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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einstufung der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch bekannte Neonazis als "unpolitische" Straftat

Nachfrage zu BT-Drs 17/8997: Tatumstände von 11 aufgeführten Delikten und Erfassung der Beschuldigten als Rechtsextremisten; Einstufung der Delikte als nicht politisch motiviert und Hinwirken auf deren Änderung, Zahlenangaben zu Verwendungen des Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen und zu Volksverhetzungsdelikten seit 2000, Korrektur der PMK-Statistik, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden; offene Haftbefehle zum 1. März 2012<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/920928. 03. 2012

Einstufung der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch bekannte Neonazis als „unpolitische“ Straftat

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8997 hat die Bundesregierung eine Übersicht über unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis erstellt. Dabei teilt sie mit, zum Stichtag 4. Januar 2012 seien Haftbefehle gegen 160 Personen offen gewesen, die entweder in Polizeidateien als politisch rechts motivierte Straftäter bzw. als „Gewalttäter rechts“ aufgeführt sind oder bei denen dem Haftbefehl eine politisch rechts motivierte Straftat zugrunde liegt.

Zugleich teilt die Bundesregierung mit, bei 50 dieser 160 Personen liege dem Haftbefehl eine politisch rechts motivierte Straftat zugrunde (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 17/8997).

Nun ist den Fragestellern klar, dass nicht jede Straftat eines Nazis eine politisch motivierte Straftat ist.

Die detaillierte Auflistung dieser 160 Haftbefehle lässt allerdings erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass die Kategorisierung einer Straftat als politisch rechts motiviert oder unpolitisch („sonstige Kriminalität“) mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt. Vielmehr drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Sicherheitsbehörden selbst bei Straftaten von polizeibekannten Nazis dazu tendieren, den neofaschistischen Charakter der Taten zu ignorieren und das Problem des Neofaschismus weiter zu verharmlosen. Gerade nach der Aufdeckung der Mordserie durch die „NSU-Bande��� ist ein solches Verhalten skandalös.

Die Fragesteller beziehen sich insbesondere auf elf Fälle von Volksverhetzung bzw. des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die in der Auflistung der Bundesregierung unter „sonstige Kriminalität“ verbucht werden. In einem Fall wird der Tathergang wie folgt dargestellt: „Die gesuchte Person griff eine andere Person (türk. Herkunft) mit beiden Händen am Hals und würgte sie. Nach der Befreiung des Zeugen beleidigte die gesuchte Person diesen mit ,So was wie Ihr gehört vergast!‘“. In einem anderen Fall ging es um „gefährliche Körperverletzung mittels Luftpistole/Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hitlergruß.“ Beide Straftaten werden nicht als politisch motiviert eingestuft.

Aus der Sicht der Fragesteller ist es hanebüchen, einem bekannten Nazi (bei sämtlichen Personen in dieser Auflistung handelt es sich ja um solche), wenn er den Hitlergruß zeigt und/oder Personen mit Migrationshintergrund „vergasen“ will, zugute zu halten, es liege bei ihm keine politische Motivation für diese Tat vor. Eine solche verharmlosende Einschätzung trägt dazu bei, die Statistik rechtsextremer Straftaten zu beschönigen. Durch eine solche Zählweise erklärt sich leicht, warum offiziell immer noch von nur 58 ermordeten Nazi-Opfern die Rede ist, während die korrekte Zahl nach Recherchen der Zeitungen „DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ um 100 Tote höher liegt. Die Antwort der Bundesregierung gibt Anlass zur Befürchtung, dass die tatsächliche Anzahl polizeilich bekannter, aber nicht als politisch motiviert eingeschätzter Straftaten weit höher ist als offiziell zugegeben wird.

Die Fragesteller erbitten daher genauere Erläuterungen über die konkreten Umstände dieser Delikte, soweit diese ohne Nachteil für die Ermittlungen und unter Schutz der Privatsphäre der Opfer der faschistischen Übergriffe erfolgen können. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bei der Hinzuziehung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR) binnen der üblichen Fristen erfolgen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 28 zu den Fragen 1 und 2 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Volksverhetzung erläutern (etwa konkreter Ausdruck der Volksverhetzung, Wortlaut der Äußerungen des Beschuldigten, wem gegenüber wurde die Äußerung gemacht, konkrete Umstände der Tat usw.), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

2

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 33 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (um welches Kennzeichen handelte es sich, in welcher Form, an welchem Ort, unter welchen Umständen wurde es verwendet usw.), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

3

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 46 angeführten Deliktes der Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

4

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 59 angeführten Deliktes der Körperverletzung erläutern, bei dem der Beschuldigte eine Person türkischer Herkunft gewürgt und sie mit den Worten „So was wie Ihr gehört vergast!“ beleidigt hat (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

5

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 70 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

6

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 77 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Volksverhetzung erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

7

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 94 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

8

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 95 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

9

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 99 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

10

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 134 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

11

Was kann die Bundesregierung zu den Umständen des unter der laufenden Nummer 137 in der genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angeführten Deliktes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (hier konkret genannt: Hitlergruß) erläutern (bitte nach dem Muster der vorangestellten Fragen beantworten), und ist der Beschuldigte im polizeilichen Informationssystem oder in der Datei Gewalttäter rechts als Rechtsextremist erfasst?

12

Inwiefern hält die Bundesregierung die Einstufungen dieser Delikte als nicht politisch motiviert für korrekt?

13

Inwiefern wurden zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8997 auch ein Abgleich mit der Datei „Innere Sicherheit“ vorgenommen (bitte begründen, falls ein solcher nicht erfolgt ist)?

14

Inwiefern hält die Bundesregierung insbesondere das Zeigen des Hitlergrußes oder das Verwenden anderer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch eine Person, die bereits als Gewalttäter rechts bzw. als politisch motivierter Straftäter polizeibekannt ist, für korrekt?

15

Wird sich die Bundesregierung mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften in Verbindung setzen, um eine Änderung der Einstufung zu veranlassen, oder hat sie dies in der Vergangenheit bereits getan, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Wie viele Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden in den Jahren seit 2000 (bitte pro Jahr getrennt aufführen) bundesweit erfasst?

a) Um welche Kennzeichen welcher verfassungswidrigen Organisationen handelte es sich dabei im Wesentlichen?

b) Wie viele dieser Fälle wurden als politisch motiviert eingestuft?

17

In wie vielen Fällen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen seit 2000 waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt als Gewalttäter rechts oder politisch rechts motivierte Straftäter bekannt, und wie oft wurde bei diesen das Delikt als politisch motiviert eingestuft?

18

Wie viele Fälle von Volksverhetzung wurden in den Jahren seit 2000 (bitte pro Jahr getrennt aufführen) bundesweit erfasst? In wie vielen dieser Fälle waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt als Gewalttäter rechts oder politisch rechts motivierte Straftäter bekannt, und wie oft wurde bei diesen das Delikt als politisch motiviert eingestuft?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, Delikte wie Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus der Vergangenheit erneut daraufhin zu überprüfen, inwieweit Hitlergrüße durch Neonazis usw. als unpolitisch verharmlost wurden, um die PMK-Statistik zu korrigieren, und wenn nein, warum nicht?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der Einstufung von Hitlergruß, „Vergasungs“-Forderungen und ähnlichen typisch faschistischen Volksverhetzungs- und Propagandadelikten als vermeintlich unpolitisch durch die Sicherheitsbehörden einen Bedarf, die Behörden für den Bereich rechtsextremer Kriminalität zu sensibilisieren? Welche Maßnahmen will sie hierzu ergreifen?

21

Wie viele Rechtsextremisten waren zum Stichtag 1. März 2012 mit offenem Haftbefehl gesucht worden (bitte nach dem Schema der Drucksache 17/8997 beantworten)?

Berlin, den 28. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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