[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9705
17. Wahlperiode 21. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Lisa Paus, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9495 –
Rolle von Flüssigerdgas (LNG) im deutschen Energiemix
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Erdgas, welches durch hohen Druck bei niedriger Temperatur auf einen
Bruchteil seines Volumens komprimiert und damit verflüssigt wird,
bezeichnet man als Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas – LNG). In seiner
verflüssigten Form kann es damit unabhängig von Pipelines mit Tankschiffen über
große Entfernungen transportiert werden. Der Markt für LNG ist dabei in den
vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile wird über ein
Viertel der weltweiten Erdgastransporte in Form von Flüssigerdgas transportiert.
Die Internationale Energieagentur (IEA) geht in ihren Prognosen sogar davon
aus, dass der weltweite LNG-Anteil bis 2035 bis zu 50 Prozent des
grenzüberschreitenden Gashandels ausmacht. Aufgrund des relativ leichten Transports
mit Schiffen anstelle von Pipelines kann LNG einen Beitrag zur
Diversifizierung der Bezugsquellen und damit zur Vermeidung einseitiger
Abhängigkeiten leisten. LNG-Transporte sind jedoch erst bei großen Distanzen (ab
ca. 2 000 km) wirtschaftlich, da für die Verflüssigung und den Transport etwa
10 bis 25 Prozent des Energieinhaltes des Gases benötigt werden.
Bei einem deutlich wachsenden Biogasmarkt lässt sich eine LNG-
Infrastruktur perspektivisch auch für Biogas nutzen.
Nicht nur Staaten wie Japan oder Südkorea, die nicht über Gaspipelines mit
Lieferländern verbunden sind, setzen auf den LNG-Transport durch Schiffe.
Auch in Europa wurden in fast allen Staaten mit Küstenzugang in den
vergangenen Jahren Anlandeterminals gebaut bzw. sind in Planung. Der
Energiekonzern E.ON Vertrieb Deutschland GmbH verfügte bereits über eine
Genehmigung zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven, zog es dann aber
aufgrund fehlender Rahmenbedingungen vor, sich an einem LNG-Terminal in
Rotterdam zu beteiligen.
Denn in Deutschland hat sich diesbezüglich in der schwarz-gelben
Regierungskoalition bisher nichts getan. Dabei heißt es im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP, dass große Infrastrukturprojekte wie LNG
intensiv begleitet werden sollen. Doch die Realität sieht anders aus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 15. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9705 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
2009 bezüglich der Diversifizierung von Erdgasbezugsquellen
unternommen?
Die Bundesregierung hat Bestrebungen der Gasversorgungsunternehmen, die
Transportwege und Lieferquellen zu diversifizieren, politisch flankiert,
beispielsweise im Rahmen politischer Gespräche bei Auslandsreisen. Dies bezieht
sich z. B. auf die Nord-Stream-Pipeline und auf Pipelineprojekte, die den
kaspischen Raum mit der EU verbinden. Des Weiteren unterstützt die
Bundesregierung Gasversorgungsunternehmen beim Erwerb von LNG-Mengen und
Regasifizierungskapazitäten.
2. Welche Rolle hat LNG diesbezüglich gespielt, und wie hat die
Bundesregierung die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur mit welchen
Maßnahmen begleitet bzw. politisch flankiert?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass LNG auch aus
Umweltschutzgründen zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, und wenn ja, für
welche Bereiche?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass LNG z. B. im Bereich
Schiffsantrieb aus Umweltschutzgründen zunehmend an Bedeutung gewinnen kann.
Weitere Forschungen beziehen sich auf den Bereich Schwerlastverkehr.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der IEA, dass der weltweite
LNG-Anteil bis 2035 bis zu 50 Prozent des grenzüberschreitenden
Gashandels ausmacht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass der LNG-Handel in Zukunft
deutlich zunehmen wird. Dieser könnte auch bis 50 Prozent des weltweiten
Handelsvolumens betragen.
5. Sind der Bundesregierung konkrete Planungen für LNG-Terminals in
Deutschland bekannt, und falls ja, welche?
Die Bundesregierung sind derzeit keine Planungen für LNG-Terminals in
Deutschland bekannt.
6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
Machbarkeitsstudien – z. B. des Hamburger Hafens – zum Aufbau einer LNG-
Terminalinfrastruktur inklusive Bunkeranlagen in Deutschland vor, und wie
bewertet sie diese?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Überlegungen, die Hafenstruktur z. B.
in Hamburg so auszubauen, dass eine Betankung von Schiffen mit LNG
möglich ist.
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den bereits in
den 70er-Jahren geplanten LNG-Terminal und einen möglichen Bau in
den kommenden Jahren in Wilhelmshaven vor?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9705Ein LNG-Terminal in Wilhelmshaven war bereits in den 70er-Jahren geplant
worden. Aus dieser Zeit verfügt die Deutsche Flüssigerdgas Terminal Gesellschaft
mbH (DFTG) über einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid, mehrere
hierauf aufbauende Teilerrichtungsgenehmigungen für den Bau der landseitigen
Anlagen und einen Planfeststellungsbeschluss für die seeseitigen Anlagen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat E.ON gemeinsam mit den übrigen
Unternehmen der DFTG 2007 im Rahmen eines sog. Open-Season-Verfahrens
Regasifizierungskapazitäten ausgeschrieben. Die Buchungszusagen von
Interessenten waren zu gering, um den Terminal wirtschaftlich zu betreiben. Derzeit
gibt es keine Planungen für den Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven.
8. Aus welchen Gründen hat nach Informationen der Bundesregierung der
Energiekonzern RWE Vertrieb AG Mitte 2011 seine Pläne für den LNG-
Terminal in Wilhelmshaven vorerst auf Eis gelegt?
Nach Angaben von RWE werden die Pläne für den LNG-Terminal derzeit nicht
mehr weiterverfolgt, weil aus Sicht des Unternehmens ein wirtschaftlicher
Betrieb und Zugang nach dem zugrunde liegenden Betriebskonzept nicht sicher
ist.
9. Gab es zwischen der Bundesregierung und der RWE Vertrieb AG vor
dem verkündeten Planungsstopp Mitte 2011 vom Energiekonzern
Gespräche über Probleme bei der Verwirklichung dieses Projekts, und falls
ja, welche?
Bei den Gesprächen mit der Gaswirtschaft, z. B. im Rahmen der Änderung der
Gasnetzzugangsverordnung, wurde auch das Thema Anbindung eines LNG-
Terminals an ein Gashochdruckleitungssystem und die dafür bestehenden
Rahmenbedingungen mit RWE-Vertretern erörtert.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Projekte im
Bereich LNG-Betrieb von Schiffen während des Aufenthalts in den Häfen in
Deutschland vor, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich verschiedene Nord- und
Ostseehäfen (z. B. Hamburg, Lübeck, Rostock) mit der Frage der Betankung von
Schiffen beschäftigen. Der Projektfortschritt erlaubt noch keine Bewertung
durch die Bundesregierung.
11. Wie viele Schiffe sind in Deutschland und Europa (EU und Norwegen)
mit LNG-Antrieb nach Kenntnis der Bundesregierung neu in Auftrag
gegeben worden bzw. in Planung, und wie viele Schiffe wurden bisher mit
einem LNG-Antrieb nachgerüstet?
12. Wie viele Schiffe zum LNG-Transport sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher weltweit im Einsatz bzw. befinden sich in Bau/Planung,
und welche haben davon einen LNG-Antrieb?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Emissionsminderung ist ein grundsätzliches Ziel der Bundesregierung. In der
Schifffahrt kann eine solche Entwicklung effizient verfolgt werden, wenn
Schiffsbrennstoffe genutzt werden, die weniger Schadstoffe enthalten. Auf
internationaler Ebene (IMO, ZKR) setzt sich die Bundesregierung für die grund-
Drucksache 17/9705 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesätzliche Fortentwicklung der Sicherheitsnormen für Gas betriebene Schiffe
ein. In der Seeschifffahrt ist das Interesse an LNG als Schiffsbrennstoff sehr
groß. Bisher ist diese Option häufig in der Planung angedacht, aber nicht
verwirklicht worden. Zahlen über Seeschiffe, die LNG transportieren und
gegebenenfalls diesen als Schiffsbrennstoff nutzen, liegen hier nicht vor. In der
Binnenschifffahrt befindet sich aktuell ein Binnenschiff mit Dual-Fuel-System in
Fahrt, drei weitere, nicht identische Projekte sind in Arbeit. Alle vier Fahrzeuge
sind niederländische Tankschiffneubauten.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Fährverbindungen derzeit in
Europa eine Umstellung auf LNG-Betrieb planen, und bei welchen
Fährverbindungen an deutschen Häfen wäre nach Auffassung der
Bundesregierung eine Umstellung auf LNG-Betrieb der anlandenden Fähren
möglich?
Nein, der Bundesregierung liegen darüber keine Informationen vor.
14. Was müsste nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die
Infrastruktur verbessert werden – auch vor dem Hintergrund, dass die
Hafeninfrastruktur Länderzuständigkeit ist?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Länder, Hafenbetreiber und
Wirtschaft die erforderlichen Infrastrukturen in den Häfen schaffen, falls eine
Nachfrage besteht.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhaben
norwegischer Fährreedereien, ihre Schiffsflotte gesamt auf LNG-Betrieb
umzustellen?
Die Perspektiven von LNG in der Schifffahrt werden im Rahmen der
Erarbeitung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung diskutiert.
16. Welche direkten bzw. indirekten Finanzierungshilfen gibt es derzeit von
Seiten des Bundes/der Länder für Bau/Umbau bzw. Betrieb von LNG-
betriebenen Schiffen?
Möglicherweise kommt grundsätzlich eine Förderung des Baus/Umbaus von
LNG-betriebenen Schiffen im Umweltprogramm der KfW Bankengruppe (aus
Eigenmitteln gespeistes Kreditprogramm) in Betracht, das vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fachlich begleitet wird.
Um in den Genuss einer solchen Förderung gelangen zu können, müssen die
Schiffe in ein deutsches Schiffsregister eingetragen sein und der
Unternehmenssitz der antragstellenden Reederei muss in Deutschland liegen. Die
Kriterien, die zusätzlich vorliegen müssen, damit dem jeweiligen Vorhaben auch
eine besondere umweltpolitische Förderungswürdigkeit zugesprochen werden
kann, werden gegenwärtig noch erarbeitet.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
im Programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“
die erstmalige industrielle Anwendung innovativer Produkte und Verfahren
beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Schiffen auf deutschen
Werften. Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 20 Prozent der förderfähigen
Kosten. Sie kann auf bis zu 30 Prozent erhöht werden, wenn die Innovation zu
einer signifikanten Verbesserung des Umweltniveaus und zur Einhaltung neuer
Unionsnormen mindestens ein Jahr vor deren Inkrafttreten führt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/970517. Welche direkten bzw. indirekten Finanzierungshilfen gibt es derzeit von
Seiten des Bundes/der Länder für die Errichtung einer LNG-Infrastruktur
in den Häfen?
Vonseiten des Bundes gibt es keine direkten bzw. indirekten
Finanzierungshilfen für die Errichtung einer LNG-Infrastruktur in den Häfen. Der Bund verfügt
über keine Informationen, ob die Länder entsprechende Finanzierunghilfen
bereitstellen.
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Betrieb
von LNG auf Schiffen in Zusammenhang mit den Vorschriften der
International Maritime Organisation für schwefelarme Treibstoffe in den
sogenannten SECA-Gebieten (SECA = Sulphur Emission Control Area)?
Mit Blick auf den ab 1. Januar 2015 geltenden Grenzwert für den
Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten
und die damit zu erwartenden höheren Kraftstoffkosten könnte der Einsatz von
LNG als Schiffskraftstoff für die Reeder interessant werden.
19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein LNG-Terminal in
Deutschland Engpässe – wie in diesem Winter, als die russische Gazprom
ihre Gaslieferungen zeitweise um 30 Prozent drosselte – zukünftig
verhindern könnte?
Nein, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Engpässe lagen
nicht in den verfügbaren Mengen, sondern die Transportkapazitäten von Nord
nach Süd waren teilweise ausgelastet.
20. Welche Anzahl von LNG-Terminals sind in der EU in Betrieb, in Bau
oder in Planung (bitte einzeln aufschlüsseln nach Anlage und Land)?
LNG-Anlagen in Betrieb
Belgien: Zeebrugge
Großbritannien: Isle of Grain, Milford Haven, Teesside (Regasifizierung auf
dem Schiff)
Frankreich: Montoir de Bretagne, Fos Tonkin
Italien: Panigaglia, Porto Levante
Griechenland: Revithoussa
Portugal: Sines
Spanien: Barcelona, Huelva, Cartagena, Bilbao, Sagunto, El Ferrol
Schweden: Brunsviksholmen
Niederlande: Rotterdam.
LNG-Anlagen im Bau/geplant
Frankreich: Montoir, Fos Tonkin, Fos Cavaou, Dunkerque, Fos-sur-Mer
Spanien: El Musel, Tenerife, Gran Canaria, Mugardos, Gijon, Tenerife
Italien: Adriatic, Brindisi, Toscana offshore, Taranto, Porto Recanati, Gioia
Tauro, Rada di Augusta-Priolo, Porto Empedocle, Rosignano, Falconara,
Montefalcone, Zaule
Drucksache 17/9705 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGroßbritannien: Isle of Grain (Ausbau), Dragon, Anglesey, Port meridiam,
Canvey Island
Estland: Paldinski
Irland: Shannon
Griechenland: Palei Galini
Lettland: Ventspils
Litauen: Klaipeda
Polen: Swinemünde
Rumänien: Canstanta.
Quelle: Gas Infrastructure Europe; Brüssel September 2011.
21. Wie haben sich die Importpreise für Pipeline-Gas und LNG-Gas –
aufgeschlüsselt nach EU-Staaten zwischen 2009 und 2011 entwickelt?
Preise für Pipeline-Gas (es handelt sich um gewichtete Durchschnittspreise in
Euro/MBtu, soweit nicht anders angegeben. Die Preise für weitere EU-
Mitgliedstaaten sind nicht bekannt und Daten für 2011 noch nicht verfügbar)
Preise für LNG-Importe (es handelt sich um gewichtete Durchschnittspreise in
Euro/MBtu, soweit nicht anders angegeben. Die Preise für weitere EU-
Mitgliedsstaaten sind nicht bekannt und Daten für 2011 noch nicht verfügbar)
22. Ist der Bundesregierung die derzeitige deutsche Praxis bekannt, nach der
LNG als Schiffsbetriebsstoff zunächst versteuert und danach wieder
entsteuert werden muss, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
23. Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis einen Wettbewerbsvorteil
deutscher Häfen gegenüber Staaten wie etwa den Niederlanden, in denen
LNG steuerfrei bezogen werden kann?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach derzeitiger Rechtslage kann lediglich der Verwender, also der Reeder
oder Schiffseigentümer, eine Steuerentlastung für versteuert bezogenes LNG
erhalten. Die Bundesregierung prüft derzeit – auch unter Berücksichtigung der
Österreich Belgien
Tschechien
(in Kronen) Deutschland Griechenland
Ungarn
(in Forint) Irland Italien
2009 5,98 3,63 167,11 6,11 5,92 1 953,80 4,42 6,59
2010 – 4,95 166,15 6,04 7,46 1 978,67 4,79 6,51
Portugal Slowakei Spanien
Schweden
(in Kronen)
UK
2009 – 7,10 5,37 65,55
2010 6,40 7,19 5,62 66,28
Italien Portugal Spanien UK (in Pfund)
2009 5,56 5,24 4,85 2,82
2010 6,68 5,41 5,39 3,58
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9705Wettbewerbssituation deutscher Häfen –, ob diese Rechtslage den anstehenden
Veränderungen beim zunehmenden LNG-Einsatz in der Schifffahrt gerecht
wird oder das Energiesteuerrecht dahingehend anzupassen ist, dass die
Unternehmen, die LNG als Schiffsbetriebsstoff abgeben, künftig Anspruch auf eine
Steuerentlastung haben bzw. LNG steuerfrei beziehen dürfen.
24. Wie ist die Steuerbefreiung von LNG, welches nach Artikel 14 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2003/96/EG in Meeresgewässern verwendet
wird, in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, in denen LNG-Terminals betrieben oder geplant werden, in Bezug
auf die Steuerbefreiung von Verwendern und Verteilern geregelt, und ist
der Bundesregierung bekannt, ob diese Mitgliedstaaten die Regelungen
zur steuerlichen Behandlung von LNG ändern wollen oder in den letzten
Jahren geändert haben, und falls ja wie?
25. Wie ist die Steuerbefreiung von LNG, das nach Artikel 15 Absatz 1
Buchstabe f der Richtlinie 2003/96/EG in der Binnenschifffahrt
verwendet wird, in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, in denen LNG-Terminals betrieben oder geplant werden, in
Bezug auf die Steuerbefreiung von Verwendern und Verteilern geregelt,
und ist der Bundesregierung bekannt, ob diese Mitgliedstaaten die
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von LNG ändern wollen oder in den
letzten Jahren geändert haben, und falls ja wie?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die deutsche Rechtslage ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 22 und 23.
Sie gilt für die Schifffahrt auf Meeresgewässern und für die Binnenschifffahrt.
Die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen und Änderungspläne anderer
Mitgliedstaaten, in denen LNG-Terminals betrieben werden oder geplant sind, sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
26. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen Investitionen in LNG-
Terminals in Deutschland zurückhalten, weil die steuerliche Behandlung
von LNG als Schiffsbetriebsstoff zu aufwändig ist?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Regelungen zur steuerlichen
Behandlung von LNG als Schiffsbetriebsstoff in Bezug auf die
innereuropäische Wettbewerbssituation anzupassen?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
28. Inwieweit existieren auf der internationalen Ebene wie der EU, der
Vereinten Nationen, der G8, G20, der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder vergleichbaren
Organisationen Abkommen, die Emissionen von Schadstoffen und CO2 durch
fossile Treibstoffen im Schiffsverkehr regulieren?
Die Emissionen von Luftschadstoffen im Seeverkehr sind in Anlage VI des
MARPOL-Abkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
geregelt. Die Anlage enthält zudem technische und operative Vorgaben für die
Energieeffizienz von Schiffsneubauten (Energieeffizienzindex, EEDI).
Drucksache 17/9705 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf Ebene der EU ist der Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen in der
Richtlinie 1999/32/EG geregelt. Die Emissionen von Schwefeldioxid und Feinstaub
hängen unmittelbar von der Kraftstoffqualität, insbesondere vom
Schwefelgehalt, ab.
Für Binnenschiffe ist hier zu nennen die Richtlinie 2009/30/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der
Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und
Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und
Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie
1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von
Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG.
Diese Richtlinie begrenzt ab 1. Januar 2011 u. a. den Schwefelgehalt von
Binnenschiffskraftstoffen auf 10 ppm (vergleichbar mit Dieselkraftstoffen im
Straßenverkehr). Über eine Weiterentwicklung dieser Richtlinie ist der
Bundesregierung nichts bekannt.
29. Inwieweit existieren auf der internationalen Ebene der EU, der Vereinten
Nationen, der G8, G20, OECD oder vergleichbaren Organisationen
Planungen, die Emissionen von Schadstoffen und CO2 durch fossile
Treibstoffen im Schiffsverkehr weiter zu regulieren, und welche Positionen
vertritt die Bundesregierung dabei?
Für den Bereich der Binnenschifffahrt wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
Auf Ebene der EU bereitet die Europäische Kommission derzeit einen
Vorschlag für die Einbeziehung der Emissionen des Seeverkehrs in die
Minderungsverpflichtungen der Gemeinschaft vor, der noch im Laufe des Jahres 2012
vorgelegt werden soll. Für eine Meinungsbildung zu den Vorschlägen liegen
der Bundesregierung bislang keine hinreichenden Informationen vor.
Auf der Ebene der Vereinten Nationen wird in der zuständigen UN-
Sonderorganisation, der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), derzeit
über die Einführung eines weltweiten marktbasierten Instruments zur
Verminderung der CO2-Emissionen aus der internationalen Seeschifffahrt verhandelt.
Zudem erwägen die Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee, auf Grundlage von
Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens bei der IMO die Ausweisung der
Gewässer als Sondergebiet für Stickoxidemissionen zu beantragen (vgl.
Antwort zu Frage 28).Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]