[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8751
17. Wahlperiode 27. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günter Gloser, Dietmar Nietan,
Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8629 –
Zum Konflikt in Syrien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Februar 2011 protestieren zehntausende syrische Bürgerinnen und Bürger
gegen das autokratische Regime von Präsident Dr. Baschâr al-Assad. Sie
verlangen die Einlösung lang versprochener politischer Reformen und mehr
demokratische Rechte im Land. Das Regime reagierte jedoch auf die friedlichen Proteste
von Anfang an mit repressiven Maßnahmen und militärischer
Gewaltanwendung. Der Bericht der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats
zur Menschenrechtslage in Syrien vom 23. November 2011 wirft dem syrischen
Regime zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen vor. In einer am
2. Dezember 2011 mit großer Mehrheit beschlossenen Resolution kritisierte der
VN-Menschenrechtsrat den Einsatz von Gewalt gegen die Protestbewegung in
Syrien und verurteilte die „weitverbreitete, systematische und unverhüllte
Verletzung“ der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Regierung in
Damaskus. Deserteure der Armee berichten von Schießbefehlen gegen
unbewaffnete Demonstranten. Verletzte und in Krankenhäuser eingelieferte
Demonstranten wurden gezielt getötet. Seit Beginn der Proteste gegen Dr. Baschâr al-
Assad sind nach Schätzungen der Vereinten Nationen schon mehr als 5 500
Menschen getötet worden. Neben den Todesopfern wurden bereits zehntausende
Regimegegner verletzt und zum Teil willkürlich verhaftet. Gefangene werden
dabei häufig der Folter unterzogen. Tötung, Gefangennahme, physische wie
psychische Folter und sexuelle Gewalt machen dabei auch vor Kindern nicht
halt. Nach Einschätzung der EU-Außenminister hat die brutale Unterdrückung
ein Ausmaß erreicht, bei dem womöglich von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gesprochen werden muss. Die anhaltenden Unruhen führten inzwischen
zu massiven Flüchtlingsströmen in die umliegenden Staaten und darüber hinaus.
Bislang ist keine politische Lösung zur Beendigung dieses andauernden
Konfliktes zwischen Regierung und Opposition in Syrien in Sicht. Obwohl in
Syrien seit fast einem Jahr kein Tag ohne Gewalt und Blutvergießen vergeht, ist
der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bislang nicht aktiv geworden.
Russland und auch China verhinderten bisher sowohl eine Verurteilung des Assad-
Regimes als auch mögliche Sanktionen. Am 3. Februar 2012 scheiterte der
dritte Versuch einer Resolution zur Syrien-Krise allein am Veto Russlands und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8751 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeChinas. Sie war durch die Arabischen Liga initiiert und von den EU-Ländern
im Sicherheitsrat miteingebracht worden.
Da eine Entscheidung über Sanktionen durch den VN-Sicherheitsrat blockiert
war, haben die EU, die USA und weitere Staaten im letzten Jahr eigene
Sanktionen gegen das Regime in Syrien beschlossen. Gegen zahlreiche syrische
Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen wurden von der EU
Einreiseverbote, Vermögenssperren und ein Waffenembargo verhängt; zudem wurde Ende
September 2011 ein Verbot von Investitionen in die syrische Ölindustrie
beschlossen. Diese Sanktionen wurden zuletzt am 23. Januar 2012 nochmals
verschärft.
Nachdem die Arabische Liga wegen der Fortsetzung der brutalen Repression
des Regimes die Mitgliedschaft Syriens suspendiert hat und eine von ihr
entsandte Beobachtermission das Regime zu keiner Änderung des Verhaltens
veranlasste, fordert sie jetzt den syrischen Präsidenten Dr. Baschâr al-Assad
erstmals unmissverständlich zum Rücktritt auf.
Die Situation in Syrien droht immer mehr zu eskalieren und in einen
Bürgerkrieg auszuufern. Die strategische Rolle Syriens in der Nahostregion ist für die
Sicherheitsarchitektur der Region von zentraler Bedeutung. Umso
besorgniserregender ist es, dass das Regime unter Präsident Dr. Baschâr al-Assad
weiterhin keine Anstrengungen zur Lösung der innenpolitischen Krise zeigt und das
Land damit immer stärker in eine internationale Isolation treibt. Ein
Bürgerkrieg stellt auch eine Gefahr für die Sicherheit der gesamten Nahostregion dar,
die nicht ohne Auswirkungen auf die Europäische Union bliebe. Daher sind alle
Möglichkeiten der Kriseneindämmung durch die Bundesregierung zu prüfen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung in Syrien seit den ersten
Ausbrüchen von Gewalt gegen Demonstranten?
Seit Beginn der Proteste im März 2011 in Deraa ist eine kontinuierliche
Eskalation der Gewalt und Repressionen durch die syrischen Sicherheitskräfte, das
syrische Militär sowie die regimetreuen so genannten Shabbiha-Milizen zu
beobachten. Die Eskalation der Gewalt hat in den letzten Monaten vermehrt zur
Bewaffnung von Teilen der Protestbewegung sowie Desertionen im syrischen
Militär geführt. Ein Ende der Gewaltspirale ist so lange nicht absehbar, wie das
syrische Regime überzeugt ist, die Proteste militärisch ersticken zu können. Die
Gesamtzahl der Toten seit den ersten Ausbrüchen von Gewalt gegen
Demonstranten liegt nach glaubwürdigen Quellen bei über 6 000.
2. Teilt sie die Befürchtung vieler Beobachter, dass Syrien bei einer
Fortsetzung der gewaltsamen Auseinandersetzungen an der Schwelle eines
Bürgerkrieges steht?
Die Bundesregierung teilt die Befürchtung, dass Syrien zumindest in Teilen des
Landes, insbesondere um die Protesthochburgen Homs, Hama und Idlib, an der
Schwelle zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen steht.
3. Welches sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die politisch
relevanten Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb Syriens?
Seit Ende Mai/Anfang Juni 2011 haben syrische Oppositionelle in Syrien und im
Ausland verstärkt begonnen, sich in Konferenzen und Plattformen zu
organisieren. Die breiteste Oppositionsplattform der syrischen Inlands- und
Auslandsopposition ist der am 15. September 2011 in Istanbul gegründete und am 2.
Oktober 2011 erweiterte „Syrische Nationalrat“. Seit seiner Mitgliederkonferenz
am 17./18. Dezember 2011 in Tunis besteht der Syrische Nationalrat aus über
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8751310 Mitgliedern unterschiedlicher politischer Verortung (Lokale
Koordinierungskomitees, Nationaler Block, Damaszener Frühling, Kurden, Unabhängige,
Muslimbrüder, Assyrische Organisation). Daneben gibt es das am 17.
September 2011 in der Nähe von Damaskus gegründete „Nationale
Koordinationskomitee“ (National Coordination Board – NCB). Dieses vereint eine Reihe von
syrischen Oppositionellen aus dem linken Spektrum des In- und Auslands sowie
die PKK-nahe kurdische „Partei der demokratischen Union“ (PYD). Das NCB
hat bei den Aktivisten und der Protestbewegung im Inland allerdings wenig
Rückhalt. Rund zehn kurdische Parteien sind seit dem 26. Oktober 2011 im
„Kurdischen Nationalrat“ zusammengeschlossen.
a) Wie schätzt die Bundesregierung deren Verhältnis untereinander ein?
Trotz zahlreicher persönlicher Kontakte zwischen den
Oppositionsgruppierungen bestehen inhaltliche Differenzen insbesondere über die Frage, ob bzw. unter
welchen Bedingungen ein Dialog mit dem syrischen Regime noch unter
Präsident Baschar al-Assad begonnen werden soll.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der
verschiedenen Oppositionsgruppen, zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele, den
nötigen Druck gegen das syrische Regime auszuüben?
In Syrien wirken insbesondere die in lokalen Koordinierungskomitees und
anderen basisorganisierten Strukturen engagierten Aktivisten. Ihre Fähigkeit, über
friedliche Proteste politischen Druck aufzubauen, unterstreichen sie seit über elf
Monaten. Dass dieser Protest bisher nicht in einen politischen Prozess gemündet
ist, ist Ergebnis der brutalen Repression, die das syrische Regime gegen das
eigene Volk ausübt. Im Ausland übt die syrische Opposition über regelmäßige
Gespräche mit Regierungen und internationalen Organisationen Druck auf das
Regime aus. Wichtiger Akteur in diesem Zusammenhang ist die Arabische Liga,
über deren regelmäßige Kontakte mit der syrischen Opposition die Haltung der
Opposition in den politischen Prozess einfließt.
c) Über welchen Rückhalt verfügt die Opposition bei der syrischen
Bevölkerung?
Nach Einschätzung der Bundesregierung verfügt der Syrische Nationalrat
derzeit weiterhin über den breitesten Rückhalt in der syrischen Bevölkerung.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
d) Welche Rolle spielt die Freie Syrische Armee?
Die „Freie Syrische Armee“ wird von zahlreichen Menschen, die auf der Seite
der Revolution stehen, vor allem als Beschützerin der Zivilbevölkerung
wahrgenommen, die sich den politischen Zielen der Protestbewegung und des
Syrischen Nationalrats unterordnet. Mit Zunahme der Gewalt durch das syrische
Regime hat auch die Bedeutung der Freien Syrischen Armee zugenommen.
Belastbare Angaben zur Stärke der Freien Syrischen Armee liegen der
Bundesregierung nicht vor.
4. Unterstützt die Bundesregierung die verschiedenen Gruppierungen der
syrischen Opposition, und wenn ja, auf welche Weise?
Die Bundesregierung unterhält Kontakte zu zahlreichen Vertretern der syrischen
Opposition und Zivilgesellschaft.
Drucksache 17/8751 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung zum Syrischen Nationalrat?
Die Bundesregierung hat frühzeitig Kontakte zum Syrischen Nationalrat
aufgenommen, der im September 2011 gegründet wurde. Der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat am 14. November 2011 den
Vorsitzenden des Syrischen Nationalrats, Professor Burhan Ghalioun, mit einer
Delegation in Berlin empfangen und hat am 12. Januar 2012 mit ihm telefoniert.
Daneben finden auf höherer Beamtenebene immer wieder Gespräche und
Telefonate mit Vertretern des Syrischen Nationalrats einschließlich seines
Vorsitzenden und seiner Sprecherin Bassma Kodmani statt.
Die Bundesregierung unterhält sehr regelmäßige Kontakte zu Vertretern des
Syrischen Nationalrats in Deutschland. Darüber hinaus halten deutsche
Auslandsvertretungen Kontakt zu Vertretern des Syrischen Nationalrats.
a) Ist beabsichtigt, diese auf eine regelmäßige Basis zu stellen?
Die Kontakte finden auf regelmäßiger Basis statt.
b) Wovon macht die Bundesregierung eine mögliche Anerkennung
abhängig?
Die Frage einer möglichen Anerkennung wird in Abstimmung mit unseren
Partnern getroffen. Wichtiges Kriterium ist die grundsätzliche Orientierung des
Syrischen Nationalrats an universellen Menschenrechten, politischen und
bürgerlichen Freiheiten sowie seine Handlungsfähigkeit mit Blick auf eine
Übergangsphase.
c) Welche Rolle kann der Syrische Nationalrat in der von der Arabischen
Liga geforderten Regierung nationaler Einheit spielen?
Der Syrische Nationalrat ist bereits jetzt die umfassendste Oppositionsplattform.
Er muss seine Handlungsfähigkeit mit Blick auf eine Übergangsphase weiter
unter Beweis stellen.
6. Welche Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kommunikationskanälen zu
breiten Teilen der syrischen Opposition ergreift die Bundesregierung, um ein
möglichst genaues Bild der Lage in Syrien zu erhalten?
Die Bundesregierung empfängt regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der
syrischen Opposition und der syrischen Zivilgesellschaft. Diese Gespräche
ergänzen das von Vertretern der Deutschen Botschaft sowie weiterer deutscher
Auslandsvertretungen übermittelte Lagebild.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf und den
vorläufigen Abbruch der Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien?
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Rolle der Arabischen Liga.
Dies gilt auch für die Beobachtermission. Diese hat ungeachtet all ihrer
Einschränkungen dazu beigetragen, die Verbrechen der syrischen Regierung zu
dokumentieren. In Anbetracht der Zunahme der Gewalt und des
eingeschränkten Mandats und Wirkungskreises der Beobachtermission ist die Entscheidung
der Arabischen Liga, die Beobachtermission abzubrechen, verständlich. Sollte
sich die Arabische Liga zu einer Fortsetzung der Beobachtermission
entscheiden, würde die Bundesregierung dies in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen
begrüßen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/87518. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung nicht von der syrischen Regierung
kontrollierter humanitärer Maßnahmen sieht die Bundesregierung?
Das syrische Regime behindert aktiv die Lieferung humanitärer Güter in
Gebiete, die von der syrischen Armee und Sicherheit belagert oder angegriffen
werden. Die Möglichkeiten der humanitären Hilfe sind daher stark eingeschränkt.
Generell ist der humanitäre Zugang, also die Feststellung des humanitären
Bedarfs und eine entsprechende gezielte und flächendeckende Unterstützung, in
Syrien nicht möglich. Unterstützung wird für Flüchtlinge geleistet, die in
Nachbarländern Zuflucht gefunden haben. Die Bundesregierung ist mit
verschiedensten Akteuren der humanitären Hilfe in Kontakt, um weitere Hilfsmöglichkeiten
auszuschöpfen, sobald diese sich ergeben.
a) In welchem Umfang hat die Bundesregierung bisher finanzielle,
medizinische und andere Mittel und Ressourcen für humanitäre Hilfe in Syrien
und in den Nachbarländern bereitgestellt?
Bisher hat die Bundesregierung humanitäre Aktivitäten internationaler
Organisationen und anderer humanitärer Akteure in Höhe von 2,8 Mio. Euro finanziert.
b) Welchen Bedarf an humanitärer Hilfe und medizinischer Versorgung
sieht die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahlen von
Flüchtlingen und Verletzten?
Gesicherte Angaben zum humanitären Bedarf liegen derzeit nicht vor. Ein freier
humanitärer Zugang wurde den humanitären Akteuren von der syrischen
Regierung verweigert, zur Zahl der Verletzten gibt es keine verifizierbaren Angaben.
Langandauernde Ausgangssperren an den Brennpunkten der
Auseinandersetzungen (Homs, Hama, Idlib, Deir ez-Zor, Damaskus-Land, Dar’aa, Tartuous)
dürften inzwischen auch die allgemeine Versorgungslage verschlechtert haben.
Verletzte Opfer der Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften sind in
einer besonders prekären Lage, da sie selbst – aber auch das medizinische
Personal, das sie in staatlichen Einrichtungen behandelt – gezielter Verfolgung
durch das Regime ausgesetzt sind. Eine ambulante Versorgung wird wegen der
eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten immer schwieriger. Die Zahl der
registrierten Flüchtlinge in den Nachbarländern Türkei, Libanon und Jordanien
liegt bei insgesamt 18 000, hiervon 10 000 in der Türkei, 5 200 im Libanon und
2 300 in Jordanien. Die Zahl der inoffiziell in die Nachbarländer Geflohenen
dürfte deutlich darüber liegen. Die Flüchtlingsströme sind von den
Aufnahmeländern selbst als beherrschbar bezeichnet worden. Ein aktives Hilfsangebot der
Bundesregierung an die Türkei wurde explizit unter Hinweis auf eigene
Kapazitäten nicht angenommen. Die Bundesregierung erkundet derzeit, welche
Optionen zur weiteren Hilfeleistung in verschiedenen Nachbarländern möglich wären,
sollte es bei einer weiteren Verschärfung der Lage in Syrien zu größeren
Flüchtlingsströmen kommen.
9. Hält die Bundesregierung die von der EU verhängten Sanktionen gegen
Syrien gegenwärtig für ausreichend, um einen Kurswechsel bei der
syrischen Regierung zu bewirken?
Angesichts der Lage in Syrien hält die Bundesregierung es für sehr wichtig,
durch weitere Sanktionen den Druck auf das Regime zu erhöhen. Denkbar sind
insbesondere weitere gezielte Beschränkungen im Bereich Finanzen und
Handel. Ziel ist, die Finanzierungsquellen des Regimes zur Unterdrückung der
Bevölkerung weiter auszutrocknen.
Drucksache 17/8751 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Staaten haben über die EU, die USA und die Türkei hinaus
Sanktionen gegen Syrien verhängt?
Neben den genannten Staaten haben zahlreiche andere Länder Sanktionen gegen
Syrien beschlossen, insbesondere die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga
sowie die Schweiz, Japan und Australien.
b) Welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen
der Sanktionen lassen sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung
bisher beobachten?
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet sich gegen das syrische
Regime. Sie ist darauf gerichtet, dass dieses Regime seine
Unterdrückungsmaßnahmen einstellt, umgehend einen glaubwürdigen demokratischen Prozess
einleitet und umfassend mit der internationalen Gemeinschaft, vor allem mit der
Arabischen Liga kooperiert.
Bei jeder Verhängung von Sanktionen werden die möglichen Konsequenzen für
die syrische Zivilbevölkerung sorgfältig in Betracht gezogen, um die negativen
Folgen jeder Sanktion für diese so gering wie möglich zu halten. Die vielfältigen
Kontakte der Bundesregierung mit der dortigen Zivilbevölkerung sowie mit
syrischen Aktivisten in Deutschland machen deutlich, dass die EU-Sanktionen
als ein wichtiges Mittel angesehen werden, um den wirtschaftlichen Druck auf
das syrische Regime zu erhöhen.
Das Ölimportembargo der EU und andere Maßnahmen haben die
Einnahmequellen des Regimes empfindlich getroffen. Das Regime hat seitdem
Schwierigkeiten, Öl auf den Weltmärkten abzusetzen. Auf die Versorgungslage der
Bevölkerung hatten diese Maßnahmen dabei nur sehr begrenzte Auswirkungen.
Vielmehr hat sich die Versorgungslage der syrischen Bevölkerung vor allem
aufgrund der Gewaltmaßnahmen des Regimes verschlechtert, da das
Wirtschaftsleben in Syrien aufgrund der schlechten Sicherheitslage stark beeinträchtigt ist.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das wirtschaftliche
Engagement Russlands und weiterer Staaten in den vergangenen Jahren in
Syrien?
Das Außenhandelsvolumen zwischen Syrien und Russland beträgt nach nicht
verifizierbaren Angaben 840 Mio. Euro. Das würde einen Anteil von weniger als
einem halben Prozent des russischen Außenhandelsvolumens entsprechen. Der
Außenhandel zwischen China und Syrien belief sich im Jahr 2010 auf ein
Gesamtvolumen von ca. 2,4 Mrd. US-Dollar und besteht fast ausschließlich aus
chinesischen Exporten nach Syrien. Die chinesischen Firmen CNPC und Sinochem
sind an Erdölerschließungsprojekten in Syrien beteiligt.
11. Welche deutschen und europäischen Firmen sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in Syrien wirtschaftlich derzeit in nennenswertem Maße
engagiert?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über den aktuellen
Umfang des Engagements deutscher oder europäischer Firmen in Syrien vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/875112. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Einhaltung der von der EU
verhängten Sanktionen zu überwachen?
Für die Einhaltung der von der EU verhängten Sanktionen sind die EU-
Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission verantwortlich.
Die von der EU beschlossenen Sanktionen werden im Wege von unmittelbar
geltenden EU-Verordnungen und im Fall von Waffenembargos durch nationale
Rechtsakte in deutsches Recht umgesetzt. Verstöße gegen wesentliche
Sanktionsbestimmungen sind in Deutschland strafbewehrt. Die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, zu ihrer Kenntnis gelangte mögliche
Verstöße gegen strafbewehrte Verbote zu ermitteln und gegebenenfalls zur Anklage
zu bringen. Zudem prüft der Zoll Ausfuhren aus Deutschland nach Syrien auf
ihre Zulässigkeit. Bei im Außenhandel tätigen Unternehmen werden außerdem
regelmäßig verdachtsunabhängige Außenwirtschaftsprüfungen durchgeführt,
bei denen die Einhaltung der Sanktionen und des Exportkontrollrechts
umfassend geprüft wird. Ergeben sich dabei Hinweise auf Verstöße, werden die
Ermittlungsbehörden unterrichtet.
Wenn die Bundesregierung Anzeichen für Verstöße anderer Mitgliedstaaten hat,
so wird dies im Rahmen des Europäischen Rates thematisiert und ggf.
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung über Waffenexporte aus
Russland, China, Iran, Irak und weiteren Ländern nach Syrien?
Syrien ist ein wichtiger Abnehmer für russische Rüstungsgüter. Die der
Bundesregierung bekannten jüngsten Verträge betrafen die Belieferung der syrischen
Luftstreitkräfte mit Trainings- und Kampfflugzeugen.
Zu Waffenlieferungen Chinas an Syrien liegen der Bundesregierung keine
gesicherten Erkenntnisse vor.
Demgemäß Resolution 1737 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
eingerichteten Sanktionsausschuss wurde während der letzten Jahre in mehreren
Fällen über aus Iran stammende Waffenlieferungen an Syrien berichtet. Jüngst
wurden am 10. Januar 2012 an der Grenze zwischen der Türkei und Iran vier
iranische Lastwagen konfisziert, die Waffen für Syrien transportierten.
14. Inwiefern und auf welcher politischen Ebene nutzt die Bundesregierung
die guten bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Russland, um Russland
in Bezug auf Syrien zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU
und den Vereinten Nationen zu bewegen und russische Waffenexporte nach
Syrien einzustellen?
Bundesminister Dr. Guido Westerwelle hat mehrfach das Thema Syrien mit
seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow diskutiert. Er hat Russland
aufgefordert, konstruktiv mit der Europäischen Union und den Vereinten Nationen
zusammenzuarbeiten und die Waffenlieferungen an Syrien einzustellen. Er hat die
klare Erwartung geäußert, dass Russland seinen Einfluss in Syrien nutzt, damit
Gewalt und Repression dort ein Ende finden. Diese Botschaft an die russische
Regierung hat das Auswärtige Amt auch auf hoher Beamtenebene in Moskau
mehrfach vorgebracht.
Drucksache 17/8751 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Inwiefern und auf welcher politischen Ebene nutzt die Bundesregierung die
guten Beziehungen Deutschlands zur Türkei, um die Türkei als wichtigen
Partner für eine friedliche Lösung der Situation in Syrien einzubinden?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der türkischen Regierung zu
den aktuellen Entwicklungen in Syrien. Bundesminister Dr. Guido Westerwelle
steht in regelmäßigem Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen Ahmet
Davutoglu, so am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz. Außerdem hat
sich die Bundesregierung in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Türkei zum Rat
für Außenbeziehungen eingeladen wird, um das Thema Syrien gemeinsam mit
den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten zu erörtern.
16. Was unternimmt die Bundesregierung, um zivilgesellschaftliche Gruppen,
die sich für ein demokratisches Syrien einsetzen, im In- und Ausland
stärker miteinander zu vernetzen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Vernetzung von
zivilgesellschaftlichen Gruppen im In- und Ausland wurde bislang in Gesprächen mit der
Zivilgesellschaft nicht als Anliegen vorgetragen.
17. Welche Anknüpfungsmöglichkeiten für bilaterale oder multilaterale
Gespräche mit der syrischen Regierung sieht die Bundesregierung
gegenwärtig noch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die syrische Regierung
bisher alle Forderungen sowohl der Opposition wie auch der EU und
anderer Länder nach einem sofortigen Ende der Gewalt, nach substantiellen
Reformen und nach Bildung einer Einheitsregierung zurückgewiesen hat?
Solange der syrische Präsident Baschar al-Assad keine signifikanten Schritte zur
Beendigung der Gewalt und Repressionen durch das syrische Militär, die
syrischen Sicherheitsdienste und die Shabbiha-Milizen eingeleitet hat, sieht die
Bundesregierung keine Anknüpfungsmöglichkeiten für bilaterale oder
multilaterale Gespräche.
18. Ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Politik gegenüber
Flüchtlingen aus Syrien zu ändern?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, das Rücknahmeabkommen mit
Syrien nicht nur praktisch auszusetzen, sondern auch zu kündigen?
Das bilaterale Rückübernahmeabkommen beschränkt sich auf rein prozedurale
Regelungen und konkretisiert verfahrensmäßig die bestehende
völkergewohnheitsrechliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger.
Dadurch werden Verfahren transparent, nachvollziehbar und für beide Seiten
verbindlich. Jedoch verpflichtet das Rückübernahmeabkommen weder die für
Abschiebungen zuständigen Bundesländer zur Durchführung von
Abschiebungen, noch hindert es sie daran, Abschiebungen in Gefährdungssituationen
auszusetzen. Die im deutschen Ausländerrecht vorgesehenen Möglichkeiten zur
Aussetzung einer Abschiebung unter humanitären und menschenrechtlichen
Aspekten werden von dem Abkommen in keiner Weise berührt oder gar
eingeschränkt.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die faktisch zu
einer Aussetzung der Anwendung des Rückübernahmeabkommens geführt
haben. So sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor dem
Hintergrund der aktuellen Lage davon ab, ablehnende Asylentscheidungen zum
Herkunftsland Syrien zu treffen. Darüber hinaus hatte das Bundesministerium des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8751Innern bereits mit Schreiben vom 28. April 2011 an die Innenministerien und
Innensenate der Länder empfohlen, bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien
keine Abschiebungen vorzunehmen.
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Ausweisung von
syrischen Flüchtlingen in den Herkunftsstaat über Drittstaaten wie z. B.
Ungarn zu verhindern?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ungarn die Gewährleistungen des
europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts sowie der einschlägigen
Menschenrechtskodifikationen, insbesondere das Verbot des Refoulement
(Zurückweisung) einhält und dass auch die aktuelle ungarische Einschätzung, der
zufolge Syrien kein sicherer Herkunftsstaat ist, weiter Geltung hat. Die
Unterstaatssekretärin für europäische und internationale Zusammenarbeit im
ungarischen Innenministerium hat auf Anfrage gegenüber der Deutschen Botschaft in
Budapest erklärt, dass seit Mitte letzten Jahres keine Rückführungen syrischer
Staatsangehöriger in ihren Heimatstaat gegen deren Willen durchgeführt
werden. Diese Auskunft wurde auch dem Verbindungsbeamten des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge in Budapest vom Direktor für Asylwesen im Amt für
Staatsbürgerschaft und Einwanderung gegeben.
c) Wann wurde zuletzt ein syrischer Staatsbürger bzw. eine syrische
Staatsbürgerin nach Syrien abgeschoben?
Nach Angaben der Bundesländer haben die Innenministerien der Länder der
Empfehlung des Bundesministeriums des Innern vom 28. April 2011
entsprochen und seit Ende April 2011 keine Rückführungen nach Syrien mehr
durchgeführt. Schleswig-Holstein hat am 8. Februar 2012 gemäß § 60a Absatz 1 des
Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) formell die Abschiebung von
syrischen Staatsangehörigen ausgesetzt.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen einer
bewaffneten Auseinandersetzung oder eines Bürgerkrieges in Syrien für
die Region im Allgemeinen und den Einsatz der UNO-Mission UNIFIL
(Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon) im Besonderen ein?
Eine bewaffnete Auseinandersetzung oder ein Bürgerkrieg in Syrien hätten
erhebliche Auswirkungen auf die Nachbarstaaten und die Stabilität in der Region.
Aufgrund der bereits jetzt volatilen Sicherheitslage im Libanon könnte es zu
einer weiteren Destabilisierung der Lage im Libanon kommen.
Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons für die UNO-
Beobachtermission UNIFIL ist derzeit als mittel, auf See in der sog. Area of Maritime
Operations als niedrig eingestuft. Die mögliche Destabilisierung der Region und
des Libanons können auch Auswirkungen auf die Bedrohungslage der UNIFIL-
Mission haben.
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