Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit häufen sich die Meldungen über die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. Stress, Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck, aber auch Angst vor Arbeitslosigkeit, finanzielle Unsicherheiten aufgrund niedriger Löhne und prekärer Beschäftigungsformen gehören für viele Beschäftigte leider zum Arbeitsalltag.
Im Jahr 2010 belegten Depressionen erstmals den Spitzenplatz bei den Fehltagen (vgl. Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreport 2011). Die Zahl der Menschen, die wegen psychischer Störungen ins Krankenhaus mussten, hat in den vergangenen 20 Jahren um 129 Prozent zugenommen (BARMER GEK: Report Krankenhaus 2011). Im Jahr 2010 war nahezu jeder zehnte Ausfalltag auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen (Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK). Zunehmend wird die Diagnose Burnout gestellt. Zwischen 2004 und 2010 sind die Krankheitstage wegen Burnout nahezu um das 9-Fache angestiegen (ebenfalls Wissenschaftliches Institut der AOK). Dies macht sich auch bei den Erwerbsminderungsrenten bemerkbar: Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, weist darauf hin, dass psychische Störungen mit rund 40 Prozent der Fälle die häufigste Diagnosegruppe bei verminderter Erwerbsfähigkeit sind (Hamburger Abendblatt vom 5. August 2011).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat aktuell Ergebnisse einer Umfrage unter Beschäftigten präsentiert, die ebenso als alarmierend zu bezeichnen sind (DGB-Index Gute Arbeit: Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung, Entgrenzung, März 2012). Demnach fühlen sich 52 Prozent der Befragten einer Arbeitshetze ausgesetzt. Bei Frauen liegt der Anteil sogar bei 58 Prozent. Rund 63 Prozent der Befragten geben an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. Dies bestätigt einen Prozess von Arbeitsverdichtung und die Zunahme von Leistungsdruck. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage besagt, dass zwei Drittel der Beschäftigten Überstunden leisten. Jede und jeder Fünfte sogar mehr als zehn Überstunden pro Woche. Auch dies ist ein Hinweis auf die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass eine Entgrenzung von Arbeit zu beobachten ist. Viele Beschäftigte arbeiten häufig in der Freizeit (15 Prozent), noch mehr müssen oft in der Freizeit erreichbar sein (27 Prozent).
Derzeit ist in Deutschland die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgesehene Gefährdungsbeurteilung eines der wenigen gesetzlichen Instrumente, auf das betriebliche Arbeitsschutzakteure zur Reduzierung von psychischen Belastungen zurückgreifen können. Im Gegensatz zu anderen Gefährdungsbereichen gibt es allerdings keine eigene Verordnung für den Bereich psychische Belastungen. Daher identifiziert insbesondere die IG Metall hier eine Regelungslücke und hat die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung in die Debatte gebracht. Nach Ansicht der IG Metall verursacht das Regelungsdefizit ein Handlungsdefizit, das wiederum ein Schutzdefizit für die Beschäftigten bedeutet. Das Thema „Schutz vor psychischen Gefährdungen“ ist zudem eines der drei zentralen Ziele der nächsten Periode der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ab 2013.
Auf europäischer Ebene gibt es eine Sozialpartnervereinbarung zu Stress am Arbeitsplatz. Im Evaluierungsbericht der EU-Kommission über die Wirkung dieser Vereinbarung (Report on the implementation oft the European social partners‘ Framework agreement on Work-related Stress, 24. Februar 2011) wird für Deutschland konstatiert, dass kaum gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner zustande kamen. Auch der Gesetzgeber ist im Gegensatz zu anderen EU-Ländern hier nicht aktiv geworden. In 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat es dagegen infolge der Rahmenvereinbarung gesetzliche Regelungen zur Reduzierung von arbeitsbedingtem Stress gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit in Deutschland, um psychische Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren?
Welche Instrumente gibt es für die betrieblichen Akteure im Bereich Arbeitsschutz derzeit, um psychische Belastungen zu reduzieren? Welche Instrumente stehen insbesondere den Betriebsräten und den Fachkräften für Arbeitsschutz zur Verfügung? Wie bewertet die Bundesregierung den Wirkungsgrad der bestehenden Instrumente?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der betrieblichen Akteure zur Reduzierung psychischer Belastungen? Hält sie diese Aktivitäten für ausreichend, um der Problematik gerecht zu werden, und schätzt sie die den betrieblichen Akteuren zur Verfügung stehenden Instrumente als hinreichend ein?
Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage von Beschäftigten sind seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte nach Geschlecht, Alter und Berufsgruppen differenzieren)? In wie vielen Fällen sind psychische Belastungen bei der Arbeit ursächlich (bitte nach Geschlecht, Alter, Branchen und Berufsgruppen differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Anwesenheit am Arbeitsplatz trotz Krankheit (Präsentismus) vor? Welche Bedeutung hat dieser Präsentismus für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Produktivität des Unternehmens?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Präsentismus entgegenzuwirken?
Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen sind seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)? In wie vielen dieser Fälle sind psychische Belastungen bei der Arbeit ursächlich (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen aufgrund körperlicher und psychischer Erkrankungen durch Belastungen am Arbeitsplatz beinhalten eine dauerhafte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50)?
Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankungen sind seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Welche psychischen Erkrankungen sind als Berufskrankheit anerkannt? Wie viele Fälle solcher Berufskrankheiten sind seit dem Jahr 2000 anerkannt (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Inwieweit sind in der Berufskrankheiten-Verordnung körperliche oder psychische Erkrankungen enthalten, die durch Belastungen am Arbeitsplatz bedingt sind? Wie viele Fälle solcher Berufskrankheiten sind seit dem Jahr 2000 anerkannt (bitte nach Geschlecht, Alter, Branchen und Berufsgruppen differenzieren)?
Wie hoch sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Belastungen bei der Arbeit verursacht werden (krankheitsbedingte Fehlzeiten, Behandlungskosten, Erwerbsminderungsrenten etc.)?
In wie vielen Betrieben werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt (bitte für die Jahre 2000 bis 2011 einzeln aufführen und sowohl prozentuale als auch absolute Zahlen nennen)? Wie viele dieser Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen psychische Belastungen (bitte ebenfalls für die Jahre 2000 bis 2011 einzeln aufführen und sowohl prozentuale als auch absolute Zahlen nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen die Erfassung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen zu konkreten Verbesserungsmaßnahmen geführt hat? Welche dieser Maßnahmen sieht sie als beispielgebend an?
In wie vielen Betrieben werden Maßnahmen zur Reduzierung von psychischen Belastungen ergriffen (falls möglich bitte nach Betriebsgrößenklassen differenzieren sowie absolute und prozentuale Zahlen nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress und psychischen Belastungen bei der Arbeit?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung als zentral für die Zunahme von psychischen Belastungen bei der Arbeit und für die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress an?
Welche psychosozialen Gefährdungsfaktoren bei der Arbeit sind aus Sicht der Bundesregierung maßgeblich für die Zunahme von psychischen Belastungen verantwortlich?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Prozess der Arbeitsverdichtung und die daraus resultierenden psychischen Belastungen vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die psychischen Belastungen, die unsichere und prekäre Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit, Werkvertragsarbeit, Minijobs oder befristete Beschäftigung bei den Betroffenen hervorrufen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zunahme von Leistungsdruck und die daraus resultierenden psychischen Belastungen vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Entgrenzung von Arbeit und die daraus resultierenden psychischen Belastungen? Wie haben sich in den vergangen zehn Jahren die Erreichbarkeitsanforderungen an die Beschäftigten außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit entwickelt? Wie hat sich in den vergangenen Jahren das Ausmaß von arbeitsbezogenen Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit entwickelt?
Welche weiteren Ursachen sind für die Bundesregierung für die Zunahme psychischer Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern relevant?
Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit „Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung, Entgrenzung“? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der IG Metall, dass im Bereich psychischer Belastungen in Deutschland eine Regelungslücke bestehe, die in Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz durch eine „Anti-Stress-Verordnung“ geschlossen werden müsse?
Welche Schritte plant die Bundesregierung konkret, um psychische Belastungen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Stress zu reduzieren?
Sieht die Bundesregierung gesetzlichen oder untergesetzlichen Handlungsbedarf, um psychische Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der ESENER-Studie (European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks 2009), der zufolge die Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes vor allem dann tätig werden, wenn gesetzliche Vorgaben sie dazu verpflichten? Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für eigene gesetzgeberische Maßnahmen?
Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von psychischen Belastungen sind der Bundesregierung aus anderen europäischen Ländern bekannt? Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für eigene gesetzgeberische Maßnahmen?
Wie hoch waren in den Jahren 2000 bis 2011 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention am Arbeitsplatz, und welchen Anteil nahmen daran Maßnahmen, die einen Beitrag zur Vermeidung psychischer Erkrankungen leisten können? Wie viele dieser Maßnahmen waren ausschließlich verhaltensbezogen, und wie viele überwiegend verhältnisbezogen?
Wie hoch waren in den Jahren 2000 bis 2011 jeweils die Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung für die Verhütung von Erkrankungen aufgrund psychischer Belastungen bei der Arbeit? Welchen Erfolg hatten die durchgeführten Verhütungsmaßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Occupational health and safety risks for the most vulnerable workers“ herausgegeben vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/ 201108/20110829ATT25418/20110829ATT25418EN.pdf) bezüglich der besonderen psychischen Gesundheitsrisiken von Frauen, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beschäftigte mit Behinderungen, junge Beschäftigte, Migrantinnen und Migranten, Zeit- und Leiharbeiterinnen und -arbeiter sowie gering qualifizierte Beschäftigte?
Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Herausforderungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement durch neue Organisations- und Managementformen (bekannt als „indirekte Steuerung“ und „interessierte Selbstgefährdung“)?