[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8675
17. Wahlperiode 14. 02. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 10. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8517 –
Beitrag der Wasser- und Abwasserwirtschaft zur Energiewende und zum
Klimaschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wasser- und Abwasserwirtschaft kann und muss einen maßgeblichen
Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Insbesondere der
energetischen aber auch der stofflichen Nutzung von Klärschlamm sowie der
Abwasserwärmenutzung wird dabei ein hohes Potenzial zugeschrieben, einen
signifikanten Beitrag leisten zu können. Technologien dafür sind teilweise schon
vorhanden. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes „Energieeffiziente
Abwasseranlagen“ im Umweltinnovationsprogramms und der Einbeziehung von
Maßnahmen zur Abwasserwärmenutzung in das Marktanreizprogramm wurden
auch bereits wichtige politische Akzente gesetzt. Der Forschung, Entwicklung
und Markteinführung neuer Techniken in diesem Bereich muss jedoch stärker
Beachtung geschenkt und Unterstützung gewährt werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einsparung von Energie in der gesamten Wertschöpfungskette und in allen
Lebensbereichen ist eine der zentralen Herausforderungen auf dem Weg zu einer
klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft. Auch in der
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung gilt es, vorhandene Potentiale zu nutzen. Der
Energieaufwand für die Trink- und Brauchwasserversorgung sowie für die
Abwasserbehandlung ist durchaus erheblich. Im Falle der Abwasserbehandlung
kann durch optimierte Techniken nicht nur Energie eingespart, sondern sogar
Energie gewonnen werden. Bei der anaeroben Klärschlammfaulung auf den
Kläranlagen kann Faulgas gewonnen und in Blockheizkraftwerken zur
Energieerzeugung genutzt werden. Zwei Drittel des in Deutschland aus Klärschlamm
erzeugten Faulgases werden bereits verstromt. Auch Maßnahmen zur
Wärmerückgewinnung aus Rohabwasser in der Kanalisation stoßen auf ein stark
wachsendes Interesse. Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz in der
Trinkwasserversorgung und der Abwasserbehandlung sowie zur Nutzung des
Energiegehalts von Abwasser bieten angesichts des in den nächsten Jahren zu
erwartenden Ausbaus der entsprechenden Infrastrukturen insbesondere in den
Schwellenländern sowie angesichts des Modernisierungsdrucks durch steigende
Energiepreise auch gute Aussichten für den Export.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Wasser- und der
Abwasserwirtschaft, einen signifikanten Beitrag zur Energiewende zu leisten?
In welchen Bereichen liegen aus Sicht der Bundesregierung die größten
Potenziale, und welches sind derzeit die größten Hemmnisse zur Nutzung
dieser Potenziale?
Die rund 10 000 Kläranlagen in Deutschland verbrauchen jährlich ca. 4 400
GWh Strom. Zudem werden 3 Prozent des jährlich in Deutschland erzeugten
Stromes für den Betrieb von Pumpen in diesen beiden Bereichen aufgewendet.
Die größten Potentiale liegen in der Energieeinsparung. Werden diese
Möglichkeiten ausgenutzt, kann allein dadurch ein wesentlicher Beitrag zur
Energiewende geleistet werden. Weitere Beiträge sind möglich durch Nutzung der in
den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen vorhandenen
kinetischen und der thermischen Energie (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
Die dafür notwendigen Anfangsinvestitionen sowie Zweifel an der Wirksamkeit
der Maßnahmen sind derzeit noch die größten Hemmnisse. Die Steigerung der
Energieeffizienz einer Abwasserbehandlungsanlage erfordert einen
langjährigen intensiven Optimierungsprozess unter engagierter Mitwirkung aller
Beteiligten. Hierbei sind auch die Kläranlagennachbarschaften von besonderer
Bedeutung. Durch Aufklärung und beispielhafte Unterstützung, wie im Rahmen
des Förderschwerpunkts „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ des
Umweltinnovationsprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt, können die verantwortlichen Anlagenbetreiber
zur Nutzung solcher Potentiale angereizt werden.
2. Teilt die Bundesregierung die in der Studie des Bundesverbandes der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft getroffene
Einschätzung, dass die Abwasserwirtschaft in der Europäischen Union einen
profunden Beitrag zum Klimaschutz leisten kann und sich insbesondere die
Potenziale im Bereich Abwasserwärme und Klärgase relativ einfach
erschließen und wirtschaftlich nutzen lassen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sollten auf europäischer und nationaler Ebene
aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um diese Erschließung zu
stimulieren?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die Abwasserwirtschaft in der
Europäischen Union einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
Neben der Förderung entsprechender Maßnahmen in der Weiterentwicklung
und Anwendung der einzusetzenden Techniken kommen auch
ordnungsrechtliche Vorgaben z. B. zur Eingrenzung des Energieverbrauchs in Betracht. Bei der
Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in nationales
Recht ist auch die Energieeffizienz als wichtiges Kriterium des Standes der
Technik (SdT) zu berücksichtigen. Das BMU hat gemeinsam mit den Ländern
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge erarbeiten soll, wie im
wasserwirtschaftlichen Vollzug zur Steigerung der Energieeffizienz bei der
Abwasserbehandlung beigetragen werden kann.
3. Welche konkreten Forschungsprojekte im Bereich Energieeinsparungs- und
Klimaschutzpotenziale der Wasser- und Abwasserwirtschaft hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits durchgeführt oder gefördert,
und welche plant sie noch durchzuführen oder zu fördern (bitte mit Angabe
der finanziellen Mittel)?
Welches sind die maßgeblichen Erkenntnisse der abgeschlossenen Projekte?
Das BMU hat mehrere Untersuchungen durchführen lassen. Das sind vor allem
die Projekte „Untersuchung der Möglichkeiten zur Steigerung der
Energieeffizienz bei kommunalen Kläranlagen“ (95 000 Euro) und „Untersuchung der
Voraussetzungen für Projekte zur Wärmerückgewinnung aus dem Abwasser“
(75 000 Euro). Letzteres kommt zu dem Schluss, dass die Nutzung von
Abwasserwärme derzeit im Allgemeinen zwar noch nicht wirtschaftlich betrieben
werden kann, an besonders geeigneten Standorten mit günstiger Abwasserwärme
und standortnahen Nutzungsmöglichkeiten aber bereits heute ein
wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Haupthemmnis ist die mangelnde Information bei
Planern, potentiellen Betreibern und Kommunen, in deren Regie die meisten
Abwasseranlagen betrieben werden. In einem weiteren im Jahre 2011 vergebenen
noch laufenden Vorhaben zur „Nutzung der Anaerobtechnik zur
Effizienzsteigerung der kommunalen Abwasserentsorgung“ (rund 110 000 Euro) soll
untersucht werden, wie die Energieeffizienz und die Anwendungsbreite der
anaeroben Abwasserbehandlung gesteigert werden können. Das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Projektförderung der
Wasserforschung mit dem neuen Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement –
NaWaM“ neu strukturiert. In fünf aktuellen Themenfeldern wählt das BMBF
dazu durch Förderbekanntmachungen die besten Ideen im Wettbewerb aus und
fördert diese in Verbundforschungsvorhaben mit Partnern aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Praxis. Im NaWaM-Themenfeld „Wasser und Energie“ wird in
Kürze die Förderbekanntmachung „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte
für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft (ERWas)“
veröffentlicht werden. Vorgesehenes Fördervolumen: 30 Mio. Euro.
4. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung insbesondere in der Nutzung
der Stromerzeugung in Wasser- und Abwasserleitungen (vor allem dort, wo
starke Gefälle vorliegen), und unterstützt die Bundesregierung
diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte?
Für die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Energiewende ist eine
Vergrößerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung
elementar. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft durch den Einsatz von Turbinen in
Wasser- bzw. Abwassersystemen kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Auch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
e. V. (DWA) hat sich mit dem Thema Energie aus Abwasser auseinandergesetzt
und die „Energiepotenziale in der deutschen Wasserwirtschaft mit Schwerpunkt
Abwasser“ in einer gleichnamigen Studie ermitteln lassen. So wird von einer
Größenordnung von 0,4 TWh/a ausgegangen. Im Rahmen der in der Antwort auf
Frage 3 genannten BMBF-Förderbekanntmachung „ERWas“ können derartige
Aspekte Gegenstand der Förderung sein, sofern dazu Projektideen eingereicht
werden und diese im Wettbewerb aller eingereichten Vorschläge erfolgreich sind.
Wasserversorgung und -entsorgung
5. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf den heutigen Wasserbedarf und das
Abwasseraufkommen die historisch gewachsene Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsstruktur noch als zeitgemäß und ausreichend effizient
an?
Wenn nein, welche Chancen und Herausforderungen sieht die
Bundesregierung im Zusammenhang mit einer grundlegenden Neustrukturierung
des Wasserver- und Wasserentsorgungsnetzes?
Welche konkreten Pläne und Überlegungen gibt es diesbezüglich bereits von
Seiten der Bundesregierung?
Die in Deutschland vorhandenen Strukturen in der Wasserversorgung und der
Abwasserbeseitigung haben sich grundsätzlich bewährt. Dies belegt der auch im
Vergleich zu anderen Staaten hohe Standard der Trinkwasserversorgung und der
Abwasserbeseitigung in Deutschland. Eine grundlegend neue Struktur ist nicht
notwendig. Weitere Verbesserungen in einzelnen Bereichen können – soweit
erforderlich – im bestehenden rechtlichen Rahmen (z. B. durch regelmäßige
Anpassung der Anforderungen an den Stand der Technik) erreicht werden.
Zudem ist das wasserrechtliche Regelwerk (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
von 2010) ausreichend flexibel. Der Wasserbedarf ist danach vorrangig aus
ortsnahen Wasservorkommen zu decken, sofern dem nicht Gründe des Wohls der
Allgemeinheit entgegenstehen. Die Beseitigung von Abwasser kann auch durch
dezentrale Anlagen erfolgen, wenn das eher dem Wohl der Allgemeinheit
entspricht. Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden,
wenn dem keine besonderen Gründe entgegenstehen. Über die Struktur der
Wasserversorgung oder Entsorgung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch die
zuständigen Gemeinden zu entscheiden (Recht der kommunalen
Selbstverwaltung). Das schließt nicht aus, dass in Einzelfällen z. B. bei notwendigen
Erneuerungen oder Erweiterungen oder im Zuge städtebaulicher Maßnahmen zur
Anpassung an demographische Veränderungen neue Wege der Ver- und Entsorgung
gegangen werden sollten, die auch einen Beitrag zur Energie- und
Ressourceneinsparung leisten können.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer langfristigen
Umgestaltung der Wasserver- und Entsorgungsstrukturen hin zu
dezentraleren und flexibleren Strukturen?
Welche ordnungsrechtlichen und finanziellen Anreize kann die
Bundesregierung setzen, um eine solche Umstrukturierung einzuleiten?
Die Bundesregierung erwartet, dass im Zuge notwendiger Erneuerungen oder
Erweiterungen der Wasserversorgungs- und der
Abwasserentsorgungseinrichtungen oder im Zuge städtebaulicher Maßnahmen zur Anpassung an
demographische Veränderungen die Strukturen unter wirtschaftlichen,
betriebstechnischen und gesamtökologischen Gründen auch unter Nutzung dezentraler
Strukturen weiterentwickelt werden. Ein vollständiger Systemwechsel von
zentralen zu dezentralen Systemen ist für Länder wie Deutschland mit
funktionierenden Strukturen allerdings nicht sinnvoll. Insbesondere würde dies das
Erreichen der Qualitätsziele eher behindern als fördern, denn Qualitätsprobleme
treten sowohl in der Trinkwasserversorgung als auch in der
Abwasserversorgung eher bei kleinen dezentralen Anlagen auf. Über die bereits bestehenden
ordnungsrechtlichen Vorgaben hinaus sind daher derzeit keine weitergehenden
Regelungen beabsichtigt. Im Rahmen des BMU-Umweltinnovationsprogramms
(UIP) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den erstmaligen Einsatz neuer
umweltfreundlicher Technologien oder Verfahrenskombinationen zu fördern.
Damit soll für Anwender ein Anreiz gesetzt werden, oftmals mit höheren Risiken
behaftete und häufig mit höheren Kosten verbundene innovative Technik
einzusetzen. Die Demonstration der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen schafft die
Voraussetzung für ihre Verbreitung.
7. Sieht die Bundesregierung derzeit Forschungsbedarf im Bereich der
Neugestaltung der Wasserver- und Entsorgungsstrukturen?
Wenn ja, welche entsprechenden Forschungsprojekte hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unterstützt oder wird sie unterstützen, und
welche Ergebnisse haben diese erbracht?
Auch wenn sich die derzeitigen Strukturen grundsätzlich bewährt haben, fördert
die Bundesregierung die Neu- und Weiterentwicklung. Unter anderem hat im
Auftrag des BMU das Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung ISI in der Zeit von Oktober 2008 bis November 2009 im Rahmen des
Umweltforschungsplans das Thema „Demografischer Wandel als
Herausforderung für die Sicherung und Entwicklung einer kosten- und ressourceneffizienten
Abwasserinfrastruktur“ untersucht. Demnach wird der demografische Wandel
in Deutschland insgesamt zu einem Rückgang der Bevölkerungszahlen führen,
kann jedoch regional bzw. lokal sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Sowohl
eine Zunahme als auch eine drastische Abnahme der Bevölkerungszahlen sind
voraussehbar. Die im Abschlussbericht beschriebenen Lösungsansätze können
zum einen helfen, den je nach den lokalen Bedingungen zu erwartenden,
betrieblichen Problemen zu begegnen, zum anderen zeigen sie innovative technische
Nutzungen vorhandener Systemkomponenten sowie übergreifende
organisatorische Ansätze auf. Aufgrund der zukünftigen Herausforderungen durch
Klimawandel und demografischen Wandel auch in Deutschland besteht in diesem
Bereich erheblicher Forschungsbedarf. Im BMBF-Förderschwerpunkt „NaWaM“
(siehe Antwort zu Frage 3) wurde deshalb im Themenfeld „Wasser in urbanen
Räumen“ die Förderbekanntmachung „Intelligente und multifunktionelle
Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung (INIS)“ veröffentlicht. Die dazu eingegangenen Projektskizzen werden
derzeit begutachtet und die besten Vorschläge ausgewählt. Diese werden dann
als Forschungsverbundvorhaben mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und
Praxis vom BMBF gefördert werden. Das vorgesehene Fördervolumen beträgt
30 Mio. Euro.
8. Welche Möglichkeiten zur Wasser- und Energieeinsparung sieht die
Bundesregierung durch die stärkere Nutzung von Grauwasser als Betriebswasser im
Haushalt?
Plant die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit Ländern und Kommunen
die Schaffung von Anreizen zur Errichtung von
Grauwasserrecyclinganlagen?
9. Welche Möglichkeiten zu Wasser- und Energieeinsparung sieht die
Bundesregierung durch die stärkere Nutzung von Regenwasser als Betriebswasser?
Plant die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit Ländern und Kommunen
die Schaffung von Anreizen zur Errichtung von Anlagen zur
Regenwassernutzung?
In Deutschland ist es bereits zu einem starken Rückgang des Wasserverbrauchs
gekommen. Effiziente Geräte und Messinstrumente und ein hohes
Umweltbewusstsein der Bevölkerung haben hierzu insbesondere beigetragen. Die
Notwendigkeit zur Wasser- und Energieeinsparung durch eine stärkere Nutzung von
Grauwasser als Betriebswasser im Haushalt und von Regenwasser als
Betriebswasser wird daher insbesondere aus hygienischen Gründen nicht geteilt. Die
Gesundheitsgefahren durch dessen Verunreinigungen werden häufig
unterschätzt. Im gewerblichen und industriellen Bereich bestehen dagegen durchaus
zweckmäßige Einsatzmöglichkeiten für die Nutzung von Regenwasser. Zum
Beispiel als Prozesswasser in der Industrie, zur Reinigung von Tierställen in der
Landwirtschaft, als Kühlwasser großer Klimaanlagen mit Kühltürmen und als
Waschwasser in Autowaschanlagen. Auch in Einrichtungen wie Flughäfen und
Fußballstadien, wo Wasser in sehr großem Umfang für Bewässerung und
Toilettenspülung gebraucht wird, kann dies mit Regenwasser geschehen. Eine
Schaffung von Anreizen zur stärkeren Nutzung von Grauwasser in Haushalten
oder die Nutzung von Regenwasser ist derzeit nicht vorgesehen.
10. Wird die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, den
Ausbau von dezentralen Wasserversorgungssystemen sowie
Grauwasserrecyclinganlagen und Regenwassernutzungsanlagen zu stärken, die
politischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich verändern?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen plant die Bundesregierung
derzeit in die Wege zu leiten?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit zur Veränderung der
Rahmenbedingungen zum verstärkten Ausbau dezentraler Wasserversorgungsanlagen
sowie von Grauwasserrecyclinganlagen und Regenwassernutzungsanlagen in
Deutschland. Sofern die örtlichen Gegebenheiten (einschließlich der
Umweltbedingungen) einen solchen Ausbau zulassen und dies vor Ort politisch gewünscht
wird, bestehen in den Gemeinden ausreichende rechtliche Möglichkeiten (siehe
auch Antwort zu Frage 5).
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die stärkere Nutzung von
Regenwasser auch positive Synergieeffekte im Bereich Hochwasserschutz
zur Folge hat?
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung, dass die Nutzung von
Regenwasser positiven Einfluss auf den Bereich des Hochwasserschutzes hat.
Beispielsweise spielt die Förderung der Entsiegelung von Flächen bzw. die
Versickerung von Niederschlagswasser bei der strategischen Maßnahmenplanung
der Länder und Kommunen eine zunehmend wichtigere Rolle, um den
Oberflächenabfluss sowie die Belastung der Kanalisationen zu reduzieren, aber auch
um die Grundwasserneubildung zu verbessern. Der Abfluss mindernde Effekt
ist jedoch insbesondere bei größeren Hochwasserereignissen in großen
Flussgebieten eher von geringer Bedeutung.
12. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die Rahmenbedingungen für
eine dezentrale Regenwasserversickerung und eine Versickerung von
gereinigtem Abwasser zu verbessern, um die Bildung von Grundwasser zu
befördern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Anpassungen sind aus Sicht der
Bundesregierung notwendig, und welche plant sie?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, soll Niederschlagswasser
möglichst ortsnah versickert oder verrieselt werden. Wegen der damit
verbundenen Gefahr einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers ist eine
Versickerung auch von gereinigtem Abwasser nur unter besonderen örtlichen
Bedingungen (starkes Defizit an Wasserdargebot) sinnvoll. Im Allgemeinen bedarf es in
Deutschland zur Bildung von Grundwasser keiner Versickerung von Abwasser.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch im Wassersektor eine
umfassende Kreislaufwirtschaft sowohl in einzelnen Haushalten als auch
auf kommunaler und regionaler Ebene anzustreben ist?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat sie und wird sie umsetzen, um
einen echten Kreislauf zu erreichen?
Wenn nein, aus welchen Gründe hält die Bundesregierung eine
Kreislaufwirtschaft im Bereich Wasser nicht für erstrebenswert?
Die deutsche Wasserwirtschaft steht auch im internationalen Vergleich bezüglich
der effizienten und sparsamen Nutzung der Wasserressourcen bereits heute gut
da. Dies belegen der rückläufige Wasserverbrauch sowohl der privaten
Haushalte als auch der Industrie sowie die geringen Wasserverluste in der
Wasserversorgung. Die Bundesregierung sieht allerdings weiteres Optimierungspotential
insbesondere bei der Verbesserung der Energieeffizienz im Wassersektor, bei der
Nutzung von Abwasser als Ressource (Energie, Nährstoffrückgewinnung
insbesondere von Phosphor, Rückgewinnung von Rohstoffen aus Industrieabwasser).
Sie fördert die Entwicklung und Erprobung entsprechender Lösungen durch
Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, (siehe die Antworten zu den Fragen
3, 6, 7 und 22).
Einer umfassenden Kreislaufwirtschaft im Wassersektor über den natürlichen
Kreislauf hinaus stehen insbesondere im Haushaltsbereich mögliche erhöhte
gesundheitliche Gefahren gegenüber, wodurch bei entsprechend notwendigen
vorsorgenden Maßnahmen die vermuteten ökonomischen wie ökologischen
Vorteile in Frage gestellt werden.
Klärschlammverwertung
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die energetischen Potenziale durch
Klärschlammverbrennung und Klärschlammausfaulung?
Welche negativen Aspekte können mit der Nutzung dieser Verfahren aus
Sicht der Bundesregierung verbunden sein?
Derzeit wird etwa die Hälfte der in Deutschland anfallenden Klärschlämme aus
kommunalen Abwasserreinigungsanlagen einer thermischen Behandlung
(Klärschlammverbrennung) zugeführt. Davon wird wiederum rund die Hälfte in
Monoverbrennungsanlagen und die andere Hälfte in Kraftwerken, Zementwerken
oder Abfallverbrennungsanlagen verbrannt. Durch eine thermische Behandlung
werden unter anderem organische Schadstoffe, aber auch Humus bildende
Kohlenstoffverbindungen zerstört; Energie wird erzeugt und kann genutzt werden.
Der Energiegehalt (Heizwert) von getrockneten Klärschlämmen liegt bei 9 000
bis 12 000 kJ/kg und damit in der Größenordnung der Braunkohle, die an ein
Braunkohlekraftwerk geliefert wird. Der durch Klärschlammverbrennung
tatsächlich erreichbare Energiegewinn hängt wesentlich von der Effizienz des zur
Anwendung kommenden Trocknungsverfahrens ab. Das theoretisch noch
mögliche Potenzial zur energetischen Verwertung ergibt sich aus dem Anteil der
Klärschlämme, die momentan zur Nutzung des Nährstoffpotentials auf
landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt oder für landschaftsbauliche Maßnahmen
verwendet werden. Dieses beträgt rund 1 Mio. Tonnen Klärschlamm
(Trockensubstanz).
Die Klärschlammfaulung dient der Stabilisierung von Klärschlamm, wobei auch
Klärgas gewonnen wird, welches zunehmend zur Energiegewinnung genutzt
wird. Wegen hoher Investitions- und Betriebskosten für die Faultürme wird die
Faulung in der Regel nur in großen Abwasserreinigungsanlagen mit großen
Klärschlammmengen durchgeführt. Kleinere Kläranlagen liefern ihren
Klärschlamm nach einer Entwässerung entweder direkt zur Verbrennung, zur
landwirtschaftlichen Verwertung oder zur Faulung an andere Kläranlagen mit
Faultürmen. Der ausgefaulte Klärschlamm kann in Abhängigkeit vom
Schadstoffgehalt verbrannt oder landwirtschaftlich oder landbaulich genutzt werden.
Durch das bei der anaeroben Ausfaulung gewonnene Klärgas ist es insbesondere
in Verbindung mit Kraftwärmekopplungsanlagen möglich, einen wesentlichen
Beitrag zur Energieversorgung der Abwasserbehandlungsanlagen zu leisten.
Durch gleichzeitige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist so im
Einzelfall sogar ein energieautarker Betrieb der Anlagen möglich. Das nutzbare
Potenzial von Klärgas insgesamt aber kann nicht mehr wesentlich gesteigert
werden. Bei Einhaltung der umweltrelevanten Vorschriften sind keine negativen
Aspekte dieser Entsorgungswege auf die Umwelt zu erwarten. Es ist allerdings
darauf hinzuweisen, dass derzeit bei Einsatz thermischer Behandlungsverfahren
das im Klärschlamm in relevanten Mengen enthaltene Phosphat in der Regel
einer weiteren Nutzung entzogen wird.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Klärschlammmonoverbrennung und
die Klärschlammmitverbrennung aus energiewirtschaftlicher und
abfallwirtschaftlicher Sicht sowie in Bezug auf die Sicherung von
Phosphorressourcen?
Sowohl die Mono- als auch die Mitverbrennung von Klärschlamm leisten aus
abfallwirtschaftlicher Sicht einen wichtigen Beitrag zur umweltgerechten
Entsorgung der Klärschlämme, die z. B. wegen fehlender Aufbringungsflächen
oder auf Grund zu hoher Schadstoffbelastungen nicht auf landwirtschaftlichen
Flächen zur Düngung eingesetzt werden oder in landschaftsbaulichen
Maßnahmen Verwendung finden. Durch die Nutzung dieser Schlämme bei der
Erzeugung von Elektrizität und Wärme werden fossile Energieträger eingespart.
Da der Energiegehalt von Klärschlamm überwiegend auf organische
Bestandteile zurückgeht, kann bei Einsatz umweltgerechter Trocknungsverfahren eine
weitestgehend klimaneutrale Energieerzeugung gewährleistet werden. Die
Monoverbrennung ist im Grundsatz dann zu bevorzugen, wenn eine
Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche beabsichtigt ist. Hierbei sind hohe
Rückgewinnungsquoten (bis zu 90 Prozent) erreichbar. Sofern der Phosphor
durch andere Rückgewinnungsverfahren bereits dem Abwasser oder dem
Klärschlamm entzogen wurde, ist auch die Mitverbrennung ein umweltgerechter und
ressourcenschonender Entsorgungsweg (siehe auch Antwort zu Frage 16).
16. Sieht die Bundesregierung Gründe für eine Bevorzugung der
Klärschlammmonoverbrennung oder der Klärschlammmitverbrennung?
Wenn ja, wie könnte und sollte dies umgesetzt werden?
Für die Rückgewinnung von Nährstoffen (insbesondere Phosphor) aus dem
Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammaschen stehen zurzeit nur einzelne
großtechnisch umgesetzte Verfahren bzw. Anlagen zur Verfügung. Eine Beurteilung
der beiden Varianten der Verbrennung ist somit nur möglich, wenn die Art der
Nährstoffrückgewinnung bekannt ist. Prinzipiell ist es wegen der höheren
Phosphorausbeute von Vorteil, den Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage
zu verbrennen, wenn der Phosphor nach dem thermischen Prozess aus der Asche
herausgelöst werden soll oder die Asche so aufbereitet wird, dass sie direkt als
Düngemittel verwertet werden kann. Wird der Phosphor aber schon durch
vorgelagerte Verfahren aus dem Klärschlamm gewonnen, so kann der daraus
resultierende phosphorarme Klärschlamm in Zementwerken oder Kraftwerken mit
hoher Energieeffizienz verwertet und so fossile Brennstoffe und Zuschlagstoffe
eingespart werden.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verwertung von
Klärschlamm in einem möglichst geschlossenen Kreislauf anzustreben ist?
Wenn nein, warum nicht?
Eine geschlossene Kreislaufführung von Klärschlämmen findet am ehesten in
Form der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung statt, bei der die Wert
gebenden Inhaltsstoffe (z. B. Phosphor, Stickstoff, Spurenelemente; Humus
bildende Kohlenstoffverbindungen) zur Pflanzenernährung und
Bodenverbesserung genutzt werden. Derzeit werden in Deutschland knapp 50 Prozent der
Klärschlämme stofflich verwertet (als Düngemittel in der Landwirtschaft und bei
Rekultivierungsmaßnahmen im Landschaftsbau), wobei das Phosphat
unmittelbar genutzt wird. Klärschlämme enthalten allerdings auch zahlreiche
Schadstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen (organische Schadstoffe,
Schwermetalle) sowie zum Teil auch Arzneimittelrückstände oder Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln, so dass eine landwirtschaftliche
Klärschlammverwertung nur bei qualitativ hochwertigen – schadstoffarmen – Klärschlämmen
erfolgen sollte. Bei der Entsorgung von stärker belasteten und somit nicht
unmittelbar auf Böden verwertbaren Klärschlämme, wird insbesondere im Lichte des
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu prüfen sein, unter welchen
Voraussetzungen eine Rückgewinnung der Düngebestandteile der Klärschlämme
vorangebracht werden kann. Die diesbezüglichen Handlungsoptionen werden aufgrund
des Auftrages der 75. Umweltministerkonferenz derzeit in Zusammenarbeit von
Bund und Ländern bewertet.
18. Welche Grenzen sieht die Bundesregierung für die Nutzung des
Klärschlammes im geschlossenen Kreislauf, insbesondere mit Blick auf die
hohe Belastung des Klärschlammes mit Schwermetallen und
Arzneimittelrückständen, und wie könnten diese überwunden werden?
19. Sieht die Bundesregierung derzeit die Notwendigkeit umfassende
Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung des Klärschlammes mit
Chemikalien und insbesondere mit Mediakamentenrückständen zu reduzieren?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie ergriffen oder plant sie zu ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Belastungen der Klärschlämme durch Schwermetalle und bei einigen
relevanten organischen Schadstoffen konnten insbesondere durch erfolgreich
durchgeführte Maßnahmen „an der Quelle“ in den vergangenen Jahrzehnten
zum Teil um 90 Prozent und mehr reduziert werden, so dass die
Schwermetallbelastungen von Klärschl��mmen vereinzelt auf dem Niveau der für Böden
zulässigen Hintergrundbelastungen liegen.
Es wird angestrebt, die Anforderungen an Klärschlämme, die landwirtschaftlich
verwertet werden dürfen, unter anderem durch abfallrechtliche und
düngerechtliche Maßnahmen weiter zu erhöhen. Insbesondere ist eine Verschärfung der
Schadstoffgrenzwerte sowie der hygienischen Anforderungen geplant, um eine
mögliche Akkumulation von Schadstoffen im Boden und den Eintrag von
Schadstoffen und Krankheitserregern in die Nahrungskette auch langfristig
sicher auszuschließen. Bei Klärschlämmen, die den künftig anspruchsvolleren
Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, wird eine verstärkte Nutzung der
Wert gebenden Bestandteile insbesondere durch Abscheidung von Phosphat
angestrebt.
Die Reduzierung der aktuellen Belastung des Abwassers und somit auch des
Klärschlammes mit Chemikalien und Medikamentenrückständen ist auch über
das bereits Erreichte hinaus weiterhin wünschenswert. In Bezug auf
Schadstoffeinträge steht nach wie vor im Vordergrund chemikalien- und wasserrechtlicher
Vorschriften, die Einträge in die Umwelt durch eine Vermeidung an der Quelle
(z. B. Anwendungsverbote) zu reduzieren. Daneben werden nachgeschaltete
Abwasserreinigungstechniken als Reduzierungsmaßnahmen („4. Reinigungsstufe“)
eingesetzt. Eine Reduzierung des Eintrages von aus Abwasser- und
Klärschlammsicht unerwünschten Inhaltsstoffen ist in manchen Fällen allerdings nur
schwer möglich, da z. B. die Verwendung von Arzneimitteln nicht verboten
werden kann. Darüber hinaus sind, zur Reduzierung der Risiken für Mensch und
Umwelt, Maßnahmen zur Hygienisierung des Abwassers bzw. Klärschlammes
geboten. Aus diesen Gründen wird angestrebt, eine wirksame Kombination
verschiedener Maßnahmen zur Verminderung stofflicher und hygienischer
Belastungen zu finden. Hierbei muss bedacht werden, dass nicht alle Techniken für
die Reduzierung aller Schadstoffe geeignet sind. Zur Belastung von
Klärschlämmen durch Arzneimittel stellte der Sachverständigenrat für Umweltfragen in
seiner „Stellungnahme Nr. 12“ von April 2007 fest, dass nur ein kleinerer Teil der
in Kläranlagen gelangenden Arzneimittelrückstände sich in Klärschlämmen
anreichert. Die mit den Klärschlämmen ausgebrachten Arzneimittelwirkstoffe und
-metabolite könnten, sofern sie nicht im Boden abgebaut werden oder sehr fest
gebunden sind, wiederum durch Abschwemmung und Versickerung in
Oberflächen- und Grundwasser gelangen. Im Vergleich zu anderen Eintragspfaden in
die Umwelt sei der Arzneimitteleintrag über die stoffliche Verwertung von
Klärschlamm eher als gering einzustufen.
Abwasserwärme
20. Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit die Potenziale der Nutzung von
Abwasserwärme insbesondere zur Wärmeversorgung?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
21. Wie viele Wohneinheiten lassen sich aus Sicht der Bundesregierung durch
die Nutzung von Abwasserwärme mit Wärme versorgen, bzw. welche
Heizleistung ist dadurch allgemein zu erreichen?
Durch die Nutzung von Abwasserwärme lassen sich unterschiedliche Objekte
versorgen. Sie eignet sich sowohl für Einfamilienhäuser als auch größere
Wohneinheiten und Gebäude. Nach Schätzung eines von der Deutschen
Bundesstiftung für Umwelt geförderten Projektes könnten etwa 10 Prozent des
Wohngebäudebestandes sowie öffentlicher Einrichtungen durch Rückgewinnung von
Wärme aus Abwasserkanälen beheizt werden. Welche Heizleistung tatsächlich
erreichbar ist, lässt sich nur im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen
beurteilen.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und die
Wirksamkeit der im Rahmen des Förderschwerpunktes „Energieeffiziente
Abwasseranlagen“ (EEA) im Umweltinnovationsprogramm geförderten
Maßnahmen?
Insgesamt werden 13 Projekte im Rahmen des UIP-Förderschwerpunkts
„Energieeffiziente Abwasseranlagen“ gefördert. Die Projekte werden in der Zeit von
Ende 2011 bis 2014 umgesetzt. Entsprechend können derzeit noch keine
Aussagen zur Wirksamkeit der Vorhaben gemacht werden. Belastbare
Informationen dazu werden erst nach Abschluss der Investitionen und der begleitenden
Messprogramme vorliegen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen verschiedener
Modellprojekte von Kommunen und Bundesländern zur Nutzung von
Abwasserwärme zur Wärmeversorgung vor allem im Wohnungssektor?
Die bisherigen Modellprojekte zur Nutzung Abwasserwärme zeigen, dass diese
Nutzung eine geeignete Alternative zu anderen Wärmenutzungsprojekten wie
Erdwärmenutzung oder Grundwasserwärmenutzungen sein kann und bei
entsprechenden Verhältnissen im Wohnungssektor wirtschaftlich betrieben werden
können. Nach vorliegenden Forschungsergebnissen kann die
Abwasserwärmenutzung ab einem Wärmeleistungsbedarf von rund 250 kW gegenüber
konventionellen Erdöl- oder Erdgasheizungen bei heutigen Energiepreisen
wirtschaftlich konkurrenzfähig sein.
24. Plant die Bundesregierung derzeit, weitere Modellprojekte im Bereich der
Abwasserwärmenutzung zu fördern oder Anreizprogramme zur besseren
Nutzung von Abwasserwärme mittels Wärmepumpen und
Wärmetauschern zu schaffen, die über die bestehenden Fördermöglichkeiten im
Marktanreizprogramm hinausgehen?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
25. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um
die Nutzung der Potenziale zur Wärmeversorgung mittels Abwasserwärme
zu stimulieren?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des UIP-Förderschwerpunkts „Energieeffiziente Abwasseranlagen“
ist ein Projekt der Abwasserwärmenutzung gewidmet. Weitere Modellprojekte
sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Förderung im
Rahmen des Umweltinnovationsprogramms ist jedoch, dass dabei ein neuartiges
Verfahren erstmals großtechnisch zum Einsatz kommt. Beispiele für die
Förderung der Nutzung von Abwasserwärme zeigt die beigefügte Anlage. Darüber
hinaus plant die Bundesregierung derzeit keine weiteren Anreizprogramme oder
sonstige Maßnahmen zur Förderung der Abwasserwärmenutzung, da sie dafür
unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel derzeit keinen
zusätzlichen Bedarf sieht.
26. Sieht die Bundesregierung besondere Effekte bei der Nutzung der
Abwasserwärme im Rahmen energetischer Quartierssanierung?
Bei der energetischen Quartiersanierung stellt die Abwasserwärmenutzung ein
zentrales Element der Wärmeenergieversorgung dar.
27. Welche Hemmnisse sind der Bundesregierung bei der Nutzung von
Abwasserwärme mit Rahmen energetischer Quartierssanierung bekannt?
Über die bereits genannten Hemmnisse hinaus sind der Bundesregierung keine
speziellen einer energetischen Quartiersanierung im Wege stehenden
Hemmnisse der Abwasserwärmenutzung bekannt.
28. Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf und die Möglichkeit ein,
Wasserbetriebe zur Nutzung von Abwasserwärme zu verpflichten?
Die Nutzung von Abwasserabwärme ist aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich sinnvoll und wird deshalb schon heute durch verschiedene
Förderinstrumente unterstützt. So wird aus Abwasserströmen entnommene Wärme
(Abwärme), die zur Deckung des Wärme- oder Kälteenergiebedarfs für
Heizung, Warmwasserbereitung oder Raumkühlung eingesetzt wird, nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung der
Nutzungspflichten nach diesem Gesetz anerkannt. Zudem berechtigen
Wärmepumpen, die zur Wärmegewinnung aus Abwasser eingesetzt werden können, zu
einer Förderung durch das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt. Mit diesen Maßnahmen wird bereits eine
umfangreiche Erschließung vorhandener Potenziale zur Abwasserwärmenutzung
gefördert. Für weitergehende Maßnahmen wie insbesondere neue
Nutzungsverpflichtungen für Wasserbetriebe besteht aus Sicht der Bundesregierung vor diesem
Hintergrund derzeit kein Bedarf.
29. Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, den Ausbau der
Nutzungsmöglichkeiten von Abwasserwärme verstärkt in die integrierten
Stadtentwicklungskonzepte einzubeziehen?
Wenn ja, gedenkt sie, dies zu fördern?
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte werden in Verantwortung der Städte und
Gemeinden – teilweise gefördert durch die Länder – erstellt. Ob und inwieweit
der Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten von Abwasserwärme in diese Konzepte
Eingang findet, sollte in erster Linie von den Städten und Gemeinden in
Kenntnis der jeweiligen örtlichen Verhältnisse beurteilt werden. Ergänzend können die
in einigen Ländern bestehenden Leitfäden für die Erstellung und Fortschreibung
von Stadtentwicklungskonzepten auch den Aspekt der Nutzung von
Abwasserwärme aufgreifen. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit,
Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten von Abwasserwärme verstärkt in die
integrierten Stadtentwicklungskonzepte einzubeziehen.
30. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon
heute bei Kanalsanierungen Wärmetauscher eingebaut?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang heute schon
Wärmetauscher bei der Kanalsanierung eingebaut werden. Beispiele sind in der
Anlage aufgeführt.
31. Welche konkreten Anreize können aus Sicht der Bundesregierung gesetzt
werden, um die Bereitschaft zum Einbau von Wärmetauschern bei
Kanalsanierungen zu steigern?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
32. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer eigenen Liegenschaften
Modellprojekte zur Nutzung von Regen-, und Grauwasser sowie
Abwasserwärme umzusetzen?
Wenn ja, um welche konkreten Projekte handelt es sich?
Gesonderte Modellprojekte zur Nutzung von Regen- und Grauwasser sowie
Abwasserwärme auf Bundesliegenschaften sind zurzeit nicht geplant.
Die Verringerung des Wasserverbrauchs durch den Einsatz von Regen- und/oder
Grauwasser auf Bundesliegenschaften wird im Rahmen des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen als Teilkriterium zur Beurteilung der ökologischen Qualität
eines Gebäudes generell untersucht. Das Bewertungssystem ist Bestandteil des
Leitfadens Nachhaltiges Bauen, der seit 2011 für Büro- und
Verwaltungsgebäude des Bundes zu beachten ist. Energie aus Abwasserwärme wird
beispielsweise vom BMU am Dienstsitz Stresemannstraße 130 in Berlin genutzt. Das
Umweltbundesamt plant in der Außenstelle Marienfelde ein Nullenergiehaus,
bei dem auch die genannten Maßnahmen zum Tragen kommen sollen.
Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“
durch finanzielle Zuwendungen Projektideen, die sich mit der
Weiterentwicklung neuartiger Ansätze einer dezentralen Wärmerückgewinnung aus
Abwasserströmen innerhalb von Gebäuden und zur Steigerung der Energieeffizienz im
Gebäudebereich beschäftigen. Hierzu ist ein Statusseminar im Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Bonn) im dritten Quartal 2012 in
Vorbereitung.
Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist auf der
Grundlage der mit dem BMVBS erstellten „Arbeitshilfen Abwasser“ grundsätzlich
die Erarbeitung liegenschaftsbezogener Abwasserentsorgungskonzepte (LAK)
vorgegeben. Diese LAK beinhalten ganzheitliche entwässerungstechnische
Betrachtungen und stellen Gutachten dar, die – abgesehen von der Erfüllung
wasserbehördlicher Auflagen – den Leitzielen Nachhaltigkeit,
Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit genügen. Basierend auf diesen Leitzielen wird
grundsätzlich im Rahmen von LAK die Umsetzbarkeit dezentraler Systeme
inklusive der Verwendung von Regen- und Grauwasser für die Außenbewässerung
bzw. Toilettenspülung geprüft. Die Regen- und Grauwassernutzung ist im
Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und auch hygienischen Möglichkeiten
bereits weitgehend in der Anwendung (z. B. Panzerwaschanlagen und
Toilettenspülungen bei Neubauten). Zur Verringerung von Hochwasserabflüssen und zur
Erhöhung des Grundwasserzuflusses wird eine möglichst umfängliche
Versickerung der Niederschlagsabflüsse realisiert. Ein Beispiel – von vielen –
hierfür ist die Liegenschaft „Hardthöhe“ mit dem Dienstsitz des BMVg in Bonn.
Bezüglich der möglichen energetischen Abwasserwärmenutzung wurden
umfangreiche Untersuchungen an struktursicheren Standorten der Bundeswehr
durchgeführt. Diese zeigten, dass grundsätzlich in den Liegenschaften der
Bundeswehr zu kleine Abwassermengen auftreten bzw. der spezifische Wärmeinhalt
im Abwasser zu gering ist, um eine wirtschaftliche Nutzung der Wärme im
Abwasser der Bundeswehr zu realisieren. Eine Ausnahme könnte sich
gegebenenfalls für das Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz ergeben. Derzeit wird
hier ein Einsatz der Abwasserwärmenutzung im Zuge des Neubaus eines
zusätzlichen Bettenhauses geprüft.
33. Plant die Bundesregierung derzeit die umfassende Erhebung von Daten zu
den Potenzialen der Abwasserwärmenutzung und zu den gegebenen
Rahmenbedingungen und Strukturen in Deutschland?
Wenn nein, warum nicht?
Das in der Antwort zu Frage 3 genannte Forschungsvorhaben sowie Erfahrungen
in den Ländern zeigen, dass eine Abwasserwärmenutzung grundsätzlich möglich
ist. Eine darüber hinausgehende umfassende Erhebung zu den Potenzialen der
Abwasserwärmenutzung wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
möglich. Die Bundesregierung plant daher keine diesbezügliche Erhebung.
34. Sieht die Bundesregierung durch die stärkere Nutzung von
Abwasserwärme auch positive Synergiewirkungen für den Gewässerschutz?
Wenn ja, welche?
Die Einleitung von kühlerem Abwasser kann insbesondere im Sommer zur
Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Andererseits besteht die Gefahr, dass
bei zu starker Abkühlung von Abwasser die Reinigungsleistung von
Abwasserbehandlungsanlagen abnimmt.
Anlage zur Antwort auf Frage 30
Ausgewählte Beispiele für Projekte mit Abwasserwärmenutzung
Träger Projekt Programm Beschreibung Laufzeit
STAWAG
Energie GmbH,
Aachen
Wiesental
Umweltinnovationsprogramm
Wärmeversorgung von vier
Wohnblocks, einer
Kindertagesstätte und einer
Einrichtung zum betreuten Wohnen
mittels Abwasserwärme im
monovalenten Betrieb. Durch
Wärmepumpen wird das
Energieniveau des
Abwassers, dessen Temperatur im
Jahresmittel 15 ˚C beträgt,
auf eine Vorlauftemperatur
von 45 ˚C angehoben.
September 2011
bis August 2013
IKEA
Verwaltungs-
GmbH, Berlin-
Lichtenberg:
Energieeinsparung
durch Errichtung
eines
energieeffizienten
Einrichtungshauses in
Berlin-Lichtenberg
ERP Umwelt-
und
Energieeffizienzprogramm
Wärme der kommunalen
Abwassersysteme wird für
das Kühlen und Heizen des
IKEA Einrichtungshauses in
Berlin-Lichtenberg genutzt.
Eröffnung
erfolgte im
Dezember 2010.
Emschergenossenschaft und
Stadtwerke Bochum
GmbH, Bochum
Abwasserwärmenutzung
Nordwestbad
Bochum
Umweltinnovationsprogramm
Abwasserwärme aus einem
Mischwasserkanal soll für die
Beiheizung eines
Schwimmbades genutzt werden. Dazu
wird die Wärmemenge über
einen 120 m langen
Wärmetauscher, der in den neuen
Kanal eingebaut wird,
entnommen. Durch eine
Wärmepumpe wird die
Heiztemperatur von minimal 12 ˚C auf
50 bis 55 ˚C gehoben.
Mai 2009
bis Juni 2012
Südleder
GmbH & Co.
Wetblue- und
Crustfabrikation
Errichtung einer
Bioenergieanlage
zur energetischen
Verwertung der im
Rahmen des
Produktionsprozesses
entstehenden
Biomasseabfälle
in einem
Lederveredelungsbetrieb
Umweltinnovationsprogramm
Errichtung einer
Bioenergieanlage auf dem Gelände der
betriebseigenen
Abwasservorbehandlungsanlage zur
energetischen Verwertung der
im Produktionsprozess
anfallenden Biomasseabfälle
und Rückgewinnung der
Energie aus dem betrieblichen
Abwasser.
Mai 2011 bis
Dezember 2013
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]