[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10314
17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10018 –
Innovative Speichertechnologien als Eckpfeiler der Energiewende
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Energiewende angekündigt, den
Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis zum Jahr 2020 auf 35
Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent erhöhen zu wollen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt, wie viele Expertinnen und Experten,
die Auffassung, dass in diesem Zeitraum, auch der Umstieg auf eine
Vollversorgung aus erneuerbaren Energien gelingen kann.
In jedem Fall wird ein Großteil der Strombereitstellung aus erneuerbaren
Energien und dabei vor allem durch die volatilen Energieträger Wind und Sonne
erfolgen. Die Erzeugung und der Verbrauch von Strom werden in Zukunft
nicht immer gleichzeitig stattfinden. Der Einsatz von Speichertechnologien
wird daher unerlässlich sein, um den aus erneuerbaren Energien erzeugten
Strom lastfolgefähig zu machen.
Speichertechnologien sind auch aus weiteren Gründen notwendig: Da
konventionelle Kraftwerke aus technischen Gründen kontinuierlich mit einer
Mindestleistung laufen müssen (Must-Run-Leistung), besteht in Phasen einer
hohen Einspeisung aus erneuerbaren Energien die Gefahr einer zu hohen
Stromproduktion, welche zum Beispiel zur Abregelung von Windenergieanlagen
führen kann. In diesen Phasen können Stromspeicher den überschüssigen
Strom aufnehmen, sodass weniger erneuerbare Kapazitäten abgeschaltet
werden müssen.
Darüber hinaus können Stromspeicher Dienstleistungen zur Netzstabilität in
hoher Qualität bereitstellen. Diese Systemdienstleistungen werden mit einem
steigenden Anteil erneuerbarer Energien immer dringlicher. Regelenergie
wird derzeit fast ausschließlich durch die rotierenden Massen konventioneller
Kraftwerke bereitgestellt. Erst wenn Systemdienstleistungen auf Basis
gespeicherter erneuerbaren Energien bereitgestellt werden kann, können
konventionelle Erzeugungskapazitäten mit ihren erheblichen Must-Run-Kapazitäten
dauerhaft vom Netz gehen und Platz für mehr erneuerbare Energien schaffen.
Verschiedene Technologien zur Stromspeicherung stehen in Deutschland zur
Verfügung. Die Breite der Technologien reicht dabei von großen
Pumpspeicherkraftwerken über energiewirtschaftlich nutzbare Großbatterien bis hin Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
13. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10314 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu kleinen Akkus, die in Elektrofahrzeugen eingesetzt werden. Dennoch
findet in Deutschland derzeit kein nennenswerter Zubau an Speicherkapazitäten
statt.
1. Wie groß sind die nach Kenntnissen der Bundesregierung innerhalb und
außerhalb des Bundesgebietes vorhandenen Speicherkapazitäten, welche
direkt mit dem deutschen Stromnetz verbunden sind (bitte jeweils nach Art
des Speichers, Leistung und Energie aufschlüsseln)?
Mit Stand 27. Juni 2012 sind mit dem deutschen Stromnetz insgesamt 9 229
MW Pumpspeicherleistung (Netto-Nennleistung im Generatorenbetrieb)
verbunden. Hiervon befinden sich 6.352 MW in Deutschland, 1 781 MW in
Österreich und 1 096 MW in Luxemburg. Die Kapazität der deutschen
Pumpspeicherkraftwerke beträgt derzeit 37 713 MWh.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Speichern außerhalb
des Bundesgebietes, und mit welchen Staaten führt die Bundesregierung
gegenwärtig Gespräche, um dort weitere Speicherpotenziale nutzbar zu
machen?
Die Nutzung ausländischer Pumpspeicher ist für Deutschland von großer
Bedeutung.
Potenziale hierfür gibt es in Norwegen und in den Alpen. Die Bundesregierung
verfolgt gemeinsam mit Österreich und der Schweiz das Ziel, die bereits heute
stattfindende grenzüberschreitende Nutzung der Pumpspeichertechnologie
weiter auszubauen. Zu diesem Zweck haben die drei genannten Staaten am 1. Mai
2012 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dadurch soll die
Zusammenarbeit im Pumpspeicherbereich auf trilateraler Ebene weiter vertieft, sollen die
bestehenden Kontakte ausgebaut und gemeinsame Schritte auf politischer
Ebene im europäischen Rahmen vorbereitet werden. Die Bundesregierung führt
zum Thema Pumpspeicher außerdem Gespräche mit Norwegen. Norwegen gab
am 21. Juni 2012 bekannt, bis 2018 ein erstes Seeleitungskabel nach
Deutschland zu bauen. So kann Strom zwischen beiden Ländern hin- und herfließen
und Deutschland dort vorhandene Speicherkapazitäten nutzen.
3. Wie hoch wird nach Kenntnissen der Bundesregierung der Bedarf an
Speicherkapazitäten (in Megawatt) in Deutschland in Zukunft sein (bitte nach
den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aufschlüsseln), sofern sich der
Ausbau der erneuerbaren Energien so entwickelt, wie im Energiekonzept der
Bundesregierung vorgesehen?
Die Bundesregierung macht keine Prognose zum künftigen Bedarf an
Speicherkapazitäten. Die der Bundesregierung vorliegenden Studien gehen von
unterschiedlichen Werten hinsichtlich des Bedarfs an Speicherkapazitäten aus, nicht
zuletzt aus dem Grund, dass dieser Bedarf von spezifischen Annahmen im
Rahmen der Studien (wie zur Entwicklung des europäischen Kraftwerksparks
oder zum europaweiten Netzausbau) abhängt. Die Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung unterstellen 7 700 Megawatt
Bruttostromerzeugungskapazitäten von Pumpspeichern in den Jahren 2020 bis 2050.
Im Szenario A der aktuellen Langfristszenarien für das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird davon ausgegangen,
dass sich die Kapazitäten von Pumpspeichern und anderen Speichern von
8 000 Megawatt im Jahr 2020 auf 9 000 Megawatt zwischen den Jahren 2030
bis 2050 erhöhen. Im Jahr 2050 wird im Szenario A der aktuellen
Langfristszenarien zusätzlich von einer Kapazität von 3 300 Megawatt EE-Wasserstoff
ausgegangen, die potentiell als Speicher zu Verfügung stehen könnte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/103144. Welche Forschungsmittel stellt die Bundesregierung konkret für den
Einsatz von Stromspeichern in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 zur
Verfügung, und von wem, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel
vergeben (bitte nach Jahren, Ressorts, Etats und Titeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellt für Forschungsprojekte im Rahmen der
ressortübergreifenden Förderinitiative „Energiespeicher“ in den nächsten Jahren insgesamt
200 Mio. Euro an Fördermitteln bereit, wobei jedes beteiligte Ressort (BMWi,
BMU, BMBF) etwa ein Drittel übernimmt.
Finanzielle Grundlage für die Förderinitiative „Energiespeicher“ ist der
Energie- und Klimafonds (EKF, im Haushalt als Kapitel 60 92 dargestellt):
– BMWi: Titel 683 02, „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Energieeffizienz“
– BMU: Titel 683 01, „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien“
– BMBF: Titel 683 02, „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Energieeffizienz“
In Einzelfällen und nur in begrenztem Umfang können in den
Ressorthaushalten veranschlagte Haushaltsmittel für die Förderinitiative „Energiespeicher“ in
Anspruch genommen werden:
– BMWi: Kapitel 09 03 Titel 683 01 „Energieforschung“
– BMU: Kapitel 16 02 Titel 683 21 „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Erneuerbare Energien“
– BMBF: Kapitel 30 04 Titel 68 541 „Energietechnologien und effiziente
Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
Der Zeitraum der Mittelauszahlungen hängt vom Projektbeginn und der
Laufzeit der einzelnen Forschungsprojekte der Förderinitiative „Energiespeicher“
ab. Eine Aufteilung auf Jahresscheiben ist deshalb derzeit nicht möglich
(Projektlaufzeit i. d. R. 3 bis 4 Jahre).
Die Anträge bzw. Skizzen wurden bei den Ressorts oder beim Projektträger
Jülich (PtJ) eingereicht, dann fachlich geprüft und bewertet und schließlich bei
Förderwürdigkeit in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Finanzmitteln
bewilligt bzw. für die Bewilligung vorgesehen.
Bereits festgelegte Mittel für bewilligte Projekte im Bereich Stromspeicherung
(Förderinitiative „Energiespeicher“ und frühere Maßnahmen ohne thermische
Speicher) sind:
Stand: 22. Juni 2012
Ressort Titel Förderbekanntmachung 2012 2013 2014 2015
Mio. Euro
BMWi 68302 Förderinitiative „Energiespeicher“ 0,0 0,6 0,4 0,3
BMWi 68301 Energieforschungsprogramm 9,5 6,5 2,2 1,0
BMU 68301 Förderinitiative „Energiespeicher“ 0,1 0,1 0,03 0,02
BMU 68321 Energieforschungsprogramm 2,3 1,9 1,2 0,8
BMU 89221 Energieforschungsprogramm 2,8 3,1 1,9 0,6
BMBF 68541 LIB 2015 1,7 0,6
BMBF 68302 Förderinitiative „Energiespeicher“ 6,4 9,3 8,3 5,0
BMBF 68304 LIB 2015, STROM 13,9 10,6 7,5 3,6
Drucksache 17/10314 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. An wen wurden bis dato Energiespeicher-Forschungsgelder vergeben, und
in welcher Höhe?
Eine Aufschlüsselung der Forschungsprojekte mit Laufzeit oder Mittelansatz in
2012 ff ergibt folgendes Bild:
BMWi Forschungsförderung
Zuwendungsempfänger Mio. Euro
BASF 1,51
BMW 6,10
DLR 0,97
Ed. Züblin AG 2,37
ESK GmbH 0,25
Fraunhofer Gesellschaft 2,72
Freudenberg Vliessstoffe KG 0,29
GE Research Center Garching 0,50
Jacobs University Bremen 0,21
Leclanché GmbH 0,84
Lieberr Werk Biberach 0,48
MERCK 1,22
Ooms-Ittner-Hof 0,14
RWTH Aachen 0,26
Robert Bosch GmbH 3,05
RWE Power AG 0,23
SGL Carbon 1,13
Siemens 1,22
Süd-Chemie 0,29
Toda Kogyo 0,08
VW 0,88
Volkswagen Varta Microbattery Forschungsgesellschaft 11,66
W. Westermann Spezialkondensatoren 1,12
Universität Münster 0,62
Würth Solar GmbH 0,22
ZSW Ulm 3,30
Summe 41,66
BMU-Förderung der in Frage 4 erwähnten Projekte
Zuwendungsempfänger Euro
Balcke-Dürr GmbH 438 000
Bayerisches Zentrum für Angewandte Energieforschung
e. V. (ZAE Bayern)
2 014 069
Bethke et al. GmbH 74 628
Bosse Consulting GmbH 80 723
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
(DIW Berlin)
237 488
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) 2 892 214
E.ON Hanse Wärme GmbH 2 768 690
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10314Ed. Züblin AG 680 325
energis GmbH 306 057
Evonik Industries AG 946 052
Fachhochschule Aachen 1 669 349
Ferrostaal GmbH 351 436
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V.
2 227 302
Hager Electro GmbH & Co. KG 404 889
KBA-MetalPrint GmbH 504 100
Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e. V. 534 646
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen 767 029
Saft Batterien GmbH 361 875
SMA Solar Technology AG 918 437
SolarFuel GmbH 122 527
Steca Elektronik GmbH 1 510 585
Steuerungsbau Hanswille GmbH 76 166
Stiftung Umweltenergierecht 232 952
VOLTARIS GmbH 330 400
voltwerk electronics GmbH 2 196 796
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Baden-Württemberg (ZSW)
3 533 567
Summe 26 180 302
BMBF-Förderung
Zuwendungsempfänger Euro
A. Schulman GmbH 29 717
ads-tec GmbH 183 983
BASF SE 4 834 094
Bayerische Motoren Werke AG 10 391
Carl Zeiss Microscopy GmbH 20 000
Chemetall GmbH (Rockwood Lithium) 118 716
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 112 560
Clean Mobile AG 175 106
Deutsche Accumotive GmbH & Co. KG 374 419
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) 115 524
Digatron Industrie-Elektronik GmbH 383 925
Eberhard Karls Universität Tübingen 54 487
EnBW Energie Baden-Württemberg AG 432 479
ESK Ceramics GmbH & Co. KG 77 004
Evonik Industries AG 349 778
EWE – Forschungszentrum für Energietechnologie e. V. 184 315
Fachhochschule Aachen 99 943
Fachhochschule Köln 187 127
FEV GmbH 67 941
Forschungsinstitut für Rationalisierung 72 857
Drucksache 17/10314 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V.
5 636 095
Freudenberg Vliesstoffe KG 468 688
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 808 908
GAIA Akkumulatorenwerke GmbH 73 413
GEMAC – Gesellschaft für Mikroelektronikanwendung
Chemnitz mbH
167 113
GÖPPEL Bus GmbH 2 311 007
Hochschule Aalen – Hochschule für Technik und Wirtschaft 159 568
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) 383 196
Hochschule RheinMain University of Applied Sciences
Wiesbaden Rüsselsheim Geisenheim
188 302
Hoppecke Batterien GmbH & Co. KG 189 480
Infineon Technologies AG 901 376
IoLiTec Ionic Liquids Technologies GmbH 177 336
Justus-Liebig-Universität Gießen 2 052 327
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 488 152
Leclanché GmbH 1 240 107
Leibniz Universität Hannover 845 162
Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung
Dresden e. V.
372 268
Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V. 133 712
Li-Tec Battery GmbH 1 082 271
M & P Motion Control and Power Eletronics GmbH 546 574
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1 260 547
MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien 712 819
Philipps-Universität Marburg 378 324
PHOCOS AG 204 351
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 1 061 000
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen 3 064 907
Robert Bosch GmbH 3 647 753
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 215 326
SCHOTT AG 500 061
SGL CARBON GmbH 609 981
Sondervermögen Großforschung beim Karlsruher Institut für
Technologie (KIT)
2 530 613
STEAG Power Saar GmbH 256 877
Süd-Chemie Aktiengesellschaft 507 799
Technische Universität Berlin 395 151
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig 820 886
Technische Universität Clausthal 501 599
Technische Universität München 435 959
TEMIC Automotive Electric Motors GmbH 120 003
Universität Duisburg-Essen 397 563
Universität Hamburg 170 895
Universität Stuttgart 60 000
Universität Ulm 317 260
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/103146. Welche Entwicklungen von verschiedenen innovativen Speicheroptionen
unterstützt die Bundesregierung in Forschungs-, Pilot- bzw.
Markteinführungsprojekten (bitte nach
a) Wasserspeichern: Pumpspeicher in Bergwerken, in aufgelassenen
Bergbaugebieten, an Staustufen von Bundeswasserstraßen und als
Tankspeicher;
b) elektrochemischen Speichern: Lithium-Ionen, Natrium-Schwefel
Hochtemperatur, Redox Flow, Bleibatterien u. a.;
c) Schwungradspeichern;
d) Druckluftspeichern;
e) Hubspeicherkraftwerken mit festen Massen;
f) Gasspeichern mit Wasserstoff bzw. Methan aus Windstromüberschuss
und
g) Sonstigen
aufschlüsseln)?
BMWi-Förderung
Zu Buchstabe b
BMWi unterstützt die Entwicklung elektrochemischer Speicher breit:
• Im Verbund Linacore um die Robert Bosch GmbH werden Konzepte für
innovative Li-Ionen-Batterien entwickelt und in Fahrzeugen (VW) sowie an
PV-Anlagen (Würth Solar) getestet.
• Zwei Projekte mit direktem Bezug zur Produktion von Li-Ionen-Batterien
werden bei der Volkswagen Varta Microbattery Forschungsgesellschaft
mbH gefördert.
• Eine weitere Entwicklungsrichtung innovativer Li-Ionen-Batterien um die
Firma Leclanché wird im Verbund EiSiBat unterstützt.
• Die für Elektrofahrzeuge neben Batterien wichtige Anwendung der
Superkondensatoren wird im Verbund Energy Caps um BMW gefördert.
• Darüber wird bei BMW ein Projekt für einen innovativen Hochvoltspeicher
unterstützt.
• Das Thema Redox-Flow-Speicher wird im Rahmen der in Kürze
einsetzenden Förderung von Projekten aus der Speicherbekanntmachung
aufgegriffen.
Zu Buchstabe d
BMWi fördert den Verbund ADELE um die Firma RWE Power zur
Entwicklung eines adiabaten Druckluftspeichers.
Universität zu Köln 290 239
VARTA Microbattery GmbH 616 211
Volkswagen AG 677 152
Wacker Chemie AG 60 797
Westfälische Wilhelms-Universität Münster 6 891 999
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung BW
(ZSW)
1 593 368
Summe 54 408 859
Drucksache 17/10314 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Buchstabe f
BMWi-Projekte zur Gasspeicherung von Windüberschussstrom werden in
Kürze gestartet.
BMVBS-Förderung
Im Projekt „Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP): Demonstrations- und Innovationsprojekt RH2-Werder/
Kessin/Altentreptow – Entwicklung und Umsetzung eines Wind-Wasserstoff-
Systems zur CO2-freien Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung von
Windenergie“ fördert BMVBS die Wind-Wasserstoff-Projekt GmbH.
BMU-Förderung
Zu Buchstabe a
Das BMU unterstützt Vorhaben zu untertägigen Pumpspeicher-Kraftwerken in
Deutschland. Hierbei steht einerseits die Nachnutzung bzw. Weiternutzung von
Bergwerken im Vordergrund. Ebenso wird aber untersucht, ob auch die
Anordnung eines Speicherbeckens untertage vorteilhaft ist.
Zu Buchstabe b
Elektrochemische Speicher werden in unterschiedlichen Projekten durch das
BMU gefördert. Dies umfasst Lithium-Ionen-Batterien, z. B. für PV-Speicher-
Systeme und zur Netzregelung, Natrium-Schwefel Batterie-Systeme und die
Weiterentwicklung von Redox-Flow-Batterien. Besonderes Augenmerk hat
dabei die Anpassung solcher Systeme an fluktuierende Erzeuger.
Zu Buchstabe d
Im Bereich Druckluftspeicher fördert das Bundesumweltministerium die
Weiterentwicklung von Niedertemperatur-Druckluftspeicherkraftwerken.
Zu Buchstabe f
Das BMU fördert Technologieentwicklung im Bereich „Power-to-gas“. Hier
werden z. B. Projekte zur Weiterentwicklung von Herstellungsverfahren für
Methan aus Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Methan) gefördert. Im
Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher wird besonders die Kopplung von
regenerativ erzeugtem Strom und Elektrolyse und deren technologische
Umsetzung untersucht.
Zu Buchstabe g
Das BMU fördert auch die Entwicklung von thermischen Speichern, z. B. im
Bereich Solarthermie.
BMBF-Förderung
Zu Buchstabe b
Das BMBF fördert das Thema „Elektrochemische Speicher“ im Rahmen der
Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB2015“ und der Förderinitiative
„Stationäre Energiespeicher“. Übergeordnete Ziele sind Materialoptimierung
(neue und verbesserte Materialien), Effizienzsteigerung und Kostensenkung.
Die Neuentwicklungen betreffen sämtliche Speicherbestandteile, angefangen
von den Elektroden und deren katalytischer Beschichtung über neuartige
Elektrolyte bis hin zu Separatormaterialien. Zum Einsatz kommen u. a.
Nanomaterialien (z. B. carbon nano tubes oder nanoskalige Metalloxide),
Gelpolymerelektrolyte oder Elektrolyte auf Basis von ionischen Flüssigkeiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10314Daneben werden Fragen zum Batteriemanagement behandelt, um die
intelligente Integration eines Li-Ionen-Batteriespeichers z. B. in Kfz-Anwendungen
voranzutreiben; ein 1 MW (700 kWh) Li-Ionen-Speicher zur Lieferung von
Primärregelenergie wird aufgebaut und getestet. Lithium-Schwefelbatterien
werden optimiert, Magnesiumsulfidakkus oder Speichersysteme auf Lithium-
Polymerbasis neu entwickelt; widersprüchliche Anforderungen an die
Elektrode Vanadium-basierter Redox-Flow-Zellen mit Hilfe eines neuartigen
dreidimensionalen Kohlenstoffsubstrats vereint, und so die elektrochemischen
Eigenschaften von Redox-Flow-Batterien verbessert.
Es werden stationäre Hochtemperaturfestkörper-Batterien auf Basis neuartiger
Metall-/Metalloxidbatterien entwickelt und deren Wirtschaftlichkeit und
gesellschaftliche Akzeptanz untersucht.
Zu Buchstabe f
Forschungsschwerpunkte sind die Speicherung bzw. die Erzeugung von
Wasserstoff:
• Eine effiziente Art der H2-Speicherung soll durch die Verwendung von
Kapillarwerkstoffen erreicht werden, die im Vergleich zur
Flüssigwasserstoffspeicherung sowohl eine höhere gravimetrische als auch eine höhere
volumetrische Energiedichte erwarten lassen. Andere Ansätze verfolgen
eine Wasserstoffspeicherung in nanoskalig befüllten Metallhydridspeichern
oder hydridbasierten H2-Speicher aus Hydrid-Graphit-Verbundwerkstoffen.
• Die Elektrolyse soll durch eine Optimierung der Elektrolysezellen,
beispielsweise durch Herstellung von Design-Katalysatoren, bei denen sich die
gewünschten Eigenschaften einstellen lassen, verbessert werden. Vorteile
der alkalischen sollen mit der PEM-Elektrolyse durch den Einsatz von
Anionentauscher-Membranen kombiniert werden,
Zu Buchstabe g
elektrische Speicher
Forschungsschwerpunkt ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit von
Doppelschichtkondensatoren (SuperCaps) durch Steigerung der Leistungs- und
Energiedichte.
thermische Speicher
Einzelne Forschungsvorhaben widmen sich diesem Thema:
• Solarturmkraftwerk Jülich: numerische Modelle neuartiger
Speichersystemkonzepte; Senkung der Kraftwerksbetriebskosten; verbesserter Einsatz des
Wärmeenergiespeichers im Hinblick auf Nutzungsgrad, Flexibilität und
Betriebsdauer.
• Dezentrale Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung als Baustein der
Energieversorgung: Entwicklung der kommunikationstechnischen Anbindung der
KWK-Speicher-Kombination, der Betriebsführung und Software zur
Optimierung des Anlagenmanagements an die Stromversorgung.
7. Welche der in Frage 5 genannten Speicher eignen sich als Sekunden-,
Minuten-, Stunden- und Saisonalspeicher (bitte um Aufschlüsselung)?
Falls sich Frage 7 auf Frage 6 beziehen sollte, würde die Einteilung wie folgt
lauten:
Wasserspeicher (Pumpspeicher) = Minuten- und Stundenspeicher
Elektrochemische Speicher = Sekunden-, Minuten- und Stundenspeicher
Drucksache 17/10314 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchwungradspeicher = Sekundenspeicher
Druckluftspeicher = Stundenspeicher
Hubspeicherkraftwerke = Stundenspeicher
Gasspeicher mit Wasserstoff oder Methan = Saisonalspeicher.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Speicherbonus in
das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung eines Speicherbonus ins
EEG. Um im Rahmen des EEG die Nutzung von Speichern zu fördern, werden
Speicher durch das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus
solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der
erneuerbaren Energien“ von der EEG-Umlage befreit. Im Bereich der Photovoltaik ergibt
sich ein Speicherbonus implizit dadurch, dass die Vergütung künftig unter dem
Haushaltsstrompreis liegt und auf gespeicherten und selbst verbrauchten Strom
zudem weder EEG-Umlage noch Netzentgelte oder Steuern und Abgaben zu
zahlen sind. Mit sinkender Vergütung für Photovoltaikstrom und steigenden
Strompreisen nimmt dieser implizite Speicherbonus kontinuierlich zu.
9. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, einen
Marktanreiz (Rechts- und Investitionssicherheit) für neue
Stromspeichertechnologien zu schaffen, um Kostensenkungspotentiale zu heben, und
um neue Stromspeichertechnologien für die Energiewirtschaft zu
erschließen?
10. Durch welche Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Bundeshaushalts
plant die Bundesregierung, neue Speichertechnologien in das
Stromversorgungssystem zu integrieren?
11. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des energiepolitischen
Sprechers der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Thomas
Bareiß, der in der „dpa“-Meldung „Union will Millionenprogramm für
Stromspeicher“ vom 31. Mai 2012 die Einführung eines
Marktanreizprogramms für Speicher ab dem Jahr 2013 mit einem Volumen von 100 Mio.
Euro fordert, und wenn ja, sind Mittel in dem Finanzplan enthalten, und
wenn nein, warum nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines
Förderinstruments für Stromspeicher aus dem Bundeshaushalt vor dem Hintergrund
der bisherigen Erfahrungen mit haushaltsgebundenen Instrumenten im
Rahmen der Energiewende, wie zum Beispiel dem Mini-KWK-
Impulsprogramm, bei welchem die wiederholten Unterbrechungen der
Förderung nach Auffassung der Fragesteller zu Attentismus geführt und
damit wichtige Klimaschutzinvestitionen verhindert hat?
Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Energiespeicherung ist ein wichtiges Thema beim Übergang zu einer
überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Stromversorgung. Der Bedarf
an Speichern in großem Umfang besteht aber erst mittel- bis langfristig. Im
Mittelpunkt der Aktivitäten der Bundesregierung steht daher, mit
Forschungsförderung die Technologieentwicklung und Demonstrationsprojekte
voranzubringen und parallel zu untersuchen, mit welchen Instrumenten Speicher
gefördert werden sollen. Entscheidend für eine weitergehende Förderung von
Energiespeichern ist ein noch besseres Verständnis über das Zusammenspiel der
einzelnen Komponenten im komplexen Energiesystem. So sind auch eventuelle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10314Konkurrenzen zu anderen Flexibilitätsmaßnahmen im elektrischen System,
z. B. Lastmanagement, flexiblere Kraftwerke oder europäischer
Stromaustausch zu berücksichtigen. Aus Sicht der Bundesregierung muss ein
zukünftiger Einsatz von Speichern und/oder anderen Flexibilitätsmaßnahmen
marktgetrieben, kostenorientiert und technologieoffen erfolgen.
Eine mögliche Unterstützung von einzelnen Speichertechnologien kann nur
sinnvoll sein, falls damit ein signifikanter Systemnutzen verbunden ist. Im
Rahmen einer Studie wird das Bundeswirtschaftsministerium prüfen lassen,
welchen Beitrag zentrale und dezentrale Energiespeicher mittelfristig zur
Netzentlastung bzw. -stabilisierung leisten können, welche Rolle sie für die
Energieversorgungssicherheit spielen können und wie der systemkonforme Einsatz von
Speichern konkret unterstützt werden kann. Dabei sollen Kosten, Nutzen und
Effizienz aller Flexibilisierungsoptionen sorgfältig abgewogen werden. Dabei
wird unter anderem auch zu beachten sein, dass sich durch den Einsatz von
Speichern die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren
Energien ohne eine Belastung durch die Stromsteuer erweitern. Die
Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für den Neubau von Speichern durch
die Befreiung von der EEG-Umlage und den Netzentgelten bereits verbessert
und damit einen wichtigen Schritt getan, damit Speicher wirtschaftlicher am
Markt agieren können.
Gemäß Protokollerklärung der Bundesratssitzung vom 29. Juni 2012 zur
Beratung der EEG-Novelle wird die Bundesregierung noch im Jahr 2012 ein neues
technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für
dezentrale Speicher (insbesondere zur besseren Integration von kleinen bis
mittelgroßen Photovoltaikanlagen in Kombination mit steuerbaren Speichern) bei
der KfW Bankengruppe initiieren und spätestens ab 1. Januar 2013 mit einer
flankierenden Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von mindestens 50 Mio.
Euro auf der Basis des Bundestagsbeschusses vom 29. März 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9152) ausgestalten.
Um die Technologieentwicklung bei Energiespeichern zu beschleunigen, hat die
Bundesregierung die ressortübergreifende Förderinitiative „Energiespeicher“
gestartet. Hierfür stellen BMU, BMWi und BMBF insgesamt 200 Mio. Euro
bereit. Die Förderinitiative ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. Die ersten Projekte
starten jetzt.
13. Wie hoch ist die durch die Bereitstellung von Regelenergie bedingte
Must-Run-Kapazität konventioneller Anlagen (nach Primär-, Sekundär-
und Minutenreserve aufgeschlüsselt)?
14. Wem gegenüber wird diese Mindestleistung angemeldet und
veröffentlicht?
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das
sogenannte Must-Run-Band zu verringern?
16. Inwiefern wird die Beanspruchung von Must-Run-Kapazitäten allen
Marktakteuren gegenüber veröffentlicht?
Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Obwohl die Höhe der Regelleistung bekannt ist, ist es nicht ohne weiteres
möglich, auf die damit verbundene „Must-run“-Kapazität der Kraftwerke zu
schließen, da diese von der jeweiligen Regelleistungsquelle und auch von der
Netzsituation abhängig ist.
Drucksache 17/10314 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen der von IAEW/Consentec/GFH durchgeführten und im Januar
veröffentlichten Studie zur „Ermittlung der technischen Mindesterzeugung des
konventionellen Kraftwerkparks zur Gewährleistung der Systemstabilität in
den Übertragungsnetzen bei hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien“
wurde erstmalig eine Methodik zur Ermittlung der technischen
Mindesterzeugung vorgeschlagen. Die wichtigsten im Rahmen der Studie betrachteten
Aspekte sind (n-1)-Sicherheit, Kurzschlussleistung, Spannungshaltung und
Einhaltung der Systembilanz. Keiner dieser Aspekte dominiert derart, dass bei
dessen Einhaltung implizit auch alle anderen Anforderungen erfüllt sind. Daher
ist eine isolierte Betrachtung eines Aspektes, wie z. B. der Regelenergie, nur
begrenzt aussagefähig.
Zur Einhaltung der Systembilanz ist nicht nur die Bereitstellung von
Regelenergie erforderlich, sondern auch eine Flexibilität der Kraftwerke zur
Sicherstellung eines Lastfolgebetriebs. In dem o. g. Gutachten wurde eine
Wirkleistungserzeugung von 8 bis 25 GW für die Regelung der Systembilanz ermittelt.
Die Spannbreite ergibt sich, da die Mindesterzeugung eine situationsabhängige
Größe ist, die sich aus dem jeweiligen Netznutzungsfall, z. B. der Einspeisung
aus erneuerbaren Energien, ergibt.
Aktuell werden die wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet, um die
technische Mindesterzeugung überhaupt erst zu quantifizieren. Weitergehende
Überlegungen, wie z. B. die Einführung von Melde- oder Veröffentlichungspflichten
oder Maßnahmen zur Reduzierung der Mindesterzeugung, sind daher zurzeit
nicht sinnvoll.
Die Bundesnetzagentur hat aber seit 2006 die Regelenergiemärkte in mehreren
Schritten systematisch geöffnet mit dem Ziel, neben Kraftwerken auch andere
Technologien für den Regelenergiemarkt zu gewinnen, z. B. Speicher oder
abschaltbare und regelbare Lasten.
17. Plant die Bundesregierung, den Betreibern von Stromspeichern
vermiedene Netznutzungsentgelte zu gewähren, ähnlich wie es bei
Stromerzeugern und den Betreibern von Pumpspeicherkraftwerken der Fall ist, wenn
diese die vorgelagerte Netzebene entlasten, und wenn nein, warum nicht?
§ 18 der Stromnetzentgeltverordnung sieht vor, dass Betreiber von dezentralen
Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreiber des
Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt erhalten.
Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder
Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.
Soweit Stromspeicher als dezentrale Erzeugungsanlagen angesehen werden
können, sind sie somit bereits heute grundsätzlich berechtigt, vermiedene
Netznutzungsentgelte unter den Voraussetzungen der Stromnetzentgeltverordnung
zu erhalten. Ob darüber hinaus gegebenenfalls weitere rechtliche Maßnahmen
erforderlich sind, wird die Bundesregierung prüfen, sobald dies aufgrund der
Entwicklung im Bereich der Speichertechnologien angezeigt ist.
18. Aus welchem Grund werden neue Speichertechnologien bei der
Stromsteuer schlechter gestellt, als bereits etablierte Speichertechnologien, und
beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang § 9 Absatz 1
Nummer 2 des Stromsteuergesetzes entsprechend anzupassen?
Eine Begünstigungsnorm, die speziell auf die Förderung von
Speichertechnologien zugeschnitten ist, kennt das Stromsteuergesetz nicht. § 9 Absatz 1
Nummer 2 des Stromsteuergesetzes bestimmt, dass Strom, der zur Stromerzeugung
entnommen wird, von der Stromsteuer befreit ist. Bei dieser Regelung handelt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10314es sich um eine Ausprägung des sog. Herstellerprivilegs, das die
Mitgliedstaaten nach Maßgabe von Artikel 14 der Richtlinie 2003/96/EG zu beachten
haben, und nicht um eine Vorschrift zur gezielten Förderung von
Speichertechnologien.
Im Übrigen wird die Bundesregierung beobachten, ob die geltenden
stromsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Ergebnis zu einer ungerechtfertigten
Benachteiligung neu entwickelter Speichertechnologien führen können, und – im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – die erforderlichen Schritte einleiten,
um solche Benachteiligungen zu vermeiden.
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ISSN 0722-8333]