[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10298
17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE.
– Drucksache 17/10078 –
Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2012 präsentierte die Bundesregierung die neue Länderliste für die
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das volle Instrumentarium
der bilateralen EZ soll demnach nur noch in der Zusammenarbeit mit 50
Kooperationsländern zum Einsatz kommen. Die Auswahl dieser Länder wurde
laut BMZ nach den Kriterien Leistungsfähigkeit, Regierungsführung und
Rahmenbedingungen, Armut und Bedürftigkeit, Arbeitsteilung (mit anderen
Geberländern) sowie deutsche Interessen getroffen. Auch die
Menschenrechtssituation in einem potenziellen Kooperationsland und die Relevanz für
globale öffentliche Güter flossen, laut BMZ, in die Auswahl ein.
Neben den Kooperationsländern mit bilateralen Länderprogrammen
(Kategorie 1) wurden solche mit fokussierter regionaler oder thematischer
Zusammenarbeit (Kategorie 2) sowie weitere Kooperationsländer (Kategorie 3)
bestimmt.
Die Zusammenstellung der Kooperationsländer in den unterschiedlichen
Kategorien lässt allerdings den Verdacht zu, dass in erster Linie politische
Vorlieben der Bundesregierung und wirtschaftliche Interessen der deutschen
Industrie den Ausschlag bei der Auswahl gegeben haben. Rohstoffreiche Länder in
Zentralasien fanden Eingang in Kategorie 1, ohne dass nachvollziehbar wäre,
inwiefern sie die oben genannten Kriterien (insbesondere hinsichtlich
Regierungsführung, aber auch hinsichtlich Armut und Bedürftigkeit) erfüllen. Eine
Präzisierung ihrer Auswahlkriterien blieb die Bundesregierung schuldig.
Der Verbleib von Honduras in Kategorie 1 bei gleichzeitiger Herabstufung
von Nicaragua in Kategorie 2 hat weithin Verwunderung ausgelöst. Bei
mehreren Gelegenheiten begründete die Bundesregierung die Herabstufung von
Nicaragua mit der schlechten Regierungsführung, insbesondere im
Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im November
2011, bei denen Präsident Daniel Ortega und die Regierungspartei FSLN
(Frente Sandinista de Liberación Nacional) mit großer Mehrheit von den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 10. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10298 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWählerinnen und Wählern bestätigt worden waren, mit autoritären Tendenzen
und mangelnder Entwicklungsorientierung. Diese Argumente überzeugen
nicht.
Die Politik der nicaraguanischen Regierung ist durchaus
entwicklungsorientiert. In den letzten sechs Jahren konnte der GINI-Koeffizient, der die soziale
Ungleichheit misst, erheblich reduziert werden. Die Sozialprogramme der
Regierung tragen zur Überlebenssicherung bislang marginalisierter
Bevölkerungsgruppen bei. Die hohe Zustimmung gerade der ärmeren
Bevölkerungsschichten zu dieser Politik kam in den Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen deutlich zum Ausdruck. Auch wenn von vereinzelten Unregelmäßigkeiten
ausgegangen wird, haben internationale Wahlbeobachter, auch die der EU,
nicht den Vorwurf der Wahlfälschung erhoben.
Angesichts der Zusammenarbeit mit Regierungen, die über eine wesentlich
fragwürdigere Legitimation verfügen und in deren Ländern wesentlich
weniger Entwicklungsfortschritt festzustellen ist, entsteht der Eindruck, dass
unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, um solche Regierungen unter Druck
zu setzen, die die neoliberalen Entwicklungsvorstellungen des
Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht teilen.
Im Nachbarland Honduras sind seit dem Putsch vom 28. Juni 2009 bis zum
heutigen Tage gravierende Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.
Kleinbauern, die gegen Landraub kämpfen, Aktivisten sozialer Bewegungen
und kritische Journalisten werden bedroht und ermordet. Es herrscht
allgemeine Straflosigkeit. Ungeachtet dessen wird Honduras in der BMZ-
Länderliste in Kategorie 1 geführt. Der Putsch von 2009 gegen eine demokratisch
legitimierte Regierung war von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit seinerzeit äußerst wohlwollend kommentiert worden.
Protagonisten des Putsches waren von der Stiftung nach Deutschland eingeladen worden,
wo sie in Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages auftreten konnten.
1. Welche deutschen Interessen (siehe oben genannter Kriterienkatalog)
flossen in die Einstufung von Honduras in Kategorie 1 und von Nicaragua in
Kategorie 2 der BMZ-Länderliste ein?
Auf alle Kooperationsländer wurden auf der Grundlage des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und FDP die in der Ausschussdrucksache 17(19)307
genannten Kriterien, angewandt (s. Anlage). Das Kriterium spezifischer
deutscher Interessen im engeren Sinne spielte weder im Falle von Honduras noch
von Nicaragua eine herausragende Rolle für die Bewertung. Zur Einstufung
von Nicaragua als Kooperationsland mit fokussierter regionaler oder
thematischer Zusammenarbeit siehe Antwort zu Frage 94 des Abgeordneten Thilo
Hoppe auf Bundestagsdrucksache 17/8509 vom 26. Januar 2012.
2. Kann die Bundesregierung die Bewertung von Honduras und Nicaragua
hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit (siehe oben genannter
Kriterienkatalog) anhand konkreter Indikatoren darstellen?
Die Leistungsfähigkeit aller Kooperationsländer wurde anhand des
Bertelsmann Transformation Index (BTI) und den Kriterien
„Entwicklungsorientierung“ und „Governance-Niveau“ bewertet. In beiden Ländern gibt es weiterhin
Defizite beim Kriterium der Leistungsfähigkeit; dies kommt z. B. in einer
mittleren Einstufung nach dem BTI zum Ausdruck (Honduras: 5,88 – Platz 57;
Nicaragua: 5,63 – Platz 66 von 128, vgl. Status-Index des BTI 2010).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/102983. Kann die Bundesregierung die Bewertung von Honduras und Nicaragua
hinsichtlich ihrer Regierungsführung (siehe oben genannter
Kriterienkatalog) anhand konkreter Indikatoren darstellen?
Siehe Antworten zu den Schriftlichen Fragen 2 und 94 des Abgeordneten Thilo
Hoppe auf Bundestagsdrucksache 17/8509 vom 26. Januar 2012, indem
besonders auf die Bedeutung des Kriteriums der verschlechterten Governance-
Situation in Nicaragua hingewiesen wird. Die Governance-Situation in Honduras
kann als grundsätzlich entwicklungsorientiert gewertet werden, ist aber auch
noch von Defiziten in der Umsetzung und in der Leistungsfähigkeit von
Institutionen geprägt. Zu den Wahlen in Honduras, vgl. Antwort zu Frage 14.
4. Wie hat die Bundesregierung den Faktor Armut und Bedürftigkeit (siehe
oben genannter Kriterienkatalog) bei der Kategorisierung von Honduras
und Nicaragua gewertet?
Die Faktoren Armut und Bedürftigkeit spielen gemessen an internationalen
Indikatoren sowohl für Honduras wie auch für Nicaragua weiterhin eine wichtige
Rolle. Beide Länder haben mit fortbestehender hoher und z. T. noch
wachsender Armutsrelevanz zu kämpfen.
5. Welche Erwägungen haben die Bundesregierung dazu geführt, die
Menschenrechtslage und die Regierungsführung in Honduras ausreichend
positiv einzuschätzen, sodass das Land Aufnahme in Kategorie 1 der BMZ-
Länderliste finden konnte?
Eine problematische Menschenrechtslage allein muss nicht automatisch zu
einer Veränderung in der Kategorie der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit führen, insbesondere wenn positive Entwicklungen erkennbar sind. Zudem
hat Honduras seit Januar 2010 wieder eine gewählte, grundsätzlich
entwicklungsorientierte Regierung. Eine Regierung der nationalen Einheit wurde
gebildet und ein klares Bekenntnis zur nationalen Aussöhnung gegeben. Es finden
politische Reformen statt und eine offizielle Wahrheitskommission wurde
eingesetzt.
6. Angesichts der hohen Zahl politisch motivierter Morde und der
allgemeinen Straflosigkeit in Honduras, kommt die Bundesregierung dennoch zu
der Auffassung, die Menschenrechtslage in Honduras sei günstiger zu
bewerten als in Nicaragua (bitte begründen)?
Die Bundesregierung vergleicht grundsätzlich nicht die Menschenrechtslage in
verschiedenen Staaten miteinander, sondern bewertet die Menschenrechtslage
und die Anstrengungen der Regierung zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in dem jeweiligen Land.
Die Menschenrechtslage in Honduras ist besorgniserregend. Politische und
soziale Säuberungen sind unter Staatspräsident Porfirio Lobo keine
Regierungspolitik, kommen aber durch Teile der Sicherheitskräfte trotzdem vor. Besonders
bedroht sind Medienvertreter und Menschenrechtsverteidiger. Verschärft wird
diese Situation durch die alarmierende Sicherheitslage mit der höchsten
Mordrate weltweit. Dies ist vor allem durch die zunehmende Aktivität der
Drogenkartelle, Korruption und Unterwanderung von Justiz und Polizei durch die
Organisierte Kriminalität sowie eine weitgehende Straflosigkeit bedingt. Die
Regierung Lobo ist sich dieser Problematik bewusst. Mit dem
Menschenrechtsbeauftragten und der Menschenrechtskommission der Regierung, vor allem
Drucksache 17/10298 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeaber mit dem neuen Menschenrechts- und Justizministerium hat Präsident
Porfirio Lobo neue Institutionen geschaffen, die helfen sollen, die
Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Um eine Säuberung der Polizei von
kriminellen Elementen zu erreichen, wurde am 12. März 2012 eine Kommission zur
Reform der öffentlichen Sicherheit gegründet, die aus Vertretern der
Zivilgesellschaft und internationalen Vertretern besteht.
Menschenrechte in Nicaragua sind formell geschützt, doch in der Praxis oft
vernachlässigt. Dies gilt vor allem für die bürgerlichen und politischen Rechte.
Nach den fehlerbehafteten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 6.
November 2011 (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 13) kam es besonders im
Norden des Landes zu schweren Zwischenfällen, die insgesamt vier Tote und
über 40 Verletzte gefordert haben. Die Polizei genießt als relativ
korruptionsarme Institution und aufgrund der Achtungserfolge im Kampf gegen die
Drogenkriminalität und das Organisierte Verbrechen einen guten Ruf in der
Bevölkerung. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind in der
nicaraguanischen Verfassung festgeschrieben. Schwerwiegende Probleme gibt es hingegen
bei den Frauenrechten. In Nicaragua ist seit 2006 auch in Fällen von
Vergewaltigung, Inzest oder Gefährdung des Lebens der Mutter eine Abtreibung
verboten. Die intrafamiliäre und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen
bewegt sich auf extrem hohen Niveau und steigt weiter.
7. Mit welchen Gesprächspartnern innerhalb der Regierungen, Institutionen
und Zivilgesellschaften in Honduras und Nicaragua hat sich die
Bundesregierung in der Vorbereitung der Entscheidung über die Einstufung der
beiden Länder als Kooperationsländer getroffen?
Für die Einschätzung der Situation in Nicaragua und Honduras bilden
Gespräche der Botschaften und des BMZ im Kooperationsland, insbesondere bei und
am Rande von Regierungsverhandlungen und Konsultationen, ebenso eine
wichtige Grundlage wie die bereits aufgeführten Indizes und Kriterien. Die
Botschaften stehen vor Ort in regelmäßigem Kontakt mit diversen Vertretern
der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen sowie mit
Regierungsvertretern.
8. Kann die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Gespräche im Hinblick
auf die Beurteilung der Voraussetzungen der beiden Länder (insbesondere
hinsichtlich Regierungsführung, Menschenrechte und Leistungsfähigkeit)
für die Einstufung als Kooperationsländer darstellen und diese den
einzelnen Gesprächspartnern zuordnen?
Siehe Antwort zu Frage 7. Zudem finden diese Gespräche regelmäßig mit
einem Grad an Vertraulichkeit statt, so dass eine Zuordnung zu einzelnen
Gesprächspartnern nicht vorgenommen werden kann.
9. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass es ihr zusteht, die Außenpolitik
eines möglichen Kooperationslandes (in diesem Fall Nicaragua) zu
bewerten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Außenpolitik eines Landes per se.
Vielmehr dienen die Bewertung der Friedensorientierung des jeweiligen
Landes in Krisen- und Konfliktsituationen und die Bewertung der Mitarbeit in
internationalen Prozessen und Gremien sowie in regionalen
Kooperationsmechanismen als wichtige Informationen für Art und Umfang der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1029810. Welche Rolle spielt die außenpolitische Ausrichtung Nicaraguas
(Anlehnung an Venezuela und Russland, Integration im Rahmen von ALBA –
Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América, Bolivianische
Allianz für Amerika) für die Bewertung der Potenziale einer deutsch-
nicaraguanischen Entwicklungszusammenarbeit?
Die außenpolitische Ausrichtung Nicaraguas, z. B. im Kontext von ALBA,
spielt für die Bewertung der Potenziale einer deutsch-nicaraguanischen
Entwicklungszusammenarbeit keine Rolle. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 9.
11. Welche Bewertung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen ist in die
Entscheidung für die Herabstufung Nicaraguas in der Länderliste
eingeflossen?
Siehe Antwort zu Frage 1. Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen
waren nicht das Hauptkriterium für die Einstufung Nicaraguas als
Kooperationsland mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit in der
Länderliste. Sie wurden gleichwohl über den Bertelsmann Transformation Index
mit erfasst.
12. Welche Rolle spielt die Entwicklung des GINI-Koeffizienten in einem
potenziellen Kooperationsland bei der Einschätzung der
Entwicklungsorientierung seiner Regierung, und wie floss diese Erwägung in die
Bewertung von Nicaragua und Honduras ein?
Siehe Antwort zu Frage 1. Der GINI-Koeffizient spielt grundsätzlich eine Rolle
bei der Einschätzung der Entwicklungsorientierung eines Landes. Allerdings ist
die Datenlage nicht sehr aktuell. Der Koeffizient hat keine entscheidende
Bedeutung bei der Bewertung von Nicaragua und Honduras gehabt.
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Zustimmung der
Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner zu ihrem Präsidenten und der FSLN, die
sich in den Wahlen im November 2011 ausdrückte und die auch von
solchen Wahlbeobachtern nicht grundsätzlich angezweifelt wurde, die von
vereinzelten Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen berichteten?
Gemäß Artikel 147 der Verfassung von Nicaragua (Verbot einer dritten
Amtsperiode sowie einer unmittelbaren Wiederwahl) war eine erneute Kandidatur
von Staatspräsident Daniel Ortega bei den Präsidentschaftswahlen im
November 2011 eindeutig ausgeschlossen. Die Verfassung kann nur vom Parlament
geändert werden, was nicht geschehen ist. Insofern war seine erneute
Kandidatur verfassungswidrig.
Laut Feststellungen der EU-Wahlbeobachtungsmission kam es bereits im
Vorfeld der Wahlen zu massiven Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung des
Wählerverzeichnisses und der Ausstellung von Wahlausweisen. Diese haben sich im
Wahlprozess fortgesetzt. Hierzu zählen: Wahllokale, die vor der Zeit öffneten
und in dieser Zeit nur mit Mitgliedern der FSLN besetzt waren; Personen, die
bis zu viermal gewählt haben; die Abwesenheit von Wahlbeobachtern der
Oppositionsparteien in vielen Wahllokalen insbesondere beim
Auszählungsprozess aufgrund von Behinderungen durch den Obersten Wahlrat; Nichtzulassung
von diversen regierungskritischen nationalen Nichtregierungsorganisationen
zur Wahlbeobachtung; Verweigerung der Zulassung von Internationalen
Wahlbeobachtern der OAS-Mission in 20 Prozent der besuchten Wahllokale sowie
eine intransparente Veröffentlichung der Wahlergebnisse ohne eine
Aufschlüsselung der Ergebnisse auf die einzelnen Wahlbezirke.
Drucksache 17/10298 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Einschätzung der internationalen Wahlbeobachter von EU und OAS
haben diese Tatsachen breite Räume für verdeckte Wahlmanipulationen eröffnet.
Die Chancengleichheit der Parteien und ihrer politischen Vertreter war nicht
gewährleistet. Das Wahlergebnis konnte deshalb von den Wahlbeobachtern
nicht hinreichend verifiziert werden und es bestehen erhebliche Zweifel an der
demokratischen Legitimation des Wahlergebnisses. Die tatsächliche Höhe der
Zustimmung zu Präsident Daniel Ortega ist deshalb nicht feststellbar. Gleiches
gilt für die parallel abgehaltenen Parlamentswahlen.
14. Hält die Bundesregierung die Wahlen in Honduras vom November 2009,
die unter der Putsch-Regierung abgehalten und von vielen
demokratischen Kräften boykottiert worden waren, für eine ausreichende
Legitimationsgrundlage für eine Zusammenarbeit mit Honduras in Kategorie 1 der
Länderliste (bitte begründen)?
Ebenso wie die USA und die EU hält die Bundesregierung die Wahlen vom
29. November 2009 für eine ausreichende Legitimationsgrundlage für eine
Zusammenarbeit mit der daraus hervorgegangenen Regierung Lobo, da die
Festsetzung des Wahltermins und die Auswahl der Kandidaten noch unter der
Vorgängerregierung Zelaya gemäß den Vorgaben von Verfassung und
Wahlgesetz erfolgten.
Obwohl im unmittelbaren Vorfeld der Wahlen demokratische Freiheiten durch
die zeitweise Verhängung des Ausnahmezustandes durch das dann regierende
De-facto-Regime Micheletti einschränkt waren und die oppositionelle
Widerstandsfront zum Boykott der Wahlen aufgerufen hatte, verliefen diese
weitgehend ungestört mit einer für Honduras durchschnittlichen Wahlbeteiligung.
Nach übereinstimmenden Berichten internationaler Beobachter wurden auch
die Stimmen korrekt ausgezählt und ergaben einen eindeutigen Wahlsieg von
Porfirio Lobo von der Partido Nacional de Honduras. Auch der am 7. Juli 2011
veröffentlichte Bericht der offiziellen Wahrheitskommission, der die Ereignisse
um den 28. Juni 2009 eindeutig als Staatsstreich und das De-facto-Regime
Micheletti als illegale Regierung einstuft, kommt zu dem Schluss, dass die Wahlen
vom 29. November 2009 rechtens gewesen seien, da der Wahlaufruf bereits vor
dem Staatsstreich erfolgt sei; daher sei auch die Regierung Lobo die legale
Regierung des Landes. Insgesamt hat sich die Problematik um die internationale
Einschätzung der Legitimation der Regierung Lobo spätestens mit der
Wiederaufnahme von Honduras in die OAS Anfang Juni 2011 gelöst.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der jeweils letzten
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Kirgistan, Usbekistan,
Tadschikistan, Afghanistan, Pakistan und der Demokratischen Republik Kongo
(alles Länder der Kategorie 1) im Vergleich zu Nicaragua?
Die Bundesregierung bewertet den Verlauf von Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen stets vor dem Hintergrund der landesspezifischen Geschichte,
Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen. Ein direkter Vergleich allein
anhand des Kriteriums des Verlaufs von Wahlen ist im Kontext der Länderliste
wenig sinnvoll und daher nicht vorgesehen. Zu Nicaragua siehe die Antwort zu
Frage 13; zu den Wahlen in den anderen aufgeführten Ländern ist Folgendes zu
bemerken:
Usbekistan
Am 27. Dezember 2009 fanden in Usbekistan Parlamentswahlen statt, die
wegen Nichterfüllung der OSZE-Standards kritisiert wurden. Die Partei des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10298Staatspräsidenten errang 53 von 135 Sitzen, alle übrigen Mandate gingen an
regimetreue Parteien.
Tadschikistan
Am 28. Februar 2010 fanden in Tadschikistan Parlamentswahlen statt, die von
den Wahlbeobachtern der OSZE als weder fair noch demokratisch beurteilt
wurden. Die oppositionelle „Partei der Islamischen Wiedergeburt“ konnte nur
ihre zwei Parlamentssitze verteidigen; die anderen 61 Sitze haben die
regierende „Demokratische Volkspartei“ und andere regierungsnahe Parteien inne.
Kirgisien
Kirgisien hat am 30. Oktober 2011 einen neuen Präsidenten gewählt. Der mit
63 Prozent der Stimmen gewählte Premierminister Almazbek Atambajew trat
am 1. Dezember 11 sein Amt als Präsident an. Erstmals in Zentralasien ging die
Macht friedlich und nach demokratischen Wahlen auf einen Nachfolger über.
OSZE und Europarat haben die Wahlen als friedlich, den Wahlkampf als offen
und fair eingestuft. Allerdings stellten die Beobachter auch deutliche Defizite
fest, vor allem bei den Wählerlisten sowie der Auszählung und Berechnung der
Stimmen.
Afghanistan
Seit dem Sturz des Taliban-Regimes gab es in Afghanistan zwei
Präsidentschafts- und zwei Parlamentswahlen. Hamid Karsai gewann Wahlen 2004 und
wurde auch in den nächsten Präsidentschaftswahlen 2009 in seinem Amt
bestätigt. Die Wahlen für das Parlament fanden 2005 und 2010 statt.
Alle seit 2001 abgehaltenen Wahlen entsprachen demokratischen Grundsätzen.
Es gab zwar Unregelmäßigkeiten und Defizite, dennoch waren die Wahlen in
Anbetracht der Sicherheitslage inklusiv.
Pakistan
Pakistan kehrte mit Parlamentswahlen im Februar 2008 nach einer Periode der
Militärherrschaft zur Demokratie zurück. Die Wahlen wurden von der damals
oppositionellen Volkspartei PPP gewonnen, die unter Premierminister Gilani
eine Koalitionsregierung bildete. Seitdem ist ein mit Rückschlägen behafteter
Prozess der Demokratisierung im Gang. Die Senatswahlen im März 2012
wurden international als Zeichen demokratischen Fortschritts aufgefasst.
Demokratische Republik Kongo
Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 28. November 2011 sind
umstritten. Es gibt Vorwürfe wegen technischer Mängel, Manipulation und
Wahlfälschung, die das politische Klima belasten. Unter elf Kandidaten wurde
Staatspräsident Joseph Kabila im Amt bestätigt. Die „Präsidentielle Mehrheit“,
ein Parteienbündnis zur Unterstützung von Präsident Joseph Kabila, konnte im
Parlament eine Mehrheit erringen.
Drucksache 17/10298 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie und nach welchen Indikatoren bewertet die Bundesregierung die
Regierungsführung in Kirgistan, Usbekistan, Tadschikistan, Afghanistan,
Pakistan und der Demokratischen Republik Kongo (alles Länder der
Kategorie 1) im Vergleich zu Nicaragua?
Siehe Antwort zu Frage 2 und den dort genannten Kriterien bezogen auf die
Länderliste sowie Antwort zu Frage 15. Ein direkter Vergleich zwischen
Nicaragua und den genannten Ländern ist vor dem Hintergrund völlig
unterschiedlicher regionalspezifischer Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen
nur bedingt aussagekräftig. Bei ihrer Bewertung zieht die Bundesregierung
auch bewusst Kriterien wie Krisenrelevanz heran, um den besonderen
Bedingungen in fragilen und Post-Konflikt-Staaten gerecht werden zu können.
17. Welche privatwirtschaftlichen Akteure sind in den letzten verbleibenden
EZ-Schwerpunkten der Bundesregierung in Nicaragua, die
Zusammenarbeit im Wassersektor, eingebunden (bitte konkrete Projektpartnerschaften
mit privatwirtschaftlichen Akteuren nennen)?
Das 2007 verabschiedete Wassergesetz 620 untersagt u. a. die Privatisierung
von Trinkwasserversorgungssystemen. Die Umsetzung von Public-Private-
Partnership-Ansätzen (PPP) ist rechtlich jedoch nicht ausgeschlossen. Im
Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die
Verbesserung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in den Städten
Managua und Granada (Zusagevolumen: 45 Mio. Euro). Projektträger ist die
staatliche Wasserversorgungsgesellschaft „Empresa Nicaraguense de Acueductos y
Alcantarillado Sanitario (ENACAL)“. Zur Sicherung des ordnungsgemäßen
Betriebs der Kläranlage in Managua in den ersten fünf Betriebsjahren (2010 bis
2014) hat der Projektträger einen Managementvertrag mit einem privaten
Betreiberunternehmen abgeschlossen (PPP-Ansatz).
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen der Zusammenarbeit
mit Nicaragua im Wassersektor, weitere privatwirtschaftliche Akteure
einzubinden (bitte konkrete Bereiche/Tätigkeitsfelder für mögliche
Projektpartnerschaften mit privatwirtschaftlichen Akteuren nennen)?
Die Möglichkeit einer sinnvollen Beteiligung der Privatwirtschaft wird in der
konzeptionellen Vorbereitung von Neuvorhaben grundsätzlich geprüft und mit
der nicaraguanischen Regierung besprochen. Die nicaraguanischen Partner im
Wassersektor haben Interesse signalisiert, zu prüfen, ob sich ein PPP-Ansatz,
z. B. zur Reduzierung der physischen Wasserverluste, nach dem Beispiel
südamerikanischer Länder realisieren ließe.
19. Was versteht die Bundesregierung unter „strategisch wichtigen Partnern“
in der Zivilgesellschaft, mit denen sie nach eigenem Bekunden in
Nicaragua zusammenarbeiten will?
Welchen strategischen Überlegungen folgt die Auswahl solcher Partner?
Die Bundesregierung setzt sich für die Fortsetzung der bilateralen
Zusammenarbeit mit Organisationen der nicaraguanischen Zivilgesellschaft ein, die sich
insbesondere für demokratische und rechtsstaatliche Themen einsetzen, einen
substanziellen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten, die Meinungsbildung zu
Themen des allgemeinen Interesses über Aufklärungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit fördern und die auf Grund ihrer professionellen Kompetenz und
ihrer politischen und sonstigen Unabhängigkeit anerkannt sind. Eine rege
Teilnahme der Zivilgesellschaft an politischen Prozessen und am gesellschaftlichen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10298Diskurs ist ein Wesensmerkmal von Demokratien. Zur Konsensbildung ist
wichtig, Pluralität von Meinungen und Themen zu kennen und sich darüber
auseinanderzusetzen. Dafür setzt sich die Bundesregierung im Kontext der
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Nicaragua ein.
20. Kann die Bundesregierung die Kriterien für die Zusammenarbeit mit
Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des FCASC (Fondo
Común de Apoyo a la Sociedad Civil Nicaragüense) und des FED (Fondo
para la Equidad y los Derechos Sexuales y Reproductivos) darstellen?
Gefördert werden nachhaltige Projektvorschläge zivilgesellschaftlicher
Organisationen, deren Ziele und Produkte zum einen auf die Stärkung demokratischer
und rechtsstaatlicher Entwicklung ausgerichtet sind und zum anderen sichtbar
zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft
bzw. zur Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu
Themen von öffentlichem Interesse beitragen. Im Kontext des FED werden
spezifisch nachhaltige Projektvorschläge gefördert, die zur Durchsetzung von
Gleichstellung und sexuellen und reproduktiven Rechten von Frauen beitragen.
Es werden Organisationen unterstützt, die weder parteipolitische Interessen
vertreten bzw. politischen Parteien nahestehen noch Privatinteressen von
Unternehmen und ökonomischen Machtgruppen vertreten. Organisationen müssen
Entwicklungspotenzial haben und am öffentlichen Diskurs teilnehmen. Sie
müssen den nicaraguanischen Vorschriften zu organisierten Gruppen genügen
und mindestens eine externe Buchprüfung durchlaufen haben.
21. Kann die Bundesregierung ihre Vorstellungen von den „demokratischen
Alternativen“, die die Bundesregierung nach eigenem Bekunden im
Rahmen der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern fördern
will, darstellen?
Der Bundesregierung geht es darum, den Austausch und die öffentliche
Meinungsbildung zu demokratischen und rechtsstaatlichen Themen durch
zivilgesellschaftliche Akteure im Sinne einer allgemeinen demokratischen
Entwicklung in Nicaragua zu befördern.
22. Welche Rolle sollen nach Meinung der Bundesregierung die deutschen
Stiftungen beim Aufbau solcher „demokratischer Alternativen“ in
Nicaragua spielen?
Das BMZ sieht die Rolle der politischen Stiftungen darin, im Rahmen eines
pluralistischen Gesamtansatzes in Nicaragua gemäß ihrer zentralen
entwicklungspolitischen Aufgabe Beiträge zur Demokratieförderung zu leisten. Im
genannten Zusammenhang in Nicaragua gehört dazu die Unterstützung der
Zivilgesellschaft im Bereich „demokratische Alternativen“.
Die in Nicaragua aktiven politischen Stiftungen kooperieren mit zahlreichen
Akteuren der Zivilgesellschaft, politischen Parteien und Regierungsstellen auf
kommunaler Ebene. Dies geschieht durch Politikdialoge,
gesellschaftspolitische Beratung und die Organisation von Fortbildungen für die lokalen Partner.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10298
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