Aufrüstung der GSG 9 und deren Zusammenarbeit mit militärischen Kräften
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Spezialeinheit der Bundespolizei soll materiell aufgerüstet und in die Lage versetzt werden, binnen 48 Stunden an nahezu jedem Ort der Welt einsatzbereit zu sein. Dafür sollen private Vertragspartner sorgen.
In der Presseberichterstattung hierzu wird regelmäßig auf einen (gescheiterten) Einsatz gegen Piraten vor der ostafrikanischen Küste im Jahr 2009 verwiesen. Der Kampf gegen Piraterie wird auch von deutschen Sicherheitspolitikern immer wieder als eine der größten Herausforderungen von Polizei wie auch Militär dargestellt. Die Orientierung der GSG 9 auf den Schwerpunkt „Maritime Objekte“ im Rahmen des europäischen Verbundes von Spezialeinheiten ATLAS spricht ebenfalls dafür, dass bei der Aufrüstung der GSG 9 Einsätze gegen (somalische) Piraten im Vordergrund stehen.
Die Fragesteller haben bereits in der Vergangenheit immer wieder die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Militärkräften kritisiert. Die tendenzielle Aufhebung des Trennungsgebotes von Polizei und Militär zumindest im Auslandseinsatz spiegelt sich in der Zusammensetzung des ATLAS-Verbundes europäischer Polizeispezialkräfte wider, dem auch die (paramilitärischen) Gendarmeriekräfte einiger EU-Mitgliedstaaten angehören. Auch die GSG 9 arbeitet Angaben von Soldaten zufolge immer wieder mit der Bundeswehr zusammen.
Seit Anfang des Jahres hält sich ein Angehöriger der GSG 9 bei der berüchtigten US-Militäreinheit „Navy Seals“ auf, die verantwortlich für die unter ungeklärten Umständen erfolgte Tötung von Osama bin Laden ist. Der GSG-9-Mann soll beim US-Militär, das sich ausdrücklich die extralegale Tötung von Verdächtigen offenhält, „neue Techniken der Terror-Bekämpfung mitentwickeln“, wie es Anfang Januar 2011 in der Presse hieß (www.welt.de/politik/deutschland/article13 827651/GSG-9-Profi-wechselt-fuer-ein-Jahr-zu-den-Navy-Seals.html).
Die schnelle Verlegbarkeit der GSG 9 soll Angaben der „BILD Zeitung“ vom 30. Januar 2012 zufolge die Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr Group gewährleisten. Diese gehört zur Firmengruppe RUSLAN SALIS GMBH, die am Leipziger Flughafen eine vergleichbare Flugbereitschaft bereits für die Bundeswehr anbietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Neuanschaffungen sowie Optimierungen vorhandener Ausrüstung sind für die GSG 9 vorgesehen (bitte inklusive Zeitangaben detailliert auflisten), und welche Kosten werden hierfür erwartet?
Mit welchen Firmen wurden Vereinbarungen getroffen bezüglich der raschen Verlegbarkeit von Einheiten, bzw. mit welchen Firmen laufen entsprechende Verhandlungen, und bis wann wird der Abschluss erwartet?
Was wurde konkret hinsichtlich der Zahl binnen 48 Stunden verlegbarer Polizisten, der Ausrüstung, der möglichen Zielgebiete und der Geschwindigkeit der Verlegung vereinbart, bzw. welche konkreten Vereinbarungen strebt die Bundesregierung hierzu an?
Welche weiteren Verlegekapazitäten werden angestrebt?
Welche Transportmittel sollen hierzu bereitstehen?
Welche laufenden Kosten entstehen dem Bund voraussichtlich pro Monat und Jahr für die Bereithaltung der Transportmittel?
Sollte die Meldung von „BILD“ zutreffen, derzufolge als Vertragspartner die Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr Group vorgesehen ist, in welchem Verhältnis steht das Abkommen bzgl. der GSG 9 zu ähnlichen Abkommen der RUSLAN SALIS GMBH mit der Bundeswehr (Synergieffekte, Kosteneinsparungen)?
Welche möglichen Einsatzszenarien in welchen Regionen der Welt und welche konkreten Erfahrungen liegen der Entscheidung, die Verlegefähigkeit zu erhöhen, zugrunde?
Inwiefern beschränken sich die Einsatzszenarien im Falle von Geiselbefreiungen auf die Befreiung
deutscher Geiseln und
von Geiseln auf deutschem Hoheitsgebiet (Schiffe, Botschaften, Flugzeuge)
bzw. gehen über diese Beschränkungen hinaus?
Inwiefern enthalten diese Einsatzszenarien auch ein direktes Vorgehen gegen verdächtige Straftäter
auf Hoher See und
in fremdem Hoheitsgebiet?
Welche weiteren Voraussetzungen sollen für den Aufenthalt von GSG-9- Angehörigen im Einsatzgebiet geschaffen werden (Unterkünfte, Zelte, Trinkwasseraufbereitung usw.)?
Inwiefern ist ein Zusammenhang der Einsatzszenarien bzw. der Überlegungen, die der Verbesserung der Verlegefähigkeit zugrunde liegen, mit den Aktivitäten von Piraten insbesondere vor der ostafrikanischen Küste gegeben?
Aus welchem Grund orientiert sich die GSG 9 innerhalb des ATLAS- Verbundes auf den Schwerpunkt „Maritime Objekte“, und welche Aktivitäten wurden hierbei bislang entfaltet, und welche weiteren sind geplant?
Welche einsatzbezogenen Formen der Zusammenarbeit hat es in den letzten fünf Jahren zwischen GSG 9 und Bundeswehr gegeben (sowohl Einsätze im Inland und Ausland berücksichtigen), und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dabei gehandelt? Welche derartigen Zusammenarbeitformen wurden geprobt (bitte Anzahl von Manövern, Proben, Simulationen, Planspielen auflisten und die wesentlichen Inhalte angeben)?
Inwiefern können Einsätze der GSG 9 außerhalb Deutschlands von der Bundeswehr unterstützt werden?
Inwiefern bestehen Überlegungen für gemeinsame Einsätze von Angehörigen der GSG 9 und der Bundeswehr?
Inwieweit bestehen Überlegungen, solche gemeinsamen Einsätze auch derart zu führen, dass beide Seiten, also sowohl Soldaten als auch Polizisten, bewaffnet vorgehen?
Gäbe es für solche hybriden Einsätze nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage, und wenn ja, welche?
Wie sollen bei solchen Hybrideinsätzen die Unterstellungs- und Kommandobefugnisse geregelt werden, und inwiefern sieht die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die allfällige Unterstellung von Bundespolizisten unter militärisches Kommando?
Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung Angehörige der GSG 9 bei Einsätzen im Ausland logistische oder materielle Hilfe der Bundeswehr erhalten inklusive der Überlassung von Transportmitteln und Waffen, und welche Rechtsgrundlage gäbe es hierfür?
Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung mutmaßliche Straftäter, die von der GSG 9 festgenommen wurden, an Bord von Bundeswehrschiffen in Gewahrsam genommen werden und dort auch von Angehörigen der Bundeswehr festgehalten (eingesperrt, bewacht) werden? Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung Soldaten dazu befugt, Fluchtversuche auch mit Schusswaffenanwendung zu unterbinden?
Inwiefern kann die GSG 9 nach Auffassung der Bundesregierung mit ausländischen Militärs operativ zusammenarbeiten, und inwiefern sieht die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine solche Zusammenarbeit auch bei grundrechtseinschränkenden Einsätzen?
Trifft die Angabe auf der Homepage „soldatenglück.de“ zu, dass die GSG 9 in den letzten Jahren mehrfach Ausrüstung des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten hat, und wenn ja, um welche Ausrüstungsgegenstände handelt es sich (bitte nach Zeitpunkt und mit Angabe der jeweiligen Anzahl auflisten), und welche konkreten Einsätze wurden damit von der GSG 9 durchgeführt?
Inwiefern wurden hierbei auch Waffen oder Waffensysteme oder Munition überlassen?
Auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Kooperation?
Trifft die Angabe von „soldatenglück.de“ zu, dass die GSG 9 auch mehrfach Ausbildungen durch das Kommando Spezialkräfte (KSK) erhalten hat, und wenn ja, um welche Ausbildungen handelt es sich dabei, und wie vielen Angehörigen der GSG 9 kam sie jeweils zuteil?
Welche regelmäßigen und/oder institutionalisierten Kontakte gibt es zwischen der GSG 9 und in- sowie ausländischen (para)militärischen Kräften (bitte Präsenz in Gremien, Veranstaltungen usw. vollständig auflisten)?
Welche weiteren regelmäßigen und/oder institutionalisierten Kontakte zwischen GSG 9 und (para)militärischen Kräften werden darüber hinaus angestrebt?
Ist das auf Bundestagsdrucksache 17/4799 erwähnte, damals in Erarbeitung befindliche Grundlagenpapier zur Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundespolizei inzwischen fertiggestellt, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, es dem Deutschen Bundestag vorzulegen (bitte ggf. als Anlage beilegen)? Falls die Bundesregierung nicht dazu bereit ist, warum nicht, und was sind die wesentlichen Aussagen des Papiers?
Nach welchen Kriterien soll im konkreten Fall entschieden werden, ob die Führung eines Einsatzes gegen mutmaßliche Kriminelle bzw. zur Befreiung von Geiseln von der Bundeswehr oder der Bundespolizei zu übernehmen ist, und wer ist im Zweifelsfall (bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ressorts, bei Nichterreichbarkeit einer Ressortleitung usw.) befugt, diese Entscheidung zu treffen?
Warum ist ein Angehöriger der GSG 9 zu den US-Navy Seals abkommandiert worden?
Welche Überlegungen liegen der Entsendung zu einem militärischen Spezialkommando zugrunde?
Inwiefern wird der GSG-9-Mann bei den Navy Seals an Einsätzen teilnehmen, und welchen Beschränkungen unterliegt er hinsichtlich der Teilnahme an (auch bloßen Beobachtung von) Einsätzen, die extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen, Folter oder Misshandlung von Gefangenen beinhalten?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Praxis des US-Militärs, des Terrorismus verdächtige Personen extralegal (mit Spezialeinsatzkräften oder Drohnen) zu töten, als lehrreich für deutsche Polizisten?
Welches Verhalten erwartet die Bundesregierung von dem GSG-9-Mann, wenn dieser von völkerrechtswidrigen Maßnahmen des US-Militärs bzw. deren Planung erfährt, und gehört zur Erwartung auch, dass er seine Vorgesetzten bei der Bundespolizei oder andere deutsche Stellen benachrichtigt?
Sind in der Vergangenheit bereits Angehörige der GSG 9 zu den Navy Seals oder vergleichbarer Spezialeinheiten anderer Streitkräfte entsandt worden (bitte Zeitraum, Einsatzorte, Einsatztruppe, Aufgabenstellungen angeben und auflisten, an welchen Einsätzen wie viele GSG-9- Angehörige beteiligt waren bzw. sie beobachtet haben)?
Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der „neuen Techniken in der Terrorbekämpfung“, die von dem GSG-9-Angehörigen mitentwickelt werden sollen?
Wann hat die in „Bundespolizei kompakt“ 1/2012 erwähnte Großübung mit 400 Teilnehmern, 12 Hubschraubern und neun Einsatzbooten „zur Befreiung einer gekaperten Großraumfähre in der Ostsee vor Rostock- Warnemünde“ stattgefunden?
Welche Mitgliedstaaten waren daran beteiligt?
Welche, und wie viele ausländische Kräfte waren daran beteiligt, und wie viele hiervon gehören (para)militärischen Einheiten (Gendarmerien usw.) an (bitte vollständig auflisten)?
Welches Szenario lag der Übung zugrunde, und inwiefern ähnelt es anderen Szenarien wie etwa Piraterieangriffe vor Ostafrika?
Wo fand im November 2011 „eine weitere maritime Großübung unter Leitung der spanischen Spezialeinheit UEI“ statt?
Welches Szenario lag der Übung zugrunde, und inwiefern weist es Ähnlichkeiten und Unterschiede zur Übung in der Ostsee sowie zu Szenarien vor der ostafrikanischen Küste auf?
Trifft es zu, dass die UEI eine paramilitärische Einheit im Rahmen der Guardia Civil ist, die dem spanischen Verteidigungsministerium unterstellt ist?
Wie lange dauerte die Übung?
Wie viele Kräfte waren insgesamt daran beteiligt, wie viele deutsche Kräfte waren darunter?
Welche, und wie viele Kräfte hiervon gehörten paramilitärischen Einheiten (Gendarmerien usw.) an (bitte vollständig auflisten)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt über Ort, Zeitraum, Szenario und Teilnehmer der für 2013 geplanten europaweiten Großübung machen?
Wer ist federführend mit der Vorbereitung dieser Übung (inhaltlich wie organisatorisch) betraut, und inwiefern ist die Bundespolizei hieran beteiligt?
Wer soll die Übung leiten?
Inwiefern sollen militärische Kräfte außerhalb des ATLAS-Verbundes daran mitwirken?
Welche weiteren Übungen sind derzeit angestrebt (bitte Datum, Ort, voraussichtlichen Teilnehmerkreis unter Angabe polizeilicher und paramilitärischer Kräfte sowie Szenarien angeben)?
Hält die Bundesregierung für Einsätze der GSG 9 oder anderer Bundespolizeikräfte im Ausland sowie für deren Zusammenarbeit mit militärischen Kräften die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen für sinnvoll oder notwendig, und welche Initiativen will sie dazu entwickeln?