[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9957
17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9820 –
Konzepte und Aktivitäten der Bundesregierung zur globalen Wiedergewinnung
von Waldflächen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Jahrhunderten der Waldzerstörung muss der Blick nicht nur auf den
Schutz von noch bestehenden Urwäldern und die Verbesserung der
Nachhaltigkeit in forstwirtschaftlich genutzten Wäldern gerichtet werden. Weltweit
müssen auch entwaldete und verödete Landschaften wiederbewaldet werden,
um einen Beitrag zum Schutz der globalen biologischen Vielfalt, zu einer
verbesserten Holzversorgung, zum Klimaschutz, zum Bodenschutz, zu einer
nachhaltigen Landnutzung und zur Anpassung der Agrar- und
Kulturlandschaften an den Klimawandel zu leisten.
Sekundärwälder können die biologische Vielfalt von Primärwäldern nur
langfristig und unvollkommen ersetzen. Trotzdem ist es falsch, einmal gerodete
Wälder für immer verloren zu geben. Denn Wälder dienen nicht nur dem
Schutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern liefern Rohstoffe
wie Holz und andere Naturprodukte, verbessern den
Landschaftswasserhaushalt und das lokale und regionale Klima, speichern Kohlendioxid, schützen
Böden vor Erosion und Austrocknung, leisten einen Beitrag zur Bildung
fruchtbarer Böden und Landschaften und sind in allen potenziell bewaldeten
Regionen ein erheblicher landschaftsökologischer Gewinn. Das gilt auch für
Agroforstsysteme, die genutzte Bäume in bisher baumlose oder baumarme
Agrar- und Kulturlandschaften integrieren.
Um bei der Wiederbewaldung waldarmer Gebiete und der Rekultivierung
degradierter Böden weltweit voranzukommen, ist es notwendig, dass sich auch
die Entwicklungszusammenarbeit dieses Themas stärker annimmt als bisher,
denn die Entwicklungszusammenarbeit ist in den meisten Entwicklungs- und
Schwellenändern in der konkreten Projektarbeit vor Ort aktiv und engagiert,
und diese konkrete Verankerung in der Projektarbeit vor Ort ist für
erfolgreiche Wiederbewaldungsprojekte notwendig. Dabei müssen die Erfahrungen
mit bisherigen – sowohl erfolgreichen als auch gescheiterten –
Wiederaufforstungsprojekten ausgewertet und Erfolgsbedingungen formuliert werden, die
zukünftigen Projekten zugrunde zu legen sind. Hierzu gehören auch die
Fragen, in welchen Regionen und Landschaften mit Baumpflanzungen, in wel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 11. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9957 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechen mit Saatverfahren und in welchen mit natürlicher Sukzession die
größeren, schnelleren oder nachhaltigeren Erfolge zu erwarten sind sowie die Frage,
welcher Aufwand jeweils dafür nötig und vertretbar ist.
Es ist zu klären, welche Art von Flächen tatsächlich wiederbewaldet werden
sollten, und wie vermieden werden kann, dass Wiederbewaldung in
Konkurrenz zur Sicherung der Welternährung und den Interessen der ansässigen
Bevölkerung steht. Denn zu den Zielen gehört nicht nur eine ökologische
Aufwertung von Flächen, sondern auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen
Situation der örtlichen Bevölkerung. Ein Ansatz hierzu ist die Kombination von
Agrar- und Forstwirtschaft in Agroforstsystemen, die einen Beitrag sowohl
zur Wiederbewaldung als auch zur Welternährung leisten.
Es gibt ein massives Problem der Flächenkonkurrenz in vielen Ländern, deren
Wirtschaft fast ausschließlich auf den Export landwirtschaftlicher Produkte
ausgerichtet ist. Ohne weitreichende Agrarreformen wären Aufforstung oder
Wiederbewaldung hier nicht ohne schwere und möglicherweise gewalttätige
Interessenkonflikte durchführbar. Es muss angesichts der vielen
widersprüchlichen Interessen frühzeitig entschieden werden, wer die Wiederbewaldung
wie finanziert, ob und wie die Wälder später forstwirtschaftlich oder
agroforstlich genutzt werden sollen und wer gegebenenfalls von den Erträgen der
neuen Wälder finanziell profitiert.
Aber nicht nur in Entwicklungs- und Schwellenländern, auch in vielen
Regionen Europas ist eine Wiederbewaldung sinnvoll. Zwar gehört Europa zu den
wenigen Weltregionen, deren Waldfläche in den letzten Jahren leicht
zugenommen hat – zwischen 1990 und 2005 um insgesamt 1,25 Prozent. Es gibt
allerdings auch in Europa Länder, die viel zu wenig Wald haben. Das betrifft
nicht nur die niederschlagsarmen Teile Südeuropas, sondern gerade auch
nordeuropäische Länder wie Irland, die Niederlande, Dänemark und
Großbritannien, die nur zu 10 bis 12 Prozent bewaldet sind, sowie Ungarn und Belgien,
deren Waldanteil jeweils bei etwa 20 Prozent liegt. Bis heute fehlt der EU
jedoch eine Strategie zur Wiederbewaldung. Hier könnte und sollte sie Ziele
setzen und Finanzierungsinstrumente schaffen. Mit der
Erstaufforstungsförderung im Rahmen von ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums) erfolgt das bisher in sehr begrenztem Maße.
Auch in Deutschland gibt es trotz der langsamen Zunahme der gesamten
Waldfläche nach wie vor waldarme Regionen. Durch die Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsstandorten und durch die
Bewaldung von brachliegenden oder baumfreien Siedlungs- und Verkehrsflächen
könnte die Waldfläche in Deutschland insgesamt in den nächsten Jahrzehnten
– möglicherweise auch ohne Förderung – weiter steigen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist wie die Antragsteller der Auffassung, dass die
Wiederbewaldung auf geeigneten Flächen weltweit ein großes Potential aufweist, um
drängenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen auf
globaler, regionaler und lokaler Ebene zu begegnen. Seit der Rio-Konferenz
1992 („Greening“) ist die Forderung nach Wiederbewaldung wiederholt in
internationale politische Beschlüsse aufgenommen worden, so zuletzt in den
Globalen Waldzielen der internationalen Waldübereinkunft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9957Wiederbewaldung in Entwicklungs- und Schwellenländern
1. a) Woher stammt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
weltweit rund 2 Milliarden Hektar wiederaufforstbarer Fläche, die die von
der Bundesregierung unterstützte Welt-Wald-Klima-Initiative des
Senats der Wirtschaft genannt hat?
b) In welchen Ländern liegen wie viele dieser Flächen?
c) Wie sind diese Flächen im Großen und Ganzen landschaftlich zu
charakterisieren?
d) Wie, und von wem werden diese Flächen derzeit im Wesentlichen
genutzt?
e) Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
Zu welchen Anteilen handelt es sich um Flächen im Privat-,
Gemeinschafts- oder im Staatsbesitz?
Die Berechnungen stammen vom World Resources Institute, das im Auftrag der
Globalen Partnerschaft für den Wiederaufbau von Wäldern und
Waldlandschaften und der Internationalen Naturschutzunion die entsprechenden
Analysen vorgenommen hat. Die Kartendarstellungen beruhen auf der Auswertung
von Satellitenbildern. Eine Aussage über die Verteilung der potenziellen
Flächen für den Wiederaufbau von Wäldern kann auf der Basis der verwendeten
Daten nur für die regionale Ebene erfolgen: für Lateinamerika sind es
550 Millionen Hektar, für Asien 400 Millionen Hektar und für Afrika 715
Millionen Hektar. Aussagen über die Besitzverhältnisse und den aktuellen
Bewirtschaftungsstand sind deshalb nicht möglich. Bei den Flächen handelt es sich um
größere und kleinere entwaldete Flächen wie sie auf der Internetseite des WRI
www.wri.org/restoring-forests dargestellt werden.
2. Welche Art von Flächen können und sollten aus Sicht der Bundesregierung
in Entwicklungsländern typischerweise wiederbewaldet werden?
Die Frage der Wiederbewaldung von Flächen unterliegt zunächst der
souveränern Entscheidung der betroffenen Länder und dort im konkreten Fall in
der Regel dem Landbesitzer. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen
zunächst die standörtlichen Voraussetzungen gegeben sein und die
Wiederbewaldung – wie alle anderen Landnutzungsformen auch – in umfassende regionale
und übersektorale Landnutzungsplanungen eingebunden sein, um
sicherzustellen, dass verschiedene wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele in Bezug
auf die in Frage kommenden Flächen bestmöglich miteinander in Einklang
gebracht bzw. konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen werden.
Für kleinflächige Aufforstungen eignen sich eher siedlungsnahe Flächen, die
möglichst in kleinbäuerlichem Besitz mit klar geregelten
Nutzungsverhältnissen sind und auch eine agroforstliche Nutzung zulassen. Generell sollten
Aufforstungen und Wiederbewaldungen nur im Konsens mit der lokalen
Bevölkerung und bei geklärter Nutzungsberechtigung durchgeführt werden. Für
großflächige Aufforstungen eignen sich eher siedlungsfernere Gebiete oder solche,
die aufgrund von Boden oder Topographie nur für Wald geeignet sind, damit
die Flächenkonkurrenz mit anderen Landnutzungen, wie z. B.
landwirtschaftlicher Produktion, möglichst gering ist. Vor allem zum Erosionsschutz oder in
Wassereinzugsgebieten sind Aufforstungen sinnvoll. Auch da wo sozio-
ökonomische Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des Landes (Wertschöpfung,
Brennholzversorgung der Bevölkerung, Gewerbeentwicklung, Einkommen)
erwartet werden oder wo besondere ökologische Belange berührt sind (z. B. im
Rahmen von Ökokorridoransätzen zwischen Naturschutzgebieten und um sie
herum) können Wiederbewaldungen Sinn machen.
Drucksache 17/9957 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Welche Art von Flächen sollten aus Sicht der Bundesregierung nicht
wiederbewaldet werden?
Welche aktuellen, möglicherweise konkurrierenden Landnutzungen (z. B.
ackerbauliche oder Weidenutzung) schließen eine großflächige
Wiederbewaldung aus Sicht der Bundesregierung in der Regel aus?
Flächen, für deren Aufforstung eine Umsiedlung und/oder Enteignung der
Bevölkerung notwendig wäre, eignen sich nicht für Wiederbewaldung. Das
Gleiche gilt für Flächen, die aus standörtlichen Gründen nicht oder nicht mehr
geeignet sind bzw. nur mit unvertretbar hohem Aufwand wiederbewaldet
werden können oder einer hohen Gefährdung der erneuten Entwaldung unterliegen.
Flächen, die für die lokale und globale Ernährungssicherung von besonderer
Bedeutung sind, sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht
wiederbewaldet werden.
Der zweite Teil der Frage bezieht sich auf aktuelle Landnutzung in einzelnen
Nationalstaaten und könnte daher nur für den spezifischen Einzelfall
beantwortet werden.
4. Welche Landnutzungen bzw. Landschaften sind aus Sicht der
Bundesregierung stattdessen für eine Aufwertung durch Agroforstsysteme geeignet?
Siehe auch Antwort zu Frage 2. Ergänzend: Eine agroforstliche Nutzung bietet
sich an bei hohem Nutzungsdruck insbesondere bei siedlungsnahen Flächen,
bei denen sowohl der Ernährungs- wie auch ein gewisser Einkommens- und
Rohstoffbedarf für die kleinbäuerlichen Betriebe zu decken sind und damit
Nutzungskonkurrenzen bestehen. Zudem kann die agroforstliche Nutzung auf
empfindlichen, z. B. steilen oder besonders windexponierten Standorten eine
besonders schonende und nachhaltige Nutzungsform sein. Auch in Pufferzonen
von Naturschutzgebieten ist diese Form der schonenden Ressourcennutzung
grundsätzlich erwägenswert.
5. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Voraussetzungen für
erfolgreiche Wiederbewaldungsprojekte in Entwicklungsländern?
Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiederbewaldung sind
geeignete Rahmenbedingungen, insbesondere das Vorhandensein einer auf Schutz
und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ausgerichteten Politik. In
Ländern mit hohen Waldzerstörungsraten, Landnutzungskonflikten oder gar
kriegerischen Auseinandersetzungen, sind Investitionen in die Wiederbewaldung
kritisch zu betrachten. Zu den sonstigen Voraussetzungen siehe Antworten zu
den Fragen 2 bis 4.
6. Welche Art von Flächen und Landschaften sind aus Sicht der
Bundesregierung am besten per Aufforstung, welche per Saat und welche per
natürlicher Wiederbewaldung wiederzubewalden?
Die Art der Wiederbewaldung hängt von einer Vielzahl von
Rahmenbedingungen ab und muss im Einzelfall geprüft und in Abstimmung mit den Partnern
abgewogen werden. Alle der genannten Verfahren können unter bestimmten
Bedingungen angewandt werden. Für die Saat bestehen engere
Voraussetzungen, wie z. B. Vorhandensein ausreichender Mengen an geeignetem Saatgut
und Ausbringungstechnik (oder angrenzende Waldbestände mit fruchtenden
Samenbäumen) sowie anschließende Bewässerung und Pflege der Flächen. In
Entwicklungsländern wird Saat in der Praxis kaum genutzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/99577. Sind aus Sicht der Bundesregierung auch großflächige Monokulturen bzw.
Baumplantagen wünschenswert und förderwürdig oder nur Aufforstungen
in Mischbeständen?
8. Unter welchen Bedingungen sind aus Sicht der Bundesregierung, der
Schaffung von nicht genutzten Sekundärwäldern oder der Anlage von
Plantagen der Vorrang einzuräumen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Großflächige Monokulturen sind aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich
zu vermeiden, da sie mit ökologischen und ökonomischen Risiken verbunden
sind und oftmals auch zu sozialen Spannungen führen. Sie sind in der
Entwicklungszusammenarbeit nicht förderwürdig. Der Aufforstung von
Mischbeständen bzw. der Anlage von Baumplantagen mit mehreren Baumarten sollte in der
Regel der Vorzug gegeben werden. In der Abwägung kann aber die
Aufforstung mit nur einer Baumart aus bestimmten Gründen (Kosten, besonderer
Standort, Nichtvorhandensein von Pflanzgut etc.) oder als erster Schritt höher
zu bewerten sein als das Belassen einer Ödland- oder Risikofläche.
Sekundärwälder sind das Ergebnis von Waldnutzung. Der Aufwertung oder
Rehabilitierung vorhandener Sekundärwälder, einschließlich ihrer nachhaltigen
Nutzung, sollte der Vorrang vor Plantagen eingeräumt werden, soweit dem
nicht standörtliche Erfordernisse entgegenstehen. In ausgeräumten waldfreien
Landschaften stellt sich diese Alternative naturgemäß nicht.
9. Welche Rolle spielen Wiederbewaldung, Gehölzplantagen und
Agroforstsysteme aus Sicht der Bundesregierung bei der Schaffung bzw.
Wiederherstellung von Biotopverbünden?
Die möglichst naturnahe Wiederbewaldung und der Einsatz von
Agroforstsystemen spielen eine wichtige Rolle sowohl beim Schutz als auch bei der
nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt.
Im Rahmen von Ökokorridoransätzen können Wiederbewaldungen und die
nachhaltige Nutzung der wiederbewaldeten Flächen wie auch die
Rehabilitierung von Wäldern wichtige Beiträge zum Erhalt der biologischen Vielfalt
leisten, etwa durch die systematische Vernetzung von Naturräumen, um die
Migration von Spezies zu ermöglichen, oder um notwendige Minimalhabitatgrößen
oder Ausweichflächen zu erreichen. Auch die Sicherung und Verbesserung von
Ökosystemleistungen für Natur und Mensch (z. B. Wasserverfügbarkeit und
Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen) spielen eine Rolle.
Agroforstliche Ansätze sind in vielen Ländern etablierte und bewährte
Lösungen, um die Nachhaltigkeit der Bodennutzung und die Diversifizierung von
Nutzungsformen und damit die Ernährungssicherung und den Schutz der
Biodiversität zu fördern. Dies leistet auch zunehmend einen wichtigen Beitrag zur
ökosystembasierten Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz
(z. B. durch Verringerung von Landdegradierung, Erhöhung des
Kohlenstoffspeichers im Boden und erhöhte Widerstandsfähigkeit von Agrarökosystemen
im Sinne einer „klimasmarten“ Landwirtschaft).
Bezüglich Plantagen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Drucksache 17/9957 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforstung mit nicht heimischen
und mit nicht standortgerechten Baumarten?
Aufforstung mit nicht standortgerechten Baumarten sollte kritisch geprüft
werden, um den Erfolg der Aufforstung nicht von vornherein zu gefährden.
Angesichts des Klimawandels ist allerdings der Standort keine konstante Größe
mehr. Insofern ist bei Aufforstungen eine mögliche Entwicklung des Standorts
zu berücksichtigen. Die Nutzung nicht heimischer Baumarten sollte nur nach
Prüfung der Herkünfte und der Standortbedingungen sowie Abwägung der
Vorteile und Risiken erfolgen. Die Aufforstung mit nicht heimischen Baumarten ist
in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung keine Praxis.
11. Wie kann gewährleistet werden, dass die Ursachen für die
vorangegangene Entwaldung der Flächen nicht fortbestehen, mit der dann
wahrscheinlichen Folge, dass die wiederaufgeforsteten Flächen später
dasselbe Schicksal erleiden?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 5. Zunächst ist eine Analyse der jeweiligen
Entwaldungsursachen Voraussetzung. Wichtig ist, dass die Nutzer der
wiederbewaldeten Fläche ein langfristiges Interesse am Erhalt des Waldes haben, selbst
wenn sie aufgrund von gesetzlichen Regelungen ohnehin dazu verpflichtet
sind. Wo der Wald direkten ökonomischen Nutzen schafft, ist das in der Regel
der Fall.
12. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts und aus welchen
einzelnen Haushaltstiteln werden Projekte der Wiederbewaldung finanziert?
Welche Kennung tragen diese Projekte?
Wie wird haushälterisch zwischen Projekten des Waldschutzes, der
Wiederbewaldung und des Schutzes der Biodiversität unterschieden, und
welche Kennungen gibt es?
Wie viele Mittel hat Deutschland in dieser Legislaturperiode für die
Wiederbewaldung bereitgestellt?
Werden alle Mittel, die für die Wiederbewaldung ausgegeben werden, auf
die ODA-Quote (ODA = Official Development Assistance) angerechnet?
Wie viel wird Deutschland in den kommenden fünf Haushaltsjahren nach
Plan für Wiederbewaldung bereitstellen?
Wie viel für den Waldschutz insgesamt, und wie viel für den Schutz der
Biodiversität?
Wird sie alle diese Mittel auf die ODA-Quote anrechnen?
Die Fragen 12 und 14 werden zusammen beantwortet.
Alle aus dem Einzelplan 23 finanzierten Projekte tragen die Kennung BTR
(Biodiversität/Tropenwald), die den Beitrag des Projektes zu diesem Sektorziel
anzeigt. Des Weiteren erhalten Forstvorhaben die Verschlüsselung 312 nach
dem internationalen CRS-Code des OECD Development Assistance
Committee (OECD-DAC). Im Rahmen dieser internationalen Standards, die auch für
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gelten, werden Projekte der
Wiederbewaldung/Aufforstung oder Agroforstsysteme nicht separat erfasst.
Entsprechend werden Projekte, in denen die genannten Komponenten eine Rolle
spielen, aber nicht die primäre Zielsetzung darstellt (z. B. im Rahmen der
Absicherung von Pufferzonen von Naturschutzgebieten) nicht erfasst. Die
beigefügte Auflistung enthält daher nur Projekte der technischen und finanziellen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9957Entwicklungszusammenarbeit (Kapitel 23 02 Titel 896 03, Titel 866 01) deren
Fokus primär auf Aufforstung/Wiederbewaldung liegt. Auch über Titel 687 76
(Private Träger) werden vereinzelt und in geringem Umfang Maßnahmen der
Aufforstung als Komponenten thematisch breiterer Projektansätze finanziert.
Aufforstungs-, Wiederbewaldungs- und Agroforstprojekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Projektbezeichnung Partnerland
Durchführer
Laufzeit
aktuelle
Phase
VON
Laufzeit
aktuelle
Phase
BIS
Volumen
aktuelle
Phase
(TEUR)
Ressourcenschutz durch kommunale
Wiederaufforstung und Waldbewirtschaftung
Bangladesch GIZ Okt. 09 Okt. 14 2 500
Nachhaltige Entwicklung und Sicherung
der Biodiversität von Küstenschutzwäldern
Bangladesch GIZ Jan. 11 Dez. 13 4 000
Sicherung der Biodiversität von
Feuchtgebieten
Bangladesch GIZ Jun. 09 Mai. 15 7 500
Ländliche Wirtschaftsentwicklung und
Biodiversität
Côte d’Ivoire GIZ Jun. 10 Apr. 13 9 730
Integriertes Management des
grenzübergreifenden Wassereinzugsgebiets des Rio Libon
in Dom. Rep. und Haiti
Dominkanische
Republik,
Haiti
GIZ Dez. 10 Dez. 13 4 500
Programm Schutz und nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen
Madagaskar GIZ Jan. 08 Dez. 14 20 159
Klimawandel in der pazifischen Inselregion Pazifische
Inselregion
GIZ Jan. 09 Dez. 15 17 200
Programm zum nachhaltigen Management
natürlicher Ressourcen
(Umweltsektorprogramm) II
Philippinen GIZ Jul. 09 Jun. 14 19 533
Programm zur nachhaltigen Nutzung
natürlicher Ressourcen
Zentralasien GIZ Jan. 12 Dez. 14 7 600
Aufforstung Yunnan II (Yangtze-
Schutzwald)
VR China KfW Dez 98 Jul 12 6 013
Aufforstung Shaanxi II VR China KfW Okt 00 Jul 12 6 013
Aufforstung Anhui II VR China KfW Feb 02 Dez 12 6 013
Aufforstung Liaoning VR China KfW Jul 01 Jul 12 6 013
Kleinbäuerliche Aufforstung Hebei II VR China KfW Okt 03 Dez 12 5 011
Kleinbäuerliche Aufforstung Gansu VR China KfW Apr 04 Dez 13 7 066
Kleinbäuerliche Aufforstung Hubei II VR China KfW Jan 05 Jun 13 7 066
Kleinbäuerliche Aufforstung Hunan II VR China KfW Okt 04 Dez 13 7 097
Wüstenbekämpfung Henan VR China KfW Apr 07 Jan 15 6 000
Wüstenbekämpfung Ningxia VR China KfW Feb 08 Aug 16 9 057
Ökologische Landschaftssanierung in
Wassereinzugsgebieten (Miyun)
VR China KfW Apr 09 Mrz 14 5 000
Aufforstung Thanh Hoa und Nghe An Vietnam KfW Aug 03 Dez 12 6 088
Forstrehabiltierung und nachhaltige
Waldbewirtschaftung in Quang Nam, Quang
Ngai, Binh Dinh und Phu Yen
Vietnam KfW Okt 05 Dez 17 9 071
Forstentwicklung in Hoa Binh und Son La
Provinzen
Vietnam KfW Apr 09 Apr 18 10 000
Quick-Win-Aufforstungsmaßnahmen Vietnam KfW Aug 07 Dez 12 3 000
Drucksache 17/9957 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat 2008 im Rahmen der 9.
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD 9 in
Bonn) zugesagt, dass Deutschland im Zeitraum 2009 bis 2012 zusätzlich
500 Mio. Euro und ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro für den Erhalt von Wäldern
und anderen Ökosystemen weltweit bereitstellen wird. Das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat auf
Grundlage der vom Deutschen Bundestag jährlich bereitgestellten Mittel sein
Engagement in diesem Bereich signifikant gesteigert – von 159 Mio. Euro
Neuzusagen im Jahr 2008 auf 309 Mio. Euro 2011. Dieser Zuwachs bei
biodiversitäts- und waldbezogenen Programmen kann bei Vorliegen
entsprechender Nachfragen aus Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit in den
nächsten Jahren auch zu einer Ausweitung von Ansätzen zur Wiederbewaldung
und nachhaltigen Nutzung von Wäldern (inkl. Agroforstwirtschaft) führen.
Sämtliche für die genannten Bereiche aufgewendeten Mittel werden auf die
ODA-Quote angerechnet.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzintiative (IKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (Einzelplan 16,
Titel 896 05) fördert die Bundesregierung u. a. Waldschutz- bzw. REDD+-
Projekte, die in unterschiedlicher Weise Klimaschutz und den Schutz und Erhalt
der biologischen Vielfalt als Teilziel oder als Hauptziel aufweisen. Mehrere der
bereits laufenden Projekte beinhalten dabei die Wiederherstellung von Wäldern
als wichtige Elemente. Das BMU fördert über die IKI in diesem Bereich rund
25 Projekte in verschiedenen Ländern mit einem Fördervolumen von mehr als
70 Mio. Euro. Diese Mittel werden als ODA angerechnet. Weitere Vorschläge
befinden sich gegenwärtig im vorbereitenden Stadium.
Die 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt
der Vereinten Nationen hat im Oktober 2011 in Nagoya im Rahmen des
Strategischen Plans 2011 bis 2020 und der Aichi-Biodiversitätsziele das globale
Ziel verabschiedet, bis 2020 15 Prozent der degradierten terrestrischen und
marinen Ökosysteme einschließlich Wäldern wiederherzustellen. Dies schließt
die Wiederbewaldung und die Rehabilitierung von Wäldern ein. Hieraus leitet
sich eine internationale Verpflichtung ab, dieses Ziel konkret umzusetzen. Die
Bundesregierung wird dazu ihren Beitrag leisten.
13. Über welche internationalen Fonds und Finanzierungsinstrumente werden
in Zukunft der Waldschutz und die Wiederbewaldung finanziert werden?
International bestehen folgende Fonds und Finanzierungsinstrumente für
Waldschutz und Wiederbewaldung, an denen die Bundesregierung zum Teil
finanziell beteiligt ist: Globale Umweltfazilität (GEF), Waldinvestitionsprogramm
(FIP), Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF), UN-REDD (FAO, UNEP,
UNDP), Kongobeckenwaldfonds (CBFF). Zukünftig ist wahrscheinlich, dass
auch der Green Climate Fund eine Rolle bei der Finanzierung in diesem
Bereich spielen wird.
Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der
internationalen Zusammenarbeit für den Klimaschutz
14. a) Welche Rolle spielen Aufforstungs- und Wiederbewaldungsprojekte
derzeit in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, unabhängig
davon, welches Ressort diese Projekte und Maßnahmen finanziert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9957(bitte alle laufenden Vorhaben nach Land, Laufzeit, Volumen und
Durchführer auflisten)?
b) Soll diese Rolle in Zukunft steigen, und wenn ja, wie?
Siehe Antwort zu Frage 12.
15. Welchen Ansatz verfolgt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bei
Wiederbewaldungsprojekten im Wesentlichen?
Siehe Antworten zu den Fragen 2 bis 3 und 5 bis 11.
16. a) Welche Rolle spielen Agroforstprojekte derzeit in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, unabhängig davon, welches Ressort diese
Projekte und Maßnahmen finanziert (bitte alle laufenden Vorhaben
nach Land, Laufzeit, Volumen und Durchführer auflisten)?
Agroforstsysteme können einen wichtigen Beitrag zur Armutsminderung, der
Förderung zusätzlicher Einkommen und zur Lebensraumsicherung der
ländlichen Bevölkerung und damit einen wirksamen Beitrag zur langfristigen
ökonomischen, sozialen und ökologischen Sicherung ländlicher Räume darstellen.
Agroforstsysteme spielen daher eine zentrale Rolle beim
Pufferzonenmanagement von Naturschutzgebieten und bei vielen ländlichen
Entwicklungsprogrammen. Dies z. B. bei der Schaffung von Produktionsalternativen in der
Kaffeezone in Kolumbien, zur Absicherung von Naturschutzgebieten in Brasilien,
bei der Bewirtschaftung von Gemeindewäldern in Namibia und in
Armutsbekämpfungsprogrammen in benachteiligten Regionen in Indien und China. Eine
separate Erfassung von Agroforstkomponenten in übergreifenden
Waldprogrammen (siehe Antwort zu Frage 12) ist derzeit international nicht Praxis.
Derzeit sind keine Projekte mit exklusivem Fokus auf
Agroforstbewirtschaftung in der Umsetzung und eine Auflistung ist daher nicht möglich.
b) Soll diese Rolle in Zukunft steigen, und wenn ja, wie?
Siehe Antwort zu Frage 12.
17. Welchen Ansatz verfolgt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bei
Agroforstprojekten im Wesentlichen?
Für Agroforstprojekte gelten die Aussagen in der Antwort zu Frage 5.
18. Welche Ziele verfolgt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den
Wiederbewaldungsprojekten schwerpunktmäßig?
In welchem Maße sollen die Wälder vornehmlich zu
Naturschutzzwecken (conservation forests) dienen?
In welchem Maße sollen sie vor allem den lokalen Bedarf an Brenn- und
Bauholz sowie an sekundären Waldprodukten decken?
In welchem Maße sollen sie vor allem die nationale und globale
Holzwirtschaft mit Holz versorgen?
Wiederbewaldungsprojekte verfolgen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit vorwiegend einen integrierten Ansatz der sowohl den Schutz als
auch die nachhaltige Nutzung von Wäldern zum Ziel hat, der gleichzeitig die
Lebens- und Wirtschaftsgrundlage der lokalen Bevölkerung verbessern soll und
Drucksache 17/9957 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Erhalt der Biodiversität fördert (bspw. über Zonierung und Ausweisung
von Schutz- und Nutzungsformen unterschiedlicher Intensität). Konkrete Ziele
werden zusammen mit den Partnerländern vereinbart und sind u. a. der Erhalt
von Ökosystemen und ihren Leistungen, die Bewahrung von Lebensräumen
(Habitaten), die Vermeidung von Landdegradierung, der Klimaschutz sowie die
nachhaltige Entwicklung der Bevölkerung und die Nutzung des Waldes als
Lieferant von nachwachsenden Rohstoffen und Naturprodukten. Unter
Anwendung einer integrierten Landnutzungsplanung werden je nach
Standortanforderungen Schutz- und Nutzungsaspekte und -potenziale analysiert und bei der
Umsetzung ausgewogen berücksichtigt.
19. Inwiefern werden Konzepte zur gemeinschaftlichen, nachhaltigen
Waldnutzung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gefördert?
Das Konzept einer gemeinschaftlichen, nachhaltigen Waldnutzung ist im BMZ
Sektorkonzept „Wald und nachhaltige Entwicklung“ als Grundprinzip
verankert und wird generell in Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit angewandt.
20. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Flächen bei
Wiederbewaldungsprojekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
Die Flächen sind entweder in Staats-, Gemeinschafts-/Kommunal- oder
Privatbesitz, wobei in Asien ein deutlicher Schwerpunkt im Bereich Privat- und
Kommunalbesitz liegt. Im Falle von Privatbesitz handelt es sich in der Regel
um kleinbäuerliche Flächen.
21. Wie geht Deutschland in den Regierungsverhandlungen auf real
existierende Flächenkonkurrenzen ein, die Programme zum Waldschutz und
zum Schutz der Biodiversität und die landwirtschaftliche Nutzung durch
Kleinbauern in vielen Ländern haben?
Fragen zur Flächenkonkurrenz werden auf Ebene der Implementierung im
Rahmen von Projektprüfungen geprüft und einvernehmlich geklärt, so dass sie in
der Regel nicht Thema von Regierungsverhandlungen sind.
22. Wer verfügt bei Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
typischerweise über die Nutzungsrechte an den Wäldern bzw. Bäumen
und profitiert demnach finanziell von den Erträgen der neuen Wälder?
Die Nutzungsrechte liegen in der Regel bei den Kleinbauern oder Kommunen,
die damit finanziell von den Erträgen profitieren.
23. Wer führt bei Wiederbewaldungsprojekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit die Arbeiten typischerweise durch?
In der Regel werden die Arbeiten von lokalen Gemeinschaften oder
Kleinbauern durchgeführt. Für die Durchführung der Projekte selbst sind meistens die
Forstverwaltungen zuständig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/995724. Woher kommt dabei das forstwirtschaftliche Know-how für die
Aufforstung der Flächen sowie deren Pflege und Management in den nächsten
Jahrzehnten?
In den vergangenen Jahrzehnten wurde im Rahmen von Aufforstungsprojekten
und Förderung von forstlichen Ausbildungsstätten ein großes
forstwirtschaftliches Know-how in den Partnerländern aufgebaut, so dass dieses Know-how
z. T. existiert bzw. durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen geschaffen werden
kann. Es zeigt sich allerdings, dass gerade in Ländern mit geringer oder im
Aufbau befindlicher Waldfläche Wissen und Anreizsysteme zu nachhaltigen
Waldbewirtschaftungskonzepten zumeist nur unzureichend vorhanden ist. Hier
werden, wenn möglich, auch mittel- bis längerfristig entsprechende Anreiz-
und Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen.
25. Wie wird bei den Projekten der Know-how-Transfer in die lokale
Bevölkerung und Wirtschaft gewährleistet?
Siehe Antwort zu Frage 24.
26. Wie wird gewährleistet, dass die politischen, gesellschaftlichen und
klimatischen Rahmenbedingungen in dem entsprechenden Land/der Region
für solche Aufforstungsprojekte geeignet sind?
Im Rahmen jeder Projekt- oder Programmprüfung werden die
Rahmenbedingungen eingehend geprüft.
27. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzmittel bei
Wiederaufforstungsprojekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sachgerecht
verwendet werden?
Dies wird durch die in der Entwicklungszusammenarbeit allgemein gültigen
Regeln gewährleistet (z. B. transparente Planung und Umsetzung, Definition
von Qualitätskriterien, Monitoring auch durch unabhängige Institutionen).
28. Wird bei Wiederaufforstungsprojekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sichergestellt, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards
(z. B. FSC, CarbonFix oder Climate, Community and Biodiversity
Standard – CCBA) eingehalten werden?
Die Einhaltung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards werden bei allen
Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der
Projektprüfung sichergestellt. In der Regel werden die Kriterien freiwilliger
Standards in Projekten angelegt, ohne die Zertifizierung selbst jedoch formal
einzufordern. Hierdurch wird den Partnern ermöglicht, eine solche
Zertifizierung freiwillig jederzeit durchführen zu können. Darüber hinaus
unterstützt das BMZ auch unmittelbar die Anwendung und Verbesserung
privatwirtschaftlicher Instrumente marktbasierter Nachhaltigkeitsstandards zur
breitenwirksamen Förderung nachhaltiger Landnutzung und
Wertschöpfungsketten, da diese Instrumente die Umsetzung staatlicher Regulierung unterstützen.
Drucksache 17/9957 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. In welcher Weise sind deutsche Universitäten und Hochschulen in
Wiederaufforstungsprojekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
eingebunden?
Die Zusammenarbeit mit deutschen Universitäten ist nicht formalisiert.
Unter anderem sind die forstlichen Fakultäten der Universitäten Freiburg und
Göttingen in Forstprojekte eingebunden (z. B. in der Zusammenarbeit mit
Vietnam und China). Die Zusammenarbeit mit den Universitäten umfasst z. B. die
Auswahl von geeignetem Pflanzmaterial, die Durchführung von
Waldinventuren und die Erarbeitung von Managementplänen. Die deutschen Universitäten
nutzen oft Inventurdaten aus den Projektflächen für ihre Forschungen und
können dabei auf die guten Kontakte der Durchführungsorganisationen vor Ort
zurückgreifen.
30. Wie unterscheiden sich Wiederbewaldungs- bzw. Aufforstungsprojekte in
den verschiedenen klimatischen Regionen und Kontinenten?
Für die verschiedenen klimatischen Regionen und Kontinente gilt immer, dass
die Aufforstungen standortgerecht erfolgen müssen. Auch die
unterschiedlichen sozioökonomischen Aspekte müssen entsprechend berücksichtig werden.
31. Welche Rolle spielen nationale bzw. regionale Konzepte bei der
Umsetzung von Wiederbewaldungsprojekten in der
Entwicklungszusammenarbeit?
Bereits bei der Vorbereitung von Projekten, die gemeinsam mit den Partnern
erfolgt, wird stark auf nationale und regionale Konzepte eingegangen, die dann
auch bei der Umsetzung zur Anwendung kommen.
32. In welchen Partnerländern liegen nationale Flächennutzungspläne vor,
die die gerechte Verteilung des Zugangs zu Land garantieren und eine
Orientierung für internationale Schutzprogramme ermöglichen?
Eine detaillierte Auswertung der Flächennutzungspläne aller Partnerländer der
Entwicklungszusammenarbeit liegt der Bundesregierung nicht vor.
Welt-Wald-Klima-Initiative des Senats der Wirtschaft
33. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die im Rahmen der
Waldkonferenz „Bonn Challenge“ am 2. September 2011 u. a. vom
damaligen Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Norbert Röttgen angekündigte Welt Wald Klima Initiative des Senats
der Wirtschaft bzw. die von ihm gegründete Welt Wald Klima – World
Forest Foundation des Senats der Wirtschaft e. V. (WFF), die in den
Jahren 2011 bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar Wald wieder aufbauen
will, finanziell und organisatorisch?
Eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung besteht nicht und
wurde seitens der Initiative auch nicht angefragt. Die Zielsetzung, bis 2020
150 Millionen Hektar an Wäldern wieder aufzubauen, wurde von den
Teilnehmern der Konferenz formuliert; die Initiative des Senates korrespondiert mit
der Zielsetzung der Konferenz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/995734. Plant die Bundesregierung, Wiederaufforstungsprojekte über die Welt
Wald Klima Initiative bzw. die WFF zu finanzieren?
Wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, diese
öffentlichen Mittel durch die WFF verwalten zu lassen, und nicht durch die im
internationalen Kontext erfahrene Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH?
Nein. Die Welt-Wald-Klima-Initiative des Senates der Wirtschaft beabsichtigt,
Wiederaufforstung und Restaurierung von Wäldern nur aus privaten Mitteln zu
fördern.
35. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Finanzmittel im Rahmen der Initiative bzw. des privatrechtlich organisierten
WFF sachgerecht verwendet werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es nicht das Ziel der Initiative,
nennenswerte Finanzmittel zu verwalten, sondern in erster Linie, die erforderlichen
Rahmenbedingungen zu einem langfristigen und nachhaltigen Wiederaufbau
von Waldressourcen zu motivieren. Dabei ist es das Ziel der Initiative, die
international höchstmöglichen Standards anzuwenden.
36. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten der WFF
sichergestellt, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards (z. B. FSC, Carbon-
Fix oder Climate, Community ans Biodiversity Standard – CCBA)
eingehalten werden?
Siehe Antwort zu Frage 35.
Ausweitung der Waldfläche in Europa
37. Sieht die Bundesregierung den Bedarf für mehr Wald in der EU, und wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, in welchen Regionen und Ländern?
Die Bundesregierung sieht auch innerhalb der EU einen Bedarf für den Ausbau
der Waldflächen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der ehrgeizigen
Klimaschutz- und Energieziele der EU, der prognostizierten
Holzversorgungsengpässe bis 2030, die nicht nur durch gesteigerte Importe geschlossen werden
sollten, und der zunehmenden Unterschutzstellungen mit damit einhergehenden
Forderungen nach Holznutzungsverzicht.
Potential hierfür bietet sich insbesondere in den Ländern, die aufgrund
historischer und landeskultureller Entwicklungen eine vergleichsweise geringe
Bewaldung in Verbindung mit einem großen Potential für Aufforstungen
aufweisen. Hierzu gehören vor allem die mediterrane Region aber auch Länder
wie Irland und Großbritannien. In den südlichen Mitgliedstaaten spielt die
Waldmehrung darüber hinaus eine wichtige Rolle beim Kampf gegen die
Desertifizierung und Wasserknappheit. Allerdings ist dort die hohe
Waldbrandgefährdung – auch von Neuaufforstungen – in den Griff zu bekommen.
Die Entscheidung darüber, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine
Wiederbewaldung vorangetrieben werden soll, unterliegt jedoch der Subsidiarität, und
ist daher in den jeweiligen Mitgliedstaaten selbst zu treffen.
Drucksache 17/9957 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode38. Welche Politik sollte die EU im Hinblick auf die Wiedergewinnung von
Waldflächen in der EU verfolgen?
39. Welche Ziele sollte die EU im Hinblick auf die Wiederbewaldung
innerhalb der EU setzen?
40. Welche Finanzierungsinstrumente sollte die EU für die Wiederbewaldung
innerhalb der EU schaffen?
41. Wie sollte die Erstaufforstungsförderung im Rahmen von ELER
ausgestaltet sein?
Die Fragen 38 bis 41 werden zusammen beantwortet.
In den EU-Verträgen ist keine eigene EU-Forstpolitik verankert, EU-
Maßnahmen kommen daher entsprechend restriktiv zur Anwendung.
Die Erstaufforstung ist in der jetzigen Förderperiode als eine Maßnahme im
Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
enthalten und wird nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission auch in der
Periode 2014 bis 2020 enthalten sein. Die Ausgestaltung im Detail wird derzeit
noch diskutiert.
Die Erstaufforstung sollte auch weiterhin im Rahmen der ELER-Verordnung
gefördert werden, um die nachweislich positive Wirkung bewaldeter Flächen
für Klima, Umwelt, und Gesellschaft sowie die verstärkte Verwendung
nachwachsender Rohstoffe zu unterstützen. Entscheidend ist aber auch, die
Rahmenbedingungen für Waldbesitzer so zu gestalten, dass nicht nur die Anlage,
sondern auch die spätere Bewirtschaftung der Waldflächen ökonomisch
interessant ist.
Im Rahmen der Neufassung der EU-Waldstrategie, die gegenwärtig vorbereitet
wird, sollte die Entwicklung von nationalen Aktionsplänen und konkreten
Zielen für die Wiederbewaldung in den Mitgliedstaaten gefördert werden. Die
EU sollte die Mitgliedstaaten dann bei der Umsetzung ihrer nationalen Ziele
unterstützen.
Generell wird darauf hingewiesen, dass die Finanzausstattung aller
Maßnahmen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 verhandelt
wird. Sie muss dem Ziel Rechnung tragen, den EU-Gesamtrahmen auf
höchstens 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen.
Ausweitung der Waldfläche in Deutschland
42. Sieht die Bundesregierung den Bedarf für mehr Wald in Deutschland,
und wenn nein, warum nicht?
43. Welche Zunahme der Waldfläche in Deutschland hält die
Bundesregierung insgesamt und pro Jahr in den nächsten Jahrzehnten für realistisch?
44. Welchen Bedarf, und welches Potenzial sieht die Bundesregierung für
zusätzliche Waldflächen in bisher waldarmen Regionen, und welche
Regionen betrifft das?
45. Auf welchen Flächen könnte und sollte eine Waldflächenzunahme aus
Sicht der Bundesregierung stattfinden?
In welchem Maße könnten und sollten bisher landwirtschaftlich genutzte
Flächen genutzt werden?
Welche anderen Flächenpotenziale gibt es, die nicht zu Lasten der
Agrarproduktion gehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9957Die Fragen 42 bis 45 werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich unterstützt die Neuanlage von Wald die Energie- und Klimaziele
der Bundesregierung. Die Frage der Potentiale der Waldvermehrung muss
jedoch räumlich differenziert und im Kontext bestehender
Flächenkonkurrenzen bewertet werden. Perspektiven für die Waldflächenmehrung bestehen
naturgemäß insbesondere in Ländern mit vergleichsweise geringem
Bewaldungsprozentsatz, z. B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder
auch Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ländern.
Unabhängig davon obliegt die Entscheidung der Flächennutzung zunächst dem
Grundstückseigentümer. Bei seiner Entscheidung spielt neben individuellen
Motiven und Zielen insbesondere die ökonomische Frage der Vorzüglichkeit
der unterschiedlichen Alternativen zur Flächenbewirtschaftung eine Rolle. Eine
Entscheidung zur Umwandlung bisher landwirtschaftlicher Flächen in Wald
und der damit verbundenen Festlegung einer dauerhaften forstwirtschaftlichen
Nutzung steht dabei in Konkurrenz zur ertragswirtschaftlichen Perspektive der
Beibehaltung der bisherigen Nutzung. Interessierten Grundstückseigentümern
bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung, sei es über
direkte Förderung, z. B. ELER, sei es über Ökokonten oder über private
Initiativen.
Ergänzend zu landwirtschaftlichen Flächen wird ein Potential für
Waldflächenmehrung auch auf bestehenden Truppenübungsplätzen oder
Konversionsflächen gesehen. Beide Flächenarten erscheinen jedoch auch grundsätzlich zur
Nutzung z. B. in Form von Kurzumtriebsplantagen zur Gewinnung von Holz
für die stoffliche und energetische Verwendung geeignet. Hierzu hat die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen unter anderem dadurch verbessert, dass
sie mit der Novellierung des Bundeswaldgesetzes Kurzumtriebsplantagen aus
dem Waldbegriff ausgenommen und damit die Akzeptanz der
Grundstückseigentümer für diese Art der Landnutzung gesteigert hat.
46. Welches Potenzial für eine Wiederbewaldung sieht die Bundesregierung
in den vom Statistischen Bundesamt im Statistischen Jahrbuch 2011
angegebenen 506 600 Hektar „Flächen anderer Nutzung“, darunter 267 600
Hektar sogenanntes Unland?
Welche näheren Informationen über die Zusammensetzung und den
Charakter dieser Flächen liegen vor?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine näheren Informationen vor.
47. Wie will die Bundesregierung die Waldzunahme in Deutschland
gegebenenfalls fördern oder unterstützen?
Siehe Antwort zu den Fragen 41 bis 45.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]