[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9109
17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8866 –
ÖPP Deutschland AG und ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland wurde 2008 die ÖPP Deutschland AG mit dem Ziel gegründet,
den Anteil von Projekten der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) an
öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dabei ist die ÖPP Deutschland AG
selbst eine öffentlich-private Initiative. Privater Aktionär der ÖPP
Deutschland AG ist die ebenfalls 2008 gegründete ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Anteile der Gesellschaft werden zu ca. zwei Dritteln von
Unternehmen und Konsortien aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen
gehalten. Nach offiziellen Angaben sind dies über 70 Unternehmen und
Verbände. Daneben ist der Bund Mitgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Gründung der ÖPP Deutschland AG verfolgt die Bundesregierung
insbesondere das Ziel, zusätzliche Potenziale zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit von öffentlichen Beschaffungen durch öffentlich-private Partnerschaften
zu heben und die Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns insgesamt zu
verbessern. In der Konzeption der ÖPP Deutschland AG ist die Einbeziehung von
Know-how der öffentlichen Hand in die Tätigkeit der Gesellschaft, z. B. durch
die Beschäftigung von Mitarbeitern mit Erfahrungen im öffentlichen Dienst,
essenzieller Bestandteil der Gesamtkonzeption und ausdrücklich vorgesehen,
um eine Verbindung von öffentlicher und privater Sichtweise bei der
Beratungstätigkeit zu gewährleisten.
Nach dem auf Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegebenen Beschluss des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur
Auslegung der §§ 105 und 108 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
über Umfang und Grenzen parlamentarischer Fragerechte sind
parlamentarische Anfragen aus Bereichen, für die juristische oder natürliche Personen des
Privatrechts allein verantwortlich sind, unzulässig. Hierzu gehört nach den auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 als Auslegungshilfe beigefügten Kriterienkata- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. März 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9109 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelogen, die auf Unternehmen mit Bundesbeteiligung abstellen, das operative
Geschäft.
Soweit sich die nachfolgenden Fragen auf derartige Sachverhalte bzw.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der ÖPP Deutschland AG bzw. der für den
Bund tätig gewordenen Beratungsunternehmen, die der Bund zu schützen
verpflichtet ist, beziehen, erfolgt die Beantwortung mit gesondertem Schreiben an
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
1. Ist es richtig, dass die Prüfrechte des Bundesrechnungshofes (BRH) bei der
ÖPP Deutschland AG gegenüber den Prüfrechten des BRH bei
Bundesministerien und Behörden (wie das Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben etc.) deutlich
eingeschränkt sind?
Die Prüfrechte des BRH entsprechen den in der Bundeshaushaltsordnung für
im Wettbewerb stehende Unternehmensbeteiligungen des Bundes getroffenen
Regelungen.
2. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Mitglieder des Deutschen
Bundestages deutlich eingeschränkte Möglichkeiten haben, die Aktivitäten der
ÖPP Deutschland AG im Allgemeinen und die Neutralität der
Beratungsleistungen gegenüber den verschiedenen Beschaffungsvarianten zu
beurteilen?
Mit der Möglichkeit, sich durch die Bundesregierung auf Verlangen umfassend
über Fragen der Tätigkeit der Regierung unterrichten zu lassen, verfügen die
Mitglieder des Deutschen Bundestages über weit reichende
Informationsmöglichkeiten, die auch eine Beurteilung zu den angesprochenen Punkten erlaubt.
3. Welche Gründe sprachen dennoch dafür, die ÖPP Deutschland AG als
öffentlich-private Initiative zu gründen, obwohl alle Formen der
parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle im Bereich des Privatrechtes unzulässig
sind?
Die ÖPP Deutschland AG ist als Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz
gegründet worden. Die Aussage, dass alle Formen der parlamentarischen und
öffentlichen Kontrolle im Bereich des Privatrechtes unzulässig sind, ist nicht
zutreffend. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage vom 30. November 2011 zu Frage 11 (Bundestagsdrucksache
17/8050) verwiesen, in der die Prüfungsrechte des BRH dargestellt sind.
4. Ist es richtig, dass sich in der Abteilung II des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) acht Mitarbeiter Vollzeit mit dem Thema ÖPP
beschäftigen bzw. welcher Personaleinsatz erfolgt dort für das Thema ÖPP?
In der Abteilung II des BMF sind acht Mitarbeiter für Grundsatzfragen der
Öffentlich-Privaten Partnerschaften eingesetzt, davon sieben in Vollzeit.
5. Welche Besoldungsstufen/Dienstränge haben die im BMF eingesetzten
Mitarbeiter, die das Thema ÖPP bearbeiten?
Es sind sechs Beamte folgender Besoldungsgruppen eingesetzt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/91091 Ministerialrat B 3
2 Regierungsdirektoren A 15
1 Oberregierungsrat A 14
1 Oberamtsrätin A 13 g
1 Oberamtsrat A 13 g.
Ferner sind 2 Tarifbeschäftigte (1 Mitarbeiterin, 1 Sachbearbeiter) eingesetzt.
6. Welche Aufgaben im Themengebiet ÖPP übernehmen diese Mitarbeiter
dort im Einzelnen?
Inwieweit liegen dabei Überschneidungen und Schnittstellen mit den
Arbeiten der ÖPP Deutschland AG vor?
In der Abteilung II des BMF wurde nach Beendigung der Tätigkeit der PPP
Task Force im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
Generalzuständigkeit für ÖPP innerhalb der Bundesregierung gebündelt. In
Referat II B 6 und der Arbeitseinheit PDPT werden die Grundsatzfragen zu
ÖPP auf nationaler (II B 6) und internationaler (PDPT) Ebene bearbeitet,
insbesondere die Konzeption von und Mitarbeit an Gesetzen,
Verwaltungsvorschriften und Leitfäden und die Betreuung des Bund-Länder-Netzwerkes ÖPP.
Ferner gehört zum Tätigkeitsfeld die Betreuung von ÖPP-Grundlagenarbeiten.
Dies umfasst insbesondere die Formulierung von Grundlagenaufträgen, die
Erörterung und Abstimmung im Bund-Länder-Netzwerk ÖPP, die Vergabe der
Aufträge und Überwachung der Leistungserbringung, die Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel, die Abnahme sowie die Steuerung der Kommunikation der
Ergebnisse.
Soweit Aufträge für ÖPP-Grundlagenarbeiten an die ÖPP Deutschland AG
erteilt werden, bestehen Schnittstellen zu dieser. Überschneidungen bestehen
nicht.
7. Gibt es Mitarbeiter, die in den letzten drei Jahren sowohl für das BMF als
auch für die ÖPP Deutschland AG tätig waren bzw. sind?
a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter waren bzw. sind dies?
Im maßgeblichen Zeitraum waren aufeinander folgend zwei Beamte des BMF
im Rahmen einer Nebentätigkeit auf Verlangen des BMF bei der ÖPP
Deutschland AG tätig (§ 98 des Bundesbeamtengesetzes – BBG).
Derzeit ist eine Beamtin des BMF im Rahmen einer Nebentätigkeit auf
Verlangen des BMF bei der ÖPP Deutschland AG tätig (§ 98 BBG).
b) Wie waren bzw. sind jeweils die Arbeitsanteile aufgegliedert?
Da die Tätigkeit für die ÖPP Deutschland AG im Rahmen einer Nebentätigkeit
ausgeübt wurde/wird, ist von einem im Vergleich zur Tätigkeit im Hauptamt
untergeordneten Arbeitsanteil auszugehen. Zu den jeweiligen Arbeitsanteilen
können keine genauen Aussagen gemacht werden, da die
Aufgabenwahrnehmung bei der ÖPP Deutschland AG innerhalb der Arbeitszeit ausgeübt (§ 101
BBG) und nicht gesondert erfasst wird.
c) Welche Aufgaben wurden bzw. werden jeweils wo durchgeführt?
Die Beamtin vertritt – so wie ihre beiden Vorgänger – das BMF als Mitglied im
Aufsichtsrat der ÖPP Deutschland AG.
Drucksache 17/9109 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie viele Mitarbeiter des BMF (bitte jeweils Dienstgrad/Besoldungsstufe
angeben) sind derzeit im BMF beurlaubt und in sonstiger Weise
freigestellt, um für die ÖPP Deutschland AG tätig zu sein?
Zwei Beamte (MDg/B 6 und MR/B 3) des BMF sind derzeit unter Wegfall der
Besoldung für eine Tätigkeit bei der ÖPP Deutschland AG beurlaubt.
9. Wie viele Mitarbeiter sind bislang vom BMF in die ÖPP Deutschland AG
gewechselt und danach wieder ins BMF zurückgekommen (bitte jeweils
Dienstgrad/Besoldungsstufe sowie Tätigkeitszeitraum für die ÖPP
Deutschland AG angeben)?
Ein Regierungsdirektor (A 15) und zwei Tarifbeschäftigte (EG 10, EG 6) des
BMF haben ihre Beurlaubung beendet und sind wieder im BMF tätig.
10. Ist es für einen Mitarbeiter des BMF nach der Pensionierung möglich, für
die ÖPP Deutschland AG tätig zu sein (bitte getrennt beantworten für
Dienst- und Werkverträge oder sonstige als relevant einzustufenden
Vertragskonstellationen)?
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte unterliegen bei der Aufnahme
von Erwerbstätigkeiten oder sonstiger Beschäftigungen außerhalb des
öffentlichen Dienstes nicht mehr den Beschränkungen der
Nebentätigkeitsrechtsregelungen der §§ 97 ff. BBG.
Gemäß § 105 BBG haben Ruhestandsbeamte eine Erwerbstätigkeit oder
sonstige Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes (egal welche
Vertragsgestaltung zugrunde liegt), die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf
Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und
durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, vor ihrer
Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht endet, wenn der Beamte mit
Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, nach drei Jahren, im
Übrigen fünf Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Die
Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung ist zu untersagen, soweit zu besorgen ist,
dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Untersagung ist
für den Zeitraum bis zum Ende der Anzeigepflicht auszusprechen, es sei denn,
die Voraussetzungen für eine Untersagung liegen nur für einen kürzeren
Zeitraum vor.
Ausgeschiedene Tarifbeschäftigte unterliegen keinerlei Anzeige- oder
Genehmigungspflicht. Es gilt die nachvertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung.
11. In welchem Ausmaß wären damit einhergehend, Abschläge bei der
Pension zu erwarten?
Die Höhe einer möglichen Kürzung der Pension bei Bezug eines
Erwerbseinkommens kann nicht pauschal bestimmt werden. Sie hängt wesentlich von
individuellen Faktoren wie der Besoldungsgruppe, dem Ruhegehaltssatz und der
Höhe des Erwerbseinkommens ab.
Eine Kürzung des Ruhegehalts kommt unabhängig von der Art des
geschlossenen Vertrages nur in Betracht, solange der Versorgungsempfänger die
Regelaltersgrenze nicht vollendet hat. Darüber hinaus ist eine
Einkommensanrechnung ausgeschlossen, da die Beschäftigung/Tätigkeit bei einer
Kapitalgesellschaft wie der ÖPP AG keine Verwendung im öffentlichen Dienst i. S. d. § 53
Absatz 8 BeamtVG darstellt (Tz. 53.5.4 Satz 2 BeamtVGVwV).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/910912. Wäre eine Genehmigung des BMF erforderlich, damit ein derartiger
Pensionär für die ÖPP Deutschland AG tätig werden könnte (bitte
differenziert beantworten in Bezug auf
a) Dienst- und Werkverträge oder sonstige als relevant einzustufenden
Vertragskonstellationen,
b) Zeitabstand der Tätigkeitsaufnahme bis zum Ausscheiden aus dem
BMF,
c) Umfang der Tätigkeit sowie vorherige Tätigkeit im BMF; Tätigkeit
mit oder ohne Bezug zu ÖPP und ÖPP Deutschland AG?)?
Nein, siehe Antwort zu Frage 10.
13. Hat es derartige Fälle bereits gegeben oder liegen Anträge für derartige
Tätigkeiten vor?
Eine informationstechnische Auswertung war nicht möglich. Der Fall eines
Ruhestandsbeamten ist bekannt, der eine Tätigkeit bei der ÖPP Deutschland AG
angezeigt hat. Die in der Antwort zu Frage 10 genannten Versagungsgründe
lagen nicht vor.
14. Gibt es Mitarbeiter, die von der ÖPP Deutschland AG ins BMF
gewechselt sind, ohne dass diese Mitarbeiter vorher im BMF tätig gewesen sind?
a) Wenn ja, wieviele Mitarbeiter sind von der ÖPP Deutschland AG ins
BMF gewechselt?
b) In welche Positionen/Dienstgrade/Besoldungsstufen sind diese
Mitarbeiter im BMF eingestiegen?
Ein derartiger Wechsel von der ÖPP Deutschland AG in das
Bundesministerium der Finanzen ist nicht bekannt.
15. Welche externen Gutachten, Studien, Beratungsaufträge und sonstigen
Aufträge (in Form von Werk- und/oder Dienstverträgen oder sonstigen
Vertragskonstruktionen) sind durch das BMF seit dem 1. Januar 2007 mit
Bezug zu dem Thema ÖPP und ÖPP Deutschland AG/Partnerschaften
Deutschland vergeben worden (z. B. an Rechtsanwaltskanzleien,
Beratungsunternehmen, Investmentbanken, Public Relation- und Marketing-
Agenturen, Personalsuchdienstleister)?
a) Wie hießen bzw. heißen jeweils die Auftragnehmer?
b) Wie war bzw. sind jeweils die Laufzeiten der Aufträge?
c) Welche Vergütungssummen sind gezahlt worden bzw. sind noch zu
zahlen (sofern einzelne Fragen nicht beantwortet werden oder die
Antworten lediglich in der Geheimschutzstelle zur Verfügung gestellt
werden, bitten wir um genaue Auskunft, warum die einzelnen
Informationen nicht öffentlich bekannt gegeben werden)?
Diese Frage entspricht – soweit sie andere Vertragspartner als die ÖPP
Deutschland AG selbst betrifft – weitgehend der Frage 12 der Kleinen Anfrage
vom 11. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7723). Auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 30. November 2011 auf
Bundestagsdrucksache 17/8050 zu dieser Frage wird insoweit verwiesen. Eine
Ergänzung dieser Antwort erfolgt in einem gesonderten Schreiben an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages*. Der dort genannte
Auftragnehmer hat um die Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse ersucht.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – vertraulich“ eingestuft. Die Antwort
ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/9109 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZwischen der ÖPP Deutschland AG und dem BMF wurden seit 2009 die nach
genannten Verträge geschlossen. Davon sind die Aufträge:
● „Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf Öffentlich Private
Partnerschaften, insbesondere im Hochbau“
● „Vorbereitung und Begleitung des Modellversuchs Umsatzsteuer-Refund“
● „Erstellung eines Standardmodells zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für
ÖPP-Hochbau-Projekte“
● „Definition von Lebenszykluskennwerten als Voraussetzung für
Benchmarking im Krankenhausbereich“
● „ÖPP und Sportstätten“
● „ÖPP und Mittelstand“
● „ÖPP im IT- und Dienstleistungsbereich: Marktübersicht und Best-
Practices“ (kritische Erfolgsfaktoren)
● „ÖPP und Kindergärten/-tagesstätten“
● „ÖPP für öffentliche Beleuchtungsprojekte“
● „ÖPP und Lichtsignalanlagen“
● „Deutsches ÖPP-Spezialistenzentrum für Schulen und Hochschulen der
United Nations Economic Commission für Europa (UN/ECE)“
abgeschlossen. Die Aufträge
● „Einrichtung und Betreuung einer Kontaktstelle (Helpdesk) für Fragen zu
öffentlich-privaten Partnerschaften“
● „Wissenstransfer“
● „Betreuung und Beratung der Arbeitsgruppen des Föderalen PPP
Kompetenznetzwerkes der Länder (FPK-AGs)“
● „Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft“
● „ÖPP und Förderrecht“
● „ÖPP und kommunale sowie Landstraßen“
● „ÖPP und Medizintechnik“
● „Transparenz bei ÖPP-Projekten“
● „Vergütungs- und Controllingsysteme in ÖPP-Hochbauprojekten“
● „Evaluierung und Konsolidierung im Programm "Erprobung Vor-Ort-
Betreuung der Zollstellen“
haben eine Laufzeit bis maximal Ende 2012.
Die Summe der für diese Verträge bis Ende Februar 2012 gezahlten
Vergütungen beläuft sich auf insgesamt 3 872 804,93 Euro. Noch offen ist ein
Auftragsvolumen von insgesamt rund 979 200 Euro (Stand 1. März 2012).
16. Warum ist die Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 11. November 2011 nur mit Schreiben an die
Geheimschutzstelle beantwortet worden (Bundestagsdrucksache 17/8050)?
Die angefragten Informationen betreffen schützenswerte Interessen (Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse) der Unternehmen, deren Anspruch auf Wahrung
der Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu wahren ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/910917. Welche Kanzleien und Beratungsunternehmen haben für das BMF (oder
andere Bundesministerien bzw. öffentliche Gesellschaften im
Bundeseigentum) direkt oder indirekt Beratungsleistungen vor und bei der
Gründung der ÖPP Deutschland AG erbracht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 30.
November 2011 zu Frage 12 (Bundestagsdrucksache 17/8050) wird verwiesen.
18. Warum ist die Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 11. November 2011 nur mit Schreiben an die
Geheimschutzstelle beantwortet worden (Bundestagsdrucksache 17/8050)?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. In welchem Zeitraum waren die Kanzleien und Beratungsunternehmen,
die direkt oder indirekt Beratungsleistungen vor und bei der Gründung
der ÖPP Deutschland AG erbracht haben, jeweils tätig, und wie hoch war
das Honorar?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 30.
November 2011 zu Frage 13 (Bundestagsdrucksache 17/8050) wird verwiesen.
20. Welche Bereiche der KfW Bankengruppe waren im Auftrag des BMF
bzw. das BMF unterstützend bei der Gründung der ÖPP Deutschland AG
tätig?
Bei der KfW Bankengruppe war bei der Gründung der ÖPP Deutschland AG
deren damaliger Bereich „IB – Information und Beratung“ im Auftrag des
BMF bzw. das BMF unterstützend tätig.
21. Waren Bereiche bzw. Mitarbeiter der KfW Bankengruppe involviert, die
auch in die Aktivitäten der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD)
im Hinblick auf die Vorbereitung einer „Partnerschaften Deutschland“
eingebunden waren?
Die KfW Bankengruppe war zwischen Dezember 2006 und dem 2. Juli 2007 in
die Aktivitäten der IFD zur Vorbereitung einer „Partnerschaften Deutschland“
eingebunden. Um Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden, waren die
im Zusammenhang mit den Aktivitäten der IFD tätigen Personen und Bereiche
nach der Vorstellung des Projekts bei den Bundesministern Steinbrück (BMF)
und Tiefensee (BMVBS) durch die IFD am 2. Juli 2007 in die Unterstützung
des BMF bei der Gründung der ÖPP Deutschland AG nicht mehr involviert.
Die Unterstützung des BMF erfolgte durch andere Personen und Bereiche
(siehe Antwort zu Frage 20); um die für das BMF tätigen Personen und
Bereiche auf ihre Rolle vorzubereiten, haben diese sich ab Mitte Mai 2007 in die
Sache eingearbeitet.
Drucksache 17/9109 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Hat das BMF als Mitglied der Initiative Finanzstandort Deutschland
Vergütungszahlungen geleistet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Gründung der ÖPP Deutschland AG erfolgte Ende 2008. Im Hinblick auf
die thematische Beschränkung der Kleinen Anfrage auf ÖPP wird bei der
Beantwortung der Frage der Zeitraum des Gründungsjahres und der
nachfolgenden Jahre und somit die Jahre 2008 bis 2010 zugrunde gelegt. Hierzu wird auf
die Antwort der Bundesregierung vom 6. Mai 2010 auf die Schriftliche Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (Bundestagsdrucksache 17/1645)
verwiesen.
23. Welchen Einfluss hat das BMF als Mitglied der Initiative Finanzstandort
Deutschland auf die Festlegung von Struktur, Arbeitsweise und
Zielrichtung der Initiative Finanzstandort Deutschland genommen?
Entscheidungen über die Regelung der Struktur, Arbeitsweise und Zielrichtung
der IFD wurden jeweils in der Initiative Finanzstandort Deutschland getroffen.
Als Mitglied hat das BMF an den Festlegungen mitgewirkt.
24. Welche Mitarbeiter des BMF haben die Position des BMF in der
Initiative Finanzstandort Deutschland vertreten?
Die Position des BMF wurde auf den verschiedenen Arbeitsebenen vertreten,
d. h. jeweils entsprechend durch Staatssekretär, Abteilungsleiter, Referatsleiter/
Referent.
25. Wie war das BMF bei der Entscheidung involviert, das Thema ÖPP bei
der Initiative Finanzstandort Deutschland voranzubringen?
In der Initiative Finanzstandort Deutschland wurde die Idee entwickelt, eine
von der Privatwirtschaft und öffentlichen Hand gemeinsam getragene,
privatwirtschaftlich organisierte Beratungsgesellschaft ins Leben zu rufen –
Partnerschaften Deutschland GmbH (PDG). Hierzu wurde bei der Initiative
Finanzstandort Deutschland eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Arbeitsergebnisse
am 2. Juli 2007 den Bundesministern Steinbrück und Tiefensee präsentierte.
26. Wann, bezüglich welcher Aspekte, und in welchem Umfang ist die
Initiative Finanzstandort Deutschland (bzw. sind einzelne, nicht dem BMF
sondern Finanzinstitutionen und Verbänden angehörende Mitarbeiter der
IFD) während der Vorbereitungen des BMF zur Gründung der ÖPP
Deutschland AG durch das BMF über den Stand dieser (Vorbereitungs-
)Arbeiten informiert worden?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 30.
November 2011 zu Frage 22 (Bundestagsdrucksache 17/8050) wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/910927. Wann enden die Laufzeiten für Eigenkapitalanteile der privaten
Anteilseigner an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (bitte für
alle Anteilseigner einzeln beantworten)?
Die Gesellschaftsanteile der privaten Anteilseigner an der ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH weisen keine Laufzeiten auf. Der Bund hat
gemäß allen mit den Anteilseignern geschlossen Verträgen eine gleich lautende
Option zur Rückübertragung dieser Gesellschaftsanteile im Rahmen der
Zweitvergabe.
28. Wann enden die Laufzeiten für Eigenkapitalanteile der öffentlichen
Anteilseigner an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (bitte
für alle Anteilseigner einzeln beantworten)?
Die Gesellschaftsanteile des Bundes als dem einzigen öffentlichen
Anteilseigner an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH weisen keine
Laufzeiten auf.
29. Haben private und öffentliche (bitte separat beantworten) Anteilseigner
der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH als Gegenleistung
für den Erhalt von Eigenkapitalanteilen Zahlungen geleistet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Einziger öffentlicher Anteilseigner der ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH ist der Bund. Er hat als Gründungsgesellschafter das Stammkapital
von 50 500 Euro eingezahlt.
Die privaten Anteilseigner der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH
haben als Gegenleistung für den Erhalt von Eigenkapital-Anteilen Zahlungen
in Höhe von insgesamt 7 702 000 Euro geleistet. Hiervon wurden 32 750 Euro
(Höhe des Nennwertes) an den Bund als Gegenwert für die übertragenen
Gesellschaftsanteile gezahlt sowie 7 663 650 Euro als Kapitaleinlage an die ÖPP
Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH. Darüber hinaus – wenn auch nicht
als Gegenleistung für den Erhalt von Eigenkapital-Anteilen – zahlten die
Erwerber weitere 232 425,17 Euro an die ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH zur Finanzierung der Unternehmenskosten.
30. Sind auch Dienst- und/oder Sachleistungen geleistet worden?
a) Wenn ja, von wem sind diese erbracht worden?
b) In welcher Art und in welchem Umfang sind diese erfolgt?
Im Rahmen der Privatisierungsverträge verpflichteten sich die Erwerber auch
zu der Beistellung von insgesamt 687 Fachberatertagen zur Mitwirkung an der
Grundlagenarbeit der ÖPP Deutschland AG. An den bisher erstellten
Grundlagenarbeiten haben in den vergangenen drei Jahren Vertreter aller im
Gesellschafterkreis der BTG vertretenen ÖPP-Branchen (Hochbau, Dienstleistungen,
KMUs, Berater, Banken) mitgearbeitet.
In welchem genauen Umfang diese Fachberatungsleistung von der ÖPP
Deutschland AG in Anspruch genommen wurde, entzieht sich der Kenntnis der
Bundesregierung.
Drucksache 17/9109 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Nach welchen Regeln/Berechnungen/o. Ä. werden für die Alteigentümer,
deren Anteile an der ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH
auslaufen bzw. von diesen zurückzugeben sind bzw. neu vergeben
werden, Kompensationen für die Rückgabe dieser Anteile ermittelt?
In der Gesellschaftervereinbarung, die im Zusammenhang mit dem
Anteilsverkauf zwischen dem Bund und den Erwerbern geschlossen wurde, ist hierzu
festgehalten:
1. Werden alle Geschäftsanteile desselben, hinsichtlich Größe und
Bietergruppe unveränderten Loses in der Neuausschreibung veräußert, ist der
Preis, der im Rahmen der Neuausschreibung für denselben Geschäftsanteil
(desselben Loses) zu zahlen ist, unter Berücksichtigung der
Gewinnverteilungsregelung unter b) zu berechnen, maximal aber der von der jeweiligen
Käuferin gemäß § 2.1 des Anteilskaufvertrags gezahlte Teilkaufpreis
zuzüglich der nach § 1.1 erbrachten Teilzahlung in die Kapitalrücklage der BTG
zuzüglich eines Betrags in Höhe von 50 Prozent hierauf zu zahlen.
2. Werden nicht alle Geschäftsanteile desselben, hinsichtlich Größe und
Bietergruppe unveränderten Loses in der Neuausschreibung veräußert, ist ein
Durchschnittspreis für den Geschäftsanteil entsprechend der
Beteiligungshöhe zu zahlen, der sich errechnet aus dem Preis sämtlicher in der
Neuausschreibung veräußerten Geschäftsanteile desselben Loses im Verhältnis zu
allen ausgeschriebenen Geschäftsanteilen desselben Loses, unter
Berücksichtigung der Gewinnverteilungsregelung unter b), maximal aber der von
der Käuferin gemäß § 2.1 des Anteilskaufvertrags gezahlte Teilkaufpreis
zuzüglich der nach § 1.1 erbrachten Teilzahlung in die Kapitalrücklage der
BTG zuzüglich eines Betrags in Höhe von 50 Prozent hierauf.
Beispielrechnung:
Die Berechnung der Höhe des Durchschnittspreises wird anhand des folgenden
Beispiels erläutert: In der Erstausschreibung wurde für ein Los mit zehn gleich
großen Geschäftsanteilen (insgesamt 10 Prozent der veräußerten
Geschäftsanteile) 1 000 000 Euro, d. h. pro Geschäftsanteil (1 Prozent der veräußerten
Geschäftsanteile) 100 000 Euro gezahlt. Bei der Neuausschreibung, bei der
hinsichtlich Größe und Bietergruppe das Los nicht verändert wurde, werden nur
8 Geschäftsanteile zu einem Gesamtpreis von 920 000 Euro veräußert, d. h. pro
Geschäftsanteil (1 Prozent der ausgeschriebenen Geschäftsanteile) sind
115 000 Euro zu zahlen. Die zehn Käufer, d. h. die Altgesellschafter, würden in
diesem Fall pro Geschäftsanteil (1 Prozent der ausgeschriebenen
Geschäftsanteile) 92 000 Euro erhalten. Der Bund würde somit die zwei in der
Neuausschreibung nicht veräußerten Geschäftsanteile (insgesamt 2 Prozent der
ausgeschriebenen Geschäftsanteile) zu einem Durchschnittspreis von 92 000 Euro
erwerben.
1. Wird mindestens ein Los hinsichtlich Größe und/oder Bietergruppe im
Rahmen der Neuausschreibung verändert, ist ein Durchschnittspreis für den
Geschäftsanteil entsprechend der Beteiligungshöhe zu zahlen, der sich
errechnet aus dem Preis sämtlicher in der Neuausschreibung veräußerten
Geschäftsanteile aller Lose im Verhältnis zu allen ausgeschriebenen
Geschäftsanteilen aller Lose, unter Berücksichtigung der Gewinnverteilungsregelung
unter b), maximal aber der von der Käuferin gemäß § 2.1 des
Anteilskaufvertrags gezahlte Teilkaufpreis zuzüglich der nach § 1.1 erbrachten
Teilzahlung in die Kapitalrücklage der BTG zuzüglich eines Betrags in Höhe
von 50 Prozent hierauf. Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall,
dass im Rahmen der Neuausschreibung nicht alle Geschäftsanteile eines
oder mehrerer Lose veräußert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9109Beispielrechnung:
Die Berechnung der Höhe des Durchschnittspreises wird anhand des folgenden
Beispiels erläutert: In der Erstausschreibung wurde für ein Los mit zehn gleich
großen Geschäftsanteilen (insgesamt 10 Prozent der veräußerten
Geschäftsanteile 1 000 000 Euro, d. h. pro Geschäftsanteil (1 Prozent der veräußerten
Geschäftsanteile) 100 000 Euro gezahlt. Bei der Neuausschreibung wird das
Los hinsichtlich Größe und/oder Bietergruppe verändert, und es ist insgesamt
für sämtliche Geschäftsanteile (100 Prozent der in der Neuausschreibung
veräußerten Geschäftsanteile) 7 500 000 Euro zu zahlen. Die zehn Käufer, d. h. die
Altgesellschafter, würden in diesem Fall pro Geschäftsanteil (1 Prozent der in
der Erstausschreibung veräußerten Geschäftsanteile) 75 000 Euro erhalten.
32. Wann erfolgen Neuausschreibungen der von privaten Akteuren an der
ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Anteile?
Welche Laufzeiten sind dabei vorgesehen?
Die Neuausschreibung erfolgt im Laufe des Jahres 2012. Wie bei der
Erstausschreibung sind Laufzeiten für die Unternehmensanteile nicht vorgesehen.
Jedoch ist erneut die Vereinbarung einer Rückübertragungsoption (siehe Antwort
zu Frage 27) vorgesehen.
33. Wann erfolgen Neuausschreibungen der von öffentlichen Akteuren an der
ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Anteile?
Welche Laufzeiten sind dabei vorgesehen?
Die derzeit noch vom Bund gehaltenen Geschäftsanteile an der ÖPP
Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH werden gemeinsam mit den von privater
Hand gehaltenen Geschäftsanteilen ausgeschrieben. Laufzeiten sind hierbei
nicht vorgesehen (siehe Antwort zu Frage 32).
34. In welchen Zeitraum und in welcher Höhe sind im Bundeshaushalt
Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, mit denen geplante zukünftige
Zahlungen an die ÖPP Deutschland AG dargestellt werden?
Im Bundeshaushalt für die Jahre 2009 bis 2012 sind im Einzelplan des BMF
(Kapitel 08 01 Titel 526 02) u. a. für den Bestimmungszweck „Gutachten in
Ressortfragen verschiedener Art“ Verpflichtungsermächtigungen wie folgt
ausgebracht worden:
Aus diesem Haushaltstitel werden auch Beratungsleistungen der ÖPP
Deutschland AG vergütet. Ergänzend weise ich darauf hin, dass für laufende Geschäfte
im Sinne von § 38 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung
Verpflichtungsermächtigungen nicht erforderlich sind.
Haushaltsjahr: 2009 2010 2011 2012
Betrag: 6,0 Mio. Euro 2,0 Mio. Euro 0,6 Mio. Euro 0,6 Mio. Euro
Fälligkeit: je 1,2 Mio. Euro
2010 – 2014
vollständig
2011
vollständig
2012
vollständig
2013
Drucksache 17/9109 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Welche Verträge bestehen (Gegenstand, Laufzeit, Volumen), mit denen
für die Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen gegenüber der ÖPP
Deutschland AG begründet werden?
Zu den Verträgen des BMF siehe Antwort zu Frage 15. Im Übrigen erfolgt die
Antwort auf diese Frage in einem gesonderten Schreiben an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.*
36. Welche Kündigungsrechte besitzt die Bundesregierung in diesen
Verträgen (einschließlich der Höhe von Kompensationszahlungen an die ÖPP
Deutschland AG)?
Die mit der PD abgeschlossenen Verträge sind nach allgemeinen
zivilrechtlichen Regeln kündbar. Die in der Antwort zu Frage 15 aufgeführten Verträge
sehen vor, dass unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte die Auftraggeberin
berechtigt ist, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Einer
Kündigungsfrist bedarf es nicht. Im Falle der Kündigung sind der
Auftragnehmerin nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten, in sich
abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten.
37. Welche materiellen und finanziellen Eigenleistungen (z. B. durch
Rücklagen, Mitgliedsbeiträge, Eigenleistungen) erbringt das BMF als Mitglied
der ÖPP Deutschland AG, und wie erstrecken sich diese auf die letzten
fünf Jahre?
Die Bundesrepublik Deutschland ist sowohl Aktionärin als auch
Auftraggeberin der ÖPP Deutschland AG.
Zu den finanziellen Leistungen des Bundes als Auftraggeberin wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5
(Bundestagsdrucksache 17/8050) verwiesen.
Im Rahmen der Gründung der ÖPP Deutschland AG Ende 2008 hatte der Bund
(seinerzeit noch Alleinaktionär) 10 Mio. Euro als Gründungskapital
bereitgestellt. Zu den finanziellen Leistungen des Bundes für Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Gründung der ÖPP Deutschland AG wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 13
(Bundestagsdrucksache 17/8050) verwiesen.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – vertraulich“ eingestuft. Die Antwort
ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]