Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme, Elke Ferner, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Hubertus Heil (Peine), Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Josip Juratovic, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Jahr 2011 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe-Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, gesetzlich verankert. Diese Leistungen umfassen Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Leistungen zur Deckung der oben genannten Bedarfe fast ausschließlich durch Sach- und Dienstleistungen erbracht werden. Die Bundesregierung hat sich seinerzeit dafür entschieden, die Bedarfe unbürokratisch über eine Anpassung der Regelsätze zu decken. Dies wurde und wird von verschiedenen Expertinnen und Experten und Verbänden kritisiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Übergreifend
1. Ist aus der Sicht der Bundesregierung der Vorwurf gerechtfertigt, dass mit dem Bildungs- und Teilhabepaket parallel zur Jugendhilfe und zu den Angeboten der Länder im Bereich Bildung nicht aufeinander abgestimmte leistungsrechtliche Regelungen geschaffen wurden?
Falls nein, welche Regelungen gewährleisten, dass Leistungen der Jugendhilfe, und dass Schul- und Bildungsangebote der Länder mit den Leistungen aus dem Teilhabe- und Bildungspaket aufeinander abgestimmt erbracht werden?
Falls ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine bessere Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen aufeinander zu erreichen?
Fragen110
Welche spezifischen Fragestellungen und Probleme sind der Bundesregierung bekannt, die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe jeweils bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bewältigen müssen?
Vertritt die Bundesregierung nach den Erfahrungen mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im abgelaufenen Jahr 2011 weiter die Auffassung, dass die Erbringung dieser Leistungen ganz überwiegend in Form von Sach- und nicht in Form von Geldleistungen erfolgen sollte, und inwieweit hat sich ihre Einschätzung im Zeitverlauf aufgrund der gewonnenen Erfahrungen verändert?
Soll es grundsätzlich auch im Jahr 2012 und in den Folgejahren bei der bisherigen Form der Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen bleiben, und welche Änderungen plant die Bundesregierung gegebenenfalls?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass im Rahmen der Einführung des Zweiten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) stärker auf Pauschalierung und Selbstbestimmung statt auf die Gewährung von Einzelleistungen gesetzt wurde, während beim Bildungs- und Teilhabepaket genau der umgekehrte Weg beschritten wird?
Welche Argumente sprechen aus heutiger Sicht gegen die Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Form von Sachleistungen (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?
Welche Argumente sprechen für eine Umstellung der betreffenden Leistungen auf Geldleistungen (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?
Wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Grad (absolut und prozentual) der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch leistungsberechtigte Personen (bitte differenzieren nach den verschiedenen Leistungsarten, den sozio-demographischen Merkmalen der Leistungsberechtigten, den einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach Bundesländern)?
Wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Anteil (absolut und prozentual) der abgelehnten Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (bitte differenzieren nach den verschiedenen Leistungsarten, den soziodemographischen Merkmalen der Antragstellerinnen und Antragsteller, den einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach Bundesländern)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang Alleinerziehende im Verhältnis zu allen Leistungsberechtigten sowie Paarhaushalten Anträge auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt haben?
Wird statistisch erfasst, wie viele Kinder bzw. Jugendliche zum Haushalt des antragstellenden Elternteils zählen, und ob für jedes Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe beansprucht werden?
In welcher Höhe standen den einzelnen Bundesländern im Jahr 2011 jeweils Haushaltsmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung, und welcher Betrag (absolut und prozentual) wurde in den einzelnen Bundesländern jeweils zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeleistungen verausgabt (bitte nach Rechtskreisen und den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?
In welchem Umfang (absolut und prozentual) wurden Haushaltsmittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen bis Ende Dezember 2011 nicht abgerufen (bitte nach den einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes, Rechtskreisen sowie nach Bundesländern differenzieren)?
Worauf führt es die Bundesregierung zurück, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht genutzt wurden?
Wofür werden die eingesparten Haushaltsmittel, die auf die geringer als angenommene ausgefallene Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgehen, verwendet?
Wie wurde bzw. wird der Betrag, um den der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgestockt wurde bzw. wird, hergeleitet, und welche Annahmen liegen der Berechnung zu Grunde?
Kann die Bundesregierung quantifizieren, inwieweit Bildungs- und Teilhabeleistungen, die den Leistungsberechtigten früher von kommunaler Seite oder von Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, nunmehr entgeltlich erbracht werden (bitte nach den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und Bundesland differenzieren)?
Welcher finanzielle Nettoeffekt ergibt sich insgesamt aus der Sicht der Leistungsberechtigten, wenn man bisher unentgeltlich erbrachte Bildungs- und Teilhabeleistungen von den nunmehr im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erbrachten Leistungen in Abzug bringt (bitte nach Art der Leistung und Bundesland differenzieren)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Verwaltungskosten der Kommunen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (absolut und in Relation zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Komponenten des Paketes) im Jahr 2011 waren?
Durch welche Aktivitäten wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets unbürokratische Verfahren angewendet werden sowie bürokratische Hürden und Antragshemmnisse abgebaut werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein ländereinheitliches Musterformular zur vereinfachten Leistungsbeantragung am Widerstand des Landes Bayern gescheitert ist und dass die Länder wieder auf unterschiedliche Formblätter und Verfahren zurückgreifen müssen?
Sind der Bundesregierung Vorschläge der Länder zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Verfahrens zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bekannt?
Welche Aufwendungen fielen im Jahr 2011 insgesamt dafür an, um das Bildungs- und Teilhabepaket bekannt zu machen bzw. zu bewerben (getrennt nach föderalen Ebenen)? Mit welchen Mitteln (titelscharf) wurden die Aufwendungen finanziert?
Welche Formen der Informationsvermittlung haben sich besonders bewährt, um die Angebote für die Leistungsberechtigten bekannt zu machen, und welche nicht?
Welche Schwierigkeiten sind im Detail bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgetreten (differenziert nach Rechtskreisen sowie den einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes)?
Betrachtet die Bundesregierung die Länge der Bewilligungszeiträume für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket als ausreichend?
In welchem Umfang (absolut in Euro) mussten Leistungserbringer im Jahr 2011 in Vorlage gehen, weil der Leistungsträger die Leistung erst verzögert gewährte, oder aber weil Eigenanteile nur mit Schwierigkeiten eingetrieben werden konnten?
Welche Abgrenzungsprobleme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu anderen Leistungen mit entsprechender sozialpolitischer Zielsetzung sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art der Leistung und Bundesland differenzieren)?
Bei welchen Bildungs- und Teilhabeleistungen ist eine flächendeckende Verfügbarkeit nicht gewährleistet, und worauf ist dies zurückzuführen (bitte nach den verschiedenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket differenzieren)?
Gibt es bei der Verfügbarkeit von Bildungs- und Teilhabeleistungen regionale Schwerpunkte (bitte nach den verschiedenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket differenzieren)?
In welchen Kommunen (differenzieren nach Bundesländern) und in welchem Umfang erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche Bildungs- und Teilhabeleistungen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes, und wann soll diese Novelle erfolgen?
Wie bewertet die Bundesregierung die auf Ausschussdrucksache 17(11)715 des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2011 dargestellte unterschiedliche Verwaltungspraxis in den Bundesländern bei der Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe an leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes?
Plant die Bundesregierung die Einbeziehung von Leistungsberechtigten nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Kreis derer, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können?
Welcher Anteil (prozentual und absolut) der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde abgelehnt (bitte nach Rechtskreisen und den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?
Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgelehnt (bitte differenzieren nach Rechtskreisen und den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Welcher Anteil (prozentual und absolut) der kommunalen Träger nutzt die Möglichkeit der pauschalen Abrechnung mit Anbietern gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 SGB II?
Können Bundesländer bestehende Verwaltungsverfahren zur Unterstützung von Familien bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beibehalten, das heißt, ist es ausreichend, dass gegebenenfalls landesrechtlich geregelt wird, dass Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gegenüber Landesleistungen vorrangig sind?
Konnten mittlerweile alle Dissenspunkte betreffend des Bildungs- und Teilhabepaketes mit den jeweiligen Bundesländern und der kommunalen Seite ausgeräumt werden?
Welche Umsetzungsprobleme konnten bis heute nicht behoben werden, bis wann ist hier mit einer Lösung zu rechnen (bitte differenzieren nach den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes), und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie sich auf fehlende Informationen bezüglich möglicher Umsetzungsschwierigkeiten alleine deshalb berufen kann, weil eine Leistung kommunal administriert wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihren Informationsstand zu verbessern?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulausflüge sowie Klassenfahrten wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Welcher Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertageseinrichtungen (bundesweit und differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen)?
Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgabten Mittel auf Länder (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland) und Rechtskreise?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Leistungen für Ausflüge und Fahrten von Kindern in einer Kindertagespflege gesetzlich nicht vorgesehen sind, und sieht die Bundesregierung hierin eine Benachteiligung gegenüber Kindern in einer Kindertageseinrichtung, und besteht aus der Sicht der Bundesregierung gesetzlicher Änderungsbedarf?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulbedarf wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der seit 1. Januar 2011 gültigen Regelung gemacht, die Mittel für den persönlichen Schulbedarf in zwei Teilbeträgen auszuzahlen?
Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgabten Mittel auf Länder (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland) und Rechtskreise?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schülerbeförderung wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen (absolut und prozentual) die Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch Dritte auf die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligten Leistungen angerechnet wurde (bitte bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 und nach Bundesland differenziert aufführen)?
Welche rechtlichen Fragen bezüglich der Übernahme der Aufwendungen für Schülerbeförderung (dem Grunde und der Höhe nach) sind noch ungeklärt?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung von gesundheitlich eingeschränkten Kindern zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von kommunaler Seite geübte Kritik an der in der Praxis sehr unterschiedlichen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „nächstgelegene Schule des gleichen Bildungsganges“, und beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine gesetzliche Präzisierung vorzunehmen?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Lernförderung wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Wie verteilen sich die Anträge auf Kostenübernahme für Lernförderung auf die verschiedenen Klassenstufen einerseits sowie auf die unterschiedlichen Schulformen andererseits?
Wie verteilen sich die Anträge auf Bundesländer und Rechtskreise absolut, und welchen Anteil haben die jeweils gestellten Anträge an der Zahl der insgesamt Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw. Rechtskreis?
Wie häufig wurden Anträge auf Kostenübernahme für die Lernförderung jeweils mit der Begründung abgelehnt, sie sei „unangemessen“, „ungeeignet“ oder „nicht erforderlich“ (absolut und prozentual, nach Bundesländern differenzieren)?
Wie häufig wurde eine Ablehnung damit begründet, dass die wesentlichen Lernziele auch mit einer Lernförderung nicht mehr erreichbar seien (bitte nach Bundesländern und Rechtskreisen differenzieren)?
Wie häufig wurde eine Ablehnung damit begründet, dass Leistungen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) in Frage kommen bzw. beantragt werden sollten (bitte nach Bundesländern und Rechtskreisen differenzieren)?
In welchem Umfang werden die Leistungen der Lernförderung nachgefragt (Ausgaben insgesamt, Ausgaben in Relation zu den Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt, Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Lernförderung in Relation zu der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt)?
Welche Gründe für die zögerliche Inanspruchnahme von Leistungen der Lernförderung sind der Bundesregierung bekannt, und ist beabsichtigt, diesbezüglich für Abhilfe zu sorgen?
Welche Gründe sind aus der Sicht der Bundesregierung maßgeblich dafür, dass Leistungen der Lernförderung in wesentlich geringerem Umfang in Anspruch genommen wurden, als Leistungen für das Mittagessen oder Klassenfahrten?
Wie werden Antragsverfahren und Bewilligung der Leistung in den einzelnen Bundesländern und Kommunen organisiert (bitte tabellarische Übersicht)?
Welche konkreten Umsetzungsschwierigkeiten sind bisher aufgetreten, und wo steht eine Lösung derselben bisher noch aus?
Welche Kritikpunkte seitens der Leistungsberechtigten am Umfang der Leistung, dem administrativen Verfahren und den Leistungsvoraussetzungen sind der Bundesregierung bekannt, und beabsichtigt diese, hierauf durch entsprechende Anpassungen zu reagieren?
Sieht die Bundesregierung in der Leistungsvoraussetzung „Versetzungsgefährdung“ ein Antragshemmnis?
Welche möglichen Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes sind der Bundesregierung bekannt, und sind hier gegebenenfalls rechtliche Änderungen geplant?
Wie häufig wird eine Kostenübernahme für Lernförderangebote gewährt, die entweder ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, ein vereins- oder stiftungsrechtlich organisierter Träger oder ein sonstiger Anbieter erbringt (absolut und prozentual), und welcher Anteil der Ausgaben für diese Leistung entfällt auf diese Anbieter (absolut und prozentual)?
Wie häufig wird eine Kostenübernahme für Lernförderangebote gewährt, die an der Schule des Leistungsberechtigten angeboten wird (absolut und prozentual), und welcher Anteil der Ausgaben für diese Leistung entfällt auf diese Anbieter (absolut und prozentual), und in welcher Form und durch welche Anbieter werden diese Leistungen angeboten?
Haben sich seit Einführung der Lernförderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket die Anteile zwischen einer öffentlichen bzw. ehrenamtlich und einer kommerziell organisierten Lernförderung verschoben?
Sind die angebotenen Leistungen zur Lernförderung vor dem Hintergrund der beobachtbaren Praxis aus der Sicht der Bundesregierung ausreichend, um den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelsätze aus dem Jahr 2010 formulierten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Anwendung der Kriterien zur Feststellung des Bedarfs an Lernförderung, insbesondere hinsichtlich der in § 28 Absatz 5 SGB II genannten Rechtsbegriffe der „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“, vor?
Wie bewertet die Bundesregierung das durch bundesweite Presseberichte bekannt gewordene Urteil des Sozialgerichtes Frankfurt am Main (Beschluss vom 5. Mai 2011, Aktenzeichen S 26 AS 463/11 ER), wonach die Übernahme von Kosten für die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wegen mangelnder Leistungsverbesserung, aufgrund des im Gesetzestext erwähnten Kriteriums „Geeignetheit“ (§ 28 Absatz 5 SGB II) als nicht zielführend bewertet sowie in der Folge abgelehnt wurde, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung hieraus gezogen bzw. beabsichtigt sie zu ziehen?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die dem genannten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen S 26 AS 463/11 ER) zugrunde liegende Auslegung des Kriteriums der „Geeignetheit“ (§ 28 Absatz 5 SGB II) des Nachhilfeunterrichts nicht den Erläuterungen und Begründungen zur Lernförderung im „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 105 f.) entspricht (bitte begründen)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung sich veranlasst, die vom Sozialgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang mit dem genannten Urteil (Aktenzeichen S 26 AS 463/11 ER) als „unbestimmte Rechtsbegriffe“ bezeichneten Kriterien (Pressemitteilung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juni 2011, 3/11) der „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“ in § 28 Absatz 5 SGB II zu konkretisieren bzw. anzupassen (bitte begründen)?
Wie legt die Bundesregierung die in § 28 Absatz 5 SGB II genannten Rechtsbegriffe „Erforderlichkeit“ und „Geeignetheit“ aus?
Liegen der Bundesregierung konkrete Daten zu den Zeiträumen, die zwischen Beantragung der Leistung und dem Leistungsbescheid bestehen, vor (bitte nach Rechtskreisen differenzieren)?
Durch welche Maßnahmen könnte aus der Sicht der Bundesregierung die Erbringung von Leistungen zur Lernförderung beschleunigt werden, und liegen der Bundesregierung hierzu Stellungnahmen aus der Wissenschaft, von Verbänden, Leistungsträgern oder anderen Stellen vor?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung an Schulen wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Welcher Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertageseinrichtungen?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Kindertagespflege wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Welchen Anteil an den Anträgen, positiven Bescheiden sowie verausgabten Mitteln entfällt dabei jeweils auf Kinder in Kindertagespflege?
Wie verteilen sich Anträge, positive Bescheide sowie die verausgabten Mittel auf die einzelnen Bundesländer und Rechtskreise (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw. Rechtskreis)?
Wie wird in der Praxis der zu erbringende Eigenanteil beim Mittagessen in einer Kita, einer Kindertagespflege, einer Schule oder einem Hort erhoben – welche Abrechnungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt, und welche Änderungen sind gegebenenfalls geplant?
In wie vielen Fällen ist im Jahr 2011 bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine bisher kostenfreie Mittagsverpflegung entfallen, und welche Einsparungen sind dadurch auf Landes- bzw. kommunaler Ebene entstanden?
Durch welche Maßnahmen kann aus der Sicht der Bundesregierung bei der Mittagsverpflegung die Lücke geschlossen werden, die bei der Ferienbetreuung von Schülern in Horten sowie von Kindern in Kindertagesstätten besteht?
Welche Argumente sprechen dafür, dass der zu erbringende Eigenanteil im Rahmen der sogenannten häuslichen Ersparnis beim Mittagessen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Einsparung von Verwaltungskosten künftig entfällt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der im Gesetz enthaltenen Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung erfolgen muss?
Plant die Bundesregierung, die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Leistung in Horten zu verlängern bzw. zu entfristen?
Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wurden bisher bundesweit sowie differenziert nach Bundesländern und Rechtskreisen gestellt, und wie viele davon positiv beschieden?
Wie verteilen sich die Anträge, positiven Bescheide sowie die verausgabten Mittel auf Bundesländer und Rechtskreise (absolut und in Relation zu den Leistungsberechtigten im jeweiligen Bundesland bzw. Rechtskreis)?
Ist es aus der Sicht der Bundesregierung sinnvoll, bei den Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben differenziert zu erfassen, worauf sich die Inanspruchnahme, wie z. B. Sportaktivitäten, Tanz, Musikunterricht oder sonstige Freizeitaktivitäten bezieht, und wie hoch sind die daraus resultierenden Verwaltungskosten?
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2011 nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Vereinsmitgliedschaft, die den Leistungsberechtigten bisher kostenfrei angeboten wurde, kostenpflichtig offeriert, und wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Vereine oder andere Einrichtungen bisher unentgeltlich zur Verfügung gestellte ergänzende Angebote wie eine Sportausrüstung oder die Nutzung eines Musikinstrumentes (Ausstattung) nach dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr angeboten haben?
Welche Rückwirkungen auf die Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ergeben sich aus der Tatsache, dass nur eine Teilförderung ohne Berücksichtigung von Fahrt- und Ausstattungskosten vorgenommen wird?
Welche Kritikpunkte seitens der Leistungsberechtigten am Umfang der Leistung, dem administrativen Verfahren und den Leistungsvoraussetzungen sind der Bundesregierung bekannt, und beabsichtigt diese, hierauf durch entsprechende Anpassungen zu reagieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Förderkonditionen so zu flexibilisieren, dass die Erstattungen für notwendige sachliche Anschaffungen für die Nutzung soziokultureller Angebote (z. B. Instrumente, Sportkleidung oder -schuhe usw.) zugelassen wird, und sind gegebenenfalls auch andere Flexibilisierungen geplant?
Wie definiert die Bundesregierung Schulsozialarbeit?
Welche Rolle kommt der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Schulen bei der Einführung und beim Ausbau von Angeboten der Schulsozialarbeit jeweils zu?
Besteht Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern über Definition, Aufgabenprofil und Beteiligung der Jugendhilfe bei der Einführung und beim Ausbau der Angebote der Schulsozialarbeit?
Welcher Anteil (prozentual und absolut) der in 2011 für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellten Mittel wurde verausgabt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wurden bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 in Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Vermittlungsverfahren zu dem eingangs erwähnten Gesetz zusätzlich eingestellt, wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sollen noch zusätzlich eingestellt werden (bitte differenzieren nach Bundesländern, in Vollzeitäquivalenten und differenzieren nach a) Schulformen und b) Art der Beschäftigung, z. B. Angestellten-/ Honorarverhältnis oder anderes)?
Welcher Betrag der für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen jährlich zur Verfügung gestellten 400 Mio. Euro wurde im Jahr 2011 ausgegeben, und welcher Anteil entfällt hierbei auf die Finanzierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, und welcher auf die Finanzierung von Hortmittagessen?
Auf welche Art und Weise kontrolliert die Bundesregierung die zweckgebundene Verwendung der Bundeshaushaltsmittel, und wie stellt sie dabei sicher, dass die Bundeshaushaltsmittel ausschließlich zugunsten von Kindern und Jugendlichen verwandt werden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht für das Hortmittagessen oder den Ausbau der Schulsozialarbeit, sondern anderweitig verwendet wurden?
An wie vielen Schulen werden kontinuierlich Angebote der Schulsozialarbeit geleistet (absolut und Anteil an allen Schulen, bitte differenzieren nach Schulformen und Bundesländern)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler betreut eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter dabei durchschnittlich?
Welche Entwicklung des Bedarfs an Schulsozialarbeit erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren, und welche Maßnahmen sind zu dessen Deckung vorgesehen?
Welche Probleme resultieren aus der unklaren Perspektive hinsichtlich der Anschlussfinanzierung nach 2013, und welche Auswirkungen hat das auf den zu deckenden Bedarf an Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern?
Plant die Bundesregierung, den Ausbau der Schulsozialarbeit auch nach 2013 finanziell zu unterstützen?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Jahr 2011 unternommen, um den Ausbau der Schulsozialarbeit in den Bundesländern und damit die Umsetzung der im Vermittlungsverfahren zu Beginn des Jahres 2011 getroffenen Vereinbarungen positiv zu unterstützen, und welche Aktivitäten plant die Bundesregierung für die Zukunft?