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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

Beratungsangebote und Hilfsangebote für Minderjährige und Eltern, Sachkunde bei Jugendämtern und Schulverwaltung, Hormonbehandlung, Anzahl der Anträge auf Änderung von Vornamen und Personenstand, nationale und internationale Studien, Reform des Transsexuellengesetzes (TSG), Situation intersexueller Menschen betr. TSG<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/871321. 02. 2012

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Ingrid Remmers, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bereits 1982 setzte das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 938/81) die bis dahin geltende Altersbeschränkung im Transsexuellengesetz (TSG) außer Kraft, die einen Antrag auf Änderung des Vornamens und Personenstandes erst ab dem 25. Lebensjahr ermöglichte. Mit dem Wegfall der Altersbeschränkung wurde es auch minderjährigen Betroffenen ermöglicht, einen Antrag auf Änderung des Personenstands bzw. des Vornamens unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu stellen. Auch die Einleitung einer Hormontherapie ist bei zwei zustimmenden psychologischen Gutachten sowie der Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Dies betrifft etwa 100 Fälle pro Jahr (www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,807219,00.html). In Berlin wurde kürzlich ein Fall bekannt, wo ein 11-jähriges Mädchen den Wunsch äußerte ihr Geschlecht zu ändern. Die Erziehungsberechtigten waren sich uneinig, das Jugendamt intervenierte und setzte auf Wunsch des Vaters vor dem Berliner Kammergericht eine Einweisung in die Psychiatrie durch (http://taz.de/Transsexualitaet-im-Kindesalter/!87055/). Das zuständige Jugendamt geriet in die Kritik, weil das Ziel der psychiatrischen Behandlung eine Unterbindung des Wunsches einer Geschlechtsangleichung zur gefühlten Geschlechtsidentität des Kindes sein könnte (http://taz.de/Transsexualitaet-im-Kindesalter/!87055/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Beratungs- und Hilfsangebote haben transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährigen Menschen in Deutschland?

2

Welche Beratungs- und Hilfeangebote haben die Eltern von transsexuellen, transgender und intersexuellen minderjährigen Menschen in Deutschland?

3

Inwiefern und in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung diese Hilfs- und Beratungsangebote?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation und das Beratungs- und Hilfsangebot für intersexuelle, transgender und transsexuelle minderjährige Menschen und deren Eltern in Deutschland?

5

Inwiefern sind Jugendämter und Schulverwaltung über die Problematik informiert, und welche Hilfestellung können sie Betroffenen und Eltern geben?

6

Welche Weiterbildungsangebote zum Umgang mit transsexuellen, transgender und intersexuellen minderjährigen Menschen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jugendämtern und Schulverwaltung sowie Lehrkräften an Schulen angeboten?

7

Ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen sieht es die Bundesregierung für geboten an, dass Minderjährigen eine Hormontherapie zur Geschlechtsangleichung ermöglicht wird?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung Therapien an Minderjährigen, die geschlechtsatypische Verhaltensweisen unterbinden, um den Wunsch das Geschlecht zu ändern, zu verhindern?

9

Wie viele Anträge auf Änderung des Vornamens und des Personenstands wurden in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren von Minderjährigen bzw. ihren Erziehungsberechtigten gestellt (bitte nach Bundesland und Jahrgang auflisten)?

10

In wie vielen Fällen haben Minderjährige eine Hormonbehandlung vor Eintritt in die Pubertät begonnen, um ihr Geschlecht ihrer Geschlechtsidentität anzugleichen?

11

Welche nationalen und internationalen Studien zur Anpassung des Geschlechts an die Geschlechtsidentität von Minderjährigen sind der Bundesregierung bekannt?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Studien?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von intersexuellen Minderjährigen, die (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) einen Antrag auf Änderung des Personenstands bzw. des Vornamens nur nach dem TSG stellen können, nicht aber mit Verweis auf ihre Intersexualität?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation von Betroffenen, die ihren Personenstand oder ihren Vornamen ändern wollen, wobei die Rechtsgrundlage, das TSG, zum Teil vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurde und die angekündigte und notwendige Reform des TSG von der Bundesregierung noch immer nicht umgesetzt wurde?

15

In welcher Form und wann gedenkt die Bundesregierung, die notwendige Reform des TSG umzusetzen?

Berlin, den 16. Februar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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