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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Steuerliche Vergünstigungen in Milliardenhöhe außerhalb des Subventionsberichts

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.10.2026

Aktualisiert

06.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/833305.10.2026

Steuerliche Vergünstigungen in Milliardenhöhe außerhalb des Subventionsberichts

der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der am 10. September 2025 vom Kabinett beschlossene 30. Subventionsbericht der Bundesregierung stellt für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt 107 Steuervergünstigungen dar. Für diese werden für die öffentlichen Haushalte jährliche Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 40 Mrd. Euro ausgewiesen; auf den Bundeshaushalt entfallen davon nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2026 18,4 Mrd. Euro (vgl. 30. Subventionsbericht des Bundes, im Folgenden „Subventionsbericht“, S. 8, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/30-subventionsbericht.html).

In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof zum 30. Subventionsbericht der Bundesregierung nach § 88 Absatz 2 BHO vom 6. Januar 2026 wird festgestellt: „Der Bundesrechnungshof fordert mit Unterstützung des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Rechnungsprüfungsausschuss) seit Jahren, unwirksame sowie umweltoder klimaschädliche Steuervergünstigungen abzuschaffen. Stattdessen hält die Bundesregierung an diesen nahezu unverändert fest, auch wenn sie Regierungszielen entgegenstehen“ (vgl. Bundesrechnungshof, „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zum 30. Subventionsbericht der Bundesregierung – Steuervergünstigungen“, im Folgenden „Bundesrechnungshof“, S. 3, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2026/steuerverguenstigungen-volltext.html).

Der Bundesrechnungshof hat in seiner Untersuchung zudem erhebliche Lücken in der Berichterstattung festgestellt. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes legt die Bundesregierung den Subventionsbegriff zu eng aus. Insbesondere steuerliche Sonderregelungen mit mittelbarer Wirkung auf Wirtschaftszweige würden nicht hinreichend erfasst. Zu diesen zählen nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes unter anderem das sogenannte Dieselprivileg, die Entfernungspauschale und das sogenannte Dienstwagenprivileg. Allein diese drei steuerlichen Sonderregelungen verursachen laut Bundesrechnungshof Mindereinnahmen in Höhe von rund 18 Mrd. Euro jährlich, die im Subventionsbericht der Bundesregierung nicht ausgewiesen werden (vgl. Bundesrechnungshof, S. 10–11).

Besondere Bedeutung kommt dabei der steuerlichen Begünstigung der privaten Nutzung von Dienstwagen zu. Sie verursacht nach den vom Bundesrechnungshof herangezogenen Studien jährliche Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe und wird zugleich wegen ihrer Verteilungs- und Klimabilanz kritisch bewertet. Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln erstellte Studie zur Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs kommt für das Jahr 2024 auf Steuermindereinnahmen von 4,2 Mrd. Euro beziehungsweise 4,92 Mrd. Euro einschließlich der zusätzlichen Begünstigung von batterieelektrischen und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Zudem werden dem Dienstwagenprivileg zusätzliche CO2-Emissionen von rund 1,68 Millionen Tonnen zugeschrieben; die Autoren schätzen ihre Angaben als konservative Untergrenze ein (vgl. „Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs – Die fiskalischen und ökologischen Auswirkungen der 1 Prozent-Regelung“ , im Folgenden „UBA/FiFo“, S. 5, 11–12, www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-des-dienstwagenprivilegs).

Wie in der Berichterstattung des Bundesrechnungshofes im Detail dargelegt, hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung zuvor bereits aufgefordert, auch Steuervergünstigungen und deren Mindereinnahmen umfassend darzustellen, die sich an Privathaushalte oder Konsumenten richten und mittelbar auf das Wirtschaftsgeschehen einwirken. Die Absicht des Bundesfinanzministeriums, die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg in die entsprechende Berichterstattung aufzunehmen, unterblieb jedoch nach Einsprüchen des Bundeskanzleramtes und des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (vgl. Bundesrechnungshof, S. 10–11).

Gleichwohl sieht die Bundesregierung in ihren Subventionspolitischen Leitlinien vor, Subventionen grundsätzlich zu befristen, regelmäßig zu evaluieren und auf ihre Wirksamkeit, Zielgenauigkeit und gesamtwirtschaftliche Auswirkung zu überprüfen. Der Bundesrechnungshof stellt jedoch fest, dass diese Vorhaben bei Steuervergünstigungen nur unzureichend umgesetzt werden. Von den 107 im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen betrachtet die Bundesregierung 56 als evaluiert; 37 wurden zuletzt 2019 oder früher extern untersucht. Gleichwohl hält die Bundesregierung an zahlreichen Steuervergünstigungen fest, die von externen Gutachtern als ineffizient oder reformbedürftig bewertet wurden (vgl. Bundesrechnungshof, S. 20–21).

Diese Situation ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage von besonderer Bedeutung. Nach Angaben des Bundesrechnungshofes verzichtet der Bund durch das Fortführen ineffizienter Steuervergünstigungen auf jährliche Einnahmen in Höhe von rund 12 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Mindereinnahmen aus Steuervergünstigungen mit explizit umwelt- oder klimaschädlicher Wirkung. Die Forderung, unwirksame, ineffiziente sowie umwelt- und klimaschädliche Steuervergünstigungen abzubauen und Verfahren der Evaluation und Befristung zu stärken, stellt sich angesichts der eklatanten Haushaltslöcher in neuer Dringlichkeit (vgl. Bundesrechnungshof, S. 14–15).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche steuerlichen Sonderregelungen, die nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund lediglich mittelbarer wirtschaftlicher Effekte nicht als Steuervergünstigungen beziehungsweise Subventionen im Sinne des 30. Subventionsberichts erfasst werden, verursachen derzeit Steuermindereinnahmen für den Bund, die Länder oder die Gemeinden (bitte jeweils unter Angabe a) der gesetzlichen Grundlage, b) des Regelungsinhalts, c) des mit der Regelung verfolgten Ziels, d) der jährlichen Steuermindereinnahmen insgesamt sowie des die Länder, Gemeinden und den Bund betreffenden Anteils für die Jahre 2023 bis 2026 und e) des jeweils begünstigten Personenkreises, Wirtschaftszweigs oder -sektors)?

2

Warum weist die Bundesregierung die Entfernungspauschale und die steuerliche Begünstigung der privaten Nutzung von Dienstwagen im 30. Subventionsbericht weder als Steuervergünstigungen noch als subventionsähnliche Tatbestände aus?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Steuermindereinnahmen aus der steuerlichen Begünstigung der privaten Nutzung von Dienstwagen derzeit ein, und wie hat sich dieser Betrag seit 2020 entwickelt?

4

Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln erstellte Studie „Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs“, die für das Jahr 2024 von Steuermindereinnahmen in Höhe von 4,2 Mrd. Euro beziehungsweise einschließlich der zusätzlichen Begünstigung von batterieelektrischen und Plug-in-Hybridfahrzeugen von 4,92 Mrd. Euro ausgeht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus (vgl. UBA/FiFo, „Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs“, S. 11–12)?

5

Welche methodischen Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zwischen ihrer eigenen Schätzung der Steuermindereinnahmen aus der Dienstwagenbesteuerung und der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellten Studie, und welche der dort berücksichtigten Kriterien werden von der Bundesregierung bei ihrer eigenen Schätzung nicht berücksichtigt?

6

Wie viele Dienstwagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, wie viele Steuerpflichtige profitieren von der steuerlichen Begünstigung der privaten Nutzung eines Dienstwagens, und wie hoch ist der durchschnittliche jährliche steuerliche Vorteil je begünstigter Person in den einzelnen Einkommensdezilen?

7

Wie hat sich die Anzahl der in Deutschland gemeldeten Dienstwagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die steuerlich begünstigten Dienstwagen nach a) Antriebsart, b) Bruttolistenpreis, c) Fahrzeugsegment, d) Motorleistung und e) CO2-Emissionen verteilen?

9

Wie hoch sind die auf batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor jeweils entfallenden steuerlichen Mindereinnahmen beziehungsweise Steuervorteile aus der steuerlichen Behandlung der privaten Dienstwagennutzung, und wie hoch sind davon jeweils die Mindereinnahmen, die auf die besonderen Bewertungsregelungen für batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG entfallen?

10

Welche alternativen Modelle zur Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode geprüft, insbesondere Modelle mit einer stärkeren Berücksichtigung der tatsächlichen privaten Fahrleistung, der CO2-Emissionen oder der laufenden Nutzungskosten?

11

Welche zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen und welche Veränderungen der CO2-Emissionen würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer Reform der Dienstwagenbesteuerung ergeben, die den pauschal angesetzten geldwerten Vorteil stärker an der tatsächlichen Nutzung oder an den CO2-Emissionen ausrichtet?

12

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage die jährlichen Mindereinnahmen aus der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen, und welchen haushaltspolitischen Stellenwert mess sie einer Reform dieser Regelung bei?

13

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, das Dienstwagenprivileg gegenüber anderen steuerlichen Vergünstigungen beziehungsweise Subventionen weiterhin aufrechtzuerhalten, und nach welchen Kriterien wird über seine Fortführung entschieden?

14

Trifft es zu, dass innerhalb der Bundesregierung zunächst beabsichtigt wurde, die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg in die Anlage zu den subventionsähnlichen Tatbeständen des 30. Subventionsberichts aufzunehmen (vgl. Bundesrechnungshof, S. 10–11; bitte unter Angabe a) wann und auf welcher Grundlage diese Aufnahme vorbereitet wurde, b) welche Bundesministerien oder Stellen sich gegen eine Aufnahme ausgesprochen haben und c) welche konkreten steuersystematischen Gründe hierfür geltend gemacht wurden)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, auch Steuervergünstigungen mit mittelbarer wirtschaftlicher Auswirkung umfassend im Subventionsbericht darzustellen?

16

Plant die Bundesregierung, im nächsten Subventionsbericht das sogenannte Dieselprivileg, die Entfernungspauschale und das Dienstwagenprivileg sowie weitere vergleichbare steuerliche Sonderregelungen vollständig auszuweisen? Bitte unter Angabe, a) welche Regelungen einbezogen werden sollen und b) aus welchen Gründen die genannten Regelungen nicht einbezogen werden sollen, sofern dies nicht beabsichtigt ist)?

17

Welche der im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen wurden in den vergangenen zehn Jahren extern evaluiert (bitte jeweils unter der Angabe, a) wann die Evaluation durchgeführt wurde, b) durch welchen externen Auftragnehmer beziehungsweise welche wissenschaftliche Einrichtung, c) zu welchem Ergebnis sie hinsichtlich Wirksamkeit und Zielgenauigkeit kam und d) welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus gezogen hat)?

18

Bei welchen der im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen sowie bei welchen der in Frage 1 genannten steuerlichen Sonderregelungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine aktuellen externen Evaluationen vor, und wann sollen diese jeweils erstmals beziehungsweise erneut evaluiert werden?

19

Bei welchen der im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen sieht die Bundesregierung aufgrund ihrer aktuellen Prüfung einen Reform- oder Anpassungsbedarf, bei welchen keinen solchen Bedarf, und wie begründet sie ihre jeweilige Einschätzung?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, wonach sie weiterhin Steuervergünstigungen fortführt, die von externen Gutachtern bereits als ineffizient oder reformbedürftig bewertet wurden?

21

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine Steuervergünstigung trotz einer negativen beziehungsweise nur als „ausreichend“ oder „schwach“ bewerteten Evaluation fortgeführt wird?

22

Wie viele der 107 im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen sind nach den Subventionspolitischen Leitlinien befristet (bitte unter Angabe, a) wie viele unbefristet sind, b) wie viele Steuervergünstigungen seit 2015 neu eingeführt oder wieder eingeführt wurden, ohne dass eine Befristung vorgesehen wurde, und c) aus welchen Gründen die Bundesregierung bei unbefristeten Steuervergünstigungen eine Befristung jeweils für nicht erforderlich hält)?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes vom 6. Januar 2026 für die künftige Berichterstattung über Steuervergünstigungen und für den Abbau beziehungsweise die Reform ineffizienter Steuervergünstigungen?

24

Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihr im Koalitionsvertrag angekündigte Überprüfung aller Subventionen ausdrücklich auch auf diejenigen steuerlichen Sonderregelungen auszudehnen, die bislang nicht im Subventionsbericht ausgewiesen werden (bitte unter Angabe, a) nach welchem Zeitplan und b) nach welchen Kriterien diese Überprüfung erfolgen soll, sofern eine solche Ausweitung beabsichtigt ist, und c) aus welchen Gründen eine solche Ausweitung nicht erfolgen soll, sofern dies nicht beabsichtigt ist)?

Berlin, den 30. September 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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