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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Verhandlungen zu den EU-Richtlinien zur Saisonarbeit und zur konzerninternen Entsendung

EU-Richtlinien zur Saisonarbeitsbeschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten (Saisonarbeitsrichtlinie) sowie zur konzerninternen Arbeitnehmerentsendung: Anwendungsbereiche, Stand und Verlauf der Verhandlungen, deutsche Position, Auffassungen bzw. Vorbehalte anderer EU-Staaten, möglicher Dissens mit dem Europäischen Parlament, Auswirkungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/980623. 05. 2012

Stand der Verhandlungen zu den EU-Richtlinien zur Saisonarbeit und zur konzerninternen Entsendung

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 Vorschläge für Richtlinien der Europäischen Union für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern aus Drittstaaten bzw. im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vorgelegt (Ratsdokumente 12208/10 und 12211/10). Seitdem gibt es intensive und langwierige Verhandlungen im Europäischen Parlament sowie in den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen bzw. im Rat zu zahlreichen umstrittenen Punkten. Nach letzten Informationen soll im Rat für beide Richtlinien am 23. Mai 2012 ein Mandat für den Beginn des Trilogs zwischen Rat, Kommission und Parlament beschlossen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits Anfang Dezember 2010 parlamentarische Anträge zu beiden Richtlinien in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksachen 17/4039 und 17/4045), mit denen auf die Verhandlungspositionen der Bundesregierung auf europäischer Ebene Einfluss genommen werden sollte. Die beiden anderen Oppositionsfraktionen zogen mit entsprechenden Anträgen nach.

Kritisiert wird, auch von Gewerkschaften, insbesondere unter den Bedingungen eines fehlenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, vor allem die Gefahr eines Sozialdumpings sowie ungleicher Arbeitsbedingungen infolge unzureichender Schutzvorschriften, fehlender Mindestvorgaben und unklarer Definitionen und Bestimmungen.

Für den 25. Juni 2012 ist eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu diesen Anträgen aller Oppositionsfraktionen geplant. Die geladenen Sachverständigen sollten sich dabei sinnvollerweise auf den aktuellen Stand der Verhandlungen beziehen – und nicht auf womöglich bereits aufgegebene oder geänderte Inhalte der Ursprungsvorschläge. Einen solchen aktuellen Überblick zu verschaffen, soll diese Kleine Anfrage leisten.

Im Oktober 2010 gab die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. schon einmal Auskunft über ihre Positionierung zur Saisonarbeitsrichtlinie (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3561), wobei sie damals auf kontroverse Diskussionen im Rat zu wesentlichen Artikeln hinwies.

Da die Bundesregierung auf dieser Bundestagsdrucksache statt zu antworten zum Teil auf Berichte und Auskünfte verwies, die dem Deutschen Bundestag nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) übermittelt wurden, weisen die Fragesteller die Bundesregierung hiermit vorsorglich darauf hin, dass ein solches Vorgehen als ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur umfassenden und gründlichen Beantwortung parlamentarischer Anfragen angesehen würde.

Denn zum einen sind viele der Auskünfte im Rahmen des EUZBBG vertraulich, während parlamentarische Anfragen gerade auch der Information der Öffentlichkeit (über nicht geheimhaltungsbedürftige Vorgänge) dienen sollen. Zum anderen sind die umfangreichen und detaillierten Informationen (z. B. Drahtberichte) über Verhandlungen zu den einzelnen Paragrafen der Richtlinien für Personen, die nicht direkt und kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen, kaum noch zu überblicken und einzuordnen, weil auf zahlreichen vorherigen Dokumenten und anderen Papieren aufgebaut wird, auf die ohne weitere Inhaltsangabe verwiesen und Bezug genommen wird.

Die Information des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 25. November 2011 zum Stand der Verhandlungen (Ausschussdrucksache 17(4)389) ist nicht-öffentlich und nicht mehr aktuell.

Wir fragen die Bundesregierung:

EU-Richtlinie zur Saisonarbeitsbeschäftigung

1. In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die aktuell im Rat abgestimmte Fassung der Saisonarbeitsrichtlinie vom Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission, bzw. welche wesentlichen Punkte wurden unverändert beibehalten (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

2. Wie ist der Stand der Verhandlungen, mögliche Differenzen und die Position der Bundesregierung, der anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission bzw. des Europäischen Parlaments, insbesondere zu den Punkten:

  • Definition von „saisonale Tätigkeit“ bzw. der Anwendbarkeit der Richtlinie,
  • Frage der Weiterentsendung/Leiharbeit,
  • soziale Rechte der Saisonarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
  • Gleichbehandlungsgrundsätze (bezüglich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Lohnuntergrenzen),
  • Dauer und Art und Weise des Zulassungsverfahrens,
  • Familienbesuche und Nachzugsrechte,
  • Rechte auf Aufenthaltsverfestigung und Statuswechsel (bitte entsprechend den einzelnen Punkten die entsprechenden Positionen der Bundesregierung, der einzelnen Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission aufführen)?

3. In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 2 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen bzw. Vorbehalte welcher Mitgliedstaaten gegenüber den Positionen der Europäischen Kommission (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

4. In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 2 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten untereinander (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

5. In welchen wesentlichen – über die in Frage 2 genannten – Punkten ist ein Dissens zwischen den ausverhandelten Ratspositionen mit dem Europäischen Parlament erkennbar, und welcher Kompromiss ist vorstellbar (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu diesen Punkten benennen)?

6. Für welche Branchen, und in welchem Umfang soll nach Ansicht der Bundesregierung die Saisonarbeitsrichtlinie (in der jetzt verhandelten Fassung) künftig zur Anwendung kommen?

EU-Richtlinie zur konzerninternen Entsendung

7. In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die aktuell im Rat abgestimmte Fassung der Richtlinie zur konzerninternen Entsendung vom Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission, bzw. welche wesentlichen Punkte wurden unverändert beibehalten (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

8. Wie ist der Stand der Verhandlungen, mögliche Differenzen und die Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission bzw. des Europäischen Parlaments, insbesondere zu den Punkten:

  • Definition der Arbeitskräfte (Fachkraft, Führungskraft etc.) bzw. Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie (Vorbeschäftigungszeiten, Rückkehrrecht, Dauer der Entsendung usw.),
  • Frage der Weiterentsendung/Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten,
  • Ausschluss bzw. Einbeziehung von Leiharbeitskonzernen und Personaldienstleistern,
  • soziale Rechte der Beschäftigten (Sozialleistungen, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Rechte auf Familienbesuch bzw. -nachzug etc.),
  • Gleichbehandlungsgrundsätze (bezüglich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Lohnuntergrenzen),
  • Kontroll- und Sanktionsmechanismen (bitte entsprechend den einzelnen Punkten die entsprechenden Positionen der Bundesregierung, der einzelnen Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission aufführen)?

9. In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 8 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen welcher Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

10. In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 8 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten untereinander (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

11. In welchen wesentlichen – über die in Frage 8 genannten – Punkten ist ein Dissens mit dem Europäischen Parlament erkennbar (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu diesen Punkten benennen)?

Beide Richtlinien betreffende Fragen

12. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen und zu erwartenden Verlauf der Verhandlungen zu beiden Richtlinien?

13. Wie schätzt die Bundesregierung, in Anbetracht des aktuellen Verhandlungsstandes, die Frage des Anwendungsbereichs und der Bedeutung der beiden Richtlinien für die Zukunft in der EU bzw. in der Bundesrepublik Deutschland ein – in welchem quantitativen Umfang wird mit einer Beschäftigung aufgrund beider Richtlinien gerechnet?

14. Wie bewertet die Bundesregierung, in Anbetracht des aktuellen Verhandlungsstandes, die Frage der möglichen Auswirkungen der Richtlinien auf den hiesigen Arbeitsmarkt und insbesondere die Gefahr eines möglichen Lohn- und Sozialdumpings, und inwieweit ist durch die beiden Richtlinien das Prinzip gleicher Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort sichergestellt – oder nicht?

Fragen14

1

In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die aktuell im Rat abgestimmte Fassung der Saisonarbeitsrichtlinie vom Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission, bzw. welche wesentlichen Punkte wurden unverändert beibehalten (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

2

Wie ist der Stand der Verhandlungen, mögliche Differenzen und die Position der Bundesregierung, der anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission bzw. des Europäischen Parlaments, insbesondere zu den Punkten:

Definition von „saisonale Tätigkeit“ bzw. der Anwendbarkeit der Richtlinie,

Frage der Weiterentsendung/Leiharbeit,

soziale Rechte der Saisonarbeiterinnen und Sozialarbeiter,

Gleichbehandlungsgrundsätze (bezüglich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Lohnuntergrenzen),

Dauer und Art und Weise des Zulassungsverfahrens,

Familienbesuche und Nachzugsrechte,

Rechte auf Aufenthaltsverfestigung und Statuswechsel (bitte entsprechend den einzelnen Punkten die entsprechenden Positionen der Bundesregierung, der einzelnen Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission aufführen)?

3

In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 2 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen bzw. Vorbehalte welcher Mitgliedstaaten gegenüber den Positionen der Europäischen Kommission (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

4

In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 2 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten untereinander (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

5

In welchen wesentlichen – über die in Frage 2 genannten – Punkten ist ein Dissens zwischen den ausverhandelten Ratspositionen mit dem Europäischen Parlament erkennbar, und welcher Kompromiss ist vorstellbar (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu diesen Punkten benennen)?

6

Für welche Branchen, und in welchem Umfang soll nach Ansicht der Bundesregierung die Saisonarbeitsrichtlinie (in der jetzt verhandelten Fassung) künftig zur Anwendung kommen?

7

In welchen wesentlichen Punkten unterscheidet sich die aktuell im Rat abgestimmte Fassung der Richtlinie zur konzerninternen Entsendung vom Ursprungsvorschlag der Europäischen Kommission, bzw. welche wesentlichen Punkte wurden unverändert beibehalten (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

8

Wie ist der Stand der Verhandlungen, mögliche Differenzen und die Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission bzw. des Europäischen Parlaments, insbesondere zu den Punkten:

Definition der Arbeitskräfte (Fachkraft, Führungskraft etc.) bzw. Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie (Vorbeschäftigungszeiten, Rückkehrrecht, Dauer der Entsendung usw.),

Frage der Weiterentsendung/Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten,

Ausschluss bzw. Einbeziehung von Leiharbeitskonzernen und Personaldienstleistern,

soziale Rechte der Beschäftigten (Sozialleistungen, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Rechte auf Familienbesuch bzw. -nachzug etc.),

Gleichbehandlungsgrundsätze (bezüglich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Lohnuntergrenzen),

Kontroll- und Sanktionsmechanismen (bitte entsprechend den einzelnen Punkten die entsprechenden Positionen der Bundesregierung, der einzelnen Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission aufführen)?

9

In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 8 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen welcher Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

10

In welchen wesentlichen Punkten bestehen, über die in Frage 8 genannten, noch unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten untereinander (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments zu diesen Punkten benennen)?

11

In welchen wesentlichen – über die in Frage 8 genannten – Punkten ist ein Dissens mit dem Europäischen Parlament erkennbar (bitte jeweils Artikel, Inhalt und die jeweilige Position der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zu diesen Punkten benennen)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen und zu erwartenden Verlauf der Verhandlungen zu beiden Richtlinien?

13

Wie schätzt die Bundesregierung, in Anbetracht des aktuellen Verhandlungsstandes, die Frage des Anwendungsbereichs und der Bedeutung der beiden Richtlinien für die Zukunft in der EU bzw. in der Bundesrepublik Deutschland ein – in welchem quantitativen Umfang wird mit einer Beschäftigung aufgrund beider Richtlinien gerechnet?

14

Wie bewertet die Bundesregierung, in Anbetracht des aktuellen Verhandlungsstandes, die Frage der möglichen Auswirkungen der Richtlinien auf den hiesigen Arbeitsmarkt und insbesondere die Gefahr eines möglichen Lohn- und Sozialdumpings, und inwieweit ist durch die beiden Richtlinien das Prinzip gleicher Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort sichergestellt – oder nicht?

Berlin, den 23. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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