Die Zukunft der europäischen Kulturförderung unter dem Dach von AgoraEU – Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien
der Abgeordneten David Schliesing, Janina Böttger, Desiree Becker, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 – den langfristigen Haushaltsplan der EU für sieben Jahre – finden inmitten tiefgreifender Krisen und Transformationsprozesse statt. Mit ihrem Vorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die existierende Struktur des MFR grundlegend zu verändern. Bisherige prioritäre Programme und Ausgaben werden gekürzt und durch neue Prioritäten ersetzt, nach Ansicht der Fragestellenden ohne adäquaten Ausgleich zu schaffen, bei weiterhin großem Bedarf. Gleichzeitig werden Programme gebündelt, um so mehr Flexibilität zu schaffen und Kürzungen zu verdecken. Im Bereich Kultur, Medien und zivilgesellschaftlicher Werte steht dafür insbesondere das neue Dachprogramm AgoraEU.
Das Programm AgoraEU integriert zwei bisher eigenständige Säulen der EU-Förderung, die unterschiedliche Schwerpunkte verfolgten: Creative Europe stärkte primär die kulturellen und audiovisuellen Sektoren, während CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) den Schutz der Grundrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit priorisierte. Die Zusammenführung unter dem Dach von AgoraEU soll Vereinfachung und Synergien schaffen. Sie birgt jedoch das Risiko, dass kulturelle Förderung zunehmend einer politischnormativen Zweckbestimmung unterworfen wird und der Fokus der jeweiligen Säulen zwischen den unterschiedlichen Inhalten verschwimmt. Das Programm AgoraEU ist Teil der Rubrik II im MFR für „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“, dies verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden, dass ebenso besonders die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft gestärkt werden soll.
Das vorgeschlagene Budget für AgoraEU beläuft sich im Vorschlag der Kommission auf ca. 8,58 Mrd. Euro für den siebenjährigen Zeitraum 2028 bis 2034. Obwohl dies eine nominale Verdopplung der Vorgängerprogramme darstellt, verweisen Beobachter darauf, dass diese in der aktuellen Förderperiode massiv überzeichnet waren (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2026/782660/EPRS_BRI(2026)782660_EN.pdf, S. 6 unten) . Insbesondere im Kulturbereich blieb die Ausstattung hinter den realen Bedürfnissen zurück und droht nach Einschätzung der Fragestellenden auch weiterhin dahinter zurückzubleiben, wenn man die ambitionierten Ziele digitaler Transformation und ökologischer Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Der Verhandlungsstand zeigt Divergenzen: Das Europäische Parlament fordert ein deutlich höheres Volumen von bis zu 10,72 Mrd. Euro, während einige Mitgliedstaaten im Rat der EU auf Haushaltsdisziplin drängen und kulturelle Anteile kürzen könnten. In der letzten Verhandlungsbox zum MFR schlug Zypern eine Verringerung des Volumens auf ca. 7,3 Mrd. Euro vor (vgl. https://cultureactioneurope.org/advocacy/the-councils-mff-budget-proposal-bad-news-for-agoraeu/).
Die Bundesregierung setzt sich für eine horizontale Kürzung des MFR ein, möchte demnach auch bei AgoraEU kürzen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/video-kanzler-er-zypern-2424982). Die Aufteilung sieht im Vorschlag der Kommission 1,8 Mrd. Euro für Culture, 3,2 Mrd. für MEDIA+ und 3,6 Mrd. für CERV+ vor – wobei der Kulturbereich nur ca. 21 Prozent erhält, trotz steigender Anforderungen durch den Green Deal und KI-Transformation (vgl. https://ec.europa.eu/ transparency/documents-register /detai l?ref=COM(2025)550&lang=en). Kritik aus der Branche (z. B. SPIO, unabhängige Produzenten) betont zudem unklare Kriterien für die Mittelverteilung und potenzielle Nachteile für kleine, innovative Akteure gegenüber großen NGOs oder Medienhäusern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Zusammenführung von CERV und Creative Europe zugunsten des neuen Einheitsrahmens AgoraEU?
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Verschmelzung von Kulturförderung und zivilgesellschaftlicher Wertearbeit auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien (bitte begründen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittelvergabe innerhalb von AgoraEU nicht zu einer Zentralisierung in Brüssel führt und lokale/regionalen Bedarfe berücksichtigt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Ausschusses der Regionen, nach einem Monitoring der Programmausgaben nach territorialen Variablen (vgl. www.cor.europa.eu/en/our-work/opinions/cdr-3541-2025)?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Budgetierung von AgoraEU (ca. 8,58 Mrd. Euro im Vorschlag der Kommission und ca. 7,3 Mrd. Euro aus der Verhandlungsbox der zyprischen Ratspräsidentschaft) angesichts der massiven Überzeichnung der Vorläuferprogramme Creative Europe und CERV?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Aufteilung der Mittel zwischen den drei Säulen von AgoraEU (Kreatives Europa – Kultur, MEDIA+, CERV+), und wie begründet sie ihren gleichzeitigen Einsatz für eine horizontale Kürzung des MFR angesichts der bereits heute massiven Überzeichnung der Vorgängerprogramme?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Strafzahlungen aus dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act und dem AI Act für zusätzliche Finanzierung des AgoraEU Projekts zu nutzen (vgl.: https://cultureactioneurope.org/news/500-organisations-call-for-an-increased-budget-for-agoraeu/)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil administrativer Kosten (Kommission, Exekutivagenturen) innerhalb von AgoraEU ein?
Welche konkreten Änderungen am Kommissionsvorschlag hat die Bundesregierung in den Ratsarbeitsgruppen eingebracht? Welche davon haben im am 12. Mai 2026 im Rat beschlossenen Text Niederschlag gefunden?
Hält die Bundesregierung an dem in der Verordnung (EU) 2021/692 festgelegten Schutzniveau für Kinder, LGBTIQ-Personen, Menschen mit Behinderungen und andere von Gewalt besonders gefährdete Gruppen fest, und wie setzt sie sich dafür ein, dass dieses Schutzniveau im künftigen AgoraEU-Programm mindestens gewahrt bleibt?
Welche konkreten Formulierungen hat die Bundesregierung durchgesetzt, um „Antisemitismus“ als eigenständiges Phänomen innerhalb der AgoraEU-Verordnung prominenter zu verankern?
Welche parlamentarischen Kontrollrechte fordert die Bundesregierung für die operative Umsetzung von AgoraEU und verwandten Instrumenten?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der allgemeinen Ausrichtung des Rates zum AgoraEU-Programm vom 12. Mai 2026 enthaltene Fassung des Erwägungsgrundes 15 zu Nichtdiskriminierung und Gleichstellung (vgl. Ratsdokument ST 8313/26 vom 5. Mai 2026), und welche Unterschiede sieht sie gegenüber dem in der Verordnung (EU) 2021/692 zur Einrichtung des CERV-Programms verankerten Schutz vor Diskriminierung und Gewalt, insbesondere hinsichtlich der ausdrücklichen Benennung besonders betroffener und schutzbedürftiger Gruppen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergänzung im Vorschlag des Rates vom 5. Mai 2026 (siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8313-2026-INIT/en/pdf) von Erwägungsgrund 33a, der die Beachtung geltenden Rechts bei der Haushaltsumsetzung unterstreicht?
Aus welchen Gründen wurde die nach Kenntnis der Fragestellenden von Deutschland vorgeschlagene, an das Nachhaltigkeitsziel 5 der Vereinten Nationen angelehnte Fassung des Artikels 7 Buchstabe b zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, zur Stärkung und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen sowie zur vollständigen und gleichberechtigten Wahrnehmung aller Menschenrechte nur teilweise in die partielle allgemeine Ausrichtung des Rates zum AgoraEU-Programm übernommen?
Wer wird Deutschland im AgoraEU Ausschuss, der gemäß dem Vorschlag des Rates vom 5. Mai 2026 (siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8313-2026-INIT/en/pdf) eingerichtet werden soll, um die Beteiligung der Mitgliedstaaten in der Implementierungsphase von AgoraEU zu stärken, vertreten und welchen Fokus wird die Bundesregierung dort auf ihre Arbeit legen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu geplanten Pauschalfinanzierungen und wenn ja, welche sind dies und wie sollen kleine, ressourcenarme Organisationen vor Benachteiligung durch Vorfinanzierungsanforderungen geschützt werden (bitte begründen)?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung für den Schutz kleinerer, unabhängiger Produktionen konkret eingesetzt, und welche „Safeguards“ wurden letztlich im finalen Text verankert, um eine Benachteiligung gegenüber großen Marktakteuren zu verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen einer verbindlichen Maßnahmenliste in der AgoraEU-Verordnung, und teilt sie die Einschätzung des Ausschusses der Regionen, dass diese Lücke die Beteiligung kleiner, ressourcenarmer Organisationen erheblich erschwert (vgl. www.cor.europa.eu/en/our-work/opinions/cdr-3541-2025)?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments nach einem verbindlichen sektorspezifischen Ansatz innerhalb des Kultur-Strangs, und falls ja, wie soll dieser konkret ausgestaltet werden? Wenn nein, warum nicht?
Wie soll mittels des AgoraEU Programms die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft gestärkt werden? Welche Effekte erhofft sich die Bundesregierung?
Gibt es innerhalb von AgoraEU feste Quoten für die Förderung von unabhängigem Lokaljournalismus, um eine Konzentration der Mittel auf große, EU‑weite Medienprojekte zu verhindern?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses der Regionen, im AgoraEU-Verordnungstext eine eigene, territorial kalibrierte Förderlinie für Lokal- und Regionaljournalismus und strukturschwachen und ländlichen Räumen zu verankern (vgl. www.cor.europa.eu/en/our-work/opinions/cdr-3541-2025) und setzt die sich hierfür in den Trilogverhandlungen ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme des „Level Playing Field“ (LPF) in Artikel 5 (Säule Audiovisual) zur Unterstützung strukturell benachteiligter Märkte?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer festen Prozentzuweisung innerhalb der Mediensäule für den Bereich „News Media“?
Welchen Anteil der für Media+ vorgesehenen Mittel hält die Bundesregierung für das neu verankerte eigenständige Förderziel zur Unterstützung von Nachrichtenmedien und Journalismus für angemessen?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, einen strukturierten zivilgesellschaftlichen Dialogmechanismus (entsprechend der bisherigen „Civil Dialogue Group unter CERV) auch im Rahmen von AgoraEU/CERV+ zu verankern? Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in Artikel 4 AgoraEU neu verankerte Verpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden mit Inhalt zu füllen, und hat sie sich für entsprechend verbindliche Kriterien in den Arbeitsprogrammen eingesetzt?