Förderung einheimischer Blumenproduktion sowie fair und ökologisch erzeugter Blumenimporte
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Jan van Aken, Karin Binder, Heike Hänsel, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland ist der drittgrößte Markt für Schnittblumen weltweit. Jedoch nur 20 Prozent der verkauften Blumen werden in Deutschland produziert. Der Rest kommt über die Niederlande nach Deutschland, wird aber zum großen Teil in Äthiopien, Ecuador, Israel, Kenia, Kolumbien, Südafrika und Uganda hergestellt. Da die Länder des globalen Südens über deutlich mehr Licht und Sonne verfügen, sind die Produktionskosten trotz der langen Transportwege geringer. Allerdings gibt es in vielen Anbaugebieten offensichtliche ökologische und soziale Probleme. In einigen Anbauländern muss die Bevölkerung mit den Blumenproduzenten um die geringen Wasserressourcen konkurrieren. Es mangelt daher nicht nur an Trinkwasser – auch die örtlichen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern haben nicht genügend Wasser für die Bewässerung ihrer Felder oder zum Tränken ihrer Tiere. Damit der Erschöpfung der Wasserressourcen in ohnehin wasserarmen Regionen vorgebeugt werden kann, sind drastische Maßnahmen zur Wassereinsparung nötig. Durch den Einsatz von Dünger und zum Teil hochgefährlichen Pflanzenschutzmitteln werden allerdings nicht nur das Grundwasser und die Oberflächengewässer verunreinigt, auch die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Blumenproduktion wird gefährdet. In Ecuador, Kenia, Kolumbien und Uganda klagen Beschäftigte in den Gewächshäusern über Beschwerden, die von Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Schwindel, Gliederzittern, Augenerkrankungen bis zu Fehlgeburten, Missbildungen bei Neugeborenen, Chromosomenschäden und Krebs reichen. Sogar Floristinnen und Floristen in Deutschland leiden an Allergien, die durch den Kontakt mit gespritzten Blumen hervorgerufen werden. Arbeiterinnen und Arbeiter der Blumenproduktion erhalten keine passende Schutzkleidung gegen Pestizide und Wiederbetretungsfristen von 6 bis 24 Stunden werden nicht eingehalten. Das liegt auch an den kurzfristigen Bestellungen der Supermärkte und Importeure. Arbeiterinnen und Arbeiter werden zu früh nach Pestizideinsätzen in die Gewächshäuser geschickt und damit erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt (vgl. u. a. „fair Flowers“ – Mit Blumen für Menschenrechte. Faire Blumen in Kommunen und Kirchen. Eine Handreichung für die öko-faire Beschaffung“ der Vereine Vamos e. V. Münster und FIAN Deutschland e. V.).
Weiterhin steht die Produktion von Schnittblumen häufig auch im Zusammenhang mit dem sogenannten land grabbing. Dabei kommt es zu Landvertreibung von Kleinbauernfamilien, die infolgedessen keinen ausreichenden Zugang zu Land zur Nahrungsmittelproduktion haben. Mit den freiwilligen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Landnutzung, die Mitte März 2012 in Rom beschlossen wurden, sollen solche Übergriffe ausgeschlossen werden.
Zwei Drittel der Beschäftigten in der Blumenproduktion des globalen Südens sind Frauen (in Deutschland sind es sogar 90 Prozent). In den Produktionsländern mangelt es an ausreichenden Mutterschutzfristen und Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder. Hinzu kommen Einschränkungen bei der gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessensorganisation, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, lange Arbeitszeiten und niedrige Löhne.
Diese Produktionsbedingungen laufen den Millenniumsentwicklungszielen entgegen, widersprechen den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und verletzen die Menschenrechte.
Die Produktionsbetriebe müssen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Was für die Arbeiterinnen und Arbeiter der entwickelten Länder eine Selbstverständlichkeit ist, muss auch für die Arbeiterinnen und Arbeiter aus den Entwicklungsländern gelten. Dass dies möglich ist, zeigen Blumen, die unter fairen sozialen und ökologischen Bedingungen produziert wurden. Diese sind an verschiedenen Siegeln zu erkennen, wie z. B. am Fairtrade-Siegel, dem Fair-Flowers-Fair-Plants-Siegel oder dem Flower-Label-Program-Siegel. Alle drei Siegel basieren auf dem „Internationalen Verhaltenskodex für die sozial- und umweltverträgliche Produktion von Schnittblumen“ (ICC). Dieser basiert auf den Konventionen der IAO sowie den internationalen Menschenrechtspakten. Er definiert universelle Standards für Blumenproduktion und fordert Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, existenzsichernde Löhne, Beschäftigungssicherheit durch Festarbeitsverträge, Arbeitszeiten von maximal 48 Stunden pro Woche, Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbot des Einsatzes hochgiftiger Pestizide und anderer Chemikalien sowie Umweltschutz.
Es liegt auch in der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen Blumen produziert werden, die in Deutschland vertrieben und verbraucht werden. Allerdings bedeutet die Nutzung von großen, fruchtbaren Flächen in Ländern des globalen Südens für die Produktion von Blumen für den Export nach Europa indirekten Import von Land, Wasser und Arbeitskraft nach Europa. Regionen, die von Hunger und Dürre geprägt sind, sollten jedoch ihre Ressourcen selbst nutzen können, anstatt sie zu exportieren. Dies gilt auch, wenn die Blumen ökologisch und sozial „fair“ produziert wurden. Es sind daher Möglichkeiten anzustreben, den einheimischen Bedarf an Blumen – wenn immer möglich – vorrangig durch einheimische, saisonale Produktion zu decken, anstatt diese zu importieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Unternehmen an großflächiger Schnittblumenproduktion in Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas vor?
Inwiefern sieht sich die Bundesregierung nach dem Übereinkommen über die Leitlinien der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) zur Landnutzung veranlasst, das Engagement deutscher Unternehmen in der Schnittblumenproduktion auf Übereinstimmung mit diesen Leitlinien hin zu überprüfen?
Welche Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördern die Produktion von Schnittblumen (bitte nach Ländern und konkreten Projekten aufschlüsseln und unter Angabe der jeweiligen Budgets und Projektträger)?
Sieht sich die Bundesregierung gegebenenfalls veranlasst, Entwicklungsprojekte, die die Produktion von Schnittblumen unterstützen, auf die Übereinstimmung mit den FAO-Leitlinien zur Landnutzung hin zu überprüfen (bitte begründen)?
Stellt die Blumenproduktion in den Ländern des globalen Südens nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gefahr für die dortige kleinbäuerliche Landwirtschaft dar, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Welche Maßnahmen könnten seitens der Bundesregierung diesbezüglich ergriffen werden?
Sind der Bundesregierung die oben genannten Blumensiegel bekannt?
Plant die Bundesregierung diese Blumensiegel stärker zu fördern?
Falls ja, wie, und aus welchen Mitteln?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Anteil ökologisch und fair produzierter Blumen bei der Beschaffung von floristischen Artikeln durch den Bund?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Beschaffung von floristischen Artikeln, deren Herstellung nicht mit den FAO-Leitlinien und den Kernarbeitsnormen der IAO übereinstimmt, auszuschließen?
Plant die Bundesregierung Regelungen im Rahmen des Vergaberechts und des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand zugunsten von – regional erzeugten Blumen und – ökologisch und fair produzierten Importblumen zu treffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle können die IAO-Konventionen im deutschen Vergaberecht und Beschaffungswesen spielen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den einheimischen Gartenbau – insbesondere die Blumenerzeugung – zu unterstützen?
Sieht die Bundesregierung eine Alternative zu einer stärkeren Berücksichtigung der einheimischen Blumenerzeugung im Vergaberecht und Beschaffungswesen als sinnvollen Beitrag zur Schaffung und Stützung regionaler Wirtschafts- und Stoffkreisläufe (bitte begründen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Floristinnen und Floristen in Deutschland zu schützen, die sich durch den erhöhten Kontakt mit behandelten Blumen dem Risiko aussetzen, an Allergien zu erkranken?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Einsatz von hochgiftigen Pestiziden und anderen Chemikalien in der Blumenindustrie?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen tun?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Planungen auf EU-Ebene, die ökologische und faire Produktion von Blumen zu fördern?
Falls ja, wie sehen diese aus?
Falls nein, will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, und in welcher Form?