[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10319
17. Wahlperiode 17. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10189 –
Stand der Umsetzung von Vorhaben der deutsch-polnischen Zusammenarbeit
und ihrer Förderung durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. Juni 1991 wurde mit dem Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag
zwischen Deutschland und Polen eine zukunftsgerichtete Grundlage für eine
enge, friedliche Zusammenarbeit und für gute Partnerschaft und Freundschaft
in einem geeinten Europa geschaffen. Heute sind die deutsch-polnischen
Beziehungen und die Zusammenarbeit beider Länder in der Europäischen Union
so gut wie nie zuvor und geprägt von Freundschaft und Kooperation. In
seinem Beschluss „Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte,
Zukunft in Europa“ vom 9. Juni 2011 würdigte der Deutsche Bundestag
anlässlich des 20. Jahrestages des Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrags
die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen und forderte die
Bundesregierung gleichzeitig zu weiteren Anstrengungen in der Zusammenarbeit
beider Länder auf.
Die Forderungen des Deutschen Bundestages hinsichtlich der
Kooperationsbereiche politischer Dialog, Wirtschaft, Umwelt und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit sowie Wissenschaft, Kultur und zivilgesellschaftlicher
Austausch gingen größtenteils in das anlässlich des 20. Jahrestages der
Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vereinbarte Programm der Zusammenarbeit ein. Damit brachten beide
Länder den Willen zum Ausdruck, ihre Zusammenarbeit durch konkrete
Schritte weiter zu vertiefen.
Es bedarf der konsequenten Umsetzung bereits beschlossener Vorhaben und
neuer Zielsetzungen, um die deutsch-polnischen Beziehungen weiterhin mit
Leben zu füllen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang
auch der Umsetzung derjenigen Vorhaben zu, die in der „Gemeinsamen
Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit
in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland“ vom
12. Juni 2011 festgehalten wurden. Den genannten Gruppen wurde und wird
immer wieder eine besondere Bedeutung und Brückenfunktion für die
Beziehungen zwischen beiden Ländern zugesprochen. Dieser Bedeutung müssen
sowohl die Regierungen beider Länder als auch die Vertreter der deutschen
Minderheit in Polen bzw. die Menschen mit polnischem
Migrationshintergrund in Deutschland selbst Rechnung tragen. Dabei gilt es auch, neue zivil- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Juli 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10319 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegesellschaftliche Akteure wahrzunehmen und zu fördern, die beispielsweise in
den Bereichen Kultur und Bildung, Sprachvermittlung, Soziales und
Rechtsberatung tätig sind.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
zwischen Polen und Deutschland vom 17. Juni 1991 ist ein wichtiges
Fundament in den deutsch-polnischen Beziehungen. Anlässlich des 20. Jahrestags der
Unterzeichnung des Vertrags gaben Polen und Deutschland ihren Willen zum
Ausdruck, die Zusammenarbeit durch das „Programm der Zusammenarbeit
anlässlich des 20. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft
und freundschaftliche Zusammenarbeit, zwischen den Regierungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen“ weiter zu vertiefen.
Im Rahmen der Vorbereitungen auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des
deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit nahmen unter der Leitung des Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und des Staatssekretärs
im damaligen polnischen Ministerium für Inneres und Verwaltung, Vertreter
der polnischen Regierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen sowie Repräsentanten der
polnisch-stämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland Gespräche am
Runden Tisch auf. Ziel dieser Gespräche war es, eine Bestandsaufnahme über
den aktuellen Stand der Umsetzung der Vertragsbestimmungen vorzunehmen
und die im Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vereinbarten Rechte der deutschen Bürger polnischer Abstammung und
Polen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Minderheit in der
Republik Polen zu gewährleisten.
Am 12. Juni 2011 wurde in Warschau eine „Gemeinsame Erklärung des
Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und
der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute
Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991“
unterzeichnet.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der
Forderungen, die der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zum Antrag der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/6145 „Deutschland und Polen – Verantwortung aus
Geschichte, Zukunft in Europa“ vom 9. Juni 2011 an sie gerichtet hat?
Die Bundesregierung und die polnische Regierung haben bei der ersten
gemeinsamen Kabinettsitzung am 21. Juni 2011 in Warschau eine gemeinsame
Erklärung verabschiedet, die die Grundlagen des Nachbarschaftsvertrags
bekräftigt und neue Felder der zukunftsgerichteten Zusammenarbeit mit Polen
benennt. Die Erklärung wird ergänzt durch das in der Vorbemerkung der
Bundesregierung benannte Programm der Zusammenarbeit mit 92 Projekten, das im
Kreis aller Bundesressorts erstellt wurde und einen Handlungsrahmen der
bilateralen Beziehungen und der gemeinsamen Prioritäten in der Außen- und
Europapolitik für die nächsten Jahre vorgibt. Mit der gemeinsamen Erklärung
vom 21. Juni 2011 und dem Programm der Zusammenarbeit wird verdeutlicht,
dass die Zusammenarbeit der Länder weiter intensiviert und ausgebaut werden
soll. Wesentliche Forderungen des Deutschen Bundestages aus dem Beschluss
vom 9. Juni 2011 sind im Programm der Zusammenarbeit enthalten und werden
mit diesem umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10319Im Programm der Zusammenarbeit vom Juni 2011 bekennen sich Deutschland
und Polen dazu, einen intensiven, partnerschaftlichen politischen Dialog zu
allen bilateralen, europapolitischen und internationalen Themen zu führen und
diesen zur Formulierung gemeinsamer Initiativen zu nutzen. Nicht nur während
der polnischen EU-Ratspräsidentschaft haben sich Deutschland und Polen eng
in allen europapolitischen Fragestellungen abgestimmt, in der Finanzpolitik
und darüber hinaus. Die Bundesregierung unterstützt Polen in seinen
Vorbereitungen zum Beitritt zur Eurozone.
Das Weimarer Dreieck ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des EU-
internen Abstimmungsprozesses zu europapolitischen und außen- und
sicherheitspolitischen Fragen. Ziel ist es, das Weimarer Format auf andere Politikfelder,
z. B. Kultur oder Umweltpolitik auszudehnen. Die Abstimmung im Rahmen
des Weimarer Formats wird daher in verschiedenen Politikbereichen weiter
intensiviert.
So werden durch das Deutsch-Polnische und das Deutsch-Französische
Jugendwerk im Rahmen des Weimarer Dreiecks jährlich rund 80 Maßnahmen
mit etwa 3 000 Teilnehmenden gefördert. In dieser hohen Anzahl trilateraler
Programme mit Frankreich, Polen und Deutschland kommt nicht zuletzt der
politische Wille zum Ausdruck, die Beziehungen zwischen den drei Ländern im
Rahmen des Weimarer Dreiecks zu erweitern und zu vertiefen. Die Nachfrage
junger Menschen an den trilateralen Angeboten des Deutsch-Französischen
Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) ist
hoch. Die Bundesregierung ist daher im Zusammenwirken mit der polnischen
und französischen Regierung bemüht, die bestehenden Bedarfe junger
Menschen an einem deutsch-französischen, deutsch-polnischen und deutsch-
französisch-polnischen Austausch zu decken.
Die Internationale Jugendbegegnungsstätte (IJBS) Kreisau wird seitens des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
durch die Übernahme der Personalkosten für 1,5 Stellen deutscher
pädagogischer Mitarbeiterinnen sowie jährlich 25 000 Euro Projektmittel gefördert. Für
die Jahre 2011/2012 hat das BMFSFJ zudem 550 000 Euro Sondermittel für
Ad-hoc-Maßnahmen für den baulichen Erhalt der IJBS Kreisau zur Verfügung
gestellt. Über das DPJW fördert das BMFSFJ die Begegnungsstätte auf
Projektbasis ferner mit ca. 200 000 Euro Euro pro Jahr. Die gemeinsamen
Bestrebungen der Regierungen Deutschlands und Polens, die IJBS Kreisau
mittelfristig mit einer paritätischen jährlichen Zuwendung in Höhe von 160 000 Euro
zu unterstützen (auf deutscher Seite Auswärtiges Amt 40 000 Euro, BMFSFJ
40 000 Euro) und damit den langfristigen baulichen Erhalt zu sichern, könnten
sich nach langwieriger Prüfung auf polnischer Seite noch in diesem Jahr
konkretisieren.
Die IJBS Auschwitz wird seitens des BMFSFJ durch die Übernahme der
Personalkosten der Stelle einer deutschen pädagogischen Mitarbeiterin und über das
DPJW mit Projektmitteln von ca. 160 000 Euro jährlich gefördert. Das
Auswärtige Amt unterstützt darüber hinaus die Projektarbeit des Internationalen
Auschwitzkomitees an der IJBS Auschwitz mit jährlich bis zu 40 000 Euro.
In Bezug auf die weitere Stärkung und Vertiefung der Östlichen Partnerschaft
sowie bei der Ausgestaltung der Strategischen EU-Partnerschaft mit Russland
war und ist die Zusammenarbeit mit Polen intensiv und vertrauensvoll. Vor und
während des polnischen EU-Vorsitzes haben sich der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle und sein polnischer Amtskollege RadosΩaw
Sikorski wiederholt gemeinsam für die Fortentwicklung der Östlichen
Partnerschaft sowie für die Vertiefung der Beziehungen zu Russland eingesetzt. Die
Außenministerien beider Staaten stimmen ihre Haltung gerade in diesen
Bereichen regelmäßig und auf allen Ebenen miteinander ab. Polen und Deutschland
zählen heute zu den engagiertesten und führenden EU-Mitgliedstaaten bei der
Drucksache 17/10319 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFestlegung der EU-Nachbarschafts- und -Ostpolitik. Auch im Rahmen der
deutschen Präsidentschaft im Ostseerat haben Polen und Deutschland eng und
vertrauensvoll zusammengearbeitet.
Seit dem ersten bilateralen Treffen im Rahmen des deutsch-polnischen Klima-
und Energiedialogs am 31. August 2011 in Warschau entwickelt sich die
Zusammenarbeit in diesem Bereich positiv. Auf Grundlage dieser ersten
Zusammenkunft kommt es verstärkt zu hochrangigen Dialogveranstaltungen
zwischen Polen und Deutschland, sowohl zur bilateralen Zusammenarbeit im
Bereich Klima und Energie als auch zur Weiterentwicklung der Klimapolitik
der EU.
Bei den Verkehrsverbindungen zwischen Deutschland und Polen konnten
infrastrukturell, betrieblich und angebotsseitig bereits in den letzten Jahren durch
die intensive Zusammenarbeit der Ministerien beider Länder deutliche
Fortschritte erzielt werden. Die Fortführung der intensiven und guten
Zusammenarbeit zu grenzüberschreitend bedeutsamen Infrastrukturprojekten mit der
polnischen Seite strebt die Bundesregierung weiter an.
Der Zustand der grenzüberschreitend bedeutsamen Schienenprojekte begründet
einen Investitionsbedarf auf beiden Seiten, der bisher und künftig für den
deutschen Teil im Bundeshaushalt angemessen berücksichtigt wird. Der für 2012
angestrebte Abschluss der Ressortabkommen zum Ausbau der
Eisenbahnverbindung Berlin–Stettin und über die Zusammenarbeit im
grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr wird zu einer wesentlichen Verbesserung des
deutsch-polnischen Eisenbahnverkehrs führen. Die Bundesregierung begrüßt
die Investitionen der polnischen Seite in grenzüberschreitend bedeutsame
Projekte der Straße und Schiene sehr. Die im Rahmen der Deutsch-Polnischen
Regierungskonsultationen am 21. Juni 2011 geschlossene Vereinbarung ist die
Grundlage für die weitere Kooperation in diesem Bereich.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entwickelt sich auf Ebene der
Bundesländer und Wojewodschaften sehr positiv und trägt viel zu den auch für die
Bürger erkennbaren Fortschritten bei. Die deutsch-polnische Nachbarschaft ist
heute beispielhaft für gelebte europäische Nachbarschaft und umfasst alle
Regionen ebenso wie sämtliche Bereiche der Zivilgesellschaft. Innerhalb der
Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe
Zusammenarbeit wirken Vertreter der Regionen beider Länder mit Vertretern der
Bundesregierung und der polnischen Regierung zusammen. Zwei Ausschüsse
der Kommission haben 2012 bereits getagt. Im Herbst 2012 findet auf
Einladung der deutschen Seite die 23. Sitzung der Regierungskommission statt,
deren Ergebnisse in die Beratungen im Rahmen der Deutsch-Polnischen
Regierungskonsultationen einfließen werden.
Im Bereich Hochschule und Wissenschaft bewertet die Bundesregierung die
Zusammenarbeit mit Polen als sehr positiv. Die deutsch-polnischen
Wissenschafts- und Hochschulbeziehungen sind so eng wie nie zuvor. Mit Stand vom
Februar 2012 verzeichnete die Hochschulrektorenkonferenz 1 162
Kooperationen zwischen deutschen und polnischen Hochschulen. Diese werden
kontinuierlich ausgebaut und betreffen alle Fachrichtungen und Hochschulformen.
Die Mittlerorganisation Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
(DAAD) setzt eine Vielzahl von Programmen um, welche unter anderem die
individuelle Studierenden- und Wissenschaftlermobilität, die Ausbildung von
Deutsch- und Polnischlehrern sowie die Intensivierung der wissenschaftlichen
Zusammenarbeit fördert. Der Wissenschaftsaustausch hat sich auch im Bereich
der Deutschland- und Europastudien intensiviert, getragen z. B. durch das
Willy-Brandt-Zentrum für Deutschland- und Europastudien in Breslau. Die
polnische Germanistik gehört zu den größten Auslandsgermanistiken und wird
durch Programme des DAAD umfassend gefördert. Die wissenschaftliche
Ausbildung mit Polenbezug in Deutschland wird unter anderem durch die auch im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10319Programm der Zusammenarbeit vorgesehene Einrichtung eines
interdisziplinären Zentrums für Polenstudien gestärkt. Das Zentrum wird an den Universitäten
Jena und Halle-Wittenberg eingerichtet. Ziel der 2006 vom Bund und dem
Land Brandenburg errichteten Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung ist
die Förderung von Forschungszusammenarbeit und Völkerverständigung im
Rahmen von deutsch-polnischen Vorhaben in den Geistes-, Kultur-, Rechts-,
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Seit Beginn der Fördertätigkeit im Jahr
2008 wurden Vorhaben im Umfang von mehr als 3 Mio. Euro gefördert. Polen
ist Zustifter der Stiftung.
In den deutschen Arbeitsgruppen des Deutsch-Polnischen-Bildungsausschusses
arbeiten derzeit Vertreter der Länder und der Kultusministerkonferenz gemäß
den Beschlüssen der 2. Ausschusssitzung vom 20./21. Juni 2011 an der
Umsetzung der verstärkten Förderung der polnischen Sprache als Fremd- und
Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland. Erste Ergebnisse werden
voraussichtlich bei der nächsten Deutsch-Polnischen Regierungskommission im
September vorgestellt. Zur Förderung der polnischen Sprache und Kultur vor allem
bei jungen Menschen in Deutschland trägt seit 2011 der vom
Bildungsausschuss initiierte „Deutsch-Polnische-Tag“ an schulischen und außerschulischen
Einrichtungen bei.
Das Auswärtige Amt pflegt gemeinsam mit dem polnischen Außenministerium
seit Jahren den gegenseitigen Austausch von Jungdiplomaten, der in den
vergangenen Jahren stetig ausgebaut und intensiviert wurde. Andere Ressorts
prüfen, inwiefern dieses Modell auch für sie praktikabel ist.
Nach Maßgabe des deutsch-polnischen Regierungsabkommens vom 8.
Dezember 2003 über Gräber von Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft und des
deutschen Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) werden auch neu entdeckte Gräber polnischer
und deutscher Opfer des Zweiten Weltkriegs mit in die vereinbarte gemeinsame
Pflege aufgenommen.
Zu den Fortschritten hinsichtlich der Gespräche am Runden Tisch wird auf die
Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Zum Stand der Arbeiten am
deutsch-polnischen Geschichtsbuch wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Stand der Umsetzung des
Programms der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestages der
Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit?
Mit der Formulierung des Programms der Zusammenarbeit wurde ein
Wegweiser geschaffen, der kurz-, mittel- sowie langfristig wichtige
Kooperationsprojekte in den Blick nimmt. Die mit ihren jeweiligen polnischen Partnern eng
vernetzten Bundesressorts tauschen sich regelmäßig zum Realisierungsstand
der in ihrer fachlichen Federführung liegenden Projekte aus. Mit der polnischen
Seite finden sowohl unmittelbar als auch aus koordinierender Perspektive
regelmäßige Abstimmungen auf Arbeitsebene statt, um Erfolge zu sichern und
bei sich gegebenenfalls stellenden Problemen frühzeitig gegenzusteuern. Die
im Programm der Zusammenarbeit aufgeführten Projekte genießen in der
bilateralen politischen Praxis hohe Priorität. Zahlreiche Vorhaben laufen (z. B.
der Beamtenaustausch), konnten mit Erfolg auf den Weg gebracht werden
(z. B. die Unterzeichnung des Rettungsdienstabkommens, die Eröffnung einer
gemeinsamen Dienststelle der Bundespolizei und des polnischen
Grenzschutzes) bzw. abgeschlossen werden (z. B. die Ausstellung „Tür an Tür“). Einigkeit
besteht gleichzeitig darüber, das Programm der Zusammenarbeit als „lebendes
Dokument“ zu betrachten. Es ist nicht als einmalig und endgültig abzuschlie-
Drucksache 17/10319 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeßender Maßnahmenkatalog zu verstehen. Indem sich die bilateralen
Beziehungen ebenso wie die Kooperation im multilateralen europäischen Rahmen
kontinuierlich weiterentwickeln, erfahren auch die gemeinsam betriebenen
Vorhaben stetig eine weitere Vertiefung bzw. Ausweitung. Zu den Fortschritten in
den einzelnen Bereichen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den ersten
umfassenden Bericht über die Umsetzung des Programms der
Zusammenarbeit vorlegen?
Für Herbst 2012 sind in Berlin die nächsten Deutsch-Polnischen
Regierungskonsultationen geplant. Diese werden – in Anknüpfung an die gemeinsame
Kabinettsitzung 2011 – Anlass bieten, gemeinsam mit der polnischen Seite zum
ersten Mal Bilanz über die Fortschritte in der Realisierung des Programms der
Zusammenarbeit zu ziehen. Für einen Bericht über die Umsetzung des
Programms soll die Bestandsaufnahme im Rahmen der Deutsch-Polnischen
Regierungskonsultationen abgewartet werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Stand der Umsetzung
der „Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der
Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen
Bürger und Polen in Deutschland“ vom 12. Juni 2011?
Nach Unterzeichnung der Erklärung am 12. Juni 2011 wurde in Deutschland
mit der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen begonnen, indem erste
Gespräche mit den verantwortlichen Organisationen geführt wurden. So haben
eine Geschäftsstelle, welche die Belange aller polnischen Organisationen in
Deutschland vertritt, und das Internetportal, das im Rahmen der Tätigkeiten der
Geschäftsstelle betrieben wird, am 1. Juli 2012 die Arbeit aufgenommen.
Hinsichtlich der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in
Deutschland, die in Bochum errichtet werden soll, hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen,
die im Juli 2012 bei einer Veranstaltung in Dortmund diskutiert wird. Sodann
werden die weiteren Schritte in die Wege geleitet.
Der Stand der Umsetzung der Vereinbarungen des Runden Tisches, die die
deutsche Minderheit in Polen betreffen, ist noch nicht zufriedenstellend. Die
Einzelheiten sind Gegenstand konstruktiver Gespräche der Bundesregierung
mit der polnischen Regierung. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
dass im Einvernehmen mit den Vertretern der deutschen Minderheit geeignete
Konzepte, beispielsweise bezüglich der vereinbarten wissenschaftlichen
Analyse der undemokratischen Praktiken der Volksrepublik Polen gegenüber
polnischen Bürgern deutscher Nationalität oder der Evaluierung der
Bildungsstrategie, entwickelt und umgesetzt werden.
5. In welcher Art und Weise, und sollen die Gespräche am Runden Tisch in
Zukunft fortgesetzt werden?
Es ist beabsichtigt, die Gespräche am Runden Tisch fortzusetzen. Über die
Modalitäten und Termine wird sich der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, Ende Juli 2012 mit dem
Staatssekretär im polnischen Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung,
Vladimir Karpinski, verständigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/103196. Plant die Bundesregierung zukünftig die Einbeziehung eines weiteren
Kreises polnischer Organisationen in die Gespräche am Runden Tisch als
dies bislang der Fall war?
Die Bundesregierung kann darüber nur im Einvernehmen mit der polnischen
Regierung und den Teilnehmern des Runden Tisches entscheiden.
7. Liegt der Bundesregierung eine umfassende, aktuelle Liste polnischer
Initiativen, Organisationen, Vereine und Verbände in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegt eine Liste polnischer Institutionen, Organisationen,
Vereine und Verbände in Deutschland vor. Angesichts der Vielfältigkeit des
polnischen Lebens in Deutschland geht die Bundesregierung nicht davon aus,
dass diese Liste vollständig ist.
8. Welche polnischen Einrichtungen und Initiativen werden von deutscher
Seite in Deutschland in welcher Höhe gefördert?
Das Bundesministerium des Innern fördert eine Geschäftsstelle aller polnischen
Organisationen in Berlin im Jahr 2012 mit 50 000 Euro. Ferner unterstützt es
im Rahmen der Geschäftsstelle ein Internetportal mit 30 000 Euro.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister
Bernd Neumann, fördert eine große Zahl verschiedenster Projekte
unterschiedlicher Vereine, Organisationen und Initiativen. Anträge für Projektförderungen
können zweimal im Jahr gestellt werden (Stichtage 30. März und 30.
September). Im Jahre 2011 wurden 17 Projekte von zwölf Trägern mit einer
Gesamtsumme von rund 227 000 Euro gefördert.
9. Nach welchen Kriterien werden seit 1991 durch Bund und nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Länder Projekte von polnischen Vereinen,
Verbänden und Initiativen gefördert, und inwieweit erfolgt eine
Koordinierung dieser Förderung zwischen den verschiedenen Ebenen?
Beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gibt es einen
formalisierten Antrag und Hinweise zur Bundesförderung nach dem
Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991. Darin sind Förderziele, mögliche
Antragsteller, Fördervoraussetzungen und Fördergrundsätze festgelegt. Diese
Unterlagen sind auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien einzusehen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit
der derzeitigen Förderstrukturen für polnische Vereine, Verbände und
Initiativen?
Die Förderung in diesem Bereich läuft bereits seit vielen Jahren. Viele Vereine
oder Organisationen haben seither immer wieder Projektanträge gestellt. Die
Bundesregierung hat keine Zweifel an der Nachhaltigkeit der Förderstrukturen.
11. Wie ist der Stand der Einrichtung einer Geschäftsstelle der polnischen
Organisationen in Berlin?
Die Geschäftsstelle wurde zum 1. Juli 2012 in Berlin eingerichtet und hat ihre
Arbeit aufgenommen.
Drucksache 17/10319 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Liegt der Bundesregierung bereits ein Vorschlag des Konvents der
polnischen Organisationen in Deutschland für Konzept und Betrieb der
Geschäftsstelle vor, und wenn ja, wie bewertet sie diesen?
Der Bundesregierung liegt ein entsprechendes Konzept vor, das in seiner
letzten Fassung als förderungswürdig bewertet werden konnte.
13. In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Bereitstellung von
Finanzmitteln für die Kosten der Geschäftsstelle?
Im Bundeshaushalt 2012 sind in Kapitel 06 02 Titel 685 17 80 000 Euro als
„Zuschuss zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen
Verbände“ etatisiert. Hiervon sind 50 000 Euro für die Geschäftsstelle und
30 000 Euro für das in der Antwort zu Frage 14 genannte Internetportal
vorgesehen. Positiv bescheidungsfähige Anträge wurden im Juni 2012 vorgelegt und
im selben Monat wurde die Zuwendung bewilligt.
14. Würde die Bundesregierung ein öffentlich zugängliches Internetportal für
die Vernetzung sowie den Informationstausch aller interessierten
polnischen Initiativen in Deutschland gutheißen, und wird der Aufbau eines
solchen Portals ggf. im Rahmen der Förderung des neuen Polonia-
Internetportals von der Bundesregierung unterstützt?
Die Einrichtung eines solchen Internetportals ist Gegenstand der in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gemeinsamen Erklärung. Die
Förderung erfolgt aus dem in der Antwort zu Frage 13 genannten Titel und wurde
zum 1. Juli 2012 bewilligt.
15. In welchem Umfang und auf welche Weise fördert die Bundesregierung
polnische Organisationen, Vereine und Initiativen, die nicht Mitglied des
Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland oder anderer
großer Polonia- Organisationen sind?
Für die in Frage 8 genannten Projektförderungen stehen beim Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien derzeit jährlich 300 000 Euro zur
Verfügung. Bei den Förderungen wird nicht unterschieden, ob eine Organisation,
ein Verein oder eine Initiative Mitglied des Konvents der polnischen
Organisationen oder anderer großer Polonia-Organisationen ist oder nicht.
16. Welche Möglichkeiten haben polnische Organisationen, Vereine und
Initiativen, die nicht Mitglied des Konvents der polnischen Organisationen
in Deutschland oder anderer großer Polonia-Organisationen sind, ihre
Interessen gegenüber der Bundesregierung zu vertreten und Fördermittel zu
erhalten?
Die in der Antwort zu Frage 13 genannte Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die
Interessen aller polnischen Organisationen, Vereine und Initiativen in
Deutschland gegenüber der Bundesregierung zu vertreten. Das Bundesministerium des
Innern hat einen Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit
polnischstämmigen Bürgern und Polen in Deutschland bestellt, der ebenfalls die Interessen
aller polnischen Organisationen gegenüber der Bundesregierung vertritt.
Darüber hinaus steht es jeder Organisation, jedem Verein und jeder Initiative
mit Polonia-Bezug frei, einen Förderantrag beim Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien zu stellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1031917. Wie ist der Stand der Benennung beauftragter Vertreter auf Bundes- und
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene für die
Zusammenarbeit mit den Bürgern polnischer Herkunft, den Polen in Deutschland
und deren Organisationen?
Hinsichtlich des Beauftragten auf Bundesebene wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen. Die Länder haben größtenteils ebenfalls Beauftragte
benannt, die auf Länderebene als Ansprechpartner fungieren.
18. Welche konkreten Aufgabenfelder sollen die in Frage 15 genannten
Vertreter in ihrer Zusammenarbeit mit den Bürgern polnischer Herkunft, den
Polen in Deutschland und deren Organisationen abdecken?
Die Bundesregierung ist in der Annahme, dass mit dieser Frage die in Frage 17
genannten Vertreter angesprochen werden. Sie haben die Aufgabe, als
Ansprechpartner für die Organisationen der polnischstämmigen Bürger und Polen
in Deutschland zur Verfügung zu stehen und gegebenenfalls die Verbindung
zwischen diesen Organisationen und der jeweils fachlichen Stelle der
Bundesbzw. Landesverwaltung herzustellen.
19. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer
Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland, die im
Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/LWL-Industriemuseums
verfasst wurde?
Eine abschließende Auswertung der Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor.
Am 10. und 11. Juli 2012 findet ein Workshop des westfälischen
Landesmuseums für Industriekultur dazu statt, das bereits die Machbarkeitsstudie
erstellt hat. Dort sollen auf breiter Basis von Fachleuten unter Einbeziehung der
Polonia-Organisationen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie präsentiert und
diskutiert werden. Ferner sollen weitere Schritte zur Realisierung entwickelt
werden.
20. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Schritte
zur Einrichtung einer solchen Dokumentationsstelle in Bochum?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die zu erwartenden Kosten sind
im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(04 05) zum Bundeshaushalt 2013 angemeldet worden. Aus den im Workshop
erzielten Ergebnissen und den Vorschlägen zur Realisierung sowie der eigenen
Bewertung der Machbarkeitsstudie ergibt sich für den Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien die weitere Vorgehensweise.
21. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung die Trägerschaft der
Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland
übernehmen?
Nach derzeitiger Planung soll die Dokumentationsstelle als unselbständige
Stiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geführt werden. Das
dortige LWL-Industriemuseum Bochum hat aufgrund umfangreicher
Erfahrungen in seiner bisherigen Tätigkeit eine große Sachnähe zum Themenkomplex
„Polonia“.
Drucksache 17/10319 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Welche Fortschritte sind auf dem Gebiet der zwischen Deutschland und
Polen grenzüberschreitenden Mediation in Familienangelegenheiten wie
Sorgerechtsfragen zu verzeichnen?
Anlässlich der Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen am 21. Juni 2011
in Warschau haben die Bundesministerin der Justiz und der polnische
Justizminister die „Verständigung des Bundesministeriums der Justiz der
Bundesrepublik Deutschland und des Justizministeriums der Republik Polen in Sachen
der Zusammenarbeit in grenzüberschreitender Mediation“ unterzeichnet. Sie
soll die gute und konstruktive Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikte weiter verbessern. Derzeit werden
gemeinsam mit der polnischen Seite vereinbarungsgemäß Grundsätze zur Umsetzung
der Verständigung ausgearbeitet.
Darüber hinaus finden regelmäßig deutsch-polnische Mediatorentreffen statt,
die eine engere Zusammenarbeit und Kontakte zwischen deutschen und
polnischen Familienmediatoren fördern.
23. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung einer Strategie zum Spracherwerb
für Polnisch als Muttersprache durch die deutsche Seite des deutsch-
polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit?
Am 9./10. Juni 2011 hat die Kultusministerkonferenz den Ausschuss für
Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für
regionale und grenznahe Zusammenarbeit gebeten, eine Strategie zum
Spracherwerb von Polnisch als Muttersprache zu erarbeiten. Dieser hat die
Empfehlung in seiner Sitzung am 20./21. Juni 2011 in Warschau angenommen. Die
deutsche Seite des Ausschusses richtete eine Arbeitsgruppe
„Herkunftssprachenförderung“ ein, die eine Strategie zum Spracherwerb von Polnisch als
Muttersprache entwickeln soll. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand am
20. Juni 2012 statt, die zweite Sitzung ist für den 20. November 2012 geplant.
24. Wie ist der Stand der Bearbeitung und Zulassung eines gemeinsamen
deutsch-polnischen Geschichtsbuchs für den schulischen Gebrauch in
Deutschland, und inwieweit wird man in Deutschland für dessen
umfassende Einführung in Schulen werben?
Das 2006 von den damaligen Außenministern Deutschlands und Polens
angeregte deutsch-polnische Geschichtsbuch ist ein herausragendes Projekt der
bilateralen Bildungszusammenarbeit. Es zeigt eindrucksvoll den heute erreichten
Stand der deutsch-polnischen Beziehungen. Deutsche und polnische
Wissenschaftler erarbeiteten für dieses Werk eine in beiden Ländern akzeptierte Sicht
der wechselvollen deutsch-polnischen Geschichte. Die Arbeit basiert auf im
Dezember 2010 vorgelegten gemeinsamen deutsch-polnischen
Schulbuchempfehlungen. Nachdem die polnische Seite bereits 2011 einen Verlag gefunden
hat, konnte Anfang 2012 auch ein deutscher Verlagspartner ausgewählt werden.
Das Plenum der 336. Kultusministerkonferenz hat am 8. März 2012
beschlossen, den notwendigen Finanzierungsanteil der Länder in Höhe von bis zu
1,656 Mio. Euro von 2012 bis 2018 nach dem Königsteiner Schlüssel zur
Verfügung zu stellen. Das Auswärtige Amt hat zugesagt, zusätzlich zu der
Übernahme der laufenden Kosten für die Arbeit des Steuerungsrates (bisher
738 000 Euro) Exemplare des Geschichtsbuches in Höhe von 250 000 Euro für
den Einsatz an den Deutschen Auslandsschulen anzukaufen.
Daraufhin machte am 26. März 2012 der deutsch-polnische Steuerungsrat den
Weg frei für den Beginn der praktischen Bucherarbeitung. Die praktische Er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10319arbeitung des vierbändigen Schulbuchs durch Wissenschaftler aus beiden
Ländern hat inzwischen begonnen. Die Fertigstellung des ersten Bandes des
deutsch-polnischen Geschichtsbuches ist für 2014/2015 geplant.
Auf deutscher Seite ist ein Einsatz des Buches insbesondere in Schulen mit
regionalem Bezug zu Polen (z. B. in den an Polen angrenzenden Ländern) bzw.
in Schulen mit Polnisch als Fremdsprachenangebot oder partnerschaftlichen
Verbindungen nach Polen vorgesehen.
25. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Wahrnehmung, Förderung und Vernetzung von interkulturellen und
zivilgesellschaftlichen Aktivitäten polnischsprachiger Bürgerinnen und
Bürger in Deutschland zu fördern und dabei die Einbeziehung neuer Akteure
zu stärken?
Durch die in den Antworten zu den Fragen 11 bis 15 und 16 bis 18 genannten
Einrichtungen und die Ernennung des Beauftragten hat der Bund seinerseits die
Voraussetzungen zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 25 genannten
Ziele geschaffen. Die Geschäftsstelle und das Internetportal haben die Aufgabe,
derartigen Aktivitäten zu dienen. Es ist allerdings nicht Aufgabe der
Bundesregierung, auf die Vernetzung und Zusammenarbeit von
Nichtregierungsorganisationen Einfluss zu nehmen.
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ISSN 0722-8333]