[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9248
17. Wahlperiode 02. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8992 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten
palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts
in der Region
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/8712)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Kleinen Anfrage zum Thema „Deutsche Entwicklungszusammenarbeit
im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem
Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region“ (Bundestagsdrucksache 17/8422)
vom 20. Januar 2012 hat die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung
bereits ausführlich zu den Details der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten befragt. Da die
Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8712) jedoch zum
Teil ausweichend bzw. einige Fragen gar nicht beantwortet wurden und weil
sich aus den Antworten weitere Fragen ergeben haben, wird diese Kleine
Anfrage zur Klärung noch offener Sachverhalte gestellt.
1. Warum sind die im Zusammenhang mit dem Brunnenprojekt El Hizme
angeführten hydrologischen Untersuchungen von Dr. Amer Marei der
Al- Quds University aus dem Jahr 2000 und eines weiteren hydrologischen
Gutachtens nicht öffentlich zugängig?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) führt als Oberste Bundesbehörde Prüfungen nicht selbst durch, sondern
bedient sich für die Prüfungen der staatlichen Durchführungsorganisationen
(KfW Entwicklungsbank, GIZ, BGR, PTB), die je nach Art und Umfang des
Vorhabens private oder andere Einrichtungen mit der Prüfung oder mit der
Erstellung von Prüfungsteilen betrauen. Die Durchführungsorganisationen werten
die zum Teil sehr umfangreichen Studien und Berichte aus und holen
erforderlichenfalls weitere entscheidungsrelevante Informationen ein, bevor sie dem
BMZ auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung des Prüfungsergebnisses Ent- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zussammenarbeit und Entwicklung vom 28. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9248 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodescheidungsvorschläge übermitteln. Eine Bewertung von Einzelprüfbeiträgen
durch die Bundesregierung gibt es nicht. Vielfach ist die Bundesregierung aber
auch nicht Inhaber der Urheberrechte an den wissenschaftlichen Beiträgen. Die
Studien werden deshalb regelmäßig nicht veröffentlicht.
2. Von welchen Probebohrungen des United States Agency for International
Development (USAID), die die Ergebnisse der Studie unterstützen, spricht
die Bundesregierung in Bezug auf den El Hizme Brunnen genau (bitte
genauen Namen und Standort des Bohrpunktes nennen), in welchem Jahr
wurden die Bohrungen durchgeführt, und wie wurden die Ergebnisse der
Bohrungen festgehalten (bitte Bericht/Studie nennen und gegebenenfalls
anhängen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/3129 und auf die Antworten zu den Fragen 3 und
3a bis 3e der Kleinen Anfrage vom 20. Januar 2012 auf Bundestagsdrucksache
17/8712. Weitere Details dieser im Auftrag von USAID vor mehr als zehn
Jahren erstellten Studie sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Es gibt laut Auskunft der GIZ relevantere und neuere Studien über die
Anfälligkeit des Östlichen Aquifers (inklusive des Gebietes um Hizme). In einem
kürzlich publizierten USAID-Bericht (Environmental Impact Assessment for
Bani Na’ im Well) heißt es, dass Bohrungen im Östlichen Aquifer ein großes
Risiko darstellen, da dieser Aquifer erschöpft ist. Es gibt mehrere ältere und
jüngere Fälle in der Region Hebron, in der USAID dem palästinensischen
Gesuch nachgekommen ist, Bohrungen im Östlichen Aquifer durchzuführen. Die
Ergebnisse sind bisher nicht ermutigend, inklusive für fünf neu gebohrte
Brunnen in dieser Region. Neuere Daten (aus dem vergangenen Jahr) belegen, dass
der Bani Na’ im Brunnen eine beachtliche Absenkung des
Grundwasserspiegels um 14 Meter erfahren hat. Aus diesem Grund und auch weil die
Israelischen Behörden lediglich Genehmigungen für Bohrungen im Östlichen Aquifer
erteilen, erweist sich der Ansatz der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit
mit seinem Fokus auf die Nachfrageseite und die Reinigung und
Wiederverwendung von Abwasser als weniger riskant.
3. Inwiefern wird – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 behauptet – die
Preisgestaltung für geklärtes und wiederverwendetes Abwasser durch die lokale
Landwirtschaft im Rahmen der Projekte bearbeitet?
Grundlage der Entscheidung über Einzelmaßnahmen zur
Wasserwiederverwendung sind entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Rahmen der
diversen Machbarkeitsstudien. Diese gehen in die Preisgestaltung durch die
zuständigen palästinensischen Behörden ein.
4. Inwiefern erachtet die Bundesregierung ihre Aussage in der Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass geklärtes und
wiederverwertetes Abwasser von palästinensischer Seite subventioniert
werden könnte, angesichts der palästinensischen Haushaltslage und der
Abhängigkeit von Entwicklungsgeldern, als realistisch?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich insbesondere an den
Grundsätzen der Hilfe zur Selbsthilfe und der Nachhaltigkeit der
Programmförderung. Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist es, das
Empfängerland bzw. den jeweiligen Träger vor Ort zu befähigen, nach Abschluss der
deutschen Unterstützung das Vorhaben eigenverantwortlich und kostendeckend
weiterzubetreiben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9248Ziel des Einsatzes von gereinigtem Abwasser in der Landwirtschaft ist dabei
neben einer Erhöhung der Wasserverfügbarkeit die effizientere
Bewirtschaftung der vorhandenen Ressourcen. Durch die Substitution von Trinkwasser mit
gereinigtem Abwasser in der Bewässerungslandwirtschaft können – abhängig
vom Einzelfall – Trinkwassersubventionen reduziert werden, die bei einer
gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zur Haushaltsentlastung beitragen können.
Ein Teil der Abwässer aus den Palästinensischen Gebieten wird zurzeit auf
Kosten der palästinensischen Autonomiebehörde relativ teuer in Israel geklärt.
Eine Abwasserreinigung in den Palästinensischen Gebieten wäre
kostengünstiger, würde die Möglichkeiten der Wasserwiederverwendung in den
Palästinensischen Gebieten erhöhen und den Haushalt der Palästinensischen Behörde
weniger belasten. Die Einsparungen könnten genutzt werden, um Wassertarife in
den Palästinensischen Gebieten zu Gunsten besonders armer Wassernutzer zu
subventionieren. Daher bewertet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
die Abwasserwiederverwendung als einen ökologischen und ökonomischen
Nutzen für die Palästinensische Behörde und die palästinensische Bevölkerung.
5. Wie begründet die Bundesregierung, dass die als erfolgreich dargestellten
Projekte SMART (Sustainable Management of Available Water Resources
with Innovative Technologies) und GLOWA (Globaler Wandel des
Wasserkreislaufs) nach Ende der Projektlaufzeit nicht fortgeführt werden
sollen?
Wesentliches Merkmal der Förderung von Forschungsprojekten durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist die zeitliche
Befristung. Damit unterscheidet sie sich von der institutionellen
Forschungsförderung, die längerfristigen und Daueraufgaben vorbehalten bleibt. Diese von
Beginn an feststehende Befristung ist keine Wertung über Erfolg oder Misserfolg
eines Forschungsprojektes. Das Projekt SMART wird nach knapp
siebenjähriger Förderung durch das BMBF im Jahr 2013 enden. Die dann vorliegenden
Forschungsergebnisse werden die Basis bilden für die danach erforderliche
Umsetzung der entwickelten Konzepte zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung mit Hilfe von Entwicklungsbanken und relevanten Unternehmen.
Das Projekt Glowa Jordan River endet 2012 nach fast 11-jähriger Laufzeit.
Wesentliche Ergebnisse und Instrumente werden bereits jetzt von den
Stakeholdern und Wasserbehörden in der Region genutzt und bilden die Basis für
eine eigenverantwortliche Anwendung/Weiterentwicklung durch die Länder in
der Region. Diese Übergabe war von Anfang an in der Kooperation so
vorgesehen.
6. Welche Evaluierungen zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit im
Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten wurden im
Zeitraum der letzten zehn Jahre durchgeführt (bitte den genauen Titel,
Zeitpunkt, Verfasser, Link zu den Studien angeben)?
In den letzten zehn Jahren wurden von der KfW Bankengruppe drei Ex-post-
Evaluierungen von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit im
Wassersektor durchgeführt, deren Kurzberichte auf der KfW-Internetseite stehen:
www.kfw-entwicklungsbank.de/ebank/DE_Home/Evaluierung/
Ergebnisse_und_Veroeffentlichungen/Ex_Post-Evaluierungsberichte_N-
P.jsp#PalstinensischeGebiete/index.jsp
● Wasserversorgung Hebron (2006)
● Abwasserentsorgung Al Bireh / Al Bireh Upper North (2008)
● Wasserversorgung Jenin/Abwasserentsorgung Tulkarem (2011).
Drucksache 17/9248 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Zeitraum 2002 bis 2012 fanden keine Evaluierungen des BMZ und der GIZ
zur deutsch-palästinensischen Entwicklungszusammenarbeit bzw. Technischen
Zusammenarbeit im Wassersektor statt.
7. Welche Berichte, Studien oder Evaluierungen belegen die Behauptung der
Bundesregierung, durch die Implementierung von Infrastrukturprojekten
im C-Gebiet der Westbank und in Gaza die Entwicklung im
palästinensischen Wassersektor positiv beeinflusst zu haben (bitte den genauen Titel,
Zeitpunkt, Verfasser, Link zu den Studien angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, ihrem auf der Geberkonferenz für
Palästina 2007 in Paris gegebenen Versprechen, Mittel für dringend
benötigte Infrastrukturmaßnahmen gerade im Bereich der Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung im Umfang von 200 Mio. Euro über einen
Zeitraum von drei Jahren bereitzustellen, nachgekommen zu sein, obwohl sie
in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/8712a angibt, dass die bilaterale deutsche
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den besetzten palästinensischen
Gebieten jährlich lediglich 40 bis 50 Mio. Euro beträgt?
a) Sind die in Paris versprochenen Gelder zusätzlich zu den Mitteln
geflossen, die die bilaterale deutsche entwicklungspolitische
Zusammenarbeit regelmäßig jährlich leistet?
b) Wie genau wurden diese Gelder ausgegeben (bitte detaillierte
Auflistung)?
Die Bundesregierung hält ihre Zusagen ein. Sie ist einer der großen
Unterstützer der Palästinensischen Behörde und leistet seit Langem in großem Umfang
finanzielle und technische Hilfe. Sie bedient sich dabei nicht nur der Mittel der
staatlich-bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, sondern leistet auch
Beiträge im Rahmen der Multilateralen und der Europäischen
Entwicklungszusammenarbeit, der Nahrungsmittelhilfe und über Private Träger. Die
bereitgestellten Mittel wurden zusätzlich zu früheren (noch nicht umgesetzten) Zusagen
bereitgestellt.
Deutsche Entwicklungshilfeleistungen werden grundsätzlich erst bei
unmittelbarem Finanzbedarf „ausgegeben“. Die Zahlungen erfolgen mithin gemäß
Projektfortschritt. Infrastrukturprojekte erfordern regelmäßig eine umfangreiche
Vorplanung, eine (unter Umständen mehrfache) Beteiligung der jeweiligen
Gebietskörperschaft im Programmgebiet, die Abstimmung mit anderen Gebern
und involvierten Durchführungsorganisationen, ggf. eine Bürgerbeteiligung
und einen Interessenausgleich und eine belastbare fachliche Detailplanung mit
Erstellung eines Kostenplans. Ebenso wie im Inland, sind dabei auch in
Entwicklungsländern mehrjährige Planungsintervalle normal. Im Anschluss an die
o. g. Konferenz sind zunächst überwiegend frühere Zusagen zur Auszahlung
gelangt, während die in 2007 zugesagten Mittel erst mit entsprechendem
Projektfortschritt zur Auszahlung gelangten oder gelangen. Eine unmittelbare
Gegenüberstellung der Zusage 2007 und deren Auszahlung ist mithin nicht
darstellbar oder würde die kontinuierliche Programmumsetzung nicht hinreichend
widerspiegeln.
9. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort zu Frage 6a auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass kein Zusammenhang
zwischen den Ineffizienzen in der israelischen Wassernutzung und
durchgeführten Entwicklungsvorhaben besteht, vor dem Hintergrund deutscher
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9248Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zum nachhaltigen
Wassermanagement im Jordanbecken, die nicht zuletzt wegen der Übernutzung des
Wassers aus dem Jordanbecken seitens Israels notwendig werden?
Die Bundesregierung teilt die in der Frage geäußerte Einschätzung nicht, dass
die deutschen EZ-Projekte nicht zuletzt aufgrund einer Übernutzung des
Wassers aus dem Jordanbecken durch Israel notwendig sind.
10. Erachtet die Bundesregierung die Interimsvereinbarung zur Verteilung
der Ressource Wasser als ausreichend für die Sicherstellung der
ausreichenden Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen
Gebieten?
Artikel 40 der Anlage 1 zum Anhang III des am 28. September 1995 zwischen
Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation geschlossenen
Interimsabkommens enthält ausführliche Bestimmungen über Wasserrechte. Darin
erkennt Israel sowohl die palästinensischen Wasserrechte im Westjordanland
als auch den Bedarf der Palästinenser an zusätzlichem Wasser an. Beide Seiten
verpflichten sich zu konkreten Maßnahmen, um diesen Bedarf zu decken. Die
Bundesregierung befürwortet, dass in einem Endstatus-Abkommen die Frage
der Wasserrechte erneut und abschließend aufgegriffen und eine ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sichergestellt wird.
11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel in den von Israel
besetzten palästinensischen Gebieten seinen Rechten und Pflichten als
Besatzungsmacht nach dem Humanitären Völkerrecht, insbesondere der
IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten,
nachkommt und die Versorgung der Bevölkerung in den besetzten
palästinensischen Gebieten mit sauberem Trinkwasser sicherstellt?
Verschiedene Berichte, die der Bundesregierung vorliegen (Weltbank 2008,
Amnesty 2009, Französisches Parlament 2011), stellen eine sehr
unterschiedliche Verteilung der Wasserressourcen fest; die Wasserversorgung in den
Palästinensischen Gebieten, insbesondere in den C-Gebieten, ist daher nach
Auffassung der Bundesregierung verbesserungswürdig. Die Bundesregierung kann
hierzu aber keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen.
12. In welcher Form, wann und bei welcher Gelegenheit (bitte genaue
Angaben) hat die Bundesregierung – wie in den Antworten zu den Fragen 5
und 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712
behauptet – bei der israelischen Regierung eingefordert, die im Osloer
Abkommen getroffenen Interimsvereinbarungen zur Verteilung der Ressource
Wasser einzuhalten?
Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die im Rahmen des Osloer
Friedensprozesses getroffenen Vereinbarungen von allen Parteien vollumfänglich
eingehalten werden. Dieses ist Gegenstand des intensiv geführten politischen
Dialoges mit der israelischen Regierung und der Palästinensischen
Autonomiebehörde.
Zudem unterstützt die Bundesregierung im Rahmen eines Vorhabens der
Technischen Zusammenarbeit die Palästinensische Behörde in den Verhandlungen
des Joint Water Committee. Das Joint Water Committee (JWC) ist das in den
Osloer Abkommen vorgesehene Gremium, in dem beide Parteien ihre
Wassermaßnahmen koordinieren.
Drucksache 17/9248 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Was genau versteht die Bundesregierung unter ihrer in der zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712 getroffenen
Aussage, keine „aktive Opposition“ gegenüber zusätzlichen
Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden betrieben zu haben?
Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt Aktivitäten der
palästinensischen Behörden zur Erschließung weiterer Rohrwasserentnahmen behindert.
14. In welcher Form, wann und bei welcher Gelegenheit (bitte genaue
Angaben) hat die Bundesregierung sich aktiv bei den israelischen Behörden für
zusätzliche Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden
eingesetzt?
Die Bundesregierung hat diese Fragen intensiv mit der israelischen Seite
während der 90er-Jahre besprochen, als die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
noch Brunnenbohrprojekte betrieb. In jüngerer Zeit unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen eines Vorhabens der Technischen Zusammenarbeit die
Palästinensische Autonomiebehörde in den Verhandlungen des Joint Water
Committee. In den Verhandlungen im JWC wird das Thema regelmäßig
aufgenommen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den drastischen Rückgang der
bewässerten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft (als Folge der
Beschränkungen ist der Umfang der bewässerten Flächen der
palästinensischen Landwirtschaft von 32 200 Hektar im Jahre 1970 auf 10 130
Hektar im Jahr 1984 zurückgegangen)?
Der Bundesregierung liegen zu dem in der Frage behaupteten
Kausalzusammenhang keine Erkenntnisse vor.
16. Inwiefern gehen die Ineffizienzen im palästinensischen Wassersektor
nach Auffassung der Bundesregierung auf Beschränkungen, die der
palästinensischen Seite durch die israelische Regierung auferlegt werden,
zurück?
Unbestreitbar sind Ineffizienzen im Wassersektor auch Ergebnis der
fortdauernden Besatzungssituation. Im Übrigen sind sie auch auf die oft langwierigen
Verhandlungen im JWC zurückzuführen, dem Vertreter Israels wie der
Palästinensischen Behörde angehören.
17. Kommt der Staat Israel nach Auffassung der Bundesregierung seiner
Verpflichtung nach, das Recht auf Wasser der palästinensischen Bevölkerung
durchzusetzen?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
18. Ist die Aussage der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8712, dass es sich bei der
Feststellung des Internationalen Gerichtshofs, dass der Verlauf der
israelischen Sperranlagen gegen internationales Recht verstößt, nicht um ein
Urteil, sondern ein Gutachten handle und diese völkerrechtlich nicht
verbindlich seien, dahingehend verstehen, dass Gutachten des Internationa-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9248len Gerichtshofs nach Auffassung der Bundesregierung generell nicht
beachtet werden müssen?
Gutachten des Internationalen Gerichtshofs sind – anders als dessen Urteile und
Beschlüsse – völkerrechtlich nicht verbindlich. Sie erklären den Staaten das auf
die begutachtete Frage anzuwendende Völkerrecht und unterstützen hierdurch
die Praxis der Staaten bei der Ausrichtung ihres Verhaltens und Verkehrs in der
internationalen Gemeinschaft.
19. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass der
Weigerung Israels, den Zugang und die Verteilung der Wasservorkommen in
den besetzten palästinensischen Gebieten zu verhandeln, keinen
negativen Einfluss auf die Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Israel und
Palästina hat?
Fragen des Zugangs und der Verteilung der Wasservorkommen sind Endstatus-
Angelegenheiten, die nur in Verhandlungen zwischen Israel und den
Palästinensern zu lösen sind.
20. Welchen Stellenwert hat die Klärung des Zugangs und der Verteilung der
Wasservorkommen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach
Auffassung der Bundesregierung für die palästinensische
Autonomiebehörde?
21. Welchen Stellenwert hat die Klärung des Zugangs und der Verteilung der
Wasservorkommen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach
Auffassung der Bundesregierung für die israelische Regierung?
Im Rahmen des Israelisch-Palästinensischen Konflikts gehört das Thema
Wasser neben den Themen Grenzen, Sicherheit, Jerusalem und Flüchtlinge zu den
sogenannten Endstatusfragen. Diese müssen nach Überzeugung der
Bundesregierung wie auch nach Überzeugung Israels und der palästinensischen Führung
im Rahmen eines zwischen Israel und den Palästinensern zu verhandelnden
Friedensabkommens gelöst werden. Beide Seiten haben ihren Willen zu
solchen Verhandlungen wiederholt bekräftigt. Die Bundesregierung hat ihrerseits
die Palästinensische Behörde und die israelische Regierung immer wieder
aufgefordert, solche Verhandlungen mit Nachdruck voranzutreiben.
22. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung, in einer zwischen den
beiden Staaten Israel und Palästina ausgehandelten Lösung des
permanenten Status, die Frage des Zugangs zu den Trinkwasserquellen
innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete sowie die damit verbundene
Frage der Siedlungen geregelt werden?
Nach Auffassung der Bundesregierung kann ein umfassender Frieden auch
weiterhin nur auf dem Verhandlungswege erzielt werden. Ziel bleibt eine
Zweistaatenlösung mit dem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen,
zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina. Eine ausgehandelte
Einigung muss es beiden Staaten ermöglichen, Seite an Seite in Frieden und
Sicherheit zu leben. Dies betrifft auch das Endstatusthema Wasser.
23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kontrolle des
israelischen Zugangs zu den Trinkwasserquellen innerhalb der besetzten
palästinensischen Gebiete Sache der israelischen Geheimdienste ist?
Der Bundesregierung ist der in der Frage unterstellte Sachverhalt nicht bekannt.
Drucksache 17/9248 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel seine Versorgung mit
Wasser auch ohne Rückgriff auf die in den besetzten palästinensischen
Gebieten liegenden Wasserquellen sichern kann?
Zu dieser Aussage liegen der Bundesregierung keine abschließenden
Erkenntnisse vor.
25. Wie ist im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserressourcen die
Haltung der Bundesregierung dazu, dass die israelische Regierung darauf
beharrt, auch bei einer endgültigen Lösung auf keinen Fall zu den
Grenzen von 1967 zurückzukehren und die zur ,,Zone C“ gehörigen Gebiete
bei der sogenannten permanenten Lösung zu annektieren?
Die Bundesregierung teilt die in der Frage enthaltene Einschätzung der
israelischen Haltung nicht.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass der
übergeordnete Konflikt zwischen Israel und Palästina ohne eine Lösung des
Wasserkonfliktes nicht beigelegt werden kann, da eine Trennung der
israelischen und palästinensischen Gebiete in Bezug auf den Zugang zu
Wasser für Israel nicht praktikabel ist?
Die Bundesregierung tritt für eine zwischen den beiden Seiten ausgehandelte
Lösung des permanenten Status mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung ein, in
deren Rahmen die Endstatusfrage Wasser zu lösen ist. Dies muss in einer
kooperativen Art und Weise geschehen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass nach der
Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel, nach der alle dortigen
Wasserquellen zu israelischem Staatsbesitz erklärt und dem
Militärkommandeur bzw. später der Militärverwaltung unterstellt wurden, jegliche
Entwicklung der Grundwassernutzung durch die palästinensische
Bevölkerung verhindert wurde?
Der Bundesregierung liegen zu dem in der Frage behaupteten
Kausalzusammenhang keine Erkenntnisse vor.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Israel seit 1967
nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren von landwirtschaftlichen
Brunnen zur Bewässerung gegeben hat?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Israel seit 1967
nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren eines neuen Brunnens im
größten, ergiebigsten und frischesten Grundwasserleiter, dem westlichen
Berg-Aquifer, gegeben hat – und zwar weder für Trinkwasser noch für
Nutzwasser für landwirtschaftliche Zwecke etc.?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig rund
160 vorhandene – und nach israelischer Auslegung „legale“ –
palästinensische Brunnen stillstehen, weil sie dringender Reparatur bedürfen und
Israel hierfür keine Bewilligungen erteilt?
Zu den in den Fragen 28, 29 und 30 aufgestellten Behauptungen liegen der
Bundesregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor. Sie kann diese
Behauptungen daher auch nicht bewerten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9248Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass zumindest die durch die
Anfragestellter genannte Anzahl der Brunnen nicht korrekt oder veraltet ist. Nach
Kenntnis der Bundesregierung ist belegt, dass Israel die Genehmigung für die
Reparatur einiger landwirtschaftlicher Brunnen im Norden der West Bank,
einige sogar jenseits der Sperranlagen erteilt hat. Was Trinkwasserbrunnen
betrifft, hat das Joint Water Committee kürzlich die Reparatur von 54
Ersatzbrunnen im Östlichen Aquifer und die Bohrung von vier neuen Brunnen
bewilligt.
Für einige Brunnen war dies allerdings mit einer langen Wartezeit von z. T. vier
bis fünf Jahren verbunden. Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine zügigere
Entscheidungsfindung wünschenswert gewesen, um den Bedürfnissen der
palästinensischen Bevölkerung gerecht zu werden.
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ISSN 0722-8333]