Evaluierungen in der Stadtentwicklungspolitik
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Vollzug des Baugesetzbuchs liegt in der Praxis im Wesentlichen bei den Kommunen. Die Bundesregierung kann daher nur über Forschung, Pilotprojekte, Expertengespräche, Studien oder Evaluierungen Kenntnis über die Zielerfüllung und Auswirkungen einer Gesetzesänderung bzw. Förderänderung erlangen. Die ausschließliche Konzentration auf Expertengespräche und Planspiele im Vorfeld einer Novelle reichen zu einer qualifizierten Analyse und Standortbewertung nicht aus und st bergen die Gefahr, dass die Gesetzgebung und die Bundesförderprogramme an der Realität vorbeigehen. Die Standards zu Evaluationen in anderen europäischen Ländern sind wesentlich höher. So gehören zum Beispiel qualifizierte Bewohner-/ Bewohnerinnenbefragungen zur Basisarbeit einer Evaluation.
Besonders für die Programme des Bundes zur Städtebauförderung sind dies wichtige Voraussetzungen. Die Programme der Städtebauförderung sind „lernende Programme“. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig überprüft und an neue Herausforderungen angepasst werden. Dabei spielt eine kontinuierliche Evaluierung auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen eine große Rolle.
Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung
Fragen und Antworten17
Gibt es interne Vorgaben im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und in den mitberatenden Bundesministerien, insbesondere dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), wie Gesetzes- und Verordnungsevaluationen gestaltet und welche Standards diesbezüglich gesetzt werden?
Zu den Kernaufgaben der betroffenen Gesetzgebungsreferate im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehört die fortlaufende Prüfung eines möglichen Handlungsbedarfs des Gesetz- und Verordnungsgebers. Hierzu zählen die regelmäßige Teilnahme an Fachgremien der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände zu allgemeinen Fragen des Bauplanungsrechts und die Mitwirkung in Arbeitskreisen zu speziellen Fragen des Rechtsgebiets.
Hierdurch sind fortlaufend Rückmeldungen zur Umsetzung von Neuregelungen und ihrer Praktikabilität gewährleistet; etwaiger Änderungsbedarf kann frühzeitig diskutiert werden.
Die Vorbereitung von Rechtsänderungen des Bauplanungsrechts erfolgt grundsätzlich durch eine umfangreiche fachpolitische Diskussion mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern, Planerverbänden, sonstigen Verbänden, Fachleuten und Praktikern des Bauplanungsrechts. So können schon frühzeitig die verschiedenen Fachinteressen bei der Vorbereitung einer Novellierung einbezogen werden. Die kontinuierliche Begleitung der Gesetzgebungsverfahren durch ein Planspiel hat im Allgemeinen jeweils zu einer Verbesserung der verabschiedeten Gesetze geführt und wird in dieser Nachhaltigkeit – soweit ersichtlich – weder national, noch im europäischen Vergleich für Gesetzgebungsvorhaben in anderen Rechtsgebieten durchgeführt.
Es bestehen keine förmlichen obligatorischen Vorgaben zur Durchführung einer Evaluation von Bundesgesetzen.
Inwieweit wurden die Auswirkungen des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 evaluiert? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Inwieweit wurden die Auswirkungen des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 evaluiert? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
Inwieweit wurden die Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 evaluiert? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
Inwieweit wurden bei der Evaluierung der in den Fragen 1 bis 3 genannten Gesetze Auswirkungen quantitativ-statistischer Befragungen nach ihren Effekten für Zielgruppen wie etwa Betroffene, Planer und Kommunen unterschieden?
Wurden die einzelnen Programme der Städtebauförderung durch die Bundesregierung bisher evaluiert? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, wie, und mit welchen Ergebnissen?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung wird zu allen Programmen der Städtebauförderung eine kontinuierliche Begleitforschung durchgeführt. Diese dient auch der laufenden Evaluierung der Programme.
Ergebnisse der Begleitforschung gehen u. a. in regelmäßige Statusberichte zu den einzelnen Programmen ein, die unter www.staedtebaufoerderung.info veröffentlicht werden.
Darüber hinaus wurden folgende Zwischenevaluierungen der Programme durchgeführt:
- Das Programm Stadtumbau Ost wurde in den Jahren 2007/2008 evaluiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Programm erfolgreich war und die gesteckten Ziele weitgehend erreicht wurden. Zugleich wurde weiterer Handlungsbedarf festgestellt.
- Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde im Jahr 1999 und in den Jahren 2009 bis 2011 evaluiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht und eine bundesweite Zukunftsaufgabe vorliegt.
- Das Programm Soziale Stadt wurde im Jahr 2004 evaluiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Programm zur Stabilisierung benachteiligter Quartiere geeignet ist und insbesondere der quartiersbezogene fachübergreifende Handlungsansatz notwendig ist.
- Das Programm Stadtumbau West wurde in den Jahren 2010/11 evaluiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Programm erfolgreich war und die gesteckten Ziele weitgehend erreicht wurden. Zugleich wurde weiterer Handlungsbedarf festgestellt.
Für welchen Zeitraum sind bereits weitere Evaluierungen von Programmen der Städtebauförderung, ggf. wann und für welche Programme konkret geplant?
Das programmübergreifende Evaluierungskonzept sieht regelmäßige Zwischenevaluierungen für alle Programme vor. Konkret wird derzeit die erste Zwischenevaluierung des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Jahre 2013/14 vorbereitet.
Daneben werden die anderen im Evaluierungskonzept vorgesehenen Module für alle Programme laufend umgesetzt.
Bei welchen Evaluierungen von Programmen der Städtebauförderung wurden quantitativ-statistische Befragungen angewendet?
Bei allen in der Antwort zu Frage 6 genannten Evaluierungen von Programmen der Städtebauförderung wurden quantitativ-statistische Befragungen angewendet.
Bei welchen Evaluierungen von Programmen der Städtebauförderung wurden quantitativ-statistische Bürgerbefragungen, die aus Sicht von unabhängigen, nicht unmittelbar in die Programmumsetzung einbezogenen und innerhalb oder außerhalb des Fördergebietes Betroffenen die Ergebnisse und Wirkungen der Maßnahmen im zeitübergreifenden Vergleich einschätzen, angewendet?
Bei allen Evaluierungen wurden neben den Einschätzungen der unmittelbar mit der Umsetzung beauftragten Akteure auch Einschätzungen „programmexterner“ Akteure erhoben. Diese sind je nach Programm unterschiedlich, es handelt sich beispielsweise um Vertreter der Organisationen der örtlichen Wirtschaft, der Kirchen, der Sozial-, Wohlfahrts- und Jugendverbände, der Migrantenorganisationen sowie der Kommunalpolitik.
Quantitativ-statistische Bürgerbefragungen können wegen des vergleichsweise hohen finanziellen Aufwands für valide und verwertbare Ergebnisse und der begrenzten Haushaltsmittel für die Begleitforschung und Evaluierung nur in Einzelfällen durchgeführt werden. Bei der Evaluierung des Programms Stadtumbau Ost wurde ein „Sondergutachten zu Bürgersicht und Bürgermitwirkung im Stadtumbau“ erstellt, bei dem u. a. eine Primärerhebung in Form einer telefonischen Befragung durchgeführt wurde.
Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wurden bisher programmübergreifende Querschnittsevaluierungen zur Städtebauförderung durchgeführt?
Von 2009 bis 2011 wurde die programmübergreifende Querschnittsevaluierung „Wachstums- und Beschäftigungswirkungen des Investitionspaktes im Vergleich zur Städtebauförderung“ durchgeführt. Dabei wurden u. a. die Anstoßwirkungen der Bundesfinanzhilfen festgestellt und die Ergebnisse früherer Studien aus den Jahren 2004 und 1995 überprüft.
Welche Methoden wurden bei der Evaluierung der Städtebauförderung zur Überprüfung des Grades der Zielerfüllung angewendet?
Bei den Evaluierungen der Städtebauförderungsprogramme wurden entsprechend der wissenschaftlichen Standards unterschiedliche Methoden kombiniert, die in den jeweiligen Evaluierungsgutachten erläutert sind. Der jeweilige „Methodenmix“ umfasste u. a. die Auswertung der Begleitinformationen zu den städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die Durchführung und Auswertung von Fallstudien, die Befragung der am Programm beteiligten Akteure sowie weiterer, teilweise „programmexterner“ Experten.
Wie finden die Ergebnisse der sehr unterschiedlichen vom BMVBS geförderten Pilotprojekte Eingang in weitere Initiativen des BMVBS?
Mit der Modellvorhabenforschung sowie sonstigen geförderten Pilotprojekten werden neue, durch praktische Anwendung abgesicherte Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Wohnungs- und Städtebaupolitik gewonnen. Für den Bund ist diese angewandte Forschung eine wichtige Entscheidungshilfe zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung und der Gewährung von Bundesfinanzhilfen.
Unter anderem durch die kontinuierliche Begleitforschung zu den Modellvorhaben sowie die Querschnittsauswertungen ist sichergestellt, dass alle Beteiligten regelmäßig über die Ergebnisse unterrichtet werden und hierüber ein breiter Erfahrungsaustausch erfolgt. Die Ergebnisse der Projekte werden insbesondere über Veranstaltungen und Veröffentlichungen einer breiten Fachöffentlichkeit zugängig gemacht. Sie finden regelmäßig Eingang in gesetzgeberische Initiativen und Programme des BMVBS sowie in Berichte an den Deutschen Bundestag.
Inwieweit werden die Gesetze und Verordnungen, Richtlinien und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts, zum Beispiel das Bundesgleichstellungsgesetz, das Mietrecht oder die Straßenverkehrsordnung, auf ihre Auswirkungen auf das Bauen, Wohnen und die Stadtentwicklung von Seiten des BMVBS überprüft und evaluiert? Fand die Evaluation ggf. im Zusammenwirken mit dem zuständigen Fachministerium statt?
Im Rahmen der Ressortforschungsprogramme werden regelmäßig auch die Gesetze und Verordnungen, Richtlinien und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts, soweit diese Auswirkungen auf Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung haben, überprüft. Die Zusammenarbeit der Bundesministerien richtet sich hierbei nach Kapitel 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.
Wurde das stadt- und ortsteilbezogene Arbeitsmarktprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ gezielt mit dem Fokus auf Kooperationsmöglichkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit evaluiert?
Die laufende begleitende Evaluierung des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ legt auch einen Fokus auf die Untersuchung, inwieweit es gelingt, in den Projekten und Quartieren relevante Kooperationspartner einzubinden. Hierzu gehört insbesondere die Bundesagentur für Arbeit mit ihren örtlichen Gliederungen, den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern.