[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10229
17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10026 –
Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um sich greifende prekäre Beschäftigung und steigender Leistungs- und
Kostendruck prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter in Deutschland.
Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach Auskunft der Deutschen
Rentenversicherung inzwischen der Hauptgrund für Frühverrentungen.
Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist ihr Anteil an den Frühverrentungen von
24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen.
Gleichzeitig sind demografischer Wandel und drohender Fachkräftemangel in
der deutschen Wirtschaft allgegenwärtig. Deutschland kann es sich nicht
leisten, auf Arbeitskräfte zu verzichten. Daher gilt es, die Arbeitswelt so zu
gestalten, dass Beschäftigte bis zum Eintritt in das Rentenalter gesunde
alternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden.
Vor diesem Hintergrund steht der Arbeitsschutz vor großen
Herausforderungen. Eine humane Arbeitsgestaltung ist das Gebot der Stunde und daher ist der
Bedarf an Beratung und Überwachung durch effektive Aufsichtsbehörden
groß. In der Zusammenfassung des von der Bundesregierung vorgelegten
„Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Jahr 2010 ist
aber nachzulesen, „dass in den Bundesländern der Personalstand der
Gewerbeaufsicht – wie in den letzten Jahren schon – weiter kontinuierlich
abgebaut wird und parallel dazu die Zahlen von besichtigten Unternehmen und
von Besichtigungen in Unternehmen rückläufig sind. Eine aufmerksame
Verfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beschäftigung in Deutschland befindet sich auf Rekordniveau; das
Ausmaß der Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Jahren deutlich
zurückgegangen. Insofern teilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller zum Ausdruck gebrachte Auffassung, der Arbeitsalltag vieler Beschäftigter
sei von prekärer Beschäftigung geprägt, ausdrücklich nicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juni
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10229 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonalstand und Ressourcen
1. Wie hat sich der Personalstand der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz
nach Kenntnis der Bundesregierung von 2005 bis heute pro Jahr entwickelt
(bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und
Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht den
Personalstand der Aufsichtsbehörden der Länder und der
Unfallversicherungsträger im jährlichen Bericht über Sicherheit und Gesundheit (SuGA) bei der
Arbeit auf der Basis der von den Ländern bzw. den Unfallversicherungsträgern
übermittelten Daten. Die Entwicklung des Personalstandes ist in nachfolgender
Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1: Personalstand der Aufsichtsbehörden
2. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich der
Personalentwicklung der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz in den letzten Jahren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung (bitte nach
Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften
differenzieren)?
Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der
Länder (Artikel 30, 83 Grundgesetz – GG, § 21 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).
Die Länder nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit (Artikel 83 GG)
wahr. Sie legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch
Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren. Die Kontrolle
erfolgt durch Beratungs- und Revisionstätigkeiten in den Betrieben, entweder
anlassbezogen (z. B. auf Grund von Beschwerden), im Rahmen von
Sonderaktionen (z. B. in Betrieben einer bestimmten Branche) oder regelmäßig im
Rahmen allgemeiner Revisionen.
Im jährlichen SuGA hat die Bundesregierung seit mehreren Jahren immer
wieder auf den kontinuierlichen Personalabbau in der Arbeitsschutzaufsicht der
Länder und die rückläufigen Zahlen von besichtigten Unternehmen und
Besichtigungen hingewiesen.
Rückfragen bei Ländern und Unfallversicherungsträgern ergaben, dass das im
SuGA dargestellte Personal der Aufsichtsbehörden der Länder eine Vielzahl
von Aufgaben ergänzend zum Arbeitsschutz bzw. außerhalb des
Arbeitsschutzes wahrnimmt. Diese Aufgaben sind in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen. Die Personalressourcen, die in den Ländern ausschließlich für den
Arbeitsschutz zur Verfügung stehen, dürften damit niedriger liegen als im
SuGA dargestellt. Die Länder arbeiten zurzeit daran, eine realistische
Darstellung der Personalressourcen, die in den Ländern für den Arbeitsschutz zur
Verfügung stehen, zu erarbeiten.
Jahr Arbeitsschutzaufsicht derLänder gewerbliche BG
UVT
öffentliche Hand landwirtschaftliche BG
2005 3870 4297 653 500
2006 3521 4215 648 493
2007 3340 4256 643 486
2008 3218 4185 640 478
2009 3101 4211 645 486
2010 3218 4192 634 481
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10229Der Personalstand der Aufsichts- und Beratungsdienste der
Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften und
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) beläuft sich auf ca. 4 800 Personen und ist über die
letzten fünf Jahre annähernd konstant geblieben. Davon sind ca. die Hälfte
Aufsichtspersonen mit Besichtigungstätigkeit. Die Anzahl der Aufsichtspersonen
mit Besichtigungstätigkeit ist in den letzten Jahren leicht rückläufig, da die
Aufsichtspersonen angesichts der sich verändernden Arbeitswelt neben ihrer
direkten Betriebsbesichtigung zunehmend dafür sorgen, dass Fachexperten aus
ihren Häusern für weitergehende Beratungen zu psychischen Belastungen,
Demografie oder arbeitsbedingter Gesundheitsförderung zur Verfügung stehen.
Es gibt weder im nationalen Recht noch in europäischen oder internationalen
Vereinbarungen konkrete quantitative Anforderungen an den Umfang
einzusetzender Personal- oder sonstiger Ressourcen für die Aufsichtstätigkeit, so dass
diesbezügliche konkrete Anforderungen an die Länder nicht gestellt werden
können. Gleichwohl beobachtet die Bundesregierung den Personalabbau bei
der Arbeitsschutzaufsicht der Länder nicht ohne Sorge.
Die Bundesregierung wirkt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgaben
der Arbeitsschutzaufsicht bei den Ländern hin.
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage des Vorsitzenden des Länderausschusses für
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI), Steffen Röddecke, der im „IG Metall
Tipp für den Arbeitsplatz Nr. 43, 2011“ mit den Worten zitiert wird: „Der
staatliche Arbeitsschutz ist durch den teilweise massiven Abbau von
Stellen in einzelnen Bundesländern an seine Grenzen gestoßen. Er ist dort
nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen umfassend
nachzukommen. Es können nur noch die dringendsten Pflichtaufgaben erledigt
werden. Der Arbeitsschutz agiert damit wie die Feuerwehr, er löscht, wenn es
brennt. Weitere für die Gesundheit wichtige Aufgaben, wie etwa die
Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychischen
Fehlbelastungen werden dadurch vernachlässigt“?
Eine Rückfrage beim Länderausschuss für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik (LASI) ergab folgende Einschätzung:
Die Aussage ist auch weiterhin zutreffend. Es gibt einige Länder, bei denen der
Personalbestand derzeit gerade noch ausreichend ist. Es gibt aber auch Länder
mit einer deutlich geringeren Personalausstattung. Allgemein wird in den
Ländern mit einem weiteren Personalabbau in der Arbeitsschutzverwaltung
gerechnet.
Hinsichtlich Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Bundesregierung
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufsichtspersonen
ausreichend qualifiziert sind, um den Anforderungen bei der Besichtigung von
psychischen Gefährdungen angemessen gerecht zu werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Regierung?
Die Integration des Gefährdungsfaktors „psychische Belastung“ in die
Arbeitsschutzaufsicht erfordert eine veränderte Herangehensweise. Die bisherigen
Konzepte greifen hier nicht. Psychische Belastungen sind im Rahmen von
Betriebsbesichtigungen nur schwer zu ermitteln. Ein einfacher Soll-Ist-Vergleich
Drucksache 17/10229 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(wie z. B. bei physikalischen oder stoffbezogenen Grenzwerten) ist nicht
möglich. Psychische Belastungen müssen im Rahmen von Gesprächen mit dem
Arbeitgeber und den Beschäftigten sowie durch intensive Beobachtungen vor Ort
ermittelt werden. Eine solche Vorgehensweise ist zeit- und
personalaufwändiger als die bisherige Ermittlung der klassischen Gefährdungsfaktoren, die in
Verordnungen und staatlichen Regeln weitgehend konkretisiert sind. Erste
Schritte zur Qualifizierung der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten haben die
Länder und die Unfallversicherungsträger bereits frühzeitig eingeleitet. So
wurde im Jahr 2009 die LASI-Veröffentlichung LV 52 „Integration psychischer
Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der
Arbeitsschutzbehörden der Länder“ erarbeitet. Mit der Umsetzung der LV 52 wurde durch ein
spezielles länderübergreifendes Schulungskonzept begonnen.
Im Rahmen des Handlungsschwerpunktes „Schutz und Stärkung der
Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ der GDA wird die
Qualifizierung der Aufsichtspersonen der Länder und auch der Unfallversicherungsträger
einen Schwerpunkt darstellen. Eine „Leitlinie Beratung und Überwachung zu
psychischer Belastung“ ist in Vorbereitung.
5. Bestätigt die Bundesregierung, dass den Aufsichtsbehörden in den letzten
Jahren weitere neue zusätzliche „fachfremde“ Aufgaben übertragen
wurden, ohne weiteres Personal einzuplanen?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass die Aufsichtsbehörden
dennoch ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden können?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass den Aufsichtsbehörden in den letzten
Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen worden sind.
Zur Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflichten wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Besichtigungen und Sanktionen
6. Wie viele Besichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich in den Jahren 2005 bis heute pro Jahr durchgeführt, und wie viele
davon
a) in kleinen Betrieben,
b) in mittelgroßen Betrieben und
c) in großen Betrieben
(bitte jeweils nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung
und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die Anzahl der
Besichtigungen der Aufsichtsbehörden der Länder und der
Unfallversicherungsträger im jährlichen SuGA auf der Basis der von den Ländern bzw. den
Unfallversicherungsträgern übermittelten Daten. Die Zahl der Besichtigungen
ist in nachfolgender Tabelle 2 dargestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10229Tabelle 2: Besichtigungen
7. Wie viel Prozent der Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2005 bis heute pro Jahr besichtigt (bitte nach kleinen, mittelgroßen und
großen Betriebe differenzieren)?
Die besichtigten Betriebe sind in Tabelle 3 der Anlage dargestellt.
Gewerbeaufsicht der Länder
Betriebe mit … Beschäftigten
Jahr 1 bis 19 20 bis 499 500 und mehr Sonstige *) gesamt
2005 156.659 **) **) 151.684 391.318
2006 149.924 70.543 9.063 140.949 370.479
2007 141.447 66.440 8.332 131.021 347.240
2008 125.902 63.055 7.846 135.396 332.199
2009 120.608 56.283 6.675 131.743 315.309
2010 114.886 59.937 7.200 118.230 300.253
*) Baustellen, überwachungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betrieben u. ä.
**) aufgrund Umstellung der Betriebsgrößenklassen keine eindeutige Zuordnung möglich.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Unternehmen mit ... abhängig beschäftigten Vollarbeitern
Jahr 0 bis 9 10 bis 499 500 und mehr unbekannt gesamt
2005 304.737 287.716 31.065 22.433 645.951
2006 258.224 245.825 27.222 18.700 549.971
2007 261.255 246.480 24.667 17.041 549.443
2008 287.607 265.873 27.571 21.932 602.983
2009 247.018 228.555 24.007 10.156 509.736
2010 241.416 226.604 19.514 11.476 499.010
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften *)
2005 169.351
2006 157.371
2007 141.294
2008 128.381
2009 127.523
2010 117.196
*) Bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wird keine Aufteilung nach Größe
der Unternehmen vorgenommen.
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Unternehmen mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern
Jahr 0 bis 9 10 bis 499 500 und mehr unbekannt gesamt
2005 4.223 5.500 4.904 269 14.896
2006 3.783 5.500 5.119 235 14.637
2007 2.171 5.342 5.727 160 13.400
2008 1.981 5.502 4.871 480 12.834
2009 1.709 4.394 4.533 239 10.875
2010 1.995 4.619 4.365 0 10.979
Drucksache 17/10229 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Arbeitsschutzbereiche (u. a. „psychische Belastungen“ und
„Arbeitszeit“) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
prozentualen Größenordnung bei den Betriebsbesichtigungen jährlich in den
Jahren 2005 bis heute überprüft (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern,
Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder erfassen ihre Überwachungs- und
Beratungstätigkeiten jährlich nach einem vorgegebenen Schema. Unter anderem
werden die im Rahmen einer Betriebsbesichtigung behandelten Sachgebiete
erfasst. Diese sind in nachfolgender Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4: Produktorientierte Darstellung der Arbeitsschutzbehörden der
Länder (2010)
Pos.
Technischer Arbeitsschutz,
Unfallverhütung und
Gesundheitsschutz
Tätigkeiten
in %
Tätigkeiten
absolut
1 Technischer Arbeitsschutz 81,3 456.978
1.1 Arbeitsschutzorganisation 18,9 106.098
1.2
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten,
Ergonomie 23,6 132.833
1.3 Arbeitsmittel, Medizinprodukte 18,5 103.891
1.4
Überwachungsbedürftige
Anlagen 5,5 30.909
1.5 Gefahrstoffe 8,7 49.054
1.6 Explosionsgefährliche Stoffe 2,0 11.518
1.7 Biologische Arbeitsstoffe 1,0 5.686
1.8
Gentechn. veränderte
Organismen 0,1 740
1.9 Strahlenschutz 1,2 6.583
1.10 Beförderung gefährlicher Güter 1,1 6.216
1.11 Psychische Belastungen 0,6 3.450
2
Techn. Arbeits- und
Verbraucherschutz 5,4 30.262
2.1 Geräte- und Produktsicherheit 4,5 25.068
2.2
Inverkehrbringen gefährlicher
Stoffe und Zubereitungen 0,6 3.147
2.3 Medizinprodukte 0,4 2.047
3 Sozialer Arbeitsschutz 12,5 69.982
3.1 Arbeitszeit 5,1 28.593
3.2
Sozialvorschriften im
Straßenverkehr 2,0 11.514
3.3
Kinder- und
Jugendarbeitsschutz 1,3 7.359
3.4 Mutterschutz 2,7 15.256
3.5 Heimarbeitsschutz 1,3 7.260
4 Arbeitsmedizin 0,8 4.682
5
Arbeitsschutz in der
Seeschifffahrt 0,0 42
Summe Position 1 bis 5 100 561.946
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10229Im Jahr 2010 haben die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Länder
insgesamt 300 252 Besichtigungen in 121 990 Betrieben durchgeführt. Bei den
Besichtigungen wurden insgesamt 561 946 Sachgebiete behandelt (1,87
Sachgebiete/Besichtigung).
Anhand Tabelle 4 wird deutlich, dass der Schwerpunkt bei den Besichtigungen
im „Technischen Arbeitsschutz“ liegt. Das Sachgebiet „Arbeitsplatz,
Arbeitsstätte, Ergonomie“ wird bei jeder zweiten Besichtigung thematisiert, das
Sachgebiet „Arbeitszeit“ bei jeder zehnten Besichtigung. Das Sachgebiet
„psychische Belastung“ wird hingegen im Durchschnitt bei jeder neunzigsten
Besichtigung behandelt.
Seit dem Jahr 2001 führen die Unfallversicherungsträger eine Sonderabfrage zu
Beratung, Anordnung und Beanstandungen in den Arbeitsschutzbereichen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben durch. Dabei werden
im Bereich Gesundheitsschutz unter anderem die Maßnahmen des
Unternehmens in punkto Ergonomie, psychische Belastungen oder Arbeitsorganisation
hinsichtlich der Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren geprüft und
ggf. Unternehmer und Versicherte beraten. Die Sonderabfrage zeigt eine
deutliche Ausprägung der Aktivitäten im Bereich Gesundheitsschutz. Die
Beratungen im Bereich der Regelbesichtigung der Betriebe zu diesem Thema sind in
den letzten fünf Jahren annähernd konstant und betragen ca. 40 Prozent der
Gesamtaktivitäten. Die Anordnungen im Themenfeld Gesundheitsschutz stiegen
im Verhältnis zum Themenfeld Arbeitssicherheit an, und zwar von 21,8 Prozent
im Jahr 2005 auf 25,4 Prozent im Jahr 2010 (Anteil an den gesamten
Anordnungen). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Statistik nur die Aktivitäten
der Aufsichtsdienste abbildet. Die Aktivitäten der anderen Präventionsberater
der Unfallversicherungsträger (Arbeitspsychologen, Arbeitshygieniker,
Arbeitsmediziner, Gesundheitswissenschaftler, etc.) sind nicht berücksichtigt,
machen aber inzwischen einen nicht unwesentlichen Teil der Beratungen der
Betriebe aus.
9. Wie häufig stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Betriebsbesichtigungen pro Jahr seit 2005 bis heute absolut und prozentual zu allen
geprüften Betrieben heraus, dass die geprüften Betriebe keine
Gefährdungsbeurteilungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen ohne die Beachtung
von psychischen Gefährdungen durchgeführt haben (bitte nach
Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften
differenzieren)?
Diese Daten werden in den Jahresberichten der staatlichen
Arbeitsschutzbehörden der Länder bisher statistisch nicht erfasst, und auch die
Unfallversicherungsträger verfügen nicht über verlässliche Aussagen.
Im Rahmen der Dachevaluation der 1. Periode zur Umsetzung der GDA
wurden deutschlandweit über alle Wirtschafts- und Größenklassen insgesamt 6 500
Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen befragt. Aus den
Antworten ergibt sich, dass 52 Prozent der befragten Arbeitgeber für ihren
Betrieb angaben, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben. Je kleiner
ein Betrieb desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine
Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde. Ähnliche Ergebnisse ergab eine im Jahr 2009 von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführte
repräsentative Befragung von Inhaberinnen und Inhabern bzw.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern in Klein- und Kleinstunternehmen (BAuA:
„Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Inhaber/innen/Geschäftsführer/
innen in Klein- und Kleinstunternehmen“, Dortmund/Berlin/Dresden 2011).
Drucksache 17/10229 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbbildung 1:Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach
Größenklasse („Werden an den Arbeitsplätzen in Ihrem
Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?“)
In der o. g. repräsentativen Befragung wurde nach der Einbeziehung der
„psychischen“ Belastungsfaktoren „soziale Beziehungen“ und
„Arbeitszeitgestaltung“ in die Gefährdungsbeurteilung gefragt. 44 Prozent bzw. 48 Prozent
der befragten Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, gaben
an, dass sie diese Belastungsfaktoren einbezogen haben. In der erwähnten
Untersuchung wurde auch direkt nach der Einbeziehung psychischer Belastungen
in die Gefährdungsbeurteilung gefragt. Bezogen auf die Grundgesamtheit der
repräsentativen Stichprobe von 6 500 Betrieben führen insgesamt 20 Prozent
der befragten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung von
psychischen Belastungen durch. Die entsprechende Verteilung auf die
Betriebsgrößenklassen zeigt die oben angeführte Abbildung.
10. Werden die Besichtigungen nach Kenntnis der Bundesregierung in allen
Branchen gleichermaßen durchgeführt oder werden Branchen
schwerpunktmäßig geprüft, bei denen Verstöße gegen Arbeitszeit- und
Arbeitsschutzvorschriften zu gravierenden gesundheitlichen Schäden bei den
Beschäftigten führen, wie beispielsweise bei der Transport-, Logistik-,
Call Center-, Leiharbeits- oder Pflegebranche?
Eine Rückfrage beim LASI ergab folgende Einschätzung:
Vor der Einführung der GDA haben die einzelnen Länder individuelle
Schwerpunkte nach ihren eigenen Erfahrungen und Kriterien festgesetzt. Mit Einfüh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10229rung der GDA im Jahr 2008 setzen sich Unfallversicherungsträger und
Arbeitsschutzbehörden der Länder gemeinsame Ziele. Diese Ziele werden mit
gemeinsamen Arbeitsprogrammen untersetzt. Die Arbeitsprogramme orientieren sich
an Branchen, bei denen eine besondere Relevanz besteht. So wurden in der
GDA-Periode von 2008 bis 2012 u. a. in den Bereichen Transport und Logistik,
Hotel und Gaststätten, Pflege, Bau sowie Zeitarbeit Arbeitsprogramme
durchgeführt. Neben den GDA-Arbeitsprogrammen führen die Länder und
Unfallversicherungsträger noch reguläre Besichtigungen durch. Zur risikoorientierten
Steuerung der Überwachung erarbeiten die Länder zurzeit ein Konzept für ein
gemeinsames Grundverständnis über risikoorientierte Aufsichtstätigkeiten, so
dass eine Konzentration der Überwachungsbehörden auf Problemschwerpunkte
ermöglicht wird.
11. Zu wie vielen Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheiden und
Strafanzeigen haben die Besichtigungen nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich in den Jahren 2005 bis heute geführt, und in welchen
Arbeitsschutzbereichen sind die meisten Mängel aufgetreten (bitte jeweils
nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und
Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Die Daten sind in nachfolgender Tabelle 5 zusammengestellt.
Tabelle 5: Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und
Strafanzeigen
Anordnungen
2010 2009 2008 2007 2006 2005
1
Baden-Württemberg 145 134 138 124 210 145
2 Bayern 6.291 5.872 6.161 4.695 5.097 5.078
3 Berlin 137 192 202 307 296 322
4 Brandenburg 531 593 520 497 340 460
5 Bremen 36 76 52 75 120 99
6 Hamburg 81 56 38 45 38 88
7 Hessen 116 91 82 79 72 45
8 Mecklenburg-
Vorpommern 312 297 368 303 306 317
9 Niedersachsen 950 848 958 784 818 287
10 Nordrhein-Westfalen 1.893 2.021 2.149 1.237 612 128
11 Rheinland-Pfalz 192 226 288 354 357 311
12 Saarland 12 0 10 12 3 5
13 Sachsen 902 1.014 1.038 1.255 1.680 1.520
14 Sachsen-Anhalt 30 138 111 185 270 222
15 Schleswig-Holstein 30 38 53 18 44 47
16 Thüringen 184 117 525 134 80 108
Summe: 11.842 11.713 12.693 10.104 10.343 9.182
Drucksache 17/10229 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerwarnungen
2010 2009 2008 2007 2006 2005
1
Baden-Württemberg
2 Bayern 117 184 400 496 359 291
3 Berlin 6 10 10 22 16 25
4 Brandenburg 104 117 94 103 62 69
5 Bremen 6 10 4 11 7 28
6 Hamburg 1 1 2 2 0 0
7 Hessen 25 19 15 37 56 34
8 Mecklenburg-
Vorpommern 82 41 105 65 51 91
9 Niedersachsen 36 52 55 51 20 24
10 Nordrhein-Westfalen 535 265 571 1115 346 169
11 Rheinland-Pfalz 9 32 2 35 43 35
12 Saarland 0 2 2 1 0 0
13 Sachsen 63 43 60 66 37 62
14 Sachsen-Anhalt 1 12 10 20 22 66
15 Schleswig-Holstein 1 14 4 7 10 6
16 Thüringen 17 22 23 10 43 27
Summe: 1.003 824 1.357 2.041 1.072 927
Bußgeldbescheide
2010 2009 2008 2007 2006 2005
1
Baden-Württemberg 145 128 85 70 128 31
2 Bayern 159 190 141 149 169 144
3 Berlin 86 67 64 52 10 18
4 Brandenburg 102 105 112 91 80 30
5 Bremen 11 7 4 3 5 21
6 Hamburg 6 7 4 3 1 1
7 Hessen 62 60 79 59 76 73
8 Mecklenburg-
Vorpommern 60 33 65 64 23 36
9 Niedersachsen 218 242 267 220 191 332
10 Nordrhein-Westfalen 455 179 156 266 178 259
11 Rheinland-Pfalz 63 62 52 158 133 123
12 Saarland 17 9 10 2 8 1
13 Sachsen 190 143 66 47 31 22
14 Sachsen-Anhalt 4 33 25 28 25 30
15 Schleswig-Holstein 4 53 10 5 19 34
16 Thüringen 67 49 79 65 22 9
Summe: 1.649 1.367 1.219 1.282 1.099 1.164
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10229Strafanzeigen
2010 2009 2008 2007 2006 2005
1
Baden-Württemberg
2 Bayern 33 25 61 17 17 69
3 Berlin 20 50 36 47 42 21
4 Brandenburg 3 0 0 0 0 2
5 Bremen 5 1 1 0 6 3
6 Hamburg 0 0 0 1 0 0
7 Hessen 11 13 9 20 16 16
8 Mecklenburg-
Vorpommern 6 5 9 0 0 3
9 Niedersachsen 56 85 43 34 6 30
10 Nordrhein-Westfalen 108 29 10 8 3 54
11 Rheinland-Pfalz 12 23 90 6 4 7
12 Saarland 2 4 1 1 0 0
13 Sachsen 1 5 4 2 4 1
14 Sachsen-Anhalt 2 9 4 8 12 6
15 Schleswig-Holstein 2 6 5 0 5 3
16 Thüringen 4 0 0 2 2 1
Summe: 265 255 273 146 117 216
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder
Bußgeldbescheide
gegen Versicherte
Anordnungen
nach § 17
Abs. 1 SGB
VII
Anordnungen
nach § 19
Abs. 2 SGB
VI
Beanstandungen
2005 896 752 24.879 3.344 766.724
2006 802 574 22.101 4.200 918.268
2007 801 469 20.976 4.249 868.215
2008 697 548 21.756 3.676 859.557
2009 438 573 19.328 3.475 817.353
2010 400 462 18.102 4.024 841.709
Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften
Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder
Bußgeldbescheide
gegen Versicherte
Anordnungen
nach § 17
Abs. 1 SGB
VII
Anordnungen
nach § 19
Abs. 2 SGB
VI
Beanstandungen
2005 493 3 44.110 1.072 386.670
2006 316 7 41.226 850 333.614
2007 243 5 53.529 867 333.983
2008 477 6 49.814 697 270.902
2009 110 350 58.353 603 267.546
2010 382 4 55.258 796 259.962
Drucksache 17/10229 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Besichtigungen und die
Schwerpunktsetzungen dem Handlungsbedarf entsprechend ausreichen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen?
Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bedeuten
Handlungsbedarf. Ob die Anzahl der Besichtigungen durch die Aufsichtsdienste gesteigert
werden muss, oder ob auch andere Formen der Verbreitung von
Arbeitsschutzwissen effizient eingesetzt werden können, ist Gegenstand der Beratungen mit
den Ländern und Unfallversicherungsträgern.
Insbesondere seit der Etablierung der GDA werden die
Arbeitsschutzschwerpunkte auf der Grundlage empirischer Befunde und gesellschaftlicher Bedarfe
im Einklang der Träger der GDA unter intensiver Einbeziehung der
Sozialpartner festgelegt. Die Bundesregierung unterstützt mit den ihr zur Verfügung
stehenden Instrumenten „Forschung und Entwicklung“ (insbesondere durch die
BAuA) sowie „Programme und Initiativen“ (insbesondere Initiative Neue
Qualität der Arbeit) die Aufsichtstätigkeit von Ländern und
Unfallversicherungsträgern.
13. Gibt es in der Bundesregierung eine Diskussion um die Verschärfung der
Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitsschutz, insbesondere vor dem
Hintergrund des 2011 verabschiedeten Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG), das im Gegensatz zu vorhergehenden Gesetzen auch Sanktionen
vorsieht und Geldstrafen bis zu 3 000 Euro bei minderen, 30 000 Euro bei
schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder
fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der
Pflichten aus dem GPSG sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
verhängt werden können?
Wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu?
Das Arbeitsschutzrecht sieht derzeit bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
Zuwiderhandlung einen Bußgeldrahmen von 5 000 Euro bis 25 000 Euro (§ 25
Arbeitsschutzgesetz) bzw. in bestimmten Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem
Jahr oder Geldstrafe (§ 26 des Arbeitsschutzgesetzes) vor.
Im Jahr 2011 ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten und
hat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) aus dem Jahr 2004
abgelöst. Bereits das GPSG sah Geldbußen bis zu einer maximalen Höhe von
3 000 Euro bzw. 30 000 Euro sowie ggf. Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr
vor. Die Geldbußen sind im ProdSG auf 10 000 Euro bzw. 100 000 Euro
heraufgesetzt worden.
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder
Bußgeldbescheide
gegen Versicherte
Anordnungen
nach § 17
Abs. 1 SGB
VII
Anordnungen
nach § 19
Abs. 2 SGB
VI
Beanstandungen
2005 0 0 4.042 219 43.809
2006 0 0 2.437 271 45.288
2007 0 0 2.596 256 45.053
2008 0 0 2.154 239 39.230
2009 0 0 1.516 184 31.164
2010 0 0 1.359 154 30.679
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10229Das ProdSG dient dem Verbraucher- und Arbeitsschutz gleichermaßen. Die
Sanktionen des ProdSG setzen nicht voraus, dass ein Schaden beim
Verbraucher eingetreten ist.
Die Sanktionsmöglichkeiten im Arbeitsschutzgesetz und in den dazu
erlassenen Verordnungen sind grundsätzlich ausreichend.
ILO-Übereinkommen, „Senior Labour Inspections Committee“ (SLIC)
14. Kommt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung aus dem
Übereinkommen Nummer 81 der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) nach, das bereits 1955 ratifiziert wurde, und in dem sich die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, die Arbeitsschutzaufsicht zu
gewährleisten und eine ausreichende Zahl von Aufsichtsbeamten zur
Verfügung zu stellen, um eine wirksame Ausführung der Aufgaben der
Aufsicht zu gewährleisten?
Wenn ja, wie ist das mit den Personalkürzungen beispielsweise in Bayern
zu vereinbaren?
Wenn nein, was plant die Bundesregierung?
Die Bundesrepublik Deutschland kommt sämtlichen Verpflichtungen aus dem
Übereinkommen Nummer 81 der Internationalen Arbeitsorganisation nach. Ihr
kommt dabei zugute, dass im dualen System des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes die Arbeitsschutzaufsicht sowohl hoheitlich durch den Staat als auch
durch die Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
wahrgenommen wird.
15. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher im Zuge der Umsetzung
des ILO-Übereinkommens Nr. 187 ergriffen, das 2010 ratifiziert wurde
und allgemeine Grundsätze für die Gestaltung einer nationalen
Arbeitsschutzpolitik festlegt, nach denen Regierungen zur Verhütung von
Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen am Arbeitsplatz die ständige
Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fördern haben und gemeinsam mit den
Sozialpartnern eine nationale Politik entwickeln müssen, um eine sichere
und gesunde Arbeitsumwelt zu gewährleisten, und was plant die
Bundesregierung diesbezüglich, insbesondere im Bereich der psychischen
Gefährdungen?
Mit der im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch
verbindlich geregelten GDA erfüllt Deutschland die gestellten Handlungsaufträge
des ILO-Übereinkommens 187 – Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz. Die
in § 20a ArbSchG normierten Kernelemente dieser innerstaatlichen Strategie
sind:
1. die Entwicklung gemeinsamer Ziele im Bereich des Arbeitsschutzes (incl.
Festlegung von konkreten Handlungsfeldern und Eckpunkten für
Arbeitsprogramme sowie Evaluierung),
2. die Verbesserung der Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung
und Überwachung der Betriebe sowie
3. die weitere Optimierung der Rechtsetzung im Arbeitsschutz.
Die Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der GDA obliegt gemäß § 20b
ArbSchG der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz, die sich aus Vertretern von
Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zusammensetzt. Ihrer
Bedeutung für den Gesamtprozess entsprechend haben die Sozialpartner eine
herausgehobene Stellung sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Festlegung der
Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Eckpunkte für Arbeitsprogramme er-
Drucksache 17/10229 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehalten (§ 20b Absatz 1 ArbSchG). In diesen Feldern nehmen sie mit beratender
Stimme an der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz teil. Ein in der Regel jährlich
stattfindendes Arbeitsschutzforum bezweckt den Dialog mit den beteiligten
Fachkreisen, der Wissenschaft und der Fachöffentlichkeit (§ 20b Absatz 3
ArbSchG). Die Träger der GDA haben sich im Konsens mit den Sozialpartnern
für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf folgende konkrete Arbeitsschutzziele
verständigt:
• Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen,
• Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen,
• Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen.
Die Abschlussberichte der GDA-Arbeitsprogramme mit entsprechenden
Evaluierungen werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 vorgelegt.
Gleiches gilt für den Abschlussbericht der GDA-Dachevaluation.
Parallel zu den laufenden GDA-Arbeitsprogrammen der ersten Strategieperiode
wurden die Nationalen Arbeitsschutzziele für die zweite Strategieperiode 2013
bis 2018 bereits festgelegt. Dabei wurde für die zweite GDA-Periode ein
stärkerer Schwerpunkt auf den gesundheitsgerechten Umgang mit psychischen
Gefährdungen gelegt. Die Ziele lauten:
• Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
• Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und
Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich,
• Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer
Belastung.
Bei der Umsetzung des dritten Zieles wird es zunächst darum gehen,
Aktivitäten und Instrumente zu entwickeln, die – in erster Linie dem Aufsichtspersonal
von Unfallversicherungsträgern und Ländern, in zweiter Linie aber auch den
Betrieben – ein frühzeitiges Erkennen und eine Beurteilung im Hinblick auf
psychische Gesundheitsgefährdungen ermöglichen. Im Weiteren sollen
präventive, arbeitsorganisatorische sowie gesundheits- und Kompetenz fördernde
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Gesundheitsrisiken durch
arbeitsbedingte psychische Belastungen entwickelt und umgesetzt werden.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die bereits 2006 erfolgte Rüge des
SLIC der EU, das die Qualität der deutschen Arbeitsaufsicht bemängelt
und den deutschen Akteuren eine zu defensive Sanktionspolitik, eine
unzureichende Beteiligung von Betriebs- und Personalräten und eine fast
nur reaktive Überwachungsstrategie sowie eine mangelnde
Ressourcenausstattung der Vollzugsbehörden bescheinigt hat, und welche konkreten
Maßnahmen wurden aufgrund des Berichts des SLIC seither ergriffen,
um die kritisierten Missstände zu beheben?
Das von der Europäischen Kommission im Jahr 1982 eingerichtete „Senior
Labour Inspectors Committee“ (SLIC) hat die Aufgabe, die Kommission bei
der Überprüfung der Umsetzung des EU-Regelwerks zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterstützen und für eine gleichmäßige
Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten Sorge zu tragen. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe hat das SLIC u. a. gemeinsame Grundsätze für die
Arbeitsaufsichtsbehörden aller 27 Mitgliedstaaten bezüglich einer einheitlichen Überprüfung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufgestellt (common
principles for labour inspection in relation to health and safety in the workplace). Zur
Überprüfung der Umsetzung dieser gemeinsamen Grundsätze wurde ein
System gegenseitiger Audits entwickelt, wobei die nationalen Arbeitsaufsichts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10229systeme – auf freiwilliger Basis – jeweils durch ein Expertensystem aus
anderen Mitgliedstaaten im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen evaluiert werden.
Im Ergebnis der vom SLIC in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006
durchgeführten Evaluation wurde – wie in der Fragestellung beschrieben – eine
Reihe von kritischen Anmerkungen und Empfehlungen gegeben. Diese haben
zu den im Folgenden dargelegten Reaktionen geführt:
a) Mangelnde strategische Ausrichtung im deutschen Arbeitsschutzsystem
Als Reaktion auf den Vorwurf einer mangelnden strategischen Ausrichtung
haben sich die den Arbeitsschutz in Deutschland tragenden Institutionen – der
Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger – in enger Abstimmung
mit den Sozialpartnern auf die Entwicklung und Umsetzung der GDA
verständigt. Die Strategie wurde im Jahr 2008 gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz und
im Siebten Buch Sozialgesetzbuch verankert.
b) Unzureichende Kooperation und Koordination der Arbeitsschutzbehörden
der Länder
Ein abgestimmtes Vorgehen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der
Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe wurde
durch die Entwicklung gemeinsamer Grundverständnisse in der Form von
Leitlinien sowie durch eine arbeitsteilige Umsetzung der Arbeitsprogramme
befördert. So wurden die „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“
und die „Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ als
Grundlagen für die Umsetzung der gesetzlich geforderten gemeinsamen Beratungs-
und Überwachungsstrategie von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
(NAK) verabschiedet.
Eine weitere Voraussetzung für die effektive Umsetzung von
Arbeitsschutzvorschriften ist, dass diese praktikabel, in sich konsistent und vor allem für die
Anwender leicht handhabbar und aus sich heraus verständlich sind. Ein wichtiger
Baustein hierzu ist das im August 2011 verabschiedete Leitlinienpapier zur
Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz.
c) Überwiegend reaktive Überwachungsstrategie und defensive
Sanktionspolitik
Die abnehmenden Personalressourcen in den Arbeitsschutzbehörden der
Länder haben dazu geführt, dass für aktive und geplante
Überwachungsmaßnahmen in den meisten Ländern weniger Zeit zur Verfügung steht. Als Alternative
wird das Konzept der risikoorientierten Überwachung verfolgt. Für die
Auswahl und Priorisierung der zu besichtigenden Betriebe im Rahmen dieses
Konzeptes arbeitet der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
derzeitig an gemeinsamen Standards.
d) Unzureichende Beteiligung von Betriebs- und Personalräten
In den Dienstanweisungen für die Arbeitsschutzbehörden ist in fast allen
Ländern vorgeschrieben, dass die Betriebs- und Personalräte, soweit vorhanden, in
geeigneter Weise über die Überwachungsmaßnahmen informiert und
einbezogen werden. Eine solche Forderung wird auch in die LASI-Veröffentlichung
zur Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit integriert
werden.
e) Mangelnde Ressourcenausstattung
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
D
ru
cksach
e 17/10229
–
1
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage zu Frage 7
gesamt
s.
triebe in
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in %
162.405 2.551.357 6,37%
,28% 150.093 2.262.726 6,63%
,29% 144.048 2.277.999 6,32%
,70% 131.021 2.320.408 5,65%
,91% 124.479 2.529.491 4,92%
,59% 121.990 2.500.569 4,88%Gewerbeaufsicht der Länder
Betriebe mit … Beschäftigten
Jahr 1 bis 19 20 bis 499 500 und mehr
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in%
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
be
Be
%
2005 118.364 2.328.444 5,08% *) *) *) *) *) *)
2006 110.080 2.046.311 5,38% 37.625 211.469 17,79% 2.388 4.946 48
2007 104.925 2.059.294 5,10% 36.697 213.783 17,17% 2.426 4.922 49
2008 94.012 2.098.426 4,48% 34.787 217.011 16,03% 2.222 4.971 44
2009 90.522 2.286.918 3,96% 31.888 237.966 13,40% 2.069 4.607 44
2010 85.285 2.260.022 3,77% 34.393 235.977 14,57% 2.312 4.570 50
*) aufgrund Umstellung der Betriebsgrößenklassen keine
eindeutige Zuordnung möglich
Tabelle 3: Besichtigte Betriebe
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
7
–
D
ru
cksach
e 17/10229
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Unternehmen mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern
Jahr 0 bis 9 10 bis 499 500 und mehr Gesamt (einschl. unbekannte Größe)
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in
%
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in %
2005 240.019 2.724.141 8,81% 113.376 343.217 33,03% 4.303 5.854 73,51% 358.371 3.167.447 11,31%
2006 222.162 2.587.249 8,59% 105.360 346.791 30,38% 4.311 5.508 78,27% 332.553 3.003.122 11,07%
2007 209.862 2.565.477 8,18% 105.600 379.285 27,84% 4.362 8.097 53,87% 320.504 3.007.798 10,66%
2008 181.239 2.609.009 6,95% 99.170 388.995 25,49% 4.045 8.407 48,11% 284.454 3.027.321 9,40%
2009 178.448 2.807.872 6,36% 97.797 372.396 26,26% 3.896 5.823 66,91% 280.141 3.188.801 8,79%
2010 163.143 2.922.719 5,58% 104.258 376.158 27,72% 3.825 5.862 65,25% 271.226 3.307.526 8,20%
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Unternehmen mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern
Jahr 0 bis 9 10 bis 499 500 und mehr Gesamt
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in
%
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes. Betriebe
in %
2005 117.109 1.670.879 7,01%
2006 107.523 1.645.355 6,53%
2007 102.557 1.638.610 6,26%
2008 94.884 1.615.397 5,87%
2009 97.488 1.598.842 6,10%
2010 96.196 1.647.623 5,84%
D
ru
cksach
e 17/10229
–
1
8
–
D
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u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Unternehmen mit … abhängig beschäftigten Vollarbeitern
Jahr 0 bis 9 10 bis 499 500 und
mehr
Gesamt (einschl. unbekannte Größe)
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe
in %
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in
%
aufgesuchte
Betriebe
Anzahl
Betriebe
bes.
Betriebe in %
2005 2.330 9.094 25,62% 2.876 13.681 21,02% 637 1.298 49,08% 5.843 25.174 23,21%
2006 1.938 9.051 21,41% 3.035 13.763 22,05% 617 1.337 46,15% 5.590 25.234 22,15%
2007 1.873 8.975 20,87% 3.221 13.960 23,07% 623 1.304 47,78% 5.755 27.109 21,23%
2008 1.630 8.772 18,58% 3.262 14.193 22,98% 617 1.309 47,14% 5.576 24.402 22,85%
2009 1.305 8.857 14,73% 2.805 14.397 19,48% 581 1.327 43,78% 4.724 24.670 19,15%
2010 1.557 8.427 18,48% 3.165 14.185 22,31% 688 1.319 52,16% 5.410 24.051 22,49%
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]