[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10286
17. Wahlperiode 11. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10179 –
Die Rolle der Deutschen Bank AG als Partner für Ernährungssicherheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im August 2011 hat die Bundesregierung den Africa Agriculture and Trade
Investment Fund (AATIF) gegründet, um nach eigener Aussage, einen Beitrag
zur Armutsminderung und Ernährungssicherung zu leisten.
Der Fonds ist gegenwärtig mit einem Finanzvolumen von 85 Mio. Euro
ausgestattet und setzt sich aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Höhe von 45 Mio. Euro, der
KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank AG mit jeweils 20 Mio. Euro
zusammen. Mit zusätzlichen Mitteln privater und öffentlicher Investoren soll
der Fonds mittelfristig über 135 Mio. Euro verfügen. Gegenwärtig ist die
Bundesregierung in Verhandlung mit der Europäischen Kommission und der
Bill & Melinda Gates Foundation. Nach Aussage der Bundesregierung hat
sich Frankreich aufgrund der Finanzkrise aus den Verhandlungen
zurückgezogen. Der Fonds ist eine Kapitalgesellschaft nach Luxemburger Recht mit Sitz
in Luxemburg und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Das BMZ als größter
Anteilseigner des AATIF gibt zusätzlich 9,25 Mio. Euro für Begleitmaßnahmen
des AATIF an.
Zur Erhöhung der Wertschöpfung und Produktivität der Landwirtschaft auf
dem afrikanischen Kontinent soll der Fonds Kredite, Garantien und auch
Beteiligungen für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bereitstellen.
Jedoch ist vorgesehen, mindestens 30 Prozent des Fondsvolumens über
Finanzintermediäre wie in Afrika tätige Banken, Mikrofinanzinstitutionen und
Unternehmen auszugeben.
Die Organisationsstruktur des Fonds umfasst eine Hauptversammlung (Board
of Directors) mit bis zu sieben Aufsichtsratsmandaten, das Investment
Committee aus mindestens zwei Mitgliedern, das TA Facility Committee, das
Fondsmanagement, das Center of Competence und einen unabhängigen
Compliance Advisor.
Obwohl sich die Deutsche Bank AG massiv am Geschäft mit dem Hunger
beteiligt – sei es durch Nahrungsmittelspekulation oder Landraub – tritt sie als
Fondsmanager des AATIF auf. Die zivilgesellschaftliche Kritik an dieser
neuen Partnerschaft zwischen BMZ, KfW Bankengruppe und Deutscher Bank Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 9. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10286 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAG weist die Bundesregierung mit dem Verweis auf die ausschließlich
technische Betreuung sowie die Expertise der Bank über hochkomplexe Fonds
zurück.
Über die gestaffelten Renditevereinbarungen und Haftungsregelungen ist nur
soviel bekannt, dass 15 Mio. Euro des BMZ als Eigenkapital dienen, während
die Investitionen der Deutschen Bank AG als Mezzanine gelten und damit erst
nachgelagert für Verluste in Anspruch genommen werden.
Obwohl gegenwärtig keine Informationen über die Auswahlkriterien für die
Finanzintermediäre, die afrikanischen Staaten und die konkreten
landwirtschaftlichen Betriebe vorliegen, unterstreicht die Bundesregierung die
armutsmindernde Ausrichtung des AATIF.
1. Wie begründet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der
Deutschen Bank AG, vor allem im Hinblick auf die problematische Position der
Bank gegenüber der weltweiten Ernährungssicherung (Rohstoff-
Indexfonds, DWS-Fonds)?
Die Deutsche Bank AG hat bei der Suche nach Geschäftspartnern das
überzeugendste Konzept zum Fondsmanagement vorgelegt und war darüber hinaus
bereit, sich mit eigenen Mitteln an dem Fonds zu beteiligen. Die Entscheidung für
die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank AG erfolgte von der KfW
Bankengruppe auf Basis von vorab festgelegten und mit der Bundesregierung
abgestimmten Kriterien. Die Bundesregierung steuert die Kooperation mit der
Deutschen Bank AG über eine robuste Investitionspolitik mit einem ausgefeilten
Regelwerk zu Umwelt- und Sozialstandards und durch einen starken Einfluss
in den jeweiligen Gremien des Fonds.
Hinsichtlich der Position der Bundesregierung zu Spekulationen mit
Nahrungsmitteln verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 26 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Position der Bundesregierung zur
Spekulation mit Nahrungsmitteln“ auf Bundestagsdrucksache 17/8623 vom 8. Februar
2012.
2. Hat die Bundesregierung auch andere Partner hinsichtlich einer
Zusammenarbeit favorisiert, und wenn ja, welche?
Die KfW Bankengruppe hatte den Fondsmanager Deutsche Bank AG im
Rahmen eines transparenten Ausschreibungsprozesses ausgewählt. Im Juli 2010
wurde auf der Internetseite der Germany Trade and Invest (GTAI) und einer
weiteren internationalen Webseite bekannt gegeben, dass die KfW
Bankengruppe einen Geschäftspartner sucht, der mit ihr ein Fondskonzept für die
Finanzierung von Handel und Landwirtschaft entwickelt und eigene Mittel
hierfür bereitstellt. Auf diese Bekanntmachung hin haben sich zehn Parteien
beworben. Im Rahmen eines aus mehreren Verhandlungsrunden bestehenden
Wettbewerbsprozesses wurden die Konzepte eingehend geprüft und die
Beiträge diskutiert.
Der AATIF steht auch für Investitionen weiterer Partner offen. Damit
sichergestellt ist, dass sich der Kreis auf Partner begrenzt, die die Zielsetzung des AA-
TIF teilen, trifft das Board die Entscheidung über die Hereinnahme zusätzlicher
Investitionen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/102863. Auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht die Annahme der
Bundesregierung, dass Investitionen mit Renditezusagen für die Deutsche Bank
AG nachhaltig zu Armutsminderung und Ernährungssicherung beitragen?
Jede Investition des AATIF muss einen Beitrag zu entwicklungspolitischen
Zielen leisten (siehe Übersicht). Dies ist in den Investitionsrichtlinien des
Fonds festgelegt. Der entwicklungspolitische Mehrwert jeder einzelnen
Investition muss dem Investitionskomitee dargelegt werden. Die Vertretung der
Bundesregierung in diesem Gremium wird im Rahmen des Treuhandverhältnisses
zwischen Bundesregierung und KfW Bankengruppe durch Mitarbeiter der
KfW Bankengruppe wahrgenommen. Das Investitionskomitee ist darüber
hinaus auch durch externe Experten besetzt. Die Deutsche Bank AG ist im
Investitionskomitee nicht vertreten. Ein unabhängiger Compliance-Berater
beobachtet zudem die Einhaltung der Fondsrichtlinien und hat eine
Berichtspflicht, wenn er Verletzungen der Fondsrichtlinien feststellt.
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen einer angemessenen
risikoorientierten Rendite und dem angestrebten Beitrag zu Armutsminderung
und Ernährungssicherung. Der AATIF soll die Realisierung und die
Machbarkeit finanziell nachhaltiger bzw. rentabler und entwicklungspolitisch sinnvoller
Vorhaben demonstrieren. Nur durch die Einbindung privater Investoren können
ausreichend Mittel in den ländlichen Raum fließen, um Produktionssteigerung
in der Landwirtschaft zu erreichen und somit die Ernährungssituation dauerhaft
zu verbessern.
4. Wie hoch fällt die „moderate Zieldividende“ des AATIF (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/8623) aus?
a) Welche Staffelung der Rendite ist vorgesehen?
Das Kapital des Fonds ist in drei einander nachgeordnete Risikokategorien
unterteilt. Die Investoren können je nach Risikobereitschaft in die C-, B- oder
A- Anteile investieren. Das Kapital ist folgendermaßen strukturiert:
• C-Anteile: überwiegend finanziert durch zeitlich unbegrenzte Zuschüsse
bzw. Treuhandbeteiligungen bi- und multilateraler Geber.
• B-Anteile: finanziert mit einer Laufzeit von fünf bis 15 Jahren. Investoren
sind überwiegend private und öffentliche Banken, multilaterale Banken und
philanthropische Investoren mit einem langfristigen Investitionshorizont in
Entwicklungsländern.
• A-Anteile: finanziert mit einer Laufzeit von fünf bis 15 Jahren. Investoren
sind voraussichtlich überwiegend private Banken und philanthropische
Investoren.
Die Gesamtdividende besteht aus einer Zieldividende und einer
Zusatzdividende. Die Zieldividende reflektiert die Refinanzierungskosten der Investoren
bzw. bei der Treuhandbeteiligung die Kompensierung für die Geldentwertung
bzw. den Kapitalerhalt und geht nicht wesentlich darüber hinaus. Die
Zusatzdividende andererseits wird nur ausgezahlt, wenn der Fonds Gewinne
erwirtschaftet und nach Bezahlung der Zieldividende, der Fondskosten und der
Vergütung des Fondsmanagers Gewinn zur Verteilung übrig bleibt. Über die Frage,
welcher Anteil des Gewinns als Zusatzdividende ausgezahlt wird, entscheiden
das Board und die Anteilseigner. Damit sichergestellt ist, dass die C-Anteile,
die das meiste Risiko tragen, den höchsten Anteil erhalten, wird die
Zieldividende nach folgendem Schlüssel verteilt: Die C-Shares
(Treuhandbeteiligung) erhalten vier Teile (diese werden dann erneut kapitalisiert, um den
Risikopuffer zu erhalten), die B-Shares zwei Anteile und die A-Shares einen Anteil.
Drucksache 17/10286 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie hoch ist der Verdienstanteil des Fondsmanagements an der
Rendite?
Für die Vergütung des Fondsmanagers wurde im ersten Geschäftsjahr eine feste
Summe vereinbart, da sich der Fonds in dieser Zeit noch im Aufbau befindet.
Ab dem zweiten Geschäftsjahr erhält der Fondsmanager eine dem Charakter
des Fonds entsprechende Vergütung:
1. Grundvergütung entsprechend einem Prozentsatz des ausstehenden
Investitionsportfolios;
2. Leistungsvergütung (nach Ausschüttung der Zieldividenden) entsprechend
dem ausstehenden Investitionsportfolio und vom Board jährlich neu
festgelegten Leistungskriterien, die auch den entwicklungspolitischen Erfolg
widerspiegeln;
3. einen Anteil der Kapitalgewinne aus Beteiligungen, wobei nur
Nettogewinne 36 Monate nach Realisierung ausgezahlt werden.
Die Vergütung liegt nach Auswertung der KfW Bankengruppe deutlich unter
dem Marktdurchschnitt. Die KfW Bankengruppe hat für das AATIF-
Management ein Alternativangebot eines anderen Anbieters mit 3 Prozent
Managementkosten erhalten. Andere der Bundesregierung bekannte Agrarfonds haben
angabegemäß Managementgebühren von 2,5 bis 3 Prozent des
Investitionsvolumens – teilweise bewegen sich die Vergütungen auch darüber und sind
weniger an die tatsächliche Geschäftstätigkeit gekoppelt.
c) Welche Haftungsregelungen zwischen BMZ, KfW Bankengruppe und
Deutscher Bank AG gelten gegenwärtig für Investitionen des AATIF?
Die Haftungsregelungen der Anteilseigner ergeben sich aus folgenden
Konstellationen:
1. Aus der wasserfallartigen Übernahme von Verlusten: C-Anteile (d. h. die
Treuhandbeteiligung des Bundes) übernehmen die ersten Verluste. Darüber
hinausgehende Verluste werden von den B-Anteilen (KfW Bankengruppe
und Deutsche Bank) getragen. Wenn diese „aufgebraucht“ sind, werden sie
von den A-Anteilen getragen.
2. Aus der Verteilung des Gewinns: Grundsätzlich werden zuerst die
Zieldividenden der A-Anteile bedient, dann der B-Anteile und dann der C-
Anteile. Sollte der Anteil der C-Anteile am Fonds unter 25 Prozent fallen, dann
verändert sich die Reihenfolge und die Gewinne werden zuerst zur
Auffüllung der C-Anteile auf mindestens 25 Prozent genutzt.
3. Darüber hinaus wurden zusätzliche Vorkehrungen getroffen, die auf den
Schutz der C-Anteile als Risikopuffer abzielen.
d) Aus welchen Mitteln wird das Fondsmanagement bei Ausbleiben einer
Rendite gezahlt, und wie verhindert die Bundesregierung eine indirekte
Finanzierung des Fondsmanagement durch Steuergelder?
Bei Ausbleiben einer Rendite, insbesondere in der Aufbauphase, wird das
Fondsmanagement zunächst aus den C-Anteilen bezahlt. Dies liegt in der Natur
von neu etablierten Fonds, die sich in der Regel erst nach mehreren Jahren
selbst aus Einkünften tragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich
der AATIF ab dem dritten Geschäftsjahr selbst trägt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/102865. Aus welchen Gründen wurde der Sitz des Fonds nach Luxemburg gelegt
und der Fonds nach luxemburgischem Recht gegründet?
a) Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich daraus für die Tätigkeit des
Fonds?
Der Fonds muss nach Luxemburger Recht grundsätzlich keine Ertragssteuer
zahlen. Die Gesellschaft unterliegt darüber hinaus einer einmaligen
Kapitalsteuer, die bei Gründung gezahlt wurde.
b) Welche finanztechnischen Vorteile ergeben sich daraus für die Tätigkeit
des Fonds?
Das Luxemburger Recht ermöglicht die Strukturierung des Fonds nach dem
sogenannten Wasserfallprinzip, bei dem bestimmte Investoren mehr Verluste
übernehmen als andere. Diese ist notwendig, um Kapital von privaten
Investoren, die ansonsten die höheren Risiken einer Investition in die Partnerländer
Deutschlands besonders im Agrarsektor meiden würden, zu mobilisieren.
c) Welche sonstigen rechtlichen Vorteile ergeben sich daraus für die
Tätigkeit des Fonds?
Luxemburg bietet einen angemessenen Regulierungsrahmen, um die
Implementierung von Fonds zu unterstützen. Darüber hinaus bietet Luxemburg im
Vergleich zu anderen Finanzplätzen eine ausreichende Flexibilität, Fonds so zu
strukturieren, dass der Verbindung von entwicklungspolitischen und
wirtschaftlich nachhaltigen Zielsetzungen sehr gut Rechnung getragen werden kann.
6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
personellen Besetzung der verschiedenen Gremien vor?
a) Wer ist in der Hauptversammlung (Board of Directors) vertreten?
Das Board of Directors umfasst derzeit vier Mitglieder, die von den
Anteilseignern auf Vorschlag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) persönlich bestellt wurden: Dr. Thomas Duve,
Doris Köhn (beide KfW Bankengruppe), Bernd Balkenhol (ehemaliger
Mitarbeiter ILO) und Jyrki Koskelo (ehemaliger Managing Director IFC). Sie
haften persönlich für ihre Tätigkeit im Board of Directors. Kein Mitglied ist
Mitarbeiter der Deutschen Bank AG. Die Bundesregierung hat darauf geachtet,
verantwortungsvolle Personen mit entwicklungspolitischem Sachverstand
vorzuschlagen.
b) Wer ist im Investment Committee vertreten?
Das Investment Committee umfasst vier Mitglieder: Dr. Thomas Duve, Jyrki
Koskelo, Dr. Karl Weinfurtner (DEG) und Dr. Jürgen Blanken (unabhängiger
Experte).
c) Wer ist im TA Facility Committee vertreten?
Das TA Facility Committee wird derzeit noch etabliert. Vorgesehen sind
Dr. Karl Weinfurtner (DEG), Dr. Ralph Kadel und Jenny Scharrer (beide KfW
Bankengruppe).
Drucksache 17/10286 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wer ist von der Deutschen Bank AG mit der Aufgabe des
Fondsmanagements betraut?
In der Deutschen Bank sind Mitarbeiter der Abteilung „Asset Management –
Environmental & Social Capital“ mit dem Fondsmanagement betraut.
e) Wer sind die Mitglieder des beratendenden Kompetenzzentrums
(Center of Competence)?
In Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Investitionen sind keine festen
Mitglieder vorgesehen. Vielmehr kann das Board bzw. das Investment Committee
fallweise Experten hinzuziehen.
f) Wer übernimmt die kontrollierende Tätigkeit des unabhängigen
Beraters (Compliance Advisor)?
Die Rolle des Compliance Advisors übernimmt die Internationale
Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO), die fallweise Experten von namhaften
Institutionen hinzuzieht.
7. Um welche BMZ-Begleitmaßnahme in Höhe von 9,25 Mio. Euro handelt
es sich, und worin besteht diese?
Das Africa Agriculture and Trade Investment Programme besteht aus dem
Africa Agriculture Trade and Investment Fund und den folgenden
Begleitkomponenten i. H. v. insgesamt 11 Mio. Euro:
1. Technical Assistance Facility, die überwiegend folgende Maßnahmen
finanzieren soll:
(a) die Unterstützung der Partnerinstitutionen zur Sicherstellung der
Umwelt- und Sozialstandards,
(b) investitionsspezifische Unterstützung der Partnerinstitutionen,
(c) Wissensmanagement und Wissensverbreitung der im Rahmen des
AATIF gesammelten Erfahrungen und
(d) Entlohnung der Experten (Center of Competence).
2. Aufbau eines Informationssystems zu Finanzierungsbedarf und
Kreditwürdigkeit von Fair Trade zertifizierten Produzentenorganisationen, um diesen
Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.
3. Förderkomponente, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit von
kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen. Zur genauen Ausgestaltung
dieser Maßnahme steht das BMZ noch im Austausch mit der KfW
Bankengruppe.
8. In welchem Umfang sind Mittel für die institutionelle, d. h. vor allem
personelle, Ausstattung des Fonds vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung rechnet mit Verwaltungskosten (direkte operative
Aufwendungen und Managementgebühr) des Fonds zum 31. Dezember 2011
i. H. v. 1,2 Mio. Euro. Hierin enthalten sind einmalige Kosten zur Gründung
des Fonds wie z. B. Kosten für Rechtsgutachten.
Der Geschäftsbericht des AATIF wird in Kürze veröffentlicht.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Fonds ab dem dritten
Geschäftsjahr selbst trägt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/102869. Hat die Bundesregierung Förderober- und Förderuntergrenzen für
Investitionen aufgrund der Ausrichtung auf kleine und mittlere
landwirtschaftliche Betriebe festgelegt bzw. die Finanzintermediäre an solche gebunden?
Die Bundesregierung hat keine expliziten Förderober- und -untergrenzen für
Investitionen festgelegt. Für die Investitionen wurden auf Fondsebene jedoch
folgende Leitplanken vereinbart, um die Einkommen von Kleinbauern und die
Beschäftigung im ländlichen Raum zu erhöhen: In die Finanzierungen sind
Risikopartner einzubeziehen; mindestens 20 Mio. Euro des Fondsvolumens soll
für Vertragslandwirtschaft eingesetzt werden, mindestens 30 Prozent des
Fondsvolumens ist über Finanzinstitutionen auszulegen. Darüber hinaus
wurden ergebnisbezogene Vereinbarungen getroffen. Der Fonds soll innerhalb von
36 Monaten 50 000 Farmer und Landarbeiter erreichen. Im Rahmen von
Outgrower Schemes soll es zu einer Einkommenssteigerung der Betroffenen von
80 Prozent kommen. Die durchschnittliche Kredithöhe im Rahmen von
Outgrower Schemes soll bei höchstens 25 000 Euro liegen.
10. Anhand welcher Kriterien werden die Finanzintermediäre des AATIF
ausgewählt?
Wesentliche Auswahlkriterien für die Finanzintermediäre sind u. a.:
• finanzielle Leistungsfähigkeit;
• sozialverträgliche Kreditvergabe- und Investitionsrichtlinien;
• Erfüllung relevanter Umwelt- und Sozialrichtlinien;
• weitergeleitete Darlehen erhöhen die lokalen Einkommen oder die lokale
Wertschöpfung, fördern die Beschäftigung oder tragen zur lokalen
Ernährungssicherung bei.
11. Anhand welcher konkreten Kriterien findet die Auswahl der
afrikanischen Staaten und der zu unterstützenden Investitionen bei direkten
Krediten, Garantien und Beteiligungen statt?
Der Fonds arbeitet nachfrageorientiert und trifft keine Vorauswahl der Länder.
Allerdings wurde festgelegt, dass der Fonds nach fünf Jahren in mindestens
sechs verschiedenen Ländern in Subsahara-Afrika Investitionen finanziert, vier
davon müssen Least Developed Countries (LDC) sein.
a) Wie wird bei der Auswahl von Investitionen der noch weitgehend
vorherrschenden Arbeitsteilung zwischen Kleinbäuerinnen (Subsistenz,
lokaler Markt) und Kleinbauern (cash crops) in vielen afrikanischen
Ländern Rechnung getragen, wenn es um das vorrangige Ziel der
Ernährungssicherung geht?
Der AATIF zielt nicht primär auf die Förderung von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern in der Subsistenzlandwirtschaft ab. Zielgruppe sind Betriebe und
Beschäftigte im Rahmen der marktbasierten Agrarwirtschaft entlang von
Wertschöpfungsketten.
Der AATIF soll einen Beitrag zur Ernährungssicherung vor allem durch die
avisierte Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und der Produktivität
leisten. Dies wird durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie durch die
Erhöhung von Einkommen von Landwirten und Landarbeitern gewährleistet.
Diese Effekte werden insbesondere in ländlichen Gebieten greifen. Dabei ist
die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette wesentlich für den Erfolg
von landwirtschaftlichen Investitionen. Der Ansatz von AATIF ist es, die Be-
Drucksache 17/10286 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedürfnisse von Kleinbauern und den anderen Akteuren der produktspezifischen
Wertschöpfungskette zu berücksichtigen und solche Partner in der
Wertschöpfungskette in die Finanzierung einzubinden, die zu einer Verbesserung der
lokalen Wertschöpfungsprozesse beitragen können.
b) Welche landwirtschaftlichen Produktionssysteme werden favorisiert
(z. B. ökologische Landwirtschaft, Precision Agriculture,
Bewässerungsfeldbau, Agro-Gentechnik)?
Die Investitionsvorschläge werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der
lokalen Vorgaben und Gegebenheiten, vor allem unter Beachtung des gesamten
Wertschöpfungsprozesses analysiert. Ausgeschlossen sind beispielsweise die
Verwendung von Produkten oder Maßnahmen, die nach Recht des
Investitionslandes oder nach internationalen Abkommen nicht erlaubt sind sowie Produkte,
die der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild
Fauna and Flora unterliegen. Bei allen Investitionen sind zudem nach den
Richtlinien des Fonds potenzielle Beeinträchtigungen im Bereich der
Biodiversität zu identifizieren und zu minimieren, entsprechend der Konvention zum
Schutz der Biodiversität. Weiterhin gilt für die Investitionen des Fonds ein
umfassender Katalog zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards.
c) Welche landwirtschaftlichen Betriebsgrößen in Hektar werden
favorisiert?
Der Fonds bewertet die potentiellen entwicklungspolitischen Wirkungen und
die finanzielle Nachhaltigkeit von Finanzierungsanträgen, ohne bestimmte
Betriebsgrößen in Hektar zu favorisieren. Dies ist auch der Vielfalt der möglichen
agrarwirtschaftlichen Produktionszweige geschuldet.
Grundsätzlich wird der Fonds mindestens 20 Mio. Euro für
Vertragslandwirtschaft herauslegen.
d) Welche Produktionszweige (Nutztierhaltung, Ackerbau, Obst- und
Gemüseproduktion) werden favorisiert, und wie ist das Verhältnis
zwischen klassischen Exportprodukten (cash crops) zu lokalen
Kulturarten?
Der Fonds arbeitet nachfrageorientiert und bewertet die potenziellen
entwicklungspolitischen Wirkungen und die finanzielle Nachhaltigkeit von
Finanzierungsanträgen, ohne vorab Produktionszweige zu favorisieren.
12. Welche weitergehenden Informationen liegen der Bundesregierung über
die erste Investition des AATIF für Bewässerungsanlagen zum Anbau
von Mais, Soja und Weizen in Sambia in Höhe von 7,3 Mio. Euro vor?
a) Handelt es sich dabei um eine direkte Investition oder wird sie über
Finanzintermediäre vermittelt, und wenn ja, über welche?
Es handelt sich um eine direkte Investition.
b) Handelt es sich bei dem Darlehen um die Förderung eines einzelnen
Betriebes, und wenn ja, wie wirkt sich diese Investition
armutsmindernd aus?
Es handelt sich um die Förderung eines einzelnen Betriebs. Die Armutswirkung
liegt in der Beschäftigungswirkung und in der Produktivitätssteigerung.
Darüber hinaus führt der Kreditnehmer Ausbildungsprogramme für benachbarte
Kleinbauern durch, die aus TA-Mitteln unterstützt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10286c) Wie sind Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in das der Investition
zugrunde liegende Contract Scheme eingebunden?
Der Kreditnehmer führt benachbarte Kleinbauern in Bewässerungsmethoden
ein und ermöglicht ihnen damit, den eigenen Anteil der Produktion zu steigern.
Es handelt sich indes nicht um eine Investition im Rahmen der
Vertragslandwirtschaft.
13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die zweite
Investition zum Reisanbau in Ghana vor?
a) Handelt es sich dabei um eine direkte Investition oder wird sie über
Finanzintermediäre vermittelt, und wenn ja, über welche?
In einem ersten Schritt handelt es sich um die Finanzierung einer Reismühle;
dies ist als direkte Investition ausgestaltet und dient als Grundlage für die
Erweiterung der Vertragslandwirtschaft.
b) Welchen Umfang hat die Investition, und um welche Art handelt es
sich dabei (Kredit, Garantie, Beteiligung)?
Es handelt sich um ein Darlehen in der Höhe von 5 Mio. US-Dollar.
c) Wie sind die 15 000 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in diese
Investition eingebunden, und wie profitieren sie davon?
Im Rahmen des geplanten Vertragsanbaus werden lokal ansässige Kleinbauern
in die Verbesserung des Reisanbaus eingeführt, sowie Abnahmeverträge
geschlossen, die den Kleinbauern ein Grundeinkommen sichern.
14. Welche Instrumente/Mechanismen sind vorgesehen, um die Wirksamkeit
des AATIF zu prüfen?
a) Ist eine wissenschaftliche Begleitung des AATIF vorgesehen, und
wenn ja, durch wen?
Monitoring und Evaluierung sind ein wesentlicher Bestandteil des
Managements der Investitionen. Aufgrund der großen Bandbreite der Investitionen
werden die Wirkungen auf Investitionsebene nachgehalten. Für jede Investition
werden Erfolgsindikatoren definiert, für die Basisdaten und Vergleichsdaten
nach Abschluss der Investition erhoben werden. Daher wird auch die Methodik
im Einzelfall festgelegt. Mehrere Stellen werden hierfür entscheidende
Beiträge liefern. Die ILO wird neben ihrer Tätigkeit als Compliance Advisor für
mindestens drei Investitionen die entwicklungspolitischen Wirkungen messen.
Unterstützt wird das gesamte Wirkungsmonitoring des Fonds von der
unabhängigen Evaluierungseinheit der KfW Bankengruppe unter Leitung von Prof. Dr.
Eva Terberger. Darüber hinaus werden im Einzelfall weitere wissenschaftliche
Stellen bei der Wirkungsmessung hinzugezogen.
b) Wird die Evaluierung auch im Vergleich zu bestehenden
Finanzierungsmöglichkeiten für Landwirte und Unternehmen untersucht?
Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob eine geeignete Kontrollgruppe
identifiziert werden kann. Dabei werden Experten der unabhängigen
Evaluierungseinheit der KfW Bankengruppe hinzugezogen.
Drucksache 17/10286 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bezüglich der Einbeziehung
weiterer öffentlicher und privater Investoren in den Fonds?
Im September 2012 werden die Gespräche mit der EU fortgeführt. Darüber hinaus
analysieren derzeit weitere Geber Investitionsmöglichkeiten. Der Common
Fund for Commodities hat Interesse an einer kleineren Investition bekundet und
prüft derzeit die Unterlagen.
5
Development objectives
The world’s population is projected to
increase from 7bn to 8.3bn by 2030
with many of them left hungry,
intensifying the need to act on global
food security
Globalization has spurred trade
including trade of agricultural produce
across the world, however low income
countries largely remain exporter of raw
materials lacking any substantial local
value addition.
Creating employment
Increasing household income
Reducing poverty
(1) Increase agricultural
production
(2) Enhance local value addition
capacity
(3) Bridge the funding gap
To the benefit of
Although agricultural sector projects
are receiving lately increased attention
for reasons as acting on food security
yet the financing sources are largely
unavailable, are provided at
unsustainable rates or requiring
prohibitive collateralization by the local
African finance industry.
Übersicht
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]