Entwicklung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer und die Erhebung der Erbschaftsteuerstatistik
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte auf seinen Internetseiten am 27. Januar 2012 die statistischen Daten der Steuereinnahmen für das Kalenderjahr 2011. Für die Erbschaftsteuer gibt das Bundesministerium der Finanzen Einnahmen in Höhe von gerundet 4 246 Mio. Euro an. Ebenso angegeben werden die historischen Steuereinnahmen aus der Erbschaftsteuer für das Kalenderjahr 2010 in Höhe von gerundet 4 404 Mio. Euro.
In den weiteren Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen am 20. Januar 2011 und am 29. Januar 2010 werden die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Kalenderjahr 2009 in Höhe von gerundet 4 550 Mio. Euro angegeben.
Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht gemäß Artikel 106 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes den Bundesländern zu. Das Bundesministerium der Finanzen fügt die jeweiligen Angaben der Länder über das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zu einer konsolidierten Statistik zusammen.
Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte in der Pressemitteilung Nummer 40 vom 3. Februar 2012 folgende Angaben über die Höhe der festgesetzten Erbschaftsteuer: Für das Kalenderjahr 2010 seien 4,6 Mrd. Euro festgesetzt worden, für das Jahr 2009 seien es 4,3 Mrd. Euro gewesen.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostizierte im Mai 2011 für das Kalenderjahr 2011 Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von 4 670 Mio. Euro. Die Maischätzung 2011 geht für das Jahr 2012 von zu erwartenden Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von 4 774 Mio. Euro aus. In der Novemberschätzung 2011 wurden diese Werte drastisch herabgesetzt, sodass für das Jahr 2011 Einnahmen aus der Erbschaftsteuer nur in Höhe von 4 220 Mio. Euro und für das Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von 4 484 Mio. Euro geschätzt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Bundesministerium der Finanzen Angaben über die Höhe der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer veröffentlicht, während das Statistische Bundesamt Angaben über die Höhe der Erbschaftsteuerfestsetzungen veröffentlicht?
Sieht die Bundesregierung in den abweichenden Angaben des Bundesministeriums der Finanzen und des Statistischen Bundesamtes eine potenzielle Quelle für Fehlinterpretationen vor dem Hintergrund gegenläufiger Entwicklungen bei Erbschaftsteuereinnahmen und -festsetzungen?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit eine Veröffentlichung voneinander abweichender Angaben nicht eintritt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Festsetzungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der von den Bundesländern gemeldeten Datenbasis in Bezug auf die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz in den Bundesländern zu sichern, und welche Maßnahmen werden hier gegebenenfalls ergriffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund der Abweichungen zwischen geschätzten und realisierten Steuereinnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den insgesamt rückläufigen Trend der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den vom Bundesfinanzhof beschriebenen Steuergestaltungen und den derzeit rückläufigen Erbschaftsteuereinnahmen?
Erwartet die Bundesregierung auch zukünftig rückläufige Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren?