandards ist nur eines von vielen
Einflusskriterien, die als Gesamtheit über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
entscheiden. Die Bundesregierung geht, auch nach Beratungen mit den
Verbänden der deutschen Wirtschaft, jedoch davon aus, dass die Einführung von EU-
Bodenschutzstandards nicht erforderlich ist, um die Wettbewerbsbedingungen
maßgeblich zu verbessern.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen
Kommission, dass langfristig der volkswirtschaftliche Nutzen einer EU-
Bodenschutzrichtlinie deutlich höher ist, als die Kosten der Implementierung?
Auf Grundlage welcher konkreten Berechnungen und Analysen kommt die
Bundesregierung hier ggf. zu einer ähnlichen oder zu einer abweichenden
Einschätzung?
8. Ist es aus Sicht der Bundesregierung derzeit möglich, seriöse Schätzungen
für die Kosten der Implementierung einer ambitionierten EU-
Bodenschutzrichtlinie in Deutschland zu geben?
Wenn ja, liegen der Bundesregierung derzeit entsprechende Schätzungen
vor, von wem wurden sie erstellt, und zu welchen Ergebnissen kommen sie?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einschätzung der Europäischen Kommission wurde auf Basis gängiger
Modellansätze für ihren Vorschlag vorgenommen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat Ende 2009 die Fachhochschule des Mittelstandes (FHM),
Bielefeld, Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau beauftragt, die
Erfüllungskosten für die öffentliche Verwaltung in Deutschland abzuschätzen, die nach
Inkrafttreten einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie entstehen würden. Das
Gutachten wurde im Juni 2010 abgeschlossen und danach der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht. Die einzelnen Ergebnisse sind dem auf der Homepage des
BMELV veröffentlichten Bericht (
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/
Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Agrar-Umweltmassnahmen/Bodenrahmen-
richtlinie.html?nn=310028) zu entnehmen. Bei der Beurteilung der geschätzten
Kosten ist zu berücksichtigen, dass die zahlenmäßigen Gutachterergebnisse
nicht als verbindliche reale Abbildung der später tatsächlich entstehenden
Kosten, sondern als ein Versuch zur groben Schätzung in einer standardisierten
Form zu verstehen sind. Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben
vom 6. April 2011 zu dem Gutachten Stellung genommen (
www.bmu.de/files/
pdfs/allgemein/application/pdf/brief_eukom_110406_bf.pdf). Weitere Gutachten
oder Studien dazu sind der Bundesregierung nicht bekannt.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der TEEB-Studie („The
Economics of Ecosystems and Biodiversity“ – „Die Ökonomie von
Ökosystemen und der Biodiversität“), die unter anderem zu dem Schluss kommt,
dass der Nutzen grenzübergreifender Schutzmaßnahmen für Böden deutlich
höher liegt, als die Kosten, die anfallen, wenn die Maßnahmen unterlassen
werden?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen
Ergebnissen?
Die Bundesregierung bewertet die internationale TEEB-Studie (
www.bmu.de/
naturschutz_biologische_vielfalt/teeb/doc/45499.php) als wesentlichen Beitrag
anhand von beispielhaften Betrachtungen zur Einschätzung von neuen
Erkenntnissen über die wirtschaftlichen Aspekte von biologischer Vielfalt und
Ökosystemleistungen auf globaler Ebene.
Eine zentrale Aussage des TEEB-Berichts für politische Entscheidungsträger
ist, dass grundsätzlich Investitionen in den Schutz und die angemessene
Wiederherstellung von Ökosystemen kostengünstige Möglichkeiten zur Stärkung der
Widerstandskraft gegenüber Auswirkungen des Klimawandels und von
Naturkatastrophen bieten und zur Verbesserung der Ernährungssicherung, zur
Armutsbekämpfung sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen können.
TEEB kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Erhaltung von Ökosystemen
kostengünstiger sein kann als Bemühungen, diese im Nachhinein wieder
herzustellen.
Der Ansatz und die Methoden der TEEB-Studie haben die Bundesregierung
dazu veranlasst, in Kooperation mit der Europäischen Kommission und dem
UNCCD-Sekretariat eine vergleichbare Initiative zum Thema
Landdegradierung zu begründen. „Economics of Land Degradation – ELD“ soll ökonomische
Argumente für eine nachhaltige Landbewirtschaftung liefern und somit zur
Reduktion der voranschreitenden Landdegradierung beitragen.
10. Welche positiven Ergebnisse für die Verbesserung des Bodenzustandes in
Europa wurden aus Sicht der Bundesregierung durch die seit 1972
bestehende „European Soil Charta“ erreicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Nutzen der
„European Soil Charta“ insgesamt?
Mit der „European Soil Charta“ hat der Europarat den „Grundstein“ für die
Integration von Bodenschutzbelangen in die verschiedenen Politik- und
Rechtsbereiche gelegt. Diese politische Selbstverpflichtung hat dazu beigetragen, dass
Bodenschutzaspekte heute z. B. im Abfall-, Dünge- Pflanzenschutz-,
Raumordnungs- und Naturschutzrecht verankert sind.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz der Europäischen
Kommission, über die Einführung der Greening-Komponente in die
Direktzahlungen auch den Aspekt Bodenschutz stärker in der Gemeinsamen
Agrarpolitik der Europäischen Union zu berücksichtigen?
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für diesen
Ansatz und welche dagegen?
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission,
durch die Einführung der Greening-Komponente einen Teil der Direktzahlungen
der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik unmittelbar an die Einhaltung
einer bestimmten für den Klima- und Umweltschutz förderlichen
Landbewirtschaftung zu binden und damit auch den Aspekt Bodenschutz stärker in der
Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zu berücksichtigen.
12. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der weltweiten
Degradation der Böden die Notwendigkeit, die Initiative für eine
Weltbodenkonvention, wie schon in 1994 vom Wissenschaftlichen Beirat für Globale
Umweltveränderungen ins Spiel gebracht wurde, wieder aufzugreifen?
Wenn ja, welche konkreten Schritte sind derzeit dazu geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich international für eine Stärkung des
Bodenschutzes und der nachhaltigen Landnutzung ein. Dazu gehört die Verbesserung der
Effizienz und Effektivität des bestehenden Instrumentariums, insbesondere des
Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung
in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern,
insbesondere in Afrika (UNCCD). Die Initiative zur ökonomischen Bewertung von
Landdegradierung (Economics of Land Degradation, siehe Frage 61) wird von
der Bundesregierung unterstützt, die Global Soil Partnership wird vornehmlich
über die Europäische Kommission gefördert. Die Bundesregierung plant nicht,
weitergehend initiativ zu werden, da sie derzeit keine Möglichkeit sieht, ein
weltweit verbindliches Rechtsinstrument zu realisieren.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Übereinkommens
der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von
Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere
in Afrika (UNCCD)?
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung (UNCCD) behält für die Bundesregierung nach wie vor seinen hohen
Stellenwert bei der Verbindung von Umwelt- und Ressourcenschutz mit den
übergeordneten Zielen der globalen Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung
und dem Klimaschutz. Die Konvention unterstützt die Etablierung von klaren
Standards und Leitlinien zur nachhaltigen Landnutzung in Trockengebieten, und
etabliert sich zunehmend als rechtlicher Rahmen für das Management von
Trockenheit und Dürren. Prinzipien wie Partizipation, Beteiligung der
Zivilgesellschaft, aufsteigende Planung oder Dezentralisierung des
Ressourcenmanagements haben durch die Konvention mehr Geltung in Programmen und Projekten
der EZ bekommen. Besonders nützlich erwies sich der rechtsverbindliche
Charakter der Konvention in Ländern, in denen die politische oder gesellschaftliche
Landschaft diese Prinzipien nur wenig unterstützt, wie z. B.
Transformationsländer sowie autoritäre und zentralistische Systeme. Die Bundesregierung hat die
Etablierung der Zehnjahresstrategie zur effektiveren Umsetzung der UNCCD
begrüßt, deren Umsetzung auf gutem Wege ist. Das Konventionssekretariat
kann Erfolge bei einer verbesserten Advocacy für das Thema Landdegradierung
nachweisen und hat seine Serviceleistungen für die wissenschaftliche Beratung
und die Berichterstattung deutlich verbessert.
14. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit der Bundesregierung mit
der UNCCD, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die
Aktivitäten des Übereinkommens bei der Bekämpfung der Wüstenbildung und beim
Bodenschutz insbesondere in den von Wüstenbildung betroffenen Ländern?
Der deutsche Pflichtbeitrag am Gesamthaushalt der Konvention für das
Biennium 2012/2013 (15 105 760 Euro) beläuft sich gemäß gültigem VN-Schlüssel
auf 1 181 338 Euro. Entsprechend der Offerte zur Ansiedlung des
Konventionssekretariats in Bonn vom 7. Oktober 1998 stellt Deutschland darüber hinaus dem
Sekretariat jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 511 292 Euro für allgemeine
Aufgaben sowie weitere 511 292 Euro für Veranstaltungen („Bonn Fonds“) zur
Verfügung. Darüber hinaus ist die Bundesregierung vor allem im Rahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Desertifikationsbekämpfung aktiv.
Nach Sachstand des Deutschen Nationalberichtes 2010 zur UNCCD hat die
Bundesregierung für mehr als 1 000 Projekte im Zusammenhang mit
Desertifikationsbekämpfung in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 459 300 244 Euro
ausgegeben und insgesamt 751 347 673 Euro zugesagt. Die Mittel verteilen sich
auf Projekte und Programme zu ländlicher Entwicklung, Landwirtschaft,
Ressourcenmanagement und Anpassung an den Klimawandel mit Relevanz für die
Bekämpfung der Desertifikation. Die Bundesregierung ist damit seit vielen
Jahren einer der größten Geber im Bereich Desertifikationsbekämpfung.
Gemeinsam mit dem UNCCD Sekretariat und der EU Kommission unterstützt die
Bundesregierung die neue Initiative „Economics of Land Degradation“ und stellt
600 000 Euro für Studien und Koordination sowie ab 2012 jährliche
Forschungsmittel in Höhe von 500 000 Euro bereit (weitere Informationen zu der
Initiative siehe Antwort zu Frage 61).
15. Welche Rolle wird der Aspekt des Bodenschutzes nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen spielen,
und wird die Bundesregierung sich im Rahmen der Konferenz für die
Stärkung des internationalen Bodenschutzes im Rahmen des UN-Regimes
einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Themen Bodenschutz und
nachhaltige Landnutzung im Rahmen der Rio+20 Konferenz ein. Besonders soll
die unverzichtbare Rolle von Bodenschutz und nachhaltiger Landnutzung für
den Klimaschutz, die Ernährungssicherung und den Erhalt der Biodiversität
betont werden. Im Rahmen der EU konnte das Thema als ein wichtiger Baustein
der EU Submission für das Rio+20 Abschlussdokument mit folgenden Zielen
verankert werden:
● Enhance and foster the United Nations Convention to Combat Desertification
as a global policy and monitory framework.
● Promote partnerships and initiatives for safeguarding of soil resources for
future generations such as the Global Soil Partnership (GSP) proposed by the
FAO.
● Promote scientific studies and initiatives aimed at raising wider attention to
the global economic benefits of healthy and productive land and soil such as
the Economics on Land Degradation (ELD) Initiative.
Bodenschutzpolitik in Deutschland
16. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele und
größten Herausforderungen der Bodenschutzpolitik in Deutschland?
Wesentliche Zielsetzung der Bundesregierung ist die angemessene
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen bei der Aktualisierung und Fortschreibung
von Normen und deren Berücksichtigung bei Maßnahmen, die sich direkt oder
indirekt auf die Bodenqualitäten und die Bodenfunktionen auswirken (siehe
auch den Zweiten Bodenschutzbericht der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 16/12658).
17. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes hat die
Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt, und welche
weiteren Maßnahmen sind geplant?
Im Sinne der Zielsetzung einer Begrenzung von Schadstoffeinträgen auf das
unvermeidliche Maß hat die Bundesregierung die Düngemittelverordnung
geändert und Vorschläge zur Anpassung der Klärschlammverordnung und der
Bioabfallverordnung vorgelegt.
18. Welchen gesetzlichen Änderungsbedarf, beispielsweise im Bundes-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG), im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz sieht
die Bundesregierung derzeit, um den Erhalt und Schutz der Böden in
Deutschland zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf in den genannten
Gesetzen, um den Erhalt und den Schutz der Böden in Deutschland zu verbessern.
Notwendige Anpassungen erfolgen derzeit im untergesetzlichen Regelwerk.
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Stärkung des
vorsorgenden Bodenschutzes in Deutschland, da vorsorgender Bodenschutz in der
Regel kostengünstiger ist als aufwendige, nachsorgende Sanierung von
belasteten Böden, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen will sie dazu
ergreifen?
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, Boden als Lebensgrundlage für
künftige Generationen zu erhalten. Allerdings lässt sich die Vorsorge nicht durch
eine Einzelnorm bewirken. Die Feinjustierung muss bei der Fortschreibung des
einschlägigen Fachrechts Berücksichtigung finden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
20. Welche konkreten Vollzugsprobleme und -defizite sieht die
Bundesregierung beim Bodenschutzrecht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um diese abzubauen?
Die Bundesregierung sieht keine Vollzugsprobleme oder -defizite. Offene
Fragen werden regelmäßig im Rahmen der Länder Arbeitsgemeinschaft
Bodenschutz (LABO) erörtert.
21. Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der
Bodenschutzverordnung, um den Erhalt und Schutz der Böden in
Deutschland zu verbessern, und wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden
Änderungsentwurfes zu rechnen?
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die
Bundesbodenschutzverordnung an den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen.
Der Entwurf wird derzeit erarbeitet und im Rahmen der sogenannten
„Mantelverordnung“ vorgelegt werden.
22. Welche Maßnahmen ergreift und wird die Bundesregierung ergreifen, um
Böden besser vor der Belastung mit Perflourierten Tensiden (PFT)
insbesondere aus Löschschäumen, die weder wasserlöslich noch biologisch
abbaubar sind, zu schützen?
23. Sind in Bezug auf die Bodenverunreinigungen durch PFT derzeit konkrete
Anpassungen des Chemikalienrechts geplant, die dazu beitragen können,
zukünftige Bodenverunreinigung durch PFT zu minimieren?
Die Fragen 22 und 23werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verwendung einer der wichtigsten perfluorierten Chemikalien,
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) ist seit August 2010 als Persistenter Organischer
Schadstoff (POP) über die Stockholmer Konvention zu POPs weltweit
beschränkt. Diese Chemikalie war bisher die wichtigste Fluorkomponente in
Feuerlöschschäumen. In der EU ist diese Verwendung seit Juni 2011 verboten.
Deutschland wird zum 31. Januar 2012 eine weitere wichtige perfluorierte
Chemikalie, Perfluoroktansäure (PFOA) als besonders besorgniserregenden Stoff
unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH für eine weitere
Regulierung vorschlagen. Dazu gehören auch Maßnahmen für relevante
Vorläuferverbindungen. Diese Maßnahmen tragen zur Reduzierung der Exposition von
Böden mit diesen Chemikalien bei. Als flankierende Maßnahme zur
Begrenzung der Einträge in Böden soll durch die Neufassung der
Klärschlammverordnung ein verbindlicher Grenzwert für höchstens zulässige PFT-Gehalte im
Klärschlamm festgelegt werden.
24. Sieht die Bundesregierung derzeit die Notwendigkeit Maßnahmen zu
ergreifen, um schleichende Stoffeinträge in Böden durch Niederschläge und
durch trockene Deposition zu reduzieren?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie oder wird sie ergreifen?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche
Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen, vorrangig im Anlagen- und
Verkehrsbereich, ergriffen. Durch diese Maßnahmen gingen die
Schadstoffemissionen und damit auch die Stoffeinträge in die Böden deutlich zurück. Die
Schwefeldioxid-Emissionen verringerten sich seit 1990 um 92 Prozent, die von
Stickstoffoxid um 54 Prozent und die von Feinstaub, an den sich auch
Schwermetalle anlagern können, um 36 Prozent. Die Maßnahmen werden von der
Bundesregierung laufend überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Bodenschutz ein
Querschnittsthema ist, und welche konkreten Maßnahmen zur besseren
Integration des Bodenschutzes in andere relevante Politikfelder hat sie bereits
ergriffen oder plant sie zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
26. Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich des
Immissionsschutzrechtes und der Immissionsschutzverordnungen, um den
Schutz der Böden in Deutschland zu verbessern, und wann ist mit der
Vorlage entsprechender Änderungsentwürfe zu rechnen?
Die Anforderungen des Immissionsschutzrechts zur Vorsorge und zur Abwehr
von Immissionen und sonstigen Gefahren dienen auch dem Bodenschutz.
Darüber hinaus werden die bei der Stilllegung von Anlagen nach § 5 Absatz 3
Nummern 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erfüllenden
bodenbezogenen Anforderungen inhaltlich durch das Bodenschutzrecht konkretisiert. Im
Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2012/75/EU über Industrieemissionen
wird darüber hinaus die Regelung zum Bericht über den Ausgangszustand in das
Immissionsschutzrecht übernommen. Weitergehender Änderungsbedarf besteht
aus Sicht der Bundesregierung daher nicht.
27. Welchen Novellierungsbedarf sieht die Bundesregierung derzeit mit Blick
auf den Bodenschutz bei den folgenden Verordnungen:
Klärschlammverordnung, Grundwasserverordnung, Bundes-Bodenschutzverordnung sowie
der Dünge- und Düngemittelverordnung?
Welche konkreten Novellierungen sind derzeit geplant?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
erstellt derzeit Referentenentwürfe zur Änderung der Klärschlammverordnung,
der Grundwasserverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung. Im
Anschluss an diese Arbeiten sind Art und Umfang notwendiger Anpassungen und
Änderungen innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Die
Düngeverordnung wird derzeit einer umfassenden Evaluierung unterzogen. Ergebnisse liegen
dazu noch nicht vor. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf, die
Düngemittelverordnung in Bezug auf den Bodenschutz zu ändern.
28. Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Chemikalienrecht, um den Schutz der Böden in Deutschland zu verbessern?
Das Chemikalienrecht dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der
Umwelt und damit immer auch dem Schutz der Böden. Die Bundesregierung
setzt sich im Rahmen der laufenden Fortentwicklung des Chemikalienrechts für
eine Verbesserung des Schutzniveaus ein und sieht deshalb derzeit keinen
Änderungsbedarf in diesem Bereich für konkrete Bodenschutzregelungen.
29. Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im
Arzneimittelrecht, um den Schutz der Böden in Deutschland zu verbessern und
insbesondere den Eintrag von Tierarzneimitteln und Antibiotika aus der
Tierhaltung in landwirtschaftliche Böden zu vermindern?
Änderungen im Arzneimittelgesetz zum Schutz der Böden in Deutschland sind
auf Basis des derzeitigen einschlägigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes
nicht erforderlich. Die Umweltauswirkungen der einzelnen Mittel – also auch
die Auswirkungen auf den Boden – werden im Rahmen der Zulassung von
Tierarzneimitteln bewertet, und die Ergebnisse fließen in die
Zulassungsentscheidung ein; gegebenenfalls können Anwendungsauflagen erteilt werden.
30. Plant die Bundesregierung derzeit konkrete Maßnahmen, um einheitliche
und konsistente Vor- und Nachsorgeanforderungen zum
Schadstoffübergang vom Boden zum Grundwasser für verschiedene existierende
Verordnungen sicherzustellen, und werden diese ein zwischen Gewässerschutz,
Bodenschutz und Kreislaufwirtschaft abgestimmtes Konzept zur
Grundlage haben?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind derzeit geplant?
Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Notwendigkeit für solche Maßnahmen?
Die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Vorhaben, der
sogenannten Mantelverordnung. Mit diesem Vorhaben wird ein kongruentes und
widerspruchsfreies Konzept zur Berücksichtigung der Belange von
Gewässerschutz, Bodenschutz und Abfallwirtschaft angestrebt.
31. Wann ist mit einer Verabschiedung und einem Inkrafttreten der Verordnung
zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten
von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und
für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
(Mantelverordnung) zu rechnen, die die bisherigen Verordnungen zum Schutz des
Grundwassers und zum Schutz des Bodens ersetzen sowie eine
Verordnung für Ersatzbaustoffe vorlegen soll?
Ein Termin zur Verabschiedung und damit auch des Inkrafttretens der
Mantelverordnung ist derzeit noch nicht absehbar.
32. Wie schätzt die Bundesregierung das Instrument der Schaffung von
sogenannten Bodenschutzgebieten ein?
Plant die Bundesregierung derzeit, wie von der Kommission Bodenschutz
beim Umweltbundesamt vorgeschlagen, eine Ergänzung des Bundes-
Bodenschutzgesetzes bezüglich der Ausweisung von
Bodenschutzgebieten vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine hinreichende Erforderlichkeit, die eine
entsprechende bundeseinheitliche Regelung rechtfertigt.
33. Welche konkreten Fortschritte und Erfolge wurden im Laufe dieser
Legislaturperiode bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie im
Bereich der biologischen Vielfalt der Böden erzielt?
Die Bundesregierung hat am 17. November 2010 den Indikatorenbericht zur
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen (
www.biologische-
vielfalt.de/fileadmin/NBS/indikatoren/Indikatorenbericht_2010_NBS_Web.pdf).
Der erste ausführliche Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zur
Erreichung der Ziele und zum Umsetzungsstand der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt ist für 2012 geplant.
Flächenverbrauch
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisher ergriffenen
Maßnahmen zur Flächenverbrauchsreduzierung ein?
Welche weiteren Maßnahmen wird sie eventuell ergreifen, um die
Wirksamkeit zu erhöhen und dem Ziel von 30 Hektar Flächeninanspruchnahme
pro Tag näherzukommen?
Bei der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr ist eine
spürbare Reduktion zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2001 mit einer
Flächeninanspruchnahme von etwa 129 Hektar pro Tag ist die Flächeninanspruchnahme
nach den jüngsten vorliegenden Daten im Vierjahresdurchschnitt 2007 bis 2010
auf etwa 87 Hektar pro Tag verringert worden. Dennoch ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass weitere Anstrengungen von Bund, Ländern und
Gemeinden zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme erfolgen sollten. Hierzu
wird im Koalitionsvertrag die Bedeutung der Innenentwicklung für das
„Flächensparen“ hervorgehoben. Die Bundesregierung beabsichtigt, demnächst den
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und
Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vorzulegen.
Darin sollen auch gesetzliche Regelungen vorgeschlagen werden, die das Ziel einer
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme unterstützen.
Weitere Unterstützungen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
ergeben sich aus dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), das am
1. März 2010 in Kraft trat. Die Weiterentwicklung der Eingriffsregelung und die
Agrarklausel (§ 15 Absatz 3 BNatschG) dienen mit dem Ziel, den
naturschutzfachlichen Ausgleich für Eingriffe durch intelligente
Kompensationsmaßnahmen mit möglichst geringer Flächeninanspruchnahme zu sichern.
35. Plant die Bundesregierung derzeit bestehende Subventionen und
steuerliche Vergünstigungen, die den Flächenverbrauch fördern, zu reformieren
oder abzubauen, um den weiteren Flächenverbrauch zu senken?
Wenn ja, welche sind dies konkret, und wenn nein, warum nicht?
Bundesweite Subventionen oder steuerliche Vergünstigungen berücksichtigen
bereits in ihrer Gesamtzielsetzung auch die Flächeninanspruchnahme.
36. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen zur
Entsiegelung zu fördern, und wenn ja, wie will die Bundesregierung versuchen,
solche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Kommunen und Ländern
voranzubringen?
37. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht, bei
Neuversiegelungen eine entsprechend große Fläche zu entsiegeln?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung entsprechende Vorschläge
vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen der Entsiegelung sind nach Auffassung der Bundesregierung nur
eine von vielfältigen Möglichkeiten, Boden zu schützen und die
Inanspruchnahme von Flächen zu kompensieren. Hierfür steht mit der im Rahmen der
Novellierung des BNatschG optimierten naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung, um die Flächeninanspruchnahme
zu reduzieren. Sie bedarf einer konsequenten Umsetzung durch die
Vollzugsbehörden in den Bundesländern. Dafür wirbt die Bundesregierung im Dialog mit
den Bundesländern.
38. Plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf
für eine Rechtsverordnung zur Entsiegelung gemäß § 5 Satz 1 BBodSchG
vorzulegen?
Wenn ja, wann ist mit diesem Entwurf zu rechnen, und wenn nein, warum
sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für eine solche
Rechtsverordnung?
Die Bundesregierung wird keinen Entwurf für eine Entsiegelungsverordnung
vorlegen. Die Ermächtigung des § 5 BBodSchG gilt nur für „dauerhaft nicht
mehr genutzte Flächen, deren Versiegelung im Widerspruch zu
planungsrechtlichen Festsetzungen steht“. Die rechtliche und fachliche Prüfung hat ergeben,
dass das von der Ermächtigung vorausgesetzte Entsiegelungspotential so
geringfügig ist, dass derzeit sowohl der Bedarf für eine bundeseinheitliche
Verordnungsregelung als auch die Geeignetheit und Angemessenheit verneint werden
müssen. Die Regelungen zur Entsiegelung im Baugesetzbuch werden als
ausreichend angesehen.
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um wie von
der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes gefordert, die
konsequente Erhebung des Brachflächenbestandes als wichtige Grundlage für
effektives Flächenrecycling sicherzustellen?
Im Rahmen der allgemeinen Ressortforschung hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Projekt „Umsetzung von Maßnahmen
zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme – Innenentwicklungspotenziale“
in Auftrag gegeben. Ziel ist unter anderem ein bundesweites Monitoring der
Innenentwicklungspotenziale, wobei auch Brachflächen erfasst werden.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission
Bodenschutz des Umweltbundesamtes, Vorrangregeln für
Brachflächenentwicklung gesetzlich zu verankern?
Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle soll ausdrücklich geregelt werden,
dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der
Innenentwicklung erfolgen soll. Des Weiteren soll künftig die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Fläche besonders
begründet werden. Der Begründung sollen Ermittlungen zu
Innenentwicklungspotenzialen zu Grunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen,
Leerstand in Gebäuden, Baulücken und Nachverdichtungspotenziale zählen
können.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die drei folgenden Instrumente zur
Reduzierung des Flächenverbrauchs: Neuversiegelungsabgabe, Umlenkung
der Eigenheimförderung auf den Baubestand und gesplittete
Abwassergebühr?
Welches dieser Instrumente prüft die Bundesregierung genauer mit Blick
auf eine mögliche Einführung?
Angesichts der bestehenden Instrumente zur Beteiligung von Bauherren und
Grundstückseigentümern zur Mitfinanzierung von Infrastrukturaufwendungen
der öffentlichen Hand sowie der Kompensationspflichten der
Eingriffsverursacher ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung einer
zusätzlichen Abgabe nicht zu rechtfertigen. Im Übrigen ist für den Bereich des Bundes
bereits zum 1. Januar 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft worden.
Bodenschutz in der Landwirtschaft
42. Sind die bestehenden Regelungen zum Schutz der Böden vor Erosion und
Humusabbau durch landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen der
Vorschriften von Cross Compliance und der Direktzahlungsverpflichtungen
aus Sicht der Bundesregierung wirksam und ausreichend?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, welche weiteren Regelungen müssen eingeführt werden, und
wann ist mit der Vorlage entsprechender Änderungsentwürfe zu rechnen?
Die Maßnahmen zum Erosionsschutz und zum Erhalt der organischen Substanz
im Rahmen von Cross Compliance sind in der Direktzahlungen-
Verpflichtungen-verordnung festgelegt. Sie wurden 2009 bzw. 2010 von Grund auf
überarbeitet. Das BMELV hat im Rahmen einer Evaluierungsgruppe aus Bund und
Ländern unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände seit Einführung
der neuen Regelung in regelmäßigen Abständen einen Erfahrungsaustausch mit
den Beteiligten durchgeführt. Bisher liegen keine negativen Erkenntnisse vor,
die grundlegenden Anpassungsbedarf bei den bestehenden Regelungen zum
Schutz der Böden vor Erosion und Humusabbau erkennen lassen. Kleinere
Anpassungen der bestehenden Bestimmungen auf Grund der bisherigen
Erfahrungen mit der Umsetzung sind bereits im Zusammenhang mit anderen
Verordnungsänderungsverfahren vorgenommen worden.
43. Welche Regeln müssen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung
beachtet werden, damit die Landwirtschaft einen direkten positiven Beitrag
zum Bodenschutz als auch über diesen einen maßgeblichen Beitrag zum
Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt leisten kann?
Werden diese Regeln von der Landwirtschaft in Deutschland
flächendeckend befolgt, und wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen,
um deren Umsetzung sicherzustellen?
Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft führt zu einer
nachhaltigen Bewirtschaftung der Flächen und damit auch zum Schutz des
Bodens. Dabei werden wichtige Eigenschaften wie insbesondere der Erhalt der
allgemeinen Bodenfruchtbarkeit, die Erhaltung des Humusgehalts sowie die
Nährstoffverfügbarkeit gesichert.
Konkrete Maßnahmen sind unter anderem:
a) Aufbau organischer Substanz im Boden,
b) effiziente Düngung,
c) Kalkung als Ausgleich zur Versauerung durch Düngung,
d) minimierter Einsatz von Pestiziden,
e) reduzierte Bodenbearbeitung sowie permanente Bodenbedeckung und
weitere Erosionsschutzmaßnahmen,
f) angepasste Mechanisierung bei der Bodenbearbeitung.
Spezielle Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft:
a) Minderung der N2O-Emissionen aus der Stickstoffdüngung,
b) nachhaltige Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in
Entwicklungsländern durch die Anwendung des bereits existierenden
landwirtschaftlichen Wissens, dadurch wird die Landnutzungsänderung (Zerstörung von
Mooren und Wäldern) vermieden.
Spezielle Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der
Landwirtschaft:
a) Verzicht auf landwirtschaftliche Inputs (wie z. B. Herbizide), die eine
Gefährdung der biologischen Vielfalt im Boden beinhalten insbesondere in
Gebieten/auf Flächen, die eine hohe Vielfalt aufweisen,
b) Honorierung des Erhalts der biologischen Vielfalt durch Landwirte
(Bezahlung von Umweltdienstleistungen) als Anreizmechanismen zur Nutzung und
Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt.
Zur flächendeckenden Einhaltung der guten fachlichen Praxis stehen in
Deutschland effektive Kontrollmechanismen im Rahmen des Fachrechts und
der Cross-Compliance-Kontrollen zur Verfügung. In der
Entwicklungszusammenarbeit wird bei der Förderung der Landwirtschaft auf nachhaltige Methoden
geachtet, die insbesondere eine Degradierung von Böden und einen Verlust der
Biodiversität verhindern.
44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ökologische Landbau
sowohl einen direkten positiven Beitrag zum Bodenschutz als auch über
diesen einen maßgeblichen Beitrag zum Schutz des Klimas und der
biologischen Vielfalt leisten kann?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Förderung des ökologischen Landbaus, und sieht sie diese als ausreichend
an?
Der ökologische Landbau leistet wichtige Beiträge zum Boden- und
Klimaschutz sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität. Er verzichtet
beispielsweise auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und
mineralischen Stickstoffdüngern und hat daher eine günstigere Vorleistungsbilanz
und wesentlich geringere Lachgasverluste je Hektar. Die ökologische
Landwirtschaft zielt auf die Nutzung verfügbarer natürlicher Ressourcen unter Einsatz
möglichst geringer externer Inputs zur Produktion. Lokal angepasste Sorten und
Rassen kommen verstärkt zum Einsatz. Ebenso werden natürliche Habitate auf
den Betriebsflächen erhalten und gefördert. So werden alle drei Ebenen der
biologischen Vielfalt durch die ökologische Landwirtschaft unterstützt. Die
Fördermaßnahmen zum ökologischen Landbau hat die Bundesregierung in der
Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/6998 bereits dargelegt. Die Förderung des ökologischen
Landbaus ist und bleibt integraler Bestandteil der Agrarpolitik der
Bundesregierung. Dies betrifft insbesondere die Fördermaßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) und das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Die Bundesregierung hält die
bestehenden Fördermaßnahmen weiterhin für angemessen.
45. Durch welche Regelungen ist der Bodenschutz nach Meinung der
Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Förderung des Biomasseanbaus zur
energetischen und stofflichen Verwertung berücksichtigt, und hält sie das
für ausreichend?
Der Anbau von Biomasse zur stofflichen oder energetischen Nutzung unterliegt
grundsätzlich den gleichen Bedingungen wie der Anbau für Nahrungs- und
Futtermittelzwecke. Durch die Einhaltung der Regeln der guten fachlichen
Praxis und der Cross-Compliance-Regelungen ist in Deutschland auch beim
Biomasseanbau der Bodenschutz hinreichend berücksichtigt.
46. Wie bewertet die Bundesregierung schon eingetretene negative
Auswirkungen oder mögliche zukünftige Risiken des gesteigerten Anbaus von
Maismonokulturen zur Gewinnung von Biomasse zur Energieerzeugung
auf die Zustände der Böden in Deutschland?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die größten Risiken, und mit
welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung diesen
entgegenzuwirken?
Mais ist zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und als Futtergrundlage
derzeit die ertragreichste Pflanze in Deutschland. Durch die Förderung von Strom
aus Biogas innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat der Anbau
von Mais zusätzlich erheblichen Anreiz erhalten. Dies kann zu eingeschränktem
Fruchtwechsel sowie Landnutzungsänderungen mit nachteiligen Auswirkungen
auf die biologische Vielfalt, Bodenfruchtbarkeit und Wasserqualität führen.
Beim Anbau von Mais – insbesondere in erosionsgefährdeten Lagen – werden
besondere Anforderungen an den Anbau gestellt. So ist der Anbau von Mais in
Reihenkulturen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt.
Silomaisanbau wirkt sich negativ auf die Humusbilanz aus. Daher ist bei hohem Anteil in
der Fruchtfolge auf ausreichende Ersatzversorgung des Bodens mit organischem
Material zu achten. Die entsprechenden Regelungen dazu sind in der
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung festgehalten. Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Das EEG wurde novelliert und trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Um die in der
Vergangenheit aufgetretenen unerwünschten Nebeneffekte zu reduzieren, hat
die Bundesregierung im EEG 2012 eine Begrenzung des Mais- und
Getreidekorneinsatzes von 60 Masseprozent im Gärsubstrat festgeschrieben. Zudem wurde
die Vergütung durch Abschaffung der kumulierbaren Boni zum Beispiel für den
Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und von Gülle insbesondere für
Biogasanlagen im mittleren und hohen Leistungsbereich reduziert. Zusätzlich
wurden Anreize geschaffen, dass Nebenprodukte, wie Grünschnitt, Blühstreifen,
Gülle, etc., verstärkt in Biogasanlagen eingesetzt werden.
Bodenschutz in der Forstwirtschaft
47. Welchen Gefahren und Schädigungen sind die Waldböden aus Sicht der
Bundesregierung bei der forstwirtschaftlichen Nutzung der Wälder
ausgesetzt, und wie können diese vermindert oder ganz vermieden werden?
Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ist ein zentrales Element einer
nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie stellt das wichtigste Produktionskapital für die
Waldwirtschaft dar. Bei Einhaltung der waldbezogenen Gesetzgebung des Bundes
und der Länder gehen von einer nachhaltigen und ordnungsgemäßen
Waldbewirtschaftung keine signifikanten Gefahren für die Waldböden aus.
Problematisch ist dagegen nach wie vor die Belastung der Waldböden durch den Eintrag
von Luftverunreinigungen.
48. Welche Regeln müssen bei der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von
Wäldern bundesweit beachtet werden, um den Schutz der Waldböden vor
dauerhaften Schädigungen zu gewährleisten?
Siehe Antwort zu Frage 47.
49. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wie für die Landwirtschaft
auch für die Forstwirtschaft im BBodSchG eine gute Bodenschutzpraxis
festzulegen?
Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen.
Bodenschutz und Klimaschutz
50. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Böden
insgesamt als CO2-Speicher für den nationalen und internationalen
Klimaschutz?
Böden spielen als Kohlenstoffspeicher eine sehr wichtige Rolle im Klimaschutz.
Die Böden der Erde beinhalten 1 500 Gigatonnen organischen Kohlenstoff.
In Deutschland werden für das Jahr 2009 anthropogen verursachte Emissionen
von rund 48 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent aus Böden berechnet. Dabei
entfallen über 98 Prozent der CO2- und Lachgas (N2O)- Emissionen auf organische
Böden, weniger als 2 Prozent auf mineralische Böden.
Maßgeblich für das C-Speicherpotenzial von organischen Böden sind der
Humus- und Torfanteil. Torf ist in Mooren angereichert; Humus vorrangig in
Waldböden, aber auch in landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Intakte Moore stellen eine CO2-Senke dar und haben folglich eine positive
Klimabilanz. Bei landwirtschaftlich genutzten Niedermooren und entwässerten
Hochmooren kommt es aber zur Zersetzung des Torfkörpers und damit der
Freisetzung von Treibhausgasen (CO2, N2O und CH4). 2009 wurden rund 25,7
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus ackerbaulich genutzten Mooren und
16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus Grünlandnutzung auf organischen
Böden emittiert (Nationaler Inventarbericht zum Deutschen
Treibhausgasinventar 1990 bis 2009). Organische Böden unter agrarischer Nutzung haben somit
einen Anteil von fast 87 Prozent an den Gesamtemissionen aus Böden. Diese
Zahlen unterstreichen die wichtige Rolle von Mooren und Moorböden beim
Klimaschutz, insbesondere in Regionen mit großen Vorkommen.
Eine Zunahme der Fläche mit Moordegradation ist in jüngerer Zeit jedoch nicht
mehr zu verzeichnen.
Vielmehr findet derzeit oftmals eine Renaturierung (insbesondere durch
Wiedervernässung) statt. So zeigt die im Nationalen Inventarbericht zu
Treibhausgasemissionen in Deutschland unter der Klimarahmenkonvention (NIR 2011)
ausgewiesene Flächenbilanz für Feuchtgebiete eine Zunahme um ca. 2 700 Hektar
im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist auf die erfolgreichen
Bemühungen des Bundes und der Länder (beispielsweise Moorfutures in Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersächsisches Theikenmeer und Hochmoor Wehmer Dose)
hinsichtlich des Schutzes von Feuchtgebieten und Mooren zurückzuführen.
Auch Waldböden sind teilweise besonders reich an Humus. Daher ist die
nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz
entscheidend für den CO2-Haushalt. Kahlschläge sowie die Schaffung von
Freiflächen sind nach Möglichkeit zu meiden, da dies zur verstärkten Mineralisierung
des im Oberboden gespeicherten Humus führt. Abhängig von der Baumart, der
Bestockung, von (mikro)klimatischen Einflüssen und der Bestockungsdichte
sowie den Bodeneigenschaften speichern Waldböden ca. 60 bis 150 Tonnen CO2
pro Hektar (Hüttl et al., 2008 im Auftrag des Umweltbundesamtes). Dies ist
teilweise mehr als im Holz pro Flächeneinheit gespeichert ist und es ist aus Gründen
des Klimaschutz grundlegend wichtig, diesen Speicher zu erhalten und die
Bestockung der Waldflächen nachhaltig zu gewährleisten.
Die Umwandlung von Moor- und Waldflächen zu landwirtschaftlich genutzten
Flächen in der Vergangenheit führte zur Freisetzung von CO2. Die
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden führt ebenfalls zum Ausstoß von
Treibhausgasen – insbesondere Lachgas (N2O).
51. Welche Rolle spielt der Schutz der Böden in der nationalen
Klimaschutzstrategie der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung, mit Mitteln für den Klimaschutz auch verstärkt
Bodenschutzprojekte zu unterstützen?
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Böden für den Klimaschutz
bewusst. Sie legt daher besonderen Wert auf die Erhaltung intakter Moore.
Aufgrund deren Bedeutung für die Biodiversität und ihrer wichtigen Rolle für den
Klimaschutz unterliegen Moore dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30
Absatz 2 des BNatschG.
Die Bundesregierung hat verschiedene Vorhaben zum Moorschutz und zur
Inwertsetzung von Moorlebensräumen vergeben (siehe auch Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7649).
52. Ist der Aspekt des Bodenschutzes aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend in der europäischen Klimaschutzpolitik berücksichtigt?
Politische Regelungen für die Landwirtschaft und damit indirekt auch zu Böden
werden zu großen Teilen auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) beschlossen.
Spezifische Maßnahmen und Instrumente zur Reduktion der Treibhausgas-
Emissionen enthält die GAP bislang nicht, jedoch werden mit ihrer Reform
Maßnahmen gefördert, die zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen führen.
Hierzu zählen insbesondere auch die bereits bestehende Förderung des
Ökologischen Landbaus sowie Agrarumweltmaßnahmen, die den Prozess hin zu
Extensivierungen, geringeren Tierbesatzzahlen und Reduktionen des
Stickstoffdüngereinsatzes bewirken.
53. Welche Rolle spielt der Bodenschutz in der internationalen
Klimaschutzpolitik der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer internationalen
Klimaschutzpolitik verstärkt Bodenschutzprojekte zu unterstützen?
Die Bundesregierung hält verstärkte Anstrengungen im Bereich der
Bodenschutzpolitik für wünschenswert und aus Sicht der Nahrungsmittelsicherheit
sowie als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität für
geboten. Konkrete Maßnahmen werden in Abstimmungen mit den jeweiligen
Partnerländern festgelegt.
Böden sind sowohl CO2-Speicher als auch Quellen für CO2-Emissionen. Die
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU sowie der Energie- und
Klima-Fonds (EKF) der Bundesregierung fördern daher im Rahmen von
Vorhaben zur Emissionsminderung Projekte zum Bodenschutz und nachhaltigem
Landmanagement. Dabei geht es in erster Linie um die Begrenzung
unkontrollierter Flächenumwandlung von Räumen natürlicher Vegetation hin zu
Flächennutzung, z. B. durch Landwirtschaft, und optimierte Landnutzungssysteme. Bei
der Umwandlung können die in den oberen Bodenschichten gebundenen
klimarelevanten Gase in erheblichem Maße sowohl kurzfristig als auch langfristig
freigesetzt werden. Auf Grund der hohen Kapazität von Mooren als CO2-
Speicher spielt auch der Schutz bzw. die Wiederherstellung von Feuchtgebieten eine
wichtige Rolle in der internationalen Klimaschutzpolitik. Die Projekte der IKI
zielen sowohl auf die direkte Treibhausgasminderung als auch auf die Schaffung
von Minderungskapazitäten in den Partnerländern ab. Zusätzlich tragen IKI und
EKF Projekte im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels indirekt
zum Bodenschutz bei, da sie den Erhalt natürlicher Ökosysteme und die
Entwicklung von nachhaltigen Nutzungskonzepten im ländlichen Raum fördern.
Nachhaltige Landnutzungsformen gehören zu den effektivsten
Anpassungsmaßnahmen im ländlichen Raum.
Das Bundesamt für Naturschutz engagiert sich neben nationalen Initiativen auch
international für den Schutz und die Wiederherstellung von Mooren
(beispielsweise ein Modellprojekt in Belarus).*
54. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die Auswirkungen
des Klimawandels auf die Bodenfunktionen vor?
Wenn ja, welche sind dies, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesen?
Die Bundesregierung geht nach derzeitigem Kenntnisstand und unter der
Voraussetzung, dass die Klimaschutzziele erreicht werden, davon aus, dass die
Klimaänderungen die Bodenfunktionen in Deutschland lediglich in einem Maß
beeinflussen, dass die Folgen beherrschbar bleiben.
Insbesondere in Entwicklungsländern ist jedoch davon auszugehen, dass der
Klimawandel unter anderem zu Überschwemmungen, Bodenerwärmung, Tro-
*
www.innovations-report.de/html/berichte/umwelt_naturschutz/moorschutz_klimaschutz_122493.html
ckenheit, Versalzung und Erosion führen wird, mit den entsprechenden Folgen
für Ernährungssicherung und Armut in den betroffenen Ländern. Über die
Entwicklungszusammenarbeit wird die Anpassungsfähigkeit dieser Länder an die
Folgen des Klimawandels gestärkt.
55. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Bedeutung gesunder
Böden als Wasser- und Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz im
Bundesbodenschutzgesetz zu verankern?
Nach Auffassung der Bundesregierung hätte eine solche Auflistung lediglich
deklaratorischen Charakter, da die Funktionen bereits durch § 2 Absatz 2
BBodSchG erfasst sind. Dort wird die Funktion des Bodens als Bestandteil des
Naturhaushaltes unter Schutz gestellt. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG
umfasst der Naturhaushalt neben dem Boden selbst auch die Naturgüter Wasser,
Luft, Klima, Tiere und Pflanzen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen.
Bodenschutz und Hochwasserschutz
56. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Bodenschutz einen
bedeutenden Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann?
57. Sieht die Bundesregierung es mit Blick auf die umfassenden
grenzüberschreitenden Herausforderungen des Hochwasserschutzes als notwendig
an, auch den Bodenschutz im Sinne des vorbeugenden
Hochwasserschutzes in Europa zu stärken?
58. Welche Rolle spielt der Bodenschutz derzeit in den Strategien des Bundes
und der Länder zur Stärkung des vorsorgenden und länderübergreifenden
Hochwasserschutzes?
59. Welche Rolle spielt der Aspekt der Entsiegelung bei den Strategien des
Bundes und der Länder zur Stärkung des vorsorgenden und
länderübergreifenden Hochwasserschutzes?
Die Fragen 56 bis 59 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung, dass die Erhaltung und
Wiederherstellung der Fähigkeit von Böden, Wasser zu speichern, einen Beitrag
zur Umsetzung des in § 6 Absatz 2 Nummer 6 Wasserhaushaltsgesetz
formulierten Grundsatzes leisten kann, nachdem „insbesondere durch Rückhaltung des
Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen
vorzubeugen“ ist. Dabei spielt neben Art und Zustand der Böden selbst vor allem
auch die Art des Bewuchses eine wichtige Rolle, die insbesondere von der land-
und forstwirtschaftlichen Flächennutzung abhängt. Die
Handlungsempfehlungen der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser zur Aufstellung von
Hochwasserrisikomanagementplänen sehen daher maßnahmeseitig Programme zur
land- und forstwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung vor.
Die Förderung der Entsiegelung von Flächen bzw. der Versickerung von
Niederschlagswasser von versiegelten Flächen spielt in den Strategien der Länder und
Kommunen eine zunehmend wichtige Rolle, um den Oberflächenabfluss sowie
die Belastung der Kanalisationen zu reduzieren, aber auch um die
Grundwasserneubildung zu verbessern. Anreize werden z. B. durch eine Differenzierung der
Gebühren für die Grundstücksentwässerung gegeben. Der Abfluss mindernde
Effekt ist aber vor allem bei großen Hochwassern in größeren Flussgebieten eher
von geringer Bedeutung.
Bodenforschung
60. In welchen Bereichen besteht aus Sicht der Bundesregierung derzeit der
größte Forschungsbedarf im Bereich Bodenkunde und Bodenschutz?
Aus Sicht der Bundesregierung wird Forschungsbedarf vorrangig im
Themenbereich Neulastenvermeidung gesehen.
Für den Bereich Tropen und Subtropen besteht auf folgenden Gebieten
Forschungsbedarf:
a) Methoden der Düngung und Bodenbearbeitung, die die Emission von
klimarelevanten Gasen verringern;
b) Methoden, die die Senkenfunktion des Bodens für Kohlenstoff verbessern
(insbesondere Aufbau organischer Substanz unter semi-ariden
Bedingungen);
c) Verbindung von ökologischem Landbau und minimaler Bodenbearbeitung;
d) Angepasste Methoden zur Bestimmung der Nährstoffsituation in Böden in
Entwicklungsländern;
e) Möglichkeiten der Verbesserung der Nachhaltigkeit von
Bodenschutzmaßnahmen (politische und institutionelle Rahmenbedingungen).
61. Welche Forschungsvorhaben im Bereich Bodenschutz allgemein und im
Besonderen mit Blick auf die Rolle gesunder Böden für Klimaschutz,
Schutz der biologischen Vielfalt, Gewässer- und Hochwasserschutz hat die
Bundesregierung im Laufe dieser Legislaturperiode gefördert, und/oder
plant sie zu fördern (bitte mit Angabe des Abschlussdatums der Vorhaben
und eventuell Angabe der wichtigsten Ergebnisse)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des BÖLN (vgl. hierzu Antwort zu
Frage 44) zahlreiche Forschungsvorhaben mit besonderem Fokus auf die
vielfältigen Funktionen des Bodens unterstützt. Auch in der Zukunft soll einer
Förderung derartiger Projekte große Bedeutung beigemessen werden. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des UFOPLAN einschlägige
Forschungsprojekte gefördert. Eine Auflistung ist als Anlage beigefügt. In der
entwicklungsorientierten Agrarforschung werden ebenfalls Forschungsprojekte
über Haushaltfinanzierung der 15 internationalen Agrarforschungszentren der
Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) gefördert,
in denen der Bodenschutz als Querschnittsthema eine wichtige Rolle spielt.
Zentrales Thema stellt der Bodenschutz im Projekt „The Economics of
Desertification, Land Degradation and Drought: Towards an integrated global
assessment of Desertification, Land Degradation and Drought” dar, das derzeit am
IFPRI gefördert wird.
62. Wie beurteilt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Wert von
gesunden Böden?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen von Forschungsvorhaben
umfassendere Erkenntnisse über den volkswirtschaftlichen Wert von gesunden
Böden zu erlangen?
Gesunde Böden sind endlich und als Produktionsbasis für Nahrungs-,
Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe, sowie hinsichtlich ihrer
Ökosystemdienstleistungsfunktion unverzichtbar. Sie stellen daher eine der wertvollsten
natürlichen Ressourcen dar, die Deutschland besitzt.
Um den volkswirtschaftlichen Wert von gesunden Böden genauer einordnen zu
können hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission
und dem UNCCD-Sekretariat die Initiative „Economics of Land Degradation –
ELD“ ins Leben gerufen, die von zahlreichen weiteren Akteuren unterstützt
wird. Die Bundesregierung fördert die Initiative finanziell mit 600 000 Euro für
Studien und Koordinationsaufgaben sowie ab 2012 mit jährlichen
Forschungsmitteln in Höhe von 500 000 Euro. ELD wird als unabhängige, multidisziplinäre
Studie mit Beteiligten aus Ökonomie und Ökologie umfassendere Erkenntnisse
zum volkswirtschaftlichen Wert von gesunden Böden ermitteln, geeignete
Bewertungsmethoden für Böden erstellen und der umfassenden Problematik der
Landdegradierung auf der Basis ökonomischer Argumente eine höhere
Aufmerksamkeit und Priorität verschaffen. Hierbei werden verschiedene Gruppen
von Entscheidungsträgern (nationale und internationale politische
Entscheidungsträger, Privatwirtschaft, regionale und lokale Entscheidungsträger) mit
zielgruppenspezifischen Produkten angesprochen. Erste Ergebnisse liegen
bereits vor, die Abschlussdokumente sollen Ende 2014 veröffentlicht werden.
Genauere Daten zu sozioökonomischen Kosten sollen zur Erreichung der
Millennium-Entwicklungsziele, der Umsetzung der G20-Zusagen von 2009,
den Diskussionen im Bereich Klimawandel und im Umfeld der Rio+20-
Konferenz beitragen. Weitergehende Ziele der ELD-Initiative sind die Erarbeitung von
Risikobewertungen auf der Basis fundierter wissenschaftlicher Datensätze,
sowie Beratung zu langfristigen Investitionen in eine nachhaltige
Landbewirtschaftung sein.
63. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Bodenschutz zu stärken und das
allgemeine Wissen um die verschiedenen wichtigen Funktionen des
Bodens, insbesondere im Bereich Klimaschutz, Gewässerschutz und Schutz
der biologischen Vielfalt, zu erhöhen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der getroffenen Maßnahmen?
Das BMU hat die Durchführung eines entsprechenden Forschungsvorhabens
beschlossen (Laufzeit voraussichtlich März 2012 bis April 2015) und die
benötigten finanziellen Mittel im Haushalt eingestellt. Das Thema „Biologische Vielfalt
und Boden“ wird im Rahmen des Umsetzungs- und Dialogprozesses der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als integraler Bestandteil bei Fragen der
nachhaltigen Landnutzung behandelt.
Anlage zur Antwort auf Frage 61
Auflistung relevanter UFOPLAN-Forschungsvorhaben
● Untersuchungen zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung-Teil 1-Zusammenstellung und Bewertung
von Extraktionsverfahren zur Beurteilung der Verfügbarkeit von
Schadstoffen in Böden (UBA Texte 68/2011)
● Zusammenstellung und Bewertung von Probennahmeverfahren für den
vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz sowie die Abschätzung der
Messunsicherheit für die Probennahme (UBA Texte 69/2011)
● Messunsicherheit für semiquantitative Verfahren zum Vollzug und
Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (in
Bearbeitung)
● Ermittlung repräsentativer Gehalte organischer Spurenstoffe in Waldböden
(Teil der Bodenzustandserhebung – BZE II), (FKZ 3707 71 201)
● Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zur Abschätzung der
Resorptionsverfügbarkeit – Teil 1 (in Bearbeitung)
● Untersuchungen zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung – Teil 2: Gleichwertigkeit von
Untersuchungsverfahren für Böden (in der Bearbeitung)
● Evaluierung des Schüttelverfahrens DIN 19529 und des Säulenverfahrens
DIN 19528 für ausgewählte Böden und Bodenmaterialien verschiedener
Gehalte für prioritäre Schadstoffe (FKZ 3709 74 223)
● Validierungsringversuch für E DIN 19527 „Elution von Feststoffen-
Schüttelverfahren zur Untersuchung des Elutionsverhaltens von organischen Stoffen
mit einem Wasser-/Feststoffverhältnis von 2 L/kg für Böden- und andere
geeignete Materialien“ (FKZ 3710 74 208; in Bearbeitung)
● Vergleich von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung
sprengstofftypischer Verbindungen in Böden und Durchführung einer Ringuntersuchung zur
Qualitätssicherung bei der Novellierung der BBodSchV (FKZ 3710 74 209;
in der Bearbeitung)
● Expositionsbetrachtung und Beurteilung des Transfers von Dioxinen,
dioxinähnlichen PCB und PCB – Literaturstudie, FKZ 3709 72 228 (
www.uba.de/
uba-info-medien/4170.html)
● Entwurf eines Konzeptes für die bodenschutzbezogene Risiko- und
Gefahrenbewertung und die Ableitung entsprechender Schwellenwerte und
Umweltqualitätsstandards für den Betrieb und die Verwahrung von Carbon
Capture and Storage (CCS) (FKZ 3709 72 204)
● Entwicklung von praktikablen Schwellenwerten für das Schutzgut Boden bei
der untertägigen Speicherung von CO2 (FKZ 3711 72 226)
● Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von organischen und
anorganischen Schadstoffen zur weiteren Fortschreibung des Anhangs 1 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
● „Anwendung von Bodendaten in der Klimaforschung“ (BOKLIM),
(FKZ: 3708 71 205 01), (
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4187.pdf
[Langfassung] bzw.
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k4187.pdf)
● Wirkungen der Klimaänderungen auf die Böden – Untersuchungen zu
Auswirkungen des Klimawandels auf die Bodenerosion durch Wasser,
(FKZ 3708 71 205), (
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4089.pdf
[Langfassung] bzw.
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k4089.pdf)
● „Auswertung der Veränderungen des Bodenzustands für Boden-
Dauerbeobachtungsflächen (BDF) und Validierung räumlicher Trends unter
Einbeziehung anderer Messnetze – Teil A: Methoden-Code und Umgang mit
Verfahrenswechseln (FKZ 3707 71 203), (
www.umweltdaten.de/publikationen/
fpdf-l/4232.pdf – Langfassung)
● Auswertung der Veränderungen des Bodenzustands für Boden-
Dauerbeobachtungsflächen (BDF) und Validierung räumlicher Trends unter
Einbeziehung anderer Messnetze – Teil B: Datenauswertung und Weiterentwicklung
des Monitorings, im September 2011 abgeschlossen (
www.umweltdaten.de/
publikationen/fpdf-l/4233.pdf – Langfassung)
● Fortschreibung von Beurteilungsmaßstäben für den Wirkungspfad Boden-
Pflanze: Methodik zur flächenrepräsentativen Erfassung
pflanzenverfügbarer Stoffgehalte in unbelasteten Böden und Stoffgehalte in Nahrungs- und
Futtermittelpflanzen (FKZ 206 74 200, abgeschlossen 2009)
● Flächenrepräsentative Erhebung der Gehalte organischer Schadstoffe in
Böden und Ableitung bundesweiter Hintergrundwerte für organische Stoffe
in Böden (FKZ 3709 71 222)
● Bewertungsansätze für die Boden-Biodiversität (FKZ 3708 72 201)
● Beurteilung der Befahrbarkeit von Ackerböden unter sich wandelnden
Klima- und Bearbeitungsbedingungen (FKZ 3711 73 215)
● Bundesweite Kennzeichnung der Schadstoffbelastungen von Böden in
Überschwemmungsgebieten (FKZ 3711 71 214)
● „Erarbeitung fachlicher, rechtlicher und organisatorischer Grundlagen zur
Anpassung an den Klimawandel aus Sicht des Bodenschutzes“
– TV 1: „Erarbeitung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen zur
Integration von Klimaschutzaspekten ins Bodenschutzrecht“, FKZ 3711 71
213/01
– TV 2: Einrichtung und Betrieb einer webbasierten Informationsplattform
für Bodendaten (Metadaten) in Deutschland zur Unterstützung der
Klimafolgen- und –anpassungsforschung mit belastbaren Bodendaten, FKZ
3711 71 213/02
– TV 3: Bestimmung der Veränderungen des Humusgehaltes und deren
Ursachen auf Ackerböden Deutschlands, FKZ 3711 71 213/03
● Fortschreibung von Bewertungsmaßstäben für den Wirkungspfad Boden-
Pflanze: Aktualisierung der Datengrundlage zum Stofftransfer Boden-
Pflanze
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]