Bundesaufsichtliche Weisungen der Atomaufsicht
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Atomaufsicht in Deutschland funktioniert nach dem Prinzip der Bundesauftragsverwaltung. Das heißt, die Verwaltungsbehörden der Bundesländer führen das Atomgesetz des Bundes in dessen Auftrag aus. Dabei kann der Bund, der die oberste Atomaufsicht in Deutschland ist, diesen ausführenden Verwaltungsbehörden bundesaufsichtliche Weisungen nach Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes erteilen.
Derartige Weisungen werden erteilt, wenn bei der Ausübung der Atomaufsicht zwischen Bund und betreffendem Bundesland unterschiedliche Auffassungen bestehen, und sind bindend.
Fragen und Antworten1
Welche bundesaufsichtlichen Weisungen der Bundesatomaufsicht an Verwaltungsbehörden der Länder gab es wann (bitte mit wesentlichen Eckdaten wie z. B. angewiesene Behörde, Datum, Anlass bzw. Kurzbeschreibung, betroffene/r Anlage/Transport etc. auflisten)?
In der 17. Legislaturperiode hat es bisher keine bundesaufsichtlichen Weisungen im Sinne des Artikels 85 Absatz 3 des Grundgesetzes gegeben.