[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9871
17. Wahlperiode 06. 06. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juni 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9702 –
Immobilienmarktentwicklung und Finanzstabilität in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit häufen sich Medienberichte zu einem sich möglicherweise
überhitzenden Immobilienmarkt in Deutschland (vergleiche beispielsweise DIE ZEIT
vom 12. April 2012, „Her mit der Hütte“; Süddeutsche Zeitung vom 13. April
2012, „Mein Haus, mein Garten, mein Risiko“; WELT am Sonntag vom
25. März 2012, „Der große Immobilienrausch“). Vor dem Hintergrund der
großen Bedeutung der Immobilienmärkte für die Finanzstabilität, wie sie sich
zuletzt auch in Ländern wie den USA, Irland oder Spanien zeigte bzw. noch
immer zeigt, fragt sich, ob auch hierzulande derartige Gefahren bestehen, und
wenn ja, wie die Bundesregierung dem begegnet.
1. Sehen die Bundesregierung, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Deutsche Bundesbank in der gegenwärtigen
Entwicklung des Immobilienmarktes und der Immobilienkreditvergabe des
Bankensektors eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems der
Bundesrepublik Deutschland, und wie wird diese Sicht begründet?
Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und die BaFin sehen in der
gegenwärtigen Entwicklung des Immobilienmarktes und der
Immobilienkreditvergabe des Bankensektors keine unmittelbare Gefahr für die Stabilität des
Finanzsystems der Bundesrepublik Deutschland.
Die nominalen Preise für Wohneigentum haben seit ungefähr zwei Jahren
spürbar angezogen. Die realen, das heißt inflationsbereinigten Häuserpreise waren
in Deutschland im Jahr 2010 allerdings um ein Viertel niedriger als im Jahr
1996. Im Jahr 2011 stiegen sie erstmals seit vielen Jahren wieder an; der
kumulierte reale Preisrückgang der vergangenen 15 Jahre konnte aber nur zu einem
kleinen Teil wettgemacht werden. Im Gegensatz zu Deutschland schossen die
realen Hauspreise in einigen anderen Ländern (v. a. USA, Großbritannien, Irland
und Spanien) seit Mitte der 90er-Jahre erheblich nach oben und zeigten vor
Ausbruch der Finanzkrise deutliche Überbewertungen an (vgl. Grafik). Von einer
solchen blasenartigen Entwicklung ist der deutsche Immobilienmarkt noch weit
entfernt, zumal die Hypothekarkreditvergabe in relativ moderatem Tempo
zunimmt. Allerdings verläuft die regionale Preisentwicklung sehr
unterschiedlich. Insbesondere in manchen Großstädten, wie z. B. Hamburg und München,
sind signifikante Immobilienpreissteigerungen zu beobachten. In einigen
lokalen Teilmärkten dieser Metropolen haben sich inzwischen möglicherweise erste
Übertreibungen herausgebildet.
Maßgeblich für den aktuell beobachteten Anstieg der Immobilienpreise waren
die makroökonomischen Faktoren wie die Belebung der Konjunktur sowie die
günstigen Zinssätze. So haben Zinsen für Wohnungsbaukredite im vierten
Quartal 2011 in Deutschland einen historischen Tiefstand erreicht. Fünf- bis
zehnjährige Kredite für Immobilienfinanzierung wurden in diesem Zeitraum zu
durchschnittlich 3,6 Prozent gewährt. Auch steigende Einkommen haben die
Erschwinglichkeit von Wohneigentum in den vergangenen Jahren erhöht.
Darüber hinaus prägen die Kapitalanlageentscheidungen die
Wohnimmobilienpreise. Das Streben der Investoren nach der Realwertsicherung ihrer
Kapitalanlagen trägt zu der Belebung der Nachfrage nach Immobilien zusätzlich bei.
Die Nachfragebelebung hat zu spürbaren Preisreaktionen geführt, weil sich das
marktfähige Angebot an Immobilien aufgrund des sehr schwachen
Wohnungsbaus in dem letzten Jahrzehnt verringert hatte. Da die Bauindustrie ihre
Kapazitäten und somit das Immobilienangebot nur allmählich an den steigenden
Bedarf anpassen kann, führen Nachfrageänderungen zu Preissteigerungen.
Bis jetzt bleibt die Kreditdynamik aber verhalten. Gemäß den Ergebnissen des
Bank Lending Survey der Europäischen Zentralbank ist die Nachfrage von
privaten Haushalten in Deutschland nach Wohnungsbaukrediten im ersten Quartal
2012 weniger gestiegen als im letzten Quartal 2011.
Historisch gesehen sprechen einige strukturelle Faktoren dafür, dass
Deutschland weniger anfällig für die Entstehung einer Immobilienpreisblase ist als
viele andere Länder. Die Finanzierungskultur ist konservativ ausgerichtet.
Neben dem relativ hohen Eigenkapitalanteil bei Immobilienfinanzierungen und
meist langfristigen Kreditverträgen mit einer anfänglichen Laufzeit von zehn
Jahren und mehr wird die Finanzierung häufig zu festen Zinsen in Form von
Annuitätendarlehen abgeschlossen. Kurzfristige Finanzierungen mit variablem
75
100
125
150
175
200
225
1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011
Reale Hauspreise im Vergleich *)
jährlich; Index, Ende 1996=100
Spanien USA Eurozone Deutschland
*) Nominale Hauspreise in Relation zum Verbraucherpreisindex.
Quellen: EZB, Banco de Espana.
Zins, bei denen das Zinsänderungsrisiko beim Kreditnehmer liegt, sind bisher
die Ausnahme.
Im Ergebnis werden daher keine unmittelbaren Gefahren für die
Finanzstabilität gesehen. Dabei sollten die mittel- und längerfristigen Entwicklungen
insbesondere mit Blick auf die sich möglicherweise abzeichnenden regionalen
Blasen sorgfältig beobachtet werden.
2. Hat die BaFin aufgrund von Entwicklungen auf dem deutschen
Immobilienmarkt und sich daraus möglicherweise ergebenden Gefahren für die
Finanzstabilität bereits bestimmte aufsichtsrechtliche Handlungen
vollzogen (wie beispielsweise Verhängung erhöhter Kapitalanforderungen
gemäß § 10 Absatz 1b Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG –
als makroprudentielle Maßnahme, oder Erhöhung der Aufsichtsintensität
bzw. der Risikoklassifizierung spezifischer Institute, Führung von
anlassbezogenen Aufsichtsgesprächen, verstärkte Teilnahme an Sitzungen der
Aufsichtsräte oder Anordnung von Sonderprüfungen)?
Wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher konkreter Handlung wurde
die BaFin in diesem Zusammenhang tätig?
Wenn nein, wann würde die Bundesregierung einen Anlass für ein
makroprudentielles Eingreifen sehen?
Die BaFin hat bisher keine einschneidenden aufsichtlichen Maßnahmen
ergriffen. Die Situation am deutschen Immobilienmarkt wurde zwischen der
Deutschen Bundesbank und der BaFin im gemeinsamen Risikokomitee eingehend
erörtert. Es wurde beschlossen, einzelne Entwicklungen am deutschen
Immobilienmarkt aufmerksam zu beobachten und die Fachaufseher für ihre Tätigkeit in
der laufenden Bankenaufsicht zu sensibilisieren, indem das Thema z. B.
verstärkt in Aufsichtsgesprächen behandelt werden soll. In diesem Zusammenhang
führt die Deutsche Bundesbank eine tiefer gehende Umfrage bei ausgewählten
Kreditinstituten durch. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden derzeit noch
ausgewertet und anschließend einer aufsichtlichen Bewertung unterzogen. In
Abhängigkeit vom Ergebnis wird dann entschieden, ob eine Diskussion z. B.
im Ständigen Ausschuss für Finanzmarktstabilität sowie ggf. weitere
Maßnahmen erforderlich sind.
3. Welche theoretischen Handlungsmöglichkeiten stehen der
Bundesregierung, der BaFin und der Deutschen Bundesbank zur Verfügung, um die
sich möglicherweise aus einer Überhitzung des deutschen
Immobilienmarktes ergebenden Gefahren für die Finanzstabilität in Deutschland
abzuwenden?
Es wären verschiedene Handlungsmöglichkeiten denkbar. Die Bankenrichtlinie
2006/48/EG eröffnet schon derzeit die Möglichkeit, bestimmte
Risikopositionen als Positionen mit besonders hohem Risiko einzustufen (Anhang VI, Teil 1
Tz. 66 der Richtlinie 2006/48/EG). Dazu wäre eine Änderung der
Solvabilitätsverordnung erforderlich. Daneben werden aktuell entsprechende
makroprudenzielle Instrumente auf europäischer Ebene im Zuge der Umsetzung der
„Basel III“-Anforderungen in europäisches Recht (Capital Requirement
Directive – CRD IV/Capital Requirement Regulation – CRR) verhandelt. Dazu
zählen vor allem der antizyklische Kapitalpuffer (Artikel 126 ff. CRD IV), die
Erhöhung der Kapitalunterlegung von privaten und gewerblichen Realkrediten
durch Anpassung der Risikogewichte (Artikel 119 Absatz 2 CRR) und
niedrigere Beleihungsgrenzen (Artikel 119 Absatz 1 und Artikel 160 CRR).
4. Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf für eine
Ausweitung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums (wie
beispielsweise die Begrenzung des Beleihungsgrades von Immobilien)?
Hat sie entsprechende Handlungsbedarfe geprüft, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Das in der CRD IV/CRR vorgesehene Instrumentarium in Bezug auf Risiken,
die aus einer Überhitzung des Immobiliensektors erwachsen können, kann
grundsätzlich als ausreichend angesehen werden. Voraussetzung hierfür ist
allerdings, dass die in den aktuell vorliegenden Kompromisstexten des Rates und
des Europäischen Parlaments vorgesehenen Instrumente im Zuge der
Trilogverhandlungen beibehalten werden.
5. Haben die Bundesregierung, die BaFin oder die Deutsche Bundesbank
oder in deren Auftrag Dritte Untersuchungen zu möglichen Gefahren
derzeitiger Entwicklungen am Immobilienmarkt für die Finanzstabilität in
Auftrag gegeben?
Wenn ja, was genau wurde untersucht, und mit welchem Ergebnis?
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank halten eigene Analysekapazitäten für
derartige Untersuchungen vor. Die Ergebnisse dieser analytischen Arbeiten
waren auch bereits Grundlage für die Behandlung der Thematik im gemeinsamen
Risikokomitee. Studien zu möglichen Gefahren derzeitiger Entwicklungen am
Immobilienmarkt für die Finanzstabilität durch externe Dritte wurden nicht in
Auftrag gegeben.
Institutsübergreifende Auskunftsersuchen enthalten neben qualitativen Fragen
zu den aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt und zur
Immobilienfinanzierung auch eine Datenerhebung. Die ausgewählten Kreditinstitute wurden
aufgefordert, eine eigene Einschätzung der Nachhaltigkeit der aktuellen
Preisentwicklungen abzugeben und Angaben zu ihrem Neugeschäft sowie zu ihren
Kreditvergabestandards zu machen. Die Datenerhebung umfasst das
Neugeschäft in den Jahren 2009 bis 2011 und betrifft insbesondere die Zinsbindung
und den Beleihungswertauslauf von Wohnungsbauendfinanzierungen und
gewerblichen Finanzierungen mit wohnwirtschaftlichem Hintergrund.
Zur übergreifenden Frage der „Methoden zur Analyse der Entwicklung von
Vermögenspreisen mit Blick auf Erkennung von Anzeichen zur Blasenbildung“
hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Forschungsprojekt unter der Leitung
von Prof. Dreger durchgeführt. Die detaillierten Ergebnisse dieser Studie sind im
BMF-Monatsbericht vom September 2011 (
www.bundesfinanzministerium.de/
nn_139928/DE/BMF_Startseite/Publikationen/Monatsbericht_des_BMF/2011/
09/analysen-und-berichte/b06-Fruewarnsystem-spekulative-Preisblasen-ab-
Immobilienmaerkten/node.html?_nnn=true) veröffentlicht.
6. In wie vielen Sitzungen des Ständigen Ausschusses für Finanzstabilität
und Krisenmanagement des Bundesministeriums der Finanzen, von der
BaFin und der Deutschen Bundesbank wurden seit Anfang 2011 der
deutsche Immobilienmarkt hinsichtlich etwaiger Gefahren für die
Finanzstabilität thematisiert (zu dem gemeinten Ausschuss; vergleiche beispielsweise
www.ecb.int/press/pr/date/2005/html/pr050518_1.en.html)?
Mit welchen Ergebnissen?
Seit Anfang 2011 wurde der deutsche Immobilienmarkt hinsichtlich etwaiger
Gefahren für die Finanzstabilität als eigenständiger Tagesordnungspunkt nicht
in Sitzungen des Ständigen Ausschusses für Finanzmarktstabilität thematisiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Wie hat sich in Deutschland seit 2009 das Volumen von Krediten zum Kauf
bzw. Bau von Wohnimmobilien (im Folgenden:
Wohnimmobilienkreditportfolio) auf Halbjahresbasis entwickelt (mit der Bitte um absolute und
relative Angaben, jeweilige Angaben für das Bestands- und
Neukreditgeschäft sowie nach Bankengruppen und Regionen aufschlüsseln)?
Die Angaben für das Bestandsgeschäft ergeben sich aus den nachfolgenden
Tabellen. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Bundesregierung bzw.
der Deutschen Bundesbank nicht vor.
* Alle Daten sind auch unter:
www.bundesbank.de/Statistik verfügbar.
Alle Banken* Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 1 087 452 301 180 783 046 3 226
2. Vj. 1 087 373 300 855 783 449 3 069
3. Vj. 1 092 084 300 705 788 096 3 283
4. Vj. 1 094 688 301 376 790 017 3 295
2010 1. Vj. 1 090 421 299 575 787 543 3 303
2. Vj. 1 091 013 298 953 788 685 3 375
3. Vj. 1 096 601 300 219 792 874 3 508
4. Vj. 1 101 602 302 374 795 715 3 513
2011 1. Vj. 1 098 862 300 497 794 870 3 495
2. Vj. 1 102 752 301 289 797 992 3 471
3. Vj. 1 108 347 302 141 802 747 3 459
4. Vj. 1 114 049 304 951 805 632 3 466
2012 1. Vj. 1 114 893 305 566 805 801 3 526
Großbanken Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 130 499 30 728 99 679 92
2. Vj. 127 541 29 224 98 231 86
3. Vj. 125 380 28 438 96 863 79
4. Vj. 124 188 28 506 95 602 80
2010 1. Vj. 122 567 28 015 94 460 92
2. Vj. 121 646 27 762 93 766 118
3. Vj. 120 702 27 421 93 140 141
4. Vj. 119 778 27 233 92 407 138
2011 1. Vj. 118 734 27 245 91 355 134
2. Vj. 117 293 26 820 90 350 123
3. Vj. 116 460 26 503 89 834 123
4. Vj. 117 219 28 063 89 030 126
2012 1. Vj. 117 284 28 295 88 853 136
Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 133 431 32 560 100 825 46
2. Vj. 135 778 32 919 102 813 46
3. Vj. 139 666 33 305 106 314 47
4. Vj. 141 499 33 541 107 910 48
2010 1. Vj. 142 251 33 685 108 515 51
2. Vj. 143 768 33 792 109 894 82
3. Vj. 146 040 34 330 111 619 91
4. Vj. 148 312 35 226 112 991 95
2011 1. Vj. 149 201 35 330 113 777 94
2. Vj. 150 987 35 705 115 186 96
3. Vj. 152 799 35 942 116 758 99
4. Vj. 155 034 36 557 118 374 103
2012 1. Vj. 155 785 36 661 119 025 99
Zweigstellen ausländischer Banken Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 1 311 973 338 0
2. Vj. 1 309 961 348 0
3. Vj. 1 318 952 366 0
4. Vj. 1 188 944 244 0
2010 1. Vj. 1 202 142 1 060 0
2. Vj. 1 362 174 1 187 1
3. Vj. 1 387 183 1 203 1
4. Vj. 1 352 188 1 162 2
2011 1. Vj. 1 345 183 1 160 2
2. Vj. 1 351 212 1 137 2
3. Vj. 1 373 253 1 118 2
4. Vj. 1 384 280 1 103 1
2012 1. Vj. 1 389 308 1 080 1
Landesbanken Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 54 286 27 673 26 391 222
2. Vj. 53 962 27 579 26 161 222
3. Vj. 53 116 26 901 25 994 221
4. Vj. 52 622 26 613 25 793 216
2010 1. Vj. 51 786 26 165 25 401 220
2. Vj. 51 302 25 887 25 187 228
3. Vj. 50 646 25 557 24 868 221
4. Vj. 49 784 24 955 24 622 207
2011 1. Vj. 49 074 24 528 24 332 214
2. Vj. 48 722 24 374 24 150 198
3. Vj. 48 586 24 463 23 927 196
4. Vj. 47 853 24 094 23 566 193
2012 1. Vj. 47 570 24 181 23 179 210
Sparkassen Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 303 963 77 965 225 186 812
2. Vj. 304 841 78 976 225 059 806
3. Vj. 307 047 80 130 226 099 818
4. Vj. 309 332 81 145 227 348 839
2010 1. Vj. 309 132 81 381 226 923 828
2. Vj. 311 762 82 863 228 063 836
3. Vj. 315 293 83 975 230 472 846
4. Vj. 318 450 84 974 232 618 858
2011 1. Vj. 318 501 85 162 232 483 856
2. Vj. 320 623 85 751 234 003 869
3. Vj. 323 292 86 613 235 795 884
4. Vj. 325 161 87 392 236 877 892
2012 1. Vj. 325 537 87 791 236 820 926
Genossenschaftliche Zentralbanken Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 265 213 39 13
2. Vj. 255 204 39 12
3. Vj. 252 204 36 12
4. Vj. 255 204 34 17
2010 1. Vj. 254 202 35 17
2. Vj. 268 215 36 17
3. Vj. 268 215 36 17
4. Vj. 270 220 33 17
2011 1. Vj. 259 210 32 17
2. Vj. 265 217 33 15
3. Vj. 268 221 32 15
4. Vj. 269 225 29 15
2012 1. Vj. 257 214 28 15
Kreditgenossenschaften Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 195 851 40 310 155 136 405
2. Vj. 197 447 40 676 156 364 407
3. Vj. 200 069 41 274 158 386 409
4. Vj. 202 323 41 919 159 997 407
2010 1. Vj. 202 515 42 069 160 033 413
2 Vj. 204 313 42 523 161 372 418
3. Vj. 207 060 43 066 163 569 425
4. Vj. 209 690 43 591 165 670 429
2011 1. Vj. 210 820 43 761 166 620 439
2. Vj. 213 785 44 433 168 900 452
3. Vj. 216 884 45 016 171 423 445
4. Vj. 220 032 45 773 173 805 454
2012 1. Vj. 221 060 45 938 174 663 459
Realkreditinstitute Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 100 841 45 403 55 148 290
2. Vj. 98 748 44 765 53 686 297
3. Vj. 96 829 44 100 52 427 302
4. Vj. 94 482 42 933 51 252 297
2010 1. Vj. 92 940 42 599 50 046 295
2 Vj. 89 545 41 507 47 740 298
3. Vj. 88 104 40 993 46 813 298
4. Vj. 86 299 40 092 45 919 288
2011 1. Vj. 84 657 39 307 45 065 285
2. Vj. 83 159 39 055 43 827 277
3. Vj. 81 604 38 642 42 693 269
4. Vj. 79 992 38 001 41 723 268
2012 1. Vj. 78 896 37 688 40 940 268
Die Angaben für das Neukreditgeschäft und die Effektivzinssätze (Frage 10)
ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Darüber hinausgehende
Angaben liegen der Bundesregierung bzw. der Deutschen Bundesbank nicht vor.
Bausparkassen Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 106 812 10 087 96 614 111
2. Vj. 107 495 10 177 97 217 101
3. Vj. 108 665 10 361 98 202 102
4. Vj. 109 252 10 528 98 624 100
2010 1. Vj. 109 011 10 591 98 320 100
2. Vj. 109 210 10 671 98 435 104
3. Vj. 109 445 10 658 98 679 108
4. Vj. 109 387 10 681 98 597 109
2011 1. Vj. 109 371 10 729 98 533 109
2. Vj. 110 036 10 822 99 105 109
3. Vj. 110 989 10 939 99 939 111
4. Vj. 111 504 11 081 100 310 113
2012 1. Vj. 111 693 11 221 100 361 111
Banken mit Sonderaufgaben Mio. €
Kredite für den Wohnungsbau
an inländische Unternehmen und Privatpersonen
darunter:
insgesamt
an Unternehmen
und Selbständige
an wirtschaftlich
unselbständige
und sonstige
Privatpersonen
an Organisationen
ohne Erwerbszweck
2009 1. Vj. 60 193 35 268 23 690 1 235
2. Vj. 59 997 35 374 23 531 1 092
3. Vj. 59 742 35 040 23 409 1 293
4. Vj. 59 547 35 043 23 213 1 291
2010 1. Vj. 58 761 34 724 22 750 1 287
2. Vj. 57 837 33 559 23 005 1 273
3. Vj. 57 656 33 821 22 475 1 360
4. Vj. 58 280 35 214 21 696 1 370
2011 1. Vj. 56 900 34 042 21 513 1 345
2. Vj. 56 531 33 900 21 301 1 330
3. Vj. 56 092 33 549 21 228 1 315
4. Vj. 55 601 33 485 20 815 1 301
2012 1. Vj. 55 422 33 269 20 852 1 301
Effektivzinssätze und Neugeschäftsvolumen Wohnungsbaukredite1 an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung
insgesamt
variabel
oder bis 1 Jahr
von über 1 Jahr
bis 5 Jahre
von über 5 Jahren
bis 10 Jahre
von über
10 Jahren
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
2009 Jan 4,76 16 761 4,97 3 251 4,58 3 343 4,73 6 197 4,77 3 970
2009 Feb 4,50 13 850 4,38 2 370 4,33 2 749 4,58 5 336 4,60 3 395
2009 Mrz 4,34 17 570 4,19 2 787 4,12 3 343 4,40 6 831 4,49 4 609
2009 Apr 4,25 18 398 3,86 3 150 4,01 3 521 4,37 7 455 4,54 4 272
2009 Mai 4,21 16 194 3,80 2 616 3,93 3 031 4,35 6 547 4,47 4 000
2009 Jun 4,23 17 816 3,73 2 654 3,88 3 410 4,39 7 491 4,53 4 261
2009 Jul 4,22 19 866 3,56 3 374 3,89 3 747 4,45 8 321 4,54 4 424
2009 Aug 4,18 15 779 3,47 2 931 3,87 2 812 4,46 6 269 4,51 3 767
2009 Sep 4,14 14 807 3,38 2 256 3,81 2 587 4,37 5 904 4,45 4 060
2009 Okt 4,08 15 955 3,28 2 956 3,83 2 707 4,34 6 512 4,41 3 780
2009 Nov 4,06 13 720 3,24 2 214 3,78 2 462 4,35 5 363 4,32 3 681
2009 Dez 4,05 14 486 3,36 2 530 3,76 2 741 4,29 5 547 4,38 3 668
2010 Jan 3,99 13 789 3,20 2 978 3,71 2 512 4,27 5 293 4,49 3 006
2010 Feb 3,97 11 896 3,16 2 057 3,67 2 096 4,22 4 389 4,34 3 354
2010 Mrz 3,88 15 310 3,04 2 660 3,56 2 470 4,09 5 889 4,30 4 291
2010 Apr 3,88 14 797 3,08 2 723 3,56 2 485 4,07 5 485 4,36 4 104
2010 Mai 3,80 13 846 3,16 2 233 3,42 2 271 4,01 5 238 4,10 4 104
2010 Jun 3,71 14 899 3,19 2 215 3,36 2 323 3,89 5 495 3,90 4 866
2010 Jul 3,60 18 095 3,11 3 092 3,35 2 843 3,79 6 802 3,76 5 358
2010 Aug 3,66 15 163 3,27 2 125 3,31 2 330 3,80 5 932 3,82 4 776
2010 Sep 3,54 16 328 3,28 2 039 3,25 2 340 3,65 6 342 3,64 5 607
2010 Okt 3,49 16 995 3,21 2 797 3,34 2 407 3,58 6 464 3,59 5 327
2010 Nov 3,55 16 236 3,42 1 977 3,25 2 378 3,61 6 393 3,66 5 488
2010 Dez 3,62 17 749 3,38 2 524 3,31 2 659 3,70 7 049 3,77 5 517
2011 Jan 3,74 17 098 3,38 3 444 3,43 2 803 3,85 6 692 4,06 4 159
2011 Feb 3,92 14 711 3,56 2 101 3,60 2 470 4,02 5 832 4,15 4 308
2011 Mrz 3,99 17 526 3,49 2 777 3,70 2 793 4,10 6 742 4,26 5 214
2011 Apr 4,09 16 705 3,51 2 760 3,73 2 601 4,18 6 626 4,50 4 718
2011 Mai 4,16 16 448 3,82 2 503 3,84 2 531 4,23 6 594 4,41 4 820
2011 Jun 4,11 13 933 3,78 2 189 3,82 2 051 4,19 5 334 4,32 4 359
2011 Jul 4,02 15 868 3,68 3 131 3,82 2 395 4,13 6 067 4,25 4 275
2011 Aug 3,98 15 599 3,89 2 277 3,69 2 348 4,01 6 041 4,13 4 933
2011 Sep 3,75 15 331 3,77 2 112 3,52 2 146 3,80 5 951 3,80 5 122
2011 Okt 3,61 16 291 3,68 2 782 3,39 2 329 3,61 6 261 3,67 4 919
2011 Nov 3,56 16 139 3,74 1 960 3,31 2 371 3,58 6 429 3,58 5 379
2011 Dez 3,51 16 758 3,67 2 283 3,24 2 450 3,54 6 571 3,54 5 454
2012 Jan 3,50 15 645 3,60 2 614 3,21 2 417 3,48 6 480 3,64 4 134
2012 Feb 3,40 14 182 3,55 2 330 3,05 2 069 3,37 5 408 3,53 4 375
2012 Mrz 3,29 16 280 3,29 1 982 2,92 2 433 3,29 6 512 3,45 5 353
Absolute Veränderung
Effektivzinssätze und Neugeschäftsvolumen Wohnungsbaukredite1 an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung
insgesamt
variabel
oder bis 1 Jahr
von über 1 Jahr
bis 5 Jahre
von über 5 Jahren
bis 10 Jahre
von über
10 Jahren
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
2009 Apr –0,08 828 –0,33 363 –0,10 178 –0,03 624 0,05 –337
2009 Mai –0,04 –2 204 –0,06 –534 –0,09 –490 –0,02 –908 –0,08 –272
2009 Jun 0,02 1 622 –0,07 38 –0,05 379 0,05 944 0,06 261
2009 Jul –0,01 2 050 –0,17 720 0,01 337 0,06 830 0,02 163
2009 Aug –0,03 –4 087 –0,09 –443 –0,02 –935 0,00 –2 052 –0,03 –657
2009 Sep –0,04 –972 –0,09 –675 –0,06 –225 –0,09 –365 –0,06 293
2009 Okt –0,07 1 148 –0,10 700 0,02 120 –0,03 608 –0,03 –280
2009 Nov –0,02 –2 235 –0,04 –742 –0,05 –245 0,01 –1 149 –0,10 –99
2009 Dez –0,01 766 0,12 316 –0,02 279 –0,06 184 0,06 –13
2010 Jan –0,06 –697 –0,16 448 –0,05 –229 –0,02 –254 0,12 –662
2010 Feb –0,01 –1 893 –0,04 –921 –0,04 –416 –0,05 –904 –0,15 348
2010 Mrz –0,09 3 414 –0,12 603 –0,12 374 –0,13 1 500 –0,05 937
2010 Apr 0,00 –513 0,03 63 0,01 15 –0,02 –404 0,06 –187
2010 Mai –0,08 –951 0,09 –490 –0,14 –214 –0,07 –247 –0,26 0
2010 Jun –0,10 1 053 0,03 –18 –0,06 52 –0,11 257 –0,21 762
2010 Jul –0,11 3 196 –0,07 877 –0,01 520 –0,10 1 307 –0,13 492
2010 Aug 0,06 –2 932 0,15 –967 –0,05 –513 0,00 –870 0,06 –582
2010 Sep –0,11 1 165 0,01 –86 –0,06 10 –0,14 410 –0,19 831
2010 Okt –0,06 667 –0,07 758 0,09 67 –0,08 122 –0,05 –280
2010 Nov 0,06 –759 0,21 –820 –0,10 –29 0,03 –71 0,07 161
2010 Dez 0,07 1 513 –0,04 547 0,06 281 0,09 656 0,11 29
2011 Jan 0,12 –651 0,00 920 0,12 144 0,15 –357 0,29 –1 358
2011 Feb 0,18 –2 387 0,18 –1 343 0,17 –333 0,17 –860 0,09 149
2011 Mrz 0,06 2 815 –0,07 676 0,10 323 0,08 910 0,10 906
2011 Apr 0,10 –821 0,02 –17 0,03 –192 0,08 –116 0,24 –496
2011 Mai 0,07 –257 0,31 –257 0,11 –70 0,05 –32 –0,09 102
2011 Jun –0,05 –2 515 –0,05 –314 –0,02 –480 –0,04 –1 260 –0,09 –461
2011 Jul –0,09 1 935 –0,10 942 –0,01 344 –0,06 733 –0,07 –84
2011 Aug –0,04 –269 0,21 –854 –0,12 –47 –0,12 –26 –0,12 658
2011 Sep –0,23 –268 –0,12 –165 –0,18 –202 –0,21 –90 –0,33 189
2011 Okt –0,15 960 –0,09 670 –0,13 183 –0,19 310 –0,13 –203
2011 Nov –0,05 –152 0,05 –822 –0,08 42 –0,03 168 –0,09 460
2011 Dez –0,05 619 –0,06 323 –0,07 79 –0,04 142 –0,04 75
2012 Jan –0,01 –1 113 –0,07 331 –0,03 –33 –0,06 –91 0,10 –1 320
2012 Feb –0,10 –1 463 –0,05 –284 –0,16 –348 –0,11 –1 072 –0,11 241
2012 Mrz –0,12 2 098 –0,26 –348 –0,14 364 –0,08 1 104 –0,08 978
Relative Veränderung
Effektivzinssätze und Neugeschäftsvolumen Wohnungsbaukredite1 an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung
insgesamt
variabel
oder bis 1 Jahr
von über 1 Jahr
bis 5 Jahre
von über 5 Jahren
bis 10 Jahre
von über
10 Jahren
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
Effektivzinssatz
% p. a.2
Volumen
in
Mio. €3
2009 Mai –0,01 –0,12 –0,02 –0,17 –0,02 –0,14 0,00 –0,12 –0,02 –0,06
2009 Jun 0,00 0,10 –0,02 0,01 –0,01 0,13 0,01 0,14 0,01 0,07
2009 Jul 0,00 0,12 –0,05 0,27 0,00 0,10 0,01 0,11 0,00 0,04
2009 Aug –0,01 –0,21 –0,02 –0,13 –0,01 –0,25 0,00 –0,25 –0,01 –0,15
2009 Sep –0,01 –0,06 –0,03 –0,23 –0,02 –0,08 –0,02 –0,06 –0,01 0,08
2009 Okt –0,02 0,08 –0,03 0,31 0,00 0,05 –0,01 0,10 –0,01 –0,07
2009 Nov 0,00 –0,14 –0,01 –0,25 –0,01 –0,09 0,00 –0,18 –0,02 –0,03
2009 Dez 0,00 0,06 0,04 0,14 0,00 0,11 –0,01 0,03 0,01 0,00
2010 Jan –0,02 –0,05 –0,05 0,18 –0,01 –0,08 0,00 –0,05 0,03 –0,18
2010 Feb 0,00 –0,14 –0,01 –0,31 –0,01 –0,17 –0,01 –0,17 –0,03 0,12
2010 Mrz –0,02 0,29 –0,04 0,29 –0,03 0,18 –0,03 0,34 –0,01 0,28
2010 Apr 0,00 –0,03 0,01 0,02 0,00 0,01 0,00 –0,07 0,01 –0,04
2010 Mai –0,02 –0,06 0,03 –0,18 –0,04 –0,09 –0,02 –0,05 –0,06 0,00
2010 Jun –0,03 0,08 0,01 –0,01 –0,02 0,02 –0,03 0,05 –0,05 0,19
2010 Jul –0,03 0,21 –0,02 0,40 0,00 0,22 –0,03 0,24 –0,03 0,10
2010 Aug 0,02 –0,16 0,05 –0,31 –0,01 –0,18 0,00 –0,13 0,02 –0,11
2010 Sep –0,03 0,08 0,00 –0,04 –0,02 0,00 –0,04 0,07 –0,05 0,17
2010 Okt –0,02 0,04 –0,02 0,37 0,03 0,03 –0,02 0,02 –0,01 –0,05
2010 Nov 0,02 –0,04 0,07 –0,29 –0,03 –0,01 0,01 –0,01 0,02 0,03
2010 Dez 0,02 0,09 –0,01 0,28 0,02 0,12 0,03 0,10 0,03 0,01
2011 Jan 0,03 –0,04 0,00 0,36 0,04 0,05 0,04 –0,05 0,08 –0,25
2011 Feb 0,05 –0,14 0,05 –0,39 0,05 –0,12 0,04 –0,13 0,02 0,04
2011 Mrz 0,02 0,19 –0,02 0,32 0,03 0,13 0,02 0,16 0,02 0,21
2011 Apr 0,03 –0,05 0,01 –0,01 0,01 –0,07 0,02 –0,02 0,06 –0,10
2011 Mai 0,02 –0,02 0,09 –0,09 0,03 –0,03 0,01 0,00 –0,02 0,02
2011 Jun –0,01 –0,15 –0,01 –0,13 0,00 –0,19 –0,01 –0,19 –0,02 –0,10
2011 Jul –0,02 0,14 –0,03 0,43 0,00 0,17 –0,01 0,14 –0,02 –0,02
2011 Aug –0,01 –0,02 0,06 –0,27 –0,03 –0,02 –0,03 0,00 –0,03 0,15
2011 Sep –0,06 –0,02 –0,03 –0,07 –0,05 –0,09 –0,05 –0,01 –0,08 0,04
2011 Okt –0,04 0,06 –0,02 0,32 –0,04 0,09 –0,05 0,05 –0,03 –0,04
2011 Nov –0,01 –0,01 0,01 –0,30 –0,02 0,02 –0,01 0,03 –0,03 0,09
2011 Dez –0,01 0,04 –0,02 0,16 –0,02 0,03 –0,01 0,02 –0,01 0,01
2012 Jan 0,00 –0,07 –0,02 0,14 –0,01 –0,01 –0,02 –0,01 0,03 –0,24
2012 Feb –0,03 –0,09 –0,01 –0,11 –0,05 –0,14 –0,03 –0,17 –0,03 0,06
2012 Mrz –0,03 0,15 –0,07 –0,15 –0,04 0,18 –0,02 0,20 –0,02 0,22
Erläuterungen der Fußnoten
1 Gegenstand der Erhebung der MFI-Zinsstatistik sind die von inländischen Banken (MFIs) in
Deutschland angewandten Zinssätze für auf Euro lautende Kredite gegenüber in den Mitgliedstaaten der EWU
gebietsansässigen privaten Haushalten. Der ESVG-Sektor Private Haushalte ist identisch mit der
Abgrenzung der Privatpersonen in der monatlichen Bilanzstatistik und beinhaltet unter anderem
wirtschaftlich selbständige Privatpersonen. Im Einzelnen werden für die privaten Haushalte im Sinne
dieser Statistik die Sektoren „Private Haushalte“ und „Private Organisationen ohne Erwerbszweck“
zusammengefasst. Die Zinsstatistik wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Das Neugeschäft wird
definiert als alle im Berichtszeitraum zwischen dem privaten Haushalt oder der nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaft und dem Berichtspflichtigen neu getroffenen Vereinbarungen. Unter
Neuvereinbarungen fallen
– alle (Finanz-)Verträge, Bedingungen und Modalitäten, die erstmals den Zinssatz einer Einlage oder
eines Kredits festlegen, und
– alle neu verhandelten Vereinbarungen in Bezug auf bestehende Einlagen und Kredite.
2 Volumengewichteter Durchschnittssatz über alle im Laufe des Berichtsmonats abgeschlossenen
Neuvereinbarungen. Die Effektivzinssätze können grundsätzlich als annualisierte vereinbarte
Jahreszinssätze (AVJ) oder als eng definierte Effektivzinssätze (NDER) ermittelt werden. Beide
Berechnungsmethoden umfassen sämtliche Zinszahlungen auf Einlagen und Kredite, jedoche keine eventuell
anfallenden sonstigen Kosten, wie z. B. für Anfragen, Verwaltung, Erstellung der Dokumente, Garantien
und Kreditversicherungen. Ein gewährtes Disagio wird als Zinszahlung betrachtet und in die
Zinsberechnung einbezogen. Der einzige Unterschied zwischen dem AVJ und dem NDER ist die zu
Grunde liegende Methode zur Annualisierung von Zinszahlungen. Wohnungsbaukredite sind
besicherte und unbesicherte Kredite, die für die Beschaffung von Wohnraum, einschl. Wohnungsbau und
-modernisierung gewährt werden; einschl. Bauspardarlehen und Bauzwischenfinanzierungen sowie
Weiterleitungskredite, die die Meldepflichtigen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
ausgereicht haben. Ohne Überziehungskredite.
3 Geschätzt. Das von den Berichtspflichtigen gemeldete Neugeschäftsvolumen wird auf die
Grundgesamtheit hochgerechnet.
8. Wie hat sich der Beleihungsgrad des Wohnimmobilienkreditportfolios
seit 2009 entwickelt (mit der Bitte um jeweilige Angaben für das
Bestands- und Neukreditgeschäft sowie nach Bankengruppen und Regionen
aufschlüsseln)?
Der Beleihungsgrad des Wohnimmobilienkreditportfolios der Institute wird
aufsichtlich nicht auf aggregierter Ebene betrachtet. Daher sind der
Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank Angaben zur Entwicklung des
Beleihungsgrades mit der gewünschten Aufschlüsselung nicht möglich.
9. Wie hoch ist der Anteil von Krediten mit einem Beleihungsgrad von
mehr als 50 Prozent bzw. mehr als 80 Prozent des Sicherheitenwertes am
Wohnimmobilienkreditportfolio (mit der Bitte um jeweilige Angaben für
das Bestands- und Neukreditgeschäft sowie nach Möglichkeit nach
Bankengruppen und Regionen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank liegen zu der angefragten
Aufschlüsselung entsprechende Angaben nicht vor.
10. Welchen Zeitraum umfasst die durchschnittliche (gewichtete)
Zinsbindungsfrist des Wohnimmobilienkreditportfolios (mit der Bitte um
jeweilige Angaben für das Bestands- und Neukreditgeschäft sowie nach
Möglichkeit nach Bankengruppen und Regionen aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Angaben zum Neugeschäft wird auf die Tabellen in der
Antwort zu Frage 7 verwiesen. Darüber hinausgehende Angaben liegen nicht
vor.
11. Wie hat sich seit 2009 der Anteil an Krediten am
Wohnimmobilienkreditportfolio entwickelt, für die keine gesetzlichen Vorschriften zur
Bewertung einer Immobiliensicherheit existieren (also Kredite, die nicht mittels
Pfandbriefen refinanziert werden bzw. für die keine
Anrechnungserleichterungen nach dem KWG genutzt werden)?
Der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank liegen hierzu keine
Daten vor.
12. Wie überprüfen die BaFin bzw. die Deutsche Bundesbank die
Stichhaltigkeit der bankinternen bzw. von externen Gutachtern erbrachten
Wertermittlungen der mit dem Kredit zu erwerbenden Wohnimmobilie,
insbesondere hinsichtlich der Kredite, für die keine gesetzlichen Vorschriften
zur Bewertung einer Immobiliensicherheit existieren?
Die Deutsche Bundesbank wird von der BaFin beauftragt, bei Kreditinstituten
bankgeschäftliche Prüfungen nach § 44 KWG durchzuführen. Im Rahmen
derartiger Prüfungen wird die Einhaltung der Anforderungen aus § 25a Absatz 1
KWG – konkretisiert durch das Rundschreiben 11/2010 (BA) vom 15.
Dezember 2010 (Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk) –
geprüft. Der Prüfungsauftrag kann z. B. die Organisation des Kreditgeschäftes der
Bank umfassen. In diesem Fall erfolgt durch die Deutsche Bundesbank eine
Prüfung der Geschäftsprozesse sowie des Risikomanagements unter anderem
mit Blick auf die Kreditvergabeprozesse, Prozesse zur Wertermittlung von
Wohnimmobilien sowie die laufende Überwachung der Werte von als
Sicherheit dienenden Wohnimmobilien.
Dabei wird die ordnungsgemäße Implementierung aller Prozesse und insofern
auch der Prozesse zur Wertermittlung von Immobiliensicherheiten auf Basis
der bankinternen Bearbeitungsgrundsätze oder rechtlichen Vorgaben,
Dokumentation des Institutes, durch Prüfungsgespräche und anhand von konkreten
Kreditengagements basierend auf risikoorientiert ausgewählten Stichproben
des Kreditportfolios überprüft. Kernausrichtung der bankgeschäftlichen
Prüfungsaktivitäten sind die prozessuale und methodische Ordnungsmäßigkeit der
Wertermittlungsprozesse der Institute; eine Einzelüberprüfung der Richtigkeit
bankinterner bzw. von externen Gutachtern erstellten Wertermittlungen erfolgt
dabei in der Regel nicht. Werthaltigkeitsprüfungen lässt die BaFin regelmäßig
durch Dritte (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) durchführen.
Der Jahresabschlussprüfer von Kreditinstituten hat neben der Prüfung der
Einhaltung der Anforderungen aus § 25a Absatz 1 KWG i. V. m. den MaRisk als
Bestandteil seiner Jahresabschlussprüfungstätigkeit gemäß § 29 KWG auch die
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) erlassenen Standards zur Beurteilung
der Qualität des Internen Kontrollsystems unter Rechnungslegungsaspekten zu
betrachten. Insofern erfolgt im Rahmen dieser Prüfungshandlungen nicht nur
die Überprüfung der Prozesse zur Wertermittlung von Immobiliensicherheiten
durch den Jahresabschlussprüfer, sondern auch die stichprobenartige
Überprüfung der Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten.
Die BaFin führt zudem selbst Deckungsstockprüfungen bei Pfandbriefe
emittierenden Instituten durch bzw. beauftragt die Durchführung bei Dritten.
Deckungsstockprüfungen umfassen die Überprüfung der Anforderungen aus
dem Pfandbriefgesetz und der Beleihungswertermittlungsverordnung, welche
die Erfüllung konkreter rechtlicher, organisatorischer, methodischer und
qualitativer Anforderungen an die Wertermittlung von Wohnimmobilien umfassen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von
Wertermittlungsvorschriften für Banken und Finanzdienstleister, beispielsweise
Ausweitung der Anwendung der Wertermittlungsverordnung über die
Gutachterausschüsse hinaus?
Bisher hat die beobachtete Praxis der Institute nicht auf gravierende Mängel
schließen lassen. Es handelt sich um lang geübte Verfahren, die als
Standardprozesse betrachtet werden können.
14. Wie weit gibt es über die Grundpfandrechte hinausgehende Sicherheiten
zur Absicherung von Wohnimmobilienkrediten?
Unter Grundpfandrechte fallen in Deutschland die Hypothek, die Grundschuld
sowie die Rentenschuld. Grundsätzlich gelten erstrangige Grundpfandrechte in
der Ausprägung einer Grundschuld am Finanzierungsobjekt als wichtigste
Sicherheit im Rahmen der Wohnimmobilienfinanzierung.
Zusätzliche Sicherheiten sind möglich und finden auch in der Praxis
Anwendung. So spielt die Bonität des Kreditnehmers eine übergeordnete Rolle für die
Höhe des Kredites.
Darüber hinaus kommt eine Reihe weiterer Sicherheiten zur Absicherung von
Wohnimmobilienkrediten grundsätzlich infrage, abhängig von instituts- sowie
kundenspezifischen Gegebenheiten. Hierzu zählen u. a.:
– Bürgschaften,
– Abtretung einer Kapital- oder Risikolebensversicherung,
– Abtretung von Bausparverträgen,
– Mietzession bei vermieteten Objekten,
– Verpfändung von Guthaben,
– Verpfändung von Geschäftsanteilen,
– Verpfändung von Wertpapieren,
– zusätzliche Absicherung auf weiteren Objekten des Kreditnehmers oder
Dritten.
15. Inwieweit könnte die Steigerung der kreditfinanzierten
Wohneigentumsquote zur Destabilisierung des Immobilienmarktes beitragen, wenn diese
erheblich höher ist als die Mietwohnungsquote?
Die Quote des selbstgenutzten Wohneigentums befindet sich im europäischen
Vergleich auf relativ niedrigem Niveau. Laut Mikrozensus Zusatzerhebung
2010 werden 45,7 Prozent der Wohnungen von Eigentümern selbst genutzt.
Gegenüber früheren Erhebungen ist die Wohneigentumsquote damit gestiegen.
Auch für die nächsten Jahre wird ein weiterer Anstieg erwartet.
Mit einer Destabilisierung des Wohnimmobilienmarktes in Deutschland ist
dennoch nicht zu rechnen. Denn die Bundesrepublik Deutschland verfügt über
einen breit gefächerten, gut funktionierenden Mietwohnungsmarkt. Ein solches
großes und vielfältiges Mietwohnungsangebot ist ein stabilisierender Faktor für
den Immobilienmarkt. Potenziellen Kaufinteressenten bieten sich genügend
Alternativen zum Erwerb einer eigenen Immobilie.
Entscheidend für die Bewertung einer steigenden Wohneigentumsquote aus
Sicht der Finanzstabilität ist die Frage nach der Tragfähigkeit der
Schuldenbelastung der Kreditnehmer. Diese muss auch im Falle einer neutralen oder
negativen Preisentwicklung der Immobilie gewährleistet sein. Hier kommt der im
internationalen Vergleich konservativen Ausgestaltung des deutschen
Hypothekenmarktes eine große Bedeutung zu. Der Verschuldungsgrad deutscher
Haushalte ist seit 2001 deutlich zurückgegangen und hat sich in den letzten
beiden Jahren stabil gehalten. Die Zinsbelastung der privaten Haushalte befindet
sich auf historisch niedrigem Niveau.
16. Vergleichen die BaFin bzw. die Deutsche Bundesbank Annahmen zur
erzielbaren Miete für eine bestimmte Lage in den Wertermittlungen
verschiedener Institute oder Institutsgruppen?
Gibt es von der BaFin oder der Deutschen Bundesbank festgelegte
Obergrenzen?
17. Vergleichen die BaFin oder die Deutsche Bundesbank die der
Wertermittlung zugrunde gelegten Mietmultiplikatoren für bestimmte Lagen/
Qualitäten zwischen einzelnen Instituten oder Institutsgruppen?
Gibt es von der BaFin oder der Deutschen Bundesbank festgelegte
Obergrenzen?
18. Gibt es Institutsgruppen oder Institute, deren Bewertungsparameter (z. B.
nachhaltig erzielbare Miethöhe, der Bewertung zugrunde gelegte
Mietmultiplikatoren) signifikant nach oben oder unten von der Konkurrenz
abweichen, und wenn ja, welche?
19. Wie würde sich der aktuelle Beleihungsgrad des
Wohnimmobilienkreditportfolios verändern, falls die der Sicherheitenwertermittlung zugrunde
gelegten Mietmultiplikatoren auf das Niveau des Jahres 2007 fallen?
20. Wie würde sich der aktuelle Beleihungsgrad verändern, falls das
Mietniveau auf dem heutigen Stand stagniert oder auf das Niveau des Jahres
2007 fällt?
Die Fragen 16 bis 20 werden zusammengefasst beantwortet.
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank geben keine Obergrenzen für den
Ansatz der erzielbaren Miete oder von Mietmultiplikatoren vor und stellen in
diesem Zusammenhang auch keine Vergleiche zwischen einzelnen Kreditinstituten
oder Institutsgruppen an.
Solche Quervergleiche sind bei einem höchst individuellen und von lokalen
Gegebenheiten abhängigen Gegenstand wie einer Immobilie nicht zielführend.
Stattdessen werden individuelle, von Sachverständigen durchgeführte
Wertermittlungen angefordert. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die
Anwendung von Mietmultiplikatoren ist zudem in der Immobilienbranche, jedoch
nicht in der Bankenbranche üblich, da hier der einzelne Kreditnehmer und nicht
regionale Märkte im Fokus stehen.
21. Hält die Bundesregierung Abschnitt 5 des Pfandbriefgesetzes („Schutz
vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der
Pfandbriefbank“) bei Schieflagen von Pfandbriefbanken für anwendbar,
gegebenenfalls in Kombination mit dem Restrukturierungsgesetz?
Wenn ja, warum wird dann nach Berichten die Westdeutsche Immobilien-
Bank AG in die Bad Bank der West LB AG überführt, sollte sich bis
Ende Juni 2012 kein Käufer finden (vergleiche beispielsweise
Handelsblatt vom 16. April 2012: „Die Untoten des deutschen Finanzsystems“)?
Wenn nein, warum nicht?
Im Falle der Schieflage einer Pfandbriefbank findet der Abschnitt 5 des
Pfandbriefgesetzes gegebenenfalls in Kombination mit dem Restrukturierungsgesetz
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens, Anwendung.
Diese Voraussetzungen sind im Falle der Westdeutschen ImmobilienBank AG
derzeit nicht gegeben. Die Überführung der gesamten Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten der Westdeutschen ImmobilienBank AG in die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA) – für den Fall, dass sich kein Käufer findet – beruht
auf der Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 20. Dezember
2011 zum Umbau der WestLB-Gruppe.
22. Wie hoch wäre vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Ergebnisse
des Basel-III-Monitorings der Deutschen Bundesbank, das darlegt, wie
hoch der Kapitalbedarf der untersuchten Banken durch die Leverage
Ratio wäre, wenn die entsprechenden Banken die Anforderungen aus der
risikogewichteten Quote bereits einhalten würden, das noch freie Potenzial
an 0-Prozent-gewichteten Wertpapieren bei den sechs untersuchten
Sparkassen und den sechs untersuchten Genossenschaftsbanken jeweils, die
diese Banken noch auf die Bilanz nehmen könnten, ohne die Leverage
Ratio zu unterschreiten, wenn man die Annahme des Monitorings, dass
die risikogewichtete Quote eingehalten würde, beibehält?
Die in den Ergebnissen des Basel-III-Monitorings für deutsche Institute zum
Stichtag 30. Juni 2011 veröffentlichten Daten zeigen, dass in der Kategorie
„Gruppe-2-Banken ohne große Kreditinstitute“, zu der auch die sechs
untersuchten Sparkassen und die sechs untersuchten Genossenschaftsbanken
zählen, nach Erfüllung der risikogewichteten Kernkapitalquote von 6 Prozent
eine durchschnittliche Leverage Ratio von 3,5 Prozent eingehalten wird
(Tabelle 10).1 Aus diesen Daten lässt sich grob abschätzen, dass im
Durchschnitt ungefähr 14 Prozent des Tier-1-Kapitals der Gruppe-2-Banken ohne
große Kreditinstitute noch nicht durch eine verbindliche Mindest-Leverage-
Ratio in Höhe von 3 Prozent gebunden wären. Daher könnte eine
durchschnittliche kleinere Gruppe-2-Bank unter Einhaltung dieser Mindest-Leverage-Ratio
noch 0-Prozent-gewichtete Wertpapiere mit einem Gesamtbuchwert bis zum
4,66-Fachen ihres Tier-1-Kapitals auf die Bilanz nehmen (14 Prozent/3 Prozent
= 466,66 Prozent).
Eine analoge Berechnung zeigt, dass unter der Bedingung einer
risikogewichteten Kernkapitalquote von mindestens 8,5 Prozent ungefähr 30 Prozent des
Kernkapitals nicht durch eine 3-prozentige Mindest-Leverage-Ratio gebunden
wären. (Diese Werte wären sogar noch höher, wenn man zusätzlich unterstellt,
dass der in Tabelle 10 identifizierte zusätzliche, über die Erfüllung der
Mindestkernkapitalquoten von 6 Prozent bzw. 8,5 Prozent hinausgehende Kapitalbedarf
aufgrund der Leverage Ratio gedeckt worden sei.) Daher könnte eine durch-
1 Veröffentlicht unter
www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_3basel_monitoring.php.
schnittliche kleinere Gruppe-2-Bank bei Verzicht auf Rückgriff auf den
Kapitalerhaltungspuffer unter Einhaltung dieser Mindest-Leverage-Ratio noch 0-
Prozent-gewichtete Wertpapiere mit einem Gesamtbuchwert mindestens bis zum
10-Fachen ihres Tier-1-Kapitals auf die Bilanz nehmen (30 Prozent/3 Prozent =
1 000 Prozent).
Zu beachten ist aber, dass es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt;
die Möglichkeit der untersuchten kleineren Gruppe-2-Banken, überhaupt
0 Prozent-gewichtete Wertpapiere auf die Bilanz nehmen zu können, aber
ungleich verteilt ist.
Im Vergleich zu allen Gruppe-2-Instituten ohne große Kreditinstitute ergeben
sich hierbei für die dort enthaltenen sechs Sparkassen und sechs
Genossenschaftsbanken im Durchschnitt keine wesentlich abweichenden Befunde.
23. Wie hoch ist der Anteil der sechs untersuchten Sparkassen und der sechs
untersuchten Genossenschaftsbanken jeweils an der Bilanzsumme aller
Sparkassen bzw. aller Genossenschaftsbanken in Deutschland?
Die Auswahl der Sparkassen und Genossenschaftsbanken für das Basel-III-
Monitoring wurde nicht im Hinblick auf einen hohen Abdeckungsgrad relativ
zur Bilanzsumme aller Sparkassen bzw. Genossenschaften vorgenommen,
sondern vielmehr im Hinblick auf die Repräsentativität des Geschäftsmodells der
jeweiligen Institute für den Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor. Aufgrund
der ähnlichen Geschäftsausrichtung dieser Institute lassen sich folglich die aus
dem Basel-III-Monitoring gewonnenen Erkenntnisse tendenziell auf den
Durchschnitt der Bankengruppe übertragen.
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Mehrheitsverhältnisse im Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht und im EcoFin in der Frage der
verbindlichen Einführung der Leverage Ratio in Säule 1 ein, vor dem Hintergrund,
dass die Bundesregierung sich bislang in den Verhandlungen zur CRD IV
gegen diese Einführung ausgesprochen hat?
Die Mehrheitsverhältnisse im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht lassen
sich daran ablesen, dass mit der Basel-III-Vereinbarung keine Entscheidung
über die verbindliche Überführung der Leverage Ratio in eine Säule-1-
Anforderung getroffen worden ist. Die Entscheidung, ob die Leverage Ratio in eine
Säule-1-Maßnahme überführt wird, ist bis 2017 vertagt worden. Zwar soll im
Jahre 2017 die Ausgestaltung und Kalibrierung der Leverage Ratio mit Blick
auf eine Überführung in eine Säule-1-Anforderung ab 2018 erfolgen. Jedoch
hat sich der Baseler Ausschuss damit letztlich nur auf einen Prüfauftrag
geeinigt, ob die vorgeschlagene Ausgestaltung der Leverage Ratio und eine
Mindestquote von 3 Prozent Kernkapital über einen vollen Kreditzyklus und
für unterschiedliche Geschäftsmodelle geeignet wäre, die mit der Leverage
Ratio angestrebten Ziele zu erreichen, oder ob sie dafür durch Anpassungen
geeignet gemacht werden könnte. Wie sich im Jahr 2017 die
Mehrheitsverhältnisse unter dem Eindruck der Ergebnisse der Beobachtungsperiode und
insbesondere der Marktreaktionen auf die Veröffentlichung der Leverage Ratio
durch international agierende Banken ab 2015 gestalten werden, bleibt
abzuwarten.
Auch im ECOFIN konnten sich die Befürworter einer Vorabfestlegung auf eine
verbindliche Mindest-Leverage-Ratio unter Säule 1 nicht durchsetzen. Der
umfangreiche, im Vergleich zu Basel III sogar noch erheblich erweiterte
Prüfauftrag an Europäische Kommission und EBA in Artikel 482 des Entwurfs der
CRR lässt die Bedenken verschiedener Mitgliedstaaten hinsichtlich diverser
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
möglicher Nebenwirkungen erkennen, die vor der möglichen Einführung einer
uniformen Mindest-Leverage-Ratio unter Säule 1 ausgeräumt werden müssten.
Zudem liegt der Fokus dieses Prüfauftrags auf der Eignung für das vom Baseler
Ausschuss benannte Ziel einer Verringerung des Risikos destabilisierender
Verschuldungsabbauprozesse (vgl. Tz. 16 Basel III). Insbesondere soll geprüft
werden, ob das Leverage-Ratio-Regelwerk, einschließlich der Anforderungen
unter Säule 2, überhaupt das geeignete Instrument zur Unterdrückung des
Risikos exzessiver Verschuldung eines Instituts ist und ob und wie die Leverage
Ratio angepasst werden müsste, um ein geeigneter Indikator für dieses Risiko
zu sein.
25. Hat sich die Europäische Union im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
verpflichtet, die Leverage Ratio in Säule 1 einzuführen?
Welche Reaktionen erwartet die Bundesregierung vonseiten anderer
Staaten, die sich mit Basel III zu einem einheitlichen Rahmen für die
Bankenaufsicht bekannt haben?
Ist insbesondere damit zu rechnen, dass andere Staaten Basel III ebenfalls
nicht vollumfänglich umsetzen würden, wenn Deutschland im EcoFin
eine unvollständige Umsetzung durchsetzt?
Die im Baseler Ausschuss vertretenen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken
einzelner EU-Mitgliedstaaten haben sich nicht dazu verpflichtet, in ihren
Rechtsordnungen auf eine Einführung der Leverage Ratio unter Säule 1
hinzuwirken. Der Baseler Ausschuss hat mit Basel III noch keine Entscheidung
getroffen, ob die Leverage Ratio in eine Säule-1-Anforderung überführt wird.
Basel III wäre daher auch dann vollumfänglich umgesetzt, wenn nach der bis
2017 laufenden Beobachtungsperiode keine Mindest-Leverage-Ratio unter
Säule 1 eingeführt wird. Zur Umsetzung der vom Baseler Ausschuss mit
Basel III vereinbarten Ziele würde es auch genügen, wenn die Leverage Ratio
lediglich unter Säule 2 als ein Indikator im Rahmen einer generellen
Anforderung verwendet wird, wonach jedes Institut sein Risiko einer exzessiven
Verschuldung messen und steuern muss. Die Nichteinführung einer Mindest-
Leverage-Ratio würde keine Rechtfertigung für andere Staaten begründen,
Basel III nicht vollumfänglich umzusetzen.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich zwar in der Basel-III-
Rahmenvereinbarung auf die Einführung einer Leverage Ratio als
bankaufsichtliches Instrument geeinigt. Eine Entscheidung, ob später eine Mindest-
Leverage-Ratio unter Säule 1 eingeführt werden soll, hat der Baseler Ausschuss
damit noch nicht getroffen. Vielmehr soll bis 2017 beobachtet werden, ob die
vorgeschlagene Ausgestaltung der Leverage Ratio und eine Mindestquote von
3 Prozent Kernkapital über einen gesamten Kreditzyklus und für
unterschiedliche Geschäftsmodelle geeignet wären (vgl. Tz. 165–167 Basel III), um die mit
der Leverage Ratio angestrebten Ziele zu erreichen. Auch wenn die für 2017
geplanten abschließenden Anpassungen an Ausgestaltung und Kalibrierung mit
Blick auf eine Überführung in eine Säule-1-Anforderung ab 2018 erfolgen
sollen, hat der Baseler Ausschuss ausdrücklich offengelassen, ob sich die
Ausgestaltung und Kalibrierung der Leverage Ratio so anpassen lassen, dass eine
verbindliche Mindest-Leverage-Ratio unter Säule 1 tatsächlich geeignet wäre,
um diese Ziele zu erreichen. Grundsätzlich wäre dies auch dadurch möglich,
dass die Leverage Ratio als ein Indikator unter Säule 2 bei der Beurteilung und
Steuerung der konkret für ein Institut bestehenden Risiken verwendet wird.]