Einsetzung von Bund-Länder-Kommissionen zur Gesamtaufklärung der Morde der Jenaer Neonazi-Zelle
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 24. November 2011 und am 8. Februar 2012 setzte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, jeweils eine Bund-Länder-Kommission zur Gesamtaufklärung der Morde der Jenaer Neonazi-Zelle ein.
Die erste Bund-Länder-Kommission bestehend aus dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes Dr. Hansjörg Geiger, dem früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes Ulrich Kersten und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und CSU-Experten für Inneres Wolfgang Zeitlmann bekam am 24. November letzten Jahres die Aufgabe, Akteneinsicht im Fall der Jenaer Neonazi-Zelle zu nehmen. Diese Dreierkommission sollte durch die Akteneinsicht einen Gesamtüberblick über die Akten der Polizei und den Geheimdiensten von Bund und Ländern bekommen.
Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich sagte zur Einsetzung seiner Untersuchungskommission: „Ich wünsche mir einen Komplettüberblick über die Aktenlage und alle bisherigen Ermittlungen“. Darüber hinaus sollte laut „DER TAGESSPIEGEL“ vom 24. November 2011 das Ziel sein, politische Schlussfolgerungen zu erarbeiten, um sie dann der Politik zur Verfügung zu stellen.
Allerdings sind seit der Einsetzung dieser Kommission noch keine Ergebnisse bekannt geworden. Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt am 9. Februar 2012, dass seit dem 24. November 2011 nichts passiert sei und kein Kommissionsmitglied bisher auch nur eine Akte gelesen hätte. Zu diesem Zeitpunkt war die Kommission aber schon 77 Tage eingesetzt.
Am 8. Februar 2012 wurde eine zweite Kommission eingesetzt. Ihre Mitglieder, der ehemalige Berliner Senator für Inneres und Sport Dr. Ehrhart Körting, der frühere Hamburger Senator für Inneres und Sport Heino Vahldieck, der Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhart Müller, und der einstiger Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Bruno Jost, nahmen Anfang Februar 2012 ihre Arbeit mit einer ähnlichen Aufgabenstellung wie die erste Kommission auf. In einer Meldung des Bundesministeriums des Innern vom 8. Februar 2012 wird die Erstellung eines Gesamtbildes der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und den Bundesbehörden als Ziel formuliert. Weiter heißt es, das Gremium soll weitere Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Doch ähnlich wie die erste Kommission sind auch von der zweiten Kommission noch keine Ergebnisse bekannt geworden. Dies könnte an der geringen Handlungsbefugnis liegen, denn ein Bericht der „tagesschau“ vom 8. Februar 2012 (www.tagesschau.de/inland/nsu184.html) meldet, dass das Gremium keine eigene Ermittlungsbefugnis hat. Einen Monat später (am 9. März 2012) schreibt „DER TAGESSPIEGEL“, dass die Bund-Länder-Kommission bisher keine personelle Unterstützung erhalten habe. Sodass die Kommission auch einen Monat nach ihrer Einsetzung weder eine eigene Ermittlungsbefugnis noch personelle Unterstützung hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Bund-Länder-Experten-Kommission (24. November 2011)
Fragen26
Welche Überlegungen führten zu der Einsetzung dieser Bund-Länder-Experten-Kommission?
Wie lautet ihr genauer Arbeitsauftrag?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet die Kommission?
Wo befindet sich das Büro der Bund-Länder-Experten-Kommission, und wie ist die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von Büro und Kommission allgemein?
Wie oft hat sie bis zum 30. März 2012 zu welchen Tagesordnungspunkten getagt?
Welche Ergebnisse sind aus ihrer Arbeit bisher hervorgegangen?
Mit welchen Behörden hat sie sich bisher mit welchen Anliegen in Verbindung gesetzt?
Welche Behörden haben der Kommission bisher Akten zur Verfügung gestellt, und wie wurde den jeweiligen sonstigen Anliegen nachgekommen?
Welche Behörden haben der Kommission bisher die Aktenübergabe und die Erfüllung anderer Anforderungen oder Anliegen verweigert?
Wie viele Akten haben die Mitglieder der Kommission bisher lesen können?
Trifft es zu, dass die Mitglieder der Kommission sich bisher nicht ein einziges Mal getroffen haben (Süddeutsche Zeitung, 9. Februar 2012)?
Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen haben?
Welche Überlegungen führten zu der Einsetzung der Bund-Länder-Kommission-Rechtsterrorismus?
Wie lautet ihr genauer Arbeitsauftrag?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet diese Kommission?
Wo befindet sich das Büro der Bund-Länder-Kommission-Rechtsterrorismus, und wie ist die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von Büro und Kommission allgemein?
Wie oft hat sie bis zum 30. März 2012 zu welchen Tagesordnungspunkten getagt?
Welche Ergebnisse sind aus ihrer Arbeit bisher entstanden?
Mit welchen Behörden hat sie sich bisher mit welchen Anliegen in Verbindung gesetzt?
Welche Behörden haben der Kommission bisher Akten zur Verfügung gestellt, und wie wurde den jeweiligen sonstigen Anliegen nachgekommen?
Welche Behörden haben der Kommission bisher die Aktenübergabe und die Erfüllung anderer Anforderungen oder Anliegen verweigert?
Wie viele Akten zum Rechtsterrorismus haben die Mitglieder der Kommission bisher lesen können?
Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen haben?
Welche Gemeinsamkeiten weisen die Arbeitsaufträge der beiden Kommissionen auf, in welchen Funktionen ergänzen sie sich, und worin begründen sich ihre Unterschiede in personeller, konzeptioneller und inhaltlicher Hinsicht?
In welcher Form wird die Kommission an den Arbeiten des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beteiligt?
Auf Grund welcher Überlegung wurden zwei Kommissionen mit fast gleichem Arbeitsauftrag eingesetzt?