[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9478
17. Wahlperiode 30. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9287 –
Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit häufen sich die Meldungen über die Zunahme von psychischen
Belastungen in der Arbeitswelt. Stress, Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck, aber
auch Angst vor Arbeitslosigkeit, finanzielle Unsicherheiten aufgrund
niedriger Löhne und prekärer Beschäftigungsformen gehören für viele Beschäftigte
leider zum Arbeitsalltag.
Im Jahr 2010 belegten Depressionen erstmals den Spitzenplatz bei den
Fehltagen (vgl. Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreport 2011). Die Zahl der
Menschen, die wegen psychischer Störungen ins Krankenhaus mussten, hat in
den vergangenen 20 Jahren um 129 Prozent zugenommen (BARMER GEK:
Report Krankenhaus 2011). Im Jahr 2010 war nahezu jeder zehnte Ausfalltag
auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen (Analyse des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK). Zunehmend wird die Diagnose Burnout gestellt.
Zwischen 2004 und 2010 sind die Krankheitstage wegen Burnout nahezu um
das 9-Fache angestiegen (ebenfalls Wissenschaftliches Institut der AOK).
Dies macht sich auch bei den Erwerbsminderungsrenten bemerkbar: Der
Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, weist
darauf hin, dass psychische Störungen mit rund 40 Prozent der Fälle die
häufigste Diagnosegruppe bei verminderter Erwerbsfähigkeit sind (Hamburger
Abendblatt vom 5. August 2011).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat aktuell Ergebnisse einer
Umfrage unter Beschäftigten präsentiert, die ebenso als alarmierend zu
bezeichnen sind (DGB-Index Gute Arbeit: Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung,
Entgrenzung, März 2012). Demnach fühlen sich 52 Prozent der Befragten einer
Arbeitshetze ausgesetzt. Bei Frauen liegt der Anteil sogar bei 58 Prozent.
Rund 63 Prozent der Befragten geben an, dass sie seit Jahren immer mehr in
der gleichen Zeit leisten müssen. Dies bestätigt einen Prozess von
Arbeitsverdichtung und die Zunahme von Leistungsdruck. Ein weiteres Ergebnis der
Umfrage besagt, dass zwei Drittel der Beschäftigten Überstunden leisten. Jede
und jeder Fünfte sogar mehr als zehn Überstunden pro Woche. Auch dies ist
ein Hinweis auf die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress. Darüber hinaus
zeigen die Ergebnisse, dass eine Entgrenzung von Arbeit zu beobachten ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 26. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9478 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeViele Beschäftigte arbeiten häufig in der Freizeit (15 Prozent), noch mehr
müssen oft in der Freizeit erreichbar sein (27 Prozent).
Derzeit ist in Deutschland die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgesehene
Gefährdungsbeurteilung eines der wenigen gesetzlichen Instrumente, auf das
betriebliche Arbeitsschutzakteure zur Reduzierung von psychischen
Belastungen zurückgreifen können. Im Gegensatz zu anderen Gefährdungsbereichen
gibt es allerdings keine eigene Verordnung für den Bereich psychische
Belastungen. Daher identifiziert insbesondere die IG Metall hier eine
Regelungslücke und hat die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung in die Debatte
gebracht. Nach Ansicht der IG Metall verursacht das Regelungsdefizit ein
Handlungsdefizit, das wiederum ein Schutzdefizit für die Beschäftigten
bedeutet. Das Thema „Schutz vor psychischen Gefährdungen“ ist zudem eines
der drei zentralen Ziele der nächsten Periode der „Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ab 2013.
Auf europäischer Ebene gibt es eine Sozialpartnervereinbarung zu Stress am
Arbeitsplatz. Im Evaluierungsbericht der EU-Kommission über die Wirkung
dieser Vereinbarung (Report on the implementation oft the European social
partners‘ Framework agreement on Work-related Stress, 24. Februar 2011)
wird für Deutschland konstatiert, dass kaum gemeinsame Aktivitäten der
Sozialpartner zustande kamen. Auch der Gesetzgeber ist im Gegensatz zu
anderen EU-Ländern hier nicht aktiv geworden. In 13 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union hat es dagegen infolge der Rahmenvereinbarung gesetzliche
Regelungen zur Reduzierung von arbeitsbedingtem Stress gegeben.
1. Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit in
Deutschland, um psychische Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren?
Der rechtliche Rahmen zum Umgang mit psychischen Belastungen bei der
Arbeit wird in Deutschland durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
zum Arbeitsvertragsrecht sowie durch das öffentlich-rechtliche
Arbeitsschutzrecht (insbesondere Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen und das
Arbeitssicherheitsgesetz mit der konkretisierenden Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2)
vorgegeben.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 241 Absatz 2, 618 Absatz 1 BGB) hat
der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht in Bezug auf den Schutz von Leben und
Gesundheit der Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz als Grundlagengesetz
für den betrieblichen Arbeitsschutz beschreibt die zu beachtenden bzw. zu
treffenden Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten allgemein und ganzheitlich. Der Begriff der Gesundheit umfasst die
physische und die psychische Gesundheit. Deshalb schließt die Pflicht zur
Gefährdungsbeurteilung stets auch die Ermittlung von psychischen
Gefährdungsfaktoren mit ein. Ferner ist es nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Aufgabe der
Betriebsärzte, Arbeitgeber bei arbeitsphysiologischen und
arbeitspsychologischen Fragen sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu beraten. Zu
dem Beratungsauftrag gehören unter anderem Fragen des Arbeitsrhythmus, der
Arbeitszeit, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung. Weitere Regelungen
zur Förderung der psychischen Gesundheit finden sich in der 9. Verordnung
zum Produktsicherheitsgesetz und in der Bildschirmarbeitsverordnung.
Das Arbeitszeitgesetz legt zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten fest. Während die
Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG indirekt eine tägliche Arbeitszeit von 13 Stunden
(abzüglich Pausen) zulässt, darf die werktägliche Arbeitszeit nach dem
Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht mehr als zehn Stunden betragen. Besondere
Regelungen gibt es für Nacht- und Schichtarbeitnehmerinnen und -
arbeitnehmer. Ihre Arbeitszeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9478kenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
Nachtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind berechtigt, sich regelmäßig
arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen
können sie verlangen, auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu
werden.
Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist der Schutz junger Menschen vor
Überforderung, Überbeanspruchung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz. Das
Gesetz schützt deshalb Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die
zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet
ist. Ausdrücklich geregelt ist, dass Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt
werden, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die
zum Schutze der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit
sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder
seelischgeistigen Entwicklung der Jugendlichen erforderlich sind.
Gemäß § 20a Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
erbringen die Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in
Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der
Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation
einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur
Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der
gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu
unterstützen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GkV-Spitzenverband)
beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen
Sachverstands die prioritären Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen zur
betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20a Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Absatz 1
Satz 3 SGB V). Die gegenwärtigen Festlegungen ergeben sich aus dem
„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000 in der Fassung
vom 27. August 2010. Der „Leitfaden Prävention“ definiert auf Seite 69 ff. die
Anforderungen für solche Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung, die psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz zum Inhalt haben.
2. Welche Instrumente gibt es für die betrieblichen Akteure im Bereich
Arbeitsschutz derzeit, um psychische Belastungen zu reduzieren?
Welche Instrumente stehen insbesondere den Betriebsräten und den
Fachkräften für Arbeitsschutz zur Verfügung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wirkungsgrad der bestehenden
Instrumente?
Vorrangig stehen die Instrumente der Verhältnisprävention, die den
Arbeitsplatz, die Arbeitsorganisation und -abläufe sowie die Unternehmensführung in
den Blick nehmen, zur Verfügung. Zentrales Präventionsinstrument ist hier die
Gefährdungsbeurteilung. Hilfestellung bieten auch die Arbeitsschutzbehörden
der Länder, die mit dem Leitfaden zur Integration psychischer Belastungen in
die Beratungs- und Überwachungspraxis ihrem Aufsichtshandeln ein
gemeinsames Grundverständnis und eine gemeinsame Zielrichtung gegeben haben.
Ferner hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anfang des Jahres
2012 die Arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im
Betrieb“ veröffentlicht, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)
gemeinsam mit Ländern, Unfallversicherungsträgern, Sozialpartnern, der
Bundesärztekammer sowie Praktikern und Wissenschaftlern der Arbeitsmedizin erarbeitet
wurde. Ziel der Empfehlung ist es, Betriebsärzte für das Thema psychische
Gesundheit stärker zu sensibilisieren und Wege aufzuzeigen, wie sie dazu beitra-
Drucksache 17/9478 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegen können, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten oder
wiederherzustellen.
Ein weiteres wichtiges Instrument stellt die seit dem 1. Januar 2011 in Kraft
getretene neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) dar, in der Einsatzzeiten und
Aufgabenstellungen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit präzisiert
werden. Als eine Aufgabenstellung nennt die DGUV Vorschrift 2 im Rahmen
der betriebsspezifischen Betreuung auch die Unterstützung des Arbeitgebers
bei der Gestaltung von betrieblichen Programmen, Strategien und Kampagnen
zur Bewältigung psychischer Belastungen. Die DGUV Vorschrift 2 eröffnet
insgesamt neue Möglichkeiten, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung wirksam
unterstützen, z. B. im Hinblick auf die Organisation der Gefährdungsbeurteilung, die
Qualifizierung und Beratung der Führungskräfte zu eigenständiger
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Motivierung der Beschäftigten zur
Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung.
Ein weiterer Ansatz zur Reduzierung von Gesundheitsrisiken durch psychische
Belastungen stellt die betriebliche Gesundheitsförderung gemäß § 20 ff. SGB V
dar – in Ergänzung, nicht als Alternative – zur verpflichtenden
Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Maßnahmen, die im
Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden, setzen
an den Ressourcen der Beschäftigten an, indem sie etwa die Kompetenz der
Beschäftigten zum Umgang mit Stress stärken sollen (vgl. hierzu Antwort zu
Frage 31).
Damit stehen aus Sicht der Bundesregierung wirkungsvolle Instrumente zur
Verfügung, die flächendeckend genutzt und eingesetzt werden müssen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der
betrieblichen Akteure zur Reduzierung psychischer Belastungen?
Hält sie diese Aktivitäten für ausreichend, um der Problematik gerecht zu
werden, und schätzt sie die den betrieblichen Akteuren zur Verfügung
stehenden Instrumente als hinreichend ein?
Die arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im Betrieb“ des
Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) wird breit gestreut, u. a. von der
Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. und vom
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., und es werden dazu
Konferenzen für Betriebsärzte durchgeführt. Die Empfehlung hat dazu beigetragen,
die Aktivitäten zur Reduzierung psychischer Belastungen zu erhöhen.
Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung – auch zu psychischen
Belastungen – stehen dem Arbeitgeber beratend betriebliche Arbeitsschutzexperten
zur Verfügung, insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzte. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger stellen ihnen und den
Betrieben praxisorientierte Leitfäden zur Verfügung. Praxishilfen zur
Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen bietet z. B. das nationale Portal
Gefährdungsbeurteilung (
www.gefaehrdungsbeurteilung.de) sowie der
Leitfaden „Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“
(
www.inqa.de/Inqa/Navigation/publikationen,did=181164.html) der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Aktivitäten im Bereich des Arbeitsschutzes und der Betrieblichen
Gesundheitsförderung müssen weiter verstärkt werden, um einen signifikanten Beitrag
zur Senkung des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens leisten zu können. Die
Qualifizierung betrieblicher Akteure und die Entwicklung und Verbreitung von
Handlungshilfen ist auch eine Aufgabe im Rahmen des Ziels der Gemeinsamen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9478Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) „Schutz und Stärkung der Gesundheit
bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ ab dem Jahr 2013.
Handlungsbedarf gibt es auch bei der Umsetzung einer mitarbeiterorientierten
und gesundheitsförderlichen Personalpolitik. Mit der Initiative Neue Qualität
der Arbeit sollen gute Praxisbeispiele verbreitet werden (siehe auch Antwort zu
Frage 27).
4. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage von Beschäftigten sind seit dem
Jahr 2000 pro Jahr auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte
nach Geschlecht, Alter und Berufsgruppen differenzieren)?
In wie vielen Fällen sind psychische Belastungen bei der Arbeit ursächlich
(bitte nach Geschlecht, Alter, Branchen und Berufsgruppen differenzieren)?
Für den jährlichen Statistikbericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
werden Arbeitsunfähigkeitsdaten von verschiedenen Krankenkassen
zusammengeführt und ausgewertet. Diese bilden die Grundlage für die dargestellten
Zahlen in Tabelle 1. Seit dem Jahr 2001 wird in der Statistik zur
Arbeitsunfähigkeit mit dem ICD 10 (Internationale Klassifikation der Krankheitsarten,
10. Revision) gearbeitet, so dass vergleichbare Daten vorliegen.
Das Volumen der psychischen und Verhaltensstörungen insgesamt ist in den
vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Der Gesamtumfang des
Arbeitsunfähigkeitsgeschehens hängt stark von wirtschaftlichen Faktoren ab: So hängt
das Gesamtvolumen von der Zahl der Erwerbstätigen ab. Wirtschaftlich
angespannte Lagen sorgen dafür, dass Erwerbstätige tendenziell eher geneigt sind,
aus Angst vor einer Kündigung krank zur Arbeit zu gehen. Daher ist die
Betrachtung des prozentualen Anteils der psychischen und Verhaltensstörungen
am Gesamtarbeitsunfähigkeitsgeschehen sinnvoll. Es zeigt sich über die Jahre
eine deutliche Erhöhung des Anteils an den Diagnosen insgesamt.
Tabelle 1: Arbeitsunfähigkeitstage in Mio. für Psychische und Verhaltensstörungen ab dem Jahr 2001
Quelle: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2001 bis 2010.
Weitere Informationen zu den Daten auf den Seiten 43 und 50 des Berichtes
über das Jahr 2010 unter
www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Suga-
2010.html.
Für den Vergleich der Geschlechter und nach Altersgruppen sollte die
Verteilung dieser Gruppen innerhalb der Erwerbstätigen Berücksichtigung finden.
Jahr Alle Diagnosen Psychische und Verhaltensstörungen
AU-Tage
in Mio.
AU-Tage
in Mio.
prozentualer Anteil
an Gesamt
2001 508,6 33,6 6,6 %
2002 491,1 34,4 7,0 %
2003 467,8 45,5 9,7 %
2004 440,1 46,3 10,5 %
2005 420,5 44,1 10,5 %
2006 401,4 42,6 10,6 %
2007 437,7 47,9 10,9 %
2008 456,8 41,0 9,0 %
2009 459,2 52,4 11,4 %
2010 408,9 53,5 13,1 %
Drucksache 17/9478 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDaher wird für den Vergleich die Kennzahl „Tage je 100 Versicherte“ benutzt,
die zwar nicht das Gesamtvolumen angibt, aber doch drei Aussagen zulässt
(siehe Tabelle 2):
1. Der Anstieg der durchschnittlichen AU-Tage je 100 Versicherte in der
Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren
zieht sich durch alle hier betrachteten Untergruppen.
2. Die durchschnittlichen AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe
psychische und Verhaltensstörungen sind bei Frauen deutlich höher als bei
Männern.
3. Die durchschnittlichen AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe
psychische und Verhaltensstörungen sind bei älteren Erwerbstätigen ab
45 Jahren deutlich höher als bei Jüngeren.
Tabelle 2: Durchschnittliche Tage je 100 Versicherte für Psychische und Verhaltensstörungen ab dem Jahr 2001
Quelle: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2001–2010; eigene Berechnungen.
Als Berufsgruppen mit besonders deutlich erhöhten Durchschnittszahlen
bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ sind folgende zu nennen (Daten aus dem
Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010):
• Sozial- und Erziehungsberufe 298,8 (M: 216,3; F: 322,4);
• Gesundheitsdienstberufe 246,8 (M: 230,0; F: 249,4);
• Berufe in der Papierherstellung und im Druck 240,1 (M: 228,4; F: 273,8).
Zum Anteil der Ausfalltage aufgrund psychischer Erkrankungen, der ursächlich
in psychischen Belastungen bei der Arbeit zu sehen ist, liegen keine Daten vor.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Anwesenheit am Arbeitsplatz trotz Krankheit (Präsentismus) vor?
Welche Bedeutung hat dieser Präsentismus für die Gesundheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Produktivität des Unternehmens?
Repräsentative Befragungen in Deutschland zeigen, dass ca. zwei Drittel aller
Beschäftigten mindestens einmal im Jahr trotz Krankheit zur Arbeit gehen. Für
dieses Verhalten werden persönliche Einflussfaktoren, arbeits- und
organisationsbedingte Einflussfaktoren und strukturelle bzw. Umweltfaktoren
identifiziert (u. a. Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, Gesundheitszustand,
Einkommen, Beruf, Pflichtbewusstsein und Loyalität, Arbeitsplatzunsicherheit, Unter-
Jahr Gesamt Männer Frauen jünger als
45 Jahre
45 Jahre
und älter
2001 146,3 105,6 193,8 121,4 196,7
2002 145,2 107,8 188,9 120,0 191,4
2003 148,2 109,2 191,1 122,5 194,4
2004 125,8 98,4 164,2 96,6 186,2
2005 123,0 97,3 160,6 93,7 185,4
2006 122,5 96,1 163,7 93,3 183,5
2007 132,1 98,3 176,0 99,0 191,4
2008 142,5 107,1 192,0 106,6 205,7
2009 159,0 121,0 212,8 119,8 224,6
2010 181,5 137,8 242,1 121,4 255,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9478nehmensgröße, Arbeitsorganisation, Absentismuskultur im Unternehmen und
Organisationskultur und Führung).
Die Datenlage zum Einfluss des Präsentismus auf die Produktivität von
Unternehmen ist unbefriedigend.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Präsentismus darf als
gesichert angenommen werden, dass Präsentismus langfristig das Risiko von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Studien ermitteln zudem einen
Zusammenhang zwischen Präsentismus und späterem krankheitsbedingten Fehlen von
der Arbeit (Absentismus). Präsentismus führt dabei insbesondere zu Langzeit-
Arbeitsunfähigkeiten.
6. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Präsentismus
entgegenzuwirken?
Für die Bundesregierung ist der Erhalt und die Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten eine zentrale sozial- und gesellschaftspolitische Aufgabe. Ziel ist
es, dass die Menschen bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres arbeiten können
und dies auch wollen. Im Rahmen ihrer Demografiestrategie wird die
Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für die Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie die Vermeidung oder Minimierung von
Risiken am Arbeitsplatz verbessern. Dabei wird es auch darum gehen,
Unternehmens- und Führungskulturen zu fördern, die Gesundheit und Fähigkeiten
der Beschäftigten fördern und Präsentismus vermeiden. Schon viele
Unternehmen in Deutschland investieren gut in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dieses
betriebliche Gesundheitsmanagement zahlt sich unmittelbar für sie aus:
Unternehmen, die betriebliche Gesundheitsförderung betreiben, haben weniger
krankheitsbedingte Personalausfälle und sind weniger vom Phänomen
Präsentismus betroffen als jene Unternehmen, die keine Präventionsmaßnahmen
anbieten. Mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit steht der Bundesregierung
ein Instrument zur Verfügung, gute Unternehmensbeispiele umzusetzen und in
die Breite zu tragen.
7. Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen sind seit dem Jahr
2000 pro Jahr auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
In wie vielen dieser Fälle sind psychische Belastungen bei der Arbeit
ursächlich (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
In der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich als
Diagnose die so genannte Hauptdiagnose (1. Diagnose) angegeben. Bei der
vielfach beobachteten Multimorbidität der zu berentenden Versicherten steht
die Festlegung der Hauptdiagnose im Ermessen des begutachtenden Arztes.
Die nachfolgenden Tabellen weisen die Anzahl der Rentenzugänge in eine
Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung (1. Diagnose)
getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen für die Jahre 2000 bis 2010 aus.
Drucksache 17/9478 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 3:
bis 39 40-44 45-49 50-54 55-59 60 und höher
2000 19.087 3.516 2.143 2.819 3.655 5.807 1.147
2001 25.097 4.882 3.105 3.721 5.180 6.938 1.269
2002 23.784 4.772 3.293 3.867 5.233 5.534 1.085
2003 24.498 5.255 3.587 3.993 5.283 5.259 1.121
2004 25.551 5.529 3.853 4.304 5.634 5.181 1.050
2005 25.132 5.059 3.774 4.315 5.512 5.480 992
2006 24.453 4.635 3.598 4.302 5.465 5.535 918
2007 25.256 4.861 3.778 4.433 5.460 5.824 900
2008 26.286 4.965 3.831 4.748 5.746 5.942 1.054
2009 29.006 5.336 4.166 5.428 5.988 6.771 1.317
2010 31.698 5.672 4.244 5.616 7.083 7.440 1.643
*) Ohne Renten für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugänge, verschiedene Jahre
Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente nach Altersgruppen
aufgrund einer psychischen Erkrankung
- Männer -
Jahr
Renten wegen
verminderter
Erwerbsfähigkeit*)
insgesamt
Altersgruppen
Anzahl
Tabelle 4:
bis 39 40-44 45-49 50-54 55-59 60 und höher
2000 19.950 3.165 2.168 3.160 4.389 6.659 409
2001 27.021 4.268 3.114 4.452 6.559 8.046 582
2002 26.036 4.469 3.317 4.585 6.613 6.523 529
2003 26.212 4.732 3.603 4.552 6.682 6.094 549
2004 27.117 4.784 3.913 4.784 6.998 5.986 652
2005 27.842 4.661 4.040 5.050 6.983 6.456 652
2006 26.979 4.488 3.897 4.946 6.693 6.252 703
2007 28.631 4.559 4.044 5.245 7.110 6.898 775
2008 31.123 4.843 4.441 5.701 7.433 7.868 837
2009 35.463 5.499 4.904 6.623 8.368 8.998 1.071
2010 39.248 5.886 5.268 7.464 9.152 9.963 1.515
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugänge, verschiedene Jahre
- Frauen -
Jahr
Renten wegen
verminderter
Erwerbsfähigkeit
insgesamt
Altersgruppen
Anzahl
Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente nach Altersgruppen
aufgrund einer psychischen Erkrankung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9478Inwieweit psychische Belastungen bei der Arbeit für die aufgeführten
psychischen Erkrankungen ursächlich sind, kann den Statistikdaten nicht entnommen
werden.
8. Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen aufgrund
körperlicher und psychischer Erkrankungen durch Belastungen am Arbeitsplatz
beinhalten eine dauerhafte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung
von 50)?
Eine Auswertung nach Personen mit Behinderung ist nicht möglich, da
Merkmale zur Behinderung bzw. zur Differenzierung nach dem Grad der
Schwerbehinderung in den Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung nicht
enthalten sind.
9. Wie viele Fälle von anerkannten Erwerbsminderungen aufgrund
körperlicher oder psychischer Erkrankungen sind seit dem Jahr 2000 pro Jahr
auf Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen (bitte nach Geschlecht
und Alter differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Welche psychischen Erkrankungen sind als Berufskrankheit anerkannt?
Wie viele Fälle solcher Berufskrankheiten sind seit dem Jahr 2000
anerkannt (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
In der Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 der Berufskrankheiten-
Verordnung) sind keine psychischen Erkrankungen aufgeführt. Gleichwohl ist eine
Anerkennung als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung in
bestimmten Konstellationen möglich. Zum einen können psychische
Erkrankungen als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn sie als unmittelbare oder
mittelbare Folge eines traumatischen Erlebnisses am Arbeitsplatz eintreten – sog.
posttraumatische Belastungsstörungen. Betroffen hiervon sind überwiegend
hauptberufliche und ehrenamtliche Rettungskräfte, es können aber auch andere
Berufsgruppen wie z. B. Lokführer nach Personenunfällen oder Kassiererinnen
nach Überfällen betroffen sein. Darüber hinaus sind psychische Erkrankungen
anerkennungsfähig, die sich als Folge eines anderweitig eingetretenen
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit manifestieren. Statistische Daten zu diesen
Fallgruppen sind nicht verfügbar.
11. Inwieweit sind in der Berufskrankheiten-Verordnung körperliche oder
psychische Erkrankungen enthalten, die durch Belastungen am
Arbeitsplatz bedingt sind?
Wie viele Fälle solcher Berufskrankheiten sind seit dem Jahr 2000
anerkannt (bitte nach Geschlecht, Alter, Branchen und Berufsgruppen
differenzieren)?
Die gesetzliche Unfallversicherung basiert auf dem Kausalitätsprinzip.
Dementsprechend sind alle in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
aufgeführten Krankheiten durch Belastungen am Arbeitsplatz bedingt.
In den Jahren 2000 bis 2010 wurde unter den den gewerblichen
Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallkassen angezeigten Berufskrankheiten-
Verdachtsfällen in insgesamt 276 248 Fällen eine berufliche Verursachung der
Drucksache 17/9478 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErkrankung festgestellt. Diese Fälle gliedern sich nach Alter,
Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen, jeweils differenziert nach Geschlecht, wie folgt:
Tabelle 5: Beruflich verursachte Erkrankungen nach Alter
Tabelle 6: Beruflich verursachte Erkrankungen nach Wirtschaftszweigen
Alter der Versicherten bei
Entscheidung
männlich weiblich Gesamt
15 bis unt. 20 Jahre 2 548 5 696 8 244
20 bis unt. 25 Jahre 6 953 15 013 21 966
25 bis unt. 30 Jahre 6 543 9 515 16 058
30 bis unt. 35 Jahre 7 014 7 302 14 316
35 bis unt. 40 Jahre 8 977 7 901 16 878
40 bis unt. 45 Jahre 11 609 9 247 20 856
45 bis unt. 50 Jahre 14 609 8 846 23 455
50 bis unt. 55 Jahre 19 469 7 957 27 426
55 bis unt. 60 Jahre 28 425 5 874 34 299
60 bis unt. 65 Jahre 29 092 2 279 31 371
65 bis unt. 70 Jahre 19 333 601 19 934
70 bis unt. 75 Jahre 17 967 477 18 444
75 bis unt. 80 Jahre 13 378 364 13 742
80 Jahre und älter 8 804 257 9 061
keine Angabe 108 90 198
zusammen 194 829 81 419 276 248
Wirtschaftszweig männlich weiblich Gesamt
Bergbau 25 719 40 25 759
Steine und Erden 3 190 15 3 205
Gas, Fernwärme, Wasser 1 375 66 1 441
Metall 56 039 2 035 58 074
Feinmechanik, Elektrotechnik, Textil 13 271 2 459 15 730
Chemie 11 103 1 593 12 696
Holz 5 023 160 5 183
Papier und Druck 2 316 446 2 762
Leder 586 105 691
Nahrungs- und Genussmittel 12 508 9 822 22 330
Bau 32 833 3 359 36 192
Handel und Verwaltung 14 296 6 523 20 819
Verkehr 2 945 225 3 170
Gesundheitsdienst 6 021 47 833 53 854
Öffentlicher Dienst 7 604 6 738 14 342
zusammen 194 829 81 419 276 248
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9478Tabelle 7: Beruflich verursachte Erkrankungen nach Berufsgruppen
Berufsgruppen männlich weiblich Gesamt
Pflanzenbauer, Tierzüchter,
Fischereiberufe
1 267 782 2 049
Bergleute, Mineralgewinner 23 288 20 23 308
Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 1 680 55 1 735
Keramiker, Glasmacher 1 684 181 1 865
Chemiearbeiter, Kunststoffverarbeiter 7 350 1 211 8 561
Papierhersteller u. - Verarbeiter,
Drucker
1 485 284 1 769
Holzaufbereiter 1 671 54 1 725
Metallerzeuger, -bearbeiter 16 379 587 16 966
Schlosser, Mechaniker 44 361 1 227 45 588
Elektriker 5 548 100 5 648
Montierer, Metallberufe 2 298 584 2 882
Textil- u. Bekleidungsberufe 796 561 1 357
Leder- u. Fell-Verarbeiter 233 92 325
Ernährungsberufe 10 962 6 118 17 080
Bauberufe 18 013 73 18 086
Bau-, Raumausstatter, Polsterer 7 211 89 7 300
Tischler, Modellbauer 5 397 63 5 460
Maler, Lackierer u. Ä. 3 345 222 3 567
Warenprüfer,Versand 631 356 987
Hilfsarbeiter o. Ang. 2 515 1 112 3 627
Maschinisten u. ä. 8 353 320 8 673
Ingenieure, Chemiker, Physiker,
Mathematiker
1 608 69 1 677
Techniker, techn. Sonderfachleute 2 344 289 2 633
Warenkaufleute 671 3 475 4 146
Dienstleist., Kaufleute 108 101 209
Verkehrsberufe 6 536 503 7 039
Org.-, Verw.-, Büroberufe 1 331 985 2 316
Ordnungs-, Sicherheitsberufe 1 280 327 1 607
Publiz., Dolm., Biblioth., Künstler
u. Ä.
283 114 397
Gesundheitsdienstberufe 3 132 24 139 27 271
sozialpfleger. Berufe u. Ä. 1 488 9 810 11 298
Dienstleistungsberufe 3 093 21 794 24 887
Sonstige Arbeitskräfte 8 488 5 722 14 210
zusammen 194 829 81 419 276 248
Drucksache 17/9478 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie hoch sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische
Belastungen bei der Arbeit verursacht werden (krankheitsbedingte
Fehlzeiten, Behandlungskosten, Erwerbsminderungsrenten etc.)?
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Kosten psychischer Störungen im
Rahmen der sogenannten Krankheitskostenrechnung, wobei zwischen direkten
und indirekten Kosten differenziert wird. Zu den direkten Kosten zählen die
Ausgaben für die Krankheitsbehandlung, die Prävention, Rehabilitation,
Pflegemaßnahmen sowie die Verwaltungskosten aller privaten und öffentlichen
Leistungserbringer. Die indirekten Kosten beziehen sich auf den Verlust an
Erwerbsjahren durch Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und vorzeitig Tod als Folge
einer Erkrankung.
Nach der Krankheitskostenrechnung des Statistischen Bundesamtes beliefen
sich im Jahr 2008 für die Gesamtbevölkerung die direkten Kosten für
psychische und Verhaltensstörungen (Klassifikation nach ICD-10) auf 28,6 Mrd.
Euro, die damit – bezogen auf die entstandenen Gesamtkosten von 254 Mrd.
Euro – einen Anteil von 11,3 Prozent haben und nach Krankheiten des
Herzkreislaufsystems und Krankheiten des Verdauungssystems den dritten
Rangplatz einnahmen.
Zur Ermittlung der indirekten Kosten wurde der sogenannte
Humankapitalansatz verwendet, der allgemein die einer Volkswirtschaft durch Krankheit
entgangene Wertschöpfung über den Verlust an Arbeitseinkommen beschreibt und
auf dessen Grundlage sich Produktionsausfallkosten und verlorene
Bruttowertschöpfung errechnen lassen. Der Produktionsausfall ergibt sich aus dem
Produkt von verlorenen Erwerbsjahren und durchschnittlichem
Arbeitnehmereinkommen. In vergleichbarer Weise erfolgt die Bestimmung der entgangenen
Bruttowertschöpfung.
Auf psychische und Verhaltensstörungen ließen sich im Jahr 2008 18 Prozent
aller verlorenen Erwerbsjahre, ein Produktionsausfall von 26 Mrd. Euro und
ein Ausfall an Bruttowertschöpfung von 45 Mrd. Euro (das sind 1,8 Prozent des
Bruttoinlandprodukts) zurückführen.
Der Anteil der Krankheitskosten, der auf die Arbeit zurückzuführen ist, ist
grundsätzlich schwierig zu ermitteln und mit großen Unsicherheiten behaftet.
Eine Schätzung von Bödecker und Friedrichs (2011) bezifferte die jährlichen
Kosten auf etwa 44 Mrd. Euro, wobei die direkten Kosten etwa 19 Mrd. Euro
und die indirekten Kosten etwa 25 Mrd. Euro ausmachen. Auf psychische und
Verhaltensstörungen entfielen nach dieser Schätzung insgesamt 6,3 Mrd. Euro
(14,3 Prozent), wobei sich die direkten Kosten auf 3,0 Mrd. Euro und die
indirekten Kosten auf 3,3 Mrd. Euro beliefen.
13. In wie vielen Betrieben werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt
(bitte für die Jahre 2000 bis 2011 einzeln aufführen und sowohl
prozentuale als auch absolute Zahlen nennen)?
Wie viele dieser Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen psychische
Belastungen (bitte ebenfalls für die Jahre 2000 bis 2011 einzeln aufführen
und sowohl prozentuale als auch absolute Zahlen nennen)?
Statistische Angaben zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im
Allgemeinen und bei psychischen Belastungen im Besonderen liegen nur
vereinzelt vor, da eine entsprechende Meldepflicht der Betriebe an die
Aufsichtsbehörden nicht besteht und Kontrollen der Aufsichtsdienste von Ländern und
Unfallversicherungsträgern nicht flächendeckend und nicht regelmäßig in
bestimmten Zeitabständen erfolgen. Übereinstimmend zeigen aber die
vorliegenden Studien, dass der Anteil der Betriebe, die in ihrer Gefährdungsbeurteilung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9478auch psychische Belastungen berücksichtigt haben, deutlich geringer ist als der
Anteil der Betriebe, die die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
insgesamt bestätigt haben.
Entsprechend einer 2008/2009 vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) durchgeführten Betriebsrätebefragung
wurden in 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe (> 19 Beschäftigte)
Gefährdungsbeurteilungen ganz oder teilweise durchgeführt. Eine
Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen bestätigten allerdings
nur 20 Prozent der befragten Betriebsräte.
Eine repräsentative Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2010 zum Kenntnisstand von Unternehmen
auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in kleinen und mittleren
Unternehmen ergab, dass Gefährdungsbeurteilungen in kleinen Betrieben
deutlich seltener umgesetzt werden als in großen Betrieben. Nur 38 Prozent der
befragten Kleinst- und Kleinunternehmen (< 50 Beschäftigte) bestätigten die
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und nur 6 Prozent die
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, in der auch psychische Belastungen
berücksichtigt wurden.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen
Fällen die Erfassung von psychischen Belastungen in
Gefährdungsbeurteilungen zu konkreten Verbesserungsmaßnahmen geführt hat?
Welche dieser Maßnahmen sieht sie als beispielgebend an?
Belastbare bzw. repräsentative Daten zur Anzahl der Fälle, in denen die
Erfassung von psychischen Belastungen zu konkreten Verbesserungsmaßnahmen
geführt hat, liegen nicht bzw. nur vereinzelt vor.
In einer Befragung von Betriebsräten aus dem Jahr 2008, die sich auf ca.
100 000 bis 150 000 Beschäftigte aus der metallverarbeitenden Industrie in
Baden-Württemberg bezieht, gaben 62 Prozent der befragten Betriebsräte an,
dass mit einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht werden konnte.
Experteninterviews, die im Rahmen eines Projektes der BAuA (Entwicklung
eines Handbuchs „Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen“)
durchgeführt wurden, legen die Annahme nahe, dass keineswegs alle
eingeleiteten Gefährdungsbeurteilungen in der Umsetzung von Maßnahmen münden,
sondern vielfach nach der Erfassung psychischer Belastungen enden.
Erschwerend wirkt dabei, dass „psychische Belastung“ als Gegenstand der Beurteilung
vielen Betriebspraktikern wenig greifbar erscheint, eine große Unsicherheit bei
der Auswahl geeigneter Analyseinstrumente besteht und den betrieblichen
Akteuren vielfach Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der Thematik
fehlen.
Die im Rahmen eines BAuA-Projektes durchgeführten Fallstudien zur
Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen führten zu einer Reihe von
Optimierungsmaßnahmen von der Arbeitsumgebung bis hin zu komplexen
Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitsorganisation oder der
Arbeitstätigkeit. Diese Maßnahmen zeigen, dass eine präventive Arbeitsgestaltung
möglich ist.
Drucksache 17/9478 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. In wie vielen Betrieben werden Maßnahmen zur Reduzierung von
psychischen Belastungen ergriffen (falls möglich bitte nach
Betriebsgrößenklassen differenzieren sowie absolute und prozentuale Zahlen nennen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor (siehe auch Antworten zu
den Fragen 13 und 14).
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zunahme von
arbeitsbedingtem Stress und psychischen Belastungen bei der Arbeit?
Die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen 1998/1999 und 2005/2006
zeigen einen Anstieg psychischer Arbeitsanforderungen. Während in der ersten
Befragung 46,2 Prozent der abhängig Beschäftigten angaben, dass diese
zugenommen haben, lag dieser Prozentsatz in der letzten BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung bei 49,8 Prozent.
Die Entwicklung der psychischen Arbeitsanforderungen im Detail zeigt die
nachfolgende Abbildung 1.
17. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung als zentral für die Zunahme
von psychischen Belastungen bei der Arbeit und für die Zunahme von
arbeitsbedingtem Stress an?
Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass die psychischen Belastungen mit
dem Wandel der Arbeitswelt zunehmen. Wesentliche Entwicklungstendenzen
hierfür sind:
Abbildung 1: Verbreitung psychischer Arbeitsanforderungen in Deutschland
9,0
15,2
16,6
24,1
26,8
31,6
38,3
47,3
52,3
53,5
58,8
6,6
28,7
19,4
33,4
21,5
27,5
33,1
46,1
49,3
42,2
34,1
qualif ikatorische
Überforderung
kleine Fehler -
große Verluste
arbeiten an Grenze
der Leistungsfähigkeit
Arbeitsdurchführung
detailliert vorgeschrieben
Verfahren verbessern,
Neues ausprobieren
Stückzahl, Leistung,
Zeit vorgegeben
Konfrontation mit
neuen Aufgaben
Störungen,
Unterbrechungen
ständig w iederkehrende
Arbeitsvorgänge
starker Termin-
und Leistungsdruck
verschiedenartige Arbeiten
gleichzeitig
1998/99
2005/06
in %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9478– eine fortlaufende Beschleunigung von Fertigungs-, Dienstleistungs- und
Kommunikationsprozessen aufgrund globalen Wettbewerbs, technischen
Fortschritts und anhaltender Rationalisierungsdynamik;
– zunehmende geistige Arbeit und steigende Anforderungen an Qualifikation
und beständige Weiterbildung (Tertiärisierung, Trend zur Informations- und
Wissensgesellschaft);
– verstärkter Einsatz neuer Technologien, die permanente Erreichbarkeit
ermöglichen sowie Multitasking und die Entgrenzung der Arbeit fördern
(Work Extension Technologies);
– erhöhte Eigenverantwortung der Beschäftigten für den gelungenen Ablauf
und Erfolg ihrer Arbeit in Verbindung mit steigender Komplexität der
Arbeitsanforderungen und neuen Steuerungssystemen (Subjektivierung von
Arbeit);
– diskontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse, steigende
Mobilitätsanforderungen und berufliche Unsicherheit sowie flexible Personaleinsatzkonzepte
im Kontext permanenter Restrukturierungsprozesse;
– zunehmende Instabilität sozialer Beziehungen in Zusammenhang mit
Tätigkeits- und Berufswechsel und wachsender Konkurrenz am Arbeitsplatz.
18. Welche psychosozialen Gefährdungsfaktoren bei der Arbeit sind aus
Sicht der Bundesregierung maßgeblich für die Zunahme von psychischen
Belastungen verantwortlich?
Der Begriff „Belastung“ ist arbeitswissenschaftlich neutral definiert.
Gesundheitsrisiken können daher sowohl durch Unter- als auch Überforderungen
hervorgerufen werden. Ziel einer präventiven Arbeitsgestaltung muss deshalb die
Optimierung der psychischen Belastbarkeit sein. Ein positives, unterstützendes
Arbeitsklima und förderndes Führungsverhalten können den Umgang und die
Bewältigung der neuen und gestiegenen Anforderungen unterstützen. Bei
ungünstiger Ausprägung, z. B. bei autoritärem Führungsverhalten oder gar
Mobbingsituationen, wird die Belastungssituation verschärft. Eine gesunde
Bewältigung der Arbeitssituation ist dann längerfristig nicht möglich. Der erhebliche
Stellenwert von wesentlichen Bestandteilen des Führungsverhaltens für die
Gesundheit der Beschäftigten, darunter Transparenz bei der Zuweisung von
Arbeitsaufgaben, genügend Ressourcen zu deren Bewältigung und Rückmeldung
an die Beschäftigten, wurde in methodisch aufwendigen epidemiologischen
Studien nachgewiesen. Daher nehmen inzwischen das Führungsverhalten und
dessen angestrebte positive Beeinflussung einen wichtigen Stellenwert im
Arbeits- und Gesundheitsschutz ein.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Prozess der
Arbeitsverdichtung und die daraus resultierenden psychischen
Belastungen vor?
Arbeitsverdichtung, hier definiert als Zunahme der pro Zeiteinheit geleisteten
Arbeitsmenge, bewirkt eine Erhöhung der Arbeitsintensität. Diese wird
vielfach als Ursache, manchmal aber auch als Folge von hohem Zeit- und
Leistungsdruck angenommen. Aus der Literatur wird deutlich, dass es keine
eindeutige wissenschaftliche Beschreibung von Arbeitsintensität gibt. In einer
vorläufigen Arbeitshypothese eines aktuell dazu laufenden
Forschungsprojektes der BAuA ist Arbeitsintensität charakterisiert durch die Beziehung
zwischen Menge, Qualität und Zeit der Arbeit.
Drucksache 17/9478 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLiegt ein subjektiv wahrgenommenes Missverhältnis zwischen den drei
Komponenten vor, kann sich daraus Zeit- und Leistungsdruck ergeben. Dieses
Missverhältnis entsteht aus dem Zusammenwirken der drei Komponenten der
Arbeitsintensität mit den individuellen Leistungsvoraussetzungen (z. B.
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit), den Arbeitsbedingungen und der
Unternehmenskultur. Hohe Arbeitsintensität hat sich als entscheidender
Risikofaktor für Erholungsunfähigkeit, Erschöpfung, hohen Blutdruck und sogar
depressive Störungen erwiesen.
Typische Reaktionen auf hohe Arbeitsintensität und hohen Zeit- und
Leistungsdruck sind Erhöhung des Arbeitstempos, Ausdehnung der Arbeitszeiten (länger
Arbeiten, Arbeiten in der Freizeit), Wegfallenlassen von Pausen, erhöhte
Konzentration, Verringerung der Qualität, Weglassen von Arbeitsschritten,
Multitasking.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die psychischen
Belastungen, die unsichere und prekäre Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit,
Werkvertragsarbeit, Minijobs oder befristete Beschäftigung bei den
Betroffenen hervorrufen?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob
allein die Zugehörigkeit zu den genannten Arbeitsverhältnissen – ohne Rücksicht
auf die in ihnen ausgeübten Tätigkeiten – psychische Belastungen hervorrufen.
Lediglich für die Zeitarbeit gibt die o. a. BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung (SuGA 2006) Hinweise. Entsprechend den Ergebnissen dieser Befragung
arbeiten viele Zeitarbeitnehmer unter Rahmenbedingungen, die die Gesundheit
negativ beeinflussen können. So sind Zeitarbeitnehmer in der Regel schlechter
qualifiziert, ungünstigeren Arbeitsbedingungen ausgesetzt, mit ihrer
Arbeitssituation unzufriedener, haben eine höhere Arbeitsplatzunsicherheit und einen
schlechteren Zugang zu Gesundheitsförderungsmaßnahmen als ihre nicht in
Zeitarbeit beschäftigten Kollegen.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zunahme von
Leistungsdruck und die daraus resultierenden psychischen Belastungen
vor?
In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung von 1998/1999 antworteten
49,3 Prozent der abhängig Beschäftigten, dass sie häufig bei der Arbeit unter
starkem Termin- oder Leistungsdruck arbeiten müssen. In der Befragung von
2005/2006 stieg dieser Wert auf 53,5 Prozent. Von den Befragten, bei denen das
häufig oder manchmal vorkam, gaben 52,1 Prozent an, dass sie sich dadurch
belastet fühlten (siehe auch Antwort zu Frage 16).
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der
Entgrenzung von Arbeit und die daraus resultierenden psychischen
Belastungen?
Wie haben sich in den vergangen zehn Jahren die
Erreichbarkeitsanforderungen an die Beschäftigten außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit
entwickelt?
Wie hat sich in den vergangenen Jahren das Ausmaß von
arbeitsbezogenen Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit entwickelt?
Der Begriff Entgrenzung ist unscharf definiert und wird zur Beschreibung
verschiedener Phänomene herangezogen, die mit den in den letzten Jahren zu be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9478obachtenden Veränderungen in der Arbeitswelt einhergehen. Allgemein wird
mit Entgrenzung die Aufhebung oder Auflösung von Strukturen bezeichnet, die
insbesondere für den arbeitenden Menschen eine zunehmende Verschränkung
von Erwerbsarbeit und Privatleben bedeuten. Das kann sich im Einzelfall u. a.
zeigen
• in der zeitlichen Flexibilisierung der Durchführung von Arbeitsaufgaben
(z. B. Arbeiten auf Abruf),
• räumlich – z. B. in Telearbeit, mobiler Arbeit, Arbeit mit wechselnden
Einsatzorten und Pendeln sowie
• in der ständigen Verfügbarkeit durch neue Informations- und
Kommunikationstechniken.
Grundsätzlich können durch Entgrenzung zwar neue Handlungs- und
Gestaltungsspielräume (z. B. durch Arbeitszeitflexibilisierung) entstehen; es steigen
jedoch gleichzeitig die Anforderungen an den Einzelnen, denn es wird zu seiner
Aufgabe, die ehemals anderweitig gesetzten Strukturen durch neue, eigene
Handlungsparameter zu ersetzen. So gibt es immer weniger starre detaillierte
Handlungsvorgaben und immer mehr eher grobe Handlungsrahmen. Diese
neuen Anforderungen können auch mit neuer psychischer Belastung
einhergehen. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam.
Entwicklung der Erreichbarkeitsanforderungen an die Beschäftigten:
Laut einer Befragung des BKK-Bundesverbandes (2010) waren zum Zeitpunkt
der Befragung im Jahre 2010 84 Prozent der Berufstätigen zwischen 18 und
65 Jahren außerhalb der regulären Arbeitszeit für den Arbeitgeber, für Kollegen
oder Kunden in beruflichen Angelegenheiten erreichbar. Im Detail gaben die
Befragten an, zu 51 Prozent jederzeit (d. h. auch am Abend oder am
Wochenende), zu 5 Prozent zu bestimmten Zeiten und zu 27 Prozent nur in
Ausnahmefällen in beruflichen Angelegenheiten erreichbar zu sein.
Am größten ist der Anteil der jederzeit Erreichbaren mit 86 Prozent unter den
40- bis 49-Jährigen, Männer mit 86 Prozent häufiger als Frauen mit 81 Prozent.
Die Erreichbarkeit ist zu zwei Dritteln freiwillig, nur bei gut einem Viertel
(26 Prozent) wird dies vom Arbeitgeber, den Kollegen oder Kunden erwartet.
Zahlen einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2009 des
Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. Bitkom
(2010) fallen etwas geringer aus. Demnach sind rund zwei Drittel außerhalb der
Arbeitszeit über Handy oder Internet erreichbar, davon ein Drittel jederzeit und
ein Drittel zu festgelegten Zeiten. Auch hier sind Männer mit 73 Prozent eher
erreichbar als Frauen mit 59 Prozent. Zwei Jahre später gab es eine deutliche
Zunahme. Im Jahr 2011 waren es bereits 88 Prozent, die außerhalb der
regulären Arbeitszeiten erreichbar waren.
Daten über die Veränderung der Erreichbarkeitsanforderungen sowie des
Ausmaßes von arbeitsbezogenen Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zum Ausmaß von arbeitsbezogenen Tätigkeiten außerhalb der regulären
Arbeitszeit gibt die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung Auskunft:
• Arbeitszeiten: In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 1998/1999 gaben
rund 8 Prozent der Befragten (abhängig Beschäftigte) an, tatsächlich mehr als
48 Stunden pro Woche zu arbeiten. In der Befragung 2005/2006 wurde dies
von 14,9 Prozent angegeben. Von diesen geben rund 43 Prozent an, dass sie
sich durch Überstunden oder Mehrarbeit belastet fühlen.
• Schichtarbeit: In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 1998/1999 gaben
rund 21 Prozent der Befragten (abhängig Beschäftigte) an, in Wechselschicht
Drucksache 17/9478 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu arbeiten. In der Befragung 2005/2006 wurde dies von rund 27 Prozent
angegeben (nach Belastung wurde in diesem Zusammenhang nicht gefragt).
• Samstagsarbeit: In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 1998/1999
gaben rund 56 Prozent der Befragten (abhängig Beschäftigte) an, regelmäßig
oder gelegentlich an Samstagen zu arbeiten. In der Befragung 2005/2006
wurde dies von rund 67 Prozent angegeben.
• Sonn- und Feiertagsarbeit: In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung
1998/1999 gaben rund 29 Prozent der Befragten (abhängig Beschäftigte) an,
regelmäßig oder gelegentlich an Sonn- oder Feiertagen zu arbeiten. In der
Befragung 2005/2006 wurde dies von rund 40 Prozent angegeben.
23. Welche weiteren Ursachen sind für die Bundesregierung für die Zunahme
psychischer Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
relevant?
Auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 22 wird verwiesen.
24. Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind besonders von
psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?
Bei der Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006
wurden als Indikatoren für psychische Belastungen/Stress gemäß etablierter
Konzepte folgende Faktoren ausgewählt: Große Arbeitsmenge, hohes Tempo,
niedrige Einflussmöglichkeiten, fehlende soziale Unterstützung vom
Management und große Beschäftigungsunsicherheit.
In der nachfolgenden Tabelle 8 sind, jeweils für die fünf dargestellten
Stressfaktoren, die jeweils zehn Berufsgruppen mit den ungünstigsten Werten
markiert. Risikokonstellationen sind dadurch gekennzeichnet, dass Berufsgruppen
im Hinblick auf mehrere der ausgewählten Dimensionen ungünstige Werte
aufweisen. Dies trifft z. B. für Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen (Ärzte
und Zahnärzte, Krankenschwestern und Pfleger), aber auch auf Selbstständige
in der Industrie, Postverteiler und Sortierer, Köche und weitere Berufe in der
Lebensmittelbranche, Tischler und Holzarbeiter zu. Hervorzuheben ist auch,
dass Lkw-Fahrer wenige Möglichkeiten haben, ihre Arbeit selbstständig
einzuteilen und zugleich nur geringe Unterstützung von ihrem direkten
Vorgesetzten erfahren. Je nach Risikoprofil sind demnach gezielte präventive Ansätze
erforderlich, um zu vermeiden, dass sich daraus gesundheitliche Probleme
entwickeln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9478Tabelle 8: Anteile von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die von ausgewählten potenziellen Stressoren in der
Arbeit berichten, in Prozent
„Beschäftigungsunsicherheit“ bei Selbstständigen bezeichnet „Unsicherheit des Bestehens des Betriebes“.
Häufig unter
Termin/Leist
ungsdruck
arbeiten %
Häufig sehr
schnell
arbeiten%
Selten, nie
eigene Arbeit
selbst planen
und
einteilen%
Selten, nie
Hilfe/Unterst
ützung vom
direkten
Vorgesetzten
%
Hohe,
seher
hohe
Gefahr
den Job
zuverlier
en*% n
1001,00 Naturwissenschaftler 42 23 5 17 10 83
1002,00 Ärzte und Zahnärzte 79 59 17 18 21 86
1003,00 Sozial-und Geisteswissenschaften 61 38 1 17 16 530
1004,00 Ingenieure und Architekten 67 34 2 15 9 576
1005,00 Informatiker/Datenverarbeitungsfachkräfte 60 32 5 12 9 412
1006,00 Lehrer Primarbereich 53 22 2 13 9 151
1007,00 Lehrer Sekundarbereich 61 25 3 16 9 496
1008,00 Universitäts- und Hochschullehrer 56 33 2 22 22 44
1100,00 Techniker 57 42 10 17 11 729
1101,00 Chemo- und Physikotechniker 45 33 2 16 13 87
1102,00 Medienangestellte, Journalisten, Bibliothekare 69 53 1 16 9 109
1104,00 Nicht-wissenschaftliche Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte 68 61 12 19 10 497
1107,00 Pflege- und verwandte Berufe 49 61 20 12 18 375
1109,00 Physiotherapeuten 57 16 12 12 15 82
1200,00 Sozialarbeiter, sozialpflegerische Berufe 56 42 9 18 12 500
1201,00 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte des Vorschulbereiches 38 21 7 12 22 260
1202,00 Sonderschullehrer 48 23 7 20 22 170
1204,00 Kinderpfleger 30 30 10 16 14 55
2001,00 Geschäfts-/Betriebsleitungen, leitenden Verwaltungsbedienstete 76 50 3 20 7 715
2002,00 Selbständige: Industrie 64 59 14 7 99
2003,00 Selbständige: Handwerk 54 43 1 12 175
2004,00 Selbständige: Bau 60 46 2 12 142
2005,00 Selbständige: Gesundheitssektor 49 39 1 12 65
3001,00 Verwaltungs-/Steuer-/Rechts-/Organisationsfachkräfte 55 47 4 16 10 1029
3002,00 Sekretärinnen und Tastaturbediener 43 41 6 17 12 784
3005,00 Kundeninformationsangestellte, Bank-, Post- und andere Schalterbedienstete 54 51 25 14 13 249
3007,00 Postverteiler und -sortierer 52 58 23 29 15 111
3008,00 Lagerverwalter o Ä 54 57 23 25 16 174
3009,00 Material- und Fertigungsplaner, Speditions-/Registraturangestellte 60 46 9 25 13 178
3010,00 Buchhalter-/prüfer, Finanzangestellte 51 46 12 17 7 812
4001,00 Selbständige: Handel und Gastgewerbe 59 39 4 11 1165
4002,00 Verkäufer und Geschäftsleiter, Einzelhandel 35 48 24 17 12 737
4004,00 Finanz- und Verkaufsfachkräfte 60 53 7 16 8 651
4005,00 Mitarbeitende Ehepartner, Handel und Gastgewerbe 29 29 16 11 72
5001,00 Diätassistenten u. Ernährungsberater, Köche 56 66 18 29 12 212
5002,00 Kellner und Barkeeper 42 75 23 16 9 153
5003,00 Haushaltshilfen u. verwandte Hilfskräfte, Reinigungspersonal 24 41 24 33 15 352
5004,00 Hausmeister, Gebäudereiniger 32 29 6 32 19 192
5005,00 Polizei, Gefängnis-/Feuerwehrpersonal 46 33 20 17 22 279
6001,00 Selbständige: Landwirtschaft und Fisherei 47 43 0 26 125
6002,00 Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei 35 42 15 15 9 202
6003,00 Ehepartner in der Landwirtschaft 18 28 7 0 74
8002,00 Werkzeugmacher und verwandte Berufe,
Werkzeugmaschineneinrichter und Einrichter/Bediener
55 46 21 24 10 266
8003,00 Mechaniker, Maschinenbau- und Metall-Monteure 59 42 18 16 10 1023
8005,00 Elektriker 55 37 12 20 20 228
8008,00 Tischler und Holzarbeiter 62 44 26 17 7 199
8012,00 Fleischer, Fischhändler u. verwandte Berufe in
der Nahrungsmittelzubereitung
54 68 27 17 3 40
8013,00 Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung und verwandte Berufe 43 59 29 30 12 128
8022,00 Former und Kernmacher, Schweißer und Brennschneider
Werkzeugmaschinenbediener, Montierer
54 60 33 18 15 263
8025,00 Andere ungelernte Industriearbeiter 49 51 43 23 16 834
8031,00 Kunststoffarbeiter 53 45 43 23 17 62
8104,00 Klempner 54 43 19 22 14 244
8110,00 Berufe im Bau, Ausbau- und verwandte Berufe, Maler 60 56 22 19 20 575
8215,00 Transport- und Frachtarbeiter 46 51 27 22 15 246
8216,00 Bus- und Taxifahrer u. Ä. 56 35 41 23 8 306
8218,00 LKW-Fahrer 59 40 35 29 9 252
Insgesamt 54 44 15 18 12 19967
Drucksache 17/9478 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des DGB-Index Gute
Arbeit „Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung, Entgrenzung“?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass der DGB der Frage der Qualität der Arbeit
einen hohen Stellenwert beimisst. Sie stimmt dem Befund aus dem DGB-Index
zu, dass Stress am Arbeitsplatz eines der gravierendsten Probleme für die
Beschäftigten ist und Handlungsbedarf besteht. Die Bundesregierung hat sich in
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) mit den Ländern,
den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Sozialpartnern auf
das Ziel verständigt, die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen
Belastungen zu schützen und zu stärken und wird dieses Ziel auch gemeinsam mit
den Sozialpartnern verfolgen.
Die Bundesregierung hat eine Demografiestrategie beschlossen, die auch darauf
zielt, die Rahmenbedingungen für die Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu
erhalten, zu fördern und Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Hierbei werden
auch Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen im Fokus stehen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der IG Metall, dass
im Bereich psychischer Belastungen in Deutschland eine Regelungslücke
bestehe, die in Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz durch eine „Anti-
Stress-Verordnung“ geschlossen werden müsse?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Bedarf, rechtsetzende Schritte
einzuleiten. Zum einen wird das Thema bereits von verschiedenen
Rechtsvorschriften erfasst (siehe Antwort zu Frage 1). Zum anderen gilt es, den Wissens-
und Erkenntnisstand zunächst zu verbreitern. Am Ende des gemeinsamen
Prozesses mit Arbeitgebern und Gewerkschaften kann entschieden werden, ob es
rechtlich und tatsächlich möglich und erforderlich ist, Arbeitgebern weitere
bestimmte konkrete Schutzmaßnahmen verpflichtend vorzuschreiben.
27. Welche Schritte plant die Bundesregierung konkret, um psychische
Belastungen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Stress zu reduzieren?
Der Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen
Belastungen ist ein GDA-Ziel ab dem Jahr 2013. Die Bundesregierung wird im
Rahmen dieser Strategie gemeinsam mit den Bundesländern und den
Unfallversicherungsträgern, unterstützt von den Sozialpartnern, Maßnahmen zur
menschengerechten Gestaltung der Arbeit und zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen breit umsetzen. Insbesondere
werden die Träger der GDA die betrieblichen und überbetrieblichen Akteure im
Arbeitsschutz informieren, sensibilisieren und qualifizieren, geeignete
Vorgehensweisen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
identifizieren und erarbeiten, gute Praxisbeispiele verbreiten und betriebliche
Gestaltungslösungen anbieten. Dabei werden die GDA-Träger auch eng mit
ihren Kooperationspartnern, insbesondere den Krankenkassen (siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 31), zusammenarbeiten.
Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert
die Bundesregierung im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit in
verschiedenen Handlungsfeldern die Verbreitung einer modernen,
mitarbeiterorientierten und gesundheitsförderlichen Personalpolitik. Betriebe,
Beschäftigte und Sozialpartner sollen bei der Bewältigung der Herausforderungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/9478unterstützt werden, die sich u. a. aus den Folgen des Wandels in der Arbeitswelt
ergeben.
Im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit wurden bereits vier
Handlungshilfen
• für Führungskräfte,
• für Beschäftigte,
• Selbsteinschätzung für das betriebliche Gesundheitsmanagement,
• Qualitätskriterien für das betriebliche Gesundheitsmanagement
im Sinne von Interventionstools entwickelt. In einem nächsten Schritt werden
konkrete betriebliche Maßnahmen zu zentralen Handlungsfeldern in Form von
Praxishilfen zusammengestellt. Ergänzt werden diese Praxishilfen durch
Unternehmensbeispiele.
Die Praxishilfen stehen ab Anfang Juli 2012 zur Verfügung. Ein E-Learning-
Tool zur Qualifizierung von Führungskräften vervollständigt die
Handlungshilfen. Hinzu kommt noch eine Praxishilfe für Betriebsräte, in der die Materialen
für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte aufbereitet werden.
Unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bereitet
die Bundesregierung eine Präventionsstrategie vor, in der die betriebliche
Gesundheitsförderung einen besonderen Schwerpunkt einnehmen soll, um die
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch mittelfristig zu fördern.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 14 verwiesen.
28. Sieht die Bundesregierung gesetzlichen oder untergesetzlichen
Handlungsbedarf, um psychische Belastungen bei der Arbeit zu reduzieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Die staatlichen Ausschüsse
prüfen im Rahmen ihrer Arbeitsprogramme, inwieweit das untergesetzliche
Regelwerk hier noch ausgebaut werden kann.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der ESENER-Studie
(European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks 2009), der
zufolge die Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes vor allem dann
tätig werden, wenn gesetzliche Vorgaben sie dazu verpflichten?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für eigene gesetzgeberische
Maßnahmen?
Die Bundesregierung sieht generell die Notwendigkeit gesetzlicher Vorgaben
im Bereich des Arbeitsschutzes und hat insbesondere mit dem
Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen ein modernes
Arbeitsschutzrecht geschaffen. Speziell zu gesetzlichen Vorgaben bei psychischen
Belastungen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
30. Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Reduzierung
von psychischen Belastungen sind der Bundesregierung aus anderen
europäischen Ländern bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für eigene gesetzgeberische
Maßnahmen?
Der Bundesregierung sind Regelungen aus einzelnen EU-Mitgliedstaaten
bekannt, die sich nach Art und Umfang unterschiedlich, insgesamt aber eher all-
Drucksache 17/9478 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegemein und wenig spezifisch mit der psychischen Gesundheit im Arbeitsleben
beschäftigen. Die Bundesregierung sieht hierin Regelungsansätze, die im
Rahmen des in der Antwort zu Frage 26 erwähnten Entscheidungsprozesses zu
prüfen sein werden.
31. Wie hoch waren in den Jahren 2000 bis 2011 die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention am
Arbeitsplatz, und welchen Anteil nahmen daran Maßnahmen, die einen
Beitrag zur Vermeidung psychischer Erkrankungen leisten können?
Wie viele dieser Maßnahmen waren ausschließlich verhaltensbezogen,
und wie viele überwiegend verhältnisbezogen?
Nach der Statistik der jährlichen Ausgaben der GKV sind die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen für die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
vom Jahr 2000 bis 2010 von 14,9 Mio. Euro auf 42,2 Mio. Euro gewachsen.
Die Daten für das Jahr 2011 liegen in der zweiten Jahreshälfte 2012 vor. Die
mittlere jährliche Wachstumsrate der BGF-Ausgaben im diesem Zeitraum
betrug 11,5 Prozent.
Tabelle 9: Entwicklung der Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen 2000–2010
Quelle: Statistik KJ 1 der GKV, lfd.
Ausgaben für einzelne, themenbezogene Maßnahmen weist die Statistik nicht
aus.
Innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen nehmen
Maßnahmen zur Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen eine
wichtige Rolle ein. Vier von sechs Präventionsfeldern der
arbeitsweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung im „Leitfaden Prävention“ des
GKV-Spitzenverbandes (siehe Antwort zu Frage 1) sind auf die Verhütung
psychischer Störungen (einschließlich Suchterkrankungen) und die Stärkung der
psychischen Gesundheit bei der Arbeit gerichtet:
– Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am
Arbeitsplatz (Stressmanagement),
– Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung,
– Rauchfrei im Betrieb,
– „Punktnüchternheit“ (null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit.
Jahr Ausg. BGF der GKV
in Mio. Euro
Wachstum gegenüber dem VJ.
in Prozent
2000 14,9 –
2001 21,4 43,6
2002 23,7 10,7
2003 25,0 5,5
2004 25,9 3,6
2005 27,7 6,9
2006 32,6 17,7
2007 32,2 –1,2
2008 35,9 11,5
2009 39,5 10,0
2010 42,2 6,8
Mittl. jährliche Wachstumsrate von 2001 bis 2010 in Prozent 11,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9478Nach der von den gesetzlichen Krankenkassen veröffentlichten Dokumentation
der Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung
(GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e. V.: Präventionsbericht 2011 – Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und betriebliche
Gesundheitsförderung. Berichtsjahr 2010) bilden die Maßnahmen zum Stressmanagement mit
einem Anteil von 45 Prozent und gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung mit
einem Anteil von 32 Prozent einen bedeutenden Schwerpunkt der Aktivitäten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben darüber hinaus im Jahr 2007
Präventionsziele beschlossen, die auf die Verhütung von psychischen Störungen und
Verhaltensstörungen gerichtet sind. Teilziele sind die Verstärkung von
Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung, zur Stressbewältigung bzw.
zum Stressmanagement bei der Arbeit sowie zur besonderen
Zielgruppenausrichtung von Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen (um jeweils
5 Prozent pro Jahr bei Beschäftigten über 50 Jahre). Die komplementär hierzu
beschlossenen Gesundheitsförderungsziele richten sich auf die Verstärkung von
Aktivitäten, durch die die salutogenen (gesundheitsfördernden) Potenziale der
Arbeitswelt besser erschlossen werden können.
Nach dem Präventionsbericht wuchsen die auf die Förderung einer
gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und die Reduktion psychosozialer
Belastungen bei älteren Beschäftigten gerichteten Maßnahmen im Jahr 2010 gegenüber
dem Jahr 2009 um über 60 Prozent, die auf die Stressbewältigung am
Arbeitsplatz gerichteten Aktivitäten um 17 Prozent.
Die Mehrzahl der Aktivitäten der Krankenkassen bei der betrieblichen
Gesundheitsförderung (56 Prozent) umfasst sowohl die Verhaltensprävention als auch
die Verhältnisprävention (6 Prozent sind ausschließlich verhältnispräventiv
ausgerichtet).
32. Wie hoch waren in den Jahren 2000 bis 2011 jeweils die Ausgaben der
gesetzlichen Unfallversicherung für die Verhütung von Erkrankungen
aufgrund psychischer Belastungen bei der Arbeit?
Welchen Erfolg hatten die durchgeführten Verhütungsmaßnahmen?
Die Präventionsaktivitäten der gesetzlichen Unfallversicherung erstrecken sich
auf alle relevanten arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Hierzu zählen neben
den psychischen z. B. auch physische (z. B. Heben und Tragen), physikalische
(z. B. Lärm, Schwingungen, Strahlung), mechanische Einwirkungen sowie
Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe etc. Daten über die spezifischen
Ausgaben für Präventionsmaßnahmen mit Blick auf die einzelnen arbeitsbedingten
Gefährdungsarten liegen nicht vor. Dargestellt werden können die jährlichen
Steuerungskosten der Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese
beliefen sich im Jahr 2000 auf ca. 717 Mio. Euro. Im Jahr 2010 betrugen sie
ca. 911 Mio. Euro.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet der
Verhütung arbeitsbedingter psychischer Gesundheitsgefahren engagiert. Hierzu
gehören u. a. einschlägige Qualifizierungsangebote für die verschiedenen
Akteure des Arbeitsschutzes (z. B. Aufsichtspersonen und Betriebsärzte),
Stressbewältigungsangebote für spezielle Berufs- bzw. Tätigkeitsgruppen,
Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Gewalt am Arbeitsplatz, einschlägige
Befragungen, arbeitsorganisatorische Ansätze, Installation und Begleitung von
Netzwerken, betriebsbezogene Projekte etc. Die Maßnahmen werden i. d. R.
von interdisziplinär zusammengesetzten Präventionsbereichen konzipiert,
umgesetzt und ausgewertet.
Drucksache 17/9478 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeExemplarisch für die vielfältigen Aktivitäten der Gesetzlichen
Unfallversicherung auf diesem Feld der Prävention seien hier einige Ansätze näher skizziert:
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat als eine unter mehreren
einschlägigen Maßnahmen die Broschüre „Burnout erkennen, verstehen,
bekämpfen“ entwickelt. Viele praktische Hinweise, Methoden und Tipps werden den
Führungsverantwortlichen für ihre Mitarbeiter und für sie selbst als mögliche
Betroffene zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg wendet sich mit
verschiedenen Seminaren zu Themen wie „Psychische Belastungen als Aufgabe
für Führungskräfte“ „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Burnout –
Syndrom, Ursachen, Symptome, Maßnahmen“ sowie „Psychische Belastungen
als Aufgabe für Personal- und Betriebsräte“ an die verschiedenen
Akteursgruppen des Arbeitsschutzes. Dabei geht es um die Sensibilisierung bezogen auf
vorhandene arbeitsrelevante psychische Einwirkungen, deren
Bestandsaufnahme, Bewertung und Prävention.
Im Rahmen der laufenden Periode der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie wird das Projekt „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“
durchgeführt. Bisher nutzen über 2 000 Unternehmen der stationären und
ambulanten Pflege sowie Kliniken die Online-Selbstbewertung, um ihr
Arbeitsschutzniveau zu bewerten. Die Unternehmen erhalten dabei ein umfassendes
Maßnahmenpaket, um ihren Arbeitsschutz zu verbessern und die Gesundheit
der Pflegenden zu erhalten und zu fördern. Ziel aller Maßnahmen ist es, die
Häufigkeit und die Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen in Verbindung
mit psychischen Belastungen zu verringern. Potenzielle Risiken können so
identifiziert werden. Basierend auf dieser Analyse erhalten die Anwender ein
auf ihre Situation zugeschnittenes Maßnahmenpaket aus einer Sammlung von
Instrumenten. Regionale Veranstaltungen dienen darüber hinaus dazu, die
Verantwortlichen für den Arbeitsschutz direkt zu informieren und zu beraten.
Kompetente Teams informieren dort über die Themen Muskel-Skelett-
Erkrankungen, psychische Belastungen und systematische Arbeitsschutzorganisation.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayrische Unfallkasse richtet sich
mit der Thematik der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz an
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Diese
Akteursgruppen sind für die einschlägigen Fragen zentrale Multiplikatoren.
Schwerpunktthemen dieser Seminare sind geeignete Ansätze der
Gefährdungsbeurteilung, die einschlägige DIN EN ISO 10075, einzusetzende Verfahren und
Instrumente sowie die Frage, auf welchen Wegen zu Maßnahmen und
Lösungen gelangt werden kann.
Für die zweite Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die
für den Zeitraum von 2013 bis 2018 projektiert ist, ist der Schutz und die
Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen eines von
drei Zielen. Im Rahmen der geplanten Evaluation auch dieses GDA-Ziels
können in Zukunft einschlägige Quantifizierungen zum Erfolg durchgeführter
Präventionsmaßnahmen erwartet werden.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie
„Occupational health and safety risks for the most vulnerable workers“
herausgegeben vom Auschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments (
www.europarl.europa.eu/document/activities/
cont/201108/20110829ATT25418/20110829ATT25418EN.pdf)
bezüglich der besonderen psychischen Gesundheitsrisiken von Frauen, älteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beschäftigte mit Behinderun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/9478gen, junge Beschäftigte, Migrantinnen und Migranten, Zeit- und
Leiharbeiterinnen und -arbeiter sowie gering qualifizierte Beschäftigte?
Der Bericht „Occupational health and safety risks for the most vulnerable
workers“ thematisiert eine relevante Fragestellung und fokussiert wichtige
Gruppen. Die Untersuchung basiert auf Daten des European Working Conditions
Surveys (EWCS) und teilweise auf anderen Quellen wie etwa dem Labour
Force Survey (LFS, Eurostat), also Studien, in denen über Fragebögen
Beschäftigte und Selbstständige ihre Arbeitsbedingungen und Gesundheit bewerten
oder beurteilen. Die Auswertungen bleiben deskriptiv. Der Bericht enthält
keine über die bereits in den einbezogenen Untersuchungen enthaltenen
Auswertungen hinaus gehenden Analysen und lässt z. B. epidemiologische,
arbeitsmedizinische oder arbeitswissenschaftliche Aspekte weitgehend
unberücksichtigt.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Herausforderungen für das
betriebliche Gesundheitsmanagement durch neue Organisations- und
Managementformen (bekannt als „indirekte Steuerung“ und „interessierte
Selbstgefährdung“)?
Die Bundesregierung sieht neue Managementformen, die darauf zielen, dass
auch abhängig Beschäftigte nicht mehr nur an ihrer Arbeit, ihrem Zeitaufwand
und ihrer Qualifikation gemessen werden, sondern wie selbstständige
Unternehmer Erfolge vorweisen müssen, die durch betriebswirtschaftliche
Kennziffern vorgegeben werden, auch als mögliche Quelle neuer Gesundheitsrisiken
und Herausforderung für ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Die
Entwicklung hin zu einer indirekten Steuerung, bei der der Arbeitgeber sein
Weisungsrecht nutzt, um Rahmenbedingungen zu setzen, unter denen der
Beschäftigte für seinen Erfolg eintritt, können für den Beschäftigten zu einer
Vernachlässigung der eigenen Gesundheit, einem besonderen Risikoverhalten
und einer „Interessierten Selbstgefährdung“ führen. Diese
Managementkonzepte verlangen danach, die Gesundheit mit der Ziel- und Leistungssteuerung
zu verzahnen.
Die Bundesregierung wird die Verbreitung solcher Konzepte aufmerksam
verfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]