Haltung der Bundesregierung zur Berufsverbotspraxis
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Raju Sharma, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten Radikalenerlass. „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, sollten aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mit einer „Regelanfrage“ wurden Bewerberinnen und Bewerber zum öffentlichen Dienst vom Verfassungsschutz auf politische Zuverlässigkeit überprüft. Formal war der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“ gerichtet, doch in der Praxis waren vor allem Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer linker Gruppierungen bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und von Teilen der Friedensbewegung betroffen.
Per Regelanfrage wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber bzw. Anwärterinnen und Anwärter des öffentlichen Dienstes vom Verfassungsschutz auf ihre politische Zuverlässigkeit durchleuchtet. Betroffen waren Lehrkräfte und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Juristinnen und Juristen, Post- und Bahnbedienstete. Es kam zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Diese Angaben machte die Bundesregierung gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die 1987 die Berufsverbotspraxis verurteilt hatte. Andere Zahlen liegen nicht vor, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen.
Die existentielle Bedrohung der Verweigerung des erlernten oder bereits ausgeübten Berufs durch den Radikalenerlass bewirkte nach Meinung von Kritikern dieser Praxis zudem die Einschüchterung systemkritisch eingestellter Personen.
Aufgrund massiver in- und ausländischer Kritik an der innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einmaligen Berufsverbotspraxis stellte der Bund im Jahr 1979 die Regelanfrage beim Verfassungsschutz über Bewerberinnen und Bewerber zum öffentlichen Dienst ein. Die Länder folgten nach, zuletzt Bayern 1991. Die Möglichkeit von Berufsverboten wurde mit dem Ende der Regelanfrage nicht vollständig abgeschafft. Bis heute kann eine Bedarfsanfrage beim Verfassungsschutz erfolgen, wenn Zweifel bestehen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin für den öffentlichen Dienst jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten wird. In Bayern wird seit 1991 jeder Bewerber zum Staatsdienst in einem Fragebogen zur möglichen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder früheren Funktionärstätigkeit in einer Massenorganisation der DDR befragt. 2004 wurde der Heidelberger Realschullehrer Michael C. in Baden-Württemberg und Hessen mit einem Berufsverbot belegt, weil er sich in antifaschistischen Gruppen engagierte. Erst 2007 wurde seine Ablehnung für den Schuldienst endgültig gerichtlich für unrechtmäßig erklärt.
Alt-Bundeskanzler Willy Brandt bezeichnete den Radikalenerlass im Nachhinein als „Irrtum“. Im Jahr 1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe (Urteil des EGMR im Fall D. Vogt vom 26. September 1995). Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Dagegen erklärte die Bundesregierung im Jahr 2007 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., dass sie Berufsverbote für politisch unliebsame Bewerber im öffentlichen Dienst weiterhin für gerechtfertigt hält (Bundestagsdrucksache16/6210).
„Der ‚Radikalenerlass‘ und die ihn stützende Rechtsprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht“, heißt es in einem von 130 Betroffenen (Stand 9. Januar 2012) unterzeichneten Aufruf an die Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern zur vollständigen Rehabilitierung der Berufsverbotsopfer. „Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der ‚Verfassungsschutz‘-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen.“ (www. berufsverbote.de)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Verfügt die Bundesregierung über genaue Zahlen des Ausmaßes der Überprüfungen aufgrund des Radikalenerlasses und der daraus erfolgten Berufsverbote?
Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden zwischen dem Beschluss zur Einführung des Radikalenerlasses 1972 und der Einstellung der Regelanfrage durch den Bund 1979 durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft?
Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden nach der Einstellung der Regelanfrage durch den Bund 1979 durch eine Bedarfsanfrage beim Verfassungsschutz überprüft?
Wie viele Berufsverbotsverfahren wurden seit der Einführung des Radikalenerlasses auf Bundes- und Länderebene durchgeführt (bitte nach Jahren, Bund und Ländern sowie Teilbereichen des öffentlichen Dienstes aufgliedern)?
Wie viele Berufsverbote gegen Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst erfolgten seit der Einführung des Radikalenerlasses auf Bundes- und Länderebene (bitte nach Jahren, Bund und Ländern sowie Teilbereichen des öffentlichen Dienstes aufgliedern und angeben, ob die Ablehnung aufgrund einer rechts- oder linksgerichteten politischen Orientierung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgte)?
Wie viele Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst erfolgten seit der Einführung des Radikalenerlasses auf Bundes- und Länderebene aufgrund politischer Unzuverlässigkeit (bitte nach Jahren, Bund und Ländern sowie Teilbereichen des öffentlichen Dienstes aufgliedern und angeben, ob die Ablehnung aufgrund einer rechts- oder linksgerichteten politischen Orientierung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgte)?
In wie vielen Fällen wurden früher abgewiesene Anwärterinnen und Anwärter und aus dem Beamtenverhältnis Entlassene nach der Abschaffung der Radikalenerlasse auf Bundes- und Länderebene doch noch oder wieder in den öffentlichen Dienst übernommen (bitte nach Jahren, Bund und Ländern sowie Teilbereichen des öffentlichen Dienstes aufgliedern)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung heute die Auffassung des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt, wonach der 1972 unter seiner Kanzlerschaft erlassene Radikalenerlass ein „Irrtum“ gewesen sei (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. September 1995 bezüglich des Falls von D. Vogt, wonach der Radikalenerlass gegen elementare Menschenrechte verstoßen habe?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den Radikalenerlass als Unrecht zu bezeichnen?
Welche politischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Urteil im Hinblick auf andere von Berufsverboten betroffene Personen gezogen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieses Urteils von den Bundesländern getroffen?
Warum hält es die Bundesregierung bislang nicht für erforderlich, nach diesem Urteil eine Initiative zur ersatzlosen Streichung der am 17. Januar 1979 neugefassten Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue zu ergreifen und den Ländern Entsprechendes für deren Verantwortungsbereich zu empfehlen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode eine entsprechende Initiative zur ersatzlosen Streichung der am 17. Januar 1979 neugefassten Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue zu ergreifen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die am 17. Januar 1979 neugefassten Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue im Einklang mit dem seit 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugung verbietet?
Welche Regelungen, die zu einer Verweigerung der Übernahme in den Schuldienst bzw. öffentlichen Dienst führen können, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern (bitte für die Länder einzeln aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung bereit, die Initiative zu einem Wiedergutmachungs- und Rehabilitierungsgesetz zu ergreifen oder eine solche Initiative zu unterstützen, um alle von der Berufsverbotspraxis Betroffenen juristisch, politisch und persönlich zu rehabilitieren und materiell zu entschädigen? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht, und auf welche Weise sollen die Betroffenen ansonsten eine Entschädigung erhalten?
Inwieweit sind den von der Berufsverbotspraxis Betroffenen bislang Schadenersatz und weitergehende Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen (z. B. bei der Rentenversicherung) gewährt worden?
Inwieweit sind die in Verbindung mit dem Berufungsverfahren angelegten Dossiers nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in Verfassungsschutz- und Personalakten enthalten?
Welche Nachteile können den Betroffenen daraus entstehen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Initiative für eine Lösung bzw. Entfernung der entsprechenden Dossiers zu ergreifen?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für wünschenswert, die auf dem Radikalenerlass beruhenden Akten im Bundesarchiv zu erschließen und den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verweigerung der Aufnahme in den öffentlichen Dienst von Bund und Ländern oder die Entfernung aus selbigem aufgrund früherer Aktivitäten des Bewerbers/der Bewerberin in Massenorganisationen oder Organen der DDR?