[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9044
17. Wahlperiode 21. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8849 –
Zur Ausgestaltung des Raketenabwehrsystems der NATO
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Strategischen Konzept von 2010 bezeichnet die NATO ein
zukünftiges Raketenabwehrsystem als Kernelement kollektiver Verteidigung. Es
wurde ein schrittweiser Aufbau dieses Systems bis 2020 beschlossen.
Fragen der technischen Machbarkeit oder des finanziellen Aufwands wurden
nicht thematisiert und sind bis heute Gegenstand von Kontroversen. Ungeklärt
blieb auch, wie die Forderung, eine Kooperation mit Russland einzugehen,
konkret umgesetzt werden könne. Sämtliche Planungen im NATO-Rahmen
haben dazu geführt, dass sich Russland von einer zukünftigen Beteiligung am
Raketenabwehrsystem bisher eher ausgeschlossen fühlt. Deshalb und aus
innenpolitischen Gründen in Russland haben die Spannungen zwischen
NATO und Russland zugenommen. Deutlichstes Zeichen dieser Entwicklung
ist die Ankündigung vom November 2011, eigene Raketen in Kaliningrad
stationieren zu wollen. Die scharfe Kritik am Raketenabwehrsystem durch
den russischen Premierminister und Kandidaten für das Präsidentenamt
Wladimir Putin in einem Gastbeitrag in der Zeitung „Moskowskije Nowosti“
macht die Eskalation des Konfliktes, aber auch eine gefährliche
nationalistische Instrumentalisierung im russischen Präsidentschaftswahlkampf deutlich.
Auf dem NATO-Verteidigungsministertreffen vom 2. bis 3. Februar 2012 in
Brüssel wurde nun ein weiterer Schritt beschlossen; die Einrichtung einer
Kommandozentrale am deutschen Standort Ramstein. Der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, kündigte darüber hinaus an,
Deutschland könne sich vorstellen, seine Patriot-Raketen dem System zur Verfügung
zu stellen. Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, genau die Anzahl
dieser Raketen zu reduzieren.
Dieses Vorgehen in der Ausgestaltung eines Raketenabwehrsystems wirft eine
Reihe von Fragen auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9044 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie kam es zur Standortentscheidung Ramstein?
Standen andere Alternativen zur Auswahl, und wenn ja welche, und
warum wurde die Entscheidung für Ramstein getroffen?
Die NATO besitzt ein voll funktionsfähiges Führungssystem für
Luftverteidigungsoperationen, das sogenannte „NATO Integrated Air Defence System“
(NATINADS), derzeit noch gebildet aus zwei taktisch-operativen
Luftstreitkräftekommandos, dem Headquarters Allied Air Command (HQ AC) Ramstein
und dem HQ AC Izmir in der Türkei. Mit der Einnahme der neuen NATO-
Kommandostruktur wird das HQ AC Izmir aufgelöst, das HQ AC Ramstein
wird somit das einzig verbleibende taktisch-operative NATO-
Luftstreitkräftekommando sein.
Es ist beabsichtigt, die NATO-Raketenabwehr in das bestehende NATO-
Luftverteidigungssystem zu integrieren. Die Erweiterung eines bestehenden
integrierten Hauptquartiers anstelle der Einrichtung eines zusätzlichen
Kommandos stellt den Verbleib der Verantwortung für die Luftverteidigung aus einer
Hand sicher, verhindert die Doppelung von Strukturen und gewährleistet eine
schnellstmögliche Einsatzbereitschaft. Daher wird die im Aufbau befindliche
Raketenabwehrfähigkeit der NATO zukünftig folgerichtig aus dem HQ AC
Ramstein geführt werden. Dort wurde bereits ein Organisationselement für die
Raketenabwehr eingerichtet (Ballistic Missile Defence Operations Cell,
BMDOC).
2. Verbindet Deutschland mit der Stationierung der Kommandozentrale in
Ramstein auch ein intensiveres Engagement in den Bemühungen, die
russische und amerikanische Seite an einen Verhandlungstisch zu
bekommen bzw. die Bedingungen für eine Kooperation auszuarbeiten?
Wenn ja, wie geht die Bundesregierung hierbei vor, und welche Ergebnisse
wurden bisher erzielt?
Zu den Gründen der Standortentscheidung Ramstein wird auf die Antwort zu
Frage 1, zum Engagement der Bundesregierung, einen Einstieg in eine
Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der NATO im Bereich
Raketenabwehr zu ermöglichen, auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung das amerikanische Vorhaben, zwei
Systeme aufzubauen, wobei Russland nur an einem beteiligt werden soll?
Die Vereinigten Staaten von Amerika und die NATO beabsichtigen nicht, zwei
Systeme aufzubauen. Die Bundesregierung befürwortet den Vorschlag der
US- Regierung, mit Russland gemeinsame Raketenabwehr-Zentren (Missile
Defense, MD) aufzubauen, um das zukünftige Raketenabwehrsystem der
NATO mit der russischen Raketenabwehr zu verschränken.
4. Wie bewertet die Bundesregierung Russlands Forderung nach einer
Einbeziehung in die Kommandostrukturen des Raketenabwehrsystems, und wie
umfassend kann eine Zusammenarbeit auf dieser Ebene ihrer Ansicht nach
sein?
Die Bundesregierung sieht im Einklang mit ihren Bündnispartnern die
Koordinierung zweier Raketenabwehr-Kommandozentralen, einer russischen und
einer der NATO, als den richtigen Weg an. Konkrete Vorschläge, insbesondere
von Seiten der USA über Koordinierungsmechanismen sowie über ein
gemeinsames Frühwarnzentrum und ein Datenaustauschzentrum, wurden von
russischer Seite bislang als nicht ausreichend abgelehnt. Gerade für den Einstieg in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9044eine NATO-Russland-Kooperation im Bereich Raketenabwehr ließe sich nach
Auffassung der Bundesregierung jedoch auf diese Weise im Sinne eines
schrittweisen Ansatzes im Verlauf einer erfolgreichen Zusammenarbeit Vertrauen und
Transparenz als Voraussetzung für weitere mögliche Integrationsschritte
aufbauen.
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine substantielle Beteiligung der
europäischen Staaten in den Kommandostrukturen des
Raketenabwehrsystems innerhalb der Allianz sicherzustellen?
Die Beteiligung der europäischen NATO-Mitgliedstaaten in den
Kommandostrukturen der Raketenabwehr ist durch die Integration dieser Strukturen in
das bestehende multinationale NATO HQ AC Ramstein sichergestellt. Die
Besetzung der Dienstposten in diesem Kommando erfolgt grundsätzlich durch alle
Mitgliedstaaten der NATO nach einem festgelegten Besetzungsschlüssel.
6. Hat die Bundesregierung eigene Vorstellungen, wie eine Kooperation mit
Russland konkret aussehen und erzielt werden kann?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung wirbt gegenüber Russland und im Rahmen der NATO für
einen pragmatischen Einstieg in die Zusammenarbeit im Bereich der
Raketenabwehr, mit dem Ziel einer zunehmenden Verschränkung der russischen und
der NATO-seitigen Systeme. Darüber hinaus kann dem russischen
Sicherheitsbedürfnis auf dem Wege einer politischen Erklärung Rechnung getragen
werden, unterlegt durch Vorschläge für Transparenzmaßnahmen. Gleichzeitig hat
die Bundesregierung Russland und die NATO-Mitgliedstaaten zu einer
computergestützten Raketenabwehrübung für Ende März 2012 nach Deutschland
eingeladen, in deren Verlauf unterschiedliche Kooperationsoptionen simuliert und
getestet werden sollen und deren Ergebnisse in den weiteren
Verhandlungsprozess zur Gestaltung eines gemeinsamen Kooperationsrahmens einfließen
könnten.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Stationierung eines Frühwarnradars
in Kaliningrad sowie die Ankündigung der russischen Seite, dort auch
Raketen zu stationieren?
Seit Ende des Kalten Krieges misst die NATO der Entwicklung kooperativer
Beziehungen zu Russland besondere Bedeutung bei. Durch Unterzeichnung der
NATO-Russland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit
und Sicherheit im Mai 1997 haben die NATO und Russland ihre Partnerschaft
institutionalisiert und betrachten sich auch formal nicht mehr als Gegner. Das
im November 2010 verabschiedete neue Strategische Konzept der NATO hat
die Absicht der Allianz, eine echte strategische Partnerschaft mit Russland
einzugehen, bekräftigt. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keine
Notwendigkeit der Stationierung von Waffensystemen in Kaliningrad, die sich
auch gegen NATO-Territorium richten können.
8. Plant die Bundesregierung, auf die weitere Ausgestaltung des
Raketenabwehrschildes neben der Standortentscheidung Einfluss zu nehmen?
Wenn ja, auf welche Weise, und mit welchen Ergebnissen?
Auf dem NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010 haben die Staats- und
Regierungschefs die politische Grundsatzentscheidung getroffen, Raketenab-
Drucksache 17/9044 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewehr zu einem Bündnisauftrag zu machen. Beim NATO-Verteidigungsminister-
Treffen im Juni 2011 wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der einen Zeitplan
und die weiteren Implementierungsschritte enthält. Erstes Etappenziel ist die
Erklärung einer „NATO Interim Ballistic Missile Defense Capability“ bis zum
NATO-Gipfeltreffen in Chicago im Mai 2012. Hierzu läuft derzeit in den
entsprechenden Bündnisgremien ein vielschichtiger Diskussionsprozess unter
Beteiligung aller NATO-Mitgliedstaaten, insbesondere zu den
Kommandoverantwortlichkeiten, zu Einsatzregeln sowie zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die entsprechenden
Bündnisberatungen ein.
9. Bisherigen Verlautbarungen des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) und des Auswärtigen Amts war zu entnehmen, man wolle keine
„Hardware“ für die Ausgestaltung des Raketenabwehrschildes zur
Verfügung stellen. Bedeutet die jetzige Entscheidung eine Kursänderung?
Deutschland hat dem Aufbau der Befähigung zur Abwehr ballistischer Raketen
beim NATO-Gipfeltreffen im November 2010 in Lissabon zugestimmt. Die
Bundesregierung hat eine materielle Beteiligung an dieser Fähigkeit zu keinem
Zeitpunkt ausgeschlossen.
10. Wie haben andere Länder außer Russland auf die Standortentscheidung
reagiert (z. B. andere NATO-Länder, aber auch China)?
Ab wann sieht die Bundesregierung eine Kooperation mit Russland für
ausgeschlossen bzw. gescheitert an?
Welche Auswirkungen hätte das dann?
Die NATO-Mitgliedstaaten haben sich in die Ausgestaltung der neuen NATO-
Kommandostruktur und die damit verbundenen Standortfragen eingebracht. Da
das NATO HQ AC Ramstein bereits Bestandteil der NATO-Kommandostruktur
ist, hat es seitens anderer NATO-Staaten keine besonderen Reaktionen auf
diese Festlegung gegeben. Von Seiten der Volksrepublik China sind der
Bundesregierung keine Reaktionen auf die Standortentscheidungen bekannt.
Die Staats- und Regierungschefs Russlands und der NATO haben sich im
November 2010 das gemeinsame Ziel gesetzt, einen Kooperationsrahmen für
eine Zusammenarbeit im Bereich der Raketenabwehr zu erarbeiten. Dieses Ziel
ist an keine Zeitvorgabe und an keine sachlichen Bedingungen geknüpft. Es
wird ungeachtet des schwierigen Verhandlungsprozesses weder von Russland
noch von den NATO-Mitgliedstaaten in Frage gestellt und besteht ohne
Einschränkung fort.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass
Fortschritte beim Aufbau eines Raketenabwehrsystems nicht wie von ihr
gefordert mit Schritten zur Abrüstung verknüpft wurden?
12. Hält die Bundesregierung an ihrer Forderung fest, den Aufbau eines
Raketenabwehrsystems und die Reduzierung der Rolle und Zahl von
Atomwaffen innerhalb des Bündnisses zu verknüpfen?
Welche Bündnispartner konnte sie bisher für diesen Zweiklang mit
welchem Ergebnis gewinnen?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9044Raketenabwehr wird die strategischen Verteidigungsfähigkeiten der NATO
erweitern und zu einem integralen Bestandteil der Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeiten des Bündnisses werden. Langfristig kann der Aufbau einer
NATO-Raketenabwehr auch Möglichkeiten schaffen, unserem Ziel einer
nuklearwaffenfreien Welt näherzukommen. Der Diskussionsprozess im Bündnis,
welche Rolle Raketenabwehr im Verhältnis zu nuklearen und konventionellen
Fähigkeiten in Zukunft haben wird, ist noch nicht abgeschlossen.
13. Welche Analyse legt die Bundesregierung ihrer Unterstützung eines
NATO-Raketenabwehrsystems zugrunde, und inwiefern ist dieses System
geeignet, auf diese Bedrohungslage zu reagieren?
Die NATO hat in ihrer aktuellen Bedrohungsanalyse die Entwicklung
ballistischer Raketenfähigkeiten durch immer mehr Staaten, insbesondere im
Mittleren Osten, und die damit verbundene Gefahr eines Angriffs mit ballistischen
Raketen als eine der wesentlichen Bedrohungen für das Bündnis ausgemacht.
Die Bedrohungsanalyse bezieht sich auf die technischen Fähigkeiten und nicht
auf die Absichten eines möglichen Angreifers.
Die verfügbaren Raketenabwehrsysteme sind derzeit nicht in der Lage,
Bevölkerungen und Gebiete der NATO umfassend gegen einen Angriff mit
ballistischen Raketen zu schützen. Eine Befähigung zu punktuellem und regionalem
Schutz ist allerdings bereits vorhanden. Die Fähigkeiten zu einer
flächendeckenden Abwehr für das gesamte europäische NATO-Gebiet gegen einen
begrenzten Angriff mit ballistischen Raketen wird nach derzeitiger Planung in
erster Linie durch den nationalen Beitrag der USA zur NATO-Raketenabwehr
(„European Phased Adaptive Approach“, EPAA) schrittweise ab 2020
verfügbar gemacht.
14. Hält die Bundesregierung einen Raketenangriff seitens des Iran auf das
Territorium der NATO nach derzeitigem Kenntnisstand für technisch
möglich, und wie hoch ist nach ihrer sicherheitspolitischen Einschätzung
ein solcher Angriff?
Das NATO-Raketenabwehrsystem richtet sich grundsätzlich gegen die
mögliche Bedrohung, die sich aus der Entwicklung und der Proliferation ballistischer
Raketen durch immer mehr Staaten, insbesondere im Mittleren Osten, ergeben
kann. Iran ist mit seinen verfügbaren Kurz- und Mittelstreckenraketen
technologisch in der Lage, das NATO-Territorium in der Südostflanke zu erreichen.
Mit weiterem Fortschritt im iranischen Raketenprogramm könnte sich die
Reichweite absehbar bis Mitteleuropa ausweiten. Auf den ersten Teil der
Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Bisher besteht das Raketenabwehrsystem vor allem aus US-Systemen
und steht damit unter nationaler US-Kontrolle. Durch welche konkreten
Beiträge seitens der Bundesrepublik Deutschland und anderer NATO-
Staaten neben den USA soll das Raketenabwehrsystem nach Auffassung
der Bundesregierung zu einem multilateral zusammengesetzten
Bündnissystem ausgebaut werden?
Bereits mit Erreichen der NATO „Interim Ballistic Missile Defense Capability“
wird das Raketenabwehrsystem durch die NATO geführt und damit ein
integriertes und multinational zusammengesetztes System sein. Die US-Systeme in
den verschiedenen Phasen des „European Phased Adaptive Approach“ (EPAA)
sind nationale freiwillige Beistellungen. Derzeit haben Frankreich, die
Niederlande und Deutschland freiwillige materielle Beiträge in Aussicht gestellt.
Drucksache 17/9044 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeutschland hat angekündigt, PATRIOT als einen möglichen deutschen Beitrag
zur territorialen Raketenabwehr einzubringen. Das taktische Waffensystem
PATRIOT mit der Befähigung, in der Punktverteidigung gegen
Kurzstreckenraketen zu wirken, ist der NATO bereits im Rahmen der „Active Layered
Theatre Ballistic Missile Defense“ (ALTBMD) als möglicher deutscher Beitrag
angezeigt worden.
Die Identifikation des Systembedarfs für die NATO-Raketenabwehr soll durch
den „Missile Defense Action Plan“ der NATO bis Ende 2012 erfolgen. Über
einen nationalen deutschen Beitrag zur NATO-Raketenabwehr, der über die
bereits angezeigten PATRIOT-Systeme hinausgeht, wird daher frühestens 2013 zu
entscheiden sein. Optionen dazu werden derzeit identifiziert und untersucht.
16. Welche Rolle soll künftig das Combined Air Operations Centre in
Uedem, Nordrhein-Westfalen, einnehmen, das bisher Deutschlands
Beitrag zum Active Layered Theatre Ballistic Missiles Defence (ALTBMD)-
Programm war?
In Bezug auf die Abwehr ballistischer Raketen beschränkt sich die Aufgabe des
„Combined Air Operations Centre“ (CAOC) in Uedem auch weiterhin auf den
Schutz von Truppen und Einrichtungen im Einsatz bis zu einer
Bedrohungsentfernung von 3 000 km („Theatre Missile Defence“), wie im Programm der
Flugkörperabwehr zum Schutz von Truppen und Einrichtungen im Einsatz
ALTBMD („Active Layered Theatre Ballistic Missile Defense“) vorgesehen.
17. Inwiefern ist die Ankündigung, die Zahl der Patriot-Raketen reduzieren
zu wollen, mit der Ankündigung, sie als wichtige Komponente für das
Raketenabwehrsystem zur Verfügung zu stellen, vereinbar?
Auch nach der Reduzierung der PATRIOT-Systeme von 29 auf 14 (zwölf für
den operationellen Einsatz und zwei für die Ausbildung) behält Deutschland in
Europa die meisten PATRIOT-Systeme. Damit stellen die deutschen PATRIOT-
Systeme auch mit der reduzierten Stückzahl einen relevanten Beitrag für den
niedrigen Höhenbereich („Lower Layer“) in der Punktverteidigung dar. Alle
verbleibenden PATRIOT-Systeme bestehen zudem im Gegensatz zu den
aufgegebenen Config-2+-Systemen aus der leistungsfähigeren Konfiguration 3
(Config 3) und sind damit in der Lage, den aktuellen Flugkörper der jüngsten
Generation zum Einsatz zu bringen.
18. Welche Beiträge Deutschlands zum Raketenabwehrsystem sieht das
BMVg vor, und wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand bei der
Erarbeitung der Konzeption „Luftverteidigungsbund 2020“?
Das Dokument „Neuansatz zur Ausgestaltung der bodengebundenen
Luftverteidigung in der Bundeswehr – Luftverteidigungsverbund 2020“ befindet sich
derzeit im ressortinternen Billigungsgang.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Sind deutsche Beiträge für die territoriale Raketenabwehr in Europa
geplant?
Wenn ja welche?
20. Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anschaffung
von SM-3- oder THAAD-Interzeptoren?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/904421. Wird von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
Modernisierung der F124-Radare in Betracht gezogen?
22. Erwägt die deutsche Marine, Fregatten mit SM-3-Raketen auszustatten?
Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Planungsstand?
Zu den Fragen 19 bis 22 wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
23. Gab es bezüglich der Integration der Patriot-Raketen in das
Raketenabwehrsystem Konsultationen mit anderen NATO-Staaten?
Wenn ja, wie haben die betreffenden Bündnispartner auf diesen
Vorschlag reagiert?
Wenn nein, warum nicht?
Das taktische Waffensystem PATRIOT mit der Befähigung, in der
Punktverteidigung gegen Kurzstreckenraketen zu wirken, ist der NATO bereits im Rahmen
der „Active Layered Theatre Ballistic Missile Defense“ (ALTBMD) als
möglicher deutscher Beitrag angezeigt worden.
Die Ankündigung, PATRIOT als einen möglichen deutschen Beitrag zur
territorialen Raketenabwehr einzubringen, unterstreicht die deutsche Rolle als
Hauptträger der Luftverteidigung im Bündnis.
24. Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Integration der Patriot-
Raketen in das NATO-Raketenabwehrsystem für technisch geeignet, und
welche Bedrohungsanalysen sowie strategischen Überlegungen legt sie
hierbei zugrunde?
Das Waffensystem PATRIOT wirkt gegen ballistische Raketen mit einer
Reichweite bis zu 1 000 km (Kurzstreckenraketen) in der Punktverteidigung. Für
eine territoriale Architektur zur NATO-Raketenabwehr sind sowohl Systeme
gegen ballistische Raketen größerer Reichweite als auch kleinerer Reichweite,
dann insbesondere an der Peripherie des Bündnisgebiets, erforderlich. Daher
können Systeme der Leistungsklasse PATRIOT grundsätzlich auch zur
territorialen Raketenabwehr beitragen.
Zur Frage der zugrundeliegenden Bedrohungsanalyse wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
25. Wo sollen die in das NATO-Raketenabwehrsystem integrierten Patriot-
Raketen stationiert werden?
Ist auch eine Stationierung auf deutschem Territorium vorgesehen?
Eine konkrete Einplanung der deutschen PATRIOT-Systeme ist bisher noch
nicht erfolgt. Sie ist insbesondere in krisenhaften Entwicklungen von
Bedarfslage und Einzelfall abhängig.
Nach derzeitiger Bedrohungsanalyse (vgl. Antwort zu Frage 14) wäre ein
Einsatz im Rahmen des NATO-Raketenabwehrsystems nur in der Peripherie der
Allianz operationell sinnvoll. Eine Einplanung von PATRIOT-Systemen auf
deutschem Territorium erscheint im Rahmen der territorialen Raketenabwehr
nicht zweckmäßig.
Drucksache 17/9044 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. PAC-3-Raketen sind nach jetzigem Stand kaum geeignet, Raketen
größerer Reichweite abzufangen. Plant die Bundesregierung die Entwicklung
und/oder Anschaffung entsprechender Raketen für das Abwehrsystem
oder erwägt sie eine Modernisierung jetziger Systeme?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
27. Bis zum NATO-Gipfel in Chicago soll das erforderliche Einsatzkonzept
(Concept of Operations, CONOPS) fertiggestellt sein. Wie bewertet die
Bundesregierung den Stand der Verhandlungen, und welche
Vorstellungen bringt sie mit ein?
Das Einsatzkonzept für die NATO-Raketenabwehr („Concept of Operations“,
CONOPS) wird voraussichtlich bis zum NATO-Gipfeltreffen im Mai 2012 in
Chicago zwischen den NATO-Mitgliedstaaten konsentiert sein. Es stellt einen
Rahmen für den Einsatz unter den Bedingungen der NATO „Interim Ballistic
Missile Defense Capability“ dar und wird mit dem Aufwuchs des NATO-
Raketenabwehrsystems angepasst werden. Die Bundesregierung bringt sich
insbesondere in den Fragen der Regelung der Verantwortlichkeiten und der
Einsatzregeln ein.
28. Inwieweit wird die Bundesregierung in die Entscheidung über einen
konkreten Abschuss eingebunden sein?
Da bei einem Angriff mit ballistischen Raketen nur eine sehr geringe
Reaktionszeit für einen erfolgreichen Abfangvorgang bleibt, sind die
Entscheidungsprozesse im Vorfeld so festzulegen, dass der Abfangvorgang ohne
vermeidbaren Zeitverlust frühzeitig eingeleitet werden kann. Die dazu erforderlichen
Verfahren werden derzeit beraten und unter Beteiligung aller NATO-
Mitgliedstaaten festgelegt. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die entsprechenden
Bündnisberatungen ein.
29. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass bei der Abwehr von
Raketen über dem Gebiet von Mitgliedstaaten der NATO Trümmerteile,
die möglicherweise Gefahrstoffe enthalten, auf deutschem Hoheitsgebiet
niedergehen, und wie stellt sie den Schutz der Bevölkerung in einem
solchen Szenario sicher?
Im Zuge der Arbeiten zum Aufbau des NATO-Raketenabwehrsystems wird
auch die Frage nach Trümmerteilen (sogenannter Debris) unter der Bezeichnung
„Consequences of Intercept/Consequences of Engagement“ untersucht. Dabei
geht es auch um die Ermittlung der Wahrscheinlichkeiten und möglichen
Auswirkungen eines Abfangvorgangs sowie um entsprechende Folgerungen, wie
diese durch vorgeplante Maßnahmen minimiert werden können.
Diese Untersuchungen werden derzeit intensiv und unter Einbindung der
Hauptstädte durchgeführt. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Unstrittig ist dabei, dass die beste Möglichkeit zur Minimierung der Folgen
eines Angriffs mit ballistischen Raketen durch ein erfolgreiches Abfangen vor
Wiedereintritt in die Erdatmosphäre gegeben ist.
Die Bundesregierung bringt sich in den entsprechenden NATO-Gremien an der
Untersuchung dieser Fragestellungen aktiv ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/904430. Wie hoch werden die Gesamtkosten für die Bundesrepublik Deutschland
für den Aufbau des NATO-Raketenabwehrsystems veranschlagt, und wie
setzt sich dieser Betrag zusammen?
Die zukünftige NATO „Ballistic Missile Defense“-Architektur wird im
Wesentlichen aus einem gemeinsam durch alle 28 Mitgliedstaaten finanzierten
Führungssystem sowie aus national beizustellenden Sensoren und Effektoren
bestehen. Die Kosten für die gemeinsam zu finanzierende zusätzlich
durchzuführende Anpassung des bereits seit 2005 laufenden ALTBMD-Programms auf
eine Missile-Defence-Führungsfähigkeit werden sich nach einer Schätzung des
NATO-Generalsekretärs auf ca. 200 Mio. Euro belaufen und sind noch zu
konkretisieren.
Der durch Deutschland zu leistende Beitrag zu diesen gemeinschaftlich zu
finanzierenden Kosten wird sich am NATO-Kostenteilungsschlüssel für das
NATO-Sicherheitsinvestitionsprogramm (NSIP) bemessen. Dieser Anteil von
derzeit rd. 14,9 Prozent entspräche einem deutschen Beitrag von rd. 29,8 Mio.
Euro.
Zusätzliche Kosten, die sich aus einem weiterreichenden deutschen Beitrag
(Sensoren/Effektoren) für die NATO-Raketenabwehr ergeben könnten, müssten
im Zuge einer entsprechenden konkreten Entscheidung ermittelt werden.
31. Welche Kosten kommen für die Unterhaltung des NATO-
Raketenabwehrsystems auf die Bundesrepublik Deutschland zu?
Es liegt derzeit keine Bezifferung der gemeinsam durch alle 28 NATO-
Mitgliedstaaten zu tragenden Kosten für die Unterhaltung des NATO-
Raketenabwehrsystems vor. Die voraussichtlich für die Unterhaltung zu
berücksichtigenden Kostenbestandteile (u. a. Betrieb, Wartung, Personalaufwand) sowie ihre
voraussichtliche künftige zeitliche Entstehung und Verteilung sind im Zuge der
Maßnahmen zum Aufbau des Raketenabwehrsystems zu ermitteln und müssen
ebenso wie die Investitionskosten (vgl. Antwort zu Frage 30) noch konkretisiert
werden.
32. Welche erste Fähigkeit (Interim Capability) soll bis zum diesjährigen
NATO-Gipfel in Chicago gemäß der Abschlusserklärung der
Außenminister der Allianz vom Dezember 2011 erreicht werden, und welchen
Beitrag leistet die Bundesregierung hierzu?
Die NATO „Interim Ballistic Missile Defense Capability“ wird im
Wesentlichen aus dem US-Beitrag des „European Phased Adaptive Approach Phase 1“
(ein AEGIS-Schiff im Mittelmeer und ein AN/TPY 2-Radar in der Türkei)
sowie aus entsprechenden ersten Führungselementen im NATO HQ AC Ramstein
bestehen.
Deutschland leistet zum einen seinen nach Kostenteilungsschlüssel
vorgesehenen Anteil an den Kosten der Führungsstruktur. Zum anderen sind die in
Deutschland verfügbaren Waffensysteme PATRIOT als möglicher Beitrag
angezeigt. Weiterhin unterstützt Deutschland den Aufbau des NATO-
Raketenabwehrsystems mit Personal in der jetzt aufwachsenden integrierten NATO-
Kommandostruktur sowie mit Expertise in der Erstellung der erforderlichen
Dokumente.
Drucksache 17/9044 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Welche Position vertritt die Bundesregierung bilateral sowie im NATO-
Rat gegenüber der Forderung des russischen Außenministers Sergey
Lawrow nach klaren, juristisch bindenden Garantien, dass das
Raketenabwehrsystem nicht gegen die russischen strategischen Fähigkeiten
gerichtet sein werde?
Die Bundesregierung hält vertragliche Regelungen derzeit für nicht realisierbar.
Aus diesem Grund wirbt die Bundesregierung sowohl gegenüber Russland als
auch innerhalb der NATO dafür, eine Einigung auf Grundlage einer politischen
Erklärung zu suchen und diese durch Transparenzmaßnahmen zu ergänzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]