[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9320
17. Wahlperiode 16. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Hans-Joachim
Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8813 –
Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist die zentrale Branche für den Tourismus
in Deutschland. Eine hohe Attraktivität der Arbeits- und
Ausbildungsbedingungen der Branche ist zur Vermeidung des bereits einsetzenden
Fachkräftemangels notwendig. Laut aktueller Saisonumfrage 2011/2012 des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages e. V. (DIHK) stellt der sich zuspitzende
Fachkräftemangel im Hotel- und Gastgewerbe bereits für jedes zweite
Unternehmen ein Geschäftsrisiko dar. Die Ergebnisse der
Onlineunternehmensbefragung Ausbildung 2011 der Industrie- und Handelskammer (IHK) zeigen,
dass das Gastgewerbe mit Abstand die größten Probleme hat,
Ausbildungsplätze zu besetzen. So hatten im Jahr 2010 mehr als die Hälfte aller
Gastronomiebetriebe Besetzungsschwierigkeiten (53 Prozent, 2006: 21 Prozent). Die
Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe ist seit
Jahren rückläufig.
Gründe für die fehlende Attraktivität im Vergleich zu anderen Branchen sind
eine erhebliche Zunahme prekärer Beschäftigung, vor allem infolge von
Minijobs und Niedriglöhnen, verursacht durch fehlende Tarifbindung. Hinzu
kommen unregelmäßige Arbeitszeiten und laut Ausbildungsreport des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) seit Jahren die im Schnitt unbefriedigendsten
Ausbildungsbedingungen aller Branchen, die zu hohen Abbrecherquoten
während der Ausbildung führen. Problematisch ist auch die Anfälligkeit der
Branche für Schwarzarbeit: Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit im Sommer 2011 wurden in jedem dritten Gastronomiebetrieb
Verstöße festgestellt.
1. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe
seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Hotellerie und Gastronomie,
sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigt, Nebentätigkeit und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 12. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9320 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeausschließlichem Nebenjob, ALG-II-Leistungsbeziehern, Leiharbeit,
männlich und weiblich unterteilen)?
Im Juni 2011 waren im Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe 868 218
Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und 859 822 geringfügig beschäftigt. Teil 1
der Tabellen zu Frage 1 der Anlage ist zu entnehmen, wie sich die Zahl der
Beschäftigten unterteilt nach sozialversicherungspflichtig, ausschließlich sowie
im Nebenjob geringfügig Beschäftigten differenziert nach Geschlecht
entwickelt hat. Geringfügig Beschäftigte umfassen geringfügig entlohnte und
kurzfristig Beschäftigte. Es ist zu beachten, dass die Klassifikation der
Wirtschaftszweige (WZ) zum Jahr 2008 von der WZ 2003 auf die WZ 2008
umgestellt wurde, wobei in der Beschäftigungsstatistik für den Zeitraum 2007
bis 2008 nachrichtlich ein paralleler Ausweis von Daten nach beiden
Klassifikationen möglich ist. Anhand dieses parallelen Ausweises ist zu erkennen,
dass es durch die Umstellung für den Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe im
Saldo kleinere Verschiebungen mit anderen Wirtschaftsabschnitten gegeben
hat. Als Teilgrößen des Gastgewerbes gelten nach der WZ 2003 „Hotellerie und
sonstiges Beherbergungsgewerbe“ sowie „Gastronomie“ und nach der WZ 2008
„Beherbergung“ und „Gastronomie“.
Im Juni 2011 waren im Gastgewerbe 73 460 Arbeitslosengeld-II-Bezieher
sozialversicherungspflichtig und 116 222 ausschließlich geringfügig beschäftigt.
Daten von 2007 bis 2011 können Teil 2 der Tabellen zu Frage 1 der Anlage
entnommen werden; ältere Daten liegen nicht vor. Es ist zu beachten, dass nicht
alle beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher Einkommen aus
Erwerbstätigkeit beziehen. Gründe dafür sind insbesondere Beschäftigungsverhältnisse
ohne Lohnzahlung (z. B. Krankengeld oder Elternzeit), zeitweiliger
Lohnausfall sowie verzögerte Abmeldungen von Beschäftigungsverhältnissen, aber
auch das Auseinanderfallen von Beschäftigungszeitraum und monatlichem
Einkommenszufluss.
Inwieweit Beschäftigung im Gastgewerbe im Rahmen von Leiharbeit ausgeübt
wird, ist mit Mitteln der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht
abbildbar.
2. Wie viele Beschäftigte arbeiten durchschnittlich pro Betrieb im Hotel- und
Gaststättengewerbe?
Bezieht man die Summe der sozialversicherungspflichtig und der
ausschließlich geringfügig Beschäftigten auf die Zahl der Betriebe (im Sinne der
Beschäftigungsstatistik), so errechnet sich für Juni 2011 im Gastgewerbe ein Wert von
sieben, im Vergleich zu zwölf Beschäftigten pro Betrieb bei einer
branchenübergreifenden Betrachtung. Die Daten sind in der Tabelle zu Frage 2 der
Anlage enthalten, in der auch Ergebnisse zu anderen Stichtagen und Ergebnisse zu
der untergeordneten Gliederungsebene des Gastgewerbes zu finden sind.
3. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und
Gaststättengewerbe seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Hotellerie
und Gastronomie sowie im Vergleich zum durchschnittlichen
Bruttomonatsentgelt aller Beschäftigten in Deutschland unterteilen)?
Das mittlere monatliche Bruttoarbeitsentgelt (Median) belief sich nach
Angaben der BA aus der Entgeltstatistik im Jahr 2010 (jüngere Auswertungen liegen
noch nicht vor) im Gastgewerbe auf 1 425 Euro, im Vergleich zu 2 702 in der
Gesamtwirtschaft. Der Zeitreihenvergleich ist aufgrund der Umstellung der
Wirtschaftszweigklassifikation eingeschränkt. Im Jahr 2007 hat das mittlere
monatliche Bruttomonatsentgelt im Gastgewerbe nach der gleichen Klassifika-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9320tion 1 383 Euro betragen. Der Zuwachs fiel in dieser Zeitspanne mit 4 Prozent
etwa gleich groß aus wie in der Gesamtwirtschaft (+4,2 Prozent). Diese und
weitere Angaben können der Tabelle zu Frage 3 der Anlage entnommen
werden.
Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder
einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten
werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres
durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt
beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das
gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann.
Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf
einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den
Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median (und andere Verteilungsparameter) ermittelt werden.
Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte
Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung.
Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte
(ohne Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise Vergleiche zwischen
Branchen durchgeführt werden können, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden
beeinträchtigt sind.
4. Wie hoch sind die untersten Tariflöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe
in den Ländern bzw. Tarifgebieten?
Im Folgenden ist eine Übersicht mit den aktuell (Stand: 6. März 2012) untersten
Stundenentgelten im Hotel- und Gaststättengewerbe und der dazugehörigen
Laufzeit des jeweiligen Tarifvertrages beigefügt:
Abschluss Inkraft Kündigungstermin
Bremen NGG 7,50 € 25.03.2011 01.01.2011 31.03.2012
Hamburg NGG 7,52 € 13.12.2010 01.01.2011 31.12.2012
Berlin NGG 8,10 € 07.06.2011 01.07.2011 30.06.2013
Bayern NGG 8,37 € 15.12.2010 01.01.2012 28.02.2013
Baden-Württemberg NGG 8,30 € 23.02.2011 01.04.2011 30.06.2013
Hessen NGG 7,74 € 22.06.2011 01.08.2011 31.10.2012
Niedersachsen NGG 7,94 € 17.05.2010 01.05.2010 28.02.2013
Oldenburg NGG 7,16 € 26.11.2010 01.11.2011 30.09.2013
ostfriesischen Nordsee-Inseln NGG 6,95 € 26.03.2004 01.01.2004 31.10.2005
Nordrhein-Westfalen NGG 6,76 € 31.05.2010 01.06.2010 30.04.2012
Rheinland-Pfalz NGG 7,50 € 15.07.2011 01.08.2011 31.12.2014
Schleswig-Holstein NGG 7,23 € 06.09.2010 01.10.2010 30.09.2012
Saarland NGG 7,25 € 26.02.2010 01.01.2010 31.12.2011
Brandenburg NGG 6,29 € 23.07.2010 01.08.2010 30.07.2012
Mecklenburg-Vorpommern NGG 6,19 € 19.10.2010 01.11.2010 31.10.2011
Sachsen NGG 6,89 € 15.03.2011 01.05.2011 30.04.2013
Sachsen-Anhalt NGG 6,92 € 30.03.2010 01.04.2010 31.03.2012
Thüringen NGG 6,93 € 10.12.2010 01.09.2010 31.12.2012
Gewerkschaft
Datum
Bundesland
unterstes
Stundenentgelt
Drucksache 17/9320 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten in
Betrieben ohne Tarifbindung?
Daten zur Tarifbindung im Hotel- und Gaststättengewerbe liegen der
Bundesregierung nur auf der Basis des IAB-Betriebspanels (IAB: Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) vor. Betriebe werden im IAB-Betriebspanel nach
der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 zugeordnet, die i. d. R. nicht mit
der Abgrenzung in Tarifverträgen identisch ist. Da es sich beim IAB-
Betriebspanel um eine Stichprobenerhebung handelt, sind die Ergebnisse mit
statistischen Unsicherheiten behaftet. Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels
sind ca. 51 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und
Gaststättengewerbe in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt.
6. Wie viele Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe (bitte nach
Hotellerie und Gastronomie unterteilen) haben einen Stundenlohn unter
8,50 Euro?
Soweit der Bundesregierung statistische Erkenntnisse zur Verbreitung und
Entwicklung von niedrigen Stundenlöhnen in einzelnen Branchen vorliegen, wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Fehlentwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns“ (Bundestagsdrucksache 17/1502), die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Entwicklung von Niedriglöhnen in den Regionen“ (Bundestagsdrucksache 17/5582)
und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
SPD „Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 17/6986) verwiesen.
7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einführung eines
Mindestlohns für das Hotel- und Gaststättengewerbe, ggf. über das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. das Mindestarbeitsbedingungengesetz?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Handlungsgrundlage der Bundesregierung sind die Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP, worin sich die
Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur Tarifautonomie bekennen. Nach Auffassung der
Bundesregierung ist es daher grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner, Entgelte zu
vereinbaren, die den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechnung tragen und sicherstellen, dass die betreffenden Unternehmen die
vorgegebenen Löhne auch erwirtschaften können.
8. Welche Aktivitäten der Länder sind der Bundesregierung hinsichtlich einer
stärkeren und schwerpunktmäßigen Kontrolle der Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) im
Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt?
Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist nach
Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der Bundesländer. Diese bestimmen nach
§ 17 Absatz 1 ArbZG bzw. § 51 Absatz 1 JArbSchG die für die Aufsicht über
die Ausführungen dieser Gesetze und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen
Rechtsverordnungen zuständigen Landesbehörden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9320Die zuständigen Landesbehörden führen regelmäßige und anlassbezogene
Kontroll- und Beratungsbesuche in den Unternehmen bzw. Betrieben durch.
Sie entscheiden in eigener Verantwortung auch darüber, ob und ggf. in
welchem Umfang in bestimmten Branchen Schwerpunktaktionen stattfinden. Eine
Reihe von Ländern haben in den vergangenen Jahren entsprechende
Schwerpunktaktionen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Eine Übersicht
über die Schwerpunktaktionen der Länder liegt der Bundesregierung nicht vor.
9. Welche Ausnahmeregelungen bestehen in den geltenden
Arbeitnehmerschutzgesetzen für Beschäftigte im Gastgewerbe?
Im Arbeitszeitrecht bestehen für Beschäftigte im Gastgewerbe die folgenden
Ausnahmeregelungen: Das grundsätzliche Verbot der Sonn- und
Feiertagsbeschäftigung gemäß § 9 Absatz 1 ArbZG gilt nach § 10 Absatz 1 Nummer 4
ArbZG nicht für Arbeitnehmer in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur
Bewirtung und Beherbergung, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen
vorgenommen werden können. Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt,
sind die Regelungen in § 11 ArbZG über den Ausgleich für Sonn- und
Feiertagsbeschäftigung anzuwenden.
Für die Beschäftigung von Jugendlichen (Personen, die 15, aber noch nicht
18 Jahre alt sind) im Gastgewerbe gilt: § 12 JArbSchG begrenzt die Schichtzeit
(die tägliche Arbeitszeit zuzüglich Pausen) bei der Beschäftigung Jugendlicher
grundsätzlich auf zehn Stunden und lässt nach § 21a Absatz 1 Nummer 4
JArbSchG eine Verlängerung um eine Stunde in einem Tarifvertrag oder
aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu. Im
Gastgewerbe darf die Schichtzeit bis zu elf Stunden betragen und kann
zusätzlich in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer
Betriebsoder Dienstvereinbarung um eine Stunde verlängert werden.
Ferner dürfen Jugendliche, die grundsätzlich am Abend nur bis 20 Uhr
beschäftigt werden dürfen, nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 im Gastgewerbe bis 22 Uhr
beschäftigt werden, wenn sie über 16 Jahre alt sind. Dies Ausnahmeregelung
gilt allerdings nicht an einem Tag, der einem Berufsschultag unmittelbar
vorangeht, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt
(§ 14 Absatz 4 JArbSchG).
Auch in Bezug auf das grundsätzliche Verbot, Jugendliche an Samstagen und
Sonntagen zu beschäftigen, gibt es nach § 16 Absatz 2 Nummer 6 JArbSchG
bzw. § 17 Absatz 2 Nummer 8 JArbSchG Ausnahmen für die Beschäftigung
Jugendlicher im Gastgewerbe. Wird von diesen Ausnahmeregelungen
Gebrauch gemacht, sind die Vorschriften über die Freistellung an anderen Tagen
nach §§ 16 Absatz 3, 17 Absatz 3 JArbSchG zur Sicherung der 5-Tage- Woche
(§ 15 JArbSchG) zu beachten.
Eine weitere für das Hotel- und Gaststättengewerbe relevante arbeitsrechtliche
Arbeitnehmerschutzvorschrift enthält § 107 Absatz 3 der Gewerbeordnung
(GewO) über die Behandlung von Trinkgeld. Nach dieser Vorschrift kann die
Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht für alle Fälle ausgeschlossen
werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein
Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche
Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber
geschuldeten Leistung zahlt. Diese Vorschrift über die Behandlung des Trinkgeldes
wurde speziell für die Anwendung im Hotel- und Gaststättengewerbe
geschaffen. Sie dient der Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nummer 172 über die
Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben.
Drucksache 17/9320 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Ausnahmeregelungen
abzuschaffen?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die im Arbeitszeitgesetz und im
Jugendarbeitsschutzgesetz bestehenden Ausnahmeregelungen für das
Gastgewerbe abzuschaffen. Diese Regelungen tragen den besonderen Umständen
und Erfordernissen im Gastgewerbe angemessen Rechnung. Sie erlauben auch
jugendlichen Auszubildenden in dieser Branche die Erfahrung berufstypischer
Arbeitszeiten und die Vermittlung ausbildungsrelevanter Inhalte.
Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, die aufgrund des ILO-
Übereinkommens Nummer 172 geschaffene Vorschrift über die Behandlung von
Trinkgeld abzuschaffen.
11. Plant die Bundesregierung gesetzliche Verbesserungen beim Anspruch
auf Arbeitslosengeld I für Beschäftigte im Gastgewerbe, die saisonbedingt
kurzzeitig befristet, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind?
Wenn ja, welche?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe können unter den für
alle Beschäftigten geltenden Voraussetzungen einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erwerben. Ein solcher Anspruch setzt grundsätzlich voraus, dass ein
Antragsteller die gesetzlich vorgeschriebene Anwartschaftszeit erfüllt, also
innerhalb von zwei Jahren vor der Entstehung des Leistungsanspruches
mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis zur
Bundesagentur für Arbeit gestanden hat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, ist der Zugang zum
Arbeitslosenversicherungsschutz durch eine seit dem 1. August 2009 geltende
Sonderregelung erleichtert. Sie können unter näher bestimmten
Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits mit Versicherungszeiten von
mindestens 180 Kalendertagen erwerben. Die Bundesregierung unterstützt
aktuelle Überlegungen aus den Fraktionen der CDU/CSU und FDP, die derzeit bis
zum 1. August 2012 befristete Sonderregelung in modifizierter Form zu
verlängern.
12. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Hotel- und
Gaststättengewerbe seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach
Ausbildungsberufen, neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen und im
Vergleich zu allen Ausbildungsberufen unterteilen)?
Die folgende Tabelle informiert über die Entwicklung der Zahl der
Auszubildenden (Bestandszahlen zum 31. Dezember) in Berufen des Hotel- und
Gastgewerbes. Aktuellere Daten als von 2010 liegen in der Berufsbildungsstatistik
noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9320Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember);
Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann
deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Anhand der Daten der BIBB-Erhebung zum 30. September dokumentiert die
folgende Tabelle die Entwicklung der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge in Berufen des Hotel- und Gastgewerbes von 2005 bis 2011:
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September
13. Wie haben sich die Vertragsauflösungsquoten in den jeweiligen
gastgewerblichen Ausbildungsverhältnissen seit dem Jahr 2005 entwickelt?
Nach den Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur
Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurden in
Deutschland 2010 23 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge
Auszubildende
Fachkraft
im
Gastgewerbe
Fachmann/
Fachfrau für
Systemgastronomie
Hotelfachmann/
Hotelfachfrau
Hotelkaufmann/
Hotelkauffrau
Koch/
Köchin
Restaurantfachmann/
Restaurantfachfrau
Ausbildungsberufe
(insgesamt)
2005 7.521 4.614 29.859 1.311 41.526 15.849 1.553.436
2006 8.298 5.580 30.789 1.221 42.873 16.311 1.570.614
2007 8.529 6.294 31.170 1.140 43.413 16.458 1.594.773
2008 7.968 6.954 30.579 1.101 40.809 15.516 1.613.343
2009 6.939 7.056 28.788 1.056 37.452 14.076 1.571.457
2010 6.177 6.576 26.955 1.014 33.633 12.102 1.508.328
Veränderung
2010 zu
2005 in %
-17,9 42,5 -9,7 -22,7 -19,0 -23,6 -2,9
Fachkraft
im
Gastgewerbe
Fachmann/-
frau für
Systemgastronomie
Hotelfachmann/-frau
Hotelkaufmann/-frau
Koch/
Köchin
Restaurantfachmann/-
frau
Ausbildungsberufe
(insgesamt)
2005 4.169 2.041 12.354 506 17.155 7.005 550.180
2006 4.653 2.464 13.075 462 18.404 7.360 576.153
2007 4.823 2.851 13.230 464 18.700 7.611 625.885
2008 4.257 3.194 13.005 451 16.841 7.066 616.342
2009 3.856 2.960 11.774 435 15.529 6.331 564.307
2010 3.573 2.655 11.777 436 14.763 5.433 559.960
2011 3.241 2.375 11.171 462 12.748 4.653 570.140
Veränderung
2011 zu
2005 in %
-22,3 16,4 -9,6 -8,7 -25,7 -33,6 3,6
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge
Drucksache 17/9320 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevorzeitig gelöst (2009: 22,1 Prozent). Die Vertragslösungsquoten in Berufen
des Hotel- und Gastgewerbes lagen deutlich höher:
Diese Angaben beruhen auf der neuen verbesserten Berechnungsweise der
Vertragslösungsquote, die seit dem Berichtsjahr 2009 möglich ist.
Für die erbetene Zeitreihe ab 2005 muss auf die alte Berechnungsweise
zurückgegriffen werden, die noch auf Basis der Aggregatdaten entwickelt wurde.
Erhebliche Abweichungen zwischen alter und neuer Berechnungsweise bestehen
nicht (vgl. dazu auch methodische Erläuterungen des BIBB unter
www.bibb.de/
dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf, S. 22).
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragslösungsquote in
Berufen des Hotel- und Gastgewerbes nach der alten Berechnungsweise. Für das
Berichtsjahr 2007 wurden keine Daten zu Vertragslösungen in der
Berufsbildungsstatistik veröffentlicht.
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember)
14. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsverhältnissen)
und Vollzeitbeschäftigten (Arbeitsverhältnissen und
Ausbildungsverhältnissen) im Hotel- und Gaststättengewerbe (bitte nach Hotellerie und
Gastronomie und Ländern sowie im Vergleich zum durchschnittlichen
Verhältnis aller Berufe unterteilen)?
Der Tabelle zu Frage 14 der Anlage ist zu entnehmen, dass der Anteil der
Vollzeitbeschäftigten unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des
Gastgewerbes im Juni 2011 bundesweit 74 Prozent betrug, im Vergleich zu
Fachkraft im Gastgewerbe: 42,1 Prozent (2009: 42,7 Prozent)
Fachmann/Fachfrau für
Systemgastronomie: 40,9 Prozent (2009: 36,7 Prozent)
Hotelfachmann/Hotelfachfrau: 36,2 Prozent (2009: 33,4 Prozent)
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau: 29,5 Prozent (2009: 26,6 Prozent)
Koch/Köchin: 46,3 Prozent (2009: 44,0 Prozent)
Restaurantfachmann/
Restaurantfachfrau: 47,6 Prozent (2009: 43,6 Prozent)
2005 2006 2008 2009 2010
Fachkraft im Gastgewerbe 33,7 35,1 42,4 45,3 44,5
Fachmann/Fachffrau für
Systemgastronomie
26,0 28,5 34,6 37,0 41,8
Hotelfachmann/
Hotelfachfrau
30,5 30,5 33,7 34,2 36,6
Hotelkaufmann/
Hotelkauffrau
23,2 24,3 26,0 26,9 29,7
Koch/Köchin 36,9 38,8 43,8 45,3 47,5
Restaurantfachmann/
Restaurantfachfrau
39,0 39,0 45,3 45,1 49,5
Ausbildungsberufe
(insgesamt)
19,9 19,8 21,5 22,6 23,3
Vertragslösungsquoten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/932079,9 Prozent bei einer branchenübergreifenden Betrachtung. In den dem
Gastgewerbe untergeordneten Wirtschaftsabteilungen „Beherbergung“ und
„Gastronomie“ lag der Anteil bei 86,9 bzw. 68,4 Prozent.
15. Wie viele unbesetzte Ausbildungsplätze gab es im Hotel- und
Gaststättengewerbe seit dem Jahr 2005 (bitte nach Ausbildungsberufen
unterteilen)?
Im September 2011 waren nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA 5 997
unbesetzte Berufsausbildungsstellen aus dem Gastgewerbe gemeldet. Die
Entwicklung seit 2008 unterteilt nach Ausbildungsberufen kann der Tabelle zu
Frage 15 der Anlage entnommen werden. Informationen nach Berufen liegen
für Ausbildungsstellen erst ab dem Berichtsjahr 2007/2008 vor.
16. Trifft es zu, dass die abnehmende Zahl Auszubildender im Hotel- und
Gaststättengewerbe auch damit zusammenhängt, dass sowohl die
Ausbildung zur Hotelfachkraft als auch zur Hotelkauffrau bzw. zum
Hotelkaufmann in vielen Fällen auf die Reinigung von Frühstücks- und
Gemeinschaftsräumen, Toiletten und Gästezimmern sowie die Erbringung von
Housekeeping-Diensten reduziert wird (Antwort bitte mit Begründung)?
Der Rückgang bei den Ausbildungszahlen im Hotel- und Gaststättengewerbe
kann nur in einer längerfristigen Betrachtung aussagekräftig bewertet werden.
Seit Ende der 90er-Jahre wurde aufgrund der hohen Zahl ausbildungssuchender
Jugendlicher auch im Hotel- und Gaststättengewerbe deutlich über den eigenen
Bedarf hinaus ausgebildet. Heute liegen die Ausbildungszahlen wieder auf dem
Niveau wie Ende der 90er-Jahre. Die Gründe für die abnehmende Zahl
Auszubildender im Hotel- und Gaststättengewerbe sind äußerst vielfältig. Nach
Erfahrungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) sind
dies insbesondere der Rückgang der Schulabgängerzahlen bei gleichzeitigem
verstärktem Wettbewerb der Branchen und Regionen um Auszubildende, die
Branchenstruktur mit vielen Klein- und Kleinstbetrieben, für die es schwieriger
ist, eine strategische Personalentwicklung und Nachwuchsarbeit zu
implementieren sowie Branchenspezifika, wie unattraktive Arbeitszeiten.
Es trifft nach Aussage der DEHOGA nicht zu, dass die Ausbildung der
Hotelfachkräfte und Hotelkaufleute in nennenswertem Umfang auf Reinigungsarbeiten
und Housekeepingdienste reduziert werden. Gerade die Hotelfachausbildung
ist in besonderem Maße dadurch gekennzeichnet, dass die Auszubildenden die
unterschiedlichen Abteilungen eines Hotels kennenlernen. Hierzu gehören auch
Arbeiten auf der Etage sowie das Herrichten von Gasträumen.
Ausbildungsinhalte und zeitlicher Umfang dieser Arbeiten werden in den
Ausbildungsordnungen festgelegt und von den zuständigen Stellen (Industrie- und
Handelskammern) überwacht. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor,
dass bei der Ausbildung die Vorgaben der Ausbildungsordnungen regelmäßig
nicht eingehalten werden.
17. Trifft es zu, dass Lerneinheiten zu Buchführungsaufgaben, Lagerhaltung,
Arbeitsplanung, Personalwesen, Büroorganisation und -kommunikation
und an der Rezeption im Zusammenhang mit EDV und
Buchungssystemen, insbesondere in kleinen und mittleren Gastbetrieben, nur sehr
rudimentär erfolgen und damit keine angemessene Vorbereitung auf die
berufliche Tätigkeit bieten (Antwort bitte mit Begründung)?
Dem Bedarf der Branche entsprechend, sind einige der gastgewerblichen
Berufe in erster Linie fachpraktisch und andere in erster Linie kaufmännisch aus-
Drucksache 17/9320 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegerichtet. Je nach Ausrichtung des Berufs differieren die Breite und Tiefe sowie
der zeitliche Umfang der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte in den
Bereichen Buchführung, Lagerhaltung, Arbeitsplanung, Personalwesen,
Büroorganisation und -kommunikation sowie EDV- und Buchungssysteme. Konkrete
Ausbildungsinhalte und zeitlicher Umfang werden in den einzelnen
Ausbildungsordnungen festgelegt und von den zuständigen Stellen (Industrie- und
Handelskammern) überwacht. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise
darauf vor, dass bei der Ausbildung die Vorgaben der Ausbildungsordnungen
nicht eingehalten werden.
18. Trifft es zu, dass Lücken in der betrieblichen Ausbildung in Blockkursen
im Rahmen des Berufsschulunterrichtes notdürftig geschlossen werden
(Antwort bitte mit Begründung)?
Betriebe und Berufsschulen erfüllen im Rahmen der Lernortkooperation einen
gemeinsamen, aber bezogen auf den jeweiligen Lernort spezifischen
Bildungsauftrag. Insofern gehört es nicht zu den Aufgaben der Berufsschule,
betriebliche Ausbildungsdefizite auszugleichen. Der Bundesregierung liegen auch keine
Hinweise darauf vor, dass dies regelmäßig erforderlich wäre oder in der Praxis
erfolgt.
Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Die
Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung und die entsprechenden
Rahmenlehrpläne für die Berufsschule sind inhaltlich miteinander verzahnt und
werden in einem vereinbarten Verfahren zwischen Kultusministerkonferenz
und Bundesregierung abgestimmt (Gemeinsames Ergebnisprotokoll vom
30. Mai 1972). Darüber hinaus gelten die für die Berufsschule erlassenen
Regelungen und Schulgesetze der Länder.
19. Wie viele Fachkräfte verlassen im ersten Jahr, in den ersten drei Jahren
sowie in den ersten fünf Jahren nach dem Abschluss ihrer Ausbildung im
Hotel- und Gaststättengewerbe die Branche?
Für die Beantwortung dieser Frage wurden auf der Grundlage von Daten aus
der Beschäftigten- und Leistungsempfängerhistorik des IAB, die bis zum Jahr
2008 verfügbar waren, die Absolventenkohorten 2001 bis 2003 im Hinblick auf
die Verbleibswahrscheinlichkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe
ausgewertet. Dabei stand eine Stichprobe von ca. 3 400 erfolgreichen Absolventen von
Ausbildungsgängen im Hotel- und Gaststättengewerbe (identifiziert über die
Branchenkennziffer des jeweiligen Ausbildungsbetriebs) zur Verfügung. Bei
der 1-/3-/5-Jahres-Betrachtung reduzieren sich die auswertbaren Fälle, da für
einen Teil der in den Jahren 2001 bis 2003 beobachteten Personen zu den
entsprechenden Stichtagen keine Meldungen in den Daten auffindbar waren. Im
Hotel- und Gaststättengewerbe werden vor allem Hotel- und
Restaurantfachleute sowie Köche und Köchinnen ausgebildet.
Folgende Aussagen zum Verbleib der Fachkräfte im Hotel- und
Gaststättengewerbe lassen sich daraus ableiten:
• Ein Jahr nach Ausbildungsende sind es noch 71 Prozent
(basierend auf ca. 2 700 Beobachtungen).
• Drei Jahre nach Ausbildungsende noch 66 Prozent
(basierend auf ca. 2 600 Beobachtungen).
• Fünf Jahre nach Ausbildungsende noch 59 Prozent
(basierend auf ca. 2 500 Beobachtungen).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9320Die Erfahrungen des DEHOGA zeigen, dass gastgewerbliche Fachkräfte in
zahlreichen Dienstleistungsbranchen gesuchte Arbeitskräfte sind. In der
Ausbildungszeit werden insbesondere hohe Sozialkompetenz,
Dienstleistungsbereitschaft und Teamfähigkeit vermittelt – das sind Eigenschaften, die
gastgewerblichen Fachkräften vielfältige Karriereperspektiven auch in anderen
Branchen eröffnen. Der DEHOGA geht jedoch davon aus, dass durch das
zunehmende Interesse der Betriebe am Einsatz von
Mitarbeiterbindungsinstrumenten die Abwanderungstendenzen deutlich nachlassen werden.
20. Wie hat sich die tarifliche Ausbildungsvergütung in den
Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes seit dem Jahr 2005 entwickelt
(auch im Vergleich zur durchschnittlichen Ausbildungsvergütung aller
Ausbildungsberufe)?
Im Folgenden ist eine Übersicht über die Entwicklung der
Ausbildungsvergütungen von 2005 bis heute (Stand: 6. März 2012) im Hotel- und
Gaststättengewerbe beigefügt. Falls im Jahr 2005 kein Neuabschluss vorhanden war,
wurde die letzte vor 2005 in Kraft getretene Erhöhung herangezogen. Zum
Vergleich betrug im Jahresdurchschnitt 2011 die tarifliche Ausbildungsvergütung
aller Ausbildungsberufe 700 Euro pro Monat (Pressemitteilung 1/2012 des
Bundesinstituts für Berufsbildung).
Bundesland
Gewerkschaft Inkraft
Ausbildungsvergütungen
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Bremen NGG 01.02.2003 415,00 Euro 575,00 Euro 560,00 Euro
01.07.2008 425,00 Euro 485,00 Euro 570,00 Euro
01.04.2011 485,00 Euro 545,00 Euro 630,00 Euro
Hamburg NGG 01.05.1997 447,38 Euro 498,51 Euro 575,20 Euro
01.06.2009 465,00 Euro 515,00 Euro 600,00 Euro
01.06.2010 480,00 Euro 530,00 Euro 620,00 Euro
01.01.2011 510,00 Euro 560,00 Euro 650,00 Euro
01.01.2012 540,00 Euro 590,00 Euro 680,00 Euro
Berlin NGG 01.01.2002 470,00 Euro 548,00 Euro 640,00 Euro
01.03.2006 475,00 Euro 565,00 Euro 660,00 Euro
01.04.2008 490,00 Euro 580,00 Euro 680,00 Euro
01.04.2010 500,00 Euro 590,00 Euro 695,00 Euro
01.07.2011 515,00 Euro 605,00 Euro 715,00 Euro
01.07.2012 530,00 Euro 620,00 Euro 735,00 Euro
Bayern NGG 01.07.2004 467,00 Euro 608,00 Euro 683,00 Euro
01.05.2006 476,00 Euro 620,00 Euro 697,00 Euro
01.06.2007 480,00 Euro 630,00 Euro 710,00 Euro
01.05.2008 495,00 Euro 649,00 Euro 732,00 Euro
01.09.2009 508,00 Euro 666,00 Euro 751,00 Euro
01.01.2011 521,00 Euro 683,00 Euro 770,00 Euro
01.01.2012 534,00 Euro 700,00 Euro 789,00 Euro
Drucksache 17/9320 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeerhöhte Ausbildungsvergütungen mit 18 Jahren
01.07.2004 533,00 Euro 608,00 Euro 683,00 Euro
01.05.2006 544,00 Euro 620,00 Euro 697,00 Euro
01.06.2007 550,00 Euro 630,00 Euro 710,00 Euro
01.05.2008 567,00 Euro 649,00 Euro 732,00 Euro
01.09.2009 582,00 Euro 666,00 Euro 751,00 Euro
01.01.2011 597,00 Euro 683,00 Euro 770,00 Euro
01.01.2012 612,00 Euro 700,00 Euro 789,00 Euro
Baden-Württemberg NGG 01.01.2005 505,00 Euro 550,00 Euro 597,00 Euro
01.05.2006 505,00 Euro 550,00 Euro 597,00 Euro
01.05.2007 511,00 Euro 557,00 Euro 604,00 Euro
01.07.2008 525,00 Euro 570,00 Euro 615,00 Euro
01.04.2011 541,00 Euro 587,00 Euro 633,00 Euro
Hessen NGG 01.01.2005 555,00 Euro 615,00 Euro 685,00 Euro
01.01.2008 587,00 Euro 651,00 Euro 713,00 Euro
01.08.2011 615,00 Euro 685,00 Euro 755,00 Euro
Niedersachsen NGG 01.10.2002 415,00 Euro 465,00 Euro 535,00 Euro
01.05.2008 425,00 Euro 480,00 Euro 555,00 Euro
01.05.2010 450,00 Euro 505,00 Euro 580,00 Euro
Oldenburg NGG 01.08.2004 424,00 Euro 461,00 Euro 513,00 Euro
01.12.2008 437,00 Euro 475,00 Euro 529,00 Euro
01.11.2009 447,00 Euro 485,00 Euro 541,00 Euro
01.01.2011 472,00 Euro 510,00 Euro 566,00 Euro
ostfriesischen
Nordsee-Inseln
NGG 01.08.2004 425,00 Euro 471,00 Euro 507,00 Euro
Nordrhein-Westfalen NGG 01.08.2005 470,00 Euro 555,00 Euro 620,00 Euro
01.08.2006 478,00 Euro 564,00 Euro 630,00 Euro
01.08.2007 485,00 Euro 572,00 Euro 639,00 Euro
01.03.2008 495,00 Euro 587,00 Euro 659,00 Euro
01.03.2009 508,00 Euro 602,00 Euro 676,00 Euro
Rheinland-Pfalz NGG 01.04.2004 450,00 Euro 500,00 Euro 560,00 Euro
01.04.2005 450,00 Euro 500,00 Euro 560,00 Euro
01.07.2008 464,00 Euro 515,00 Euro 577,00 Euro
01.08.2011 500,00 Euro 600,00 Euro 700,00 Euro
01.01.2012 550,00 Euro 650,00 Euro 750,00 Euro
01.01.2013 575,00 Euro 675,00 Euro 800,00 Euro
01.01.2014 600,00 Euro 700,00 Euro 825,00 Euro
Bundesland
Gewerkschaft Inkraft
Ausbildungsvergütungen
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/932021. Wie viel Prozent der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe hatten in
den letzten drei Jahren Schwierigkeiten, alle Stellen zu besetzen, und wie
viele erwarten dies für die kommenden Jahre?
Nach Erkenntnissen des IAB auf Basis der Erhebung des
gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots (EGS) konnten in den Jahren 2009 bis 2011 zwischen
8 und 10 Prozent der Betriebsstätten des Gaststättengewerbes ihre
wirtschaftlichen Möglichkeiten aufgrund von zu wenig geeignetem Personal nicht voll
ausschöpfen (Anlage 1 zu Frage 21). Damit bewegt sich das
Gaststättengewerbe im allgemeinen Rahmen aller Wirtschaftsbereiche. Die Zahl der sofort
Schleswig-Holstein NGG 01.02.2003 386,00 Euro 446,00 Euro 507,00 Euro
01.06.2008 408,50 Euro 468,50 Euro 529,50 Euro
01.10.2010 440,00 Euro 500,00 Euro 570,00 Euro
Saarland NGG 01.01.2006 448,00 Euro 515,00 Euro 580,00 Euro
01.04.2008 455,00 Euro 520,00 Euro 585,00 Euro
01.01.2009 460,00 Euro 525,00 Euro 590,00 Euro
01.03.2010 500,00 Euro 550,00 Euro 610,00 Euro
Brandenburg NGG 01.10.2002 384,00 Euro 433,00 Euro 501,00 Euro
01.09.2008 394,00 Euro 448,00 Euro 516,00 Euro
01.09.2010 425,00 Euro 485,00 Euro 560,00 Euro
Mecklenburg-
Vorpommern
NGG 01.11.2003 280,00 Euro 340,00 Euro 420,00 Euro
01.01.2008 310,00 Euro 400,00 Euro 480,00 Euro
01.11.2010 420,00 Euro 470,00 Euro 520,00 Euro
Sachsen NGG 01.08.2005 375,00 Euro 460,00 Euro 520,00 Euro
01.10.2006 400,00 Euro 490,00 Euro 550,00 Euro
01.08.2007 410,00 Euro 500,00 Euro 560,00 Euro
01.10.2008 425,00 Euro 515,00 Euro 580,00 Euro
01.01.2010 435,00 Euro 525,00 Euro 595,00 Euro
01.05.2011 460,00 Euro 540,00 Euro 610,00 Euro
Sachsen-Anhalt NGG 01.08.2002 300,00 Euro 375,00 Euro 500,00 Euro
01.04.2007 310,00 Euro 420,00 Euro 520,00 Euro
01.04.2008 320,00 Euro 440,00 Euro 540,00 Euro
01.04.2010 330,00 Euro 454,00 Euro 571,00 Euro
01.04.2011 338,00 Euro 465,00 Euro 571,00 Euro
Thüringen NGG 01.04.2005 328,00 Euro 426,00 Euro 478,00 Euro
01.10.2007 350,00 Euro 450,00 Euro 500,00 Euro
01.09.2009 364,00 Euro 468,00 Euro 520,00 Euro
01.01.2010 382,00 Euro 490,00 Euro 545,00 Euro
01.01.2012 400,00 Euro 510,00 Euro 560,00 Euro
Bundesland
Gewerkschaft Inkraft
Ausbildungsvergütungen
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Drucksache 17/9320 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu besetzenden Stellen stieg auf 43 000 im vierten Quartal 2011 an. 25,6
Prozent dieser Stellen waren schwer zu besetzen. Dies bedeutet, dass die Suche
nach geeigneten Bewerbern hier mehr Zeit in Anspruch nimmt als üblich bzw.
als ursprünglich gedacht war. Im Vergleich zur Gesamtheit der schwer zu
besetzenden offenen Stellen liegt dieser Wert etwas niedriger.
Die Analyse des Berufsfeldes 91 (Hotel- und Gaststättengewerbe) zeigt auf,
dass auf eine offene Stelle in diesem Bereich rund 3,7 Arbeitslose mit diesem
Zielberuf kommen (Anlage 2 zu Frage 21). Auch hier spiegelt der Wert das aus
quantitativer Sicht vergleichsweise große Angebot an Arbeitskräften wider. In
Deutschland stehen, unabhängig von der Qualifikation, derzeit 3,2 Arbeitslose
einer sofort zu besetzenden offenen Stelle gegenüber.
22. Wie viele offene Stellen gab es im Hotel- und Gaststättengewerbe seit
dem Jahr 2005 (bitte nach Berufen und im Verhältnis zu besetzten Stellen
sowie im Vergleich zum durchschnittlichen Verhältnis von offenen zu
besetzten Stellen aller Berufe unterteilen)?
Im Jahr 2011 waren jahresdurchschnittlich 22 443 Stellen aus dem
Gastgewerbe gemeldet. Die Entwicklung seit 2005 in der Differenzierung nach
Berufen kann der Tabelle zu Frage 22 der Anlage entnommen werden. Hierbei
handelt es sich um Arbeitsstellen, die den Agenturen und Jobcentern in
gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II)
gemeldet wurden; das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist größer. Bei den
gemeldeten Arbeitsstellen gab es im Laufe der Jahre Änderungen in der
Erfassung von Helfertätigkeiten, die zu Brüchen in den Zeitreihen führen. Um
vergleichbare Zeitreihen zu ermöglichen fand daher in der beigefügten Tabelle der
Ausweis jeweils ohne Helferberufe statt. Durch den notwendigen Ausschluss
der Helferberufe in den Auswertungen für die offenen Stellen ist allerdings eine
Vergleichbarkeit der Daten mit Informationen aus der Beschäftigtenstatistik zu
besetzten Stellen nicht mehr gegeben. Grund hierfür ist, dass ein Herausfiltern
von Helferberufen in den Beschäftigtendaten nicht in gleicher Art möglich ist
wie in der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen. Berufe mit sehr niedrigen
Fallzahlen wurden in der Sammelkategorie „Sonstige Berufe“
zusammengefasst.
23. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im Hotel- und
Gaststättengewerbe, die Fort- und Weiterbildungen an Hotelfachschulen, beim
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband),
den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie berufsbegleitenden
Aufstiegsqualifikationen des Bundes absolviert haben, seit dem Jahr
2005 entwickelt (bitte nach den jeweiligen Qualifikationen unterteilen)?
Zur Zahl der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Beantwortung der weiteren Fragen wurden die
Angaben der Berufsbildungsstatistik zur geregelten Aufstiegsfortbildung nach
dem BBiG für die Berufe aufbereitet, die eine inhaltliche Affinität zum
Gastgewerbe aufweisen. Dabei ist allerdings nicht geklärt, inwiefern es sich bei den
Prüfungsteilnehmer/-innen tatsächlich um Beschäftigte im Hotel- und
Gaststättengewerbe handelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9320„.“ = Zahlenwert ist unbekannt.
Die Daten für die Jahre 2005 und 2006 sind dem „Datensystem
Fortbildungsprüfungen“ des BIBB entnommen (vgl.
www.bibb.de/de/5550.htm). Es enthält
die Angaben zu Fortbildungsprüfungen bis einschließlich Berichtsjahr 2006
(Stand: 31. Dezember 2006) und zwar ausschließlich auf der Grundlage
aggregierter Summensätze, wie sie von den zuständigen Stellen für das jeweilige
Berichtsjahr an die Statistischen Ämter übermittelt wurden. Die verfügbaren
Datenblätter Fortbildungsprüfungen des BIBB basieren ebenfalls auf dem
Datenstand 2006. Aufgrund der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf
Individualdaten fehlen im Datensystem die Informationen zu Fortbildungsprüfungen
für spätere Berichtsjahre. Aus diesem Grunde wird hilfsweise auf die
zusammenfassenden Ergebnisse zu Fortbildungsprüfungen zurückgegriffen, die das
Statistische Bundesamt in Fachserie 11 Reihe 3 „Berufliche Bildung 2010“
unter
www.destatis.de/publikationen (Publikationsservice), zugänglich gemacht
hat. Für die Berichtsjahre 2007 und 2008 hat das Statistische Bundesamt hierzu
keine Angaben in der einschlägigen Fachserie 11 Reihe 3 veröffentlicht.
Da die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab dem Umstellungsjahr 2007 mit den
Ergebnissen früherer Berichtsjahre infolge der methodischen Umstellung nur
eingeschränkt gegeben ist, wird auf eine Quantifizierung der Änderung
verzichtet.
24. Wie hoch ist die Weiterbildungsintensität im Hotel- und
Gaststättengewerbe im Vergleich zu allen Branchen, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
Zu dieser Frage liegen Angaben aus der 3. Europäischen
Unternehmensbefragung zu betrieblicher Weiterbildung (Continuing Vocational Training Survey 3 –
CVTS3) vor.
Gemessen an fast allen Indikatoren auf der Grundlage von CVTS3 nimmt das
Gastgewerbe bezüglich der betrieblichen Weiterbildung eine im
Branchenvergleich unterdurchschnittliche Position ein:
Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Fortbildungsprüfungen in den Berufen
des Hotel- und Gaststättengewerbes 2005 und 2006 sowie 2009 und 2010
nach Angaben des BIBB-Datensystems Fortbildung sowie der Fachserie 11/3 des Statistischen Bundesamts
2005 2006 2009 2010
TN TN davon
bestanden
/ TN davon
bestanden
TN davon
bestanden
gewerblich-technisch
Barmeister/Barmeisterin 22 17 17 20 . 18 15
Barmixer/Barmixerin 22 11 11 76 68 12 9
Hotelmeister/Hotelmeisterin 102 95 74 100 84 117 105
Küchenmeister/Küchenmeisterin 507 479 286 633 412 585 411
Restaurantmeister/
Restaurantmeisterin
99 70 56 86 62 90 72
Weinkellner/Weinkellnerin 57 66 53 68 . 42 12
kaufmännisch
Fachwirt/Fachwirtin Gastgewerbe 64 82 49 131 82 126 90
Summe 873 820 546 1114 . 990 714
Drucksache 17/9320 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Der Anteil der Unternehmen, die Weiterbildungskurse und/oder andere
Formen betrieblicher Weiterbildung anbieten, liegt bei 53 Prozent aller
Unternehmen; das ist im Branchenvergleich in Deutschland der niedrigste Wert.
– Nur 18 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe haben an betrieblichen
Weiterbildungskursen teilgenommen; auch dieser Wert ist im
Branchenvergleich in Deutschland der niedrigste (zusammen mit Branche
„Nachrichtenübermittlung“).
– Arbeitsplatznahe Lernformen haben in Deutschland schon länger eine im
europäischen Vergleich besonders große Bedeutung. Im Gastgewerbe nimmt
ein überdurchschnittlicher Anteil der Beschäftigten an geplanten Phasen der
Weiterbildung am Arbeitsplatz teil (35 Prozent im Vergleich zu 26 Prozent
im Durchschnitt aller Branchen).
– Die verfügbaren Indikatoren zum Volumen betrieblicher Weiterbildung
(Stunden in Weiterbildungskursen) weisen jeweils auf eine
unterdurchschnittliche Weiterbildungsintensität des Gastgewerbes im Vergleich zu den
anderen Branchen in Deutschland hin. Bei den Stunden je Beschäftigtem in
allen Unternehmen liegt das Gastgewerbe (gemeinsam mit dem
Baugewerbe) am Ende der Branchen, und auch je Beschäftigtem in Unternehmen
mit Kursen liegt das Gastgewerbe (zusammen mit Verkehr und Handel) auf
dem letzten Platz. Auch bei der Stundenzahl je Teilnehmendem findet sich
das Gastgewerbe im unteren Drittel wieder.
– Auch die Ausgaben der Unternehmen für betriebliche Weiterbildungskurse
sind im Gastgewerbe niedriger als im Durchschnitt aller Unternehmen in
Deutschland. In insgesamt fünf Branchen beträgt der Anteil 0,5 Prozent der
Gesamtarbeitskosten oder weniger: Dies sind das Baugewerbe und der
Verkehr mit jeweils 0,3 Prozent, der Handel und das Gastgewerbe mit 0,4
Prozent und der Sektor „Erbringung von sonstigen öffentlichen und
persönlichen Dienstleistungen“ mit 0,5 Prozent.
Im europäischen Vergleich zeigt sich:
– In allen Staaten, für die vergleichbare Daten vorliegen, ist der Anteil
weiterbildender Unternehmen im Gastgewerbe unterdurchschnittlich. In den
meisten Staaten ist (wie in Deutschland) der Anteil der weiterbildenden
Unternehmen im Gastgewerbe niedriger als in allen anderen Branchen des
jeweiligen Landes.
– Mit 26 Prozent im EU-27-Durchschnitt wurde im Gastgewerbe die
niedrigste Teilnahmequote ermittelt, gleichauf mit dem Baugewerbe und dem
Handel. Auch in Deutschland liegt die Teilnahmequote im Gastgewerbe
besonders niedrig.
– Mit vier Stunden je Beschäftigtem in allen Unternehmen im EU-27-
Durchschnitt liegt das Gastgewerbe ebenfalls wieder am Ende der Branchen. Der
Gesamtdurchschnitt aller Branchen ist mit neun Stunden mehr als doppelt so
hoch. In Deutschland und den meisten anderen Staaten ist für das
Gastgewerbe die niedrigste Stundenzahl ausgewiesen.
– In vielen Staaten geben die Unternehmen des Gastgewerbes nur einen
geringen Teil der gesamten Arbeitskosten für Weiterbildungskurse aus; in 15
Staaten – darunter Deutschland – betragen die Ausgaben für betriebliche
Weiterbildung höchstens 0,5 Prozent der gesamten Arbeitskosten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/932025. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe?
Die Bundesregierung kann die Qualität der Weiterbildungsangebote aufgrund
der Vielzahl von Anbietern nicht generell bewerten. Die Angebote sind sowohl
hinsichtlich der Weiterbildungseinrichtungen – staatlich, halbstaatlich und
privat – und der Form und Dauer – vom eintägigen Seminar bis zur mehrjährigen
Vollzeitschule – sehr vielfältig.
Die Qualitätsstandards für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind in
§ 179 f. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt.
Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung können daher nur bei Teilnahme an
entsprechend zertifizierten Lehrgängen erbracht werden.
26. In welchem Umfang beteiligt sich die Hotel- und Gaststättenbranche an
den Kosten für Weiterbildung und Umschulungen ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter?
Der Saisonumfrage 2010 zur Tourismuswirtschaft des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages (DIHK) zufolge hat bei gastronomischen Betrieben
fast jedes zweite Unternehmen ein Budget für Weiterbildung. Im
Beherbergungssektor sind bei rund zwei Drittel der Betriebe Finanzmittel für
Weiterbildung eingeplant.
Umschulungen sind dagegen Aufgaben der öffentlichen Hand. Eine
unmittelbare Kostenbeteiligung der Arbeitgeber an Umschulungen ist nicht bekannt.
27. Welche Förderstruktur besteht bei der Bundesagentur für Arbeit bei
Weiterbildungen und Umschulungen für den Bereich des Hotel- und
Gaststättengewerbes?
Es gelten auch hier für Weiterbildungen und Umschulungen die allgemeinen
gesetzlichen Förderregelungen des SGB III: Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer können im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 81 ff. SGB III
gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei
Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu
vermeiden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit
einer Weiterbildung anerkannt ist. Darüber hinaus können insbesondere ältere
beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren
Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes gefördert werden (§ 82 und
§ 131a SGB III).
28. Welche Entwicklung der Anzahl der Fachkräfte im Hotel- und
Gaststättengewerbe erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 (bitte nach
Ländern und Ausbildungs- und Hochschulabsolventinnen und -
absolventen unterteilen)?
Mit dem demografischen Wandel wird es zu einer Verschiebung der
Altersstruktur hin zu einer alternden Bevölkerung sowie zu einer Verringerung der
Bevölkerungszahl kommen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2030 um 6,3 Millionen
Personen zurückgehen. Das Arbeitskräfteangebot wird sich dementsprechend
verringern. Der Strukturwandel hin zu wissensintensiven Produkten und
Dienstleistungen wird zudem den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften erhöhen,
während der an Geringqualifizierten aller Voraussicht nach sinken wird. Um
Drucksache 17/9320 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenähere Aussagen zur Entwicklung der zukünftigen Arbeitskräftenachfrage und
des -angebots nach Berufen, Branchen und Regionen treffen zu können, wird
derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Jobmonitor
aufgebaut. Hierbei sollen auch die Wirtschaftszweige Beherbergung und
Gastgewerbe aufgeführt werden.
Der DEHOGA geht für die nächsten Jahre von einem wachsenden Bedarf an
dual ausgebildeten Fachkräften, an Fachkräften auf der Ebene Meister/Fachwirt
sowie an angelernten Kräften mit guter Basisqualifikation und
Sozialkompetenz aus. Auch bei akademischen Qualifikationen rechnet DEHOGA
prozentual mit einem deutlichen Zuwachs. Nach seiner Einschätzung übersteigt das
Interesse junger Menschen an Studiengängen zum Hotel- und Gaststättensektor
derzeit noch die Nachfrage der Betriebe, so dass in den nächsten Jahren keine
Engpässe erwartet werden.
29. Wie viele Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes wurden bisher
mit dem im März 2011 von der DIHK Service GmbH eingerichteten
Innovationsbüro „Fachkräfte für die Region“ unterstützt und in welchen
Schwerpunkten?
Das im März 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
eingerichtete Innovationsbüro „Fachkräfte für die Region“ identifiziert bundesweit
Netzwerke regionaler arbeitsmarktnaher Akteure, analysiert, unterstützt und berät
diese. Es fördert die Vernetzung innerhalb einzelner Regionen als auch den
Austausch zwischen bestehenden Netzwerken in Form von gemeinsamen
Veranstaltungen. Des Weiteren werden Erfolgsfaktoren der Netzwerkarbeit
identifiziert und bekannt gemacht. Eine Unterstützung von einzelnen Betrieben oder
Branchen zu möglichen Maßnahmen der Fachkräftesicherung durch das
Innovationsbüro erfolgt nicht. Allerdings sind in den Netzwerken häufig auch
Betriebe und Branchen beteiligt, so dass der betriebliche Bedarf in die Ziele und
Maßnahmen der Netzwerkarbeit einfließen und die Unternehmen und
Branchen damit direkt an der eigenen Fachkräftesicherung mitarbeiten.
30. Welche Auswirkungen hat die seit dem 1. Mai 2011 geltende
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf das Hotel- und Gaststättengewerbe?
Von April bis Dezember 2011 errechnet sich auf Basis vorläufiger,
hochgerechneter Daten ein Zuwachs von 59 000 Beschäftigten über alle Branchen, der der
uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit zugerechnet werden kann. Von
diesem Zuwachs entfallen insgesamt 5 400 Beschäftigungen auf das
Gastgewerbe, wovon wiederum 4 000 sozialversicherungspflichtig sind.
Der Anstieg der Beschäftigten aus den EU-Staaten fällt in etwa genauso hoch
aus wie die Anzahl der Zuzüge aus den Mitgliedstaaten (60 000 laut den
vorläufigen Angaben des Ausländerzentralregisters). Da bei den Zugewanderten
auch Personen im nicht erwerbsfähigen Alter enthalten sind und es zudem auch
Abwanderungen gibt, spricht einiges dafür, dass der Anstieg der
sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten nur zum Teil durch Zuwanderung
erfolgt ist. Ein Teil der Neuzugänge in der Beschäftigungsstatistik dürfte sich
bereits vor dem 1. Mai 2011 in Deutschland aufgehalten haben und
selbstständig tätig oder nicht erwerbstätig gewesen sein.
Für die Prüf- und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung bedeutet der Wegfall der Übergangsbestimmungen zur
Freizügigkeit zum 1. Mai 2011, dass im Hinblick auf Personen aus den EU-8-Staaten
keine Verstöße gegen Arbeitsgenehmigungspflichten mehr in Betracht kommen.
Die übrigen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu prüfenden Sachverhalte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9320sind vom Wegfall der Übergangsbestimmungen nicht betroffen und werden wie
bisher auch nach Wegfall der Beschränkungen kontrolliert. Durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden bislang keine neuen Erscheinungsformen von
rechtswidrigen Praktiken bei der Beschäftigung und Entsendung von
Unionsbürgerinnen und -bürgern aus den EU-8-Staaten festgestellt.
31. Wie hat sich die Zahl der ausländischen Saisonarbeitnehmer seit dem
Jahr 2005 entwickelt?
Im Rahmen der Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit den
Arbeitsverwaltungen von Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakei,
Tschechien, Ungarn und Kroatien sind in den Jahren 2005 bis 2011
ausländische Saisonarbeitnehmer wie folgt zugelassen worden:
Für das Jahr 2011 wurden aufgrund der zum 1. Januar 2011 vorgenommenen
Befreiung der Saisonkräfte aus den EU-8-Staaten von der
Arbeitserlaubnispflicht nur noch bulgarische, rumänische und kroatische Saisonarbeitnehmer
statistisch erfasst und nicht mehr nach Branchen differenziert.
32. Welche Auswirkungen hat die im Jahr 2009 eingeführte gesetzliche
Pflicht zur Sofortmeldung bei der Sozialversicherung bei
Beschäftigungsaufnahme und zur Mitführung eines amtlichen Ausweispapiers auf
die Eindämmung von Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe?
Die Einführung der elektronischen Sofortmeldung hat sich als sinnvolles und
praktikables Instrument in der Schwarzarbeitsbekämpfung erwiesen. Seit 2009
ist die vollautomatisierte Sofortmeldung von einem Arbeitgeber oder seinem
Beauftragten spätestens unmittelbar vor der Aufnahme einer Beschäftigung zu
erstatten und wird direkt an die Annahmestelle bei der Datenstelle der
Rentenversicherungsträger in Würzburg weitergeleitet. Dort werden alle
Sofortmeldungen solange vorgehalten, bis sie durch eine Anmeldung überschrieben
werden.
Eine kurzfristige Auswertung der Meldungen durch die Rentenversicherung hat
ergeben, dass im Jahre 2011 rd. 4,1 Millionen Sofortmeldungen abgegeben
wurden. Eine endgültige Anmeldung erfolgte anschließend in rd. 2,5 Millionen
Fällen. Diese Abweichungen beruhen insbesondere auf dem Umstand, dass bei
fehlerhaften Meldungen keine Stornierung der Sofortmeldung erfolgt. Die
größte nicht erfasste Gruppe dürften insoweit die Probearbeitsverhältnisse dar-
Jahr
Zulassungen ausländischer
Saisonkräfte
insgesamt
darunter
im Hotel- und
Gaststättengewerbe
2005 320 383 18 645
2006 294 450 16 503
2007 291 357 14 659
2008 277 570 11 487
2009 286 946 10 982
2010 285 995 12 196
2011 167 560 Keine Angabe
Drucksache 17/9320 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestellen, in denen zutreffend eine Sofortmeldung abgegeben wird, eine
tatsächliche Beschäftigung aber nicht zustande kommt, so dass sich eine Anmeldung
erübrigt.
Den Meldungen stehen im Monat ca. 32 000 Zugriffe der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf die Auskunft der Sofortmeldungen
gegenüber, also jährlich rd. 380 000 Überprüfungen. Das heißt, dass ungefähr
jede zehnte Meldung einmal abgerufen wird. Die Abfragen erfolgen bei
Prüfungen und Ermittlungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und
illegalen Beschäftigung durch Abgleich mit den Daten in der Stammsatzkartei
der Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen eines
automatisierten Abrufverfahrens.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung erhebt keine
branchenspezifischen Daten zu Verstößen gegen die Sofortmelde- und
Ausweismitführungspflicht. Sie bewertet die Ausweismitführungs- und Sofortmeldepflicht
jedoch insgesamt positiv. Mit diesen Pflichten wurden wesentliche
Verbesserungen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
erreicht.
Die mitgeführten Ausweise ermöglichen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
eine schnelle Feststellung zur Person. Die im Zusammenhang mit der
Sofortmeldepflicht stehende Datenbankabfrage bei der Datenstelle der Träger der
Deutschen Rentenversicherung ermöglicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
eine schnelle und zweifelsfreie Feststellung, ob der Arbeitgeber seinen
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. Darüber hinaus wird die
Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung
aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Die
Sofortmeldepflicht sichert damit die Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ab.
Mit der Sofortmelde- und Ausweismitführungspflicht können Prüfungen auch
im Interesse des Arbeitgebers im Ergebnis schneller durchgeführt werden. In
den Branchen, in denen – wie im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes –
ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht,
haben sie sich als wichtige Instrumente zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung bewährt.
33. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den bisherigen
verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Zolls (FKS) vor?
In der Fragestellung ist zwar nicht ausdrücklich die Branche Hotel- und
Gaststättengewerbe genannt, aus dem Gesamtzusammenhang der Kleinen Anfrage
ist jedoch davon auszugehen, dass nur Daten dieser Branche gefragt sind. Die
Gesamtergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
können den Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen (Zoll in
Zahlen) entnommen werden (Anlage zu Frage 33). Die Arbeitsstatistik der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit sieht eine differenzierte Erfassung von Branchen
erst ab dem Jahr 2009 vor.
In der Branche Hotel- und Gaststättengewerbe sind in den Jahren 2009 bis 2011
Prüfungen wie folgt durchgeführt worden:
Jahr Personenbefragungen Arbeitgeberprüfungen
2009 65 941 7 704
2010 60 079 8 315
2011 76 514 9 515
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/9320Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Branche Hotel- und
Gaststättengewerbe führten in diesen Jahren zu folgenden Ergebnissen:
Bei der Art der Verstöße handelt es sich um sämtliche im Zuständigkeitsbereich
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu ermittelnden Delikte wie
Leistungsmissbrauch, ausländerrechtliche Verstöße, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung,
Beitragsvorenthaltung und Steuerhinterziehung.
34. Setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Bekämpfung von
Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe ein?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
35. Setzt sich die Bundesregierung für mehr verdachtsunabhängige
Überprüfungen der FKS zur Verhinderung von Schwarzarbeit im Hotel- und
Gaststättengewerbe ein, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine wirksame Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ein. Dabei wird den Branchen, in denen ein
erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht,
besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein
solcher Wirtschaftsbereich (vgl. bereits die Begründung des Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 16/10488, S. 15).
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt auf der Grundlage
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sowohl risikoorientierte als auch
verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Das Hotel- und Gaststättengewerbe
weist, wie in der Antwort zu Frage 33 dargelegt, eine große Anzahl von
Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung aus. Nach
aktueller Bewertung ist die Prüffrequenz angemessen.
36. Wird die Bundesregierung die FKS personell stärken, und wenn nicht,
mit welcher Begründung?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ergebnisse der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit“ (Bundestagsdrucksache 17/6219) und auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Erfahrungen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Veränderungen bei der
Dienstleistungsfreiheit seit dem 1. Mai 2011“ (Bundestagsdrucksache 17/8222)
wird verwiesen.
Jahr abgeschlossene
Strafverfahren
abgeschlossene
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Summe der
Geldstrafen aus
Urteilen und
Strafbefehlen
Summe der
Freiheitsstrafen
aus Urteilen
Summe der
festgesetzten
Geldbußen
Schadenssumme
aus straf- und
bußgeldrechtlichen
Ermittlungen
2009 7 780 8 446 1 962 380 Euro 94 Jahre 4 856 591 Euro 27 228 053 Euro
2010 8 407 12 054 3 195 705 Euro 141 Jahre 5 575 195 Euro 24 750 818 Euro
2011 9 200 14 288 2 344 578 Euro 128 Jahre 6 631 928 Euro 29 597 684 Euro
Drucksache 17/9320 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Hält die Bundesregierung eine – zumindest zeitlich befristete –
Nichtberücksichtigung von Unternehmen, in denen Schwarzarbeit
nachgewiesen wurde, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für sinnvoll, und wenn
nicht, aus welchen Gründen?
Schwarzarbeit ist kein zwingender Ausschlussgrund nach den Vergabe- und
Vertragsordnungen VOB/A, VOF und VOL/A. Es sind lediglich Betrugs- und
Bestechungsdelikte als zwingende Ausschlussgründe genannt. Gleichwohl
kann ein Unternehmen, in dem Schwarzarbeit nachgewiesen wurde, vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, da Schwarzarbeit in aller Regel eine
schwere Verfehlung darstellen dürfte, durch die die Zuverlässigkeit und
Gesetzestreue des Unternehmens infrage steht. Die Entscheidung über einen
Ausschluss ist stets vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber in jedem konkreten
Vergabeverfahren gesondert zu prüfen und zu entscheiden. Ein genereller
Ausschluss – gegebenenfalls verfügt durch eine zentrale Stelle – ist nach den
vergaberechtlichen Vorschriften nicht möglich; dies gilt für VOB/A, VOF und VOL/A
gleichermaßen.
Eine Sonderregelung für den Baubereich findet sich in § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG). Danach soll ein Unternehmen bis
zu drei Jahren von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden,
wenn eine Verurteilung aufgrund der dort genannten Tatbestände erfolgte. Eine
weitere Sonderregelung enthält § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
die für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge gilt. Danach
sollen für eine gewisse Zeit Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe
ausgeschlossen werden, die gegen in § 23 AEntG genannte Vorschriften (u. a.
Vorschriften des SchwarzArbG und AEntG) verstoßen haben. Auch hier ist
kein genereller Ausschluss vorgesehen und daher nicht möglich. Die
Entscheidung im Falle beider Sonderregelungen ist ebenfalls in jedem konkreten
Vergabeverfahren und stets vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu treffen.
38. Welche weiteren Sanktionsmaßnahmen hält die Bundesregierung für
Betriebe, in denen Schwarzarbeit nachgewiesen wurde, für sinnvoll?
Bereits heute werden Arbeitgeber auch durch ein ganzes Bündel von
Sanktionsmöglichkeiten dazu angehalten, ihre Arbeitnehmer legal zu beschäftigen.
Verschiedene straf- und bußgeldrechtliche Tatbestände führen zur direkten Sanktion
des unrechtmäßigen Verhaltens. Darüber hinaus sollen folgende Maßnahmen
dazu beitragen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern:
1. Nach § 21 AEntG kann ein Bewerber von der Teilnahme an einem
Wettbewerb eines öffentlichen Auftraggebers um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit ausgeschlossen werden, wenn
wegen Verstoßes gegen § 23 AEntG Geldbußen von wenigstens 2 500 Euro
festgesetzt wurden. Zudem ist ein Ausschluss von der Teilnahme an einem
Wettbewerb eines öffentlichen Auftraggebers um einen Bauauftrag bis zur
Dauer von drei Jahren möglich, wenn Verstöße gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung festgestellt wurden (§ 21 SchwarzArbG).
2. Zur Sicherung der Beiträge zur Sozialversicherung wurde für Unternehmen
des Baugewerbes, die andere Unternehmen mit der Erbringung von
Bauleistungen beauftragen, eine Haftung wie ein selbstschuldnerischer Bürge
eingeführt (§ 28e Absatz 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV).
Bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung haftet der Entleiher ebenfalls als
selbstschuldnerischer Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge, bei
unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung haften Verleiher und Entleiher als
Gesamtschuldner (§ 28e Absatz 2 SGB IV).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/93203. Ein Unternehmer haftet nach § 14 AEntG, wenn der von ihm beauftragte
Nachunternehmer oder dessen Nachunternehmer die
Mindestarbeitsbedingungen nicht gewährt, wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage
verzichtet hat.
Darüber hinausgehende Sanktionsmaßnahmen sind aus Sicht der
Bundesregierung nicht erforderlich.
39. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen?
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen sind in die
Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung im Bereich der
Erfassung von Bareinnahmen“ eingeflossen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Verbesserung im Bereich der Erfassung von Bareinnahmen“ hat daraufhin das
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur „Aufbewahrung digitaler
Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342)
erarbeitet.
40. Setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der
Manipulationssicherheit von Registrierkassen ein?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Zur Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen wurde das
BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
vom 26. November 2010 erlassen.
Außerdem wurde das Forschungsprojekt INSIKA (INtegrierte S
Icherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie gefördert und von der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt bis Februar 2012 durchgeführt. Das Ziel des Projekts war
die Entwicklung einer innovativen Lösung zur Absicherung von Daten aus
Bargeldumsätzen und Messwerten an elektronischen Kassensystemen. Der Fokus
liegt dabei auf einer hohen Manipulationssicherheit, geringen Kosten,
automatisierbaren Audits und ungehinderten Innovationsmöglichkeiten der
Kassenhersteller.
41. Hält die Bundesregierung ein gemeinsames öffentliches Bündnis gegen
Schwarzarbeit mit dem DEHOGA Bundesverband und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), das über das gemeinsame
Merkblatt zur Schwarzarbeit von Zoll, NGG und DEHOGA Bundesverband
hinausgeht, für sinnvoll?
Wenn ja, welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
Falls nicht, aus welchen Gründen?
Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
arbeiten mit dem Bundesministerium der Finanzen auch außerhalb eines
formellen Bündnisses konstruktiv zusammen. Diese Zusammenarbeit geht weit über
das genannte gemeinsame Merkblatt von Zoll, NGG und DEHOGA hinaus. Sie
ist vielmehr mit der Arbeit in einem formalisierten Bündnis inhaltlich
vergleichbar. Grundsätzlich hält die Bundesregierung es weiterhin für
wünschenswert, ein solches Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
auch im Hotel- und Gaststättengewerbe abzuschließen. In Anbetracht der ziel-
Drucksache 17/9320 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeführenden Zusammenarbeit im gemeinsamen Arbeitskreis, wird seitens der
Bundesregierung eine zwingende Notwendigkeit jedoch nicht gesehen.
42. Welche zahlenmäßigen Effekte hat die ab dem 1. Januar 2010 geltende
Umsatzsteuersenkung für Beherbergungsleistungen auf die Entwicklung
der Beschäftigtenzahlen (im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009) und
der Löhne im Hotelgewerbe bewirkt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Anlage 1 zu Frage 21
Tabelle 1: Anteil der Betriebs- und Verwaltungsstätten insgesamt sowie im
Wirtschaftszweig Gaststättengewerbe, mit wirtschaftlichen
Einschränkungen sowie deren Anteil schwer und sofort zu besetzender
offener Stellen an allen sofort zu besetzenden offenen Stellen
Quelle: IAB-EGS; Statistik der BA
Anlage 2 zu Frage 21
Tabelle 2: Arbeitslose mit Zielberuf sowie sofort zu besetzenden offene Stellen
insgesamt sowie im Berufsfeld 91 Hotel- und Gaststättengewerbe
Quelle: IAB-EGS; Statistik der BA
D
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D
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cksach
e 17/9320
Anlage zu Frage 33
Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Personenbefragungen 264.500 355.876 423.175 477.035 481.996 472.542 510.425 524.015
Prüfung von Arbeitgebern 104.965 78.316 83.258 62.256 46.058 51.600 62.756 67.680
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nicht
erfasst
nicht
erfasst
104.102 117.867 104.567 103.947 117.453 109.166
abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 56.900 81.290 91.820 117.441 106.960 104.003 115.980 112.474
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen- in Mio. € - 8,9 21,2 19,8 25,4 33,9 33,7 29,8 30,6
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen - in Jahren - 472 995 1.123 1.398 1.556 1.813 1.981 2.110
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nicht
erfasst
nicht
erfasst
62.943 74.686 56.517 53.032 59.870 59.218
abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 49.926 53.852 54.087 72.969 63.274 61.531 70.146 76.367
Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall
- in Mio. € -
32,8 67,1 46,4 51,9 56,7 55,3 44 45,2
Summe der vereinnahmten Geldbußen, Verwarnungsgelder und
Verfall - in Mio. € -1
nicht
erfasst
7,5 9,7 12,8 14,2 15,2 14,2 18,7
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen
Ermittlungen – in Mio. € -
475,6 562,8 603,6 561,8 549,7 624,6 710,5 660,5
Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der
Landesfinanzverwaltung, die aufgrund von Prüfungs- und
Ermittlungserkenntnissen der FKS veranlasst wurden – in Mio. € - 2
nicht
erfasst
nicht
erfasst
nicht
erfasst
37 39,1 37,8 42,4 31,5
1 Bei diesen Einnahmen handelt es sich ausschließlich um die des Bundes. In welchem Umfang die Länder Einnahmen z.B. aus Bußgeldverfahren, die im Einspruchsverfahren an die Amtsgerichte abgegeben
wurden, erzielt haben, ist dem Bundesministerium der Finanzen nicht bekannt.
2 Angabe ist beschränkt auf Daten, welche die Landesfinanzverwaltung der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt hat.
Drucksache 17/9320 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Tabellen zu folgenden Fragen:
" Frage 1 (1)
" Frage 1 (2)
" Frage 2
" Frage 3
" Frage 14
" Frage 15
" Frage 22
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/9320Beschäftigungsstatistik
Deutschland
Zeitreihe
ausschließlich GB im Nebenjob GB
1 2 3 4
Insgesamt 26.178.266 6.887.459 5.095.541 1.791.918
Männer 14.286.258 2.515.053 1.737.001 778.052
Frauen 11.892.008 4.372.406 3.358.540 1.013.866
Insgesamt 746.906 667.926 477.957 189.969
Männer 319.819 210.446 140.800 69.646
Frauen 427.087 457.480 337.157 120.323
Insgesamt 235.491 106.563 79.872 26.691
Männer 86.264 25.591 17.377 8.214
Frauen 149.227 80.972 62.495 18.477
Insgesamt 511.415 561.363 398.085 163.278
Männer 233.555 184.855 123.423 61.432
Frauen 277.860 376.508 274.662 101.846
Insgesamt 26.354.336 7.138.644 5.195.692 1.942.952
Männer 14.423.814 2.603.616 1.760.906 842.710
Frauen 11.930.522 4.535.028 3.434.786 1.100.242
Insgesamt 754.945 699.700 495.799 203.901
Männer 323.189 219.243 144.913 74.330
Frauen 431.756 480.457 350.886 129.571
Insgesamt 238.548 111.684 83.166 28.518
Männer 87.622 26.789 17.966 8.823
Frauen 150.926 84.895 65.200 19.695
Insgesamt 516.397 588.016 412.633 175.383
Männer 235.567 192.454 126.947 65.507
Frauen 280.830 395.562 285.686 109.876
Insgesamt 26.854.566 7.313.479 5.226.393 2.087.086
Männer 14.769.842 2.667.421 1.755.226 912.195
Frauen 12.084.724 4.646.058 3.471.167 1.174.891
Insgesamt 781.078 716.830 500.513 216.317
Männer 333.081 222.301 143.012 79.289
Frauen 447.997 494.529 357.501 137.028
Insgesamt 243.454 114.629 83.867 30.762
Männer 89.067 27.242 17.633 9.609
Frauen 154.387 87.387 66.234 21.153
Insgesamt 537.624 602.201 416.646 185.555
Männer 244.014 195.059 125.379 69.680
Frauen 293.610 407.142 291.267 115.875
Insgesamt 27.457.715 7.472.017 5.227.187 2.244.830
Männer 15.063.590 2.740.394 1.759.498 980.896
Frauen 12.394.125 4.731.623 3.467.689 1.263.934
Insgesamt 796.439 721.263 494.880 226.383
Männer 337.991 225.212 141.308 83.904
Frauen 458.448 496.051 353.572 142.479
Insgesamt 248.626 117.373 84.447 32.926
Männer 90.492 28.486 18.064 10.422
Frauen 158.134 88.887 66.383 22.504
Insgesamt 547.813 603.890 410.433 193.457
Männer 247.499 196.726 123.244 73.482
Frauen 300.314 407.164 287.189 119.975
Insgesamt 26.854.566 7.313.479 5.226.393 2.087.086
Männer 14.769.842 2.667.421 1.755.226 912.195
Frauen 12.084.724 4.646.058 3.471.167 1.174.891
Insgesamt 789.015 720.475 502.970 217.505
Männer 335.586 223.580 143.808 79.772
Frauen 453.429 496.895 359.162 137.733
Insgesamt 245.092 115.724 84.627 31.097
Männer 89.979 27.634 17.875 9.759
Frauen 155.113 88.090 66.752 21.338
Insgesamt 543.923 604.751 418.343 186.408
davon
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe Tabelle
zu Frage Nr. 1 (1)
Wirtschaftszweige der WZ 2003
30. Juni 2005
Insgesamt
Gastgewerbe (H)
Hotellerie u. sonst.
Beherbergunsgewerbe
(551+552)
Gastronomie (553-555)
Stichtag Wirtschaftszweige Geschlecht
sozialverversicherungspflichtig
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte (GB)
Wirtschaftszweige der WZ 2008
30. Juni 2006
Insgesamt
Gastgewerbe (H)
Hotellerie u. sonst.
Beherbergunsgewerbe
(551+552)
Gastronomie (553-555)
30. Juni 2007
Insgesamt
Gastgewerbe (H)
Hotellerie u. sonst.
Beherbergunsgewerbe
(551+552)
Gastronomie (553-555)
30. Juni 2008
(nachrichtlich)
Insgesamt
Gastgewerbe (H)
Hotellerie u. sonst.
Beherbergunsgewerbe
(551+552)
Gastronomie (553-555)
30. Juni 2007
(nachrichtlich)
Insgesamt
Gastgewerbe (I)
Beherbergung (55)
Drucksache 17/9320 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeschäftigungsstatistik
Deutschland
Zeitreihe
ausschließlich GB im Nebenjob GB
1 2 3 4
davon
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe Tabelle
zu Frage Nr. 1 (1)
Stichtag Wirtschaftszweige Geschlecht
sozialverversicherungspflichtig
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte (GB)
Männer 245.607 195.946 125.933 70.013
Frauen 298.316 408.805 292.410 116.395
Insgesamt 27.457.715 7.472.017 5.227.187 2.244.830
Männer 15.063.590 2.740.394 1.759.498 980.896
Frauen 12.394.125 4.731.623 3.467.689 1.263.934
Insgesamt 805.856 726.486 498.396 228.090
Männer 340.788 226.997 142.430 84.567
Frauen 465.068 499.489 355.966 143.523
Insgesamt 250.024 118.310 85.100 33.210
Männer 90.909 28.753 18.225 10.528
Frauen 159.115 89.557 66.875 22.682
Insgesamt 555.832 608.176 413.296 194.880
Männer 249.879 198.244 124.205 74.039
Frauen 305.953 409.932 289.091 120.841
Insgesamt 27.380.096 7.590.383 5.275.805 2.314.578
Männer 14.829.273 2.784.367 1.801.817 982.550
Frauen 12.550.823 4.806.016 3.473.988 1.332.028
Insgesamt 828.441 808.770 553.662 255.108
Männer 350.641 259.856 166.198 93.658
Frauen 477.800 548.914 387.464 161.450
Insgesamt 251.802 125.881 89.566 36.315
Männer 90.930 30.679 19.342 11.337
Frauen 160.872 95.202 70.224 24.978
Insgesamt 576.639 682.889 464.096 218.793
Männer 259.711 229.177 146.856 82.321
Frauen 316.928 453.712 317.240 136.472
Insgesamt 27.710.487 7.683.964 5.271.189 2.412.775
Männer 14.975.593 2.857.537 1.827.515 1.030.022
Frauen 12.734.894 4.826.427 3.443.674 1.382.753
Insgesamt 846.373 834.604 562.740 271.864
Männer 359.963 274.524 172.814 101.710
Frauen 486.410 560.080 389.926 170.154
Insgesamt 256.092 129.706 90.530 39.176
Männer 92.537 32.637 20.211 12.426
Frauen 163.555 97.069 70.319 26.750
Insgesamt 590.281 704.898 472.210 232.688
Männer 267.426 241.887 152.603 89.284
Frauen 322.855 463.011 319.607 143.404
Insgesamt 28.381.343 7.789.639 5.239.241 2.550.398
Männer 15.355.644 2.934.221 1.834.198 1.100.023
Frauen 13.025.699 4.855.418 3.405.043 1.450.375
Insgesamt 868.218 859.822 570.361 289.461
Männer 370.913 287.395 176.778 110.617
Frauen 497.305 572.427 393.583 178.844
Insgesamt 265.445 134.738 92.232 42.506
Männer 96.190 34.565 21.061 13.504
Frauen 169.255 100.173 71.171 29.002
Insgesamt 602.773 725.084 478.129 246.955
Männer 274.723 252.830 155.717 97.113
Frauen 328.050 472.254 322.412 149.842
Erstellungsdatum: 06.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30. Juni 2008
Insgesamt
Gastgewerbe (I)
Beherbergung (55)
Gastronomie (56)
Gastronomie (56)
30. Juni 2010
Insgesamt
Gastgewerbe (I)
Beherbergung (55)
Gastronomie (56)
30. Juni 2009
Insgesamt
Gastgewerbe (I)
Beherbergung (55)
Gastronomie (56)
30. Juni 2011
Insgesamt
Gastgewerbe (I)
Beherbergung (55)
Gastronomie (56)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/9320Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Deutschland
Ausgewählte Berichtsmonate, Datenstand: Februar 2012
Juni 2007 Juni 2008 Juni 2009 Juni 2010 Juni 2011
1 2 3 4 5
5.312.241 5.055.659 4.923.991 4.958.811 4.649.248
756.064 756.561 669.863 724.611 702.628
darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit 582.014 602.711 541.833 578.300 570.984
652.858 632.011 632.375 656.903 624.499
darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit 416.618 463.261 482.221 518.964 501.537
184.283 186.763 197.487 211.377 209.272
63.052 66.960 67.603 72.404 73.460
darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit 52.116 57.155 58.196 62.731 64.451
107.776 104.967 113.432 119.779 116.222
darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit 69.026 77.583 86.067 93.616 91.774
Erstellungsdatum: 06.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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ALG II-Bezieher im Hotel- und Gaststättengewerbe Tabelle zu Frage Nr. 1 (2)
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, ALG II-Bezieher im Hotel- und Gaststättengewerbe, [Erstellungsort], März 2012
Hotel und
Gaststättengewerbe 1)
Bestand eLb
darunter
ALG II Bezieher mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
ALG II Bezieher mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung
1) Der Monat Juni 2007 beeinhaltet die Kennzeichnung nach - WZ 03 - des Hotel- und Gaststättengewerbes (551 bis 555). Den Monaten Juni 2008 bis Juni 2011 liegt die -WZ 08- zu Grunde (55 sowie 56).
Merkmale
Insgesamt
Bestand eLb
darunter
ALG II Bezieher mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
ALG II Bezieher mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung
Drucksache 17/9320 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeschäftigungsstatistik
Deutschland
Zeitreihe
Betriebe1)
sozialversicherungspfl.
Beschäftigte
ausschl.
geringfügig
Beschäftigte
Beschäftigte
Summe
Sp.2+3
durchschnittl.
Besch. pro Betrieb
1 2 3 4 7
Insgesamt 2.553.617 26.178.266 5.095.541 31.273.807 12
Gastgewerbe (H) 192.731 746.906 477.957 1.224.863 6
Beherbergung (551+522) 30.612 235.491 79.872 315.363 10
Gastronomie (553-555) 162.119 511.415 398.085 909.500 6
Insgesamt 2.580.060 26.354.336 5.195.692 31.550.028 12
Gastgewerbe (H) 191.373 754.945 495.799 1.250.744 7
Beherbergung (551+522) 30.503 238.548 83.166 321.714 11
Gastronomie (553-555) 160.870 516.397 412.633 929.030 6
Insgesamt 2.613.216 26.854.566 5.226.393 32.080.959 12
Gastgewerbe (H) 191.638 781.078 500.513 1.281.591 7
Beherbergung (551+522) 30.650 243.454 83.867 327.321 11
Gastronomie (553-555) 160.988 537.624 416.646 954.270 6
Insgesamt 2.634.439 27.457.715 5.227.187 32.684.902 12
Gastgewerbe (H) 189.354 796.439 494.880 1.291.319 7
Beherbergung (551+522) 30.550 248.626 84.447 333.073 11
Gastronomie (553-555) 158.804 547.813 410.433 958.246 6
Insgesamt 2.613.216 26.854.566 5.226.393 32.080.959 12
Gastgewerbe (I) 192.145 789.015 502.970 1.291.985 7
Beherbergung (55) 30.858 245.092 84.627 329.719 11
Gastronomie (56) 161.287 543.923 418.343 962.266 6
Insgesamt 2.634.439 27.457.715 5.227.187 32.684.902 12
Gastgewerbe (I) 189.907 805.856 498.396 1.304.252 7
Beherbergung (55) 30.718 250.024 85.100 335.124 11
Gastronomie (56) 159.189 555.832 413.296 969.128 6
Insgesamt 2.663.010 27.380.096 5.275.805 32.655.901 12
Gastgewerbe (I) 194.553 828.441 553.662 1.382.103 7
Beherbergung (55) 31.380 251.802 89.566 341.368 11
Gastronomie (56) 163.173 576.639 464.096 1.040.735 6
Insgesamt 2.682.866 27.710.487 5.271.189 32.981.676 12
Gastgewerbe (I) 196.615 846.373 562.740 1.409.113 7
Beherbergung (55) 31.799 256.092 90.530 346.622 11
Gastronomie (56) 164.816 590.281 472.210 1.062.491 6
Insgesamt 2.690.381 28.381.343 5.239.241 33.620.584 12
Gastgewerbe (I) 195.333 868.218 570.361 1.438.579 7
Beherbergung (55) 31.901 265.445 92.232 357.677 11
Gastronomie (56) 163.432 602.773 478.129 1.080.902 7
Erstellungsdatum: 06.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Betrieb im Sinne der Beschäftigungsstatistik ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind. Der Betrieb kann aus einer oder mehreren Niederlassungen eines Unternehmens bestehen.
Als Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, für die Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer vergeben hat. Dabei erfolgt die regionale
Abgrenzung auf der Grundlage des Gemeindeschlüssels.
30.06.2007
Beschäftigte im Gastgewerbe - durchschnittliche Beschäftigte pro Betrieb1) Tabelle zu Frage Nr. 2
Stichtag WZ 2003
30.06.2005
30.06.2006
30.06.2011
30.06.2008
(nachrichtlich)
WZ 2008
30.06.2007
(nachrichtlich)
30.06.2008
30.06.2009
30.06.2010
D
eu
tsch
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u
n
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–
1
7
. W
ah
lp
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d
e
–
3
3
–
D
ru
cksach
e 17/9320
Beschäftigungsstatistik
ze zwischen
nd 3. Quintil
Median
Grenze zwischen
3. und 4. Quintil
Grenze zwischen
4. und 5. Quintil
4 5 6 7
€2.292 €2.558 €2.843 €3.731
€1.197 €1.338 €1.485 €1.891
€1.416 €1.542 €1.677 €2.085
€1.089 €1.232 €1.374 €1.773
€2.285 €2.562 €2.858 €3.788
€1.210 €1.353 €1.500 €1.911
€1.422 €1.549 €1.685 €2.093
€1.102 €1.245 €1.392 €1.796
€2.307 €2.592 €2.901 €3.862
€1.225 €1.369 €1.518 €1.932
€1.436 €1.566 €1.704 €2.115
€1.117 €1.260 €1.407 €1.816
€2.357 €2.652 €2.970 €3.965
€1.233 €1.379 €1.531 €1.952
€1.446 €1.577 €1.719 €2.130
€1.126 €1.270 €1.419 €1.838
€2.307 €2.592 €2.901 €3.862
€1.226 €1.370 €1.520 €1.933
€1.435 €1.565 €1.702 €2.110
€1.120 €1.263 €1.411 €1.822
€2.357 €2.652 €2.970 €3.965
€1.236 €1.383 €1.536 €1.960
€1.446 €1.578 €1.720 €2.129
€1.132 €1.276 €1.426 €1.852
€2.378 €2.676 €2.999 €3.993
€1.251 €1.397 €1.552 €1.978
€1.457 €1.591 €1.733 €2.151
€1.152 €1.295 €1.445 €1.872
€2.393 €2.702 €3.041 €4.074
€1.277 €1.425 €1.579 €2.006
€1.478 €1.614 €1.759 €2.186
€1.175 €1.321 €1.472 €1.896
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle zu Frage Nr. 3
llzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende)
Deutschland
Zeitreihe
Insgesamt
mit Angabe zum
Entgelt
Grenze zwischen
1. und 2. Quintil
Gren
2. u
1 2 3
Insgesamt 20.078.540 19.288.246 €1.659
Gastgewerbe (H) 494.361 468.122 €854
Beherbergung (551+522) 158.840 152.186 €1.115
Gastronomie (553-555) 335.521 315.936 €756
Insgesamt 20.279.639 19.791.463 €1.638
Gastgewerbe (H) 498.240 478.482 €864
Beherbergung (551+522) 162.647 158.003 €1.120
Gastronomie (553-555) 335.593 320.479 €765
Insgesamt 20.570.702 20.217.109 €1.649
Gastgewerbe (H) 509.225 491.353 €877
Beherbergung (551+522) 166.962 162.922 €1.134
Gastronomie (553-555) 342.263 328.431 €780
Insgesamt 20.746.580 20.335.150 €1.683
Gastgewerbe (H) 519.373 497.761 €883
Beherbergung (551+522) 170.964 165.701 €1.138
Gastronomie (553-555) 348.409 332.060 €779
Insgesamt 20.570.702 20.217.109 €1.649
Gastgewerbe (I) 515.591 497.422 €879
Beherbergung (55) 168.071 163.973 €1.132
Gastronomie (56) 347.520 333.449 €783
Insgesamt 20.746.580 20.335.150 €1.683
Gastgewerbe (I) 527.124 505.235 €887
Beherbergung (55) 172.789 167.483 €1.137
Gastronomie (56) 354.335 337.752 €784
Insgesamt 20.448.332 20.026.993 €1.699
Gastgewerbe (I) 531.832 508.486 €903
Beherbergung (55) 172.334 167.175 €1.147
Gastronomie (56) 359.498 341.311 €806
Insgesamt 20.849.886 20.498.959 €1.700
Gastgewerbe (I) 540.297 522.262 €921
Beherbergung (55) 180.046 176.034 €1.168
Gastronomie (56) 360.251 346.228 €816
Erstellungsdatum: 06.03.2012, Statistik Datenzentrum
31.12.2007
Verteilungsparamter der monatlichen Bruttoarbeitssentgelte von sozialversicherungspflichtig Vo
Stichtag WZ 2003
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2008
(nachrichtlich)
WZ 2008
31.12.2007
(nachrichtlich)
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
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–
3
4
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1
7
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Beschäftigungsstatistik
Insgesamt I Gastgewerbe
55
Beherbergung
56
Gastronomie
9 10 11 12
6 79,9 74,0 86,9 68,4
1 80,0 73,7 86,0 68,6
6 77,3 77,3 85,2 73,0
8 80,6 72,1 90,8 66,2
7 78,6 72,5 84,2 67,0
8 78,7 68,9 90,5 62,7
4 80,8 72,3 87,3 68,1
1 79,3 71,5 86,9 65,9
8 78,8 73,4 85,0 67,7
7 80,9 73,5 86,5 68,1
1 80,2 76,7 85,2 72,0
1 80,9 71,6 83,0 68,6
5 79,5 75,1 89,5 67,6
5 77,1 69,5 89,5 61,4
2 80,3 75,1 87,7 68,7
8 80,1 86,0 92,5 77,5
2 79,4 74,0 88,2 68,3
8 79,9 74,4 87,2 68,9
0 81,6 74,5 87,5 69,1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle zu Frage Nr. 14
Verhältnis zwischen Vollzeit und Insgesamt in ProzentDeutschland, Land
Stichtag: 30.06.2011 (vorläufiger Stand)
Insgesamt I Gastgewerbe
55
Beherbergung
56
Gastronomie
Insgesamt I Gastgewerbe
55
Beherbergung
56
Gastronomie
1 2 3 4 5 6 7 8
Deutschland 28.381.343 868.218 265.445 602.773 22.683.279 642.899 230.693 412.20
West (ohne Berlin) 22.989.474 669.150 197.039 472.111 18.397.429 493.381 169.470 323.91
01 Schleswig-Holstein 842.006 33.655 11.924 21.731 650.843 26.015 10.159 15.85
02 Hamburg 835.148 30.005 7.207 22.798 672.796 21.633 6.545 15.08
03 Niedersachsen 2.531.297 73.331 23.352 49.979 1.988.697 53.162 19.655 33.50
04 Bremen 291.062 7.876 1.754 6.122 229.032 5.426 1.588 3.83
05 Nordrhein-Westfalen 5.963.603 146.338 32.549 113.789 4.816.730 105.846 28.412 77.43
06 Hessen 2.233.410 69.005 18.443 50.562 1.771.854 49.339 16.028 33.31
07 Rheinland-Pfalz 1.247.599 39.118 12.976 26.142 982.786 28.719 11.031 17.68
08 Baden-Württemberg 3.983.847 104.932 30.866 74.066 3.224.392 77.151 26.704 50.44
09 Bayern 4.703.313 156.806 56.270 100.536 3.770.378 120.300 47.939 72.36
10 Saarland 358.189 8.084 1.698 6.386 289.921 5.790 1.409 4.38
Ost (einschl. Berlin) 5.391.869 199.068 68.406 130.662 4.285.850 149.518 61.223 88.29
11 Berlin 1.151.344 52.922 15.187 37.735 888.188 36.772 13.587 23.18
12 Brandenburg 763.313 25.731 8.574 17.157 612.857 19.312 7.520 11.79
13 Mecklenburg-Vorpommern 529.185 34.523 19.679 14.844 423.664 29.706 18.198 11.50
14 Sachsen 1.437.256 44.958 12.762 32.196 1.140.561 33.248 11.256 21.99
15 Sachsen-Anhalt 758.839 20.522 6.141 14.381 606.682 15.266 5.358 9.90
16 Thüringen 751.932 20.412 6.063 14.349 613.898 15.214 5.304 9.91
Erstellungsdatum: 06.03.2012, Statistik Datenzentrum
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)
Polit Gebietsstruktur AO
absolut
Insgesamt Vollzeitbeschäftigt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/9320Ausbildungsstellenmarktstatistik
Deutschland
Berichtsjahre: 2007/08, 2008/09, 2009/10, 2010/11 - jeweils im September eines Jahres
Berufsausbildungsstellen
unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
Berufsausbildungsstellen
unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
Berufsausbildungsstellen
unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
Berufsausbildungsstellen
unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
1 2 3 4 5 6 7 8
Insgesamt im Gastgewerbe (WZ 08) 39.749 3.790 38.705 3.753 40.469 4.774 40.860 5.997
011 Landwirte 5 - * - 3 - * -
012 Weinbauern * - 3 - * - 3 -
021 Tierzüchter * - 3 - - - - -
044 Tierpfleger, verw. Berufe 3 - 4 - 7 - 6 -
051 Gärtner, Gartenarbeiter 6 * 5 - 6 - 3 *
053 Floristen * * * - - - - -
176 Vervielfältiger - - * - * - * -
261 Feinblechner 6 - - - - - - -
262 Rohrinstallateure - - - - - - * -
281 Kraftfahrzeuginstandsetzer 7 - - - * - - -
285 Sonstige Mechaniker * - * * * - - -
302 Edelmetallschmiede * - - - - - - -
311 Elektroinstallateure, -monteur 3 - 3 - * - 5 -
314 Elektrogerätebauer * - - - - - - -
351 Schneider - - - - * - - -
352 Oberbekleidungsnäher - - 3 - - - - -
391 Backwarenhersteller 76 7 95 8 89 13 89 11
392 Konditoren 379 18 348 19 383 20 390 28
401 Fleischer 56 4 67 5 51 3 49 15
411 Köche 12.763 1.207 12.642 1.162 13.255 1.499 13.390 1.897
421 Weinküfer * - 3 - - - * -
422 Brauer, Mälzer 10 - 12 * 10 * 13 *
481 Stukkateure, Gipser, Verputzer * - - - - - - -
491 Raumausstatter - - - - * - - -
511 Maler, Lackierer (Ausbau) - - - - * - * -
512 Warenmaler, -lackierer 6 - - - - - - -
522 Warenaufm., Versandfertigm. * * 8 - 4 - * -
681 Groß- u. Einzelhandelskaufl., Einkäufer 117 8 63 4 78 5 87 8
682 Verkäufer 706 77 676 60 652 108 692 104
683 Verlagskaufleute, Buchhändler - - - - * - * -
686 Tankwarte * - - - * - - -
693 KV-fachleute (nicht Sozialversicherung) 4 - 4 * 8 - 3 *
702 Fremdenverkehrsfachleute 94 3 84 3 105 10 124 8
703 Werbefachleute 130 9 146 9 194 6 225 6
705 Vermieter, Vermittler, Versteigerer - - * - * - * -
714 Kraftfahrzeugführer 14 3 16 4 13 - 10 *
724 Binnenschiffer * - * - - - - -
741 Lagerverwalter, Magaziner 6 - 5 - 8 * 9 -
774 Datenverarbeitungsfachleute 4 - 4 - 4 - 6 -
781 Bürofachkräfte 238 22 271 11 289 15 246 18
791 Werkschutzleute, Detektive 5 - * * 3 - 3 -
835 Künstlerische und zugeordnete Berufe 21 * 28 * 20 - 25 -
838 Artisten,Berufssportler,künstl.Hilfsber. 7 * 14 - 16 * 10 -
856 Sprechstundenhelfer - - * - - - - -
876 Sportlehrer 9 - 9 * 7 * 8 -
881 Wirtschafts- u. Sozialwissenschaftler * - * - 10 - 4 -
901 Friseure 6 * * - 6 * 4 -
902 Sonstige Körperpfleger 49 4 50 - 62 * 79 *
911 Gastwirte,Hoteliers,Gaststättenkaufleute 14.229 1.286 13.882 1.303 14.437 1.551 14.130 1.919
912 Kellner, Stewards 8.579 889 8.168 923 8.397 1.139 8.606 1.492
913 Übrige Gästebetreuer 2.052 235 1.919 223 2.177 384 2.501 466
921 Hauswirtschaftsverwalter 139 11 141 12 150 12 122 16
923 Hauswirtschaftliche Betreuer * - 12 - 4 - * -
934 Glas-, Gebäudereiniger * - 4 - 8 * 5 -
Erstellungsdatum: 07.03.2012, Statistik Datenzentrum © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei
den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenwert kleiner 3 geschlossen werden kann, anonymisiert oder zu
Gruppen zusammengefasst.
Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen im Gastgewerbe (WZ 08) nach Berufen (KldB 88)
Beruf (KldB 88)
September 2008 September 2009 September 2010 September 2011
Tabelle zu Frage Nr. 15
Drucksache 17/9320 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArbeitsmarktstatistik
Deutschland
Jahresdurchschnittswerte 2005 bis 2011
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
1 2 3 4 5 6 7
Insgesamt im Gastgewerbe (WZ 08) 15.104 18.005 19.394 17.965 16.303 19.417 22.443
051 Gärtner, Gartenarbeiter 9 10 10 12 13 11 12
311 Elektroinstallateure, -monteur 7 12 17 13 10 19 20
391 Backwarenhersteller 373 411 465 400 334 393 450
392 Konditoren 69 95 105 93 80 103 118
401 Fleischer 9 7 11 12 11 12 16
411 Köche 4.038 4.596 5.165 5.008 4.618 5.410 6.259
433 Zucker-, Süßwaren-, Speiseeishersteller 13 11 8 9 7 2 4
441 Maurer 3 6 5 5 4 6 5
511 Maler, Lackierer (Ausbau) 16 20 19 16 13 19 21
522 Warenaufm., Versandfertigm. 3 10 17 11 8 10 12
681 Groß- u. Einzelhandelskaufl., Einkäufer 25 30 26 16 16 18 30
682 Verkäufer 519 535 588 576 577 677 755
702 Fremdenverkehrsfachleute 20 33 12 15 11 13 23
703 Werbefachleute 21 65 40 24 19 22 32
705 Vermieter, Vermittler, Versteigerer 25 19 9 12 13 22 10
714 Kraftfahrzeugführer 235 314 337 361 261 376 469
734 Telefonisten 10 10 10 15 18 18 19
741 Lagerverwalter, Magaziner 6 6 10 8 3 5 6
744 Lager-, Transportarbeiter 9 25 14 10 4 7 11
751 Unternehmer,Geschäftsführer,Bereichsltr. 40 56 45 53 33 54 62
752 Unternehmensberater 6 16 11 18 4 7 9
753 Wirtschaftsprüfer, Steuerber. 4 5 8 6 7 10 10
772 Buchhalter 24 26 32 36 30 33 38
773 Kassierer 90 103 65 69 46 56 55
774 Datenverarbeitungsfachleute 3 3 3 4 5 5 6
781 Bürofachkräfte 48 52 56 60 59 65 80
782 Stenographen, -typisten, Maschinenschr. 7 9 8 7 4 5 5
784 Bürohilfskräfte 21 10 20 27 25 33 52
791 Werkschutzleute, Detektive 36 188 9 14 32 8 10
792 Wächter, Aufseher 6 20 14 35 32 38 27
793 Pförtner, Hauswarte 102 102 131 143 144 160 175
794 Haus-, Gewerbediener 4 5 4 4 10 9 9
832 Darstellende Künstler 30 40 20 10 10 8 7
835 Künstlerische und zugeordnete Berufe 5 4 4 6 6 6 14
852 Masseure, Krankengymnasten u.verw.Berufe 45 46 66 66 65 74 81
853 Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen 8 9 10 11 7 7 9
855 Diätassistenten, Pharmaz.-techn. Assist. 10 13 21 29 28 21 18
861 Sozialarbeiter, Sozialpfleger 30 32 11 19 25 32 19
864 Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen 19 14 24 30 27 28 32
876 Sportlehrer 30 18 24 32 27 31 37
877 Sonstige Lehrer 348 137 74 72 50 109 58
881 Wirtschafts- u. Sozialwissenschaftler 4 6 5 5 8 7 5
901 Friseure 7 7 3 4 3 4 4
902 Sonstige Körperpfleger 57 52 60 59 51 84 108
911 Gastwirte,Hoteliers,Gaststättenkaufleute 1.205 1.513 1.798 1.847 1.639 1.926 2.443
912 Kellner, Stewards 5.719 6.440 6.836 7.124 6.687 8.111 9.376
913 Übrige Gästebetreuer 831 1.805 1.971 1.111 840 824 862
921 Hauswirtschaftsverwalter 142 135 134 148 145 208 247
923 Hauswirtschaftliche Betreuer 58 69 123 65 56 61 68
933 Raum-, Hausratreiniger 628 697 760 - - - -
934 Glas-, Gebäudereiniger 13 29 21 27 20 22 49
Sonstige Berufe/Keine Angabe 120 131 157 213 158 232 202
Erstellungsdatum: 07.03.2012, Statistik 524 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Auswertung basiert ausschließlich auf Daten der den Agenturen und Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen (§44b SGB II) gemeldeten Arbeitsstellen
2) Auswertungen jeweils ohne Helfertätigkeiten
Nach Berufen (KldB 1988)
Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Gastgewerbe 1) 2)
Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Gastgewerbe (WZ 08) nach Berufen Tabelle zu Frage
Nr. 22Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]