[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9659
17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9299 –
Aktuelle Forschung zum chronischen Botulismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits seit vielen Jahren wird angesichts eines tiermedizinisch bisher nicht
eindeutig zugeordneten Krankheitsgeschehens über das Auftreten des
chronischen Botulismus als neue Erkrankung bei Rindern diskutiert. Insbesondere
von Seiten der Betriebe, die von diesem Krankheitsgeschehen betroffen sind,
wird die nur schleppende Aufklärung der Ursachen dieser Tiererkrankungen
beklagt.
Mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) wurden im Forschungsverbund Botulinum unter
Leitung von Prof. Dr. Dr. Helge Böhnel, Georg-August-Universität Göttingen,
zwischen 2007 bis 2010 bereits verschiedene Fragestellungen bearbeitet.
Um weitere Fragen zu klären, fördert das BMELV ein weiteres
Forschungsprojekt der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover unter Leitung
von Prof. Dr. Martina Hoedemaker und in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Dieses
untersucht seit Februar 2012 die mögliche Bedeutung des Bakteriums
Clostridium botulinum für die Milchleistung von Kühen.
1. Welche Fragestellung enthält dieses Forschungsprojekt, und welche Ziele
bzw. Fragestellung bearbeitet welche Institution?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens an der Stiftung Tierärztliche Hochschule
Hannover (TiHo) sollen die Kausalzusammenhänge des chronisch-
schleichenden Verfalls in Rinderbeständen geklärt werden. Zu diesem Zweck werden die
bei betroffenen Tieren auftretenden Symptome systematisch erfasst und ihre
Häufigkeit bezogen auf die Gesamtzahl der betroffenen Tiere dargestellt (im
Sinne einer Fall-Kontroll-Studie). Die Anzahl der in die Untersuchung
integrierten Tiere und Betriebe ist so gewählt, dass anhand der bei den mutmaßlich
betroffenen Tieren beobachteten klinischen Symptome eine statistisch
gesicherte Unterscheidung in „betroffene“ und „nicht betroffene“ Tiere und Be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 14. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9659 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetriebe dargestellt werden kann. Anschließend soll die Relevanz der jeweiligen
Symptome für die Annahme „betroffener“ Bestand überprüft werden. Als
Ergebnis soll ein beschriebenes Krankheitsbild mit klarer Ursache-
Wirkungsbeziehung stehen.
Über die Einbindung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) als
Kooperationspartner, der den Clostridium-botulinum-Neurotoxin-(BoNT)-Nachweis im Kot
über den Maus-Bioassay erbringt, wird ein allgemein anerkanntes
Nachweisverfahren für BoNT in das Vorhaben integriert.
Der zusätzliche Nachweis des BoNT-Gens über molekularbiologische
Analysenmethoden als Teilprojekt der TiHo wird einen späteren Vergleich der beiden
Analysemethoden und evtl. zukünftig einen Verzicht des aufwendigen Maus-
Bioassays ermöglichen. Die Koordination des Forschungsvorhabens obliegt der
TiHo.
2. Inwieweit ist es zur ausreichenden Klärung des Krankheitsgeschehens
geeignet, und inwieweit ist absehbar, dass dazu weitere Forschungsprojekte
erforderlich sind?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Forschungsvorhaben geeignet
ist, die Symptomatik einer Klärung näherzubringen.
3. Welcher Mittelanteil entfällt auf welche Institution?
Auf die TiHo entfallen rd. 1,54 Mio. Euro und auf das FLI rd. 680 000 Euro.
4. Welche Erfahrungen bezüglich der Fragestellungen des
Forschungsprojekts können die Institutionen vorweisen, und aufgrund welcher Kriterien
wurden sie ausgewählt?
Die TiHo ist mit drei Instituten am Vorhaben beteiligt. Die Klinik für Rinder
der TiHo kann auf Erfahrungen in der Arbeit mit C.-botulinum-Fällen und in
der Bestandsbetreuung verweisen. Das Institut für Lebensmittelqualität und
- sicherheit bringt sich mit seinem wissenschaftlichen Know-how von
molekulargenetischen Methoden, die zum Nachweis des BoNT-Gens und zum
Clostridien-Nachweis genutzt werden, ein. Das Institut für Biometrie, Epidemiologie
und Informationsverarbeitung der TiHo verfügt über umfangreiche
Erfahrungen in der Planung und Durchführung epidemiologischer Studien.
Das Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen des FLI zeichnet sich
durch seine Erfahrungen im direkten Toxinnachweis (Maus-Bioassay) aus.
Die Auswahl erfolgte durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) auf der Grundlage folgender vorab definierter Kriterien (in der
Reihenfolge ihrer Gewichtung):
a) Beitrag zur Erfüllung des EH-Bedarfs (Wissenschaftliche Qualität der
angebotenen Leistung, Eignung der Methodik, Eignung des Arbeitsplans,
Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse im Hinblick auf die Zielsetzung)
b) Zuwendungsbedarf
c) Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz (Arbeitsteilung und -
organisation, Effizienz des Personaleinsatzes, Projektmanagement, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, Reisen, Umfang der Anschaffung von Literatur).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/96595. Gab es Änderungen in der Höhe der bereitgestellten Forschungsmittel, und
wenn ja, in welcher Höhe und warum?
Ja, ca. 185 000 Euro wurden zusätzlich bereitgestellt, um die aufwendige
Diagnostik – Maus-Bioassay und molekulargenetische Nachweise – sicherzustellen.
6. Wurden die zusätzlich bereitgestellten Forschungsmittel in einem
Ausschreibungsverfahren vergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, da kein anderes Institut als das FLI über eine ausreichend sensitive und
spezifische Diagnostik im Bereich des Maus-Bioassays verfügt (vgl.
Forschungsvorhaben 07HS032 „Vergleichsuntersuchung zur Botulismus-
Diagnostik in Deutschland“).
7. Welches Gremium bzw. welche Personen haben über die Vergabe der
Forschungsmittel entschieden?
Nach einer administrativen Prüfung und fachlichen Bewertung der
eingegangenen Anträge in der BLE unterbreitete die BLE dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen
Vergabevorschlag. Das BMELV stimmte dem Vergabevorschlag zu. Anschließend erfolgt
die weitere Bearbeitung bis zur Bewilligung in der BLE. Die fachliche und
haushaltsmäßige Prüfung in der BLE findet in verschiedenen Einheiten statt.
8. Trifft es zu, dass die erste Ausschreibung für das aktuelle
Forschungsprojekt zurückgezogen wurde?
Wenn ja, wann, und hatte sich die TiHo Hannover hier ebenfalls
beworben?
Im Juli 2010 erfolgte durch die BLE eine erste Bekanntmachung im
Bundesanzeiger, in der das Ziel des Forschungsvorhabens dargestellt und geeigneten
Forschungseinrichtungen die Möglichkeit zur Abgabe von „Projektskizzen“
hinsichtlich der beabsichtigten wissenschaftlichen Herangehensweise an das
Thema eröffnet wurde. Ziel des geplanten zweistufigen Verfahrens war es,
zunächst die Skizzen einzuholen und zu bewerten und im Anschluss, die am
besten geeigneten Einrichtungen zur Abgabe von detaillierten Förderanträgen
aufzufordern. Im Rahmen dieser ersten Bekanntmachung war das
Forschungsthema fachlich sehr breit formuliert; es gingen sechs Skizzen bei der BLE ein.
Darunter auch zwei Skizzen der TiHo. Durch die BLE wurde festgestellt, dass
sich diese breite Bekanntmachung als wenig praktikabel erwies und schlug dem
Bundesministerium vor, das Verfahren abzubrechen und das Forschungsthema
einzugrenzen. Diesem Vorschlag war eine gemeinsame Erörterung der
eingegangenen, anonymisierten Skizzen beim BMELV vorangegangen. Das BMELV
nahm eine Analyse der thematischen Schwerpunkte der Skizzen hinsichtlich
der zugrunde liegenden ursprünglichen Fragestellung vor. Dem Vorschlag der
BLE zum Abbruch des Verfahrens stimmte das BMELV zu und die erste
Bekanntmachung wurde im Februar 2011 aufgehoben. Durch die BLE wurde in
Abstimmung mit dem BMELV anschließend eine präzisere
Aufgabenbeschreibung erarbeitet und im März 2011 erneut bekannt gemacht.
Drucksache 17/9659 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Trifft es zu, dass der Forschungsverbund Botulinum bereits eine Fall-
Kontroll-Studie durchgeführt hat und in diesem Rahmen auch eine
Definition des „Chronischen Botulismus“ geliefert hat?
Innerhalb des Forschungsverbundes Botulinum befasste sich ein Teilprojekt
u. a. auch mit einer Fall-Kontroll-Studie (Förderkennzeichen 01 KI 0744,
Teilprojekt C7, Untersuchungen zum Vorkommen von Clostridium botulinum bei
Rindern, Zuwendungsempfänger: Verein zur Förderung des Instituts für
angewandte Biotechnologie der Tropen e. V., ausführende Stelle: Institut für
angewandte Biotechnologie der Tropen an der Georg-August-Universität
Göttingen).
Im Rahmen des genannten Teilprojektes wurde eine ursprünglich geplante
Prävalenzstudie in eine „explorative Fall-Kontroll-Studie“ umgewidmet. In dieser
Fall-Kontroll-Studie wurden drei Fall- und drei Kontrollbetriebe untersucht.
Die Studie wurde nicht abgeschlossen.
10. Haben die Forschungsergebnisse des Forschungsverbundes Botulinum
die Voraussetzungen geliefert, betroffene von nicht betroffenen Betrieben
zu unterscheiden?
Die Forschungsergebnisse des Forschungsverbundes Botulinum haben nicht
die entsprechenden Voraussetzungen geliefert. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
11. Trifft es zu, dass im Rahmen des nun angelaufenen Forschungsprojekts
der TiHo Hannover und dem FLI ebenfalls eine Fall-Kontroll-Studie
durchgeführt wird?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens 10HS005 der TiHo wird u. a. eine Fall-
Kontroll-Studie durchgeführt. Am FLI erfolgt der Nachweis von C. botulinum
und dessen Neurotoxin und keine Fall-Kontroll-Studie.
12. Falls ja, welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung davon,
zweimal Gelder in die gleiche Aufgabenstellung zu stecken, und worin
liegen
a) die Gemeinsamkeiten und
b) die Unterschiede
beider Forschungsprojekte?
Die Erkenntnislage aus dem in Frage 9 genannten Teilprojekt war für das
BMELV nicht ausreichend, so dass das BMELV ein weiteres
Forschungsvorhaben initiiert hat. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass
„Botulinum“, welches von einem unabhängigen, überwiegend international
besetzten Gutachtergremium evaluiert wurde, nicht zur weiteren Förderung
empfohlen wurde.
13. Falls das Ziel die Untersuchung von einer größeren Anzahl betroffener
Tiere und Bestände ist, welche Gründe haben dann dagegen gesprochen,
dem schon mit der Materie befassten Forschungsverbund Botulinum den
Zuschlag für die Fortsetzung des Forschungsverbundes zu geben?
Der Forschungsverbund Botulinum wurde durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Eine Fortsetzung seitens des BMBF
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9659war nicht vorgesehen. Der aktuelle Forschungsbedarf des BMELV wurde
gemäß den Bestimmungen des BMELV, Forschungsvorhaben zum
Entscheidungshilfebedarf im Wettbewerb zu vergeben, bekannt gemacht. Es stand allen
Einrichtungen frei, sich im Wettbewerb um dieses Vorhaben zu bewerben. Der
Forschungsverbund Botulinum hat sich nicht beworben.
14. Sind die durchführenden Institutionen des aktuellen Forschungsprojekts
angehalten, die Forschungsergebnisse des bereits 2007 bis 2010
durchgeführten Forschungsverbunds Botulinum zur Grundlage des aktuellen
Forschungsvorhabens zu machen?
Um Forschungsvorhaben zielführend durchführen zu können, werden
üblicherweise alle einschlägigen Erkenntnisse und Ergebnisse analysiert und bei der
Bearbeitung berücksichtigt (gute wissenschaftliche Praxis). Dies wird auch für
den aktuellen Forschungsverbund vorausgesetzt.
15. Falls ja, in welcher Form fließen diese in das aktuelle Forschungsprojekt
ein, und falls nein, warum nicht?
Die Ergebnisse werden in Form einer vorab und auch während des laufenden
Forschungsvorhabens stattfindenden Literaturstudie, aus der wiederum Schlüsse für
die laufenden Forschungsarbeiten gezogen werden, einfließen.
16. Wie viele Betriebe werden im Rahmen des aktuellen Forschungsberichts
untersucht, und welche Projektdauer ist hier vorgesehen?
Im Rahmen der Untersuchungen der TiHo werden 150 Betriebe (100
Verdachts- und 50 Kontrollbetriebe) untersucht. Das Vorhaben hat eine Laufzeit
von 25 Monaten.
17. Auf welcher Grundlage bzw. nach welchen Kriterien werden die Betriebe
für das aktuelle Forschungsprojekt ausgesucht?
Aufgrund der in der verfügbaren Literatur beschriebenen nur unspezifischen
Krankheitssymptomatik sowohl auf Betriebs- als auch auf Tierebene lässt sich
kein klar definiertes Krankheitsbild charakterisieren, welches eine eindeutige
Einteilung in „Fall“ und „Kontrolle“ zulässt. Deswegen werden die Betriebe
und Tiere zunächst in Verdachtsbetriebe und Verdachtstiere eingeteilt und den
Kontrollbetrieben bzw. -tieren gegenübergestellt. Da es sich um ein chronisches
Krankheitsgeschehen handelt, müssen sowohl Bestände als auch Tiere
Kriterien der Chronizität erfüllen.
18. Wie viele Proben sollen im Rahmen des aktuellen Forschungsberichts
untersucht werden (bitte nach Proben pro Betrieb, Tier und Substrat
aufschlüsseln), und hält die Bundesregierung den Beprobungsplan und die
Ressourcen der beteiligten Institutionen für ausreichend für eine zügige
Klärung?
Aus nachfolgender Übersicht ergeben sich die zu analysierenden Proben:
Art der Probe Untersuchungen Probe pro Betrieb
Blutproben klin.-chem. Parameter, Chlamydien-AK, Coxiellen-AK, Lungenwürmer-
AK, zusätzl. asserviert für C.-botulinum-AK falls validierte Testverfahren
verfügbar werden
10
Drucksache 17/9659 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung hält den Probenplan für ausreichend.
19. Ist im Rahmen des Projekts eine Zusammenarbeit mit den Labors
geplant, die derzeit die Diagnostik durchführen, und wenn ja, in welcher
Form, und wenn nein, warum nicht?
Eine Zusammenarbeit ist nicht geplant, da sowohl die TiHo als auch das FLI
die labormäßige Ausstattung und personelle Expertise aufweisen, um die
erforderliche Diagnostik durchführen zu können.
Als Ergebnis der vom FLI im Auftrag des BMELV durchgeführten
Laborvergleichsuntersuchung zur Botulismusdiagnostik in Deutschland konnte
festgestellt werden, dass insbesondere in Bezug auf den Nachweis von
Clostridumbotulinum-Neurotoxin teilweise erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich
der Qualität der Labordiagnostik besteht. Im Rahmen der durchgeführten
Untersuchungen konnte das FLI die eigene Diagnostik validieren. Daher kann die
Aufgabe des sicheren Nachweises des Clostridum botulinum Neurotoxins in
den zu sammelnden Kotproben mit der notwendigen Sensitivität und Spezifität
nur durch das FLI wahrgenommen werden.
20. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt in der im November 2011
erfolgten Berufung von Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza als Honorarprofessor
an die TiHo Hannover und der fast gleichzeitigen Vergabe der Fall-
Kontroll-Studie an die TiHo Hannover?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Vergabe der Forschungsmittel sowie der Forschungsergebnisse sicherstellen?
Die Bundesregierung sieht keinen Konflikt zwischen der Vergabe eines
Forschungsvorhabens an die TiHo und der Ernennung von Prof. Dr. Hans-Joachim
Bätza zum Honorarprofessor, da die Ausschreibung von der BLE
vorgenommen wurde und die eingegangenen Anträge nach vorher bestimmten Kriterien
evaluiert wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 8
verwiesen.
21. Trifft es zu, dass im Rahmen des Forschungsverbundes Botulinum, u. a.
vom Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Mecklenburg-
Vorpommern, Daten in einer Fall-Kontroll-Studie erhoben wurden?
Der seitens des BMBF geförderte Forschungsverbund Botulinum wurde von
der Universität Göttingen koordiniert. Die TiHo hat im Rahmen eines
Auftrages (vergeben an das Institut für Biometrie, Epidemiologie und
Informationsverarbeitung) einen Fragebogen und eine Datenbankstruktur für eine Fall-
Kontroll-Studie im o. g. Forschungsverbund Botulinum erarbeitet. Inwieweit die
Kot C.-botulinum-Diagnostik, Para-Tbc, Salmonellen, Magen-Darm-Würmer 10
Silage C.-botulinum-Diagnostik, asserviert (ggf. Mykotoxine), allg.
mikrobiologische und sensorische Untersuchung, chemische Analyse in Grassilagen
5
Tränke C.-botulinum-Diagnostik, Wasserqualität, allg. mikrobiologische
Untersuchung
1
Milch Leberegel-AK, Para-Tbc (AK und Ag-PCR) 1
Pansensaft C.-botulinum-Diagnostik 1
Art der Probe Untersuchungen Probe pro Betrieb
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9659Datenbank von den Projektbeteiligten genutzt wurde und wie viele Betriebe
möglicherweise untersucht wurden, ist der TiHo nicht bekannt.
22. Wenn ja, was sind die Hauptergebnisse dieses Studienteils, und welche
Rolle spielen die Ergebnisse in der nun angelaufenen Studie der TiHo
Hannover?
Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
23. Welches Testverfahren werden TiHo und FLI zum Nachweis des Toxins
anwenden?
Für die C.-Botulinum-Diagnostik bzw. den Toxinnachweis werden
unterschiedliche Testverfahren angewendet. Es kommen sich ergänzende Vorgehensweisen
zum Tragen (molekularbiologische Methoden (Sequenzanalyse der 16S rRNA
der gewonnenen Isolate und Vergleich mit der Gen-Datenbank; Untersuchung
der Isolate auf Cl.-botulinum-Neurotoxingene mittels PCR; Nachweis von
Toxinexpression und -produktion mittels Real-Time Reverse-Transkriptase-PCR;
Differenzierung der Isolate mittels MALDI-TOF (Matrix assisted-laser-
desorption-ionization time-of-flight Massenspektrometrie); Maus- Bioassay)).
24. Liegt das durch die Bundesregierung beim FLI in Auftrag gegebene
Protokoll zur Standardisierung des diagnostischen Prozederes vor?
Eine zuverlässige Diagnostik des Botulismus in Hinblick auf den Nachweis
von C.-botulinum-Neurotoxin und C.-botulinum-Sporen oder lebenden
Bakterien ist die Grundvoraussetzung für eine sachliche, fundierte Diskussion. Aus
diesem Grund führte das Friedrich-Loeffler-Institut im Auftrag des BMELV
eine Vergleichsuntersuchung zur Botulismusdiagnostik in Deutschland durch,
an der verschiedene Laboreinrichtungen beteiligt waren. Die Ergebnisse fielen
sehr unterschiedlich aus, sodass teilweise erheblicher Verbesserungsbedarf im
Bereich der Qualität der Labordiagnostik besteht. In der Folge des Projektes
soll zunächst eine Durchführungsempfehlung für den Nachweis von C.-
botulinum-Neurotoxin mittels des Maus-Bioassays entwickelt werden. Ein
entsprechender Entwurf wurde vom FLI erstellt und wird derzeit mit den beteiligten
Laboratorien erörtert.
25. Welche neuen Erkenntnisse gibt es zum Auftreten des chronischen
Botulismus beim Menschen?
Plant die Bundesregierung hierzu ein Forschungsvorhaben, und wenn
nein, warum nicht?
In einer am 8. Februar 2012 von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
veröffentlichten Stellungnahme wird ausgeführt, dass es keine Anhaltspunkte
für einen chronischen Botulismus beim Menschen gibt. Derzeit sind
wesentliche Kriterien für einen kausalen Zusammenhang (z. B. Kohärenz, Konsistenz,
Spezifität, Stärke des Zusammenhangs) zwischen dem postulierten
Krankheitsbild und einer Toxiko-Infektion aufgrund einer Besiedlung mit Clostridium
botulinum bzw. einer kontinuierlichen exogenen Zufuhr von Botulinumtoxin
nicht erfüllt.
26. Welche Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes „Abundanz und
Vielfalt von Clostridien in landwirtschaftlichen Biogasanlagen unter be-
Drucksache 17/9659 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesonderer Berücksichtigung von Clostridium botulinum“ des Thünen-
Instituts für Regionalentwicklung e. V. und der Hochschule für angewandte
Wissenschaft und Kunst Göttingen (Laufzeit 2011 bis 2014) liegen
derzeit vor?
Die experimentellen Untersuchungen am vTI, Institut für Biodiversität,
begannen im Oktober 2011. Bisher wurden noch keine Proben aus
landwirtschaftlichen Biogasanlagen untersucht. Erste Probenahmen sind für Juni 2012
vorgesehen. In der ersten experimentellen Phase (bis Juni 2012) werden molekulare
Verfahren etabliert, die es erlauben, Hinweise auf das Vorkommen von
Clostridium botulinum zu gewinnen, ohne dabei Tierversuche (Mäusetests)
durchführen zu müssen. Dabei werden die relevanten Toxin-Gene von C. botulinum aus
Gärsubstraten nach Extraktion von DNA nachgewiesen. Die Verfahren werden
an Probenmaterial aus experimentellen Biogasreaktoren der HAWK validiert.
27. Sind seitens der Bundesregierung die von den Tierhaltern zum Nachweis
von Clostridium botulinum beauftragten privaten Labore in der
Vergangenheit nach deren Ergebnissen befragt worden, bzw. werden aktuell
Ergebnisse angefragt?
Wenn ja, welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Um wie viele private Labore handelt es sich nach Schätzung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat keine derartige Abfrage durchgeführt. Es sei darauf
hingewiesen, dass es sich bei dem als chronischen Botulismus bezeichneten
Symptomenkomplex nicht um eine Tierseuche im Sinne des
Tierseuchengesetzes handelt.
28. Welche Fortschritte sind in Bezug auf eine alternative Nachweismethode
gemacht worden, über den Maus-Bioassaytest hinaus, und welche
konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hier ergriffen?
In der veterinärmedizinischen Diagnostik ist trotz vieler Publikationen
alternativer oder ergänzender Methoden (immunologische, molekularbiologische,
spektrometrische Nachweismethoden) nicht absehbar, dass ein alternatives
Nachweisverfahren den Maus-Bioassay vollständig ersetzen kann.
Hauptproblem ist nach Auffassung des FLI der Nachweis des aktiven Neurotoxins in der
Probenmatrix (Mageninhalt, Darminhalt, Kot, Organe wie z. B. Leber,
Futtermittel wie z. B. Silage) mit ausreichender Empfindlichkeit und der Möglichkeit
der Detektion der verschiedenen Serotypen.
Unabhängig von der veterinärmedizinischen Diagnoseproblematik hat das
BMELV zur Entwicklung von Alternativmethoden im Hinblick auf die Testung
von Arzneimitteln, die Botulinum-Neurotoxin (BoNT) enthalten, Maßnahmen
ergriffen:
–
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/
BotulinumTierversuch.html
–
www.bfr.bund.de/de/botulinum_neurotoxin_wirksamkeits_testung-70859.
html.
Inzwischen ist eine der Firmen, die weltweit entsprechende Arzneimittel
vertreiben, die Entwicklung einer Alternativmethode gelungen, die bereits von
verschiedenen Arzneimittelzulassungsbehörden weltweit anerkannt wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9659Hierzu muss angemerkt werden, dass es sich um die Testung von
Arzneimittelpräparaten handelt, bei denen der genaue Toxintyp bekannt ist und
Matrixeffekte wie in Probenmaterial nicht auftreten. Daher sind hier entwickelte
Alternativmethoden nicht automatisch auch in der veterinärmedizinischen
Diagnostik anwendbar. Daneben können sich bei industriell entwickelten
Methoden Lizenzfragen stellen.
29. In welchen Ländern in der EU und darüber hinaus sind nach aktueller
Kenntnis der Bundesregierung Fälle von möglichem chronischen
Botulismus aufgetreten, und welche Maßnahmen wurden ggf. in jenen Ländern
vorgenommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in anderen Ländern der EU und
darüber hinaus keine Fälle von „chronischem oder viszeralem“ Botulismus
beschrieben worden.
Das Krankheitsbild bzw. die Hypothese zum „viszeralen“ Botulismus wurde
2001 in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht:
Visceral botulism – a new form of bovine Clostridium botulinum toxication.
Böhnel H, Schwagerick B, Gessler F.
J Vet Med A Physiol Pathol Clin Med. 2001 Aug; 48(6): 373-83.
Nach einer Literaturrecherche des FLI in „Web of Knowledge [v. 5. 5]“ am
17. April 2012 wurde dieser Artikel 25-mal zitiert; davon sind zehn Artikel
keine Eigenzitate.
Insgesamt ergeben sich keine Hinweise von anderen Arbeitsgruppen auf das
Auftreten von „chronischem“ oder „viszeralen“ Botulismus.
30. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor in Bezug auf den
Zusammenhang zwischen Rückständen von Glyphosat im Darm von
Menschen und Tieren und dem Auftreten der Rinderkrankheit, die im
Verdacht steht, chronischer Botulismus zu sein?
Beim Bundesinstitut für Risikobewertung wurde ein Expertengespräch zum
Thema „Glyphosat und sog. viszeraler (chronischer) Botulismus“ durchgeführt.
Hieraus wurden die Schlussfolgerungen gezogen, dass Ursachen für den als
„viszeraler“ Botulismus bezeichneten Symptomkomplex bisher nicht
wissenschaftlich geklärt sind. Der Bundesregierung liegen daher keine neuen
Erkenntnisse vor.
31. Wurden die im vergangenen Herbst an das FLI gemeldeten möglichen
Fallzahlen aus den Ländern weiter ausgewertet, und wenn ja, welche
Einschätzung ergab sich daraus, und wenn nein, warum nicht?
Um eine Abschätzung der Anzahl der möglicherweise betroffenen Betriebe
vorzunehmen, führte das FLI eine Abfrage bei Tiergesundheitsdiensten,
Tierseuchenkassen und Veterinärbehörden der Länder durch. Die Rückmeldungen
waren sehr unterschiedlich. Aus einigen Bundesländern gab es Hinweise, dass
andere Ursachen als Auslöser des Symptomkomplexes vorlagen. Konkrete
aussagekräftige Zahlen für das gesamte Bundesgebiet ließen sich aus der Abfrage
nicht zusammenfassen. Eine zuverlässige Abschätzung der Anzahl der
möglicherweise betroffenen Betriebe ist daher nicht möglich.
Drucksache 17/9659 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Ist über die bereits im vergangenen Herbst an das FLI aus den Ländern
gemeldeten möglichen Fallzahlen hinaus, eine kontinuierliche Sammlung
möglicher Fälle erfolgt, und wenn ja, welche Zahlen haben sich hier
ergeben, und wenn nein, warum nicht?
Aus der Abfrage ließen sich keine aussagekräftige Zahlen für das gesamte
Bundesgebiet zusammenfassen, eine zuverlässige Abschätzung der Anzahl der
möglicherweise betroffenen Betriebe war nicht möglich. Daher war nach
Auffassung der Bundesregierung eine weitergehende Sammlung „möglicher Fälle“
nicht sinnvoll.
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ISSN 0722-8333]