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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausweitung von ATALANTA auf das somalische Landgebiet

Ausweitung des Einsatzgebietes der EU-Antipiraterie-Operation Atalanta auf das Küstengebiet und die inländischen Gewässer Somalias bis zum 12. Dezember 2014, Abstimmung mit der Mission AMISOM, Umfang der zu kontrollierenden Flächen, militärische Ausstattung und Befugnisse der ATALANTA-Kräfte, Zustimmung der somalischen Übergangsregierung (TFG), Information der Zivilbevölkerung, Einsatz deutscher Spezialkräfte, Bildung einer neuen somalischen Regierung, Überwachung internationaler Fischereiaktivitäten<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/924402. 04. 2012

Ausweitung von ATALANTA auf das somalische Landgebiet

der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. März 2012 hat der Europäische Rat den Marineeinsatz ATALANTA bis zum 12. Dezember 2014 verlängert und die Ausweitung des Einsatzgebietes auf das somalische Küstengebiet und die inneren Gewässer beschlossen. In Zukunft sollen demnach auch Stützpunkte und Materialdepots der Piraten angegriffen und zerstört werden dürfen. Grundlage für die Ausweitung von ATALANTA sind die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, insbesondere Resolution 1851 (2008), die auch militärische Operationen an Land autorisiert, sofern die Zustimmung der somalischen Übergangsregierung (TFG) vorliegt.

Angesichts der Tatsache, dass das Regierungsmandat der TFG im August 2012 endet, stellt sich die Frage nach der Legitimität der Militäroperation für die Zeit nach August 2012. Zudem lässt der Beschluss der Europäischen Union offen, welche konkreten Grenzen dem Einsatz in den Küstengebieten und auf den inneren Gewässern gesetzt sind.

In jedem Fall sind mit der Ausweitung des Marineeinsatzes ATALANTA in Somalia auf das Land und die inneren Gewässer erhebliche Risiken für die Zivilbevölkerung verbunden. Dazu zählen insbesondere die Gefahr, durch den Beschuss von Hubschraubern des ATALANTA-Verbandes getötet oder verletzt zu werden; die Gefahr der Zerstörung von Gerätschaften und Booten der ansässigen Fischer; die massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der ungehinderten wirtschaftlichen Aktivitäten in den betroffenen Regionen sowie die Gefahr einer weitere Ausdehnung ins Landesinnere, sobald sich die Piraten an die neuen militärischen Gegebenheiten angepasst und ihre Basen verlagert haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie breit ist der Küstenstreifen, auf den das Einsatzgebiet ausgeweitet wird (bitte unter Angabe der Kilometer von der Küstenlinie aus)?

2

Welche inneren Gewässer Somalias gehören in Zukunft zum ATALANTA-Einsatzgebiet, und wie weit will ATALANTA höchstens in diese Gewässer eindringen (bitte unter Angabe der Lage und Bezeichnung dieser Gewässer und deren maximale Entfernung von der Wasserkante)?

3

Schließt die Ausweitung von ATALANTA auf die inneren Gewässer Somalias auch die Ufergebiete dieser Gewässer mit ein, und wenn ja, wie weit (bitte unter Angabe der Kilometer von der Wasserkante aus)?

4

Gehören auch die Küstenstreifen und inneren Gewässer von Puntland und Somaliland zum neuen Einsatzgebiet von ATALANTA, und wenn ja, wurde mit den jeweiligen Autoritäten in diesen Regionen im Vorfeld darüber Einvernehmen erzielt?

5

Welche Erwägungen waren für den Europäischen Rat ausschlaggebend, dass der ATALANTA-Einsatz auch auf die inneren Gewässer ausgedehnt werden soll?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Ausweitung des Einsatzes auf die somalischen inneren Gewässer, und welche positiven Effekte erhofft man sich dadurch?

7

Welche Fahrzeuge, welche Waffensysteme und andere Ausrüstungsgegenstände sollen in Zukunft im Rahmen von ATALANTA auf und über den Küstengebieten und inneren Gewässer eingesetzt werden, und welchen Beitrag wird die Bundeswehr dazu leisten?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten in den somalischen Küstengebieten (an Land und auf See) und auf bzw. entlang der inneren Gewässer, wie etwa Fischerei, Handelsschifffahrt, Land- und Viehwirtschaft?

9

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die dortige zivile Schifffahrt und die wirtschaftlichen Aktivitäten durch den Einsatz von ATALANTA nicht behindert bzw. gefährdet werden?

10

Wie viele Menschen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in den somalischen Küstengebieten und im näheren Umfeld der inneren Gewässer Somalias, wo genau leben sie und mit welcher Bevölkerungsdichte (bitte unter Einbeziehung temporärer Nutzung dieser Gebiete durch nomadische Bevölkerungsgruppen auflisten)?

11

Welche Küstengebiete und Regionen entlang der inneren Gewässer Somalias stehen unter der Kontrolle der derzeitigen Übergangsregierung, und welche werden von anderen Gruppierungen bzw. Autoritäten kontrolliert (bitte unter Angabe der jeweiligen Region und der sie kontrollierenden Gruppen)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die lokalen Strukturen in den Küstengebieten und entlang der inneren Gewässer, und hat sie Kontakte zu der dortigen Zivilbevölkerung bzw. den dortigen Autoritäten oder Vertretern der Zivilgesellschaft?

13

Hat es Gespräche von Seiten der EU oder einzelner Mitgliedstaaten mit den jeweiligen lokalen Autoritäten über die geplante Ausweitung von ATALANTA gegeben, welchen Inhalt hatten diese Gespräche, und welche Haltung haben die lokalen Autoritäten zur geplanten Ausweitung eingenommen?

14

Ist die Zivilbevölkerung über die bevorstehende Ausweitung des Militäreinsatzes informiert worden und hat deren Akzeptanz signalisiert, und wenn nein, wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Zivilbevölkerung die Ausweitung militärischer Operationen auf das Land nicht als Angriff gegen sie und/oder als Eingriff in den Bürgerkrieg interpretiert?

15

Zu welchen militärischen Reaktionen sind die ATALANTA-Kräfte berechtigt, für den Fall, dass die im Küstengebiet eingesetzten Hubschrauber von Land aus beschossen werden?

16

Zu welchem Zeitpunkt wurden der TFG in welcher Ausführlichkeit die Pläne zur Ausweitung des ATALANTA-Mandats vorgelegt, wann hat die TFG der Ausweitung auf das somalische Küstengebiet und die inneren Gewässer gegenüber den Vereinten Nationen zugestimmt, und welche Bedingungen wurden seitens der TFG für die Durchführung der geplanten Operationen gemacht (bitte diesbezügliche Dokumente beifügen)?

17

Wie wird die TFG über die Einsätze an und über Land sowie auf den inneren Gewässern durch ATALANTA informiert, und ist eine vorherige Zustimmung der TFG bzw. lokaler Autoritäten zu einzelnen Operationen bzw. Maßnahmen vorgesehen, und wenn nicht, warum nicht?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zustimmung der TFG zu dem ATALANTA-Einsatz auf somalischem Territorium eine rechtlich wie politisch ausreichende Legitimität für den Einsatz darstellt, vor dem Hintergrund, dass die TFG nicht demokratisch gewählt ist, kaum Unterstützung in der Bevölkerung hat und zudem kaum über die Hauptstadt Mogadischu hinaus die Regierungskontrolle innehat, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?

19

Wie erklärt die Bundesregierung die Verlängerung und Ausweitung des ATALANTA-Mandats bis zum 12. Dezember 2014, deren Grundlage die Zustimmung der Übergangsregierung ist, vor dem Hintergrund, dass das Mandat der derzeitigen Übergangsregierung im August dieses Jahres endet?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zustimmung der derzeitigen somalischen Übergangsregierung zu einem Militäreinsatz auf somalischem Territorium auch über deren Regierungszeit hinaus Gültigkeit hat, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung rechtlich?

Werden die mit internationaler Unterstützung und unter internationalem Einfluss geführten Gespräche über die Bildung einer neuen somalischen Regierung auch mit der Zustimmung zu einer Fortsetzung der internationalen Militäreinsätze, zu denen neben der EU-geführten Operation ATALANTA auch die NATO-Operation Ocean Shield gehört, verknüpft?

21

In welcher Weise soll der Einsatz im somalischen Küstengebiet und den inneren Gewässern im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA mit dem Einsatz der Soldaten der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) abgestimmt werden?

22

Welche Form der Unterstützung von AMISOM durch ATALANTA (insbesondere in Mogadischu und anderen Häfen) hält die Bundesregierung nach dem neuen Mandat für möglich, welche ist konkret vorgesehen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des ehemaligen Unterseebootkommandanten der Bundeswehr und jetzigen Mitarbeiters der Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsche Institut für Internationale Politik und Sicherheit, Sascha Albrecht, wonach ein neues Mandat „das Kommando Spezialkräfte (KSK) oder die Kampfschwimmer der Marine“ ermächtigen solle „unentdeckt an Land zu gelangen und punktuell verdeckt aufzuklären sowie bei Bedarf weitere Aufträge auszuführen“ (www.swp-berlin.org/de/publikationen/kurz-gesagt/pirateriebekaempfung-an-land-maritime-optionen-deutschlands.html)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die in demselben Text geäußerten Vorschläge, den „Einsatz von Spezialkräften … in Verbindung mit dem Einsatz von U-Booten“ zuzulassen?

25

Welche Informationen wurden im Rahmen von ATALANTA bislang über die Fischereiaktivitäten im Einsatzgebiet gewonnen, wem wurden diese Informationen bislang zur Verfügung gestellt, und welche Erkenntnisse und Konsequenzen wurden aus der Auswertung der Informationen gezogen?

26

Wie viele Fischereifahrzeuge wurden seit Beginn der Operation ATALANTA in somalischen Gewässern (200-Seemeilen-Zone) bis heute beobachtet (bitte unter Angabe von Name und Flagge sowie Datum, Uhrzeit, Position, Kurs und Fahrt)?

27

Welche Ressourcen und Kapazitäten sollen in Zukunft im Rahmen von ATALANTA zur Überwachung der internationalen Fischereiaktivitäten bereitgestellt werden?

28

Werden in Zukunft auch Kontrollen von ausländischen Fischfangschiffen durchgeführt, und wenn nicht, warum nicht?

Berlin, den 2. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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