Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Gutachtens „Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. März 2012 auf seinen Internetseiten das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats „Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“ veröffentlicht. Der Beirat kommt in diesem Gutachten unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die weitreichenden Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen sind im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte der Erbschaftsteuer nicht zu rechtfertigen.
- Eine gravierende Bedrohung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer in der Vergangenheit wird empirisch nicht bestätigt.
- Durch eine entschlossene Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen bei Reduktion der Steuertarife und durch verbesserte Stundungsregeln könnten auch bei Gleichbehandlung der Vermögensarten negative Auswirkungen der Erbschaftsteuer weitgehend vermieden werden.
- Anstatt Arbeitsplätze zu erhalten, kann die praktizierte Begünstigung sogar Arbeitsplatzverluste mit sich bringen …
Der Beirat kommt in der Beurteilung der Erbschaftsteuerreform 2008 weiter zu der Einschätzung, dass „der eingeschlagene Weg einer Verengung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitig hohen Steuersätzen – sehr problematisch“ sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats aus dem Gutachten „Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“, und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus diesem Gutachten ab?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, die Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen seien nicht zu rechtfertigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, dass die Erbschaftsteuer auch vor der Reform 2008 beim erbschaftsteuerlichen Erwerb von Unternehmensvermögen auch für Familienbetriebe nicht existenzgefährdend war?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, dass die Verschonung des Unternehmensvermögens nach aktueller Gesetzeslage Fehlanreize setzt und Lock-in-Effekte begünstigt, sodass diese Regelungen eher geeignet seien, Arbeitsverluste zu begünstigen, statt Arbeitsplätze zu erhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, dass die Erbschaftsteuerreform 2008 die Allokation hoher Vermögen begünstigt hat, statt auf eine gerechtere Vermögensverteilung abzustellen, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, dass eine Trennung von produktivem und unproduktivem Vermögen grundsätzlich nicht möglich ist und daher eine Gleichbehandlung aller Vermögen anzustreben ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beirats, dass die jetzigen Sonderregelungen für Betriebsvermögen zu zahlreichen nicht intendierten Steuergestaltungen führen und daher abgeschafft werden sollten?
Teilt die Bundesregierung das grundsätzliche Ziel des Beirats, die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer zu verbreitern, um mit niedrigen Steuersätzen Sondertatbestände entbehrlich zu machen, und welche Schritte gedenkt sie diesbezüglich zu unternehmen?
Weshalb orientiert sich das Gutachten an dem Ziel, ein Erbschaftsteueraufkommen von ca. 4 Mrd. Euro zu erreichen; wurde dieser Zielwert dem Beirat vorgegeben oder nahegelegt?
Wie lautete der Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens, und wann wurde er erteilt?
Weshalb wurde das Gutachten erst im März 2012 veröffentlicht, obgleich das Gutachten selbst auf November 2011 datiert?