[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9268
17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9015 –
Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst und die Förderung
von Auszubildenden sowie jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, das Berufsbeamtentum
zukunftsfest zu machen. Der am 26. Oktober 2011 vorgelegte „Bericht der
Bundesregierung zur demografischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes“
fordert eine demografiegerechte Personalpolitik für die Bundesverwaltung,
die vor allem auch die Gewinnung von Nachwuchskräften berücksichtigen
muss. Angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Lande hängt
die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in naher Zukunft stärker als
je zuvor von einem gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs ab. Bereits
heute ist absehbar, dass der Personalbedarf des öffentlichen Dienstes im
Wettbewerb mit der Wirtschaft gedeckt werden muss. Das betrifft vor allem
Fachkräfte in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen, an denen es schon
gegenwärtig mangelt. Die „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst –
Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen 2011“ des
Meinungsforschungsinstituts forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH und
der dbb beamtenbund und tarifunion ergab, dass 60 Prozent der im
öffentlichen Dienst beschäftigten 16- bis 30-Jährigen der Meinung sind, dass sie im
Vergleich zu ihren ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschülern nicht die
bessere Wahl getroffen hätten. Ebenso erachten 60 Prozent der Beamtinnen und
Beamten ihre Aufstiegs- und Karrierechancen im öffentlichen Dienst für
schlechter als in der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt diese Ergebnisse geben
Anlass, die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst genauer zu
erfassen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. April 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9268 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Bewerber und
Bewerberinnen für Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst entwickelt (bitte
nach Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
aufschlüsseln und Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund extra
ausweisen)?
Die Zahl der Bewerber für Ausbildungsstellen im Bereich der Bundesregierung
mit der erbetenen Aufschlüsselung ist den beigefügten Tabellen zu entnehmen
(Anlage 1 – Auszubildende, Anlage 2 – Anwärterinnen/Anwärter). Hierzu wird
auf Folgendes hingewiesen:
Im Ausbildungsverbund Berlin der Bundesbehörden werden
Bewerbungsverfahren für die Berufe Fachangestellte/Fachangestellter für
Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellte/
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachinformatiker/
Fachinformatikerin und Systemelektroniker/Systemelektronikerin zentral durch das
Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Da eine Aufschlüsselung der Zahlen auf
einzelne Behörden von der Systematik her nicht möglich ist, wurde für den
Ausbildungsverbund Berlin in Anlage 1 am Ende eine gesonderte Zeile
aufgenommen. In Bezug auf die teilnehmenden Behörden gibt es in jedem Jahr
Änderungen (teilweise führen dem Ausbildungsverbund angeschlossene Behörden
eigene Bewerbungsverfahren durch). Im Jahr 2011 haben folgende Behörden
ihre Bewerber über das zentrale Auswahlverfahren des
Bundesverwaltungsamts bezogen: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,
Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des
Innern, Bundesministerium der Justiz, Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeipräsidium Potsdam,
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
SPD, Hauptzollamt Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin und Helmholtz-Zentrum
Berlin.
Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes
in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes sind in fast allen
Bundesbehörden beschäftigt. Die Anwärter für diese Laufbahnen werden allerdings
zentral beim Bundesverwaltungsamt (mittlerer Dienst) bzw. bei der
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (gehobener Dienst) eingestellt.
Einzelne Ressorts wie z. B. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
haben eigene Lehreinrichtungen, einen eigenen Fachbereich der
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und stellen in ihrem
Geschäftsbereich Anwärterinnen und Anwärter des mittleren, gehobenen und höheren
(nur technischen) Dienstes selbst ein.
Die Daten des BMVg werden zunächst zusammengefasst übermittelt.
Aufgrund der hohen Ausbildungszahlen und der Größe des nachgeordneten
Bereiches wird die erbetene Aufschlüsselung nachgereicht.*
Eine gesonderte Ausweisung von Bewerbern mit Migrationshintergrund ist
nicht möglich, da dieses Merkmal nicht erfasst wird. Hierzu wird auf die
Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Aufschlüsselung mit Schreiben vom 13. April 2012 als
Anlage 1 und 2 – Nachtrag zu Frage 1 – nachgereicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/92682. Wie ist das Leistungsniveau der Bewerberinnen und Bewerber im
Vergleich der letzten zehn Jahre einzuschätzen?
Über das Leistungsniveau der Bewerber liegen keine statistischen Erhebungen
vor.
3. Wie wirbt die Bundesregierung um Nachwuchs im öffentlichen Dienst des
Bundes, und welche Defizite sieht sie?
Die Bundesbehörden werben auf vielfältige Weise um Nachwuchskräfte, so z. B.
auf ihren Internetseiten, in Print- und Onlinemedien, durch Publikationen
(Broschüren, Flyer), an Tagen der offenen Tür, Bewerbertagen sowie Girls- und
Boys-Days. Außerdem bestehen zum Teil unmittelbare Kontakte zu Schulen
und Hochschulen sowie zu studentischen Interessenverbänden.
Ausbildungsmarketing wird auch auf Ausbildungsplatzbörsen und -messen sowie
Berufsinformationstagen von Schulen betrieben. Teilweise werden Schülerpraktika
angeboten, ebenso besuchen Schulklassen die Behörden im Rahmen ihres
Unterrichts, um sich über die Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Im
Ausbildungsverbund Berlin wurde 2011 in einem Pilotprojekt im Rundfunk für
Ausbildungsplätze geworben. Zur Nachwuchsgewinnung genutzt werden
weiter das Berliner Netzwerk Hauptschulen, das BQN-Berlin (Berufliches
Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin) und das Berliner
Netzwerk für Ausbildung. Ziel der Bundesregierung ist es, Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und deren Eltern noch besser zu erreichen und
zielgerichteter anzusprechen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
4. Wirbt die Bundesregierung zur Nachwuchsgewinnung im öffentlichen
Dienst des Bundes zielgerichtet um Bewerberinnen und Bewerber mit
einem Migrationshintergrund?
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass Menschen mit einem
Migrationshintergrund angemessen in der Bundesverwaltung vertreten sind.
Dies hat sie auch durch Aufnahme des Themenfeldes „Migranten im
öffentlichen Dienst“ in den Nationalen Aktionsplan Integration deutlich gemacht, der
am 31. Januar 2012 auf dem 5. Integrationsgipfel öffentlich vorgestellt wurde.
Im Dialogforum 4 „Migranten im öffentlichen Dienst“, das im Rahmen des
Prozesses der Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans zu einem
Nationalen Aktionsplan eingerichtet worden war, wurde gemeinsam mit allen
für den Integrationsprozess relevanten Akteuren ein Paket von insgesamt
30 konkreten Maßnahmen und Projekten vereinbart. Ziel ist eine Erhöhung des
Anteils der Migranten im öffentlichen Dienst. Die Berufsorientierung hin zum
öffentlichen Dienst soll insbesondere durch Werbemaßnahmen im Internet und
in der Öffentlichkeitsarbeit, durch Kooperationen mit Dritten sowie durch
Informationen im Bereich des Umfelds (Eltern) gestärkt werden.
Von den 30 Projekten wurde die Entwicklung einer zentralen Internetseite zu
Ausbildungs- und Stellenangeboten bereits umgesetzt. Der Internetauftritt WIR
SIND BUND (
www.wir-sind-bund.de) ist seit dem 31. Januar 2012
freigeschaltet. Die zentrale Internetseite hat zum Ziel, Informationen zu Ausbildungs- und
Stellenangeboten im öffentlichen Dienst zu bündeln und insbesondere junge
Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst als attraktiven
Arbeitgeber zu interessieren. Auf der Internetseite werden Jugendlichen, ihren
Eltern, Lehrern, aber auch den Behörden wichtige Informationen über die
Berufsfelder des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigung von Menschen mit
Migrationshintergrund angeboten, beispielsweise auch zu aufenthaltsrechtlichen
Fragen und ausländischen Bildungsabschlüssen. Außerdem sind dort aktuelle
Ausbildungsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zu finden.
Drucksache 17/9268 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hat sich der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber mit einem
Migrationshintergrund seit 2002 entwickelt?
6. Wie hat sich der Anteil der Auszubildenden mit einem
Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Auszubildenden seit 2002 entwickelt?
Zur Höhe des Anteils der Bewerber sowie der Auszubildenden mit einem
Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Bundes steht gegenwärtig keine
valide statistische Datenbasis zur Verfügung. Es besteht derzeit auch keine
rechtliche Möglichkeit, diese Daten verpflichtend zu erheben. Im Rahmen des
Themenfeldes „Migranten im öffentlichen Dienst“ im Nationalen Aktionsplan
Integration prüft eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, ob und in welcher
Form entsprechende Erhebungen umsetzbar sind. Die Ergebnisse werden
Grundlage für die Frage künftiger statistischer Erhebungen auf Bundesebene
sein.
7. Wie viele Stellen sind aufgrund von Pensionierung (Altersabgängen) in
den nächsten fünf Jahren zu besetzen (bitte nach Bundesministerien und
deren nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
Die Angaben für den Bereich der Bundesregierung mit der erbetenen
Aufschlüsselung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen (Anlage 3). Durch
haushaltsgesetzliche Stelleneinsparungen und Stellenplanänderungen können
sich die Zahlenangaben reduzieren. Ob die durch Pensionierung frei werdenden
Stellen nachzubesetzen sind, hängt unter anderem von personalplanerischen,
haushälterischen und organisatorischen Erwägungen ab.
In Bezug auf das BMVg wird auf Folgendes hingewiesen: Im Zeitraum von
2013 bis 2017 werden insgesamt rund 17 200 Beschäftigte (Beamte und
Tarifbeschäftigte) aus Altersgründen aus der Bundeswehr ausscheiden. Aufgrund
der noch ausstehenden Feinstrukturplanung im Rahmen der Neuausrichtung
der Bundeswehr, d. h. der Ausplanung der neuen Strukturen bis auf den
jeweiligen Dienstposten, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über einen
gegebenenfalls zukünftig bestehenden Nachbesetzungsbedarf getroffen werden.
8. In welchen Bereichen gibt es zu wenig Bewerberinnen und Bewerber für
die Ausbildungsplätze?
Bisher gab es für die Ausbildung in den Verwaltungsberufen genügend
Bewerberinnen und Bewerber. Das betrifft sowohl die Ausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch die Laufbahnausbildung im nichttechnischen
Dienst. Im technischen Dienst hingegen sind die für den Bedarf notwendigen
qualifizierten Bewerbungen in den letzten Jahren insbesondere in den
derzeitigen Mangelfachgebieten nicht erreicht worden. Zu diesen Mangelfachgebieten
zählen in erster Linie die Bereiche „Informationstechnik und Elektronik“,
„Luft- und Raumfahrtwesen“ sowie „Schiff- und Schiffsmaschinenbau.
Bei den technischen und handwerklichen Ausbildungsberufen wie z. B.:
– Fachinformatiker/Fachinformatikerin,
– Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik,
– Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin,
– Elektroniker/Elektronikerin,
– Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9268– Gärtner/Gärtnerin,
– Landwirt/Landwirtin,
– Wasserbauer/Wasserbauerin
ist die Anzahl der Bewerbungen – regional sehr unterschiedlich – nicht selten
so gering, dass sich die Besetzung der Ausbildungsplätze schwierig gestaltet.
9. Wie viele Auszubildende und Anwärter bzw. Anwärterinnen gibt es im
öffentlichen Dienst des Bundes (bitte nach Bundesministerien und deren
nachgeordneten Behörden für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die Zahl der Auszubildenden und Anwärter im Bereich der Bundesregierung
mit der erbetenen Aufschlüsselung ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen
(Anlage 4 – Auszubildende –, Anlage 5 – Anwärter). Die Daten des BMVg
werden zunächst zusammengefasst übermittelt. Aufgrund der hohen
Ausbildungszahlen und der Größe des nachgeordneten Bereiches wird die erbetene
Aufschlüsselung nachgereicht.*
10. Wie viel Geld wird seit dem Jahre 2002 jährlich aus dem Bundeshaushalt
in die Ausbildung des öffentlichen Dienstes investiert?
Der Haushaltsplan des Bundes differenziert nicht zwischen Ausgaben für die
Ausbildung und für die Weiterbildung der Beschäftigten. Die betreffenden
Ausgaben sind im Bundeshaushalt in den Titeln der Gruppe 525 „Aus- und
Fortbildung“ gemeinsam veranschlagt.
In den Jahren 2002 bis 2011 wurden hier folgende Beiträge im Bundeshaushalt
verausgabt:
* Das Bundesministerium des Innern hat die Aufschlüsselung mit Schreiben vom 13. April 2012 als
Anlage 3 und 4 – Nachtrag zu Frage 9 – nachgereicht.
Jahr Ist (Euro)
2002 304 849 154
2003 313 410 564
2004 318 003 270
2005 322 413 047
2006 287 306 645
2007 262 982 590
2008 267 777 189
2009 276 436 720
2010 296 922 971
2011 296 044 742
Drucksache 17/9268 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie wird gewährleistet, dass die Ausbildungszahlen dem tatsächlichen
Bedarf der Verwaltung entsprechen?
Hier muss unterschieden werden zwischen der dualen Ausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Laufbahnausbildung.
Im Zuge des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
(Ausbildungspakt) bildet die Bundesverwaltung in den dualen Ausbildungsberufen
seit 2004 über den eigenen Bedarf hinaus aus und zwar mindestens 7 Prozent
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Die Laufbahnausbildung erfolgt hingegen bedarfsgerecht. Der Bedarf wird
jährlich unter Berücksichtigung der Fluktuation (vorwiegend Altersabgänge) und
organisatorischer Veränderungen zum jeweiligen Einstellungsdatum ermittelt.
12. Wie wird gewährleistet, dass die Ausbildung an den Berufsschulen/
internen Fachhochschulen des Bundes den aktuellen und künftigen
Anforderungen an die Praxis entspricht?
Berufsschulen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Sofern Ausbildungen
beim Bund in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der
Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf stattfinden, regelt die jeweilige
Ausbildungsordnung den Inhalt der Ausbildung. Ausbildungsordnungen werden
regelmäßig an die aktuellen Anforderungen in dem jeweiligen Ausbildungsberuf
angepasst.
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund) erfolgt in einem dualen
Studiengang, der sich aus fachtheoretischen und berufspraktischen Studienabschnitten
zusammensetzt. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet die
nah an den Bedürfnissen der Behörden ausgerichtete Ausbildung. Die
regelmäßige Evaluation der Studiengänge dient der Qualitätssicherung und trägt zur
kontinuierlichen Weiterentwicklung der Curricula gemäß den sich ändernden
Anforderungen der Bedarfs-/Abnehmerbehörden bei.
13. Wie viel Geld wird jährlich seit dem Jahre 2002 aus dem Bundeshaushalt
in die Weiterbildung des öffentlichen Dienstes investiert?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
14. Wie viele Auszubildende und Anwärter bzw. Anwärterinnen im
öffentlichen Dienst des Bundes haben in den letzten zehn Jahren ihre
Ausbildung/Vorbereitungsdienst vorzeitig abgebrochen?
Aus welchen Gründen geschah dies?
Nicht alle Ressorts konnten den gesamten Zeitraum vollständig nachvollziehen,
so dass die nachfolgenden Angaben lückenhaft sind.
Im Zeitraum von 2002 bis 2011 haben insgesamt 2 034 Auszubildende und
insgesamt 1 257 Anwärter im Bereich der Bundesregierung ihre Ausbildung bzw.
ihren Vorbereitungsdienst vorzeitig abgebrochen. Die Gründe für die vorzeitige
Beendigung der Berufs- bzw. Laufbahnausbildung sind sehr individuell und
nachfolgend beispielhaft aufgeführt:
1. Kündigung durch Arbeitgeber wegen
– mangelnder Eignung in der Probezeit,
– disziplinarischen Verstößen, mehrerer Verfehlungen (nach
vorangegangener Abmahnung),
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/92682. Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung durch Auszubildende wegen
– Aufnahme eines Studiums,
– Berufswechsel, Wechsel des Ausbildungsberufes,
– Wohnortwechsel,
– gesundheitlichen Gründen,
– persönlichen Gründen,
3. Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen
– mangelnder Eignung (Fehlleistung),
– persönlicher Gründe (z. B. Aufnahme eines Studiums).
15. Wie werden gute Ausbildungsergebnisse im öffentlichen Dienst
honoriert?
Alle Auszubildenden erhalten nach § 17 des Tarifvertrags für die
Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD) eine Abschlussprämie als
Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro, wenn sie ihre Abschlussprüfung erfolgreich
bestehen und es sich bei der Abschlussprüfung nicht um eine Wiederholungsprüfung
handelt.
Auszubildende des öffentlichen Dienstes werden aktuell bei dienstlichem bzw.
betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das
Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein
Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte,
verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen (§ 16a
TVAöD – Besonderer Teil – BBiG). Steht nicht für alle Auszubildenden eine
befristete Stelle zur Verfügung, sind bei einer Auswahlentscheidung auch die
Ergebnisse der Abschlussprüfung zu berücksichtigen. Die Tarifvertragsparteien
haben sich am 31. März 2012 darauf geeinigt, dass künftig alle Auszubildenden
bei entsprechendem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das
Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden sowie nach dieser Zeit ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
erhalten, wenn eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und besetzbarer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Tarifeinigung bedarf allerdings noch
der Zustimmung der Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften.
Hierzu ist eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart.
Gute Ausbildungsergebnisse werden darüber hinaus durch kleine Präsente wie
Buchgeschenke oder durch Empfänge bei der jeweiligen Hausleitung
gewürdigt.
Herausragende Ausbildungsergebnisse im sehr guten Bereich werden durch die
Begabtenförderung honoriert. Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für junge Absolventinnen
und Absolventen einer dualen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, die persönliche und berufliche
Handlungskompetenz begabter und leistungsbereiter junger Menschen zu stärken.
16. Wie werden junge Eltern (auch alleinerziehende Mütter und Väter) in der
Ausbildung unterstützt?
Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG besteht bei berechtigtem Interesse die
Möglichkeit, auf Antrag die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit zu verkürzen.
Drucksache 17/9268 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf diese Weise sollen insbesondere Alleinerziehende oder junge Eltern die
Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung – auch mit Familienpflichten –
erfolgreich zu Ende zu führen.
Darüber hinaus können, soweit vorhanden, Eltern-/Kindzimmer und
behördeneigene Kindertagesstätten genutzt werden. Des Weiteren erfolgt die
Unterstützung z. B. durch Vermittlung eines Kinderkrippen- oder Kindergartenplatzes,
durch Herstellung von Kontakten zu ortsansässigen Fürsorgeeinrichtungen und
durch flexible Regelungen der Arbeitszeit (Telearbeit, gleitende Arbeitszeit).
Im Bedarfsfall werden junge Eltern während der Ausbildung durch den
Sozialdienst beraten und unterstützt.
Grundsätzlich werden im Einzelfall alle notwendigen Anstrengungen
unternommen, um Auszubildenden die Vereinbarung von Ausbildung/Beruf und Familie
zu ermöglichen.
17. Wie wirkt sich der Ausbildungsabschluss auf den Berufseinstieg im
öffentlichen Dienst des Bundes aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Welche Faktoren sind neben dem Notendurchschnitt gewichtig für den
Berufseinstieg?
Eignung, Befähigung und Leistung sind grundsätzlich die Faktoren, auf die
neben dem Notendurchschnitt geachtet wird. Das bedeutet, dass sowohl
Fachkompetenz als auch Methoden- und Sozialkompetenz für den Berufseinstieg
von Bedeutung sind. Daneben hat die Mobilität der jungen Berufsanfänger
erhebliche Auswirkungen.
19. Wie viel Prozent der Auszubildenden werden nach erfolgreichem
Abschluss unbefristet übernommen?
Die Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse unmittelbar nach dem Ende
der Ausbildung ist bei den Tarifbeschäftigten die Ausnahme und betrifft
insbesondere Jugend- und Auszubildendenvertreter (§ 9 des
Bundespersonalvertretungsgesetzes). In der Regel erhalten alle Auszubildenden bei erfolgreichem
Abschluss einen befristeten Vertrag, der in vielen Fällen in Abhängigkeit von
besetzbaren Stellen und der persönlichen Eignung in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis mündet (siehe auch die Ausführungen zu Frage 15).
Die Zahl der Anwärter in den Vorbereitungsdiensten für den mittleren,
gehobenen und höheren Dienst richtet sich nach dem dienstlichen Bedarf (vgl.
Antwort zu Frage 11). Aufgrund der systematischen Planungen der Lehrgänge und
der Ausbildung der Anwärter können grundsätzlich alle geeigneten
Absolventen in ein Beamtenverhältnis auf Probe und bei Bewährung anschließend in ein
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden.
20. Wie viele Auszubildenden und Anwärter bzw. Anwärterinnen im
öffentlichen Dienst des Bundes wurden nach Beendigung ihrer Ausbildung
übernommen (bitte nach unbefristet im Beamtenverhältnis, unbefristet im
Angestelltenverhältnis, befristet nach 6, 12, 24 Monaten im
Angestelltenverhältnis aufschlüsseln)?
Bei der Beantwortung wurde jeweils auf das erste Beschäftigungsverhältnis
nach Abschluss der Ausbildung abgestellt. Als unbefristet wurden daher nur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9268Arbeitsverhältnisse gezählt, die unmittelbar nach dem Ausbildungsverhältnis
als ein solches abgeschlossen wurden. Auf die Antwort zu Frage 19 wird
verwiesen.
Im Zeitraum 2002 bis 2011 wurden 19 416 Anwärterinnen bzw. Anwärter
unbefristet in ein Beamtenverhältnis und 1 749 Auszubildende unbefristet als
Tarifbeschäftigte in den öffentlichen Dienst (Bereich der Bundesregierung)
übernommen. Die befristeten Übernahmen sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
In der vorliegenden Statistik sind bei den 24-Monatebefristungen auch 64
Befristungen enthalten, die bis zu 24 Monate, aber in der Regel nur 18 Monate
andauerten.
Weiterhin sind bei den Zwölfmonatebefristungen auch 1 811 Befristungen
enthalten, bei denen eine Differenzierung nach der Dauer der Befristung nicht
möglich ist. Im Regelfall betrug die Befristung zwölf Monate.
Nicht alle Ressorts konnten den gesamten Zeitraum vollständig nachvollziehen.
21. Wie viele Auszubildende und Anwärter bzw. Anwärterinnen im
öffentlichen Dienst des Bundes haben in den letzten zehn Jahren nach
Beendigung ihrer Ausbildung die Übernahme nicht angenommen?
Insgesamt haben 510 Auszubildende und 36 Anwärter im Bereich der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Beendigung ihrer Ausbildung die
Übernahme nicht angenommen.
Nicht alle Ressorts konnten den gesamten Zeitraum vollständig nachvollziehen.
22. Gibt es Informationen darüber, welche Art von Tätigkeit die
Auszubildenden und Anwärter bzw. Anwärterinnen im Anschluss ausüben, wenn
sie die Übernahme nicht annehmen/oder nicht übernommen worden sind?
Über den weiteren Werdegang der ehemaligen Anwärterinnen bzw. Anwärter
bei Nichtübernahme bzw. Nichtannahme des Übernahmeangebotes gibt es
keine belastbaren Daten.
Aus Einzelfällen sind folgende Tätigkeiten im Anschluss an die Ausbildung
bekannt:
– Schulbesuch mit dem Ziel eines höherwertigen Schulabschlusses (Abitur),
– Aufnahme einer weiteren Ausbildung,
– Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung für den gehobenen Dienst,
– Anschlussbeschäftigung in Wirtschaft, Industrie oder Handel oder Bundes-,
Landes- oder Kommunalbehörden,
Befristete Übernahmen nach Beendigung der Ausbildung
6 Monate befristet 12 Monate befristet 24 Monate befristet
1 824,
davon 4 Übernahmen unter 6 Monate
3 783,
davon 1 Übernahme für 17 Monate
816
6 bis 24 Monate (Differenzierung nicht möglich): 5 393
12 bis 24 Monate (Differenzierung nicht möglich): 828
Drucksache 17/9268 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Wehrdienst oder Zivildienst,
– Freiwilliges Ökologisches oder Soziales Jahr,
– Rückkehr an den Heimatort und Beschäftigungsaufnahme dort,
– Auslandsaufenthalt.
23. Welche Rolle spielen Übernahmegarantien im öffentlichen Dienst?
Übernahmegarantien tragen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen
Dienstes bei. Für Auszubildende gelten die Übernahmeregelungen des § 16a
TVAöD – Besonderer Teil – BBiG (siehe auch die Ausführungen zu Frage 15).
Wegen der haushaltsrechtlichen Vorgaben können Übernahmegarantien für
Anwärter jedoch generell nicht im Voraus erteilt werden.
24. Wie haben sich die Anwärterbezüge/Auszubildendenvergütungen in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Eine Übersicht über die Entwicklung der Anwärterbezüge und
Ausbildungsentgelte beim Bund ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Anwärterbezüge pro Monat (in Euro):
Jahr/Monat A 2 bis A 4 A 5 bis A 8 A 9 bis A 11 A 12 A 13 R 1
1.1.2002 678,75 782,75 829,27 949,69 977,06 1 007,16
1.4.2003 695,04 801,54 849,17 972,48 1 000,51 1 031,33
1.4.2004 701,99 809,56 857,66 982,20 1 010,52 1 041,64
1.8.2004 709,01 817,66 866,24 992,02 1 020,63 1 052,06
2005 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
2006 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
2007 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
1.1.2008 751,61 863,63 913,71 1 043,39 1 072,89 1 105,29
1.1.2009 772,66 887,81 939,29 1 072,60 1 102,93 1 136,24
1.1.2010 803,53 922,94 975,57 1 114,21 1 179,99
1.1.2011 808,35 928,48 981,42 1 120,90 1 187,07
1.8.2011 810,78 931,27 984,36 1 124,26 1 190,63
1.1.2012 830,56 953,99 1 008,38 1 151,69 1 219,68
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9268Ausbildungsentgelt pro Monat (in Euro):
25. Wie wird insbesondere mit Blick auf die „Hochpreisregionen“
gewährleistet, dass die Anwärterbezüge/Auszubildendenvergütungen sowohl
den Lebensunterhalt sichern als auch Bewerbungen im öffentlichen
Dienst stimulieren?
Die im öffentlichen Dienst gezahlten Ausbildungsentgelte und Anwärterbezüge
dienen nicht der vollständigen Sicherung des jeweiligen Unterhaltsbedarfs.
Vielmehr stellen sie eine Hilfe dar zum Bestreiten des Lebensunterhalts
während der Ausbildung. Diese Funktion erfüllen die zu Frage 24 genannten
Beträge. Sie bieten auch im Vergleich zu den in anderen Branchen gezahlten
Ausbildungsvergütungen einen ausreichenden Anreiz zur Aufnahme einer
Ausbildung im öffentlichen Dienst. Für Bereiche, in denen ein erheblicher Mangel
an qualifizierten Bewerbern besteht, ermöglicht es im Beamtenbereich § 63
Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) zudem, sog.
Anwärtersonderzuschläge bis zu 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages zu zahlen.
Für die Ausbildungsentgelte im öffentlichen Dienst ist darüber hinaus von
Bedeutung, dass sie das Ergebnis von Tarifverhandlungen sind. Die
Verhandlungsergebnisse orientieren sich vor allem an den gesamtwirtschaftlichen
und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen. Eine Unterscheidung nach
bestimmten Regionen sieht der TVAöD nicht vor. Seit dem 1. Januar 2008 gelten
einheitliche Sätze sowohl für das Tarifgebiet West als auch für das Tarifgebiet
Ost. Eine besondere Berücksichtigung von bestimmten Regionen würde die
einheitliche Höhe des Ausbildungsentgelts rückgängig machen, was
insbesondere Auswirkungen auf Auszubildende im Beitrittsgebiet hätte.
Jahr/Monat 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr
West Ost West Ost West Ost West Ost
2002 591 532 638 574 681 613 740 666
2003 605 551 653 594 697 634 758 690
1.1.2004 611 565 660 610 704 651 765 708
1.5.2004 617 571 666 616 711 658 773 715
2005 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
2006 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
2007 Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
2008 687 736 781 843
2009 687 736 781 843
2010 696 745 790 853
1.1.2011 700 749 795 858
1.8.2011 703 753 799 863
Drucksache 17/9268 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Ist eine Absenkung oder Erhöhung der Anwärterbezüge in den nächsten
Jahren geplant bzw. angedacht?
Die Anwärterbezüge haben in den vergangenen Jahren an allen
Besoldungserhöhungen teilgenommen. Über ihre weitere Entwicklung wird im Rahmen
der laufenden Anpassungsrunde zu entscheiden sein. Dabei wird das Ergebnis
des Tarifabschlusses für die Auszubildenden einen Orientierungsmaßstab
bilden. Dieser sieht vor, dass die Ausbildungsentgelte rückwirkend ab dem
1. März 2012 um einen Festbetrag von 50 Euro und zum 1. August 2013 um
einen weiteren Festbetrag von 40 Euro erhöht werden. Der Tarifabschluss bedarf
noch der Zustimmung der Mitglieder der vertragsschließenden
Gewerkschaften. Hierzu ist eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart.
27. Wie haben sich die Einstiegsämter für die Laufbahnen in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
In den letzten zehn Jahren sind die in § 23 BBesG genannten Eingangsämter
weitgehend unverändert geblieben. Eine Änderung ist jetzt mit dem am
22. März 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Unterstützung der
Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
eingetreten. Danach kann im gehobenen technischen Verwaltungsdienst das
Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zugewiesen werden
(bisher A 10). Im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst kann bei einem
Studienabschluss in Informatik, Informationstechnik oder einem anderen
Abschluss in einem Studiengang mit überwiegend informationstechnischen
Inhalten auch das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 zugewiesen werden
(bisher A 9).
28. Ist eine Absenkung/Anhebung der Einstiegsämter vorgesehen?
Über die in der Antwort zu Frage 27 dargestellten Änderungen hinaus sind
derzeit keine weiteren Änderungen vorgesehen.
29. Welche Möglichkeiten haben Angehörige des öffentlichen Dienstes und
speziell junge Beamtinnen und Beamten, sich zu qualifizieren?
Für alle Mitarbeiter der Bundesverwaltung werden vielfältige
Fortbildungsmöglichkeiten insbesondere über die Bundesakademie für öffentliche
Verwaltung oder die Lehreinrichtungen der einzelnen Ressorts angeboten. Beamte
können über Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahngruppe
wechseln. Für Tarifbeschäftigte besteht die Möglichkeit, sich über eine Teilnahme an
einem (berufsbegleitenden) Fachlehrgang für die Übernahme höherwertiger
Tätigkeiten zu qualifizieren. Außerdem steigert der Einsatz in verschiedenen
Arbeitsgebieten die berufliche Kompetenz sowohl von Beamten als auch von
Tarifbeschäftigten.
30. Wie wird die Qualifizierung stimuliert?
Die Qualifizierung der Mitarbeiter ist Bestandteil der
Personalentwicklungskonzepte der Behörden. Die Personalentwicklungsgespräche dienen auch dazu,
Fortbildungsmaßnahmen als Mittel zur Vertiefung und Erweiterung von
Kompetenzen zu identifizieren. Für Beamte ist eine Pflicht zur Fortbildung in § 61
Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) normiert. Darüber hinaus beste-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9268hen für leistungsstarke qualifizierte Mitarbeiter verschiedene Leistungsanreize
(Beförderungen, Leistungsprämien, Leistungsentgelt).
31. Wie „durchlässig“ sind die Laufbahnen für den Aufstieg motivierter
Beamtinnen und Beamten?
Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn wird durch verschiedene
Aufstiegsformen (Teilnahme an Vorbereitungsdiensten, externe Studiengänge,
Fernstudien, fachspezifische Qualifizierungen) ermöglicht. Für den Aufstieg in den
höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst bietet die Fachhochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung seit April 2011 den berufsbegleitenden
Masterstudiengang „Master of Public Administration“ an. Damit wird es
Mitarbeitern mit Familienpflichten besser ermöglicht, am Aufstieg teilzunehmen.
Außerhalb des Aufstiegsverfahrens eröffnet § 27 der
Bundeslaufbahnverordnung (BLV) besonders leistungsstarken Beamten die Möglichkeit der
Beförderung über die Grenzen der Laufbahngruppe hinaus.
32. Wie hoch ist der Anteil der „Aufstiegler“ in den einzelnen Ressorts, und
mit welchem Alter erfolgt dieser durchschnittlich (bitte getrennt nach
dem Aufstieg vom einfachen in den mittleren Dienst, vom mittleren in
den gehobenen Dienst und vom gehobenen in den höheren Dienst
angeben)?
Die Angaben für den Bereich der Bundesregierung sind der beigefügten Tabelle
zu entnehmen (Anlage 6).
33. Wie wird eine leistungsgerechte und leistungsorientierte Bezahlung im
öffentlichen Dienst gewährleistet?
Die Bezahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes richtet sich seit dem
1. Oktober 2005 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der TVöD hat den bis dahin geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)
für Angestellte sowie die für Arbeiterinnen und Arbeiter geltenden
Manteltarifverträge abgelöst. Der Tarifvertrag gilt auch für die Tarifbeschäftigten der
kommunalen Arbeitgeber. Für die Tarifbeschäftigten der Länder (bis auf Hessen
und Berlin) richtet sich die Bezahlung seit dem 1. November 2006 nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Bezahlungssystem wurde im Rahmen der Neuausrichtung bei Ablösung
des BAT grundlegend umgestaltet. Bis dahin relevante Faktoren ohne
Tätigkeits- und Leistungsbezug wie Lebensalter, Familienstand und Kinderzahl
wurde mit der Tarifreform abgeschafft. Im neuen System hängt das Entgelt
nunmehr von der wahrgenommenen Aufgabe, der Berufserfahrung und der
individuellen Leistung der Tarifbeschäftigten ab.
Die neue Entgelttabelle hat bis zu sechs Stufen und das Aufrücken in die
nächsthöhere Stufe erfolgt ausschließlich nach Berufserfahrung und Leistung.
Für den Stufenaufstieg wird mindestens eine durchschnittliche Leistung
vorausgesetzt. Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann
die regelmäßige Stufenlaufzeit verkürzt, bei erheblich unter dem Durchschnitt
liegenden Leistungen dagegen verlängert werden.
Zusätzlich zu dem zuvor beschriebenen Tabellenentgelt erhalten die
Tarifbeschäftigten des Bundes seit dem 1. Januar 2007 ein variables Leistungsentgelt.
Im Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes
(LeistungsTV-Bund) ist der Rahmen für die Gewährung des Leistungsentgelts
Drucksache 17/9268 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegeregelt, die weitere Ausgestaltung erfolgt durch einvernehmliche
Dienstvereinbarung oder einvernehmliche Betriebsvereinbarung in den Dienststellen.
Die Höhe ist abhängig von der individuellen Leistung.
Im Beamten- und Soldatenbereich des Bundes wird, soweit das Grundgehalt
nicht als Festgehalt gezahlt wird, das Grundgehalt seit dem 1. Juli 2009 nach
acht Stufen bemessen. Der Aufstieg in den Stufen erfolgt nach bestimmten
Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden.
Wenn die Leistungen nicht den mit dem Amt verbundenen Anforderungen
entsprechen, erfolgt kein Aufstieg in den Stufen. Bei dauerhaft herausragenden
Leistungen kann für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsthöheren Stufe
das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe). Für
herausragende besondere Leistungen können zudem Leistungsprämien
(Einmalzahlung) oder Leistungszulagen (laufende Zahlung) vergeben werden.
Für die Vergabe leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente werden seit dem
Jahr 2004 jährlich 31 Mio. Euro im Haushaltsplan des Bundes eingestellt. Für
die Inanspruchnahme dieser Mittel durch die Ressorts ist ein Eigenmittelanteil
in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Daher werden jährlich mindestens
40 Mio. Euro für leistungsbezogene Bezahlungsinstrumente beim Bund
ausgegeben.
34. Wo bestehen Defizite bei der leistungsgerechten und leistungsorientierten
Bezahlung?
35. Welche Veränderungen sind bei der leistungsgerechten und
leistungsorientierten Bezahlung geplant?
Nach Schaffung des Rahmens für die Gewährung des zusätzlichen
Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten mit dem LeistungsTV-Bund (vgl. Antwort zu
Frage 33) und Abschluss der ersten Leistungszeiträume wurden die ersten
Erfahrungen mit den neu eingeführten Instrumenten im Jahr 2009 evaluiert.
Danach gibt es sowohl Kritiker als auch Befürworter des neuen Systems,
mehrheitlich ist die Haltung jedoch neutral-abwartend. Wesentliche Kritikpunkte der
Evaluation waren die eher geringe Differenzierung und das zu geringe
Leistungsentgeltvolumen. Gegenwärtig steht für die Leistungsbezahlung der
Tarifbeschäftigten des Bundes ein Prozent der jährlichen Lohnsumme zur
Verfügung. Zielgröße nach § 18 TVöD sind 8 Prozent. Für die Lohnrunde 2012
haben die Gewerkschaften keine Forderungen bezüglich einer Erhöhung dieser
Summe erhoben.
Die Erfahrungen mit den im Jahr 1997 im Beamtenbereich eingeführten
leistungsbezogenen Bezahlungsinstrumenten werden regelmäßig evaluiert. Soweit
sich daraus Verbesserungsmöglichkeiten ergaben, wurden diese durch
Änderungen des BBesG und der Bundesleistungsbesoldungsverordnung (BLBV)
umgesetzt, etwa bei der Teamprämie, deren Vergabemöglichkeit erweitert wurde.
Derzeit sind keine weiteren Änderungen geplant.
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der ehrenamtlichen Arbeit
von jungen Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu?
Die Bundesregierung erkennt im ehrenamtlichen Engagement grundsätzlich
eine Verstärkung der Erfahrungskompetenz, die insbesondere auch für junge
Menschen von großer Bedeutung ist, da ihnen das im außerbetrieblichen
Bereich gewonnene Erfahrungswissen auch im Berufsleben zugutekommt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/926837. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Zahl ehrenamtlich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und
speziell der Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene?
Ehrenämter sind sowohl im Beamtenrecht (§ 97 Absatz 4 BBG) als auch im
Tarifrecht (§ 3 Absatz 3 TVöD) weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.
Es liegen daher nur Erkenntnisse über die Ausübung öffentlicher Ehrenämter
vor, wenn diese während der Dienstzeit ausübt werden und deshalb eine
Freistellung notwendig ist.
38. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Aufschlüsselung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden,
Initiativen oder Kirchen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Eine Aufschlüsselung
entsprechender Tätigkeiten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und speziell
von Beamten kann daher nicht erfolgen. Der Freiwilligensurvey, der im
Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2009
erstellt wurde, erfasst zwar nicht die Bereiche der Erwerbstätigkeit der befragten
Personen, liefert jedoch Angaben, in welchen Organisationsformen die 23
Millionen engagierten Menschen in Deutschland tätig sind: Im Jahr 2009 waren
49 Prozent der derart Engagierten in Vereinen, 14 Prozent in Kirchen oder
religiösen Einrichtungen, 11 Prozent in Gruppen oder Initiativen, 10 Prozent in
staatlichen oder kommunalen Einrichtungen, 7 Prozent in Verbänden, 4 Prozent
in Parteien oder Gewerkschaften und 5 Prozent in privaten Einrichtungen,
Stiftungen und Sonstigem freiwillig tätig.
39. Wie unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten ihrer ehrenamtlich
tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes?
Die Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten wird im Wesentlichen durch
Freistellungsmöglichkeiten für die Beschäftigten, wie z. B. Sonderurlaub,
unterstützt.
40. Reichen die Sonderurlaubsregelungen aus, um die ehrenamtliche
Tätigkeit zu fördern?
Die Freistellungsmöglichkeiten durch die Sonderurlaubsverordnung sind
grundsätzlich ausreichend.
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der
ehrenamtlichen Betätigung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes?
Die bereits bestehenden Förderungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sind
umfangreich und berücksichtigen in besonderem Maße die Bedürfnisse und
Belange der ehrenamtlich Tätigen. Weitere konkrete Maßnahmen sind derzeit
nicht geplant.
Drucksache 17/9268 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Welche Rolle spielen die im Ehrenamt erlangten Fähigkeiten bei der
Einstellung und bei der Leistungsbeurteilung?
Die Berücksichtigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Einstellung oder
in der Beurteilung würde gegen den Leistungsgrundsatz des Artikels 33 Absatz 2
des Grundgesetzes (Eignung, Leistung, Befähigung) verstoßen.
Indirekt kann eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bewerberauswahl
Berücksichtigung finden, da sich in der Regel hieraus erste Rückschlüsse über die
gestalterischen und sozialen Fähigkeiten, das Verantwortungsbewusstsein und die
Teamfähigkeit der Bewerber ziehen lassen. Die dienstliche Beurteilung kann
auf Wunsch auch Angaben der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters über
besondere Befähigungen und Interessen berücksichtigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9268Anlage 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9268Anlage 1 – Bundesministerium der Verteidigung
Nachtrag zu Frage 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/9268
Anlage 2
Drucksache 17/9268 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2 – Bundesministerium der Verteidigung
Nachtrag zu Frage 1
Anlage 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/9268
10
Anlage 3 – Bundesministerium der Verteidigung
Nachtrag zu Frage 9
Drucksache 17/9268 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9268 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9268 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/9268
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/9268
Anlage 4 – Bundesministerium der Verteidigung
Nachtrag zu Frage 9
Anlage 5
Drucksache 17/9268 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 6
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]